Kontrolle Lichtbildausweis zur BC - was hat die Bahn davon? (Allgemeines Forum)

плацкарт, Samstag, 06.04.2019, 17:32 (vor 1840 Tagen)

Heute wurde ich nach einem "amtlichen Lichtbildausweis" zur BC gefragt. Das ausgedruckte Onlineticket war bereits gestempelt. Semesterticket mit Foto oder Führerschein wollte der autoritär auftretende Schaffner (Zugchef? Wäre er gern Zugchef?) nicht akzeptieren. Da ich keinen Reichsbürgerausweis besitze, versuchte ich es mit einem Personalausweis der BRD, der auch akzeptiert wurde und frage mich:

Welchem genialen Betrugsversuch könnte man mit einer Identitätsprüfung des Bahncard-Kunden zuvorkommen?

Könnte ich mir Egons Bahncard ausgeliehen haben oder könnten zwei am 30. Februar 1961 geborene Stefan Müllers eine Bahncard zu alternierenden Reisen gebrauchen?

Hat vielleicht ein Schelm meine Bahncard schon zum lustvollen Nahverkehrsvorlauf Basel-Frankfurt benutzt?

Warum wird ein Führerschein nicht akzeptiert?

Wird die Bahn wieder hoheitlich-staatlich und werden die Schaffner mit über 50 nochmal Beamte?

....

Hat die Bahn nichts besseres zu tun?

Kontrolle Lichtbildausweis zur BC - was hat die Bahn davon?

Paladin, Hansestadt Rostock / Stralsund, Samstag, 06.04.2019, 17:40 (vor 1840 Tagen) @ плацкарт

Führerschein ist ein amtlicher Lichtbildausweis.

passt!

sflori, Samstag, 06.04.2019, 17:43 (vor 1840 Tagen) @ плацкарт

Könnte ich mir Egons Bahncard ausgeliehen haben oder könnten zwei am 30. Februar 1961 geborene Stefan Müllers eine Bahncard zu alternierenden Reisen gebrauchen?

So siehts aus.

Warum wird ein Führerschein nicht akzeptiert?

keine Ahnung. :)

Ich besitze einen Führerschein von einem deutschen Amt und der hat ein Lichtbild. Damit ist das für mich ein amtlicher Lichtbildausweis.


Bye. Flo.

passt!

Frecciarossa, Samstag, 06.04.2019, 17:49 (vor 1840 Tagen) @ sflori

Ich besitze einen Führerschein von einem deutschen Amt und der hat ein Lichtbild. Damit ist das für mich ein amtlicher Lichtbildausweis.

https://community.bahn.de/questions/1247492-identifikation-per-amtlichen-lichtbildausweis

passt!

sflori, Samstag, 06.04.2019, 17:58 (vor 1839 Tagen) @ Frecciarossa

https://community.bahn.de/questions/1247492-identifikation-per-amtlichen-lichtbildausweis

Das klingt so, als ob die Bahn lediglich die dort genannten amtlichen Lichtbildausweise anerkennt. Wenn das so auch in den Beförderungsbedingungen steht, ist alles ok.


Bye. Flo.

Was ist ein Ausweis?

Hustensaft, Samstag, 06.04.2019, 20:35 (vor 1839 Tagen) @ sflori

Es gibt recht klare Definitionen darüber, was ein amtlicher Ausweis ist - und durchaus feine Abstufungen.

Zunächst einmal ist klar, dass der Ausweis von einer Behörde ausgestellt worden sein muss. Weiterhin muss er ein Lichtbild enthalten. Aber dann fangen die Unterschiede an: Dieses Lichtbild muss einigermaßen aktuell sein, was bei einem Perso oder Pass die Regel ist (kann maximal 10 Jahre alt sein), bei einem Führerschein ist das Zufall. Und so weiter …

Allerdings ist die Auflistung der Bahn schon zweifelhaft, es gibt durchaus Schülerausweise, welche den Anforderungen an einen "echten" Ausweis genügen, es gibt ganz tolle Dinge wie etwa Aufenthaltstitel, die einen ausweisgleichen Charakter haben, es fehlen die behördlichen Dienstausweise etc. pp.

Andererseits ist klar geregelt, dass jeder Deutsche über 16 einen Perso haben muss (heißt nicht unbedingt, dass man ihn jederzeit dabei haben muss), ergo bietet selbiger sich an und die Bahn macht es sich eigentlich unnötig kompliziert.

Mir persönlich ist es bisher auch einmal passiert, dass eine Zubine meinen Perso zur BahnCard sehen wollte. Allerdings auch damals hätte man das durchaus etwas freundlicher artikulieren können, kann ich als Fahrgast doch nicht ahnen, dass heute ausnahmsweise auch der Perso gefragt ist (der Tonfall war aber so, wie ich denn dazu komme, den Perso nicht unaufgefordert vorzuzeigen), wo des Öfteren sogar die BC eher sehr nachlässig kontrolliert wird.

Ausweispflicht

Obitwo, Trier / Braunschweig, Samstag, 06.04.2019, 20:46 (vor 1839 Tagen) @ Hustensaft


Andererseits ist klar geregelt, dass jeder Deutsche über 16 einen Perso haben muss (heißt nicht unbedingt, dass man ihn jederzeit dabei haben muss), ergo bietet selbiger sich an und die Bahn macht es sich eigentlich unnötig kompliziert.

Nein, es besteht Ausweispflicht, nicht Personalausweispflicht. Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 PAuswG ist auch ein gültiger Reisepass als Alternative zugelassen. Aber das hat meine zuständige Behörde auf ihrer Homepage auch falsch dargestellt...

Was ist ein Ausweis?

Aphex Twin, Samstag, 06.04.2019, 21:00 (vor 1839 Tagen) @ Hustensaft
bearbeitet von Aphex Twin, Samstag, 06.04.2019, 21:05

Allerdings ist die Auflistung der Bahn schon zweifelhaft, es gibt durchaus Schülerausweise, welche den Anforderungen an einen "echten" Ausweis genügen, es gibt ganz tolle Dinge wie etwa Aufenthaltstitel, die einen ausweisgleichen Charakter haben, es fehlen die behördlichen Dienstausweise etc. pp.

Aber es ist für die Bahn natürlich einfacher wenn die Zugbegleiter nicht wissen müssen wie alle (für diesen Zweck) gültigen Schülerausweise oder Dienstausweise aussehen um entscheiden zu können ob der Ausweis echt ist. Es wird einfach die kleinste Gruppe von Ausweisarten gewählt die es jeder sich in Deutschland legal aufhaltenden Person ermöglicht sich auszuweisen.
1) Personen mit Wohnsitz in Deutschland haben entweder (oder können sich besorgen): Personalausweis, Reisepass, Kinderpass, elektronischer Aufenthaltstitel oder BüMA
2) Personen aus anderen Schengenstaaten haben entweder einen europäischer Personalausweis oder können sich zumindest einen internationalen Reisepass besorgen
3) Personen aus Drittstaaten brauchen im Prinzip einen Reisepass um in die Schengenzone einzureisen

Was ist ein Ausweis?

Hustensaft, Sonntag, 07.04.2019, 07:41 (vor 1839 Tagen) @ Aphex Twin

3) Personen aus Drittstaaten brauchen im Prinzip einen Reisepass um in die Schengenzone einzureisen

Das war schon in der Vor-Schengen-Zeit nicht richtig. Es gibt genügend Länder - mit Schwerpunkt Europa -, in die man damals und heute ausschließlich mit Perso reisen kann und bei denen im Umkehrschluss auch der dortige Personalausweise (kann auch Kennkarte, ID-Karte oder ähnlich heißen) ausreicht. Bedenke: Nicht einmal alle Staaten in der EU sind auch Schengen-Staaten, das beste Beispiel sind die Typen von der Insel.

Was ist ein Ausweis?

Aphex Twin, Sonntag, 07.04.2019, 10:50 (vor 1839 Tagen) @ Hustensaft

3) Personen aus Drittstaaten brauchen im Prinzip einen Reisepass um in die Schengenzone einzureisen


Das war schon in der Vor-Schengen-Zeit nicht richtig. Es gibt genügend Länder - mit Schwerpunkt Europa -, in die man damals und heute ausschließlich mit Perso reisen kann und bei denen im Umkehrschluss auch der dortige Personalausweise (kann auch Kennkarte, ID-Karte oder ähnlich heißen) ausreicht. Bedenke: Nicht einmal alle Staaten in der EU sind auch Schengen-Staaten, das beste Beispiel sind die Typen von der Insel.

1) Personen mit Wohnsitz in Deutschland haben entweder (oder können sich besorgen): Personalausweis, Reisepass, Kinderpass, elektronischer Aufenthaltstitel oder BüMA
2) Personen aus Schengenstaaten (und anderen europäischen Staaten aus denen Einreise mit einem Personalausweis möglich ist) haben entweder einen europäischer Personalausweis oder können sich zumindest einen internationalen Reisepass besorgen
3) Personen aus Drittstaaten (d.h. Personen die nicht in Kategorie 2 fallen) brauchen im Prinzip einen Reisepass um in die Schengenzone einzureisen.

Zufrieden jetzt?

Es geht ja nicht darum jede Ausnahme detailliert aufzuführen sondern zu illustrieren dass die Liste der akzeptierten Lichtbildausweise auf der Idee beruht dass (a) niemand ausgeschlossen wird weil es ihm unmöglich ist einen akzeptierten Ausweis zu erlangen, und dass (b) die Liste der möglichen Ausweise möglichst klein zu halten unter der Massgabe dass die vorige Regel erfüllt sei.

passt!

плацкарт, Samstag, 06.04.2019, 18:02 (vor 1839 Tagen) @ Frecciarossa

Wozu dieses autoritäre Auftreten und dieses Aufblasen eines Konzerns und seiner Vertreter? Warum soll ein amtlicher Führerschein nicht genügen?
Oder ist dieses behördenhafte Auftreten Teil einer professionellen Imagepflege? Verkrampftheit als Markenkern?

Diese Energie würde ich lieber in bessere Toilettenhygiene investieren.

passt!

Aphex Twin, Samstag, 06.04.2019, 18:35 (vor 1839 Tagen) @ плацкарт

Wozu dieses autoritäre Auftreten und dieses Aufblasen eines Konzerns und seiner Vertreter? Warum soll ein amtlicher Führerschein nicht genügen?

Vielleicht trifft dies heute mehr zu, aber mein Vater hatte einen Führerschein der mehrere Jahrzehnte alt war und fast auseinander fiel. Vielleicht hat die Bahn aus diesem Grund die Kategorie Führerschein der Einfachheit halber komplett ausgeschlossen.

passt!

agw, NRW, Samstag, 06.04.2019, 19:54 (vor 1839 Tagen) @ Aphex Twin

Wozu dieses autoritäre Auftreten und dieses Aufblasen eines Konzerns und seiner Vertreter? Warum soll ein amtlicher Führerschein nicht genügen?

Vielleicht trifft dies heute mehr zu, aber mein Vater hatte einen Führerschein der mehrere Jahrzehnte alt war und fast auseinander fiel. Vielleicht hat die Bahn aus diesem Grund die Kategorie Führerschein der Einfachheit halber komplett ausgeschlossen.

Wo hat die DB denn den Führerschein für die Bahncard-Kontrolle ausgeschlossen?
In dem Community-Post ging es ja nur um die Ticket-Kontrolle.

passt!

Aphex Twin, Samstag, 06.04.2019, 20:18 (vor 1839 Tagen) @ agw

Wozu dieses autoritäre Auftreten und dieses Aufblasen eines Konzerns und seiner Vertreter? Warum soll ein amtlicher Führerschein nicht genügen?

Vielleicht trifft dies heute mehr zu, aber mein Vater hatte einen Führerschein der mehrere Jahrzehnte alt war und fast auseinander fiel. Vielleicht hat die Bahn aus diesem Grund die Kategorie Führerschein der Einfachheit halber komplett ausgeschlossen.


Wo hat die DB denn den Führerschein für die Bahncard-Kontrolle ausgeschlossen?
In dem Community-Post ging es ja nur um die Ticket-Kontrolle.

Und du hast Informationen dass dafür andere Regeln gelten als für die Ticket-Kontrolle?

Und wie interpretierst Du diesen Satz:

"Die physikalische BahnCard ist als Identifizierungsmedium gültig. Laut Beförderungsbedingungen gilt sie nur zusammen mit einem Lichtbildausweis, der in Einzelfällen vorgezeigt werden muss.", der in einem Artikel steht dass den Titel, "Welche Lichtbildausweise werden anerkannt?" trägt.

Ich glaube es ist kein grosser Sprung davon auszugehen dass wenn die Bahn sagt dass eine Bahncard nur zusammen mit einem Lichtbildausweis gültig ist und dies in einem Artikel tut der beschreibt welche Lichtbildausweise die Bahn für Ticket-Kontrollen anerkennt dass es wahrscheinlicher ist dass die Bahn beides Male wenn sie Lichtbildausweis sagt damit dasselbe meint als dass sie etwas unterschiedliches meint.

Auch wird in den Beförderungsbedingungen (in dem der Begriff Lichtbildausweis 10x vorkommt) in keiner Weise angedeutet dass der Begriff 'amtlicher Lichtbildausweis' etwas anderes bedeutet wenn er im Zusammenhang von personalisierten Tickets verwendet wird als wenn er im Zusammenhang mit der Gültigkeit einer Bahncard verwendet wird.

passt!

agw, NRW, Sonntag, 07.04.2019, 07:57 (vor 1839 Tagen) @ Aphex Twin

Wozu dieses autoritäre Auftreten und dieses Aufblasen eines Konzerns und seiner Vertreter? Warum soll ein amtlicher Führerschein nicht genügen?

Vielleicht trifft dies heute mehr zu, aber mein Vater hatte einen Führerschein der mehrere Jahrzehnte alt war und fast auseinander fiel. Vielleicht hat die Bahn aus diesem Grund die Kategorie Führerschein der Einfachheit halber komplett ausgeschlossen.


Wo hat die DB denn den Führerschein für die Bahncard-Kontrolle ausgeschlossen?
In dem Community-Post ging es ja nur um die Ticket-Kontrolle.

Und du hast Informationen dass dafür andere Regeln gelten als für die Ticket-Kontrolle?

Auch wird in den Beförderungsbedingungen (in dem der Begriff Lichtbildausweis 10x vorkommt) in keiner Weise angedeutet dass der Begriff 'amtlicher Lichtbildausweis' etwas anderes bedeutet wenn er im Zusammenhang von personalisierten Tickets verwendet wird als wenn er im Zusammenhang mit der Gültigkeit einer Bahncard verwendet wird.

Da steht, dass die Bahncard mit amtlichen Lichtbildausweis gültig ist.

Bei OT steht, dass man dafür eine Bahncard, einen EU-Perso, Aufenthaltstitel, usw. braucht (Führerschein wird nicht gelistet).

--
"Mit Vollgas in den Sommer: Sparen Sie 20% bei Europcar."
- bahn.de

passt!

Aphex Twin, Sonntag, 07.04.2019, 08:15 (vor 1839 Tagen) @ agw
bearbeitet von Aphex Twin, Sonntag, 07.04.2019, 08:17

Wo hat die DB denn den Führerschein für die Bahncard-Kontrolle ausgeschlossen?
In dem Community-Post ging es ja nur um die Ticket-Kontrolle.

Und du hast Informationen dass dafür andere Regeln gelten als für die Ticket-Kontrolle?

Auch wird in den Beförderungsbedingungen (in dem der Begriff Lichtbildausweis 10x vorkommt) in keiner Weise angedeutet dass der Begriff 'amtlicher Lichtbildausweis' etwas anderes bedeutet wenn er im Zusammenhang von personalisierten Tickets verwendet wird als wenn er im Zusammenhang mit der Gültigkeit einer Bahncard verwendet wird.


Da steht, dass die Bahncard mit amtlichen Lichtbildausweis gültig ist.

Bei OT steht, dass man dafür eine Bahncard, einen EU-Perso, Aufenthaltstitel, usw. braucht (Führerschein wird nicht gelistet).

Du stimmst mir also vollkommen zu?

passt!

agw, NRW, Sonntag, 07.04.2019, 11:53 (vor 1839 Tagen) @ Aphex Twin

Wo hat die DB denn den Führerschein für die Bahncard-Kontrolle ausgeschlossen?
In dem Community-Post ging es ja nur um die Ticket-Kontrolle.

Und du hast Informationen dass dafür andere Regeln gelten als für die Ticket-Kontrolle?

Auch wird in den Beförderungsbedingungen (in dem der Begriff Lichtbildausweis 10x vorkommt) in keiner Weise angedeutet dass der Begriff 'amtlicher Lichtbildausweis' etwas anderes bedeutet wenn er im Zusammenhang von personalisierten Tickets verwendet wird als wenn er im Zusammenhang mit der Gültigkeit einer Bahncard verwendet wird.


Da steht, dass die Bahncard mit amtlichen Lichtbildausweis gültig ist.

Bei OT steht, dass man dafür eine Bahncard, einen EU-Perso, Aufenthaltstitel, usw. braucht (Führerschein wird nicht gelistet).


Du stimmst mir also vollkommen zu?

Nein, ich widerspreche dir. Such mal nach EU-Perso statt amtlicher Lichtbildausweis.

--
"Mit Vollgas in den Sommer: Sparen Sie 20% bei Europcar."
- bahn.de

passt!

Aphex Twin, Sonntag, 07.04.2019, 13:03 (vor 1839 Tagen) @ agw

Wo hat die DB denn den Führerschein für die Bahncard-Kontrolle ausgeschlossen?
In dem Community-Post ging es ja nur um die Ticket-Kontrolle.

Und du hast Informationen dass dafür andere Regeln gelten als für die Ticket-Kontrolle?

Auch wird in den Beförderungsbedingungen (in dem der Begriff Lichtbildausweis 10x vorkommt) in keiner Weise angedeutet dass der Begriff 'amtlicher Lichtbildausweis' etwas anderes bedeutet wenn er im Zusammenhang von personalisierten Tickets verwendet wird als wenn er im Zusammenhang mit der Gültigkeit einer Bahncard verwendet wird.


Da steht, dass die Bahncard mit amtlichen Lichtbildausweis gültig ist.

Bei OT steht, dass man dafür eine Bahncard, einen EU-Perso, Aufenthaltstitel, usw. braucht (Führerschein wird nicht gelistet).


Du stimmst mir also vollkommen zu?


Nein, ich widerspreche dir. Such mal nach EU-Perso statt amtlicher Lichtbildausweis.

Das Wort Personalausweis taucht in den Beförderungsbedingungen nur dreimal auf. Jedesmal in Bezug auf das Erstehen einer Bahncard, nie in Bezug auf was für ein Ausweis nötig ist um die Gültigkeit einer Bahncard zu demonstrieren.

Woher du die Idee hast dass ein Führerschein als von der Bahn anerkannter amtlicher Lichtbildausweis (in Bezug auf den Nachweis dass man wirklich der Inhaber der vorgezeigten Bahncard ist) ist mir vollkommen unklar. Du hast keinerlei Indizien (von Beweisen ist schon gar nicht zu reden) für diese Behauptung vorgelegt.

Du widersprichst mir ohne wirklich klar zu machen welchen konkreten Aussagen von mir du widersprichst, noch auf welcher Grundlage.

passt!

agw, NRW, Montag, 08.04.2019, 19:01 (vor 1837 Tagen) @ Aphex Twin

Wo hat die DB denn den Führerschein für die Bahncard-Kontrolle ausgeschlossen?
In dem Community-Post ging es ja nur um die Ticket-Kontrolle.

Und du hast Informationen dass dafür andere Regeln gelten als für die Ticket-Kontrolle?

Auch wird in den Beförderungsbedingungen (in dem der Begriff Lichtbildausweis 10x vorkommt) in keiner Weise angedeutet dass der Begriff 'amtlicher Lichtbildausweis' etwas anderes bedeutet wenn er im Zusammenhang von personalisierten Tickets verwendet wird als wenn er im Zusammenhang mit der Gültigkeit einer Bahncard verwendet wird.


Da steht, dass die Bahncard mit amtlichen Lichtbildausweis gültig ist.

Bei OT steht, dass man dafür eine Bahncard, einen EU-Perso, Aufenthaltstitel, usw. braucht (Führerschein wird nicht gelistet).


Du stimmst mir also vollkommen zu?


Nein, ich widerspreche dir. Such mal nach EU-Perso statt amtlicher Lichtbildausweis.


Das Wort Personalausweis taucht in den Beförderungsbedingungen nur dreimal auf. Jedesmal in Bezug auf das Erstehen einer Bahncard, nie in Bezug auf was für ein Ausweis nötig ist um die Gültigkeit einer Bahncard zu demonstrieren.

Richtig. Ist bei der Bahncard egal, hab ich ja oben so geschrieben. Beim OT ist das anders.


Woher du die Idee hast dass ein Führerschein als von der Bahn anerkannter amtlicher Lichtbildausweis (in Bezug auf den Nachweis dass man wirklich der Inhaber der vorgezeigten Bahncard ist) ist mir vollkommen unklar. Du hast keinerlei Indizien (von Beweisen ist schon gar nicht zu reden) für diese Behauptung vorgelegt.

Es wird für die Bahncard nur vom amtlichen Lichtbildausweis gesprochen. Der Führerschein wird nicht explizit genannt oder ausgeschlossen.


Du widersprichst mir ohne wirklich klar zu machen welchen konkreten Aussagen von mir du widersprichst, noch auf welcher Grundlage.

Einfach mal lesen, was ich schreibe.

Ich bezog mich auf die von dir verlinkten BB, die du ja auch selber gelesen hast(?):

Da steht, dass die Bahncard mit amtlichen Lichtbildausweis gültig ist.

Nicht mehr und nicht weniger. Nichts von Perso oder dass ein Führerschein nicht gilt.

Bei OT steht, dass man dafür eine Bahncard, einen EU-Perso, Aufenthaltstitel, usw. braucht (Führerschein wird nicht gelistet).

Das kann ich auch nicht klarer formulieren.

Ich kann es ja noch einmal wiederholen:

Hast du eine Bahncard 25/50 brauchst du dazu einen amtlichen Lichtbildausweis. Nirgendwo steht, dass dies nicht auch ein Führerschein sein kann.

Hast du ein OT, gibt es eine konkrete Liste möglicher Ausweisdokumente, die du als Nachweis nutzen kannst. Z.B. deine Bahncard oder einen EU-Perso, aber auch anderem explizit erwähnte Dokumente. Der Führerschein ist hier nicht dabei, gilt also nicht.

Beispiele:
- OT genutzt, keine Bahncard vorhanden -> explizit gelistete Ausweisdokumente wie z.B. EU-Perso, KEIN Führerschein.

- OT genutzt, Bahncard vorhanden -> amtlicher Lichtbildausweis für die Bahncard nötig, Führerschein nicht ausgeschlossen

- kein OT, aber Bahncard genutzt -> amtlicher Lichtbildausweis für die Bahncard nötig, Führerschein nicht ausgeschlossen

- kein OT, keine Bahncard genutzt -> in der Regel nichts auszuweisen

ganz einfach

schlaufuxxx, Montag, 08.04.2019, 21:30 (vor 1837 Tagen) @ плацкарт
bearbeitet von schlaufuxxx, Montag, 08.04.2019, 21:31

Wozu dieses autoritäre Auftreten und dieses Aufblasen eines Konzerns und seiner Vertreter? Warum soll ein amtlicher Führerschein nicht genügen?

...weil alle mögliche Versionen von Führerscheinen aktuell (noch) gültig sind und ein z.B. Foto aus den 70er Jahren wohl kaum dazu geeignet ist, eine Person zu identifizieren.

Kontrolle Lichtbildausweis zur BC - was hat die Bahn davon?

agw, NRW, Samstag, 06.04.2019, 17:48 (vor 1840 Tagen) @ плацкарт

Heute wurde ich nach einem "amtlichen Lichtbildausweis" zur BC gefragt. Das ausgedruckte Onlineticket war bereits gestempelt. Semesterticket mit Foto oder Führerschein wollte der autoritär auftretende Schaffner (Zugchef? Wäre er gern Zugchef?) nicht akzeptieren. Da ich keinen Reichsbürgerausweis besitze, versuchte ich es mit einem Personalausweis der BRD, der auch akzeptiert wurde und frage mich:

Welchem genialen Betrugsversuch könnte man mit einer Identitätsprüfung des Bahncard-Kunden zuvorkommen?

Könnte ich mir Egons Bahncard ausgeliehen haben

Jo. Beim Automatenticket schon. Beim Onlineticket sollte sowieso ein amtlicher Lichtbildausweis verlangt werden.

Viele hier haben ja mehrere Versionen der gleichen Bahncard, praktisch ist das gleichzeitige Benutzen also leicht.

oder könnten zwei am 30. Februar 1961 geborene Stefan Müllers eine Bahncard zu alternierenden Reisen gebrauchen?


Hat die Bahn nichts besseres zu tun?

Sie wird für sowas Stichproben in die Geräte einprogrammiert haben. Passt schon.

--
"Mit Vollgas in den Sommer: Sparen Sie 20% bei Europcar."
- bahn.de

Ist mir heute zum ersten Mal passiert

HBSA, Hamburg, Samstag, 06.04.2019, 18:35 (vor 1839 Tagen) @ плацкарт

- kein Text -

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Fahrdienstleiter & Genießer guter Bahnerlebnisse

Kontrolle Lichtbildausweis zur BC - was hat die Bahn davon?

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Samstag, 06.04.2019, 20:13 (vor 1839 Tagen) @ плацкарт

Ich denke man trägt keinen bleibenden Schaden davon.

Also rausnehmen, zeigen, einstecken.
Perso rausnehmen, zeigen, einstecken.
Einfach rausnehmen, zeigen, einstecken.

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Was ist, wenn ich den vergesse?

Southwest Chief, Sonntag, 07.04.2019, 12:05 (vor 1839 Tagen) @ Alibizugpaar

Ich denke man trägt keinen bleibenden Schaden davon.

Also rausnehmen, zeigen, einstecken.
Perso rausnehmen, zeigen, einstecken.
Einfach rausnehmen, zeigen, einstecken.

Genau.

Ich sehe das nicht als Problem. Zumindest bislang.

Aber was ist, wenn ich den vergesse?

Was ist, wenn ich den vergesse?

Norddeich, Sonntag, 07.04.2019, 12:56 (vor 1839 Tagen) @ Southwest Chief

Ich sehe das nicht als Problem. Zumindest bislang.

Aber was ist, wenn ich den vergesse?

Schlecht für dich, wenn du dich dann überhaupt nicht ausweisen kannst.

Problemlösung:
Kaufe dir in Zukunft nicht-personengebundene Fahrkarten (keine Online/HandyTickets, keine Ländertickets, kein Interrail, etc) ohne BahnCard-Rabatt.

Was ist, wenn ich den vergesse?

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Sonntag, 07.04.2019, 13:36 (vor 1839 Tagen) @ Southwest Chief

Zwei Wochen in den mittelalterlichen Schuldturm, wo man mit den Füßen nach oben an die Wand gekettet wird. Dann vergisste den Perso nie wieder.

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Was ist, wenn ich den vergesse?

Aphex Twin, Sonntag, 07.04.2019, 14:08 (vor 1839 Tagen) @ Southwest Chief

Ich sehe das nicht als Problem. Zumindest bislang.

Aber was ist, wenn ich den vergesse?

a) Auf Kulanz hoffen (vielleicht akzeptiert der Zugbegleiter auch einen anderen Ausweis)
b) Im Prinzip sollten die selben Regeln gelten wie für den Fall dass man die Bahncard selber vergessen hat (denn wieso sollte man für eine nicht verifizierbare Bahncard stärker 'bestraft' werden als für eine nicht vorweisbare).

Es sei den man hat ein personalisiertes Ticket, denn hier hat man nicht nur den Fehler begangen keine (verifizierbare) Bahncard dabei zu haben, sondern auch keine Identifizierungskarte dabei zu haben (was einen komplett neuen Ticketkauf mit einer nachträglichen Stornierung zu den jeweiligen Stornobedingungen führen würde). Wobei Kulanz möglicherweise dazu führen kann dass dies 'nur' als vergessene Bahncard gewertet wird. Hoffe andere können uns dazu aufklären.

Was ist, wenn ich den vergesse?

heinz11, Sonntag, 07.04.2019, 14:32 (vor 1839 Tagen) @ Southwest Chief

Ich denke man trägt keinen bleibenden Schaden davon.

Also rausnehmen, zeigen, einstecken.
Perso rausnehmen, zeigen, einstecken.
Einfach rausnehmen, zeigen, einstecken.


Genau.

Ich sehe das nicht als Problem. Zumindest bislang.

Aber was ist, wenn ich den vergesse?


Vermutung:
Die Hardliner würden wohl sagen:
Du hast einen ungültigen Fahrausweis und bekommst einen "60er" ausgestellt. Bei sich häufenden oder renitenten Fällen erfolgt eine In-Gewahrsamnahme durch die BuPol.

EBE geht auch nur mit Perso

Proeter, Sonntag, 07.04.2019, 18:53 (vor 1838 Tagen) @ heinz11

Aber was ist, wenn ich den [Perso] vergesse?

Vermutung:
Die Hardliner würden wohl sagen:
Du hast einen ungültigen Fahrausweis und bekommst einen "60er" ausgestellt.

Das gilt zumindest im NV, wo kein Nachlösen zulässig ist.
Aber: Für das EBE wird ebenfalls ein Lichtbildausweis benötigt. Sogar dann, wenn man die 60 € direkt zu zahlen bereit ist.

Bei sich häufenden oder renitenten Fällen erfolgt eine In-Gewahrsamnahme durch die BuPol.

Dies geschieht üblicherweise sofort, da ja ohne Lichtbildausweis nicht festzustellen ist, ob man es nicht mit einem "renitenten" Fall zu tun hat.

Mit personengebundenem Ticket ohne Nachweis zu reisen ist in der Tat sehr schmerzhaft und endet mit einer Personalienfeststellung durch die Polizei.

EBE geht (meist) auch ohne Perso

sibiminus, Sonntag, 07.04.2019, 20:07 (vor 1838 Tagen) @ Proeter
bearbeitet von sibiminus, Sonntag, 07.04.2019, 20:10

Das gilt zumindest im NV, wo kein Nachlösen zulässig ist.
Aber: Für das EBE wird ebenfalls ein Lichtbildausweis benötigt. Sogar dann, wenn man die 60 € direkt zu zahlen bereit ist.

Anonymer Barzahler ist im Regelfall zugelassen und möglich.

dann die BahnCard in der App vorzeigen

Henrik, Sonntag, 07.04.2019, 14:42 (vor 1839 Tagen) @ Southwest Chief

Ich denke man trägt keinen bleibenden Schaden davon.

Also rausnehmen, zeigen, einstecken.
Perso rausnehmen, zeigen, einstecken.
Einfach rausnehmen, zeigen, einstecken.

Genau.

Ich sehe das nicht als Problem. Zumindest bislang.

Aber was ist, wenn ich den vergesse?

BahnCard in der App vorzeigen.

Auch die gilt nur mit amtlichem Lichtbildausweis

sibiminus, Sonntag, 07.04.2019, 17:44 (vor 1839 Tagen) @ Henrik

- kein Text -

amtlicher Lichtbildausweis is ja nicht da - also App öffnen

Henrik, Sonntag, 07.04.2019, 18:29 (vor 1838 Tagen) @ sibiminus

Ich denke man trägt keinen bleibenden Schaden davon.

Also rausnehmen, zeigen, einstecken.
Perso rausnehmen, zeigen, einstecken.
Einfach rausnehmen, zeigen, einstecken.

Genau.

Ich sehe das nicht als Problem. Zumindest bislang.

Aber was ist, wenn ich den vergesse?

BahnCard in der App vorzeigen.

Auch die gilt nur mit amtlichem Lichtbildausweis

das ist trivial, der amtliche Lichtbildausweis ist nunmal nicht da.
Was nun, lautete die Frage.
Die Antwortet lautet: BahnCard in der App vorzeigen.
ggf. noch diverse social media Profile - das sollte dann klappen.
Wenn der Schaffner es immer noch nicht schnallt, dann bisschen lauter werden, dass die anderen Fahrgäste es auch mitkriegen, welche Show der Kerl grade abzieht..
Im Flughafen klappts, auch im Ausland, auch wenns in ein nicht EU-Land geht.

amtlicher Lichtbildausweis is ja nicht da - also App öffnen

sibiminus, Sonntag, 07.04.2019, 19:51 (vor 1838 Tagen) @ Henrik

Du stellst das dar, als ob das hundertprozentige Erfolgschance hat. Hat es nicht. Laut werden macht das auch nicht erfolgsversprechender, eher steigt die Wahrscheinlichkeit dass der Zugbegleiter auf stur schaltet.

Was nun?

Erst einmal vernünftig miteinander umgehen, anders als von dir dargestellt. In 99% der Fälle findet sich sicherlich eine gütliche Lösung außerhalb der Vorschriften. Möglich wäre streng nach Regelwerk eine Bahncard-Nachzahlung die bis auf 7 Euro Gebühr erstattet wird wenn kein digitales Ticket vorliegt, ansonsten ein neues Ticket zum Bordpreis und das digitale Ticket kann erstattet werden, wenn tariflich zulässig. Theoretisch möglich als dritte Variante wäre eine FN mit polizeilicher Personalienfeststellung, bei der im Nachgang die BC mit Ausweis vorgezeigt und die 7 Euro bezahlt werden.

amtlicher Lichtbildausweis is ja nicht da - also App öffnen

Gleiswechsel, Montag, 08.04.2019, 11:58 (vor 1838 Tagen) @ sibiminus

[...], ansonsten ein neues Ticket zum Bordpreis und das digitale Ticket kann erstattet werden.

Ich war noch nie in der Situation, aber ich finde es erstaunlich wie häufig dieser Vorschlag kommt. Es mag vielleicht sein, dass ich als Student eher knapp bei Kasse bin, aber kurzfristig sind Tickets gerade auf längerer Strecke ja doch recht happig. Ich könnte jetzt nicht 2-3 Wochen auf u.U. Batzen Geld warten. Insbesondere stört mich daran, dass ich erstmal dem ganzen hinterher rennen muss.

amtlicher Lichtbildausweis is ja nicht da - also App öffnen

sibiminus, Montag, 08.04.2019, 18:20 (vor 1837 Tagen) @ Gleiswechsel
bearbeitet von sibiminus, Montag, 08.04.2019, 18:21

Ich war noch nie in der Situation,

Deswegen habe ich ja vorangestellt dass sich die Situation im Gros der Fälle vernünftig außerhalb des Regelwerks klären lässt. Dazu gehören aber auch gescheite Umgangsformen. Auf die Frage nach einem Ausweis einfach nur eine Handybahncard gezeigt bekommen und dem darauffolgenden Hinweis dass die auch nur mit Ausweis gilt laut werden gehört da definitiv nicht dazu.

aber ich finde es erstaunlich wie häufig dieser Vorschlag kommt.

Was daran liegt, dass das die durch die DB vorgesehene Verfahrensweise bei Onlinetickets ist. Alternative dazu wäre allerhöchstens die polizeiliche Personalienfeststellung oder Fahrtausschluss. Das ist glaube ich auch in Niemandes Interesse.

amtlicher Lichtbildausweis is ja nicht da - also App öffnen

Henrik, Montag, 08.04.2019, 19:02 (vor 1837 Tagen) @ sibiminus

Du stellst das dar, als ob das hundertprozentige Erfolgschance hat. Hat es nicht.

Da liegt ein großes Missverständnis vor.
Es wurde eine einfache klare Frage gestellt - darauf wurde direkt und klar mit der naheliegendsten Antwort erwidert, die eben nunmal auch höchst erfolgsversprechend ist.

Laut werden macht das auch nicht erfolgsversprechender, eher steigt die Wahrscheinlichkeit dass der Zugbegleiter auf stur schaltet.

Wenn der Schaffner es nicht rafft, pampig wird etc, dann ist es sehr anzuraten, sich Zeugen auf seine Seite zu holen, das geht ganz leicht mit den anderen Reisenden im gleichen Wagen. Der Schaffner wird das dann sehr schnell einsehen.

Erst einmal vernünftig miteinander umgehen, anders als von dir dargestellt.

s.o., da hast Du irgendwas völlig falsch verstanden.
Der Hinweis auf die App ist das vernünftig miteinander umgehen, im Gegensatz zu Vorschlägen auf die Bundespolizei / EBE zu beharren etc.

In 99% der Fälle findet sich sicherlich eine gütliche Lösung außerhalb der Vorschriften.

eben.
Und dafür ist die App und zahlreiche andere Apps und auch andere Karten sehr sinnvoll.

amtlicher Lichtbildausweis is ja nicht da - also App öffnen

sibiminus, Montag, 08.04.2019, 22:46 (vor 1837 Tagen) @ Henrik

Du stellst das dar, als ob das hundertprozentige Erfolgschance hat. Hat es nicht.


Da liegt ein großes Missverständnis vor.
Es wurde eine einfache klare Frage gestellt - darauf wurde direkt und klar mit der naheliegendsten Antwort erwidert, die eben nunmal auch höchst erfolgsversprechend ist.

Dann würde ich dich bitten das auch direkt so auszuformulieren. Wenn schon ein Zugbegleiter nach dem Ausweis fragt, er dann nur eine andere Darreichung der Bahncard ohne Ausweis gezeigt bekommt, ist es gut möglich dass er irgendwas in die Richtung sagt dass das kein Lichtbildausweis ist.

Laut werden macht das auch nicht erfolgsversprechender, eher steigt die Wahrscheinlichkeit dass der Zugbegleiter auf stur schaltet.


Wenn der Schaffner es nicht rafft, pampig wird etc, dann ist es sehr anzuraten, sich Zeugen auf seine Seite zu holen, das geht ganz leicht mit den anderen Reisenden im gleichen Wagen. Der Schaffner wird das dann sehr schnell einsehen.

Ich finde deine Wortwahl unangemessen. Warum soll der Schaffner etwas nicht raffen? Hat denn der Zugbegleiter irgendetwas vergessen oder der Fahrgast? Übrigens habe ich nicht von pampig werden gesprochen, sondern von stur. Freundlich auf einem Ausweis beharren ist meinetwegen pingelig, aber nicht pampig.

Der Hinweis auf die App ist das vernünftig miteinander umgehen, im Gegensatz zu Vorschlägen auf die Bundespolizei / EBE zu beharren etc.

Nein, so wie du das formuliert hast sicherlich nicht. Deine Aussage "Wenn der Schaffner es immer noch nicht schnallt, dann bisschen lauter werden" lässt schon tief blicken. Kommt eben immer auf das Gegenüber an. Wenn das laut wird oder anderweitig ausfällig, steigen Wahrscheinlichkeiten in diese Richtung. Und deswegen habe ich das auch angesprochen - übrigens explizit nicht als Vorschlag, sondern als Widergabe dessen was die Richtlinie dazu vorsieht - aber schade dass du den Wink mit dem Gartenzaun immer noch nicht verstanden hast.

In 99% der Fälle findet sich sicherlich eine gütliche Lösung außerhalb der Vorschriften.


eben.
Und dafür ist die App und zahlreiche andere Apps und auch andere Karten sehr sinnvoll.

Apps eher weniger, Karten schon eher.

amtlicher Lichtbildausweis is ja nicht da - also App öffnen

Henrik, Montag, 08.04.2019, 23:16 (vor 1837 Tagen) @ sibiminus

Du stellst das dar, als ob das hundertprozentige Erfolgschance hat. Hat es nicht.

Da liegt ein großes Missverständnis vor.
Es wurde eine einfache klare Frage gestellt - darauf wurde direkt und klar mit der naheliegendsten Antwort erwidert, die eben nunmal auch höchst erfolgsversprechend ist.

Dann würde ich dich bitten das auch direkt so auszuformulieren. Wenn schon ein Zugbegleiter nach dem Ausweis fragt, er dann nur eine andere Darreichung der Bahncard ohne Ausweis gezeigt bekommt, ist es gut möglich, dass er irgendwas in die Richtung sagt, dass das kein Lichtbildausweis ist.

harharhar.
Dass eine entsprechende Handlung des Angesprochenen dazwischen liegt, sollte klar sein, das ist trivial, bedarf keiner weiteren Erwähnung.

Laut werden macht das auch nicht erfolgsversprechender, eher steigt die Wahrscheinlichkeit dass der Zugbegleiter auf stur schaltet.

Wenn der Schaffner es nicht rafft, pampig wird etc, dann ist es sehr anzuraten, sich Zeugen auf seine Seite zu holen, das geht ganz leicht mit den anderen Reisenden im gleichen Wagen. Der Schaffner wird das dann sehr schnell einsehen.

Ich finde deine Wortwahl unangemessen. Warum soll der Schaffner etwas nicht raffen? Hat denn der Zugbegleiter irgendetwas vergessen?

nicht meine Wortwahl, sondern die des Schaffners,
ja, gewiss hat er etliches vergessen in dem Fall. Ein der Situation angemessenes Verhalten. er hat nicht die hinreichende entsprechende Ausbildung / Resilienz dafür, soll ja auch ok sein. Warum dem in der Situation so ist, kann vielfältige Gründe haben (Stress in der Familie, ungelöste Konflikte, ..).

Übrigens habe ich nicht von [...] gesprochen, sondern

Ich hatte an Deinen Ausführungen nichts auszusetzen.

Der Hinweis auf die App ist das vernünftig miteinander umgehen, im Gegensatz zu Vorschlägen auf die Bundespolizei / EBE zu beharren etc.

Nein, so wie du das formuliert hast sicherlich nicht. Deine Aussage "Wenn der Schaffner es immer noch nicht schnallt, dann bisschen lauter werden" lässt schon tief blicken.

Du hattest da etwas völlig missverstanden, s.o.

Kommt eben immer auf das Gegenüber an. Wenn das laut wird oder anderweitig ausfällig, steigen Wahrscheinlichkeiten in diese Richtung.

Der Schaffner sollte es unterlassen, ausfällig / gewaltvoll zu werden, für den Fall, siehe oben.

In 99% der Fälle findet sich sicherlich eine gütliche Lösung außerhalb der Vorschriften.

eben.
Und dafür ist die App und zahlreiche andere Apps und auch andere Karten sehr sinnvoll.

Apps eher weniger, Karten schon eher.

Wenn der Perso nicht mehr da ist, sind die Karten womöglich auch nicht verfügbar,
von daher der erste Hinweis auf die erste App, zumal es gar eine DB-eigene App ist, dann weitere personenbezogene Apps mit Fotos, ja, natürlich, alles auf den Tisch, was einem in dem Fall mit der Demut weiterhelfen könnte, bisschen zu belegen, dass man es selbst ist. Wird schon.

Dann gibt's 'ne Mikrowelle von moonglum ...

Blaschke, Montag, 08.04.2019, 06:13 (vor 1838 Tagen) @ Southwest Chief

- kein Text -

...und einen Seminarkoffer von ktmb...

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Montag, 08.04.2019, 08:00 (vor 1838 Tagen) @ Blaschke

- kein Text -

--
Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?
[image]
(Bildquelle: ČD)

und bei noch mehr Teilen R. Carrells AM LFD BAND ...

Blaschke, Montag, 08.04.2019, 08:20 (vor 1838 Tagen) @ J-C

- kein Text -

in 20 Jahren 2 Mal passiert

markman, Samstag, 06.04.2019, 21:06 (vor 1839 Tagen) @ плацкарт

- kein Text -

Was hat die Bahn davon?

плацкарт, Samstag, 06.04.2019, 21:56 (vor 1839 Tagen) @ плацкарт

Ich frage mich immer noch, welches Betrugsszenario verhindert werden soll.

Oder ist es szeneüblich, fremde Bahncards zu gebrauchen?

Was hat die Bahn davon?

Henrik, Samstag, 06.04.2019, 22:13 (vor 1839 Tagen) @ плацкарт

Ich frage mich immer noch, welches Betrugsszenario verhindert werden soll.

Oder ist es szeneüblich, fremde Bahncards zu gebrauchen?

Du hast in Deinem Ausgangsposting dir die Frage selbst beantwortet, das wurde Dir in der zweiten Antwort deutlich bestätigt,
jetzt hier beantwortest Du Dir das selbst auch nochmal.

Was fragst Du Dich noch?

Wie Du auf das selbe Geburtsdatum und selben Namen kommst, ist recht schleierhaft, reichlich witzlos wie der gewählte Tag selbst.

Was hat die Bahn davon?

плацкарт, Sonntag, 07.04.2019, 07:48 (vor 1839 Tagen) @ Henrik

Ich finde es gar nicht so witzlos. Graufahren ist durch Einscannen des OT schon verhindert und die Wahrscheinlichkeit, dass jemand mit einer geborgten BC unterwegs ist, halte ich für gering. In meinem Fall war die BC25-Ermäßigung ca. 7,50€. Bei geliehenen BC50 oder BC100 ist mehr Potential.
Weiß jemand, ob das wirklich ein dringendes Problem der Bahn ist.

Was hat die Bahn davon?

agw, NRW, Sonntag, 07.04.2019, 08:00 (vor 1839 Tagen) @ плацкарт

Ich finde es gar nicht so witzlos. Graufahren ist durch Einscannen des OT schon verhindert und die Wahrscheinlichkeit, dass jemand mit einer geborgten BC unterwegs ist, halte ich für gering. In meinem Fall war die BC25-Ermäßigung ca. 7,50€. Bei geliehenen BC50 oder BC100 ist mehr Potential.
Weiß jemand, ob das wirklich ein dringendes Problem der Bahn ist.

Du hast geschrieben, weil OT hatte schon einen älteren Zangenabdruck.
Wie soll das bestätigen, dass du jetzt immer noch der gleiche bist, der nun das Ticket in der Hand hält?
Das geht nur durch erneute Prüfung der ID-Card oder eben Bahncard+Lichtbildausweis.

Dass jemand mit geborgten BC unterwegs ist, ist auch deshalb selten, weil ja gerade Stichprobenkontrollen durchgeführt werden.

Was hat die Bahn davon?

Aphex Twin, Sonntag, 07.04.2019, 09:49 (vor 1839 Tagen) @ плацкарт

Ich finde es gar nicht so witzlos. Graufahren ist durch Einscannen des OT schon verhindert und die Wahrscheinlichkeit, dass jemand mit einer geborgten BC unterwegs ist, halte ich für gering.

Weswegen dies auch nur stichprobenartig kontrolliert wird (ob die vorgezeigte Bahncard wirklich der jeweiligen Person gehört).

Es gibt übrigens in der Jurisprudenz eine (allerdings nur sehr selten angewandte) Regel (die sich erst einmal nur auf Verhältnis Staat - Privatperson bezieht) demnach eine Vorschrift oder Gesetz deren Einhaltung in der Praxis de facto nie kontrolliert wird (bzw. deren Nichteinhaltung nicht bestraft wird) ungültig sein kann im Sinne das Gerichte ihre Nichteinhaltung nicht mehr bestrafen (im Englischen nennt man dies Desuetude).

Auf diesen Fall übertragen, was für einen Sinn hat es eine Regel aufzustellen (Bahncards sind personengebunden, d.h. dürfen nur von der Person auf die sie ausgestellt sind benutzt werden) und dann ihre Einhaltung nie zu kontrollieren?

In meinem Fall war die BC25-Ermäßigung ca. 7,50€. Bei geliehenen BC50 oder BC100 ist mehr Potential. Weiß jemand, ob das wirklich ein dringendes Problem der Bahn ist.

Willst Du damit vorschlagen, dass nur für die Bahncard 50 und 100 eine Ausweispflicht besteht? Oder dass die Ausweispflicht nur bei Tickets über z.B. 50 Euro kontrolliert wird?
Im Zürcher Verkehrsverbund gibt es Freitag- und Samstagabend ein Nachtnetz aus Bussen und S-Bahnen für deren Benutzung ein Nachtzuschlag von CHF 5 erforderlich ist. "Obwohl" der Betrag nur CHF 5 beträgt wird dies stichprobenartig kontrolliert. Genauso kosten viele Nahverkehrstickets wohl unter 5 Euro und trotzdem wird deren Gültigkeit stichprobenartig kontrolliert.

Wenn es solche Regeln wirklich gäbe (Besitz eines gültigen Tickets wird nur kontrolliert wenn Ticketpreis über X Euro beträgt) würde dies im Endeffekt dazu führen dass genau dies ausgenutzt würde. Wieso fahren die Mehrheit der Autofahrer fünf bis zehn Stundenkilometer über dem Tempolimit? Weil dies in den allermeisten Fällen von der Polizei toleriert wird.

Was hat die Bahn davon?

Aphex Twin, Samstag, 06.04.2019, 22:31 (vor 1839 Tagen) @ плацкарт

Ich frage mich immer noch, welches Betrugsszenario verhindert werden soll.

Oder ist es szeneüblich, fremde Bahncards zu gebrauchen?

Ist es szeneüblich ohne Ticket zu fahren? Oder wieso werden sonst Ticketkontrollen durchgeführt?

Was hat die Bahn davon?

Henrik, Samstag, 06.04.2019, 22:42 (vor 1839 Tagen) @ Aphex Twin

Ich frage mich immer noch, welches Betrugsszenario verhindert werden soll.

Oder ist es szeneüblich, fremde Bahncards zu gebrauchen?

Ist es szeneüblich ohne Ticket zu fahren? Oder wieso werden sonst Ticketkontrollen durchgeführt?

gute Erwiderung.. ;)
aber noch bisschen zu nachvollziehbar, schwarzfahren zu bekannt und zu risky. wie wärs mit dem Graufahren:

Ist es szeneüblich es darauf anzulegen, nicht kontrolliert zu werden, um dann später das Flexpreis-Ticket (gegen 19 €) erstatten zu lassen? Oder wieso werden sonst Vollkontrollen durchgeführt?

Mir hat ein Zub einmal gesagt:

Southwest Chief, Sonntag, 07.04.2019, 12:03 (vor 1839 Tagen) @ плацкарт

Das passiert mir so ungefähr jedes zweite oder dritte Mal. Also im Gegensatz zu euch sehr oft.

Auf Nachfrage hat mir einmal ein Zub gesagt:

Wir kontrollieren das Alter. Das steht nämlich auf der Bahncard.

Wenn der Fahrgast deutlich älter oder jünger aussieht, kontrollieren wir auch den Personalausweis.

Mir hat ein Zub einmal gesagt:

Aphex Twin, Sonntag, 07.04.2019, 13:09 (vor 1839 Tagen) @ Southwest Chief

Auf Nachfrage hat mir einmal ein Zub gesagt:

Wir kontrollieren das Alter. Das steht nämlich auf der Bahncard.

Interessant, welches Alter hat den der Inhaber dieser oder dieser Bahncard?

Altersbestimmung BC-Kunde

R_BW, Sonntag, 07.04.2019, 13:37 (vor 1839 Tagen) @ Aphex Twin

Anne, Christoph und alle (?) Beispielkunden bei der Bahn sind zum Beginn der Gültigkeit 43 Jahre alt. Egal ob My BahnCard für Personen bis 26, Normal-Kunden-BC oder +60/+65-Jahre-Ermäßigten-BC.

Bernd verschweigt sein Alter unter dem gepixelten Bereich

9xx: 943 = 43 Jahre

Altersbestimmung BC-Kunde

Aphex Twin, Sonntag, 07.04.2019, 13:48 (vor 1839 Tagen) @ R_BW

Anne, Christoph und alle (?) Beispielkunden bei der Bahn sind zum Beginn der Gültigkeit 43 Jahre alt. Egal ob My BahnCard für Personen bis 26, Normal-Kunden-BC oder +60/+65-Jahre-Ermäßigten-BC.

Bernd verschweigt sein Alter unter dem gepixelten Bereich

9xx: 943 = 43 Jahre

Cool, gut zu wissen.

BC-Kreditkarte ohne 9xx

Henrik, Sonntag, 07.04.2019, 15:20 (vor 1839 Tagen) @ R_BW

Anne, Christoph und alle (?) Beispielkunden bei der Bahn sind zum Beginn der Gültigkeit 43 Jahre alt. Egal ob My BahnCard für Personen bis 26, Normal-Kunden-BC oder +60/+65-Jahre-Ermäßigten-BC.

Bernd verschweigt sein Alter unter dem gepixelten Bereich

9xx: 943 = 43 Jahre

Nur das Alter von Thorsten Graf wird auf seiner BahnCard nicht verraten..

[image]

Altersangabe auf BC

Zg_2, Sonntag, 07.04.2019, 18:38 (vor 1838 Tagen) @ R_BW

Anne, Christoph und alle (?) Beispielkunden bei der Bahn sind zum Beginn der Gültigkeit 43 Jahre alt.

(Hervorhebung von mir)

Hallo,

das kann ich so nicht bestätigen. Ich habe den Beginn der Geltungsdauer meiner BahnCard bewusst so gelegt, dass er kurz nach meinem Geburtstag liegt. Angegeben wird jeweils mein Alter zum Zeitpunkt der Herstellung der Karte. Somit stimmt das angegebene Alter während der gesamten Gültigkeit der Karte nicht mit meinen aktuellen Alter überein.

Gruß

Zg_2

Altersangabe auf BC

Aphex Twin, Sonntag, 07.04.2019, 19:29 (vor 1838 Tagen) @ Zg_2

Anne, Christoph und alle (?) Beispielkunden bei der Bahn sind zum Beginn der Gültigkeit 43 Jahre alt.

das kann ich so nicht bestätigen. Ich habe den Beginn der Geltungsdauer meiner BahnCard bewusst so gelegt, dass er kurz nach meinem Geburtstag liegt. Angegeben wird jeweils mein Alter zum Zeitpunkt der Herstellung der Karte. Somit stimmt das angegebene Alter während der gesamten Gültigkeit der Karte nicht mit meinen aktuellen Alter überein.

Dies lässt sich nicht vermeiden. Im Durchschnitt dürfte für die Hälfte des Jahres das Alter ein Jahr zu niedrig sein da die Bahn ja nichts anderes machen kann als das Alter zum Ausgabezeitpunkt auf die Karte zu drucken. Aber für den Zweck dass Zugbegleiter erkennen können wenn jemand eines eindeutig anderen Alters eine Bahncard benutzen will die ihm nicht gehört macht diese kleine, teilweise Abweichung keinen praktischen Unterschied.

Altersangabe auf BC

agw, NRW, Sonntag, 07.04.2019, 19:40 (vor 1838 Tagen) @ Zg_2

Anne, Christoph und alle (?) Beispielkunden bei der Bahn sind zum Beginn der Gültigkeit 43 Jahre alt.


(Hervorhebung von mir)

Hallo,

das kann ich so nicht bestätigen. Ich habe den Beginn der Geltungsdauer meiner BahnCard bewusst so gelegt, dass er kurz nach meinem Geburtstag liegt. Angegeben wird jeweils mein Alter zum Zeitpunkt der Herstellung der Karte. Somit stimmt das angegebene Alter während der gesamten Gültigkeit der Karte nicht mit meinen aktuellen Alter überein.

So ist es. Wenn man seine Karte 6 Monate im Voraus und nur zwei Wochen vor seinem Geburtstag bestellt, holt man am meisten "raus". :-)
War bei mir mal zufällig so.

Wer plötzlich ohne Perso dasteht, ist der Verlierer.

Bahngenießer, Montag, 08.04.2019, 21:15 (vor 1837 Tagen) @ плацкарт

Heute wurde ich nach einem "amtlichen Lichtbildausweis" zur BC gefragt. Das ausgedruckte Onlineticket war bereits gestempelt. Semesterticket mit Foto oder Führerschein wollte der autoritär auftretende Schaffner (Zugchef? Wäre er gern Zugchef?) nicht akzeptieren. Da ich keinen Reichsbürgerausweis besitze, versuchte ich es mit einem Personalausweis der BRD, der auch akzeptiert wurde und frage mich:

Welchem genialen Betrugsversuch könnte man mit einer Identitätsprüfung des Bahncard-Kunden zuvorkommen?

Ich frage mich manchmal:
Was passiert, wenn ich plötzlich meinen Personalausweis verliere, ihn unbrauchbar mache (z. B. in der Waschmaschine) oder er mir geklaut wird?
Früher konnte man direkt am nächsten Tag zum Einwohnermeldeamt gehen und sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen. Inzwischen leidet unsere Stadt seit Jahren dermaßen unter Personalknappheit beim Einwohnermeldeamt, dass man oft mehrere Wochen auf einen Termin warten muss, um überhaupt irgendwie bedient zu werden. Der Oberbürgermeister verspricht ständig Besserung und bittet um Verständnis und Entschuldigung, aber manche Bürger haben wochenlang keine Papiere.
Einen Schwerbehindertenausweis, einen Führerschein oder einen aktuell gültigen Reisepass hat schließlich nicht jeder.

Irgendwie ist es wie beim Hauptmann von Köpenick!

Wer plötzlich ohne Perso dasteht, wird es überleben

Henrik, Montag, 08.04.2019, 22:04 (vor 1837 Tagen) @ Bahngenießer
bearbeitet von Henrik, Montag, 08.04.2019, 22:05

Heute wurde ich nach einem "amtlichen Lichtbildausweis" zur BC gefragt. Das ausgedruckte Onlineticket war bereits gestempelt. Semesterticket mit Foto oder Führerschein wollte der autoritär auftretende Schaffner (Zugchef? Wäre er gern Zugchef?) nicht akzeptieren. Da ich keinen Reichsbürgerausweis besitze, versuchte ich es mit einem Personalausweis, der auch akzeptiert wurde und frage mich:

Welchem genialen Betrugsversuch könnte man mit einer Identitätsprüfung des Bahncard-Kunden zuvorkommen?

Ich frage mich manchmal:
Was passiert, wenn ich plötzlich meinen Personalausweis verliere, ihn unbrauchbar mache (z. B. in der Waschmaschine) oder er mir geklaut wird?
Früher konnte man direkt am nächsten Tag zum Einwohnermeldeamt gehen und sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen. Inzwischen leidet unsere Stadt seit Jahren dermaßen unter Personalknappheit beim Einwohnermeldeamt, dass man oft mehrere Wochen auf einen Termin warten muss, um überhaupt irgendwie bedient zu werden. Der Oberbürgermeister verspricht ständig Besserung und bittet um Verständnis und Entschuldigung, aber manche Bürger haben wochenlang keine Papiere.
Einen Schwerbehindertenausweis, einen Führerschein oder einen aktuell gültigen Reisepass hat schließlich nicht jeder.

Irgendwie ist es wie beim Hauptmann von Köpenick!

wie beim Hauptmann von Köpenick sollte es nicht sein. ;)

wenn Du Dich das manchmal fragst, dann gibts da ne ganz einfache Lösung:
Frag Dich das ganz einfach nicht.
Fällt dir das schwer, übe dich in Achtsamkeit/Meditation/..

Für Verlustmeldungen von Ausweisdokumenten solltest Du kein Termin benötigen beim Einwohnermeldeamt.
Einfach hinlegen, ggf. warten, Anliegen vortragen. Das solltest Du dann auch recht zeitnah angehen (vgl. Ausweispflicht).
Bei Verlust solltest du ihn eh auch sperren lassen (Sperr-Notruf: 116 116),
bei Diebstahl bei der Polizei anzeigen.

Ansonsten wie gesagt, Denk einfach nich groß drüber nach solange es nicht Dein eigenes Problem ist.
Hier bezogen auf die Kontrolle im ICE:
Wird Dir beim Wochenendtrip in der Samstagnacht das Portemonaie geklaut samt Perso,
dann wirst Du am Sonntagabend im ICE bei der Kontrolle keine Probleme haben, wenn Du da die Anzeige von der Polizei vorzeigst (nebst Fahrkarte & BahnCard).

Widerfährt Dir ein solcher Diebstahl im Ausland, im Urlaub,
dann wird der Schock zunächst erstmal groß sein, der eigentliche Schaden wohl auch eher in sonstigen Verlusten liegen (Kreditkarten, Bargeld..),
aber dann.. erzähl es weiter! Du wirst zu hören bekommen, was zu tun ist, dass es nicht schlimm ist und dass es den anderen auch schon passiert ist, auch am Anfang einer Europareise, ohne Probleme.

Durch Verluste sollte man eh gewinnen und nicht verlieren! ;)

Übergriffig seit etwa Fahrplanwechsel 2011

GUM, Mittwoch, 17.04.2019, 13:18 (vor 1829 Tagen) @ плацкарт
bearbeitet von GUM, Mittwoch, 17.04.2019, 13:19

Warum wird ein Führerschein nicht akzeptiert?

Wird die Bahn wieder hoheitlich-staatlich und werden die Schaffner mit über 50 nochmal Beamte?

....

Hat die Bahn nichts besseres zu tun?

Hallo плацкарт,

da kann ich Dir nur ganz offen und kurz antworten, weil es ja auch schon vielfach diskutiert wurde.

Die Bahn ist seit etwa dem Fahrplanwechsel 2011 übergriffig geworden. BahnCards (auch im Abo) wurden seit diesem Zeitpunkt einfach ohne Foto ausgegeben.

Das Privatunternehmen Deutsche Bahn AG bestand dann ab diesem Zeitpunkt im Rahmen eines von Dir abgeschlossenen Beförderungsvertrags aus damaliger Sicht widerrechtlich auf der Mitführpflicht des Personalausweises.

Was gerade aus Sicht eines Staatsunternehmens durchaus strittig sein kann. Da aber zu wenig Kundinnen und Kunden die BahnCard sondergekündigt haben, hat sich das halt so eingeschliffen.

Die entsprechende Klage vor dem zuständigen Gericht war leider zu teuer.

Ich fahre seit dem wesentlich weniger und meide alle Tickets, die zu einer Ausweispflicht erziehen wollen/sollen.

Mit der Suchfunktion im Forum findest Du jede Menge dazu. Auch zu den Missbrauchsmöglichkeiten in China. Dort werden vor dem Betreten von Fernzügen alle Ausweise kontrolliert, die unliebsamen/gesperrten Bürger dürfen dann nur noch lokal fahren oder müssen Busse nutzen....

So gesehen: Die Bahn hat wirklich nichts Besseres zu tun und ist auch hier leider wieder willfähriges Instrument der Politik. Und startet die Personalausweisspirale und Bürokratisierung.

Liebe Grüße

GUM

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