Nochmal Sparpreis und Zugbindung (Fahrkarten und Angebote)

chriL999, Dienstag, 22.10.2019, 21:40 (vor 1639 Tagen)

Die Fahrt meiner Sparpreisfahrkarte geht von A über B nach C (Zielbahnhof), wobei nur zwischen A und B die Zugbindung im Fernverkehr besteht und es danach einen Tag später im reinen Nahverkehr weitergeht. D.h. in B besteht ein Aufenthalt über Nacht gemäß Reiseverlauf, der aber nicht eingehalten werden muss.

Inzwischen (also nach dem Kauf) hat sich der Fahrplan geändert: Der Fernverkehrszug fährt in A zwei Minuten später ab und kommt in B nun 12 Minuten später an.

Meine Frage: Ist allein dadurch die Zugverbindung aufgehoben, so dass ich z.B. deutlich früher abfahren darf?

Eine Ankunftsverspätung lässt sich generell auch ohne aufgehobene Zugbindung vermeiden (ich könnte einfach im betroffenen Zug sitzen bleiben) - aber das ist ja nicht die Frage.

Nochmal Sparpreis und Zugbindung

FrankenBahn111, Dienstag, 22.10.2019, 21:57 (vor 1639 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von FrankenBahn111, Dienstag, 22.10.2019, 21:57

"Fahrplanänderungen heben Zugbindung auf." ist zumindest de facto die angewandte Regel. Hatte neulich erst einen ähnlichen Fall, Zug fuhr in um wenige Minuten verschobener Zeitlage, DB Info meinte, es geht klar eine Stunde früher zu fahren und der Zub hat nichtmal mit der Wimper gezuckt als ich ihm das Ticket gezeigt habe.

Jedoch gibt es in den Beantwortungen dieser Fragestellung in der DB-Community verschiedene Auslegungen; z.T. heißt es, jede beliebige Fahrplanänderung ermöglicht eine kostenfreie Stornierung vor dem Geltungstag, aber bei Antritt der Reise nur Fahrgastrechte, sofern eben eine Verspätung eintritt. In der Praxis ist bei mir das zumindest noch nie so gehandhabt worden.

Ich hatte auch schon den Fall, dass allein die Änderung der Zugnummer ohne Fahrzeitänderung als Aufhebung der Zugbindung bestätigt wurde.

Nochmal Sparpreis und Zugbindung

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 22.10.2019, 21:58 (vor 1639 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von JeDi, Dienstag, 22.10.2019, 21:59

Meine Frage: Ist allein dadurch die Zugverbindung aufgehoben, so dass ich z.B. deutlich früher abfahren darf?

Nein. Wenn du zum gebuchten Zeitpunkt am Bahnhof bist kannst du fahren, ohne dein Ziel 20 min verspätet zu erreichen - Zugbindung bleibt.

Es gilt wie immer: Buche was du bekommen willst. Wenn du nicht weißt, wann du fahren möchtest, buche wenn das feststeht oder den Flexpreis.

--
Weg mit dem 4744!

Nochmal Sparpreis und Zugbindung

Co_Tabara-98, Hannover, Dienstag, 22.10.2019, 23:37 (vor 1639 Tagen) @ JeDi

Meine Frage: Ist allein dadurch die Zugverbindung aufgehoben, so dass ich z.B. deutlich früher abfahren darf?


Nein. Wenn du zum gebuchten Zeitpunkt am Bahnhof bist kannst du fahren, ohne dein Ziel 20 min verspätet zu erreichen - Zugbindung bleibt.

War zum Zeitpunkt der Buchung auch die Auswahl eines NV-Anschlusszugs XY123 kurz nach Ankunft in B möglich, welcher mit der 12 Minuten späteren Ankunft des FV-Zugs nicht mehr erreicht wird, und kommt der nächste NV-Zug in C erst mindestens 20 Minuten später an?
Wenn ja, sollte doch die Zugbindung aufgehoben sein; andernfalls würde es dem Kunden zum Verhängnis, einen späteren Anschluss für die Reiseverbindung ausgewählt zu haben.
Wenn nein, also insbesondere wenn XY123 mit 12 Minuten weniger Umsteigezeit dennoch erreichbar ist, ist die Zugbindung nicht aufgehoben.

Nochmal Sparpreis und Zugbindung

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Dienstag, 22.10.2019, 23:54 (vor 1639 Tagen) @ Co_Tabara-98

Wenn nein, also insbesondere wenn XY123 mit 12 Minuten weniger Umsteigezeit dennoch erreichbar ist, ist die Zugbindung nicht aufgehoben.

Generell kommt dann wieder der Punkt, was dann ist, wenn jemand eine verlängerte Umsteigezeit extra mit eingebucht hat. Rechnerisch reichen der Bahn oft 4 bis 6 Minuten unter dem Motto 'spurte dich hurtig' und weiter geht's. Aber wenn eine Person auf Fahrstühle angewiesen ist und aus Erfahrung die Rückstaus kennt?

Was ist also erreichbar?

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Nochmal Sparpreis und Zugbindung

chriL999, Mittwoch, 23.10.2019, 21:03 (vor 1638 Tagen) @ Alibizugpaar


Was ist also erreichbar?

Für mich stellt sich in diesem oder einem vergleichbaren Fall die Frage, ob die Zugbindung aufgrund einer zu erwartenden Verspätung in B bereits aufgehoben ist (also z.B. 10 Minuten VOR der Ankunft in B ist zu erwarten, dass ich den NV-Zug nicht mehr erreiche). Ich entscheide mich dann, im FV-Zug sitzen zu bleiben.
Kurz vor Ankunft in B erfolgt aber eine Durchsage im Zug, dass der NV-Zug nun doch wartet.
Muss ich nun aus dem FV-Zug oder nicht?

Nochmal Sparpreis und Zugbindung

brandenburger, Perleberg, Mittwoch, 23.10.2019, 23:36 (vor 1638 Tagen) @ chriL999

Für mich stellt sich in diesem oder einem vergleichbaren Fall die Frage, ob die Zugbindung aufgrund einer zu erwartenden Verspätung in B bereits aufgehoben ist (also z.B. 10 Minuten VOR der Ankunft in B ist zu erwarten, dass ich den NV-Zug nicht mehr erreiche). Ich entscheide mich dann, im FV-Zug sitzen zu bleiben.
Kurz vor Ankunft in B erfolgt aber eine Durchsage im Zug, dass der NV-Zug nun doch wartet.
Muss ich nun aus dem FV-Zug oder nicht?

Das wiederum hat keinen Sinn, oder? Wenn der NV-Zug wartet, musst du ja nicht im FV bleiben. Also die Antwort auf deine Frage ist ja.

Aber ich verstehe, was du meinst. Ich hatte in den letzten Monaten zweimal eine (relativ preiswerte) Sparpreisverbindung Ruhrgebiet-Perleberg mit ICE bis Hannover. ICE bis Spandau (und dann EC nach Wittenberge) wäre umsteigeärmer und schneller- aber viel teurer.

Tja, aber wenn dann der ICE so spät in Hannover ist, dass der Anschluss weg ist, dann darf ich natürlich sitzen bleiben.

Die Prognose dafür ändert sich allerdings kurzfristig eher zum Negativen als zum Positiven. Anschlusszug erreichbar, sagt der Navigator, grünes Häkchen. Also mit Ehefrau und Kind und Gepäck schon mal anstellen. Dann bleibt der ICE kurz vor Hannover stehen. Und steht erstmal. Also wieder hingesetzt, auf nach Spandau. :)

Nochmal Sparpreis und Zugbindung

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 23.10.2019, 09:21 (vor 1639 Tagen) @ Co_Tabara-98

War zum Zeitpunkt der Buchung auch die Auswahl eines NV-Anschlusszugs XY123 kurz nach Ankunft in B möglich, welcher mit der 12 Minuten späteren Ankunft des FV-Zugs nicht mehr erreicht wird, und kommt der nächste NV-Zug in C erst mindestens 20 Minuten später an?
Wenn ja, sollte doch die Zugbindung aufgehoben sein; andernfalls würde es dem Kunden zum Verhängnis, einen späteren Anschluss für die Reiseverbindung ausgewählt zu haben.

So ist es aber, geschuldet ist die pünktliche Ankunft am Zielort und nicht an irgendwelchen Zwischenhalten.

--
Weg mit dem 4744!

Nochmal Sparpreis und Zugbindung

Frecciarossa, Mittwoch, 23.10.2019, 09:39 (vor 1639 Tagen) @ JeDi

War zum Zeitpunkt der Buchung auch die Auswahl eines NV-Anschlusszugs XY123 kurz nach Ankunft in B möglich, welcher mit der 12 Minuten späteren Ankunft des FV-Zugs nicht mehr erreicht wird, und kommt der nächste NV-Zug in C erst mindestens 20 Minuten später an?
Wenn ja, sollte doch die Zugbindung aufgehoben sein; andernfalls würde es dem Kunden zum Verhängnis, einen späteren Anschluss für die Reiseverbindung ausgewählt zu haben.

So ist es aber, geschuldet ist die pünktliche Ankunft am Zielort und nicht an irgendwelchen Zwischenhalten.

Für Abschnitte ohne Zugbindung ist die bei der Buchung ausgewählte Verbindung jedoch irrelevant. Für die Berechnung einer Verspätung muss auf diesem Abschnitt die früheste an die Zugbindung anschließende Verbindung zugrundegelegt werden.

Nochmal Sparpreis und Zugbindung

Hansjörg, Mittwoch, 23.10.2019, 09:53 (vor 1639 Tagen) @ Frecciarossa
bearbeitet von Hansjörg, Mittwoch, 23.10.2019, 09:54

Für Abschnitte ohne Zugbindung ist die bei der Buchung ausgewählte Verbindung jedoch irrelevant. Für die Berechnung einer Verspätung muss auf diesem Abschnitt die früheste an die Zugbindung anschließende Verbindung zugrundegelegt werden.

Man muss die 12 Minuten Verspätung in B verargumentieren können und einer Verspätung in C aufgrund dieser.

Nochmal Sparpreis und Zugbindung

Alexander, Donnerstag, 24.10.2019, 15:36 (vor 1638 Tagen) @ Frecciarossa

War zum Zeitpunkt der Buchung auch die Auswahl eines NV-Anschlusszugs XY123 kurz nach Ankunft in B möglich, welcher mit der 12 Minuten späteren Ankunft des FV-Zugs nicht mehr erreicht wird, und kommt der nächste NV-Zug in C erst mindestens 20 Minuten später an?
Wenn ja, sollte doch die Zugbindung aufgehoben sein; andernfalls würde es dem Kunden zum Verhängnis, einen späteren Anschluss für die Reiseverbindung ausgewählt zu haben.

So ist es aber, geschuldet ist die pünktliche Ankunft am Zielort und nicht an irgendwelchen Zwischenhalten.


Für Abschnitte ohne Zugbindung ist die bei der Buchung ausgewählte Verbindung jedoch irrelevant. Für die Berechnung einer Verspätung muss auf diesem Abschnitt die früheste an die Zugbindung anschließende Verbindung zugrundegelegt werden.

Vorab: ich kenne mich auf diesem Gebiet nicht aus, aber die Thematik interessiert mich.

Woraus leitest du ab, dass automatisch, wenn keine Zugbindung vorliegt, die nächste Verbindung als Grundlage zu nehmen ist und nicht das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und DB? Es wird ja eine Buchung auf Basis einer Reiseverbindung, die der Kunde bewusst auswählt, getätigt.

Viele Grüße

--
Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)

Nochmal Sparpreis und Zugbindung

Hansjörg, Donnerstag, 24.10.2019, 15:40 (vor 1638 Tagen) @ Alexander

Woraus leitest du ab, dass automatisch, wenn keine Zugbindung vorliegt, die nächste Verbindung als Grundlage zu nehmen ist und nicht das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und DB? Es wird ja eine Buchung auf Basis einer Reiseverbindung, die der Kunde bewusst auswählt, getätigt.

Die Reiseverbindung unten ist kein Bestandteil des Tickets oben.

Nochmal Sparpreis und Zugbindung

chriL999, Donnerstag, 24.10.2019, 21:22 (vor 1637 Tagen) @ Hansjörg

Die Reiseverbindung unten ist kein Bestandteil des Tickets oben.

Das ist so korrekt. Sofern der Kunde aber genau so wie in der Reiseverbindung dargelegt wird, dann auch fahren möchte, darf ihm dabei aber auch kein Nachteil enstehen oder ausgelegt werden.

Nochmal Sparpreis und Zugbindung

Frecciarossa, Donnerstag, 24.10.2019, 16:13 (vor 1638 Tagen) @ Alexander

Woraus leitest du ab, dass automatisch, wenn keine Zugbindung vorliegt, die nächste Verbindung als Grundlage zu nehmen ist und nicht das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und DB? Es wird ja eine Buchung auf Basis einer Reiseverbindung, die der Kunde bewusst auswählt, getätigt.

Außerhalb der Zugbindung wird keine Verbindung Bestandteil des Vertragsverhältnisses, eben weil der Kunde die freie Wahl hat. Es steht ihm frei, die frühestmögliche Verbindung zu wählen und auf der Grundlage kann er seine fahrgastrechtlichen Ansprüche geltend machen.

Nochmal Sparpreis und Zugbindung

chriL999, Donnerstag, 24.10.2019, 21:20 (vor 1637 Tagen) @ Frecciarossa


Für Abschnitte ohne Zugbindung ist die bei der Buchung ausgewählte Verbindung jedoch irrelevant. Für die Berechnung einer Verspätung muss auf diesem Abschnitt die früheste an die Zugbindung anschließende Verbindung zugrundegelegt werden.

Oder eine beliebige andere (spätere), sofern im Rahmen der Gültigkeit der Fahrkarte.

Nochmal Sparpreis und Zugbindung

Hansjörg, Donnerstag, 24.10.2019, 21:23 (vor 1637 Tagen) @ chriL999


Für Abschnitte ohne Zugbindung ist die bei der Buchung ausgewählte Verbindung jedoch irrelevant. Für die Berechnung einer Verspätung muss auf diesem Abschnitt die früheste an die Zugbindung anschließende Verbindung zugrundegelegt werden.


Oder eine beliebige andere (spätere), sofern im Rahmen der Gültigkeit der Fahrkarte.

Exakt.

Nochmal Sparpreis und Zugbindung

chriL999, Mittwoch, 23.10.2019, 21:09 (vor 1638 Tagen) @ JeDi

So ist es aber, geschuldet ist die pünktliche Ankunft am Zielort und nicht an irgendwelchen Zwischenhalten.

Da die Fahrt im Nahverkehr ja beliebig zeitlich gestaltet werden kann und darf, lässt sich eine Verspätung von mehr als 20 Minuten am Ziel (aufgrund der Verspätung des FV-Zuges in B) durchaus vorab ableiten.

Der Kunde 'wünscht' die Aufhebung der Zugbindung vorab ohne Stempel im Reisezentrum.
Die Bahn könnte argumentieren, dass die Zugbindung erst ab dem Via B aufgehoben ist, sofern es konkret vor Ort zu einer tatsächlichen Verspätung am Zielort auch kommen wird.

Das ist ein nicht unwichtiger Aspekt.

Nochmal Sparpreis und Zugbindung

agw, NRW, Mittwoch, 23.10.2019, 09:44 (vor 1639 Tagen) @ Co_Tabara-98

Meine Frage: Ist allein dadurch die Zugverbindung aufgehoben, so dass ich z.B. deutlich früher abfahren darf?


Nein. Wenn du zum gebuchten Zeitpunkt am Bahnhof bist kannst du fahren, ohne dein Ziel 20 min verspätet zu erreichen - Zugbindung bleibt.


War zum Zeitpunkt der Buchung auch die Auswahl eines NV-Anschlusszugs XY123 kurz nach Ankunft in B möglich, welcher mit der 12 Minuten späteren Ankunft des FV-Zugs nicht mehr erreicht wird, und kommt der nächste NV-Zug in C erst mindestens 20 Minuten später an?
Wenn ja, sollte doch die Zugbindung aufgehoben sein; andernfalls würde es dem Kunden zum Verhängnis, einen späteren Anschluss für die Reiseverbindung ausgewählt zu haben.
Wenn nein, also insbesondere wenn XY123 mit 12 Minuten weniger Umsteigezeit dennoch erreichbar ist, ist die Zugbindung nicht aufgehoben.

Kleine Ergänzung: "C" bedeutet immer "C oder gleichgestellte Bahnhöfe".
Viele denken ja, es ist nur "C" möglich oder das, was auf der nicht relevanten Reiseverbindung ursprünglich als Zielort angegeben ist.

--
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- bahn.de

Nochmal Sparpreis und Zugbindung

chriL999, Mittwoch, 23.10.2019, 20:59 (vor 1638 Tagen) @ Co_Tabara-98

War zum Zeitpunkt der Buchung auch die Auswahl eines NV-Anschlusszugs XY123 kurz nach Ankunft in B möglich, welcher mit der 12 Minuten späteren Ankunft des FV-Zugs nicht mehr erreicht wird, und kommt der nächste NV-Zug in C erst mindestens 20 Minuten später an?

Dies ist mit Ja zu beantworten.

Wenn ja, sollte doch die Zugbindung aufgehoben sein; andernfalls würde es dem Kunden zum Verhängnis, einen späteren Anschluss für die Reiseverbindung ausgewählt zu haben.

Wenn nein, also insbesondere wenn XY123 mit 12 Minuten weniger Umsteigezeit dennoch erreichbar ist, ist die Zugbindung nicht aufgehoben.

Die Bahn könnte aber argumentieren, dass ich einfach über B hinaus im FV-Zug sitzen bleiben soll oder darf. Dann tritt auch keine Verspätung ein.
Oder alternativ, dass die Zugbindung erst zwischen B und C aufgehoben ist.

Ich möchte aber, dass die Zugbindung generell zwischen A und C aufgehoben ist, so dass ich beliebig früher fahren kann.

Nochmal Sparpreis und Zugbindung

brandenburger, Perleberg, Mittwoch, 23.10.2019, 23:21 (vor 1638 Tagen) @ chriL999

Die Bahn könnte aber argumentieren, dass ich einfach über B hinaus im FV-Zug sitzen bleiben soll oder darf. Dann tritt auch keine Verspätung ein.
Oder alternativ, dass die Zugbindung erst zwischen B und C aufgehoben ist.

Ich möchte aber, dass die Zugbindung generell zwischen A und C aufgehoben ist, so dass ich beliebig früher fahren kann.

Da sehe ich keine Schwierigkeit, weil die Verbindung so nicht mehr fahrbahr ist.

Die Bahn könnte argumentieren, dass du einfach über B hinaus im FV-Zug sitzen bleiben darfst. Ja, darfst du, denn mit Umstieg in den NV kämest du ja mehr als 20 Minuten später an als vorgesehen. Aber du darfst auch früher oder später oder einen anderen Weg fahren, weil die Zugbindung aufgehoben ist.

Zugbindung aufgehoben heißt nicht zwischen B und C, sondern aufgehoben und fertig.

so sehe ich es nun auch

chriL999, Donnerstag, 24.10.2019, 21:18 (vor 1637 Tagen) @ brandenburger

- kein Text -

Nochmal Sparpreis und Zugbindung

bahnfahrerofr., Dienstag, 22.10.2019, 22:13 (vor 1639 Tagen) @ chriL999

Kostenlose Stornierung beim Fahrkartenservice (BGB-Rücktritt) geht, ab 1 Minuten Fahrplanänderung. Fahrgastrechte hingegen nicht.

Lösungsmöglichkeiten:
-Storno und neu buchen
-Zur DB Info gehen und auf Kulanz hoffen

Nochmal Sparpreis und Zugbindung

Frecciarossa, Dienstag, 22.10.2019, 22:25 (vor 1639 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Kostenlose Stornierung beim Fahrkartenservice (BGB-Rücktritt) geht, ab 1 Minuten Fahrplanänderung. Fahrgastrechte hingegen nicht.

Unsinn, BGB-Rücktritt gibt es hier nicht.

Nochmal Sparpreis und Zugbindung

bahnfahrerofr., Dienstag, 22.10.2019, 22:55 (vor 1639 Tagen) @ Frecciarossa

Kostenlose Stornierung beim Fahrkartenservice (BGB-Rücktritt) geht, ab 1 Minuten Fahrplanänderung. Fahrgastrechte hingegen nicht.


Unsinn, BGB-Rücktritt gibt es hier nicht.

Doch geht, ab einer Minute Abweichung vom Fahrplan zum Zeitpunkt der Buchung.

Hat die Bahn so auch bestätigt (siehe DB-Community) und wird auch vom Fahrkartenservice so umgesetzt. Habe gerade erst einen SSP wegen 5 Minuten Abweichung am Umstiegsbahnhof kostenlos storniert, dauert halt wie üblich lange aber an sich ohne Probleme.

Letztendlich ist es aber nachvollziehbar, dass die Bahn die Fahrkarten in solchen Fällen anstandslos zurück nimmt, schließlich habe ich den Beförderungsvertrag genau mit dieser Aufenthaltszeit abgeschlossen. Könnte ja sein, dass ich währenddessen z.B. etwas erledigen möchte. Wenn sich die Aufenthaltszeit verkürzt, wird evtl. sogar die Fahrt sinnlos und unter den neuen Fahrplanzeiten hätte ich den Beförderungsvertrag gar nicht abschließen wollen.

Lange Aufenthalte sind dennoch problematisch, wenn man auf die gebuchte Verbindung mit der Unterbechung angewiesen ist und nicht neu buchen möchte (insbes. wegen höherem Preis!). FGR greifen dann nicht, selbst wenn der Umstiegsbahnhof mit + 60 erreicht wird (zumindest nach Ansicht der Bahn). Allerdings habe ich in solchen Fällen von der DB Info immer den Stempel bekommen (sollte man sich dann aber auch vorher holen und nicht einfach einsteigen).

Nochmal Sparpreis und Zugbindung

Hansjörg, Dienstag, 22.10.2019, 23:06 (vor 1639 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Lange Aufenthalte sind dennoch problematisch, wenn man auf die gebuchte Verbindung mit der Unterbechung angewiesen ist und nicht neu buchen möchte (insbes. wegen höherem Preis!).

Ich kann hier Gegenteiliges berichten. Ich musste mehrmals in den letzten Jahren in mehreren RZ vorstellig werden bis ich jemanden gefunden habe der nicht so genau war. Spaßig war das nicht.

Nochmal Sparpreis und Zugbindung

bahnfahrerofr., Dienstag, 22.10.2019, 23:18 (vor 1639 Tagen) @ Hansjörg

Ich kann hier Gegenteiliges berichten. Ich musste mehrmals in den letzten Jahren in mehreren RZ vorstellig werden bis ich jemanden gefunden habe der nicht so genau war. Spaßig war das nicht.

Kann mir das schon vorstellen, gerade in den RZ sitzen ab und zu Mitarbeiter, die alles sehr genau nehmen und oft auch ihre eigenen Regeln machen bzw. in ihrer eigenen Welt leben (das trifft jetzt auf den Fall nicht zu, da die Sache hier eindeutig ist, Anspruch besteht keiner). Natürlich gibt es auch super hilfsbereite und freundliche MA, ich will niemandem auf die Füße treten.

Allerdings gehe ich meist zum Infopoint wenn ich solche Zweifelsfälle habe. Ein mal schickte man mich weg mit der Begründung, das könne nur das RZ aufheben. Einmal wollte man sich weigern, ein CD-FirstMinute-Onlineticket freizustempeln, aber nach nochmaliger Bitte hat man es dann doch getan. Sonst hatte ich eigentlich immer Erfolg. Wenn eine Schlange ist, sind die Mitarbeiter nach meinen Erfahrungen noch großzügiger, damit sie einen schnell wieder los haben.

Widerspruch !

Garfield_1905, Mittwoch, 23.10.2019, 19:22 (vor 1638 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Kann mir das schon vorstellen, gerade in den RZ sitzen ab und zu Mitarbeiter, die alles sehr genau nehmen und oft auch ihre eigenen Regeln machen bzw. in ihrer eigenen Welt leben (das trifft jetzt auf den Fall nicht zu, da die Sache hier eindeutig ist, Anspruch besteht keiner).

Sorry, aber das scheint mir ein Widerspruch zu sein. Entweder nehme ich alles sehr genau, dann werde ich mich zu 100% an die geltenden Bestimmungen halten. Oder aber ich mache meine eigenen Regeln bzw. lebe in meiner eigenen Welt, dann wede ich mich eben nicht zu 100% an die geltenden Bestimmungen richten. Beides gleichzeitig geht wohl nicht. ;-)

Widerspruch !

bahnfahrerofr., Mittwoch, 23.10.2019, 22:14 (vor 1638 Tagen) @ Garfield_1905

Kann mir das schon vorstellen, gerade in den RZ sitzen ab und zu Mitarbeiter, die alles sehr genau nehmen und oft auch ihre eigenen Regeln machen bzw. in ihrer eigenen Welt leben (das trifft jetzt auf den Fall nicht zu, da die Sache hier eindeutig ist, Anspruch besteht keiner).


Sorry, aber das scheint mir ein Widerspruch zu sein. Entweder nehme ich alles sehr genau, dann werde ich mich zu 100% an die geltenden Bestimmungen halten. Oder aber ich mache meine eigenen Regeln bzw. lebe in meiner eigenen Welt, dann wede ich mich eben nicht zu 100% an die geltenden Bestimmungen richten. Beides gleichzeitig geht wohl nicht. ;-)

Da hast du eigentlich recht, es kommt im Endeffekt beides vor.

Nennen wir das Kind so: "RZ-MA sind nach eigenen Erfahrungen insbesondere verglichen mit Zugbegleitpersonal und Info-MA tendenziell eher restrikiv eingestellt" :-)

Nochmal Sparpreis und Zugbindung

Frecciarossa, Dienstag, 22.10.2019, 23:07 (vor 1639 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Kostenlose Stornierung beim Fahrkartenservice (BGB-Rücktritt) geht, ab 1 Minuten Fahrplanänderung. Fahrgastrechte hingegen nicht.


Unsinn, BGB-Rücktritt gibt es hier nicht.


Doch geht, ab einer Minute Abweichung vom Fahrplan zum Zeitpunkt der Buchung.

Hat die Bahn so auch bestätigt (siehe DB-Community) und wird auch vom Fahrkartenservice so umgesetzt. Habe gerade erst einen SSP wegen 5 Minuten Abweichung am Umstiegsbahnhof kostenlos storniert, dauert halt wie üblich lange aber an sich ohne Probleme.

Letztendlich ist es aber nachvollziehbar, dass die Bahn die Fahrkarten in solchen Fällen anstandslos zurück nimmt, schließlich habe ich den Beförderungsvertrag genau mit dieser Aufenthaltszeit abgeschlossen. Könnte ja sein, dass ich währenddessen z.B. etwas erledigen möchte. Wenn sich die Aufenthaltszeit verkürzt, wird evtl. sogar die Fahrt sinnlos und unter den neuen Fahrplanzeiten hätte ich den Beförderungsvertrag gar nicht abschließen wollen.

Das ist dann Kulanz, aus dem BGB kann das nicht abgeleitet werden.

Nochmal Sparpreis und Zugbindung

bahnfahrerofr., Dienstag, 22.10.2019, 23:14 (vor 1639 Tagen) @ Frecciarossa

Das ist dann Kulanz, aus dem BGB kann das nicht abgeleitet werden.

Hauptsache ist, dass es funktioniert ;-)

Nochmal Sparpreis und Zugbindung

chriL999, Mittwoch, 23.10.2019, 21:13 (vor 1638 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Lange Aufenthalte sind dennoch problematisch, wenn man auf die gebuchte Verbindung mit der Unterbechung angewiesen ist und nicht neu buchen möchte (insbes. wegen höherem Preis!). FGR greifen dann nicht, selbst wenn der Umstiegsbahnhof mit + 60 erreicht wird (zumindest nach Ansicht der Bahn). Allerdings habe ich in solchen Fällen von der DB Info immer den Stempel bekommen (sollte man sich dann aber auch vorher holen und nicht einfach einsteigen).

Wenn der Umstiegsbahnhof mit + 60 Minuten erreicht wird, ist davon auszugehen, dass der nachfolgende Nahverkehr das Ziel mit mindestens + 20 Minuten Verspätung (im Vergleich zur unmittelbaren Anschlußverbindung) erreicht. Im Nahverkehr darf ich jede Verbindung nehmen, somit auch die früheste.

Nochmal Sparpreis und Zugbindung

Hansjörg, Dienstag, 22.10.2019, 22:34 (vor 1639 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von Hansjörg, Dienstag, 22.10.2019, 22:35

Kostenlose Stornierung beim Fahrkartenservice (BGB-Rücktritt) geht, ab 1 Minuten Fahrplanänderung. Fahrgastrechte hingegen nicht.

ich sehe hier nur einen Rücktritt wenn der Zug ausfällt. Ansonsten andere Zugwahl wenn am ZIELORT (der letzte Bahnhof in der Reisekette) +20 entsteht. Bei +60 am Zielort kann die Fahrkarte kostenlos storniert werden.

Nochmal Sparpreis und Zugbindung

chriL999, Dienstag, 22.10.2019, 22:37 (vor 1639 Tagen) @ Hansjörg

ich sehe hier nur einen Rücktritt wenn der Zug ausfällt. Ansonsten andere Zugwahl wenn am ZIELORT (der letzte Bahnhof in der Reisekette) +20 entsteht. Bei +60 am Zielort kann die Fahrkarte kostenlos storniert werden.

Beides trifft so nicht zu: Zug fällt weder aus, noch + 20 Minuten am Zielort.

+1

Hansjörg, Dienstag, 22.10.2019, 22:41 (vor 1639 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von Hansjörg, Dienstag, 22.10.2019, 22:42

Beides trifft so nicht zu: Zug fällt weder aus, noch + 20 Minuten am Zielort.

Darum keine freie Zugwahl und kein kostenloser Storno.
Das ist grundsätzlich das Problem von Reiseketten mit langen Aufenthalten. Die gilt es zu vermeiden wenn man den SP/SPP optimieren möchte.

- 1

chriL999, Mittwoch, 23.10.2019, 21:18 (vor 1638 Tagen) @ Hansjörg

Beides trifft so nicht zu: Zug fällt weder aus, noch + 20 Minuten am Zielort.


Darum keine freie Zugwahl und kein kostenloser Storno.
Das ist grundsätzlich das Problem von Reiseketten mit langen Aufenthalten. Die gilt es zu vermeiden wenn man den SP/SPP optimieren möchte.

Ein langer Nahverkehrs-Nachlauf darf mir niemals zum Nachteil werden, da im Nahverkehr jede Verbindung erlaubt ist. Und nicht nur die, die im Reiseverlauf steht, da im Nahverkehr keine Zugbindung besteht.

Es ist sogar erlaubt, den Fernverkehr verfallen zu lassen und den Nahverkehr zeitlich vorzuziehen. Selbst dann kann es zu einer Verspätung der konkret gewählten Verbindung kommen und genau dann greifen selbstverständlich auch die Rechte aus den Fahrgastrechten.

Es zählt also immer die vom Fahrgast konkret ausgewählte Verbindung. Diese muss nur im Rahmen der Fahrkarte erlaubt sein.

- 1

Gleiswechsel, Sonntag, 27.10.2019, 21:18 (vor 1634 Tagen) @ chriL999

Es ist sogar erlaubt, den Fernverkehr verfallen zu lassen und den Nahverkehr zeitlich vorzuziehen. Selbst dann kann es zu einer Verspätung der konkret gewählten Verbindung kommen und genau dann greifen selbstverständlich auch die Rechte aus den Fahrgastrechten.


Aber doch nicht bei Zugbindung.

im Nahverkehr: keine Zugbindung

chriL999, Montag, 28.10.2019, 22:42 (vor 1633 Tagen) @ Gleiswechsel

Hier wurde von Seiten der Bahn (Community) erklärt, dass im Nahverkehr keine Zugbindung existiert und man den Fernverkehr verfallen lassen kann. Übrig bleibt dann eine Fahrkarte der Produktklasse A oder B mit nur noch Nahverkehr. Dieser Nahverkehr gilt zeitlich gemäß dem Gültigkeitszeitraum des Tickets (unabhängig vom Fernverkehr). Und auch Anteile im Nahverkehr kann man verfallen lassen.
Wird man natürlich gerade im Nachlauf gescannt zum Zeitpunkt" des Fernverkehrs (ein Beispiel), so darf ich den Fernverkehr natürlich nicht (mehr) nutzen.

Nochmal Sparpreis und Zugbindung

chriL999, Dienstag, 22.10.2019, 22:35 (vor 1639 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Kostenlose Stornierung beim Fahrkartenservice (BGB-Rücktritt) geht, ab 1 Minuten Fahrplanänderung. Fahrgastrechte hingegen nicht.

Lösungsmöglichkeiten:
-Storno und neu buchen
-Zur DB Info gehen und auf Kulanz hoffen

Ich möchte weder stornieren noch neu buchen.
Ich möchte, dass die Zugbindung automatisch aufgehoben ist.
Dies scheint aber gerade nicht der Fall zu sein.

Wurde hier ausführlich diskutiert und ist auch...

Obitwo, Trier / Braunschweig, Dienstag, 22.10.2019, 23:05 (vor 1639 Tagen) @ chriL999

...vergleichsweise aktuell:

Community

Wurde hier ausführlich diskutiert und ist auch...

Hansjörg, Dienstag, 22.10.2019, 23:07 (vor 1639 Tagen) @ Obitwo

...vergleichsweise aktuell:

Community

Und dort steht wie schon erwähnt:

Die 20-Minuten-Regel gilt am Reisetag bei nationalen Tickets. Treten Sie die Reise also an, haben Sie auch weiterhin Zugbindung, da die zu erwartende Verspätung gegenüber Ihrer gebuchten Fahrt bei unter 20 Minuten liegt.

Alternativ haben Sie aufgrund der Fahrplanänderung die Möglichkeit, das Ticket vor dem ersten Reisetag kostenfrei erstatten zu lassen. /ti

genau der Faden ist ganz aufschlussreich...

bahnfahrerofr., Dienstag, 22.10.2019, 23:13 (vor 1639 Tagen) @ Hansjörg

- kein Text -

Es ist aber dennoch nicht klar genug...

chriL999, Mittwoch, 23.10.2019, 21:28 (vor 1638 Tagen) @ Hansjörg

Die 20-Minuten-Regel gilt am Reisetag bei nationalen Tickets. Treten Sie die Reise also an, haben Sie auch weiterhin Zugbindung, da die zu erwartende Verspätung gegenüber Ihrer gebuchten Fahrt bei unter 20 Minuten liegt.

Alternativ haben Sie aufgrund der Fahrplanänderung die Möglichkeit, das Ticket vor dem ersten Reisetag kostenfrei erstatten zu lassen. /ti

Unklar bleibt aber, was gilt, sofern bereits VOR dem Antritt der Reise aufgrund der Fahrplanänderung eine Verspätung am Ziel von +20 Minuten zu erwarten ist - oder auch nicht, je nach Sichtweise.

Der Kunde erwartet die Aufhebung der Zugbindung vorab (vor Antritt der Reise) ohne einen Stempel im Reisezentrum - um jede beliebige Verbindung (auch viel früher) nehmen zu können.

Die Bahn könnte dagegen argumentieren, dass die Reise erstmal im gebuchten Zug mit der Zugbindung angetreten werden muss und erst dann aufgrund einer tatsächlichen Verspätung von + 20 Minuten am Ziel Änderungen im Reiseverlauf erfolgen dürfen.

Genau ein solcher Fall liegt bei mir nämlich vor:

Ich müsste einfach nur über B hinaus im gering verspäteten FV-Zug sitzen bleiben, dann tritt keine Verspätung am Ziel mehr auf. Ich will aber nun eine komplett andere Verbindung von Anfang an nehmen.

Zusammengefasst:
Bahn: Aufhebung der Zugbindung erst nach Antritt der Reise ab Bahnhof B.
Kundensicht: Komplette Zugbindung bereits ab A vorab aufgehoben, da NV-Anschluss in B nicht erreichbar mit Folgeverspätung am Ziel von + 20 Minuten.

Du hast keine +20, also fahr so, wie du gebucht hast.

Paladin, Hansestadt Rostock / Stralsund, Mittwoch, 23.10.2019, 21:39 (vor 1638 Tagen) @ chriL999

Fertig. Ist doch nicht so schwer. Man kann halt nicht immer für 14.90€ den Tagesrand-ICE München-Berlin buchen und am Ende mit dem Sprinter zur Rushhour fahren.

Du hast keine +20, also fahr so, wie du gebucht hast.

brandenburger, Perleberg, Donnerstag, 24.10.2019, 22:49 (vor 1637 Tagen) @ Paladin

Du hast keine +20, also fahr so, wie du gebucht hast.

Fertig. Ist doch nicht so schwer. Man kann halt nicht immer für 14.90€ den Tagesrand-ICE München-Berlin buchen und am Ende mit dem Sprinter zur Rushhour fahren.

Hallo Paladin,

ich glaube du hast nicht sorgfältig gelesen. Chril hat A-(FV mit Zugbindung)-B-(NV)-C gebucht. Und abweichend von der Zeit als er das gebucht hat, ist die Verbindung so nicht fahrbar. Er kriegt den Nahverkehrszug in B nicht mehr, der nächste kommt mehr als 20 Minuten später an, also hat er +20, oder nicht?

Dass er noch pünktlich ankäme, wenn er in B im FV-Zug sitzenbliebe, ist nicht von Belang. Das ist schließlich nicht seine Verbindung.

Supersparpreis heißt, man hat sich an die Verbindung gebunden, die man gebucht hat. Auf die ist man festgelegt. Aber nur an die.

Es ist aber dennoch nicht klar genug...

brandenburger, Perleberg, Mittwoch, 23.10.2019, 23:50 (vor 1638 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von brandenburger, Mittwoch, 23.10.2019, 23:50

Unklar bleibt aber, was gilt, sofern bereits VOR dem Antritt der Reise aufgrund der Fahrplanänderung eine Verspätung am Ziel von +20 Minuten zu erwarten ist - oder auch nicht, je nach Sichtweise.

(...)

Die Bahn könnte dagegen argumentieren, dass die Reise erstmal im gebuchten Zug mit der Zugbindung angetreten werden muss und erst dann aufgrund einer tatsächlichen Verspätung von + 20 Minuten am Ziel Änderungen im Reiseverlauf erfolgen dürfen.

Verwirrung entsteht, weil du in demselben Thread zwei verschiedene Szenarien vorgestellt hast.

In dem ersten jedenfalls war vorher schon klar, dass du den Nahverkehrszug in B nicht kriegen kannst. Pünktlich ankommen könntest du nur, wenn du im Fernverkehrszug sitzen bleibst, was deine Fahrkarte aber nicht vorsieht.

Von daher ist die Zugbindung logischerweise aufgehoben. Nicht erst ab B oder Die Bahn könnte argumentieren.

Okay, habe ich oben schon geschrieben, sorry für die Wiederholung.

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