Zeitkarte: Verschiede Behandlung gleicher Fälle durch SC-FGR (Fahrkarten und Angebote)

martarosenberg, Montag, 03.02.2020, 20:16 (vor 1542 Tagen)

Hey,

hatte zweimal ähnliche Fahrgastrechte eingereicht.

Vorliegen tat eine Zeitkarte des Nahverkehrs in Form eines Semestertickets.

Jedes Mal kam es wegen Zugverspätungen zu einer vorraussichtlichen Verspätung am Zielort von 60 Minuten, weshalb ein Fernverkehrszug benutzt wurde.

Diese Auslagen für FV-Fahrkarte wollte ich natürlich zurückhaben.

In einem Falle erfolgte dies Problemlos.
Im anderen Fallen wurde argumentiert, dass ich einen "erheblich ermäßigten Fahrschein" hätte und dies erfolgte nicht.

Nebenbei; Im Problemlosen Fall wurde als "Wert" der Urpsprungsfahrkarte 0 EUr angegeben, im 2. Fall die tatsächlichen Kosten.

Reale Verspätung waren wegen des FV-Zuges einmal ca. 12 Minuten und einmal 34 Minuten; angegeben wurden im 1. Fall "0 min." und im 2. Fall die realen.


Btw.:
Die Statements von Seiten des Studentenrates sind, dass dies erstattet werden müsste, und die haben sogar eine "Hotline" (Emailadresse) für Probleme mit Fahrgastrechten in Zusammenhang mit dem Semesterticket.

meine Meinung

chriL999, Montag, 03.02.2020, 21:24 (vor 1542 Tagen) @ martarosenberg

meine Meinung: Handelt es sich um ein streckengebundenes Ticket, sollte eine Erstattung möglich sein (ob bereits ab 20 min oder 60 min ist unklar.
Handelt es sich nicht um ein streckengebundenes Ticket (z.B. Länderticket oder damit vergleichbar)? Dann sieht es grundsätzlich schlecht aus.

Zeitkarte: Verschiede Behandlung gleicher Fälle durch SC-FGR

ffz, Montag, 03.02.2020, 21:52 (vor 1542 Tagen) @ martarosenberg

Hallo,

das kommt auf das Verkehrsgebiet an in dem dein Semsterticket gilt, es gibt je nach Verkehrsgebiet unterschiedliche Regelungen ob ein Semsterticket als erheblich ermäßigtes Ticket zählt oder nicht.

Semesterticket nie erheblich ermäßigt.

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 03.02.2020, 23:40 (vor 1542 Tagen) @ ffz

Semestertickets können als Mehrtages-Zeitkarten gar nicht erheblich ermäßigt sein, vgl. §2 EVO.

--
Weg mit dem 4744!

Semesterticket nie (nicht mehr?) erheblich ermäßigt

Co_Tabara-98, Hannover, Dienstag, 04.02.2020, 00:44 (vor 1542 Tagen) @ JeDi

Semestertickets können als Mehrtages-Zeitkarten gar nicht erheblich ermäßigt sein, vgl. §2 EVO.

Es gab in der Bahn-Community kürzlich einen Hinweis auf eine Gesetzesänderung.

Semesterticket nie (nicht mehr?) erheblich ermäßigt

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 04.02.2020, 08:49 (vor 1542 Tagen) @ Co_Tabara-98

So jung ist die letzte EVO-Änderung aber auch nicht mehr...

--
Weg mit dem 4744!

Semesterticket nicht erheblich ermäßigt -- Tarif gefunden.

martarosenberg, Dienstag, 04.02.2020, 12:10 (vor 1542 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von martarosenberg, Dienstag, 04.02.2020, 12:10

Semestertickets können als Mehrtages-Zeitkarten gar nicht erheblich ermäßigt sein, vgl. §2 EVO.

Habe jetzt die Tarifbestimmungen meines Semestertickets gefunden, und demnach ist es explizit nicht mehr eine "erheblich ermäßigte Fahrkarte".

Zeitkarte: Verschiede Behandlung gleicher Fälle durch SC-FGR

IC2182, Bochum, Dienstag, 04.02.2020, 11:19 (vor 1542 Tagen) @ martarosenberg
bearbeitet von IC2182, Dienstag, 04.02.2020, 11:20

Darf man Fragen an welcher Hochschule bzw. in welchem Bundesland du studierst?
Ich habe in Niedersachsen an zwei verschiedenen Hochschulen (Osnabrück und TU BS) studiert und kann mich erinnern, dass die Aussagen bezüglich Erstattung von FV-Tickets bzw. Kompensation bei Ausfällen sehr unterschiedlich waren bzw. es da verschiedene Angaben bezüglich Ansprüchen, Durchführung und Erfolg gab. Habe es daher nie versucht etwas zurück zu bekommen.

SPNV Semesterticket Sachsen -- Standort Dresden. Infos.

martarosenberg, Dienstag, 04.02.2020, 12:44 (vor 1542 Tagen) @ IC2182
bearbeitet von martarosenberg, Dienstag, 04.02.2020, 12:48

Darf man Fragen an welcher Hochschule bzw. in welchem Bundesland du studierst?

Es handelt sich um das SPNV Semesterticket Sachsen -- Hochschulstandort Dresden.

Infos hier. Da sind auch die Tarifbestimmungen verlinkt, und es steht explizit da dass bei zu erwartender Verspätung ab 20 Minuten ein höherwertiger Zug genutzt werden könne und die Fahrkarte anschließend zur Erstattung eingereicht werden könne (gibt auch eine extra Unterseite zu Fahrgastrechten).

Naja, ich widerspreche mal beim SC-FGR mit diesen Infos und einem Ausdruck aus den Tarifbestimmungen -- und informiere auch die zuständige Abteilung des StuRa Information, die interessiert die Praxis sicherlich auch.

Interessant !

611 040, Erfurt, Dienstag, 04.02.2020, 12:48 (vor 1542 Tagen) @ martarosenberg

Ich wusste nicht dass für Semestertickets auch diese Regelungen gelten.
Dachte auch immer an die "erheblich ermäßigte Fahrkarte".

Entschädigungen gibt es bei +60 aber keine oder ?
Denn wie berechnet man den Wert der Fahrt (ubd davon 25%).

Grüße 611 040

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Entschädigung pauschal & Semesterticketanteil ist bekannt.

martarosenberg, Dienstag, 04.02.2020, 12:55 (vor 1542 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von martarosenberg, Dienstag, 04.02.2020, 12:57

Ich wusste nicht dass für Semestertickets auch diese Regelungen gelten.
Dachte auch immer an die "erheblich ermäßigte Fahrkarte".

Entschädigungen gibt es bei +60 aber keine oder ?

Pauschal:
1.50 EUR ab +60 Minuten (keine extra Stufe ab +120 Minuten), aufsummiert über die Gültigkeit der Fahrkarte maximal 25% des Fahrkartenwertes.

Denn wie berechnet man den Wert der Fahrt (ubd davon 25%).

Der Semesterticketanteil am Semesterbeitrag ist definiert und auf entsprechenden Internetseiten z.B. des Studentenwerkes auch aufgeschlüsselt.

Damit ist dieses Problem analog zu anderen nicht-streckengebundenen Zeitkarten (z.B. Verbund-Jahreskarten, BC100).

Die Aufschlüsselung nach "Verbund-Anteil" und "SPNV-Bundesland-Anteil" (was eigentlich zwei verschiedene "Tickets" sind) unterlasse ich der Einfachheit halber, ist für den Fahrgast auch nicht wirkluich ersichtlich der Unterschied.

Stellungnahme der DB zu vergleichbaren Fällen

Florian, Dienstag, 04.02.2020, 20:08 (vor 1541 Tagen) @ martarosenberg

Hallo,

hier der Schriftwechsel mit der DB zu vergleichbaren Fällen:

Meine E-Mail vom 12.10.2019:

"Sehr geehrter Dr. Herr Lutz,

das Servicecenter Fahrgastrechte hat meinen Antrag vom 02.06.2019 zu Unrecht abgelehnt (siehe Anhang V15448645).

Ich fordere Sie hiermit auf mir den geforderten Betrag in Höhe von 9,35 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 14.06.2019 zu zahlen.

Das Servicecenter Fahrgastrechte hat vergleichbare Fälle in der Vergangenheit zu Unrecht abgelehnt. Nachdem ich Klage beim AG Frankfurt gegen die DB Regio AG eingereicht habe, haben Sie mir die Kosten gemäß §
17 EVO jeweils erstattet. Ich habe drei mal Klage gegen die DB Regio AG mit fast dem selben Wortlaut eingereicht (siehe Anhang Amtsgericht Frankfurt).

Sehr geehrter Herr Dr. Lutz, bitte erläutern Sie mir, aus welchen Gründen das Servicecenter Fahrgastrechte die Bestimmungen der EVO systematisch missachtet!

Im Übrigen verstehe ich nicht, aus welchem Grund sich die DB Haftpflicht mehrere male mit vergleichbaren Sachverhalten auseinander setzt, anstatt dem Servicecenter Fahrgastrechte die systematischen Bearbeitungsfehler aufzuzeigen.

Sofern der von mir geforderte Betrag in Höhe von 9,35 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 14.06.2019 nicht bis zum 26.10.2016 auf meinem Bankkonto eingehen sollte, werde ich einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

[...]"

Die Stellungnahme der DB vom 16.10.2019:

Sehr geehrter Herr [...],

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12.10.2019. in Beantwortung Ihres an Dr.Lutz gerichteten Schreibens teilen wir mit, dass wir Ihre Anfrage bezüglich der Erstattung des Betrages in Höhe von 9,35 EUR zuzüglich Verzugszinsen nochmals an das Servicecenter Fahrgastrechte weitergeleitet haben. Sie erhalten von dort eine gesonderte Benachrichtigung.

Wie Sie uns zutreffend darauf aufmerksam gemacht haben, haben Sie in der Vergangenheit bereits dreimal bei einem vergleichbaren Sachverhalt Klage erhoben und wir haben die Klageforderung anerkannt. Wir dürfen Ihnen versichern, dass es auch in unserer Absicht liegt, unnötige Prozessverfahren zu vermeiden und die dem Kunden nach Sach- und Rechtslage zustehenden Ansprüche möglichst umgehend zu erstatten.

Entsprechend Ihrer Anregung werden wir in Zusammenarbeit mit dem Servicecenter Fahrgastrechte den Vorgang prüfen, um eine Verbesserung der Abläufe herbeizuführen.

In der Hoffnung, dass wir Ihre Anfrage damit umfassend beantwortet haben verbleiben wir

Mit freundlichen Grüßen

[...]
Haftpflichtrecht Regio (HLM 11(2))"

Wieviel Euro Zinsen gab's denn dann?

Blaschke, Dienstag, 04.02.2020, 23:21 (vor 1541 Tagen) @ Florian

Huhu.

Hab grad keine Lust zum Selbstrechnen.


Schöne Grüße von jörg

Wieviel Euro Zinsen gab's denn dann?

Florian, Mittwoch, 05.02.2020, 07:33 (vor 1541 Tagen) @ Blaschke

Huhu.

Hab grad keine Lust zum Selbstrechnen.


Schöne Grüße von jörg

Hallo Jörg,

es waren ca. 40 Cent pro Fall. Ich habe keine Lust nachzuschauen wie viel es genau waren. Hier ist ein Zinsrechner: https://basiszinssatz.de/zinsrechner/

Viele Grüße
Florian

Stellungnahme der DB zu vergleichbaren Fällen

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 05.02.2020, 08:38 (vor 1541 Tagen) @ Florian

Hallo Florian,

Gehe ich Recht in der Annahme, dass es dabei um die Nutzung eines anderen Zuges bei mehr als +60 nach VO 1371 ging - mit einem iSd EVO erheblich ermäßigten Fahrschein?

Gruß, JeDi

--
Weg mit dem 4744!

Stellungnahme der DB zu vergleichbaren Fällen

Florian, Mittwoch, 05.02.2020, 16:45 (vor 1541 Tagen) @ JeDi

Hallo Florian,

Gehe ich Recht in der Annahme, dass es dabei um die Nutzung eines anderen Zuges bei mehr als +60 nach VO 1371 ging - mit einem iSd EVO erheblich ermäßigten Fahrschein?

Gruß, JeDi

Hallo JeDi,
es ging um Verspätungen von mindestens 20 Minuten nach Paragraph 17 EVO. Genutzt wurde das Semesterticket NRW, welches laut Tarif nicht erheblich ermäßigt ist.

Viele Grüße
Florian

Stellungnahme der DB zu vergleichbaren Fällen

Splittergattung, Mittwoch, 05.02.2020, 22:51 (vor 1540 Tagen) @ Florian

Hallo Florian,

Gehe ich Recht in der Annahme, dass es dabei um die Nutzung eines anderen Zuges bei mehr als +60 nach VO 1371 ging - mit einem iSd EVO erheblich ermäßigten Fahrschein?

Gruß, JeDi


Hallo JeDi,
es ging um Verspätungen von mindestens 20 Minuten nach Paragraph 17 EVO. Genutzt wurde das Semesterticket NRW, welches laut Tarif nicht erheblich ermäßigt ist.

Viele Grüße
Florian

Ausfälle und große Verspätungen mit NRW-Semesterticket habe ich bisher immer über die NRW-Mobilitätsgarantie abgerechnet und nicht übers Servicecenter Fahrgastrechte, da hatte bisher nie Probleme.

Stellungnahme der DB zu vergleichbaren Fällen

agw, NRW, Donnerstag, 06.02.2020, 13:37 (vor 1540 Tagen) @ Splittergattung

Gehe ich Recht in der Annahme, dass es dabei um die Nutzung eines anderen Zuges bei mehr als +60 nach VO 1371 ging - mit einem iSd EVO erheblich ermäßigten Fahrschein?

es ging um Verspätungen von mindestens 20 Minuten nach Paragraph 17 EVO. Genutzt wurde das Semesterticket NRW, welches laut Tarif nicht erheblich ermäßigt ist.


Ausfälle und große Verspätungen mit NRW-Semesterticket habe ich bisher immer über die NRW-Mobilitätsgarantie abgerechnet und nicht übers Servicecenter Fahrgastrechte, da hatte bisher nie Probleme.

Die Bedingungen sind aber nicht deckungsgleich.

--
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- bahn.de

Stellungnahme der DB zu vergleichbaren Fällen

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 06.02.2020, 08:13 (vor 1540 Tagen) @ Florian

Hallo Florian,

Ok, danke!

Gruß, JeDi

--
Weg mit dem 4744!

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