Wie ist der Auslastungsbegriff definiert? (Allgemeines Forum)

MC_Hans, 8001376, Mittwoch, 06.05.2020, 10:51 (vor 1423 Tagen)

Hallo,

zur Zeit sind die Züge leer und es gibt wenig Probleme, einen Sitz- oder Stehplatz nach Belieben einzunehmen. Aber viele kennen auch den gegenteiligen Zustand bis hin zur Räumung unter eine bestimmte Auslastungsgrenze.

Meine Frage: Wie ist der Begriff der Auslastung eines Schienenfahrzeugs in der Praxis definiert? Alle Sitz- und Stehplätze besetzt = Auslastung 100%?

Beispiel:
Baureihe 406 hat laut Wiki ein betriebsbereites Leergewicht von 463 t (Frischwasser voll, Bierfass voll, keine Fahrgäste). Bis zur Ausschöpfung der maximalen Achslast von 17,5 t pro Achse könnten fast 100 t Nutzlast transportiert werden, das wären über 200 kg pro Sitzplatz.

Wie voll darf hier tatsächlich gefahren werden und welcher Auslastung in Prozent würde das entsprechen?

Vielleicht gibt es von den Helden im Zählwesen oder von anderen Betrieblern dazu irgendwelche Infos? Würde mich sehr freuen, hehe.

Herzlichen Dank!

Wie ist der Auslastungsbegriff definiert?

Hansjörg, Mittwoch, 06.05.2020, 11:03 (vor 1423 Tagen) @ MC_Hans

Hallo,

zur Zeit sind die Züge leer und es gibt wenig Probleme, einen Sitz- oder Stehplatz nach Belieben einzunehmen. Aber viele kennen auch den gegenteiligen Zustand bis hin zur Räumung unter eine bestimmte Auslastungsgrenze.

Meine Frage: Wie ist der Begriff der Auslastung eines Schienenfahrzeugs in der Praxis definiert? Alle Sitz- und Stehplätze besetzt = Auslastung 100%?

Beispiel:
Baureihe 406 hat laut Wiki ein betriebsbereites Leergewicht von 463 t (Frischwasser voll, Bierfass voll, keine Fahrgäste). Bis zur Ausschöpfung der maximalen Achslast von 17,5 t pro Achse könnten fast 100 t Nutzlast transportiert werden, das wären über 200 kg pro Sitzplatz.

Wie voll darf hier tatsächlich gefahren werden und welcher Auslastung in Prozent würde das entsprechen?

Vielleicht gibt es von den Helden im Zählwesen oder von anderen Betrieblern dazu irgendwelche Infos? Würde mich sehr freuen, hehe.

Herzlichen Dank!

Ich war bisher der Meinung in ICEs gibt es keine ofiziellen Stehplätze. Somit dürften diese auch nicht einrechenbar sein. Abstand kann hier auch schlecht gehalten werden. Gerade im Ein- und Austiegsbereich.
Dazu kommt bei einer Reservierungspflicht rein durch Angabe des Sitzplatzes an dessen Griff man sich festhalten muss machbar wäre, aber ein abstandskonformes Durchgehen (93 cm) für Reisende und Personal nicht mehr möglich ist.

Wie ist der Auslastungsbegriff definiert?

Tubs, Riesa, Mittwoch, 06.05.2020, 11:06 (vor 1423 Tagen) @ MC_Hans

Hallo!

Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, wird das über die Zulassungsregeln definiert. Ein ICE darf nur dann weiterfahren, wenn seine Auslastung nicht 200 % der Sitzplätze übersteigt. Hat also ein ICE also 750 Sitzplätz dürfen nicht mehr als 1500 Personen mitfahren.

Beste Grüße!

Tubs

Wie ist der Auslastungsbegriff definiert?

Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 06.05.2020, 11:09 (vor 1423 Tagen) @ MC_Hans

Hallo,

zur Zeit sind die Züge leer und es gibt wenig Probleme, einen Sitz- oder Stehplatz nach Belieben einzunehmen. Aber viele kennen auch den gegenteiligen Zustand bis hin zur Räumung unter eine bestimmte Auslastungsgrenze.

Meine Frage: Wie ist der Begriff der Auslastung eines Schienenfahrzeugs in der Praxis definiert? Alle Sitz- und Stehplätze besetzt = Auslastung 100%?

Ja, allerdings nur Sitzplätze. Ab einem stehenden Fahrgast Zählt es als überbesetzt, also mehr als 100%


Beispiel:
Baureihe 406 hat laut Wiki ein betriebsbereites Leergewicht von 463 t (Frischwasser voll, Bierfass voll, keine Fahrgäste). Bis zur Ausschöpfung der maximalen Achslast von 17,5 t pro Achse könnten fast 100 t Nutzlast transportiert werden, das wären über 200 kg pro Sitzplatz.

Wie voll darf hier tatsächlich gefahren werden und welcher Auslastung in Prozent würde das entsprechen?

Da gibt es bestimmte Stufen alle Plätze belegt ist im Normalbetrieb immer möglich.


Vielleicht gibt es von den Helden im Zählwesen oder von anderen Betrieblern dazu irgendwelche Infos? Würde mich sehr freuen, hehe.

Herzlichen Dank!

Das ist bei jeder BR klar definiert.

Weiler, Mittwoch, 06.05.2020, 13:52 (vor 1423 Tagen) @ Reservierungszettel

Bei der BR 403/406 dürfen nach derzeitigen Regeln pro Wagen 20 Personen stehen. Sind also bei 8 Wagen 160 Personen macht bei durchschnittlich 98/330 Plätzen ca 550 Reisende als Räumungskriterium. Entsprechend bei Doppeltraktion 1100.
Ist für jede ICE BR genau vorgeschrieben. Bei lokbespannt sagt man bis 200 % der angegebenen Sitzplätze.

Das ist bei jeder BR klar definiert.

MC_Hans, 8001376, Mittwoch, 06.05.2020, 20:59 (vor 1423 Tagen) @ Weiler
bearbeitet von MC_Hans, Mittwoch, 06.05.2020, 21:03

Hey danke für die Infos.

Wenn man aber 160 Stehplätze auf 420 Sitzplätze (Baureihe 406) addiert, oder auf Deine

98/330

= insgesamt 428 Sitzplätze, dann lande ich bei über 580 Personen als Maximum. Tippfehler? Bei der Baureihe 403 in der 2. Bauserie und Redesign wären es jeweils noch mehr.


Beste Grüße!

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