„Räumungsprüfung“, was ist das? Kleiner Bericht (Allgemeines Forum)

Turbonegro, Montag, 15.02.2010, 12:23 (vor 5176 Tagen)

Hallo und einen schönen guten Morgen, Mittag oder Abend.

Trotz der aktuellen ICE-Ersatzpläne und dem Winterdurcheinander hatte ich gestern Nacht eine ziemlich ruhige Nachtschicht und habe mir mal wieder das Thema Räumungsprüfung in der FV durchgelesen und mir überlegt, daraus könnte man einmal für unsere ICE-Fans einen kleinen Bericht schrieben, wie das mit der Räumungsprüfung eigentlich funktioniert, denn auch ICEs fahren meistens im Blockabstand.
Wie immer richten sich solche Berichte von mir nicht an die Eisenbahner unter euch, die müssten das eigentlich wissen, sondern an alle, die sich hobbymäßig für die Eisenbahn interessieren und dabei nicht nur das rollende Rad kennen sondern sich auch mit Stellwerken und der Arbeit von Fahrdienstleitern auseinander setzen. Außerdem richtet sich der Bericht natürlich auch meine Freunde, die bei jedem Halt zeigenden Signal im Fahrweg ihres Zuges Gift und Galle spuken ohne den Grund zu wissen.

Dieser Bericht ist der von einigen gewünschte vierte Teil meiner Trilogie, die Teile 1-3 finden sich hier:

http://www.ice-treff.de/index.php?mode=page&id=9
http://www.ice-treff.de/index.php?mode=page&id=10
http://www.ice-treff.de/index.php?mode=page&id=11


1. Grundlegender Gedanke:

Züge fahren im Blockabstand, ich glaube das dürfte soweit bekannt sein. Heißt also ganz vereinfacht, wenn ein Zug von einem Bahnhof auf die freie Strecke übergehen soll, muss diese zumindest bis zum nächsten Blocksignal frei sein. Um dieses sicher zu stellen, gibt es bei der DB Netz die verschiedensten Blockbauformen. Man unterscheidet dabei in Strecken

a) OHNE Streckenblock
b) Mit NICHTSELBSTTÄTIGEM Streckenblock
c) Mit SELBSTTÄTGEM Streckenblock

Welche Art auf den einzelnen Strecken vorherrscht, kann man pauschal nicht sagen, das muss der Fahrdienstleiter vor Ort wissen.

2. Die Räumungsprüfung - allgemeines

Eine Räumungsprüfung dient dazu, um festzustellen, dass ein Zug den betroffenen Zugfolgeabschnitt verlassen hat und muss prinzipiell einmal bei jedem Zug durchgeführt werden. Dabei muss der Bediener des Stellwerks folgende Feststellungen treffen:
1. Der Zug muss ein Schlusssignal haben
2. Der Zug muss die Signalzugschlussstelle (definierte Stelle hinter dem Einfahr-/Blocksignal) passiert haben
3. Das betroffene Einfahr-/Blocksignal muss Halt zeigen, Ersatzsignale müssen erloschen sein.

Wenn all diese Feststellungen getroffen wurden, gilt der davor liegende Streckenabschnitt als frei.

3. Anwendung bei den einzelnen Streckenblockbauformen

3.1 Strecken ohne Streckenblock

Bei Strecken ohne Streckenblock ist das Verfahren am einfachsten. Bei jedem Zug muss eine Räumungsprüfung wie in Kap. 2 beschrieben durchgeführt werden und dem Nachbarfahrdienstleiter mittels Zugmeldung „Zug 4711 in B-Stadt.“ bestätigt werden. Erst jetzt darf der Nachbar wieder einen Zug ablassen. Technisch bestehen keinerlei Abhängigkeiten zwischen Ausfahrsignal und Block, da dieser nicht vorhanden ist.
Strecken ohne Streckenblock gibt es allerdings auch nur noch auf den kleinsten Nebenstrecken auf, denen am Tag zwei Güterzüge zu einem Anschluss fahren oder im Gebiet der ehem. Reichsbahn.


3.2 Strecken mit nichtselbsttätigem Streckenblock

Zum nichtselbsttätigen Streckenblock gehören die Bauformen Felderblock, Trägerfrequenzblock und Relaisblock. Felderblock gibt es i. d. R. zwischen zwei mechanischen Stellwerken, Relaisblock und Trägerfrequenzblock an Schnittstellen zwischen Spurplanstellwerken oder ESTWs zu mechanischen Stellwerken.
Wie beim Strecken ohne Streckenblock wird beim nichtselbsttätigen Streckenblock für jeden Zug eine Räumungsprüfung wie in Kapitel 2 beschrieben durchgeführt. Allerdings wird dies dem Nachbar Fdl nicht mittels Zugmeldung, sondern durch rückblocken bestätigt.

Kurzer Exkurs: Wenn ein Zug im Felderblock den Bahnhof A verlässt, muss der Fdl vorblocken, dass heißt er verwandelt das Blockfeld in seinem Bahnhof von weiß auf rot. Dieses wird erst vom Nachbar Fdl wieder entblockt, wenn dieser die Räumungsprüfung durchgeführt hat. Solange der Block rot ist, bestehen technische Abhängigkeiten, dass kein Signal mehr auf Fahrt kommt.

Im Störungsfall, wenn der Block nicht mehr richtig funktioniert, wird das Verfahren des Rückmeldens „R“ eingeführt. Der Block wird als nicht vorhanden angesehen und jeder Zug muss zurückgemeldet werden, ähnlich dem Verfahren bei Strecken ohne Streckenblock. Dies gilt so lange bis die Anlässe weggefallen sind und Kontrollzüge gefahren wurden!

Gründe sind:
• Ausfahrt auf Zs1/Befehl
• An einem Hauptsignal wurde unzulässig vorbeigefahren
• Der Streckenblock ist gestört
• Ein Techniker die anordnet


3.3 Strecken mit selbsttätigem Streckenblock

Wie der aufmerksame Leser jetzt feststellen muss, muss auf jeder Räumungsprüfstelle eine Person sitzen um den Zugschluss zu erkennen. Das ist natürlich im Zug von Rationalisierungen, Fernsteuern von Bahnhöfen und spätestens mit der ESTW Technik nicht mehr drin. Daher wurde schon früh versucht, die Räumungsprüfung voll und ganz der Technik zu überlassen. Der Fdl soll nur noch im Störungsfall etwas mit der Räumungsprüfung zu tun haben.

Selbsttätiger Streckenblock kennt die Bauformen des Selbstblock 60 (älter Bauformen Sb 57, 59), des Zentralblocks (Zb 65, Zb 600, Zb 800) und die des automatischen Streckenblocks (AB70). Gleich zu Beginn, den automatischen Streckenblock lassen wir mal außen vor, das ist Reichsbahntechnik und davon haben Bundesbahnbeamte keine Ahnung ;)

Wie schon gesagt, im selbsttätigen Streckenblock übernimmt die Technik im Regelfall die Feststellungen nach Kapitel 2. Das heißt eine Räumungsprüfung kann nur erforderlich werden, wenn die Technik aussteigt, wird aber dafür umso schwieriger.

Man unterscheidet hier weiter zwischen einer Einzelräumungsprüfung (ERP) und Räumungsprüfung (RPZ) auf Zeit.

3.3.1 Einzelräumungsprüfung

Bei einer Einzelräumungsprüfung wird erforderlich wenn ein Zug
• Mit Zs1/Befehl ausfahren soll
• An einem Hauptsignal wurde unzulässig vorbeigefahren
• Blockeinrichtungen in Grundstellung gebracht werden sollen

Dabei wird vom zuletzt gefahrenen Zug die Räumungsprüfung einmalig durchgeführt, daher Einzelräumungsprüfung und vom Nachbarfdl mittels Zugmeldung bestätigt.
Problem ist dabei, dass der zuletzt gefahrene Zug manchmal schon weit, weit weg ist, ohne dass der Nachbar Fdl auf den Schluss geachtet hat. Jetzt hat man ein kleines Problem, denn wenn man nicht sicher gehen kann, ob der nächste Abschnitt frei ist, fährt man den nächsten Zug auf Sicht. Viel Spaß, das dauert nämlich ewig.

Kleiner Exkurs, die Tf werden mich gleich erschlagen, aber die Höchstgeschwindigkeit beim „auf Sicht fahren“ beträgt 40 km/h, allerdings muss die Geschwindigkeit so gewählt werden, dass der Zug vor jedem Hindernis anhalten kann, was gerade nachts schwer wird. Könnte mal bitte ein Tf schreiben, wie ihr das genau macht…

Von dem auf Sicht gefahrenen Zug wird wieder eine Einzelräumungsprüfung gemacht und der Fall ist gegessen. Wenn nicht auf Sicht gefahren wird, wird nur die ERP des zuvor gefahrenen Zuges gemacht und das wars dann schon, der Zug kann mit Streckengeschwindigkeit fahren.

3.3.2 Räumungsprüfung auf Zeit

Rpz wird fällig, wenn
• Der Block nicht in Grundstellung gebracht werden kann
• Am Block gearbeitet wird und der Techniker das vorschreibt

Funktioniert so ähnlich wie „R“, von jedem Zug wird eine Räumungsprüfung gemacht und diese dem Nachbarfdl mittels Zugmeldung bestätigt, erst dann darf der Nachbar einen Zug in die Blockstrecke einfahren lassen.
Rpz gilt so lange, bis ein Techniker dieses Verfahren beendet.


Ja, das war mal so der Versuch einfach zu erklären, wie sich das mit der Räumungsprüfung verhält. Ich weiß, dass man das noch viel ausführlicher beschreiben kann, vor allem das mit dem selbsttätigen Streckenblock, für den Eisenbahnfan müsste das aber genügen.

Viel Spaß beim bilden… ;)

Wie man mit diesen Regeln richtig viel Spaß haben kann, schreibe ich im nächsten Erlebnisbericht aus dem Stellwerk Münchstadt, wenn ich mal wieder dazu komme, was zu schreiben.

Fragen gerne…

OT-Frage

safe go, Chemnitz, Montag, 15.02.2010, 13:24 (vor 5176 Tagen) @ Turbonegro
bearbeitet von safe go, Montag, 15.02.2010, 13:28

Sehr interessant - vielen Dank!

Ich hab ne OT-Frage: Ist der "vierte Teil der Trilogie" eine Anlehnung an den Vortrag Bernd Stelters gestern Abend bei der ARD-Fernsehsitzung? ;-)

OT-Frage

Yassakka, München, Montag, 15.02.2010, 22:25 (vor 5175 Tagen) @ safe go

Ich hab ne OT-Frage: Ist der "vierte Teil der Trilogie" eine Anlehnung an den Vortrag Bernd Stelters gestern Abend bei der ARD-Fernsehsitzung? ;-)

Vielleicht aber auch auf die "zunehmend unpassenderweise so genannte Trilogie" des Anhalters (bestehend aus 5 einhalb Bänden). :)

Ganz toll erklärt ! Danke ! :) (kwT)

sflori, Montag, 15.02.2010, 22:20 (vor 5176 Tagen) @ Turbonegro

Bye. Flo.

Schließe mich dem Dank an!

GUM, Dienstag, 14.02.2017, 09:55 (vor 2620 Tagen) @ sflori

- kein Text -

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„Räumungsprüfung“, was ist das? Nachfragen

MC_Hans, 8001376, Montag, 13.02.2017, 14:13 (vor 2621 Tagen) @ Turbonegro

Hallo zusammen,

ich wecke mal diesen schönen Beitrag auf um ein paar Fragen zum Thema Räumungsprüfung an die Profis unter Euch loszuwerden.

Folgende Situation:

mech. Stw Ort A -------- elektromech. Blockstelle Ort B ------- mech Stw Ort C
(1 Fdl)                            (1 Fdl)                          (Ww & Fdl)

dazwischen nichtselbsttätiger Streckenblock. Zug 4711 hat freie Ausfahrt am Ort A.


a) Führt Fdl A bei der Ausfahrt formell eine Räumungsprüfung durch?
Mein Verständnis bisher: Ablauf nach Ausfahrt wäre, (1) das Signal zurücknehmen, (2) Vorblocken, (3) Zug fährt die Ausfahrt frei, dadurch (4) möglich: Zurücklegen des Fahrstraßenhebels und (5), Grundstellung aller Fahrwegelemente.

b) Situation bei Durchfahrt an Blockstelle B. Hier führt Fdl B eine Räumungsprüfung durch: Feststellen des Vorhandenseins des Zugschluss, vollständiges Vorbeifahren an der Zugschlussstelle und dann eigentlich: Rücknehmen des Signals (dann Rückblocken und Vorblocken).

Nimmt er das Signal nicht zurück, gibt es eine Klingel, die ihn daran erinnert. Heißt das, das Stellwerk gibt sich technisch mit Punkt 3 der Räumungsprüfung zufrieden, da der Zug durch ein Hp0 gedeckt ist?

c) Einfahrt Ort C im Bezirk des Ww, Halt und Asig im Bezirk des Fdl C.
Alles chico bis zum Stellen der Einfahrt durch Ww. Zug fährt ein. Ww stellt fest, dass der Zug mitsamt Zugschluss an seinem Häuschen eingefahren ist. Er nimmt das Esig zurück und hat damit die Räumungsprüfung für die Einfahrt abgeschlossen. (Er vergisst natürlich den Rückblock nicht). Der Zug rollt bis zum haltzeigenden Asig im Stellbezirk des Fdl.

Damit der Ww die Fahrstraße auflösen kann, muss Fdl C den Bahnhofsblock freigeben. Was muss dieser dafür prüfen? Er kann durch Hinsehen feststellen, dass Zug 4711 samt Zugschluss bei ihm angekommen ist und vor dem Asig wartet. Durch ein Signal ist er aber nicht zwangsläufig gedeckt, oder? Der Ww könnte ja in dieser Zeit andere Fahrstraßen einstellen wollen, dafür müsste aber von Seiten des Fdl die el. Fahrstraßenfestlegung (Bahnhofsblock) aufgelöst werden.


Vielen Dank!

„Räumungsprüfung“, was ist das? Nachfragen

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 14.02.2017, 11:53 (vor 2620 Tagen) @ MC_Hans

ich wecke mal diesen schönen Beitrag auf um ein paar Fragen zum Thema Räumungsprüfung an die Profis unter Euch loszuwerden.

Und ich hoffe, ich bekomme das alles noch richtig zusammen ;-)

Folgende Situation:

mech. Stw Ort A -------- elektromech. Blockstelle Ort B ------- mech Stw Ort C
(1 Fdl)                            (1 Fdl)                          (Ww & Fdl)

dazwischen nichtselbsttätiger Streckenblock. Zug 4711 hat freie Ausfahrt am Ort A.


a) Führt Fdl A bei der Ausfahrt formell eine Räumungsprüfung durch?
Mein Verständnis bisher: Ablauf nach Ausfahrt wäre, (1) das Signal zurücknehmen, (2) Vorblocken, (3) Zug fährt die Ausfahrt frei, dadurch (4) möglich: Zurücklegen des Fahrstraßenhebels und (5), Grundstellung aller Fahrwegelemente.

Nein, im Bahnhof gibt's keine Räumungsprüfung.

b) Situation bei Durchfahrt an Blockstelle B. Hier führt Fdl B eine Räumungsprüfung durch: Feststellen des Vorhandenseins des Zugschluss, vollständiges Vorbeifahren an der Zugschlussstelle und dann eigentlich: Rücknehmen des Signals (dann Rückblocken und Vorblocken).

Nimmt er das Signal nicht zurück, gibt es eine Klingel, die ihn daran erinnert. Heißt das, das Stellwerk gibt sich technisch mit Punkt 3 der Räumungsprüfung zufrieden, da der Zug durch ein Hp0 gedeckt ist?

Die Bestätigung der Räumungsprüfung erfolgt durch den Rückblock. Rückgeblockt werden kann erst, wenn das Signal auf Halt gelegt ist (Auswertung erfolgt über den Signalhebel). Eine Klingel kann, muss es aber nicht geben.

c) Einfahrt Ort C im Bezirk des Ww, Halt und Asig im Bezirk des Fdl C.
Alles chico bis zum Stellen der Einfahrt durch Ww. Zug fährt ein. Ww stellt fest, dass der Zug mitsamt Zugschluss an seinem Häuschen eingefahren ist. Er nimmt das Esig zurück und hat damit die Räumungsprüfung für die Einfahrt abgeschlossen. (Er vergisst natürlich den Rückblock nicht). Der Zug rollt bis zum haltzeigenden Asig im Stellbezirk des Fdl.

Damit der Ww die Fahrstraße auflösen kann, muss Fdl C den Bahnhofsblock freigeben. Was muss dieser dafür prüfen? Er kann durch Hinsehen feststellen, dass Zug 4711 samt Zugschluss bei ihm angekommen ist und vor dem Asig wartet. Durch ein Signal ist er aber nicht zwangsläufig gedeckt, oder? Der Ww könnte ja in dieser Zeit andere Fahrstraßen einstellen wollen, dafür müsste aber von Seiten des Fdl die el. Fahrstraßenfestlegung (Bahnhofsblock) aufgelöst werden.

Hier kommt es wieder aufs Stellwerk an. In der Regel löst inzwischen die Fahrstraße automatisch (per Gleiskontakt) auf, der Ww räumt bei sich auf und gibt dem Fdl den Befehl zur Einfahrt zurück. Dann kann auch der Fdl bei sich aufräumen.

Wenn der Fdl die Fahrstraße auflösen muss, so prüft dieser nur, dass der Zug zum Halten gekommen ist. Die Räumungprüfung (Zug vollständig und durch Signal gedeckt, allfälliges Ersatzsignal erloschen) macht ja der Ww.

--
Weg mit dem 4744!

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