Identifitätsfeststellung b.Schwarzfahren kostet demnächst (Allgemeines Forum)

Power132, Dienstag, 11.02.2020, 19:13 (vor 1528 Tagen)
bearbeitet von Power132, Dienstag, 11.02.2020, 19:14

extra. Es gibt eine Gebührenordnung der BuPol

Vor wenigen Monaten hat das Bundesinnenministerium eine neue Gebührenverordnung für die Bundespolizei erlassen. Die am 1. Oktober 2019 in Kraft getretene Richtlinie sieht vor, dass Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig eine Gefahrenlage herbeigeführt haben, für die Kosten der dann notwendigen polizeilichen Maßnahmen selbst aufkommen müssen. Die Gebühren fallen durchaus happig aus: So kostet eine Identitätsfeststellung 53,75 Euro, ein mündlicher Platzverweis 44,65 Euro oder die Anordnung einer Gewahrsamnahme 74,15 Euro

Identifitätsfeststellung b.Schwarzfahren kostet demnächst

bahnfahrerofr., Dienstag, 11.02.2020, 19:22 (vor 1528 Tagen) @ Power132

extra. Es gibt eine Gebührenordnung der BuPol

Vor wenigen Monaten hat das Bundesinnenministerium eine neue Gebührenverordnung für die Bundespolizei erlassen. Die am 1. Oktober 2019 in Kraft getretene Richtlinie sieht vor, dass Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig eine Gefahrenlage herbeigeführt haben, für die Kosten der dann notwendigen polizeilichen Maßnahmen selbst aufkommen müssen. Die Gebühren fallen durchaus happig aus: So kostet eine Identitätsfeststellung 53,75 Euro, ein mündlicher Platzverweis 44,65 Euro oder die Anordnung einer Gewahrsamnahme 74,15 Euro

Da ergeben sich spannende Fragestellungen: Ist es eine vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Gefahrenlage, wenn man sich im Recht fühlt und einem möglicherweise widerspenstigem Schaffner keinen Ausweis geben will oder dieser z.B. das Ticket einziehen möchte? Nicht dass mir sowas schon mal passiert wäre, aber gewisse Geschichten liest man ja dennoch ab und zu.

So wie ich das sehe, sind das nur Gebühren

Power132, Dienstag, 11.02.2020, 19:29 (vor 1528 Tagen) @ bahnfahrerofr.

für die Feststellung der Identität. Alles andere kümmert die meine ich nicht.

Die 53,75€ sind quasi fürs "Rausfahren" und die Aufnahme der Personalien.

Identifitätsfeststellung b.Schwarzfahren kostet demnächst

GibmirZucker, Dienstag, 11.02.2020, 20:47 (vor 1528 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Oder wie das unserem Schweizer Geschäftspartner passiert ist: wenn der Zub ein offizielles Dokument nicht als Ausweis anerkennt und dann damals noch den BGS holt. Mit der Begründung, dass auf der Schweizer Identitätskarte keine Adresse steht. Abgesehen davon dass seine Fahrkarte gültig war, müsste er auch über 50 Euronen auslegen und dann zurückfordern? Von der DB, weil der Einsatz ungerechtfertigt war? Oder von der Polizei, weil sie grundlos ausgerückt ist? Wer zahlt allfällige Anwaltskosten? Zum Beispiel hat damals unserer Firma niemand die Kosten des Anwalts erstattet, der die FN angefochten hat.

Und der BGS

Southwest Chief, Dienstag, 11.02.2020, 22:45 (vor 1528 Tagen) @ GibmirZucker

Oder wie das unserem Schweizer Geschäftspartner passiert ist: wenn der Zub ein offizielles Dokument nicht als Ausweis anerkennt und dann damals noch den BGS holt. Mit der Begründung, dass auf der Schweizer Identitätskarte keine Adresse steht.

Und der BGS hatte keine Ahnung, wie eine Schweizer Identitätskarte aussieht?

Echt jetzt?

Und der BGS

GibmirZucker, Dienstag, 11.02.2020, 23:21 (vor 1528 Tagen) @ Southwest Chief

Der BGS hatte ja kein Problem damit, aber der Zugbegleiter. Daher hat er die "Hilfe" angefordert.

Identifitätsfeststellung b.Schwarzfahren kostet demnächst

ICE-TD, Dienstag, 11.02.2020, 19:28 (vor 1528 Tagen) @ Power132

Ich finde das gut, wenn künftig die ganzen Wichtigtuer die meinen sie müssten sich nicht ausweisen und dadurch die Fahrt verspäten zur Kasse gebeten werden.

Identifitätsfeststellung b.Schwarzfahren kostet demnächst

Southwest Chief, Dienstag, 11.02.2020, 22:46 (vor 1528 Tagen) @ ICE-TD

Ich finde das gut, wenn künftig die ganzen Wichtigtuer die meinen sie müssten sich nicht ausweisen und dadurch die Fahrt verspäten zur Kasse gebeten werden.

Inwiefern verspäten die die Fahrt? Die Kontrolle ist doch während der Fahrt.

Identitätsfeststellung durch Bundespolizei kostet

Henrik, Mittwoch, 12.02.2020, 01:09 (vor 1528 Tagen) @ Southwest Chief

Ich finde das gut, wenn künftig die ganzen Wichtigtuer, die meinen sie müssten sich nicht ausweisen und dadurch die Fahrt verspäten, zur Kasse gebeten werden.

Inwiefern verspäten die die Fahrt? Die Kontrolle ist doch während der Fahrt.

die Bundespolizisten fahren dann im ICE mit zur nächsten Station? Ist dem so?

Identitätsfeststellung durch Bundespolizei kostet

Traktion, Mittwoch, 12.02.2020, 06:12 (vor 1528 Tagen) @ Henrik

Ich finde das gut, wenn künftig die ganzen Wichtigtuer, die meinen sie müssten sich nicht ausweisen und dadurch die Fahrt verspäten, zur Kasse gebeten werden.

Inwiefern verspäten die die Fahrt? Die Kontrolle ist doch während der Fahrt.


die Bundespolizisten fahren dann im ICE mit zur nächsten Station? Ist dem so?

Natürlich nicht. Der Zug bleibt solange stehen, bis die fertig sind / die Person mitsamt BPol ausgestiegen ist.

Richtig lesen hilft!

GUM, Mittwoch, 12.02.2020, 12:02 (vor 1528 Tagen) @ ICE-TD
bearbeitet von GUM, Mittwoch, 12.02.2020, 12:03

Lieber ICE-TD,

bitte erst lesen, gründlich durchdenken und dann antworten.

Weiterhin haben Privatpersonen im Regelfall kein Ausweisrecht. Wenn Ihr also im Streitfall die Polizei ruft und Du Deine Personalien freiwillig angibst, dann ist dies keine Identitätsfeststellung.

Anders wenn Du beispielsweise gar nichts dabei hast und die BuPol erst zu einem Dokis-Terminal gehen muss, um Dein biometrisches Passbild/Daten aufzurufen. 53,75 Euro ist dann meiner Meinung nach ein fairer Durchschnittswert.

Ähnliches gilt für diejenigen, die sich volltrunken aufgreifen lassen und die Bundespolizei als kostengünstiges Taxi/Bregleitservice zum/vom Zug nutzen wollen. Kommt ja im Bahnhofsgebiet oft genug vor.

Abgesehen davon wird dies ein riesiges Beschäftigungsprogramm für Anwälte und Verwaltungsgerichte. Das ist aber außerhalb des Bahnbereichs/ICE-Forums zu sehen...

Liebe Grüße

GUM

--
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Richtig lesen hilft!

schlaufuxxx, Mittwoch, 12.02.2020, 14:37 (vor 1527 Tagen) @ GUM

Weiterhin haben Privatpersonen im Regelfall kein Ausweisrecht. Wenn Ihr also im Streitfall die Polizei ruft und Du Deine Personalien freiwillig angibst, dann ist dies keine Identitätsfeststellung.

Anders wenn Du beispielsweise gar nichts dabei hast und die BuPol erst zu einem Dokis-Terminal gehen muss, um Dein biometrisches Passbild/Daten aufzurufen. 53,75 Euro ist dann meiner Meinung nach ein fairer Durchschnittswert.

Achso....Identitätsfeststellung ist es nur, wenn es gegen den Willen geschieht....natürlich.

Du solltest bei juristischen Themen lieber öfter gar nichts schreiben, als solchen Quatsch.

Freiwillig oder zwang?

Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 13.02.2020, 01:30 (vor 1527 Tagen) @ GUM

Ähnliches gilt für diejenigen, die sich volltrunken aufgreifen lassen und die Bundespolizei als kostengünstiges Taxi/Bregleitservice zum/vom Zug nutzen wollen. Kommt ja im Bahnhofsgebiet oft genug vor.

Wenn das auf Wunsch der Person passiert ist es gerechtfertigt, wenn sie "eingesammelt" wird und ungefragt von A nach B gebracht wird sicher nicht.

Allerdings wäre es mir neu das die Polizei solche Leute die Ansprechbar sind an ein Wunschziel bringt.

Davon abgesehen, Leute die keine eigene Entscheidung mehr treffen können sind doch eher was für den Rettungsdienst?

Identifitätsfeststellung b.Schwarzfahren kostet demnächst

agw, NRW, Mittwoch, 12.02.2020, 14:49 (vor 1527 Tagen) @ ICE-TD

Ich finde das gut, wenn künftig die ganzen Wichtigtuer die meinen sie müssten sich nicht ausweisen und dadurch die Fahrt verspäten zur Kasse gebeten werden.

Alternativ könnte die DB ihre Zugbegleiter besser schulen. Hat man schon mal ganz viele Verspätungen gespart.

--
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Identifitätsfeststellung b.Schwarzfahren kostet demnächst

Berlin-Express, nähe BPHD, Dienstag, 11.02.2020, 19:33 (vor 1528 Tagen) @ Power132

Dann soll das aber bitte der Verursacher zahlen, in den meisten Fällen die Deutsche Bahn AG, wenn sie meint die Daten eines Fahrgastes haben zu wollen. Sollte die DB AG tatsächlich im Recht sein, kann sie gerne das Geld vom Kunden eintreiben.

--
[image] #FreeAssange

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ICE-TD, Dienstag, 11.02.2020, 19:41 (vor 1528 Tagen) @ Berlin-Express

Dann soll das aber bitte der Verursacher zahlen, in den meisten Fällen die Deutsche Bahn AG, wenn sie meint die Daten eines Fahrgastes haben zu wollen. Sollte die DB AG tatsächlich im Recht sein, kann sie gerne das Geld vom Kunden eintreiben.

Oder umgekehrt, du als Verursacher (Ausweiszeigeverweigerer) zahlst, bist du im Recht kannst du dir das Geld von der Bahn wiederholen.

Die DB ist dabei raus

Power132, Dienstag, 11.02.2020, 19:44 (vor 1528 Tagen) @ ICE-TD

man müsste im "Beweisverfahren" mit Erfolg herauskommen und von der DB könnte man nix zurückfordern, da die Gebühr ja nicht an die DB sondern an die BuPol entrichtet wurde. Da müsste man sich an das entsprechende Bundespolizeipräsidium wenden.

Die DB ist dabei raus - im Gegenteil

Hustensaft, Mittwoch, 12.02.2020, 17:02 (vor 1527 Tagen) @ Power132

man müsste im "Beweisverfahren" mit Erfolg herauskommen und von der DB könnte man nix zurückfordern, da die Gebühr ja nicht an die DB sondern an die BuPol entrichtet wurde. Da müsste man sich an das entsprechende Bundespolizeipräsidium wenden.

Die Bundespolizei wird die Gebühr einfordern, ggf. sogar per Verwaltungsvollstreckungsverfahren. Und für die BuPol ist der Fahrgast Gebührenschuldner - und nicht die Bahn. Es ist allenfalls die Frage, ob die BuPol auf die Gebühr verzichtet oder diese erstattet, wenn nachweislich die DB den Fehler gemacht hat, das ist aber eine ganz andere Fragestellung.

Bleiben wir also bei der Ausgangslage - und danach wird die BuPol die Gebühr beim Fahrgast eintreiben. Dieser hat damit einen Schaden, den er, wenn die Sache zu Unrecht erfolgte, beim Schädiger, hier also der DB, geltend machen kann - das sind ganz normale Rechte aus einem Vertrag.

Identifitätsfeststellung b.Schwarzfahren kostet demnächst

Dieter4711, Mittwoch, 12.02.2020, 10:09 (vor 1528 Tagen) @ ICE-TD

Wer bestellt - hier die Bahn - hat auch zu zahlen.
Ggf. kann diese sich die Auslagen dann beim Verursacher (Fahrgast oder Zugbegleiter) wiederholen.

Identifitätsfeststellung b.Schwarzfahren kostet demnächst

agw, NRW, Mittwoch, 12.02.2020, 14:52 (vor 1527 Tagen) @ ICE-TD

Dann soll das aber bitte der Verursacher zahlen, in den meisten Fällen die Deutsche Bahn AG, wenn sie meint die Daten eines Fahrgastes haben zu wollen. Sollte die DB AG tatsächlich im Recht sein, kann sie gerne das Geld vom Kunden eintreiben.


Oder umgekehrt, du als Verursacher (Ausweiszeigeverweigerer) zahlst, bist du im Recht kannst du dir das Geld von der Bahn wiederholen.

Wieso sollte man dafür bezahlen, dass man verweigert etwas herauszuegeben, was man gar nicht dabei haben muss?
Oder führt die DB jedes bundesweit eine Mitführpflicht ein?

Und wieso sollte man sich überhaupt etwas "wiederholen müssen", nur weil die DB ihre Mitarbeiter schlecht ausbildet?

--
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Identifitätsfeststellung b.Schwarzfahren kostet demnächst

ICE-TD, Mittwoch, 12.02.2020, 17:21 (vor 1527 Tagen) @ agw

Dann soll das aber bitte der Verursacher zahlen, in den meisten Fällen die Deutsche Bahn AG, wenn sie meint die Daten eines Fahrgastes haben zu wollen. Sollte die DB AG tatsächlich im Recht sein, kann sie gerne das Geld vom Kunden eintreiben.


Oder umgekehrt, du als Verursacher (Ausweiszeigeverweigerer) zahlst, bist du im Recht kannst du dir das Geld von der Bahn wiederholen.


Wieso sollte man dafür bezahlen, dass man verweigert etwas herauszuegeben, was man gar nicht dabei haben muss?
Oder führt die DB jedes bundesweit eine Mitführpflicht ein?

Und wieso sollte man sich überhaupt etwas "wiederholen müssen", nur weil die DB ihre Mitarbeiter schlecht ausbildet?

Du raffst es nicht. Es geht doch gar nicht darum ob dein Fahrschein korrekt ist oder nicht, das kannst du oder deine Anwälte hinterher mit der Bahn klären. Und nein, du musst dich dem Zub nicht ausweisen, du kannst wie Rumpelstilzchen ums Feuer tanzen und mit dem Fuß aufstampfen "ich habe immer recht". Fakt ist das das Zub zur Klärung deine Personlalien braucht, wenn du dich nicht ausweisen willst, ok, dann wird eben die BuPol angefordert zur Personalienfeststellung und diese lässt sich dann ihr Kommen eben von dir bezahlen. Und zur Mitführpflicht des Ausweises bei der DB, die hast du bei vielen Tickets eh, denn nur dann sind sie gültig.

Identifitätsfeststellung b.Schwarzfahren kostet demnächst

agw, NRW, Mittwoch, 12.02.2020, 21:12 (vor 1527 Tagen) @ ICE-TD

Dann soll das aber bitte der Verursacher zahlen, in den meisten Fällen die Deutsche Bahn AG, wenn sie meint die Daten eines Fahrgastes haben zu wollen. Sollte die DB AG tatsächlich im Recht sein, kann sie gerne das Geld vom Kunden eintreiben.


Oder umgekehrt, du als Verursacher (Ausweiszeigeverweigerer) zahlst, bist du im Recht kannst du dir das Geld von der Bahn wiederholen.


Wieso sollte man dafür bezahlen, dass man verweigert etwas herauszuegeben, was man gar nicht dabei haben muss?
Oder führt die DB jedes bundesweit eine Mitführpflicht ein?

Und wieso sollte man sich überhaupt etwas "wiederholen müssen", nur weil die DB ihre Mitarbeiter schlecht ausbildet?


Du raffst es nicht. Es geht doch gar nicht darum ob dein Fahrschein korrekt ist oder nicht, das kannst du oder deine Anwälte hinterher mit der Bahn klären. Und nein, du musst dich dem Zub nicht ausweisen, du kannst wie Rumpelstilzchen ums Feuer tanzen und mit dem Fuß aufstampfen "ich habe immer recht". Fakt ist das das Zub zur Klärung deine Personlalien braucht, wenn du dich nicht ausweisen willst, ok, dann wird eben die BuPol angefordert zur Personalienfeststellung und diese lässt sich dann ihr Kommen eben von dir bezahlen. Und zur Mitführpflicht des Ausweises bei der DB, die hast du bei vielen Tickets eh, denn nur dann sind sie gültig.

Du raffst es nicht. Wenn die Zub die Tarife kennen würden, könnte man sich den ganzen Zirkus oft genug komplett sparen.
Ein System, was als Default hat, dass der Fahrgast was per Anwalt klären muss, wenn das EVU zu billig für vernünftige Schulungen ist, das kann ja nicht dein ernst sein, oder?

--
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ICE-TD, Mittwoch, 12.02.2020, 21:51 (vor 1527 Tagen) @ agw

Du raffst es nicht. Wenn die Zub die Tarife kennen würden, könnte man sich den ganzen Zirkus oft genug komplett sparen.
Ein System, was als Default hat, dass der Fahrgast was per Anwalt klären muss, wenn das EVU zu billig für vernünftige Schulungen ist, das kann ja nicht dein ernst sein, oder?

Und was spielt das jetzt für den konkreten Fall ob BuPol erforderlich und damit bezahlt werden will oder nicht für eine Rolle? In 99% der Fälle hat vermutlich das Zub recht, aber das spielt auch keine Rolle, du wirst es vor Ort nicht klären können wer Recht hat, ob dein Ticket korrekt ist oder nicht. Also wirst du dich für die Klärung des Falles im Nachgang ausweisen müssen, entweder dem Zub oder eben der BuPol, letztere interessiert in deinem Fall auch nicht ob dein Ticket korrekt ist oder nicht, die leiten dann deine Daten auch nur weiter an die Bahn. An dem ganzen Prozedere ändert das gar nichts, ob du nun dem Zub deine Daten preis gibts oder aus Schikane die BuPol das tun lässt, nur werden dir künftig im zweiten Fall unter Umständen die Kosten dafür in Rechnung gestellt.

Identifitätsfeststellung b.Schwarzfahren kostet demnächst

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Mittwoch, 12.02.2020, 10:13 (vor 1528 Tagen) @ Berlin-Express
bearbeitet von Alibizugpaar, Mittwoch, 12.02.2020, 10:13

Nein, das soll gefälligst der Rebell zahlen, der meint aus dem Vorzeigen seines Ausweises einen großen Staatsakt machen zu müssen. Ich habe ein gesegnetes Alter und wegen mir musste noch nie die Polizei kommen. Auch ist mir aus Fahrscheinkontrollen noch kein Unrecht ergangen. Daraus leite ich ab, daß es einige(!) Kandidaten genau auf diesen Ärger anlegen und sich am eigenen Hormonschub erquicken. So habe ich zum Beispiel keinen Zentimeter Respekt vor Zeitgenossen, die der Polizei nach Aufforderung ihren Fahrschein aus Prinzip nicht zeigen wollen. Welchen Arm würden sie sich dabei brechen den blöden Zettel rauszuholen?

Diese Renitenz kann man gerne auszuleben versuchen, wenn man es wirklich braucht und meint, daß es zur selbst gewählten originellen Individualität gehören soll. Aber dann darf es auch seinen Preis haben. Ohne Preis hätte diese Sache nämlich keinen Wert.

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Identifitätsfeststellung b.Schwarzfahren kostet demnächst

Berlin-Express, nähe BPHD, Mittwoch, 12.02.2020, 10:30 (vor 1528 Tagen) @ Alibizugpaar

Ich hatte vor einiger Zeit eine Auseinandersetzung mit einem Mitarbeiter der DB Information was auch in einem Polizeieinsatz mündete, inklusive Personalienfeststellung. Wenn ich da noch gut 50€ für bezahlen soll, weil der Mitarbeiter unbedingt die Polizei braucht, wäre die Welt für mich etwas verdreht.

Immerhin hat sich das Bahnhofsmanagement danach ausführlich entschuldigt.

--
[image] #FreeAssange

Kannst du grob schildern um was es ging?

bahnfahrerofr., Mittwoch, 12.02.2020, 13:15 (vor 1528 Tagen) @ Berlin-Express

- kein Text -

Fahrgastrechte

Berlin-Express, nähe BPHD, Mittwoch, 12.02.2020, 17:24 (vor 1527 Tagen) @ bahnfahrerofr.

- kein Text -

--
[image] #FreeAssange

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fbettker, Mittwoch, 12.02.2020, 12:55 (vor 1528 Tagen) @ Alibizugpaar

Nein, das soll gefälligst der Rebell zahlen, der meint aus dem Vorzeigen seines Ausweises einen großen Staatsakt machen zu müssen. Ich habe ein gesegnetes Alter und wegen mir musste noch nie die Polizei kommen. Auch ist mir aus Fahrscheinkontrollen noch kein Unrecht ergangen. Daraus leite ich ab, daß es einige(!) Kandidaten genau auf diesen Ärger anlegen und sich am eigenen Hormonschub erquicken. So habe ich zum Beispiel keinen Zentimeter Respekt vor Zeitgenossen, die der Polizei nach Aufforderung ihren Fahrschein aus Prinzip nicht zeigen wollen. Welchen Arm würden sie sich dabei brechen den blöden Zettel rauszuholen?

Diese Renitenz kann man gerne auszuleben versuchen, wenn man es wirklich braucht und meint, daß es zur selbst gewählten originellen Individualität gehören soll. Aber dann darf es auch seinen Preis haben. Ohne Preis hätte diese Sache nämlich keinen Wert.

Wieso ist man ein Rebell, wenn man keine Ausweis vorzeigen will? Es gibt kein Gesetz in Deutschland, das mich dazu zwingt, einen Ausweis mittragen zu müssen. Ich muss mich lediglich auf Aufforderung z.B. der Polizei ausweisen können, das muss aber nicht vor Ort und Stelle passieren.

Die Argumentation gilt natürlich nicht, falls ich für die betreffende Fahrt einen Fahrschein haben muss, der laut den Vorschriften der Deutschen Bahn verlangt, dass man parallel auch einen Ausweis dabei haben muss.

Identifitätsfeststellung b.Schwarzfahren kostet demnächst

Hustensaft, Mittwoch, 12.02.2020, 17:10 (vor 1527 Tagen) @ Alibizugpaar

Folgender Sachverhalt, bei dem ich Zeuge wurde:

Zwei Mitarbeiter der DB Sicherheit kontrollieren in der S-Bahn Fahrkarten. Zwei Mädchen haben ihre Fahrkarte dabei, in der für Schülerkarten hier üblichen Variante eines eTickets, welches kein Bild hat. Der eine Sicherheitsmitarbeiter war offensichtlich darauf aus, den Mädels eine Schwarzfahrt anzuhängen und behauptete allerlei Dinge, die nur darauf abzielten, einen Sachverhalt zu konstruieren, der die Fahrkarte ungültig gemacht hätte - nur waren die Argumente samt und sonders nicht haltbar und auch nicht von den Beförderungsbedingungen gedeckt. Irgendwann habe ich mich dann eingemischt und den Mitarbeiter darauf hingewiesen, dass seine Aussagen unzutreffend sind - und mir von ihm die Frage eingehandelt, was mich das anginge und warum ich mich einmische. Mein Blick darauf muss Bände gesprochen haben, er jedenfalls zog es vor, grummelnd das Weite zu suchen.

So etwas wäre durchaus einer der Fälle, in denen eine Personalienfeststellung durch die Polizei, die ich den Mädels in dem Fall sehr dringend ans Herz gelegt hätte - denn wenn der Mitarbeiter der DB in einem solchen Fall erst einmal die Daten hat, hat man als Fahrgast einen schweren Stand, von den Merkwürdigkeiten der Datenweitergabe, welche der DB ja schon das massive Interesse der Datenschutzbeauftragten eingebracht haben, mal ganz abgesehen.

Identifitätsfeststellung b.Schwarzfahren kostet demnächst

611 040, Erfurt, Dienstag, 11.02.2020, 20:11 (vor 1528 Tagen) @ Power132

Ich fass es nicht !
Wozu zahlt man denn noch Steuern ?
Wenn man Polizeieinsätze auchnoch selber zahlen soll !
Nicht dass ich sowas jemals schon gemacht habe, aber auch in anderen Fällen...

Die Polizei könnte dann demnächst ja auch bei angeblicher Ruhestörung, gemeldet durch einen pedantischen Nachbarn, Prügelei auf der Straße usw... kommen und sagen, der Verursacher hat den Einsatz zu bezahlen.

Und warum auf einmal ? Wurde doch immer von Steuern bezahlt ! Das die Steuern dann gesenkt werden kann ich mir nicht vorstellen. Die so gesparten hundert tausende € können ja dann wieder Ministerpräsidenten bekommen, dafür dass sie gewählt werden und, ohne einen Finger krumm zu machen sofort zurücktreten.

Grüße 611 040

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Steuern

Southwest Chief, Dienstag, 11.02.2020, 22:48 (vor 1528 Tagen) @ 611 040

Ich fass es nicht !
Wozu zahlt man denn noch Steuern ?
Wenn man Polizeieinsätze auchnoch selber zahlen soll !

Pssst.

Nicht weitersagen.

Steuern zahlst du dafür, dass die Bundesligavereine bei ihren Fussballspielen Polizeischutz erhalten.

Zw Bundespolizei und Polizei gibt es noch eine Trennung

Power132, Mittwoch, 12.02.2020, 08:08 (vor 1528 Tagen) @ 611 040

Es soll ja nur gezahlt werden, wenn die Bundespolizei zum Einsatz kommt. Die "normale" Polizei ist davon ausgenommen.

Polizei verteilt bereits Rechnungen

Henrik, Mittwoch, 12.02.2020, 13:08 (vor 1528 Tagen) @ Power132

Es soll ja nur gezahlt werden, wenn die Bundespolizei zum Einsatz kommt. Die "normale" Polizei ist davon ausgenommen.

wie meinst Du?

Forderst Du die Polizei für einen Fehlalarm an (seine "angeblicher Ruhestörung"), dann begrüßt Dich drauf auch ne Rechnung.
Das Ausnüchtern in der Zelle kann auch was kosten, noch mehr gar wenn man dort noch kotzen muss.

https://www.derwesten.de/politik/was-kostet-sicherheit-wenn-die-polizei-die-rechnung-sc...

Verweigerung des Ausweisens ggü. ZuB = Gefahrenlage???

ICE 1612, Dienstag, 11.02.2020, 20:30 (vor 1528 Tagen) @ Power132

extra. Es gibt eine Gebührenordnung der BuPol

Vor wenigen Monaten hat das Bundesinnenministerium eine neue Gebührenverordnung für die Bundespolizei erlassen. Die am 1. Oktober 2019 in Kraft getretene Richtlinie sieht vor, dass Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig eine Gefahrenlage herbeigeführt haben, für die Kosten der dann notwendigen polizeilichen Maßnahmen selbst aufkommen müssen. Die Gebühren fallen durchaus happig aus: So kostet eine Identitätsfeststellung 53,75 Euro, ein mündlicher Platzverweis 44,65 Euro oder die Anordnung einer Gewahrsamnahme 74,15 Euro

Entschuldigung, aber ich kann bei der Verweigerung des Ausweisens gegenüber dem Zugpersonal - wenn wirklich nur das vorliegt, und nicht etwa das Zugpersonal körperlich angegangen wird - keine Gefahrenlage erkennen. Eine Gefahr ist eine Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens zu einer Verletzung eines Schutzguts der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führt. Wenn sich jemand bei der Fahrkartenkontrolle nicht ausweist, passiert aber erstmal nichts derartiges. Es wird dadurch keine Lage geschaffen, in der ein hinzukommender Polizist davon ausgehen muss, dass Leben oder Gesundheit von Menschen gefährdet sind.

In dem auf DSO diskutierten Ausgangsfall sieht das anders aus. Durch das Vergessen des Koffers auf dem Bahnsteig wird eine Situation geschaffen, in der ein sachkundiger Polizeibeamter davon ausgehen muss, dass eine Gefährdung von Leib und Leben anderer Menschen vorliegt.

Vergessen des Ausweisens ggü. ZuB = Gefahrenlage???

Mike65, Dienstag, 11.02.2020, 20:50 (vor 1528 Tagen) @ ICE 1612

Was ist denn wenn ein Fahrgast schlicht und einfach seinen Ausweis vergessen hat? Begnügt sich der ZUB dann mit - eventuell falschen - mündlichen Angaben zur Identität?

Eine Gefahrenlage kann ich hier wirklich nicht erkennen.

Das ist meiner Oma mal passiert, als sie im Alter von 87 Jahren ohne Handtasche in den falschen Zug eingestiegen ist und sich ohne Ticket, Ausweis oder Geld auf einer ihr unbekannten Strecke wiederfand. Der ZUB hat dann die Polizei informiert, die sie freundlicherweise und umsonst nach Hause gefahren hat. Sie war übrigends sehr froh darüber.

Vergessen des Ausweisens ggü. ZuB = Gefahrenlage???

ICE-TD, Dienstag, 11.02.2020, 21:37 (vor 1528 Tagen) @ Mike65

Das ist meiner Oma mal passiert, als sie im Alter von 87 Jahren ohne Handtasche in den falschen Zug eingestiegen ist und sich ohne Ticket, Ausweis oder Geld auf einer ihr unbekannten Strecke wiederfand. Der ZUB hat dann die Polizei informiert, die sie freundlicherweise und umsonst nach Hause gefahren hat. Sie war übrigends sehr froh darüber.

Ein Taxiunternehmen ist die Polizei eh nicht. Der Polizist müsste sich für so eine Fahrt wohl vor seinem Vorgesetzten rechtfertigen, es sei denn er schreibt in seinem Bericht das deine Oma dement o.ä. ist, also wegen ihres Zustandes nicht sicher allein nach Hause kommen würde.

Vergessen des Ausweisens ggü. ZuB = Gefahrenlage???

Hustensaft, Mittwoch, 12.02.2020, 17:18 (vor 1527 Tagen) @ ICE-TD

Ein Taxiunternehmen ist die Polizei eh nicht. Der Polizist müsste sich für so eine Fahrt wohl vor seinem Vorgesetzten rechtfertigen, es sei denn er schreibt in seinem Bericht das deine Oma dement o.ä. ist, also wegen ihres Zustandes nicht sicher allein nach Hause kommen würde.

Falsch, es gibt durchaus einen Ermessensspielraum - und sogar noch mehr: Wenn der Polizist den Eindruck hat, dass der Mensch durch die Vorkommnisse "durch den Wind" ist, dann gebietet es die Fürsorge, hier weitere potenzielle Gefahren auszuschließen - und das ist in diesem Fall, zumindest wenn es nicht gar so weit ist, jemanden nach Hause zu befördern, zumindest aber dafür zu sorgen, dass dieser Mensch sicher und gesund wieder nach Hause kommt; dafür kommt es nicht unbedingt auf das Alter an.

Mal zu Ende gedacht: Welche Alternative gäbe es? Da ist jemand aus Versehen ohne Geld unterwegs. Wie, außer zu Fuß (und dazu muss man körperlich in der Lage sein und sich hinreichend orientieren können), soll so jemand wieder nach Hause kommen? Jede ÖPNV-Nutzung würde ja wieder in einer Schwarzfahrt enden. Es bliebe allenfalls das Taxi und da stellt sich die Frage, ob sich damit nicht ebenfalls die nächste Baustelle öffnet, denn nicht jeder hat genügend Geld zu Hause, um eine Taxifahrt zu bezahlen, die ja schnell zu höheren Beträgen führt.

Vergessen des Ausweisens ggü. ZuB = Gefahrenlage???

ICE-TD, Mittwoch, 12.02.2020, 17:26 (vor 1527 Tagen) @ Hustensaft

Ein Taxiunternehmen ist die Polizei eh nicht. Der Polizist müsste sich für so eine Fahrt wohl vor seinem Vorgesetzten rechtfertigen, es sei denn er schreibt in seinem Bericht das deine Oma dement o.ä. ist, also wegen ihres Zustandes nicht sicher allein nach Hause kommen würde.


Falsch, es gibt durchaus einen Ermessensspielraum - und sogar noch mehr: Wenn der Polizist den Eindruck hat, dass der Mensch durch die Vorkommnisse "durch den Wind" ist, dann gebietet es die Fürsorge, hier weitere potenzielle Gefahren auszuschließen - und das ist in diesem Fall, zumindest wenn es nicht gar so weit ist, jemanden nach Hause zu befördern, zumindest aber dafür zu sorgen, dass dieser Mensch sicher und gesund wieder nach Hause kommt; dafür kommt es nicht unbedingt auf das Alter an.

Das hab ich doch gesagt, das wird der Beamte schon entsprechend im Bericht schreiben.

Mal zu Ende gedacht: Welche Alternative gäbe es? Da ist jemand aus Versehen ohne Geld unterwegs. Wie, außer zu Fuß (und dazu muss man körperlich in der Lage sein und sich hinreichend orientieren können), soll so jemand wieder nach Hause kommen? Jede ÖPNV-Nutzung würde ja wieder in einer Schwarzfahrt enden. Es bliebe allenfalls das Taxi und da stellt sich die Frage, ob sich damit nicht ebenfalls die nächste Baustelle öffnet, denn nicht jeder hat genügend Geld zu Hause, um eine Taxifahrt zu bezahlen, die ja schnell zu höheren Beträgen führt.

Die Polizei ist kein Taxiunternehmen, wenn du ein gesunder junger Mann bist bei vollem Bewußtsein wird dich keine Polizei nach Hause fahren, wie du ohne Geld nach Hause kommst ist dein Problem. Vielleicht gestatten sie dir einen Anruf um Bekannte oder Verwandte anzurufen.
Ansonsten könnte sich ja jeder Partygänger nach Feierabend von einer Streife nach Hause fahren lassen.

Vergessen des Ausweisens ggü. ZuB = Gefahrenlage???

Hustensaft, Mittwoch, 12.02.2020, 17:40 (vor 1527 Tagen) @ ICE-TD

Ansonsten könnte sich ja jeder Partygänger nach Feierabend von einer Streife nach Hause fahren lassen.

Das kann tatsächlich passieren. Wenn der Beamte den Eindruck hat, dass Du nicht in der Lage bist, gesund und munter nach Hause zu kommen, wird er sich etwas einfallen lassen müssen - anderenfalls hat er, sollte etwas passieren, ein großes Problem und wird ziemlich sicher vor Gericht landen. Natürlich wird man erst einmal versuchen, andere Wege zu finden, wie etwa die Organisation einer Abholung etc. pp. bis hin zum "Angebot" einer Ausnüchterungszelle - aber alles ist immer abhängig vom Einzelfall.

Identitätsfeststellung

611 040, Erfurt, Dienstag, 11.02.2020, 22:33 (vor 1528 Tagen) @ Mike65

Was ist denn wenn ein Fahrgast schlicht und einfach seinen Ausweis vergessen hat? Begnügt sich der ZUB dann mit - eventuell falschen - mündlichen Angaben zur Identität?

Klar das EVU bzw. generell VU möchte (wenn man nicht sofort bezahlt) natürlich die wahrheitsgemäßen Daten des Schwarzfahrers da sie ja sonst keine Möglichkeit mehr haben an das Geld zu kommen, bzw. findige Schwarzfahrer falsche Daten nennen und so die 60€ umgehen.

Zumindest wenn man aber nicht alleine reist muss aber nicht die Polizei gerufen werden.
Habe genau das mit meiner Freundin in der Straßenbahn erlebt:
Wir waren in Erfurt in der Straßenbahn unterwegs und sie hatte vergessen ihr Ticket zu entwerten. Genau da kam natürlich eine Kontrolle (sonst alle 2-3 Monate mal) und sie sollte ihren Ausweis zeigen, den sie aber nicht dabei hatte.
Sie musste dann ihre Daten wahrheitsgemäß aufschreiben und er notierte meine Daten (vom Ausweis). Ich hab dann dafür gebürgt dass die EVAG notfalls das Geld von mir einfordern kann. Wenn ich das nicht mache holt er die Polizei. (Da sie keine Deutsche ist und auch südländlisch aussieht, dachte er vmtl sie hat keinen Ausweis/Aufenthaltsgenehmigung und drohte deshalb gleich mit Polizei)Er hat dann auch alles notiert und wir haben es dann paar Tage später bezahlt sodass die Sache vom Tisch war.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Identitätsfeststellung

keksi, Mittwoch, 12.02.2020, 08:25 (vor 1528 Tagen) @ 611 040

Was ist denn wenn ein Fahrgast schlicht und einfach seinen Ausweis vergessen hat? Begnügt sich der ZUB dann mit - eventuell falschen - mündlichen Angaben zur Identität?


Klar das EVU bzw. generell VU möchte (wenn man nicht sofort bezahlt) natürlich die wahrheitsgemäßen Daten des Schwarzfahrers da sie ja sonst keine Möglichkeit mehr haben an das Geld zu kommen, bzw. findige Schwarzfahrer falsche Daten nennen und so die 60€ umgehen.

Zumindest wenn man aber nicht alleine reist muss aber nicht die Polizei gerufen werden.
Habe genau das mit meiner Freundin in der Straßenbahn erlebt:
Wir waren in Erfurt in der Straßenbahn unterwegs und sie hatte vergessen ihr Ticket zu entwerten. Genau da kam natürlich eine Kontrolle (sonst alle 2-3 Monate mal) und sie sollte ihren Ausweis zeigen, den sie aber nicht dabei hatte.
Sie musste dann ihre Daten wahrheitsgemäß aufschreiben und er notierte meine Daten (vom Ausweis). Ich hab dann dafür gebürgt dass die EVAG notfalls das Geld von mir einfordern kann. Wenn ich das nicht mache holt er die Polizei. (Da sie keine Deutsche ist und auch südländlisch aussieht, dachte er vmtl sie hat keinen Ausweis/Aufenthaltsgenehmigung und drohte deshalb gleich mit Polizei)Er hat dann auch alles notiert und wir haben es dann paar Tage später bezahlt sodass die Sache vom Tisch war.

Sowss gibt es bei der Bahn aber nicht. Entweder richtiger Ausweis oder Personalien durch Polizei feststellen lassen, was eigentlich ja nix schlimmes ist.

Mfg

Identitätsfeststellung

611 040, Erfurt, Mittwoch, 12.02.2020, 09:54 (vor 1528 Tagen) @ keksi

Naja, erstens dauert es bis die da sind, man muss am nächsten Bahnhof aussteigen, zumindest hab ich oft gesehen dass die Polizei den Schwarzfahrer am Bahnsteig in Emfsg genommen hat. Der Zug bleibt dann auch erstmal stehen.
Und eben neu noch die 50€ ZUSÄTZLICH für die steuerfinanzierte Polizei. Wären also schon üner 100€ dann.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Identitätsfeststellung

sflori, Mittwoch, 12.02.2020, 10:05 (vor 1528 Tagen) @ 611 040

Und eben neu noch die 50€ ZUSÄTZLICH für die steuerfinanzierte Polizei. Wären also schon üner 100€ dann.

Was soll der Beitrag jetzt aussagen? Fürchtest Du, der Verursacher einer Verspätung zu werden? Ich werde nicht so ganz schlau daraus... :)

Bei mir wurden mal vor vielen Jahren die Personalien erhoben, weil der Schaffner dachte, das Ticket wäre gefälscht (war es nicht!). Das lief ganz entspannt ab. Ich wusste ja, dass ich nix zu befürchten hatte. BuPol kam, Schaffner hat Lage erklärt, Personalien aufgenommen, DB hat Sache abgeschlossen.

So wird das auch künftig laufen.

Genaueres ein paar Zeilen tiefer von fbettker.


Bye. Flo.

Informelle Fahrkartenprüfung

WbuIV, Mittwoch, 12.02.2020, 13:28 (vor 1527 Tagen) @ keksi
bearbeitet von WbuIV, Mittwoch, 12.02.2020, 13:29

Zumindest die Feststellung des Besitzes einer BC 100 durch Befragen der Sitznachbarn hatten wir schon öfters. War für den ZUB ok, wenn wir das glaubhaft versicherten. Is aber nur was für kundenfreundliche ZUB.

Im 985 muss man sich als Dauerfahrer bei den Mitafahrern abmelden, wenn man Urlaub nehmen will.

Ach, die gute alte Zeit: 2004

Southwest Chief, Dienstag, 11.02.2020, 22:52 (vor 1528 Tagen) @ ICE 1612

Entschuldigung, aber ich kann bei der Verweigerung des Ausweisens gegenüber dem Zugpersonal - wenn wirklich nur das vorliegt, und nicht etwa das Zugpersonal körperlich angegangen wird - keine Gefahrenlage erkennen.


11. März 2004 Rheinische Post

Bahn warnt vor falschen Kontrolleuren an Rhein und Ruhr

Zitat:

"Bahnkunden, die auf falsche Kontrolleure treffen, sollten keine Barzahlungen leisten und auf Vorlage eines Dienstausweises bestehen. Wenn der Kontrolleur dies verweigere, sollte der Vorfall bei der nächsten Bahnpolizeiwache (Bundesgrenzschutz) oder unter 0180 - 5 234 566 telefonisch gemeldet werden, hieß es."

Ja, und dann kommt der BGS und kassiert den Kunden ab, nachdem der falsche Kontrolleur es nicht geschafft hat...

Oder gibt es da eine Kulanzregelung?

Verweigerung des Ausweisens ggü. ZuB = Gefahrenlage???

Dieter4711, Mittwoch, 12.02.2020, 10:15 (vor 1528 Tagen) @ ICE 1612

Also dem

"Durch das Vergessen des Koffers auf dem Bahnsteig wird eine Situation geschaffen, in der ein sachkundiger Polizeibeamter davon ausgehen muss, dass eine Gefährdung von Leib und Leben anderer Menschen vorliegt."

kann ich nicht zustimmen. In den meisten Fällen wird es sich darum handeln, dass ein Reiserder sein Gepäck hat stehen lassen. Das passiert wohl in weit häufigerem Masse als irgendwelche Attentatsversuche. Wer hier gleich Gefahr sieht zeigt keine Sachkunde sondern Panikmache.
Nebenbei: Warum gibt es überhaupt noch Schliessfachanlagen an Bahnhöfen. Da ist ja schon technisch verhindert, dass der Reisende sin Gepäck beaufsichtigen kann.

Schließfächer unbeaufsichtigt

hjholtz, Mittwoch, 12.02.2020, 11:10 (vor 1528 Tagen) @ Dieter4711

Nebenbei: Warum gibt es überhaupt noch Schliessfachanlagen an Bahnhöfen. Da ist ja schon technisch verhindert, dass der Reisende sin Gepäck beaufsichtigen kann.

Naja, die Schließfächer sind einerseits halbwegs dickwandig, andererseits meistens abseits der großen Menschenansammlungen und Hauptwege gelegen, daher wäre eine dort deponierte Kofferbombe weitaus weniger effektiv als z.B. mitten auf einem vollen Bahnsteig.

Schließfächer beaufsichtigt

Henrik, Mittwoch, 12.02.2020, 13:45 (vor 1527 Tagen) @ hjholtz

Nebenbei: Warum gibt es überhaupt noch Schliessfachanlagen an Bahnhöfen. Da ist ja schon technisch verhindert, dass der Reisende sin Gepäck beaufsichtigen kann.

Naja, die Schließfächer sind einerseits halbwegs dickwandig, andererseits meistens abseits der großen Menschenansammlungen und Hauptwege gelegen, daher wäre eine dort deponierte Kofferbombe weitaus weniger effektiv als z.B. mitten auf einem vollen Bahnsteig.

ja..

in Barcelona-Sants werden die Koffer sehr aufwendig untersucht am Eingang zum Schließfächerbereich..
..wobei ;)

Einschätzung von Gefahrenlagen

Power132, Mittwoch, 12.02.2020, 11:54 (vor 1528 Tagen) @ Dieter4711

Also dem

"Durch das Vergessen des Koffers auf dem Bahnsteig wird eine Situation geschaffen, in der ein sachkundiger Polizeibeamter davon ausgehen muss, dass eine Gefährdung von Leib und Leben anderer Menschen vorliegt."

kann ich nicht zustimmen. In den meisten Fällen wird es sich darum handeln, dass ein Reiserder sein Gepäck hat stehen lassen. Das passiert wohl in weit häufigerem Masse als irgendwelche Attentatsversuche. Wer hier gleich Gefahr sieht zeigt keine Sachkunde sondern Panikmache.

Sehe ich nicht so. Man kann schliesslich nicht an einem Koffer, der herrenlos rumsteht erkennen ist da nur Wäsche drin ist oder doch eine Bombe. Anders als durch eine Sperrung und Untersuchung kann man das nicht klären.

Wenn doch, bin ich gespannt, wie man das machen kann.

Einschätzung von Gefahrenlagen

Ösi, Mittwoch, 12.02.2020, 12:33 (vor 1528 Tagen) @ Power132

Man kann auch, wenn jemand illegal ein Sofa auf die Straße stellt, nicht feststellen, ob da eine Bombe drin ist. Trotzdem wird das dann vom Sperrmüll abgeholt und keine Sprengstoffexperten gerufen.

Und warum gibt es dann Sperrungen?

Power132, Mittwoch, 12.02.2020, 13:07 (vor 1528 Tagen) @ Ösi

Man kann auch, wenn jemand illegal ein Sofa auf die Straße stellt, nicht feststellen, ob da eine Bombe drin ist. Trotzdem wird das dann vom Sperrmüll abgeholt und keine Sprengstoffexperten gerufen.

Gab es je mal entsprechende Gefahrenlage?

Henrik, Mittwoch, 12.02.2020, 13:15 (vor 1528 Tagen) @ Power132

- kein Text -

Weil man Theater veranstalten muss...

Ösi, Mittwoch, 12.02.2020, 14:11 (vor 1527 Tagen) @ Power132

...um die Bürger in ständiger Angst vor dem nächsten Terroranschlag zu halten. So kann man ungestörter Freiheitsrechte abbauen.

Weil man Theater veranstalten muss...

Dieter4711, Mittwoch, 12.02.2020, 15:20 (vor 1527 Tagen) @ Ösi

Dass passt so.
immer schön die Ängst vor potentiellen Gefahren herbeireden.

Einschätzung von Gefahrenlagen

Henrik, Mittwoch, 12.02.2020, 12:59 (vor 1528 Tagen) @ Power132

Also dem

"Durch das Vergessen des Koffers auf dem Bahnsteig wird eine Situation geschaffen, in der ein sachkundiger Polizeibeamter davon ausgehen muss, dass eine Gefährdung von Leib und Leben anderer Menschen vorliegt."

kann ich nicht zustimmen. In den meisten Fällen wird es sich darum handeln, dass ein Reisender sein Gepäck hat stehen lassen. Das passiert wohl in weit häufigerem Masse als irgendwelche Attentatsversuche. Wer hier gleich Gefahr sieht zeigt keine Sachkunde sondern Panikmache.

Sehe ich nicht so. Man kann schließlich nicht an einem Koffer, der herrenlos rumsteht erkennen ist da nur Wäsche drin ist oder doch eine Bombe. Anders als durch eine Sperrung und Untersuchung kann man das nicht klären.

Wenn doch, bin ich gespannt, wie man das machen kann.

hä?

angucken, anfassen, horchen, riechen, abtasten etc. - das ist das übliche Vorgehen.

in den absolut seltensten Fällen entsteht dann so ein Szenario wie von Dir kreiert.

aber das ist hier doch gar nicht Thema, das hat mit dem Thread nichts zu tun.

Einschätzung von Gefahrenlagen

Power132, Mittwoch, 12.02.2020, 13:10 (vor 1528 Tagen) @ Henrik

Dieter folgt nicht dem Szenario das ein herrenloser Koffer auch nicht mal harmlos sein kann. Daherdie eben schon gestellte Frage: Wenn die Polizei das Ding einfach aufmachen könnte, warum wird dann großflächig gesperrt und ein Räumkommando angefodert.

Das ist ja heute das übliche. Da macht sich kein Polizist an einen herrenlosen Koffer zu schaffen. Der Dortmunder Hbf war deswegen auch schon gesperrt. Wenn die Einschätzung so einfach wäre wie von dir beschrieben, dann müsste man nicht sperren und evakuieren.

dumpfe Einschätzung von vermeintlichen Gefahrenlagen

Henrik, Mittwoch, 12.02.2020, 13:21 (vor 1528 Tagen) @ Power132

Dieter folgt nicht dem Szenario, dass ein herrenloser Koffer auch nicht mal harmlos sein kann.

klingt rational nachvollziehbar von ihm.

Daher die eben schon gestellte Frage: Wenn die Polizei das Ding einfach aufmachen könnte, warum wird dann großflächig gesperrt und ein Räumkommando angefodert.

Letzteres ist rein Deine These, die Du weiterhin nicht erläuterst.

Das ist ja heute das übliche. Da macht sich kein Polizist an einen herrenlosen Koffer zu schaffen.

Das ist rein Deine These.
Darüber muss man sich nicht unterhalten.

Wenn die Einschätzung so einfach wäre wie von dir beschrieben, dann müsste man nicht sperren und evakuieren.

Wenn die Einschätzung so einfach wäre wie von dir beschrieben, dann gäbe es andauernd Evakuierungen.

Ich lass mir meine Meinug und Tatsachen nicht zerreden

Power132, Mittwoch, 12.02.2020, 13:27 (vor 1527 Tagen) @ Henrik

Daher die eben schon gestellte Frage: Wenn die Polizei das Ding einfach aufmachen könnte, warum wird dann großflächig gesperrt und ein Räumkommando angefodert.


Letzteres ist rein Deine These, die Du weiterhin nicht erläuterst.

https://www.muenchen.tv/hauptbahnhof-vollsperrung-wegen-herrenlosem-gepaeckstueck-138568/
https://www.fvw.de/biztravel/reiseservice/rechtskolumne-herrenloser-koffer-wird-teuer-1...
https://www.lvz.de/Leipzig/Polizeiticker/Polizeiticker-Leipzig/Leipziger-Hauptbahnhof-w...
https://www.lvz.de/Region/Polizeiticker/Bahnhof-Mittweida-wegen-herrenloser-Koffer-gesp...
https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-hessen-herrenloses-gepaeckstueck-s-bahn-station-...

Mehr Beispiele bieten bekannte Suchmaschinen.
Ist also nach deiner Wahrnehmung nicht passiert und alles gar nicht so wie geschrieben?

Du lässt Dir Deine stumpfe Blase nicht zerreden

Henrik, Mittwoch, 12.02.2020, 13:32 (vor 1527 Tagen) @ Power132
bearbeitet von Henrik, Mittwoch, 12.02.2020, 13:35

Daher die eben schon gestellte Frage: Wenn die Polizei das Ding einfach aufmachen könnte, warum wird dann großflächig gesperrt und ein Räumkommando angefodert.

Letzteres ist rein Deine These, die Du weiterhin nicht erläuterst.

https://www.muenchen.tv/hauptbahnhof-vollsperrung-wegen-herrenlosem-gepaeckstueck-138568/
https://www.fvw.de/biztravel/reiseservice/rechtskolumne-herrenloser-koffer-wird-teuer-1...
https://www.lvz.de/Leipzig/Polizeiticker/Polizeiticker-Leipzig/Leipziger-Hauptbahnhof-w...
https://www.lvz.de/Region/Polizeiticker/Bahnhof-Mittweida-wegen-herrenloser-Koffer-gesp...
https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-hessen-herrenloses-gepaeckstueck-s-bahn-station-...

Mehr Beispiele bieten bekannte Suchmaschinen.
Ist also nach deiner Wahrnehmung nicht passiert und alles gar nicht so wie geschrieben?

in welchen Deiner Links ist zu lesen, dass dieses völlig blind stumpf und immer und überall geschieht wie von Dir dargestellt?

und in welchen Fällen lag eine tatsächliche Gefahrenlage vor, wie von Dir unterstellt?

Das ist stumpfe Panikmache von Dir!

Wo ist das Wiedergeben von Ereignissen Panikmache

Power132, Mittwoch, 12.02.2020, 13:44 (vor 1527 Tagen) @ Henrik

Das musst du mir mal erklären. Und warum Bahnhöfe gesperrt werden bzw Züge evakuiert werden, wenn Gepäckstücke nicht zu geordnet werden können, musst du die Behörden fragen, die das anordnen.

Ein Hinweis auf behördliche Sperrugen und die Einschätzung von Gefahrenlagen ist also Panikmache?

Schalt mal einen Gang runter.

Wer hier gleich Gefahr sieht zeigt Panikmache

Henrik, Mittwoch, 12.02.2020, 13:58 (vor 1527 Tagen) @ Power132

Wer hier gleich Gefahr sieht zeigt keine Sachkunde sondern Panikmache.

Wo ist das Wiedergeben von Ereignissen Panikmache

Das musst du mir mal erklären.

Eine Gefahrenlage heraufzubeschwören, die faktisch absolut überhaupt nicht besteht.
Du hast bislang nach wie vor kein einziges Ereignis benannt, bei dem durch Koffer eine tatsächliche Gefahrenlage bestand.

Die üblichen Vorgehensweisen in derlei Situationen völlig falsch darzustellen ist nichts anderes als gefährliche Panikmache.

Das weißt Du aber auch selbst.

Und warum Bahnhöfe gesperrt werden bzw Züge evakuiert werden, wenn Gepäckstücke nicht zu geordnet werden können, musst du die Behörden fragen, die das anordnen.

Du stellst es hier völlig falsch dar - das kannst nur Du selbst erklären.

Ein Hinweis auf behördliche Sperrugen und die Einschätzung von Gefahrenlagen ist also Panikmache?

Schalt mal einen Gang runter.

Du stellst es so dar, dass es üblicherweise nur diese Vorgehensweise gäbe.
Das ist schlichtweg falsch, das weißt Du auch. Natürlich ist das Panikmache von Dir. Komm mal runter. ;)

Lies Dir noch ein paar Mal den Beitrag von fbettker durch!

mit Sachkunde hast Du bislang nicht geglänzt.

Ich lass mir meine Meinug und Tatsachen nicht zerreden

Dieter4711, Mittwoch, 12.02.2020, 15:24 (vor 1527 Tagen) @ Power132

Und in wievielen der von dir genannten Links waren nun wirklich Bomben im Koffer?

Prinziiell ist die Gefahr, dass in einem Koffer der "herrenlos" herumsteht eine Bombe ist nicht wesentlich größen als das eine Bombe in einem Koffer ist, der gerade durch die Gegend getragen wird.

Einschätzung von Gefahrenlagen

oska, Mittwoch, 12.02.2020, 13:15 (vor 1528 Tagen) @ Power132

Sehe ich nicht so. Man kann schliesslich nicht an einem Koffer, der herrenlos rumsteht erkennen ist da nur Wäsche drin ist oder doch eine Bombe. Anders als durch eine Sperrung und Untersuchung kann man das nicht klären.

Im Zug schätze ich die Gefahr für mich noch viel höher ein. Natürlich trifft es da nicht so viele Menschen wie auf einem vollen Bahnsteig, doch geht es mir ja in erster Linie darum mein eigenes Leben zu retten und nicht darum über die Anzahl der Opfer insgesamt nachzudenken.

Wenn ich beobachte, wie jemand mit Koffer in den Zug steigt und dann unter Vorwand (WC, Restaurant) seinen Sitzplatz ohne Koffer verlässt, dann springe ich sofort auf, begebe mich ans andere Ende des Zuges und verlasse diesen bei der nächsten Haltestelle.

Bislang bin ich damit sehr gut gefahren. Ich lebe noch und wurde nicht verletzt.

Ich frage mich allerdings jedes Mal ob ich mein eigenes Gepäck mitnehmen oder dieses lieber im Zug zurücklassen soll. Einen neuen Koffer kann ich mir kaufen, ein neues Leben nicht. Also schnell weg oder erst alles zusammensuchen und mitnehmen? Wie macht Ihr das wenn Ihr Euch vor einem möglichen Anschlag in Sicherheit bringt?

Einschätzung von Gefahrenlagen

Henrik, Mittwoch, 12.02.2020, 13:26 (vor 1527 Tagen) @ oska

Sehe ich nicht so. Man kann schliesslich nicht an einem Koffer, der herrenlos rumsteht erkennen ist da nur Wäsche drin ist oder doch eine Bombe. Anders als durch eine Sperrung und Untersuchung kann man das nicht klären.

Im Zug schätze ich die Gefahr für mich noch viel höher ein. Natürlich trifft es da nicht so viele Menschen wie auf einem vollen Bahnsteig, doch geht es mir ja in erster Linie darum mein eigenes Leben zu retten und nicht darum über die Anzahl der Opfer insgesamt nachzudenken.

Wenn ich beobachte, wie jemand mit Koffer in den Zug steigt und dann unter Vorwand (WC, Restaurant) seinen Sitzplatz ohne Koffer verlässt, dann springe ich sofort auf, begebe mich ans andere Ende des Zuges und verlasse diesen bei der nächsten Haltestelle.

Bislang bin ich damit sehr gut gefahren. Ich lebe noch und wurde nicht verletzt.

Ich frage mich allerdings jedes Mal ob ich mein eigenes Gepäck mitnehmen oder dieses lieber im Zug zurücklassen soll. Einen neuen Koffer kann ich mir kaufen, ein neues Leben nicht. Also schnell weg oder erst alles zusammensuchen und mitnehmen? Wie macht Ihr das wenn Ihr Euch vor einem möglichen Anschlag in Sicherheit bringt?

ahahahahhahahahahahahahahhahahahahahhaha :D :D :D


kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

super!!!!

Einschätzung von Gefahrenlagen

Altmann, Mittwoch, 12.02.2020, 13:30 (vor 1527 Tagen) @ oska

Also (sofern das noch möglich) ich springe immer aus dem Fenster ...

Einschätzung von Gefahrenlagen

oska, Mittwoch, 12.02.2020, 13:43 (vor 1527 Tagen) @ Altmann

Also (sofern das noch möglich) ich springe immer aus dem Fenster ...

Früher war das in der Tat noch einfach. Wenn jemand aufs Klo ging: Fenster auf und seinen Koffer rauswerfen. Dann die Mitreisenden informieren. Kommt der Attentäter zurück, diesen gemeinsam überwältigen und seinem Koffer hinterher werfen.

Du schreibst Unfug und das weist du auch

Power132, Mittwoch, 12.02.2020, 13:47 (vor 1527 Tagen) @ oska

Wenn ich beobachte, wie jemand mit Koffer in den Zug steigt und dann unter Vorwand (WC, Restaurant) seinen Sitzplatz ohne Koffer verlässt, dann springe ich sofort auf, begebe mich ans andere Ende des Zuges und verlasse diesen bei der nächsten Haltestelle.

Es geht nicht um Besuche im BR sondern um Gepäckstücke, die auch auf Nachfrage niemanden zugeordnet werden können.

Wenn es dir nur darum geht, andere lächerlich zu machen, lass es bitte sein. Danke

Sich als Eigentümer zu erkennen geben wird nicht verlangt

Dieter4711, Mittwoch, 12.02.2020, 15:28 (vor 1527 Tagen) @ Power132

Es soll das Gepäck nur nicht unbeaufsichtigt bleiben.
Wenn ich also in FFM meinen Koffer am Bahnsteig abstelle und dann in der Lounge verweile kann ich immer noch den Koffer beaufsichtigen und mir die aufkommende - grundlose - Panik gelassen betrachten. der Koffer ist ja beaufsichtigt.

Verweigerung des Ausweisens ggü. ZuB = Gefahrenlage???

ICE-TD, Mittwoch, 12.02.2020, 13:51 (vor 1527 Tagen) @ Dieter4711

Also dem

"Durch das Vergessen des Koffers auf dem Bahnsteig wird eine Situation geschaffen, in der ein sachkundiger Polizeibeamter davon ausgehen muss, dass eine Gefährdung von Leib und Leben anderer Menschen vorliegt."

kann ich nicht zustimmen. In den meisten Fällen wird es sich darum handeln, dass ein Reiserder sein Gepäck hat stehen lassen. Das passiert wohl in weit häufigerem Masse als irgendwelche Attentatsversuche. Wer hier gleich Gefahr sieht zeigt keine Sachkunde sondern Panikmache.
Nebenbei: Warum gibt es überhaupt noch Schliessfachanlagen an Bahnhöfen. Da ist ja schon technisch verhindert, dass der Reisende sin Gepäck beaufsichtigen kann.

Ja gut, vielleicht hätte die Polizei vor ein paar Jahren in Köln auch so entscheiden sollen, wenn dann die Bombe hochgegangen wäre... vielleicht hättest du ja zufällig danabengestanden, aber was solls , es lag ja keine Gefahrenlage vor, war ja nur ein herrenloser Koffer.

Verweigerung des Ausweisens ggü. ZuB = Gefahrenlage???

Henrik, Mittwoch, 12.02.2020, 14:15 (vor 1527 Tagen) @ ICE-TD

Also dem

"Durch das Vergessen des Koffers auf dem Bahnsteig wird eine Situation geschaffen, in der ein sachkundiger Polizeibeamter davon ausgehen muss, dass eine Gefährdung von Leib und Leben anderer Menschen vorliegt."

kann ich nicht zustimmen. In den meisten Fällen wird es sich darum handeln, dass ein Reiserder sein Gepäck hat stehen lassen. Das passiert wohl in weit häufigerem Masse als irgendwelche Attentatsversuche. Wer hier gleich Gefahr sieht zeigt keine Sachkunde sondern Panikmache.
Nebenbei: Warum gibt es überhaupt noch Schliessfachanlagen an Bahnhöfen. Da ist ja schon technisch verhindert, dass der Reisende sin Gepäck beaufsichtigen kann.

Ja gut, vielleicht hätte die Polizei vor ein paar Jahren in Köln auch so entscheiden sollen, wenn dann die Bombe hochgegangen wäre... vielleicht hättest du ja zufällig danabengestanden, aber was solls , es lag ja keine Gefahrenlage vor, war ja nur ein herrenloser Koffer.

Welchen Vorfall meinst Du?

Die bereits genannten Versuchte Bombenanschläge vom 31. Juli 2006?

Die Zündung erfolgte - Bomben gingen nicht hoch.
Es bestand faktisch keine Gefahrenlage, es war nicht einmal bekannt bevor die Zündung erfolgte.
Beide Koffer wurden einfach so geöffnet bevor Spezialisten am Werk waren.

Und Dieter spricht ja nicht davon, dass es Attentatsversuche auf keinen Fall geben würde.

Verweigerung des Ausweisens ggü. ZuB = Gefahrenlage???

fbettker, Mittwoch, 12.02.2020, 13:17 (vor 1528 Tagen) @ ICE 1612
bearbeitet von fbettker, Mittwoch, 12.02.2020, 13:18

In dem auf DSO diskutierten Ausgangsfall sieht das anders aus. Durch das Vergessen des Koffers auf dem Bahnsteig wird eine Situation geschaffen, in der ein sachkundiger Polizeibeamter davon ausgehen muss, dass eine Gefährdung von Leib und Leben anderer Menschen vorliegt.

Nein, muss er nicht. Hier liegt ein sog. logischer Fehlschluss vor.

Aus "Gefährdung von Leib und Leben anderer Menschen" liegt vor -> Ursache: "Vergessener Koffer auf Bahnsteig" (Beispiel: versuchte Bombenanschläge 2006 im Kölner Hbf)

darf man nicht folgern:

"Vergessener Koffer auf Bahnsteig" führt zu "Gefährdung von Leib und Leben anderer Menschen".

Man frage in jedem Fundbüro eines deutschen Hauptbahnhofs nach, wie viele Koffer und ähnliche Fundstücke im Bahnhof in den letzten Monaten vergessen wurden, und wie viele von denen dafür sorgten, dass tatsächlich "eine Gefährdung von Leib und Leben anderer Menschen" vorlag. Die Quote wird gegen 0 gehen.

Ob das die Sheriffs zur Arbeit motiviert?

Blaschke, Mittwoch, 12.02.2020, 08:22 (vor 1528 Tagen) @ Power132

Hey.

Klingt gut.

Vielleicht trudeln die Sheriffs dann auch mal ein, wenn sie angefordert werden.

Und lassen sich nicht entweder unendlich Zeit oder sagen mit Verweis auf personelle oder fortbewegungstechnische Gründe von vornherein ab und hoffen auf die Dienststelle nebenan.


Schöne Grüße von jörg

Ob das die Sheriffs zur Arbeit motiviert?

sflori, Mittwoch, 12.02.2020, 10:10 (vor 1528 Tagen) @ Blaschke

Und lassen sich nicht entweder unendlich Zeit oder sagen mit Verweis auf personelle oder fortbewegungstechnische Gründe von vornherein ab und hoffen auf die Dienststelle nebenan.

Ach sei mal ehrlich: Du hoffst doch auch, dass der Kollege Deinen Wagen mitzählt. Und wie oft lesen wir hier, dass Du aufgrund einer Verspätung nicht den Zählzug erreichen konntest?

Für mich klingt das so, als ob unsere Beamten sich das nur von Dir abschauen. :D


Bye. Flo.

Ob das die Sheriffs zur Arbeit motiviert?

Blaschke, Mittwoch, 12.02.2020, 15:31 (vor 1527 Tagen) @ sflori

Huhu.

Ach sei mal ehrlich: Du hoffst doch auch, dass der Kollege Deinen Wagen mitzählt.

Strengstens verboten. Zählt als Betrug. Da hat alles genauestens seine Ordnung.

Entgegen meiner sozialen Ader zähl ich aber auch nicht für andere.

Und wie oft lesen wir hier, dass Du aufgrund einer Verspätung nicht den Zählzug erreichen konntest?

Dann bekomme ich aber auch nichts bezahlt. Also eher unschön. Besonders wenn der Erhebungszug schön weit weg seinen Start hat. Der weiteste Weg umsonst war mal Kowelenz ...

Gestern fehlte ein Erheber wegen IC-Zubringerverspätung. Tourausfall. 30 Euro nicht verdient. Sonntag 2 Sturmausfälle. 60 Euro nicht verdient.

Schöne Grüße von jörg

Ob das die Sheriffs zur Arbeit motiviert?

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Mittwoch, 12.02.2020, 12:42 (vor 1528 Tagen) @ Blaschke
bearbeitet von Alibizugpaar, Mittwoch, 12.02.2020, 12:46

Kann man nur hoffen, daß sich in Zukunft noch Leute finden lassen, die Bock haben Dienst für die öffentliche Sache zu machen und daß wir in 25 Jahren nicht nur noch Influenzer haben.

Polizisten müssen sich beleidigen und verkloppen lassen, Sanitäter am Unfallort oder Ärzte in Aufnahmestationen werden teilweise tätlich angegriffen und wie viele Politiker oder ehrenamtliche Bürgermeister haben Erfahrungen mit dem anonymen Internet gemacht, die über jedes erträgliche Mass hinaus gehen. Wenn dann noch im Namen des Volkes skandalöse Gerichtsurteile wie im Fall Renate Künast (B90/Grüne) ergehen fragt man sich wirklich, ob dieser Staat überhaupt noch jemanden schützen kann oder will. Vielleicht sind Richter ja auch deshalb desillusioniert und teilweise entrückt, weil jeder Rechtsanwalt eines mutmaßlich und offensichtlich kriminellen Familienclans mehr Rechte hat als der Vorsitzende.

Wie soll denn bitte die nächst höhere Eskalationsstufe aussehen? Ich frage nur mal so. Wir leben in einem Gemeinwesen und das Wort 'Gemein' bedeutet hier eben nicht sich fies aufzuführen.


Andreas Müller (Jugend-Strafrichter) auf 'Phoenix persönlich' am 06.09.2019 zu überlasteten Gerichten, Polizei, Ermittlern, Staatsanwaltschaft

https://www.youtube.com/watch?v=qbnVT5xN7lc

Kompakte Zusammenfassung: Personal wird ausgelaugt, ausgenutzt, zu wenig von allem, Politik hat gespart, kein neues Personal, anstehender Generationenwechsel wird ignoriert, Frust, Vorgänge bleiben liegen, Rückstände, Opfer sind wegen Prozessverschleppungen verärgert und enttäuscht, Teile der Bevölkerung wenden sich vom Staat ab, Straftäter und Anwälte lachen sich oft einen.

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Ausdrücklichen Dank für diesen Beitrag!

Barbara, Mittwoch, 12.02.2020, 12:53 (vor 1528 Tagen) @ Alibizugpaar

- kein Text -

Die andere Seite ...

Blaschke, Mittwoch, 12.02.2020, 15:48 (vor 1527 Tagen) @ Alibizugpaar

Hey.

Polizisten müssen sich beleidigen und verkloppen lassen

Beruht dann auf Gegenseitigkeit. Gibt in Reihen der Polizei genauso viel schwarze Schafe wie unter den Bürgern. Aktuell der Prozess in Bayern, wo sich die polnische Autofahrerin ausziehen sollte für Straffreiheit. Oury Jalloh hat man angezündet und abgefackelt und alles unter den Tisch gekehrt. War ja auch nur n schwarzer Neger. Die Älteren erinnern sich an den Hamburger Kessel. Zig Beispiele ließen sich finden. Dazu die recht hohe Dunkelziffer. Und die alltäglichen Frechheiten, die rote Ampel mit Blaulicht umgehen, zum Feierabend frühmorgens mit 95 über die leeren Straßen der Stadt - die Polizei müssen sie ja nicht fürchten. Und und und ...

Die Story mit Bad Zwischenahn und Leer darf ich hier ja nicht erzählen.

Nett auch der Sheriff, der nicht verstehen wollte, warum ihm ein an einer Autobahnbrücke hängendes Wahlplakat gemeldet wurde. Und warum da Handlungsbedarf bestand. Ach so, war ein Plakat der AfD. Ohnehin ziemlich AfD-durchsetzt bzw sympathisierend diese Staatsorganisation. Dazu falsch verstandener Corpsgeist.

Da darf sich die Polizei bzgl ihrer Akzeptanz bei Teilen der Bevölkerung gerne auch mal an die eigene Nase fassen.

Das gilt dann natürlich ebenso für die Bahnpolizei. Wie oft schon wurden Zugbegleiter enttäuscht, weil die Sheriffs eben nicht eintrafen. Oder so spät, dass der Delinquent über alle Berge war. Dann frag mal nach der Frustration bei den Opfern und Meldern und nach der Freude bei den Straftätern.

Schöne Grüße von jörg

Die andere Seite ...

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Mittwoch, 12.02.2020, 21:46 (vor 1527 Tagen) @ Blaschke

Ja, da gibt es auch auf der Polizeiseite dann und wann Übergriffsprobleme, teilweise schwere. Wie kann im Fall Lügde ein wichtiger Beweiskoffer spurlos verschwinden? Das erklärt aber nicht Agressionen gegenüber Zugpersonalen, Sanitätern, Behördenangestellte, anonymes oder offenes Mobbing gegen Lehrer oder überhaupt das zweifelhafte Miteinander im Internet und vieles mehr.

Mein innerstes Bauchgefühl wie auch meine Beobachtungen im kleinen persönlichen Alltag und das Verfolgen der verschiedenen Medien ergibt für mich das Bild, daß die Polizei selber weit, weit, weit mehr Gewalt ausgesetzt ist. Staatliche Institutionen werden von immer mehr Kreisen nicht mehr ernst genommen. Selbst Staatsanwälte und Richter werden im direkten Gegenüber Auge in Auge (unterschwellig) bedroht oder sich über sie lustig gemacht und sei es, daß ganze Clans zu den Verhandlungen auftauchen, um für Unruhe zu sorgen - weil eben klar ist, daß nichts passiert.

Oder dieser unglaubliche Affenzirkus der Polizei das Vorzeigen eines Fahrscheines zu verwehren und in Bahnforen darüber auch noch stolz zu berichten. Was sollen diese Scharmützel? Ist doch vollkommen unnötig und sinnlos.

Nebenbei: War übrigens gerade in den Nachrichten, daß Bayern nun eine Stelle geschaffen hat, an die sich bedrohte Bürgermeister wenden können. So weit ist es gekommen.

Bleibt die Frage, wie man geradezu innovativ destruktive Verhaltensweisen wieder aus der Gesellschaft bekommt. Der Spaß am kaputt machen oder Haten nimmt ja an Hemmungslosigkeiten zu. Wem hat die Greta Thunberg persönlich was getan? Aber gegen sie wird in manchen Stuben hinter Bildschirmen geschrieben, als seien sie und ihr Anliegen widerliches Teufelszeug.

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Die Politiker ...

Dieter4711, Donnerstag, 13.02.2020, 11:09 (vor 1527 Tagen) @ Alibizugpaar

Zum Ansehen der Politiker wird sich solange nichts ändern, bis diese endlich Konsequenzen aus dem eigenen Handeln (Steuerverschwendung, den Bürger frech anlügen, ...) ausgesetzt sind - andere als die direkten Pöbeleinen durch die Bevölkerung meine ich.
Aber nein, das ist ja nicht zu befürchten. Einmal gewählt haben diese Damen und Herren und "?" Narrenfreiheit, dürfen anstellen was sie wollen ohne dafür belangt zu werden.

Dem eigenständig denkenden Bürgen ist es auch schwer zu vermitteln, warum Steuervermeidung eine Straftat sein soll, Steuerverschwendung mit weit grösserem Schaden jedoch einfach so abgenickt wird.

Resüme: Die "Öffentlich Tätigen" müssen an Ihrem Ansehen arbeiten. Wenn hier ein positives Bild gegeben ist klappts auch mit dem Bürger.

[OT] Buergerinnenversammlungen.

martarosenberg, Donnerstag, 13.02.2020, 12:33 (vor 1527 Tagen) @ Dieter4711

Zum Ansehen der Politiker wird sich solange nichts ändern, bis diese endlich Konsequenzen aus dem eigenen Handeln (Steuerverschwendung, den Bürger frech anlügen, ...) ausgesetzt sind - andere als die direkten Pöbeleinen durch die Bevölkerung meine ich.

Ein strukturelles Problem ist ja die moegliche "Kaeuflichkeit".

Ein Ansatz waere, wichtige Entscheidungen an Buergerinnen zu uebergeben, deren Karriere nichts mit dem Job des Entscheidens zu tun hat. Nennt sich z.B. "Buergerversammlung", oder in einigen deutschen Kommunen auch unter dem Namen "Planungszelle" durchgefuehrt: Es werden nach moeglichst vielen Kriterien repraesentativ zufaellig Buerger ausgewaehlt, die dann ueber das zu entscheidende sich austauschen und entscheiden (und sich beraten lassen koennen). Funktioniert wohl ziemlich gut (wenn die Leute mitmachen und kommen).

In Irland z.B. wurde darueber ueber die Homo-Ehe entschieden.

Diese Versammlungen regeln nicht die Alltagspolitik, sondern kommen fuer jeweils spezifische Entscheidungen zusammen.

[OT] Umgang mit Polizeigewalt innerhalb der Polizei.

martarosenberg, Donnerstag, 13.02.2020, 12:23 (vor 1527 Tagen) @ Alibizugpaar
bearbeitet von martarosenberg, Donnerstag, 13.02.2020, 12:25

Da gab es kuerzlich eine Sendung im Deutschlandfunk: "Aufklärer unter Verdacht -- Was Whistleblowern und investigativen Journalistinnen droht"

https://www.deutschlandfunkkultur.de/was-whistleblowern-und-investigativen-journalistin...

Gegen Ende auch Zustände innerhalb der Polizei -- was passiert wenn Polizisten
Koleginnen anzeigen. Da gibt es viel psychischen Druck dies _nicht_ zu tun und Sanktionen am Rechtsweg vorbei wenn es doch jemand tut, also ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. (Ein Polizist berichtet.)

Audiodatei direkt:
https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2020/01/28/aufklaerer_unter_verdacht_was_whi...

(53 Min./ 49 MiB)

Identifitätsfeststellung b.Schwarzfahren kostet demnächst

fbettker, Mittwoch, 12.02.2020, 09:08 (vor 1528 Tagen) @ Power132
bearbeitet von fbettker, Mittwoch, 12.02.2020, 09:10

Zwei Anmerkungen zu dem Thema:

1.) Ich fürchte hier wird einiges durcheinandergeworfen: "Identitätsfeststellung" hat nichts damit zu tun, ob jemand seinen Ausweis dabei hat. Und Schwarzfahren führt nicht automatisch zu einer Gefahrenlage:

Laut Wikipedia bezeichnet die Identitätsfeststellung "eine Maßnahme eines befugten Amtsträgers gegenüber einer Person. Dabei gibt der Bürger seine Identität (Personalien) gegenüber der Behörde bekannt, dies kann auf freiwilliger oder unfreiwilliger Basis erfolgen. In der Regel geschieht dies im Rahmen einer Personen- oder Fahrzeugkontrolle. Dabei erfolgt die Feststellung der Identität zumeist durch Ausweispapiere, je nach Situation beispielsweise ein Führerschein oder ein Personalausweis."

Dies hieße, dass die 53,75 Euro schon fällig werden, auch wenn jemand seinen Ausweis dabei hat (und eben eine Gefahrenlage vorliegt). Im übrigen gibt es kein Gesetz, dass den Bürger zwingt, seinen Personalausweis oder einen anderen Ausweis, der seine (vollständigen) Personalien beinhaltet, immer mitzuführen. Wenn ein Polizist verlangt mich unterwegs auszuweisen, und ich sage, mein Perso liegt zu Hause, und er weiterhin darauf besteht, fahren wir zu meiner Wohnung und ich zeige ihm meinen Perso. Das wäre völlig im Rechtsrahmen.

Zur Gefahrenlage: Hier habe ich folgende juristische Definition des Begriffs "Gefahr" gefunden:

Ergibt sich bei einem Lebenssachverhalt, der bei ungehindertem Ablauf in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden an den polizeilichen bzw. ordnungsrechtlichen Schutzgütern führen wird. Maßgeblich ist dabei die Prognose eines fähigen, sachkundigen und besonnenen Beamten aus der ex-ante Perspektive.

Damit sollte klar sein, dass Schwarzfahren allein keine Gefahrenlage darstellt.


2.) Wenn man sich den verlinkten Artikel zur neuen Gebührenordnung ganz durchliest, kriegt man mit, dass diese juristisch auf wackligen Füßen steht. Zitat:

Auch manche Juristen sehen die Regeln kritisch: „Hierbei handelt es sich um hoheitliche Aufgaben, die per Grundgesetz durch den Staat zu erfüllen sind, die die Polizei sich nun aber privat bezahlen lassen will”, sagt etwa der Berliner Rechtsanwalt Rene Lau, der unter anderem Fußballfans vertritt. (...) Personen, deren Schuld oder Unschuld zunächst gar nicht in Frage stünden, würden dazu gezwungen, für die Kosten alltäglicher Polizeiarbeit aufzukommen. „Damit handelt die Polizei wie ein Privatunternehmen, das sich seinen Aufwand bezahlen lässt. Das halte ich für höchst problematisch.” Lau rät jedem Betroffenen, vor dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht Einspruch gegen einen Gebührenbescheid einzulegen und notfalls zu klagen.

U.a. sieht die neue Verordnung vor (alles unter der Voraussetzung "vorliegender Gefahrenlage") - und damit wird es für dieses Forum offtopic:

Muss eine Person, ein Tier oder ein Gegenstand von Polizisten begleitet werden, muss ein Betroffener 15,69 Euro berappen – pro angefangene Viertelstunde und pro Polizeibeamten. Sollte eine Nacht in der Zelle nötig werden, wird es ebenfalls teuer: Der Vollzug einer Gewahrsamnahme kostet nämlich 6,51 Euro je angefangene Viertelstunde. Wer also um 22 Uhr betrunken aufgegriffen und am nächsten Morgen um 8 Uhr aus der Ausnüchterungszelle entlassen wird, kann dann mit einer Rechnung über mindestens 400 Euro rechnen – und das auch nur, wenn die Fahrt zur Wache schnell geht und er lediglich von einem Polizisten begleitet wird

Bisher haben Gerichte schon Probleme, Gerichtskosten bei verurteilten Angeklagten einzutreiben, wenn diese überschuldet, Hartz-IV-Empfänger oder Mindestlohnempfänger sind. Wenn die jetzt noch 400 Euro pro Nacht pro Nacht in einer Ausnüchterungszelle berappen sollen, dann viel Spaß beim Eintreiben.

Sicherlich ist es eine legitime Forderung, bei einer vorliegenden Gefahrenlage "individuelle" Kosten auf den Beschuldigten abzuwälzen. Nur ist zum einen ein Beschuldigter noch kein Verurteilter, und zweitens denke ich nicht, dass sich das durch eine einfache Änderung der Gebührenordnung durchsetzen lässt, ohne Änderung irgendwelcher Gesetze, die ein Bundestag/Bundesrat zustimmen müssten.

Identitätsfeststellung b.Schwarzfahren kostet demnächst

fbettker, Mittwoch, 12.02.2020, 12:37 (vor 1528 Tagen) @ fbettker
bearbeitet von fbettker, Mittwoch, 12.02.2020, 12:38

Auch heise.de berichtet (Fett-Markierung von mir):

(...) Die Zwangsgelder werden ohne richterlichen Beschluss festgelegt. Es besteht die Gefahr, dass auch Demonstranten, denen Platzverweise erteilt werden, von nun an mit empfindlichen Strafen belegt werden. Ausübung des Demonstrations-, Versammlungsrechts oder ziviler Ungehorsam könnten so unter Umständen existenzgefährdend werden. Die Gebühren werden auf Leistungen erhoben, die der Steuerzahler sowieso schon finanziert. Der Abtransport von Betrunkenen musste auch bisher schon zusätzlich bezahlt werden. So kostet ein Aufenthalt in der Ausnüchterungszelle je nach Bundesland über 200 Euro plus Fahrtkosten.

Dass jetzt darüber hinaus zusätzliche Gebühren für ureigene Tätigkeitsbereiche der Bundespolizei erhoben werden, lässt aufhorchen. Denn es scheint weniger um die Aufbesserung der Staatskasse, als um Repressionen zu gehen. Schon jetzt zahlt der Staat sehr viel mehr Geld für Zwangsunterbringungen in Gefängnissen derjenigen, die nicht zahlen können, als von den Inhaftierten hätte gezahlt werden müssen.

Es sitzen beispielsweise viele Schwarzfahrer ein, die nicht nur die verhängten Strafgelder, sondern auch die wegen Nichtzahlung zwangsweise eingeschalteten Anwälte und Gerichte nicht zahlen können. Der Vollzug der sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen kostet den Steuerzahler jeden Tag tausende Euro.

Die Folgen der neuen Gebührenordnung für bürgerliche Rechte und Freiheiten könnten gravierend sein. Wer miterlebt hat, wie beispielsweise auf Demonstrationen leichtfertig Platzverweise erteilt wurden, kann sich vorstellen, welche Auswirkungen Zwangsgelder ohne richterliche Beschlüsse haben können.

Insbesondere junge und weniger vermögende Bürger, für die hohe zusätzliche Ausgaben existenzgefährdend sein können, fühlen sich möglicherweise von der Wahrnehmung ihrer bürgerlichen Rechte abgeschreckt. Ob die Gebührenordnung vor Gericht Bestand haben wird, bleibt abzuwarten.

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