Neue FGR ab 2020 (Allgemeines Forum)

BahnCard75, Dienstag, 09.10.2018, 20:05 (vor 1998 Tagen)

Gerade gehört: https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.fahrgastrechte-entschaedigung-ab-zwei-stu...

Der Passus mit höherer Gewalt wohl doch nicht drin, dafür schon ab 1h 50%.

Hört sich gut an.

Neue FGR ab 2020

Berlin-Express, nähe BPHD, Dienstag, 09.10.2018, 20:15 (vor 1998 Tagen) @ BahnCard75

Gerade gehört: https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.fahrgastrechte-entschaedigung-ab-zwei-stu...

Der Passus mit höherer Gewalt wohl doch nicht drin, dafür schon ab 1h 50%.

Für mich klingt folgendes:

Bahnunternehmen sollen sich zudem im Fall von Verspätungen künftig nicht mehr mit widrigen Umständen herausreden können. Höhere Gewalt soll nicht akzeptiert werden. Egal, was passiert, ob Sturm, Regen, Erdbeben oder Streik: Das Unternehmen muss haften und bei Verspätung die Kunden entschädigen.

Aber durchaus so, als ob höhere Gewalt weiterhin drin bleibt.

Hört sich gut an.

Ja, jetzt sollten nur noch im Flugverkehr und vor allem im Fernbusverkehr vernünftige Fahrgastrechte eingeführt werden.

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[image] #FreeAssange

Neue FGR ab 2020

moonglum, Hagen, Dienstag, 09.10.2018, 20:21 (vor 1998 Tagen) @ Berlin-Express

Sauber!

Und genau: Auch bitte im Flugverkehr. Eurowings ist meine neue Hassmarke....
Ich wundere mich immer noch über die Manager in Dortmund, die fassungslos schauen, dass der Abendflieger nach München schon wieder ausfällt... das ist doch fast die Regel geworden.

--
Schöne Grüße aus den EC 6/7/8/9,
wo es Wein in Karaffen, keine Mikrowelle und kein in Schüsseln gepamptes Essen gibt.

https://adobe.ly/2PMZyEV

Neue FGR ab 2020

Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 09.10.2018, 20:52 (vor 1998 Tagen) @ moonglum

Sauber!

Und genau: Auch bitte im Flugverkehr. Eurowings ist meine neue Hassmarke....
Ich wundere mich immer noch über die Manager in Dortmund, die fassungslos schauen, dass der Abendflieger nach München schon wieder ausfällt... das ist doch fast die Regel geworden.

Da hat der 619 dann schon eine bessere Quote - der fällt vielleicht nur an ca. 10-20 Tagen im Jahr aus.

Neue FGR ab 2020

DerMax, Dienstag, 09.10.2018, 23:58 (vor 1998 Tagen) @ Berlin-Express

Wie ist denn der aktuelle Stand?
Ich war bislang der Meinung, dass die DB in jedem Falle erstattet, auch bei höherer Gewalt (Sturm, PU etc).

Neue FGR ab 2020

martin.elsner, Mittwoch, 10.10.2018, 07:04 (vor 1997 Tagen) @ Berlin-Express

Hallo!

Im Flugverkehr gibt es doch auch schon Rechte, und die haben eine Subbranche erzeugt die die Forderungen den Reisenden abkaufen.

Ich hatte letztens einen Flug gebucht, der wegen technischem Defekt im Endeffekt ausfiel, ich wurde auf eine andere Machine gebucht, bin in einer anderen Stadt gelandet und dann mit dem Zug weiter. Ankunft 6 Stunden zu spät. Für meine Reise alles noch im grünen Bereich.

Flugpreis für nur diesen Flug waren 99 EUR, Anspruch hatte ich nach den 3h auf 250EUR, ich habe das an ein Online Portal verkauft und keine 20min nach dem VErkauf 150 EUR auf dem Konto, der Rest ist dann halt für das Portal, aber ich habe null Ärger mehr.

Die Rückzahlung der Bahn von 50% oder 75% oder nun evtl. 100% sind viel zu niedrig. Es muss auch hier richtige Strafen geben, egal was der Reisende fürs Ticket bezahlt hat.

In der Artikel steht was von 2Mrd. Fahrgäast zu 1.7Mio Fahrgastrechtsfällen... so bleiben die Erstattungen immer noch billiger als mal für mehr pünktlichkeit zu sorgen.

Gruß
Martin

Neue FGR ab 2020

JanZ, HB, Mittwoch, 10.10.2018, 13:58 (vor 1997 Tagen) @ martin.elsner

Nur als Hinweis, falls jemand den Artikel nicht oder nur oberflächlich gelesen hat: Die hier diskutierten Fahrgastrechte sind keineswegs beschlossen, sondern nur die Vorschläge des EU-Verkehrsausschusses.

Die Rückzahlung der Bahn von 50% oder 75% oder nun evtl. 100% sind viel zu niedrig. Es muss auch hier richtige Strafen geben, egal was der Reisende fürs Ticket bezahlt hat.

Sehe ich auch so. Wie sehr mich eine Verspätung beeinträchtigt, hängt ja nicht davon ab, wieviel ich für die Fahrkarte bezahlt habe. Bleibt dann allerdings die Frage, wie man dann mit Zeitkarten umgeht, die es im Flugverkehr ja nicht gibt. Erhöht man die feste Erstattung auf einen Betrag, der den Fahrgästen wirklich was bringt und den EVU wirklich wehtut, müsste man wohl gleichzeitig auch eine Nachweispflicht einführen, dass der Fahrgast wirklich mit dem betreffenden Zug unterwegs war/in den betreffenden Zug umsteigen wollte.

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

Wenn die Entschädigung höher ist als der Ticketpreis ...

Altmann, Mittwoch, 10.10.2018, 14:06 (vor 1997 Tagen) @ JanZ

Die Rückzahlung der Bahn von 50% oder 75% oder nun evtl. 100% sind viel zu niedrig. Es muss auch hier richtige Strafen geben, egal was der Reisende fürs Ticket bezahlt hat.

... könnte man aber auf die Idee kommen "Ich buche kiloweise Billig-Tickets, hoffe auf ne Verspätungswahrscheinlichkeit bei dieser komplexen Verbindung von 50%, und verdiene so mein Geld" ...

Das Problem ist bei Airlines nicht wirklich gegeben, weil es selten Tickets mit 10mal Umsteigen (und entsprechend hoher Anschlussverlustwahrscheinlichkeit) gibt ...

Wenn die Entschädigung höher ist als der Ticketpreis ...

JanZ, HB, Mittwoch, 10.10.2018, 14:16 (vor 1997 Tagen) @ Altmann

Die Rückzahlung der Bahn von 50% oder 75% oder nun evtl. 100% sind viel zu niedrig. Es muss auch hier richtige Strafen geben, egal was der Reisende fürs Ticket bezahlt hat.


... könnte man aber auf die Idee kommen "Ich buche kiloweise Billig-Tickets, hoffe auf ne Verspätungswahrscheinlichkeit bei dieser komplexen Verbindung von 50%, und verdiene so mein Geld" ...

Das Problem ist bei Airlines nicht wirklich gegeben, weil es selten Tickets mit 10mal Umsteigen (und entsprechend hoher Anschlussverlustwahrscheinlichkeit) gibt ...

Die Fluggastrechte gelten ja nicht nur bei Anschlussverlust, sondern auch bei Annullierung und Verspätung ab drei Stunden. Beides dürfte allerdings selten genug sein, dass es sich nicht lohnt, darauf zu spekulieren (übrigens auch bei der Bahn, wenn man nicht gerade eine Fahrkarte für einen Tag mit angekündigtem Sturmtief oder nach Duisburg-Entenfang kauft).

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

Aber bei Bahnens kann ich eben komplexe Verbindungen haben

Altmann, Mittwoch, 10.10.2018, 14:18 (vor 1997 Tagen) @ JanZ

- kein Text -

Doch, gibt es...

Magrathea, NRW, Mittwoch, 10.10.2018, 16:53 (vor 1997 Tagen) @ JanZ

Der Tipp im Nachbarforum VFT (Viefliegertreff)

Bei 19€-Aktionen von Eurowings freitags auf die letzte Verbindung wetten/setzen äääh... damit fliegen.
Besonders beliebt für Ausfälle sollen CGN-LEJ, TXL-CGN oder auch STR-HAM sein.
Im VFT behaupten zumindest einige, das zu machen. Immerhin: Es muss nur einer von 25 Flügen ausfallen fürs Nullsummenspiel, alles andere fließt dann in die Tasche des angeblichen Fluggastes.

Wenn die Entschädigung höher ist als der Ticketpreis ...

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 11.10.2018, 10:13 (vor 1996 Tagen) @ JanZ

Gelten die Fluggastrechte überhaupt bei Anschlussverlust? Immerhin muss der Fluggast ja pünktlich am Gate sein...

--
Weg mit dem 4744!

Wenn die Entschädigung höher ist als der Ticketpreis ...

Henrik, Donnerstag, 11.10.2018, 10:16 (vor 1996 Tagen) @ JeDi

Gelten die Fluggastrechte überhaupt bei Anschlussverlust? Immerhin muss der Fluggast ja pünktlich am Gate sein...

wenns an der Verspätung des Zubringerflugs liegt, ja.

Aber nicht, wenn man mit 2 Tickets fliegt!?

Altmann, Donnerstag, 11.10.2018, 11:44 (vor 1996 Tagen) @ Henrik

- kein Text -

Wenn die Entschädigung höher ist als der Ticketpreis ...

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 11.10.2018, 23:00 (vor 1996 Tagen) @ Henrik

Gelten die Fluggastrechte überhaupt bei Anschlussverlust? Immerhin muss der Fluggast ja pünktlich am Gate sein...


wenns an der Verspätung des Zubringerflugs liegt, ja.

Wo kann ich das in der VO 261 nachlesen?

--
Weg mit dem 4744!

Wenn die Entschädigung höher ist als der Ticketpreis ...

Henrik, Freitag, 12.10.2018, 00:38 (vor 1996 Tagen) @ JeDi

Gelten die Fluggastrechte überhaupt bei Anschlussverlust? Immerhin muss der Fluggast ja pünktlich am Gate sein...

wenns an der Verspätung des Zubringerflugs liegt, ja.

Wo kann ich das in der VO 261 nachlesen?

Die Übersichtsseite ist bekannt?
https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm

im Gesetz selbst:

Artikel 2

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

h) "Endziel" den Zielort auf dem am Abfertigungsschalter vorgelegten Flugschein bzw. bei direkten Anschlussfluegen den Zielort des letzten Fluges; verfügbare alternative Anschlussfluege bleiben unberücksichtigt, wenn die planmäßige Ankunftszeit eingehalten wird;

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1476179175834&uri=CELEX:32004R0261


sowie nachzulesen in den
Leitlinien der Europäischen Kommission für die Auslegung der Bestimmungen zu den Fluggastrechten

4.4.2. Ausgleich, Nichtbeförderung und Anschlussflüge

Fluggäste mit Anschlussflügen müssen einen Ausgleich erhalten, wenn ein Luftfahrtunternehmen im Rahmen eines einheitlichen Beförderungsvertrags, der mehrere aufeinanderfolgende und durchabgefertigte Flüge umfasst, bestimmten Fluggästen die Beförderung verweigert, weil es auf dem ersten in ihrer Buchung ausgewiesenen Flug zu einer von diesem Unternehmen zu vertretenden Verspätung gekommen ist und das Unternehmen irrig angenommen hat, die Fluggäste würden den zweiten Flug nicht rechtzeitig erreichen (40). Haben Fluggäste hingegen zwei gesonderte Flugscheine für zwei aufeinanderfolgende Flüge, und bewirkt die Verspätung des ersten Flugs, dass sie nicht rechtzeitig für den Anschlussflug abgefertigt werden können, so ist das Luftfahrtunternehmen, das den Anschlussflug ausführt, nicht verpflichtet, eine Ausgleichszahlung zu leisten. Beträgt die Verspätung des ersten Fluges allerdings mehr als drei Stunden, so haben die Fluggäste Anspruch auf einen Ausgleich von dem Luftfahrtunternehmen, das den ersten Flug ausführt.

[...]

4.4.7. Ausgleich bei verspäteter Ankunft im Falle von Anschlussflügen

Nach Auffassung des Gerichtshofs (43) muss für die Zwecke der in Artikel 7 der Verordnung vorgesehenen Ausgleichszahlung eine Verspätung gegenüber der planmäßigen Ankunftszeit am Endziel nach der Definition in Artikel 2 Buchstabe h der Verordnung, d. h. dem Zielort des letzten Fluges des betreffenden Fluggasts, festgestellt werden.

Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a sollten Fluggäste, die einen Anschlussflug innerhalb der EU oder die mit einem Flug, der von einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats abging, einen Anschlussflug außerhalb der EU verpasst haben, Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, wenn sie ihr Endziel mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden erreichen. Dabei ist nicht von Belang, ob es sich bei dem Luftfahrtunternehmen, das die Verbindungsflüge ausführt, um ein EU-Unternehmen handelt oder nicht.

Im Falle von Fluggästen, die im Einklang mit Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b von einem Flughafen im einem Drittland einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats als Endziel antreten, bei dem die direkten Anschlussflüge nacheinander von einem Drittlandsluftfahrtunternehmen und einem EU-Unternehmen oder ausschließlich von EU-Luftfahrtunternehmen ausgeführt werden, sollte der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bei großer Verspätung bei der Ankunft am Endziel nur in Bezug auf von EU-Unternehmen ausgeführte Flüge geprüft werden.

Werden Anschlussflüge wegen beträchtlicher Verzögerungen bei Sicherheitskontrollen verpasst oder weil die Fluggäste die Einstiegszeit für ihren Flug am Umsteigeflughafen nicht beachtet haben, so entsteht daraus kein Ausgleichsanspruch.

[...]

ANHANG

Zuständigkeit der nationalen Durchsetzungsstellen der EU im Falle großer Verspätung bei der Ankunft am Endziel bei direkten Anschlussflügen

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52016XC0615%2801%29

Überwachung kein Problem. Marketing-Maßnahme

Blaschke, Mittwoch, 10.10.2018, 19:11 (vor 1997 Tagen) @ JanZ

Hallo.

Bleibt dann allerdings die Frage, wie man dann mit Zeitkarten umgeht, die es im Flugverkehr ja nicht gibt. Erhöht man die feste Erstattung auf einen Betrag, der den Fahrgästen wirklich was bringt und den EVU wirklich wehtut, müsste man wohl gleichzeitig auch eine Nachweispflicht einführen, dass der Fahrgast wirklich mit dem betreffenden Zug unterwegs war/in den betreffenden Zug umsteigen wollte.

Was in Zeiten moderner technischer Überwachungsmethoden prinzipiell kein Problem sein sollte.

Womöglich macht man sogar ein Marketing-Gag draus: lassen Sie sich registrieren und Sie kommen in den Genuß von Entschädigungen. Wer dann lieber anonym reisen will, der wird dann eben ausgeschlossen.


Schöne Grüße von jörg

Überwachung kein Problem. Marketing-Maßnahme

JanZ, HB, Mittwoch, 10.10.2018, 19:21 (vor 1997 Tagen) @ Blaschke
bearbeitet von JanZ, Mittwoch, 10.10.2018, 19:24

Hallo.

Bleibt dann allerdings die Frage, wie man dann mit Zeitkarten umgeht, die es im Flugverkehr ja nicht gibt. Erhöht man die feste Erstattung auf einen Betrag, der den Fahrgästen wirklich was bringt und den EVU wirklich wehtut, müsste man wohl gleichzeitig auch eine Nachweispflicht einführen, dass der Fahrgast wirklich mit dem betreffenden Zug unterwegs war/in den betreffenden Zug umsteigen wollte.


Was in Zeiten moderner technischer Überwachungsmethoden prinzipiell kein Problem sein sollte.

In welchem Zug ich sitze: ja. In welchen ich umsteigen will: eher weniger, es sei denn, in Kürze wird auch noch das Gedankenlesen erfunden. Allenfalls kann man, ob nun mit Hafas oder irgendeiner ausgefeilten KI, abschätzen, wie plausibel es ist, dass ich in den betreffenden Zug umsteigen wollte. Dann müsste man aber auch einen entsprechenden Passus in die FGR aufnehmen, dass das zählen soll oder der Fahrgast andernfalls beweispflichtig ist.

Womöglich macht man sogar ein Marketing-Gag draus: lassen Sie sich registrieren und Sie kommen in den Genuß von Entschädigungen. Wer dann lieber anonym reisen will, der wird dann eben ausgeschlossen.

Ich bin gespannt, wie viele von den Leuten, die jetzt bessere Fahrgastrechte fordern, das gut fänden.

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

allgegenwärtige Zugbindung ...

Blaschke, Mittwoch, 10.10.2018, 19:31 (vor 1997 Tagen) @ JanZ

Hey.

müsste man wohl gleichzeitig auch eine Nachweispflicht einführen, dass der Fahrgast wirklich mit dem betreffenden Zug unterwegs war/in den betreffenden Zug umsteigen wollte.

Was in Zeiten moderner technischer Überwachungsmethoden prinzipiell kein Problem sein sollte.

In welchem Zug ich sitze: ja. In welchen ich umsteigen will: eher weniger, es sei denn, in Kürze wird auch noch das Gedankenlesen erfunden. Allenfalls kann man, ob nun mit Hafas oder irgendeiner ausgefeilten KI, abschätzen, wie plausibel es ist, dass ich in den betreffenden Zug umsteigen wollte. Dann müsste man aber auch einen entsprechenden Passus in die FGR aufnehmen, dass das zählen soll oder der Fahrgast andernfalls beweispflichtig ist.

Ich könnte mir vorstellen, dass man sich vor der Fahrt eincheckt und dabei alle Züge festlegt. Auch NV. Auch S-Bahn. Klar klingt das erstmal abwegig, aber der Mensch ist ein Gewohnheitstier. Und Zugbindung im FV wird längst als normal empfunden. Zugbindung beim IRE-Ticket auch schon. Es wird.

Also vor jeder Fahrt einchecken mit gesamten geplanten Fahrtverlauf und danach richtet sich dann die Entschädigung.

Womöglich macht man sogar ein Marketing-Gag draus: lassen Sie sich registrieren und Sie kommen in den Genuß von Entschädigungen. Wer dann lieber anonym reisen will, der wird dann eben ausgeschlossen.

Ich bin gespannt, wie viele von den Leuten, die jetzt bessere Fahrgastrechte fordern, das gut fänden.

Ich auch ...


Schöne Grüße von jörg

allgegenwärtige Zugbindung ...

martin.elsner, Mittwoch, 10.10.2018, 22:29 (vor 1997 Tagen) @ Blaschke

Moin!

Ich sag denen gerne welche Strecke ich fahre, ich verrate denen auch gerne was morgen Frühstücke im Zug. Dann können die mich gerne auch im Zug mit Essensangeboten vollquatschen, ich abe eh Kopfhörer drin. Ich richte mir dafür auch gerne eine Extra Email Adresse ein, die dann einfach nie abgerufen wird.

Solange ich dafür nicht jeden Tag abends 5-10min vollkommen unnötige Verspätung habe sondern einfach mal pünktlich zu Hause ankomme und Feierabend habe.

Gerne...

Gruß
Martin

Gibt's denn Pläne für Fernbusse ?

Höllentalbahn, Mittwoch, 10.10.2018, 15:02 (vor 1997 Tagen) @ Berlin-Express

Die müssen doch außer in irgendwelchen abstrusen Fällen bei denen sie einen vergessen über seine Rechte in Kenntnis zu setzen bei egal welcher Verspätungshöhe nie Entschädigung zahlen...

Neue FGR ab 2020

Ösi, Mittwoch, 10.10.2018, 00:14 (vor 1998 Tagen) @ BahnCard75

Ich halte das für einen Schritt in die richtige Richtung, sehe aber ein Problem:

Als Fahrgast ist die Entschädigung zwar eine schöne Entschuldigung, aber eigentlich will ich pünktlich (oder überhaupt) ankommen. Das Augenmerk sollte also auf Ersatzbeförderung gelegt werden, zum Beispiel durch eine Pflicht jedes Beförderers, Züge, Busse und Taxis mit Personal gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen, sowie der Festlegung einer Reserve, die vorgehalten werden muss.

Außerdem sollten zur Stärkung von Reiseketten die Fahrgastrechte pro Fahrt, nicht pro Fahrkarte gelten. Wenn ich also meinen Zug verpasse, wenn der innerstädtische ÖPNV zu spät war, sollte es zumindest eine Aufhebung der Zugbindung geben.

Neue FGR ab 2020

JanZ, HB, Mittwoch, 10.10.2018, 14:03 (vor 1997 Tagen) @ Ösi

Als Fahrgast ist die Entschädigung zwar eine schöne Entschuldigung, aber eigentlich will ich pünktlich (oder überhaupt) ankommen. Das Augenmerk sollte also auf Ersatzbeförderung gelegt werden, zum Beispiel durch eine Pflicht jedes Beförderers, Züge, Busse und Taxis mit Personal gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen, sowie der Festlegung einer Reserve, die vorgehalten werden muss.

Was meinst du mit „gegen Entgelt“? Wer soll da wem was zahlen? Abgesehen davon sind ja in den Verkehrsverträgen oft schon maximale Verspätungs- und Ausfallquoten festgelegt, mit entsprechenden Sanktionen bei Nichteinhaltung. Wie das EVU die dann erreicht, ist ja seine Sache. Anders läuft es auch in der Wirtschaft, etwa bei IT-Dienstverträgen, auch nicht. Die Frage ist nur, wer diese Service Level Agreements dann für den Fernverkehr abschließt und wie sie vor allem sanktioniert werden.

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

Neue FGR ab 2020

Ösi, Mittwoch, 10.10.2018, 15:58 (vor 1997 Tagen) @ JanZ

Was meinst du mit „gegen Entgelt“? Wer soll da wem was zahlen?

Das für den Ausfall verantwortliche EVU dem Beförderer, der einspringt.

Abgesehen davon sind ja in den Verkehrsverträgen oft schon maximale Verspätungs- und Ausfallquoten festgelegt, mit entsprechenden Sanktionen bei Nichteinhaltung. Wie das EVU die dann erreicht, ist ja seine Sache. Anders läuft es auch in der Wirtschaft, etwa bei IT-Dienstverträgen, auch nicht. Die Frage ist nur, wer diese Service Level Agreements dann für den Fernverkehr abschließt und wie sie vor allem sanktioniert werden.

Es geht mir nicht um SLAs, sondern darum, dass jeder, der geeignete Fahrzeuge und Personal besitzt und entbehren kann, einspringen muss, wenn ein EVU ruft. Außerdem, dass EVUs verpflichtet sind, die Fahrgäste bestmöglich ans Ziel zu bringen und bei Scheitern Sanktionen nicht nur in Form von Entschädigungen, sondern in Form von Geldstrafen auferlegt werden.

Neue FGR ab 2020

JanZ, HB, Mittwoch, 10.10.2018, 17:07 (vor 1997 Tagen) @ Ösi

Es geht mir nicht um SLAs, sondern darum, dass jeder, der geeignete Fahrzeuge und Personal besitzt und entbehren kann, einspringen muss, wenn ein EVU ruft.

Dann definiere mal „entbehren können“. Dienst- und Umlaufpläne dürften bei allen EVU so eng gestrickt sein, dass da nicht viel Spielraum sein dürfte. Man müsste sie also zum Vorhalten (und Nutzen) von Reserven zwingen und das natürlich auch bezahlen, was wiederum nichts anderes als ein SLA ist.
Und auch bei Bus- und Taxiunternehmen scheitern Ersatzverkehre selten am fehlenden Willen, sondern gerade bei Großstörungen oft daran, dass nicht genug Fahrzeuge vorhanden sind. Nicht umsonst werden Bauarbeiten mit SEV auch deswegen gerne in die Ferien gelegt, weil dann die Busse nicht für die Schülerbeförderung gebraucht werden.

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

Neue FGR ab 2020

Ösi, Mittwoch, 10.10.2018, 17:16 (vor 1997 Tagen) @ JanZ

Dann definiere mal „entbehren können“. Dienst- und Umlaufpläne dürften bei allen EVU so eng gestrickt sein, dass da nicht viel Spielraum sein dürfte. Man müsste sie also zum Vorhalten (und Nutzen) von Reserven zwingen und das natürlich auch bezahlen, was wiederum nichts anderes als ein SLA ist.

Nur, dass ein SLA immer nur für ein Unternehmen gilt, während mein Modell unternehmensübergreifendes Teilen von Reserven erzwingen würde.

Und auch bei Bus- und Taxiunternehmen scheitern Ersatzverkehre selten am fehlenden Willen, sondern gerade bei Großstörungen oft daran, dass nicht genug Fahrzeuge vorhanden sind. Nicht umsonst werden Bauarbeiten mit SEV auch deswegen gerne in die Ferien gelegt, weil dann die Busse nicht für die Schülerbeförderung gebraucht werden.

Auch da könnte man Lösungen finden. Zum Beispiel könnte man das Uber-Prinzip legalisieren und Menschen mit Führerschein und Autos erlauben, im Falle einer Großstörung gegen Geld Fahrgäste zu befördern.

Neue FGR ab 2020

JanZ, HB, Mittwoch, 10.10.2018, 19:19 (vor 1997 Tagen) @ Ösi

Dann definiere mal „entbehren können“. Dienst- und Umlaufpläne dürften bei allen EVU so eng gestrickt sein, dass da nicht viel Spielraum sein dürfte. Man müsste sie also zum Vorhalten (und Nutzen) von Reserven zwingen und das natürlich auch bezahlen, was wiederum nichts anderes als ein SLA ist.


Nur, dass ein SLA immer nur für ein Unternehmen gilt, während mein Modell unternehmensübergreifendes Teilen von Reserven erzwingen würde.

Wer soll denn im Zweifel entscheiden, wann welche Reserven wofür eingesetzt werden? Schließlich führen Situationen, die bei einem EVU zu Störungen führen,
bei anderen typischerweise auch dazu. Die Idee ist sicher gut, aber in der Praxis muss man da sicher noch einiges an Gehirnschmalz reinstecken. Mal abgesehen von so Dingen wie Streckenkenntnis und davon, dass die EVU momentan froh sind, wenn sie für ihre eigenen Leistungen genug Personal haben.

Und auch bei Bus- und Taxiunternehmen scheitern Ersatzverkehre selten am fehlenden Willen, sondern gerade bei Großstörungen oft daran, dass nicht genug Fahrzeuge vorhanden sind. Nicht umsonst werden Bauarbeiten mit SEV auch deswegen gerne in die Ferien gelegt, weil dann die Busse nicht für die Schülerbeförderung gebraucht werden.


Auch da könnte man Lösungen finden. Zum Beispiel könnte man das Uber-Prinzip legalisieren und Menschen mit Führerschein und Autos erlauben, im Falle einer Großstörung gegen Geld Fahrgäste zu befördern.

Auch hier: Probieren kann man es natürlich, aber ich glaube, man muss schon mit einer Menge Geld wedeln, damit eine signifikante Menge Privatleute mal eben (auch noch bei widrigem Wetter) wildfremde Menschen in die nächste Großstadt fährt. Selbst da, wo es Uber gibt, schießen die Preise in solchen Situationen nämlich ganz kräftig durch die Decke.

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

Neue FGR ab 2020

Ösi, Mittwoch, 10.10.2018, 19:41 (vor 1997 Tagen) @ JanZ

Wer soll denn im Zweifel entscheiden, wann welche Reserven wofür eingesetzt werden? Schließlich führen Situationen, die bei einem EVU zu Störungen führen, bei anderen typischerweise auch dazu.

Minimierung der Summe der Verspätungsminuten, die alle Fahrgäste gemeinsam durch die Störung erhalten. Eventuell noch ein Faktor, sodass längere Verspätungen mehr zu Gewicht schlagen als kürzere.

Mal abgesehen von so Dingen wie Streckenkenntnis und davon, dass die EVU momentan froh sind, wenn sie für ihre eigenen Leistungen genug Personal haben.

Hier sollte man langfristig auf Automatisierung setzen.

Auch hier: Probieren kann man es natürlich, aber ich glaube, man muss schon mit einer Menge Geld wedeln, damit eine signifikante Menge Privatleute mal eben (auch noch bei widrigem Wetter) wildfremde Menschen in die nächste Großstadt fährt.

Es gibt viele Menschen mit Autos, die sich über 50 oder 100 Euro + Spritgeld für etwas Rumfahren zusätzlich freuen würden. Sehe das also nicht so kritisch.

Fahrradmitnahme in allen Zügen

idle2, BDK, DN, BHDF, Mittwoch, 10.10.2018, 13:34 (vor 1997 Tagen) @ BahnCard75
bearbeitet von idle2, Mittwoch, 10.10.2018, 13:36

„Die perfekte Kombination Bahn und Rad scheiterte bisher am kleingeistigen Widerstand europäischer Bahnunternehmen. Mit fadenscheinigen Argumenten gegen Fahrradstellplätze in Zügen ist Schluss.“ Michael Cramer

Absolute Zustimmung! Fahrradmitnahme in allen Zügen klingt vielversprechend.

Dann bitte aber auch die (bestehenden) Regeln für die Fahrradmitnahme konsequent durchsetzen. Wenn man dann noch Rücksichtsvoll handeln würde, könnten Fahrradfahrer und sonstige Fahrgäste tatsächlich friedlich koexistieren...

--
Das Licht am Ende des Tunnels könnte auch ein Zug sein.

Bitte nicht

SveFC, Somewhere, Mittwoch, 10.10.2018, 14:15 (vor 1997 Tagen) @ idle2

Absolute Zustimmung! Fahrradmitnahme in allen Zügen klingt vielversprechend.

Nein, das führt nur zu hitzigen Situationen mit der Ich-hab-ein-Rad-und-deshalb-darf-ich-alles-Fraktion.

Wenn man dann noch Rücksichtsvoll handeln würde, könnten Fahrradfahrer und sonstige Fahrgäste tatsächlich friedlich koexistieren...

Wenn die Radler damit anfangen gerne, ansonsten wird das ganze nichts...

--
Dieses Forum ist wie gemacht um die DB immer und immer wieder schlecht darzustellen, egal was sie gemacht oder nicht gemacht hat. So wollen es die anwesenden Eisenbahnhater

Gegenrede

idle2, BDK, DN, BHDF, Mittwoch, 10.10.2018, 16:00 (vor 1997 Tagen) @ SveFC
bearbeitet von idle2, Mittwoch, 10.10.2018, 16:03

Absolute Zustimmung! Fahrradmitnahme in allen Zügen klingt vielversprechend.

Nein, das führt nur zu hitzigen Situationen mit der Ich-hab-ein-Rad-und-deshalb-darf-ich-alles-Fraktion.

Wenn man dann noch Rücksichtsvoll handeln würde, könnten Fahrradfahrer und sonstige Fahrgäste tatsächlich friedlich koexistieren...

Wenn die Radler damit anfangen gerne, ansonsten wird das ganze nichts...

Deine Aufregung ist nachzuvollziehen. Es gibt Unbelehrbare. Aber bringt es jedoch nichts alle Radfahrer in einen Topf zu werfen.

Ich habe auch erlebt, dass Fahrgäste sich weigerten die Klappsitze im Mehrzweckbereich (obwohl ausreichend freie Sitzplätze vorhanden) für Fahrräder freizugeben - es gibt also Sturköpfe auf beiden Seiten.

Passend zum Thema: In einem Dosto Steuerwagen habe ich mit einem Rahmen verschlossene Klappsitze gesehen (Klappsitze ließen sich nicht aufklappen).

--
Das Licht am Ende des Tunnels könnte auch ein Zug sein.

Positives in Litauen erlebt.

martarosenberg, Mittwoch, 10.10.2018, 22:44 (vor 1997 Tagen) @ idle2

Absolute Zustimmung! Fahrradmitnahme in allen Zügen klingt vielversprechend.

Nein, das führt nur zu hitzigen Situationen mit der Ich-hab-ein-Rad-und-deshalb-darf-ich-alles-Fraktion.

Wenn man dann noch Rücksichtsvoll handeln würde, könnten Fahrradfahrer und sonstige Fahrgäste tatsächlich friedlich koexistieren...

Wenn die Radler damit anfangen gerne, ansonsten wird das ganze nichts...


Deine Aufregung ist nachzuvollziehen. Es gibt Unbelehrbare. Aber bringt es jedoch nichts alle Radfahrer in einen Topf zu werfen.

Ich habe auch erlebt, dass Fahrgäste sich weigerten die Klappsitze im Mehrzweckbereich (obwohl ausreichend freie Sitzplätze vorhanden) für Fahrräder freizugeben - es gibt also Sturköpfe auf beiden Seiten.

Passend zum Thema: In einem Dosto Steuerwagen habe ich mit einem Rahmen verschlossene Klappsitze gesehen (Klappsitze ließen sich nicht aufklappen).

Wow. Wäre tatsächlich manchmal nötig. Weil sich eben Leute weigern, Platz zu machen obwohl der Platz genau dafür da ist, und es noch genügend Platz gibt.

Kenne auch Länder, da ist es sehr viel verbreiteter gesamt-konstruktiv zu schauen wie möglichst viel von dem (Leute + Dinge), was mit will, mit kommen kann.

Sichtweise EVU

sflori, Freitag, 12.10.2018, 08:00 (vor 1995 Tagen) @ BahnCard75
bearbeitet von sflori, Freitag, 12.10.2018, 08:04

Gerade gehört: https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.fahrgastrechte-entschaedigung-ab-zwei-stu...

Es gibt halt immer mehrere Seiten.

Als Fahrgast:
Geil, Zug zu spät - ich krieg mein Geld zurück. Wenn mans sportlich sieht, freut man sich. Wenn ein wichtiger Termin futsch ist, ist die Erstattung oft gar nicht mal so relevant.

Als EVU:
Was sind denn die Ursachen? Ich tippe mal, dass die größten Batzen Fahrzeugdefekte und Netzdefekte sind. Beides ist nicht einfach zu beheben, sondern erfordert Unsummen an Investitionen. Und dauert. Also erhöhe ich erstmal die Preise, damit ich a) die höheren FGR bedienen kann und b) künftig bessere Leistung bieten kann. Als c) würde ich noch die Fahrpläne strecken und Reserven einbauen. Fährt man halt noch ne Viertelstunde länger nach Berlin.

Mein Fazit:

Wichtig ist, dass ich bei Zugausfall ans Ziel komme, egal mit welchem EVU, egal mit welcher Produktkategorie. "Nicht Nightjet nutzen", "nicht ICE nutzen", "kein durchgehender Fahrschein" usw. gehört abgeschafft. Und ohne, dass ich in Vorleistung gehen muss.

100 % Erstattung halte ich dagegen für nicht zielführend. Das muss schließlich alles refinanziert werden, weil die zugrunde liegenden Ursachen nicht kurzfristig oder mittelfristig lösbar sind. Das braucht Jahre oder Jahrzehnte. Insbesondere für kleine EVUs kann das sogar ein Hemmnis für den Markteinstieg sein, weil enorme Rücklagen für Zugausfälle gebildet werden müssen.

Auch bei echter höherer Gewalt, also z.B. Großschadenslagen halte ich eine Entschädigung nicht für angemessen. Dazu zählen für mich ausdrücklich keine Streiks.


Bye. Flo.

Sichtweise EVU

Ösi, Freitag, 12.10.2018, 08:19 (vor 1995 Tagen) @ sflori

Auch bei echter höherer Gewalt, also z.B. Großschadenslagen halte ich eine Entschädigung nicht für angemessen.

Das Problem ist, dass dann "höhere Gewalt" als Entschuldigung dafür dient, dass man wegen eines Sturmtiefs den Zugverkehr in ganz Deutschland einstellt, weil man bei der Wartung (konkret: Verschnitt an Strecken) gespart hat.

Sichtweise EVU

sflori, Freitag, 12.10.2018, 08:28 (vor 1995 Tagen) @ Ösi

Das Problem ist, dass dann "höhere Gewalt" als Entschuldigung dafür dient, dass man wegen eines Sturmtiefs den Zugverkehr in ganz Deutschland einstellt, weil man bei der Wartung (konkret: Verschnitt an Strecken) gespart hat.

Konkrete Lösung: Unabhängige Bewertung, ob es sich um "höhere Gewalt" handelt. Ein Sturm in Norddeutschland ist sicher keine höhere Gewalt. Da muss das Netz halt mal in die Wartung investieren. Ein europaweiter Orkan wohl schon eher.


Bye. Flo.

Versicherung bei Verspätung?

Mike65, Freitag, 12.10.2018, 10:24 (vor 1995 Tagen) @ BahnCard75

100%Zuverlässigkeit wird es natürlich nie geben,aber es wäre schön, wenn sich das Restrisiko über eine Versicherung abdecken ließe. Wenn ein wichtiger Geschäftstermin platzt oder gar der Flieger verpasst wird, ist die Rückerstattung des Bahntickets nur ein schwacher Trost. Im Moment will keine Versicherung dieses Risiko abdecken. Gerne würde ich einen kleinen Obolus zusätzlich zum Ticketpreis entrichten und müsste dann nicht Stunden früher buchen und nutzlos am Flughafen Zeit totschlagen.

Versicherung bei Verspätung!

sflori, Freitag, 12.10.2018, 11:16 (vor 1995 Tagen) @ Mike65

Wenn [...] gar der Flieger verpasst wird, ist die Rückerstattung des Bahntickets nur ein schwacher Trost. Im Moment will keine Versicherung dieses Risiko abdecken.

Das ist in manchen Reiserücktrittskostenversicherungen enthalten. Nicht jedoch in allen - darum sollte man die Bedingungen vergleichen.

beliebiges Beispiel:
https://www.reiseversicherung.de/de/erv/presse/pressemitteilungen/20131009-erv-verspaet...

Man muss jedoch eine Flughafen-Ankunft ca. 2-3 Stunden vor Abflug einplanen. Gehts dennoch schief, werden die Folgekosten erstattet.


Bye. Flo.

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