Rückerstattung Umsatzsteuer BC100 (Fahrkarten und Angebote)

RhBDirk, Samstag, 16.11.2019, 22:28 (vor 1595 Tagen)

Folgendes findet sich auf der facebook Seite einer bekannten Bahnagentur - mal sehen, ob sich das bewahrheitet:

Zitat:
Erstattung der bereits geazhlten Mehrwertsteuerdifferenz 2019-19% / 2020-7%

Die Deutsche Bahn teilt mit, sollte die Senkung der Mehrwertsteuer für Bahntickets des Fernverkehrs bis 01.01.2020 in Kraft treten, wird die bereits gezahlte Differenz zwischen alter #Bahncard100 mit 19% Mehrwertsteuer und neuer #Bahncard100 mit 7% Mehrwertsteuer, erstattet.

Wer kann die Erstattung beantragen?
[quote]Alle BahnCard100 Einmalzahlungen <
gekauft bis einschließlich 31.12.2019 <
spätester Geltungsbeginn 12.01.2020 <[/quote]

Vielleicht hilft Diese Information bei der Entscheidung, ob oder wann man seine Bahncard100 verlängert oder kaufen möchte.

Stand: 14.11.2019

Rückerstattung Umsatzsteuer BC100

Hansjörg, Sonntag, 17.11.2019, 00:00 (vor 1595 Tagen) @ RhBDirk

Vielleicht hilft Diese Information bei der Entscheidung, ob oder wann man seine Bahncard100 verlängert oder kaufen möchte.

Sagen wir mal das hätte ich gerne verbindlich direkt von der Bahn selbst. Das betrifft ja nicht gerade wenig Kunden.

Gilt hier nicht der Stichtag?

Power132, Sonntag, 17.11.2019, 08:20 (vor 1594 Tagen) @ RhBDirk

Ich meine es gilt der Tag des Inkrafttretens. Alles was ab diesem Tag gekauft wird,fällt unter die neue Regelung. Alles andere bleibt zu den anderen Vertragsbedingungen bestehen. Ist andern orts auch so. Gleiches sollte für im Vorraus gebuchte Tickets gelten.

Gilt hier nicht der Stichtag?

Tino, Sonntag, 17.11.2019, 08:58 (vor 1594 Tagen) @ Power132

Die MwSt müsste die Bahn ja an alle Inhaber aus eigener Tasche bezahlen da diese schon längst an die Finanzämter abgeführt wurden. Ich glaube das macht kein Unternehmen mit.

Genau das ist der Punkt

Power132, Sonntag, 17.11.2019, 09:01 (vor 1594 Tagen) @ Tino
bearbeitet von Power132, Sonntag, 17.11.2019, 09:02

Es gibt ja auserdem auch noch eine weitere Senkung der MwSt. Betrifft das Forum an sich relativ wenig. Aber Periodenprodukte für Frauen haben zukünftig auch den verminderten Steuersatz. Da können die auch nicht für jetzt gekaufte Produkte die zu viel gezahlte MwSt zurückfordern.

Die einfache Antworten der Populisten

br752, Sonntag, 17.11.2019, 09:18 (vor 1594 Tagen) @ Power132

Es gibt ja auserdem auch noch eine weitere Senkung der MwSt. Betrifft das Forum an sich relativ wenig. Aber Periodenprodukte für Frauen haben zukünftig auch den verminderten Steuersatz. Da können die auch nicht für jetzt gekaufte Produkte die zu viel gezahlte MwSt zurückfordern.

Wenn denn die Betriebswirtschaft so einfach waere wie ein Paket Tampons zu kaufen.

Mir fallen da Stichworte wie: Umsatzsteuervoranmeldung, Uebertrag, Geschaeftsjahr, Bagatellgrenze ein.

Eine 100% richtige Antwort kann ich auch nicht geben, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass wenn es um 40.000.000,00 Millionen Euro MwSt. fuer die BC100 geht das anders gehandhabt wird als wenn es um 0,49 Euro fuer ein Paeckchen mit Verbrauchsguetern geht.


BR752

Es wäre auch eine doppelte Steuererstattung

Power132, Sonntag, 17.11.2019, 09:22 (vor 1594 Tagen) @ br752

Unabhänig deiner wieder mal unpassenden Betreffzeile, wäre es auch eine doppelte Erstattung. Man bekommt
1. die Differenz wieder und
2. bekommt man die Kosten auf die Einkommssteuererklärung angerechnet, sofern es keine FirmenBC100 ist.

Das wäre ein ungerechtfertiger Steuervorteil gegenüber dem Rest der Steuerzahler.

Gilt hier nicht der Stichtag?

markman, Montag, 18.11.2019, 17:08 (vor 1593 Tagen) @ Tino

Die MwSt müsste die Bahn ja an alle Inhaber aus eigener Tasche bezahlen da diese schon längst an die Finanzämter abgeführt wurden. Ich glaube das macht kein Unternehmen mit.

doch, es wird dann eine Rechnungkorrektur durchgeführt und beide Vertragspartner (Bahn, Kunde) müssen dann die Vorsteueranmeldung korrigieren. Die Bahn hat dann zu viel Umsatzsteuer abgeführt, bekommt diese dann wieder. Der Kunde, sofern Unternehmer, hat zu viel Vorsteuer beim Staat geltend gemacht und bekommt dann die Differenze aus 19% und 7% vom Staat erstattet.

Der Privatmensch kann sich freuen, da er seine BC zu viel gekostet hat und er dann einen Teil wieder erstattet bekommt.

Gruß,
Markman

Gilt hier nicht der Stichtag?

Co_Tabara-98, Hannover, Montag, 18.11.2019, 20:04 (vor 1593 Tagen) @ markman

doch, es wird dann eine Rechnungkorrektur durchgeführt und beide Vertragspartner (Bahn, Kunde) müssen dann die Vorsteueranmeldung korrigieren. Die Bahn hat dann zu viel Umsatzsteuer abgeführt, bekommt diese dann wieder.

Hier fehlt wohl der Vollständigkeit halber: und erstattet diesen Betrag ihrem Kunden.

Der Kunde, sofern Unternehmer, hat zu viel Vorsteuer beim Staat geltend gemacht

Soweit okay, aber danach stimmt es nicht mehr,

und bekommt dann die Differenze aus 19% und 7% vom Staat erstattet.

sondern es sollte wohl vielmehr heißen: und muss die Differenz an den Staat zurückzahlen (das ist genau der Betrag, den er von der DB bekommen hat).

Gilt hier nicht der Stichtag?

markman, Dienstag, 19.11.2019, 09:43 (vor 1592 Tagen) @ Co_Tabara-98

doch, es wird dann eine Rechnungkorrektur durchgeführt und beide Vertragspartner (Bahn, Kunde) müssen dann die Vorsteueranmeldung korrigieren. Die Bahn hat dann zu viel Umsatzsteuer abgeführt, bekommt diese dann wieder.


Hier fehlt wohl der Vollständigkeit halber: und erstattet diesen Betrag ihrem Kunden.

Der Kunde, sofern Unternehmer, hat zu viel Vorsteuer beim Staat geltend gemacht


Soweit okay, aber danach stimmt es nicht mehr,

und bekommt dann die Differenze aus 19% und 7% vom Staat erstattet.


sondern es sollte wohl vielmehr heißen: und muss die Differenz an den Staat zurückzahlen (das ist genau der Betrag, den er von der DB bekommen hat).

ich hatte das für Selbstständige geschrieben, rein egoistisch betrachtet :-)

Haltet doch nicht am Begriff Umsatzsteuer fest

RhBDirk, Sonntag, 17.11.2019, 09:27 (vor 1594 Tagen) @ RhBDirk

Wenn das rückwirkend kommt, was von der Bahnagentur verkündet wurde (Quelle angeblich die DB), wo soll da ein Problem mit der Umsatzsteuer sein?

Seht es doch ganz einfach als nachträglichen Rabatt oder Wiedergutmachung/Entschädigung für das vergangene Jahr.

Saturn erstattet auch keine 19% Mehrwertsteuer.

Waum nachträglichen Rabatt

Power132, Sonntag, 17.11.2019, 09:31 (vor 1594 Tagen) @ RhBDirk
bearbeitet von Power132, Sonntag, 17.11.2019, 09:31

Wenn das rückwirkend kommt, was von der Bahnagentur verkündet wurde (Quelle angeblich die DB), wo soll da ein Problem mit der Umsatzsteuer sein?

Seht es doch ganz einfach als nachträglichen Rabatt oder Wiedergutmachung/Entschädigung für das vergangene Jahr.

Weil es Bruttobeträge sind und keine Nettobeträge, die bezahlt werden. Wofür soll es dann einen Rabatt geben.

Wiedergutmachung? Hätte da nicht alle Bahnkunden - also auch Gelegenheitsfaher - einen Anspruch drauf?

Wer würde 2019 sonst noch ne BC100 kaufen?

Altmann, Sonntag, 17.11.2019, 09:41 (vor 1594 Tagen) @ Power132

- kein Text -

Wer würde 2019 sonst noch ne BC100 kaufen?

Power132, Sonntag, 17.11.2019, 09:49 (vor 1594 Tagen) @ Altmann

Die Forderung nach Erstattung der Differenz erheben vielleicht die, die vor dem Klimapaket den Kauf getätigt haben...

Jo, eh. Aber sonst würd der Umsatz der DB 2019 einbrechen

Altmann, Sonntag, 17.11.2019, 09:51 (vor 1594 Tagen) @ Power132

- kein Text -

Vielleicht hat es die unverlinkte Quelle deswegen gesagt.

Hansjörg, Sonntag, 17.11.2019, 11:38 (vor 1594 Tagen) @ Altmann

- kein Text -

Selbstständige

markman, Montag, 18.11.2019, 17:10 (vor 1593 Tagen) @ Altmann

jeder Selbstständige, da er den Netto-Betrag nur zahlt, er bekommt keine Preisvorteil. In 2019 kauft man diese noch, wie ich auch, um die Ausgabe in diesem Jahr steuerlich geltend zu machen, nicht erst im nächsten Jahr,

Gruß,
Markman

Selbstständige

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 18.11.2019, 19:44 (vor 1593 Tagen) @ markman

jeder Selbstständige, da er den Netto-Betrag nur zahlt, er bekommt keine Preisvorteil. In 2019 kauft man diese noch, wie ich auch, um die Ausgabe in diesem Jahr steuerlich geltend zu machen, nicht erst im nächsten Jahr,


So hat jeder seinen Vorteil, der eine kann es absetzen, und für den anderen wird es günstiger.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Waum nachträglichen Rabatt - warum denn nicht?

RhBDirk, Sonntag, 17.11.2019, 09:42 (vor 1594 Tagen) @ Power132

Wenn das rückwirkend kommt, was von der Bahnagentur verkündet wurde (Quelle angeblich die DB), wo soll da ein Problem mit der Umsatzsteuer sein?

Seht es doch ganz einfach als nachträglichen Rabatt oder Wiedergutmachung/Entschädigung für das vergangene Jahr.


Weil es Bruttobeträge sind und keine Nettobeträge, die bezahlt werden. Wofür soll es dann einen Rabatt geben.

Wiedergutmachung? Hätte da nicht alle Bahnkunden - also auch Gelegenheitsfaher - einen Anspruch drauf?

Nochmal: Was spricht gegen eine Erstattung? Gelegenheitsfahrer latzen nun mal nicht so viel in einem Jahr hin und sind entsprechend auch nicht so viel unterwegs und nicht so viel von Unregelmäßigkeiten betroffen.

Gelegenheitsfahrer, die zumindest mit einer BC ausgestattet sind, erhalten doch auch laufend 1. Kl Upgrades, Mitfahrergutscheine usw.

Und nimm endlich mal Abstand von der Umsatzsteuer Debatte.

Das Ganze wäre dann einfach eine Entschuldigung für die Performance in den letzten Monaten. Es gab doch in den letzten Jahren für 100er auch immer mal wieder ne Flasche Wein, Pralinen, ne Webcam, Upgrades, Mitfahrergutscheine.

Unzulässige Unterscheidung

Power132, Sonntag, 17.11.2019, 09:48 (vor 1594 Tagen) @ RhBDirk

Man kann diese Unterscheidung nach Kundengruppen machen. Aber ein Gelegenheitsfahrer, der womöglich einen langen Anreiseweg zum Flughafen hat und einen Flug verpasst, wichtige Termine nicht wahrnehmen kann, oder strandet und nicht adäquat weiterkomm, muss also in die Röhre schauen?

Und wenn man bisher BC100 Kunden pampert, warum sollen die dann noch mehr Goldstaub bekommen?

Übrigens die Debatte hast du angestoßen, mit deiner TO...

Waum nachträglichen Rabatt - Weil!

E 1793, Sonntag, 17.11.2019, 09:56 (vor 1594 Tagen) @ RhBDirk

Man würde ja den Stammkunden endlich seit Jahren mal wieder was gutes tun, anstatt diese immer wieder zu gängeln.

Gelegenheitsfahrer kriegen bei der DB alles was sie wollen!

--
[image]

Unzulaessige Verallgemeinerung.

br752, Sonntag, 17.11.2019, 10:04 (vor 1594 Tagen) @ E 1793

Man würde ja den Stammkunden endlich seit Jahren mal wieder was gutes tun, anstatt diese immer wieder zu gängeln.

Gelegenheitsfahrer kriegen bei der DB alles was sie wollen!

Das ist eine unzulaessige Verallgemeinerung. Man stelle sich nur mal vor man wuerde "Gelegenheitsfahrer" durch "1. Klasse Fahrer" oder "Frauen" oder "Pullundertraeger" ersetzten.


BR752

... oder weil nicht ... ;-)

Blaschke, Sonntag, 17.11.2019, 11:08 (vor 1594 Tagen) @ E 1793

Hey.

Man würde ja den Stammkunden endlich seit Jahren mal wieder was gutes tun

Die sind ja eh da. Und fahren mit ihrer 100er doch schon spottgünstig.

Gelegenheitsfahrer kriegen bei der DB alles was sie wollen!

Na logo! Weil die ja wieder mitfahren sollen bei nächster Gelegenheit.


Schöne Grüße von jörg

Genau, scheiß auf Stammkunden

E 1793, Sonntag, 17.11.2019, 11:12 (vor 1594 Tagen) @ Blaschke

So vergrault die Bahn nach und nach ihre Kunden, weiter so!

--
[image]

Nee, dafür gibt's WC ...

Blaschke, Sonntag, 17.11.2019, 11:23 (vor 1594 Tagen) @ E 1793

Huhu.

So vergrault die Bahn nach und nach ihre Kuonden, weiter so!

Ja, macht sie ja, 'weiter so' ...

Nach meinem Dafürhalten werden Kunden aber am besten nachhaltig vergrault durch die STÄNDIGEN Unregelmäßigkeiten.

So mancher regelmäßiger Nutzer will nicht ewig irgendwelche Benefits und Entschädigungen und Entschuldigungshäppchen oder ein paar Pünktchen - der will verdammt nochmal einfach zuverlässig ankommen und reisen, wie es ihm versprochen worden ist. Mehr nicht. Wenn das klappt, ist er zufrieden. Dann braucht's kein Sorry-und-Danke-Gekasper.

Die gütigen Gaben bremsen etwas den Zorn; das heißt aber nicht, dass deswegen alles tutti ist.

Deswegen sollen sich die EVU nicht auf diesen letztendlich billigen günstigen Goodwill-Krempel ausruhen, sondern gerade die Stammgäste mit Leistung beeindrucken.


Schöne Grüße von jörg

+1

WbuIV, Sonntag, 17.11.2019, 17:03 (vor 1594 Tagen) @ Blaschke

Von einem Bc 100 Nutzer. Ob ich 5,0 oder 5,3 Cent pro km zahle ist irgendwann egal.

Regelmässig pünktlich ankommen wäre toll und wenn das nicht klappt wenigstens rechtzeitige, umfassende und weiterführende Informatioen.

Irgendwelche 10 EUR Almosen oder Trostpflasterl brauch ich ned.

FaGestern musste sich ein Fahrgast entschuldigen weil er Informationen vom Zugchef haben wollte...

Genau, scheiß auf Stammkunden

Tino, Sonntag, 17.11.2019, 11:49 (vor 1594 Tagen) @ E 1793

So vergrault die Bahn nach und nach ihre Kunden, weiter so!

Stimmt. Sie sind eh am teuersten weil sie am günstigsten fahren und somit „unberechenbar“ bzw. unkalkulierbar sind. Also mal ehrlich. Ich glaube der BahnCard 100 Fahrgast reist schon - wenn er es richtig ausreizt - spottbillig. Ein Schlag ins Gesicht für Gelegenheitsfahrer.

Und du bist bei der DB?

E 1793, Sonntag, 17.11.2019, 12:27 (vor 1594 Tagen) @ Tino

Da merkt man sofort warum der Laden mit Vollgas gegen die Wand fährt.

--
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Ja. Aber dann: Ooch, nö ...

Blaschke, Sonntag, 17.11.2019, 13:35 (vor 1594 Tagen) @ E 1793

Huhu.

Da merkt man sofort warum der Laden mit Vollgas gegen die Wand fährt.

Hm, sympathischer wäre mir da der Begriff "Volldampf". "Vollgas" war wer anders. Obwohl man zugeben muss, dass da der Bahnbezug trotzdem gegeben ist.

Na, mal schauen, ob's jetzt ganz entgleist ...


Den Anschluß in Haste bekommen habende Grüße von jörg

Oder HighSpeed statt Volldampf im HGV Zeitalter...

Power132, Sonntag, 17.11.2019, 13:38 (vor 1594 Tagen) @ Blaschke

- kein Text -

+ 1

Blaschke, Sonntag, 17.11.2019, 13:51 (vor 1594 Tagen) @ Power132

Hey.

Wobei ich immer staune, dass 'Highspeed' noch auf keinem Index gelandet ist. Und noch kein Drogenbeauftragter interveniert hat. Wo doch davor gewarnt wird, dass 'Speed' high macht ...

Alles geht den Bach runter. In den S-Bahnen rund um Hannover finden sich immer mehr Menschen, die die Frage nach Vor- oder Nachlauf mit der korrekten Bezeichnung STRASSENbahn beantworten statt stolz wie Bolle von der U-BAHN zu reden.

Dafür hatte ich letztens eine junge Dame:

"Wie sind Sie in Hamburg zum Hbf gekommen?"
"Äh ... mit der Straßenbahn!"
"Nee, also so alt sehen Sie jetzt aber gar nicht aus!"
"Hä? Was?" --- Filmriss ....


Schöne Grüße von jörg

Der Teufel liegt im Detail

Hansjörg, Sonntag, 17.11.2019, 14:39 (vor 1594 Tagen) @ Blaschke
bearbeitet von Hansjörg, Sonntag, 17.11.2019, 14:40

Hey.

Wobei ich immer staune, dass 'Highspeed' noch auf keinem Index gelandet ist. Und noch kein Drogenbeauftragter interveniert hat. Wo doch davor gewarnt wird, dass 'Speed' high macht ...

Alles geht den Bach runter. In den S-Bahnen rund um Hannover finden sich immer mehr Menschen, die die Frage nach Vor- oder Nachlauf mit der korrekten Bezeichnung STRASSENbahn beantworten statt stolz wie Bolle von der U-BAHN zu reden.

Die Bahnen in Hannover werden nicht in U und Straßenbahnen unterteilt. Da bis auf die Linie 17 (die 10 nur nachts) alle Straßenbahnen in der Innenstadt unterirdisch fahren.

Naja

8d5a, Sonntag, 17.11.2019, 15:07 (vor 1594 Tagen) @ Blaschke

Alles geht den Bach runter. In den S-Bahnen rund um Hannover finden sich immer mehr Menschen, die die Frage nach Vor- oder Nachlauf mit der korrekten Bezeichnung STRASSENbahn beantworten statt stolz wie Bolle von der U-BAHN zu reden.

Ist aber beides nicht richtig, denn Hannover hat eine Stadtbahn.

Naja.

Blaschke, Sonntag, 17.11.2019, 17:51 (vor 1594 Tagen) @ 8d5a

Huhu.

Alles geht den Bach runter. In den S-Bahnen rund um Hannover finden sich immer mehr Menschen, die die Frage nach Vor- oder Nachlauf mit der korrekten Bezeichnung STRASSENbahn beantworten statt stolz wie Bolle von der U-BAHN zu reden.

Ist aber beides nicht richtig, denn Hannover hat eine Stadtbahn.

'Stadtbahn' ist ein reiner Marketingbegriff.

Entweder fahre ich nach den Regularien einer Straßenbahn. Oder nach denen einer Eisenbahn.

'Stadtbahn' heißt es dort und anderswo nur, weil den Leuten 'Straßenbahn' nach 'Opa' und 'Bimmel' klingt ...


Schöne Grüße von jörg

Naja.

8d5a, Sonntag, 17.11.2019, 18:51 (vor 1594 Tagen) @ Blaschke

Alles geht den Bach runter. In den S-Bahnen rund um Hannover finden sich immer mehr Menschen, die die Frage nach Vor- oder Nachlauf mit der korrekten Bezeichnung STRASSENbahn beantworten statt stolz wie Bolle von der U-BAHN zu reden.

Ist aber beides nicht richtig, denn Hannover hat eine Stadtbahn.


'Stadtbahn' ist ein reiner Marketingbegriff.

hast ja irgendwie Recht, im Ruhrgebiet ist das ja immer noch in Mode - Da hab ich in einer Planungskizze auch schonmal U-Strassenbahn gelesen. Passt an vielen Ecken auch besser.

Entweder fahre ich nach den Regularien einer Straßenbahn. Oder nach denen einer Eisenbahn.

U-Bahnen fahren hier aber auch noch nach der BOStrab, also rechtlich immer noch eine Strassenbahn;)

'Stadtbahn' heißt es dort und anderswo nur, weil den Leuten 'Straßenbahn' nach 'Opa' und 'Bimmel' klingt ...

Stadtbahn ist eben ein schöner moderner Begriff.

Eben ...

Blaschke, Sonntag, 17.11.2019, 19:03 (vor 1594 Tagen) @ 8d5a

Hey.

U-Bahnen fahren hier aber auch noch nach der BOStrab, also rechtlich immer noch eine Strassenbahn;)

Wie in Hannover ... ;-)

Stadtbahn ist eben ein schöner moderner Begriff.

So isses ...

Witzigerweise aber klingt 'StadtAUTObahn' dann gar nicht mehr so schön, obwohl die Deutschen doch so Autofetischisten sind ...

Alles irre ...


OT: Was gibt da eigentlich auf Feld bzw der Koordinate 8d5a? Oder, wenn es 2 Punkte sind, auf dem Weg dazwischen?

Schöne Grüße von jörg

Komisch dass es woanders ganz gut ohne funktioniert...

Höllentalbahn, Sonntag, 17.11.2019, 15:05 (vor 1594 Tagen) @ E 1793
bearbeitet von Höllentalbahn, Sonntag, 17.11.2019, 15:06

Siehe England.
Da sieht man was eine BC100 ehrlich kosten würde, will aber kaum einer bezahlen.
Trotzdem ist der FV eigentlich recht günstig.
Was bringen einem Stammkunden wenn die Gelegenheitsfahrer profitabler sind?
Airlines kommen auch gut ohne Netzkarten aus.
Selbst beim Leasing von Autos zahlt man nach Nutzung...

Genau, scheiß auf Stammkunden

Münchner, Sonntag, 17.11.2019, 20:06 (vor 1594 Tagen) @ Tino

Stimmt. Sie sind eh am teuersten weil sie am günstigsten fahren und somit „unberechenbar“ bzw. unkalkulierbar sind. Also mal ehrlich. Ich glaube der BahnCard 100 Fahrgast reist schon - wenn er es richtig ausreizt - spottbillig. Ein Schlag ins Gesicht für Gelegenheitsfahrer.

Das kann man sich schönrechnen. Da kenne ich auch jemanden. Der macht dann am Ende seiner BC100 immer einige "Sonderfahrten", damit sich der Preis der Karte lohnt. Der fährt eben dann abends auf dem Heimweg schnell mal nach Rosenheim und zurück und schon hat man wieder 25€ "gespart". :-)

Ich denke für den Durchschnittfahrer gibt es weder Gewinn noch Verlust. Die einen fahren ihrer BCs mehr als ab, dafür werden andere eine BC100 haben, die sich nicht ausnutzen.

Genau, scheiß auf Stammkunden

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Montag, 18.11.2019, 10:07 (vor 1593 Tagen) @ E 1793

Ach Quatsch, mal bitte weniger weinerlich. Dagobert Duck war im Lustigen Taschenbuch auch immer so drauf. BC100-Fahrer sind schon mit einem Superdumpingpreis unterwegs.

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Was ist eigentlich bei monatlicher Zahlung?

br752, Sonntag, 17.11.2019, 09:59 (vor 1594 Tagen) @ RhBDirk

Hallo zusammen,

wie ist so was bei monatlicher Zahlung eigentlich geregelt?

Vorab die Frage wie es auch verhalten wuerde wenn z.B. die MwSt. auf Fernseher/Autos gesenkt wuerde. Was passiert mit einen Ratenkreditvertrag?

Wenn jetzt, wie in unserem Fall bei der BC100, dadurch eine unterschiedliche Summe an MwSt. ueber die Laufzeit anfallen wuerde, waere das Geschrei riesengross. (Bitte den Aboaufpreis ausser acht lassen)


BR752

Ganz einfach. Konditionen zum Vertragsabschluß sind bindend

Power132, Sonntag, 17.11.2019, 11:55 (vor 1594 Tagen) @ br752

Der Preis ändert sich ja erst mit Stichtag der Gültigkeit des Klimapakets. Wie bei allen Vertägen - eine beiderseitige Willenersklärung ist notwendig. Unterbleibt die, bleibt alles so wies ist.

Ach wie gut.

br752, Sonntag, 17.11.2019, 12:43 (vor 1594 Tagen) @ Power132

Der Preis ändert sich ja erst mit Stichtag der Gültigkeit des Klimapakets. Wie bei allen Vertägen - eine beiderseitige Willenersklärung ist notwendig. Unterbleibt die, bleibt alles so wies ist.

Traeum weiter. :-) Wenn die Regeln sich aendern sind die Vertraege hinfaellig.

Nachtraegliche Doppelbesteuerung von Betriebsrenten? War da nicht was?

BR752

Ach wie gut.

WbuIV, Montag, 18.11.2019, 12:37 (vor 1593 Tagen) @ br752

"Traeum weiter. :-) Wenn die Regeln sich aendern sind die Vertraege hinfaellig."


Das würde bedeuten die Bahn müsste zum 01.01.2020 sämtliche BC100 mit Monatszahlungen oder Abos im FV neu abschließen?

Eher nicht.

In Endverbrauchern haben wir i. d. R. Bruttoverträge, d. h. die Umsatzsteuer ist lediglich ausgewiesen.


Bei der Ist-Versteuerung der Umsatzsteuerung (Ich geh mal davon aus, dass die Bahn mehr als 125.000 EUR/Jahr hat)wird die Umsatzsteuer im Veranlagungszeitraum der Rechnungsstellung fällig. Das gilt auch dann, wenn die zu erbringende Leistung noch in der Zukunft liegt.

Bekommt man als BC100-Monatszahler eine Jahresrechnung oder monatlich eine Rechnung? Das wäre hier die Frage. Eine reine Teilzahlungsvereinbarung wäre nämlich keine Begrüdnung für ein nachträgliche Umsatzsteuerveränderung (§ 13 Abs. 1 UStG). Ob es ein Bahn-Jahresabo überhaupt eine teilbare Leistung ist gibt es zwischen Verwaltung und Anwaltsvertretungen unterschiedliche Meinungen.

Ach wie gut - Die gute alte Zeit

br752, Montag, 18.11.2019, 15:20 (vor 1593 Tagen) @ WbuIV

"Traeum weiter. :-) Wenn die Regeln sich aendern sind die Vertraege hinfaellig."


Das würde bedeuten die Bahn müsste zum 01.01.2020 sämtliche BC100 mit Monatszahlungen oder Abos im FV neu abschließen?

Eher nicht.

Wieso nicht?

Wenn ich einen 24 Monats Mobilfunkvertrag habe und nach 12 Monaten die MwSt. durch den Gesetzgeber erhoeht wird, dann muss ich auch die hoehere MwSt. zahlen.

Da wird es jetzt Lustig wer diesen Punkt uebernehmen muss: Anbieter oder Kunde.

Das gleiche entsprechend bei einer Senkung. Sehen wir mal auf 2006/2007 zurueck.
Ich muss jetzt hier aufhoeren zu diskutieren, da ich es nicht verstehe. Google hat mal 3 Ergebnisse ausgespuckt wo ich beim lesen des 2. Absatzes schon Verstaendnissprobleme habe.


a) Anhebung des Umsatzsteuersatzes von 16% auf 19% zum 1.1.2007

Langfristige Verträge (Altverträge)
Auch für (weit) vor dem 1.1.2007 geschlossene Verträge, bei denen von dem bis dahin geltenden allgemeinen Steuersatz von 16% ausgegangen wurde, gilt für Leistungen (Lieferungen, sonstige Leistungen und ggf. Teilleistungen), die nach dem 31.12.2006 ausgeführt werden, ein Umsatzsteuersatz von 19%. Aus dieser Steuerausweispflicht folgt aber nicht automatisch, dass die Unternehmer berechtigt sind, die Preise entsprechend zu erhöhen. Vielmehr ist dies eine zivilrechtliche Frage. Die Beantwortung hängt von der jeweiligen Vertrags- und Rechtslage ab.

b) Umsatzsteuer-Erhöhung zum 1. Januar 2007:Wann gilt noch der "alte" Steuersatz?

c) Das Wichtigste über die Mehrwertsteuer- Mehrwertsteuererhöhung 2007

Dauerleistungen mit Teilleistungscharakter
So kompliziert der Name klingt: Gerade die Dauerdienstleistung mit Teilleistungscharakter ist Alltag. Typisch für sie sind Miet- und Leasingverträge, Telekommunikationsverträge (z.B. mit Telefon- und Internet-Provider sowie Mobilfunkunternehmen) und andere Dienstleistungsverträge, deren auf längere Dauer vereinbarte Leistungen periodisch abgerechnet werden. Hier gilt der Steuersatz, der bei dem jeweiligen Abschnittsende zutrifft.

Wer selbst der Erbringer solcher Leistungen ist, muss rechtzeitig sicherstellen, dass in den Rechnungen für Perioden, die nach dem 31. Dezember 2006 enden, die richtige Mehrwertsteuer enthalten ist.

Steuerexperten erwarten übrigens, dass für besonders wichtige Bereiche und Branchen wie in der Vergangenheit schon zusätzliche Sonderregelungen ergehen werden, und raten deshalb dringend, zu diesem Thema fachmännischen Rat einzuholen.


Wie gesagt, ich diskutiere nicht mit, da ich es nicht verstehe. Das einzige was ich verstehe ist, dass es kompliziert sein werden wird kann. :-/


BR752

Ach wie gut - Die gute alte Zeit

WbuIV, Montag, 18.11.2019, 15:25 (vor 1593 Tagen) @ br752
bearbeitet von WbuIV, Montag, 18.11.2019, 15:28

Deswegen war die Frage nach der Rechnungsstellung. Also krieg ich - wie beim Mobilvertrag eine monatliche Rechnung oder nicht. Ist die variabel, leistungabhängig usw usw.

Damit einher geht die Frage ist ein BC100-Abo ein Dauerschuldvertrag, schon da gibts zwischen Steuerverwaltung und Steueranwälten verschiedene Meinungen.

Aus deinen Angaben kann ich keine Quelle erkennen, damit ist keine Bewertung möglich.

Die UStAE sind ein Quell der interessantes Fallkonstellationen. wir hier in unserem Amt verbringen Stunden damit die verschiedenen Interpretationen zu sichten und zu bewerten

Ach wie komplex.

Co_Tabara-98, Hannover, Montag, 18.11.2019, 21:25 (vor 1593 Tagen) @ WbuIV

Bei der Ist-Versteuerung der Umsatzsteuerung (Ich geh mal davon aus, dass die Bahn mehr als 125.000 EUR/Jahr hat)wird die Umsatzsteuer im Veranlagungszeitraum der Rechnungsstellung fällig.

Muss wohl statt Ist- "Soll-Versteuerung" heißen. Aber ich meine, das ist ausschließlich für den Zahlungszeitpunkt (Unternehmer, hier: DB, an Finanzamt) relevant. Dieser Zeitpunkt ist nicht entscheidend für die Anwendung eines Steuersatzes, dies hängt vielmehr vom Leistungszeitpunkt (Kaufdatum bzw. Ende der Dienstleistung) ab. Beförderungsverträge dürften unter Dienstleistung fallen, auch wenn man "eine Fahrkarte kauft".

Bekommt man als BC100-Monatszahler eine Jahresrechnung oder monatlich eine Rechnung? Das wäre hier die Frage. Eine reine Teilzahlungsvereinbarung wäre nämlich keine Begrüdnung für ein nachträgliche Umsatzsteuerveränderung (§ 13 Abs. 1 UStG). Ob es ein Bahn-Jahresabo überhaupt eine teilbare Leistung ist gibt es zwischen Verwaltung und Anwaltsvertretungen unterschiedliche Meinungen.

Ich dachte, heute meldet sich bestimmt noch ein Steuerfachangestellter zu Wort, der alle offenen Fragen kompetent beantwortet. Aber wenn schon die Gelehrten streiten...

Vielleicht wird die Antwort auch zweigeteilt sein müssen, denn laut DB-Beförderungsbedingungen gilt: "3.2.3 ... Das Abonnement verlängert sich nach Ablauf des ersten Geltungsjahres um jeweils ein weiteres Geltungsjahr, sofern es nicht spätestens 6 Wochen vor Ablauf des Geltungsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des ersten Geltungsjahres ist das Abonnement darüber hinaus mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende vorzeitig kündbar."

Sammelantwort

Co_Tabara-98, Hannover, Montag, 18.11.2019, 20:55 (vor 1593 Tagen) @ br752

Vorab die Frage wie es auch verhalten wuerde wenn z.B. die MwSt. auf Fernseher/Autos gesenkt wuerde. Was passiert mit einen Ratenkreditvertrag?

Das sind zwei verschiedene Verträge: 1. Kaufvertrag, 2. Kreditvertrag. Nur der Kaufvertrag ist für die Umsatzsteuer relevant.

Wenn jetzt, wie in unserem Fall bei der BC100, dadurch eine unterschiedliche Summe an MwSt. ueber die Laufzeit anfallen wuerde, waere das Geschrei riesengross.

Wieso? Bei Strom oder Telefon ist es doch auch nicht anders.


(Power132:)

Der Preis ändert sich ja erst mit Stichtag der Gültigkeit des Klimapakets. Wie bei allen Vertägen - eine beiderseitige Willenersklärung ist notwendig. Unterbleibt die, bleibt alles so wies ist.

(WbuIV:)

In Endverbrauchern haben wir i. d. R. Bruttoverträge, d. h. die Umsatzsteuer ist lediglich ausgewiesen.

Für die BC100 mit Einmalzahlung dürfte tatsächlich mangels anderweitiger Vereinbarungen gelten, dass der Umsatzsteuersatz am Ende der Laufzeit angewendet werden muss.

Möglicherweise ist die DB rechtlich nicht verpflichtet, gegenüber Verbrauchern eine nachträgliche Erstattung anzubieten, wenn sie analog nicht berechtigt wäre, bei einer Erhöhung die Differenz einzufordern.

Verboten ist eine (dann freiwillige) Erstattung aber sicher nicht, und die Frage, was passiert, wenn der Kunde auf die "Einhaltung des Vertrags pocht" (d.h. die Erstattung ablehnt), wäre dann eher akademischer Natur.

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