Notbremsung auch bei Tuerentriegelung? (Allgemeines Forum)

br752, Donnerstag, 09.08.2018, 18:39 (vor 2059 Tagen)

Hallo zusammen,

als ich letztenz mal wieder im Zug unterwegs war, habe ich nach der naechsten Notbremsausloeseeinrichtung gesucht. Ich selbst stand an der Tuer und habe direkt dort keine Notbremsausloeseeinrichtung gesehen.

Ich meine es war ein ICE, aber an die Baureihe erinnere ich mich nicht mehr.
Wenn ich nun aber die Tuernotentriegelung betaetige (Lasche runterziehen), wird dann automatisch eine Notbremsung mit ausgeloest? (Man will ja die Tuer eigentlich nicht oeffnen.) Und wenn ja ist das bei allen Baureihen gleich?

Gerade wenn man am Bahnsteig bei der Beschleunigung einen Notfall beobachtet sind 10 Sekunden Verzoegerung bis zum suchen und ziehen des Griffes zu viel Zeit.


BR752

Notbremsung auch bei Tuerentriegelung?

ICE-TD, Donnerstag, 09.08.2018, 18:48 (vor 2059 Tagen) @ br752

Nein.

Es kommt drauf an...

ice-t-411, Donnerstag, 09.08.2018, 22:36 (vor 2059 Tagen) @ br752

Hallo br752!

Die Frage ist nicht Allgemein zu beantworten, es kommt darauf an, in welchem Zug du sitzt. Im wesentlichen wird durch die Aktion die Tür entriegelt, öffnet aber nicht, so lange der Zug sich bewegt. Die Grünschleife wird geöffnet, was dem Triebfahrzeugführer auf jeden Fall signalisiert wird.

Bei den meisten älteren Fahrzeugen (grob bis Baujahr 2010) wird das dem Triebfahrzeugführer auf jeden Fall signalisiert und ggf. kommt auch eine Fahrsperre, d.h. man kann der Zug nicht weiter beschleunigen. Wie der Triebfahrzeugführer zu reagieren hat ist dann betrieblich geregelt.

Bei den modernen Fahrzeuge ist man dann auch auf den Trichter gekommen, dass der Fahrgast vermutlich den ersten roten Hebel ziehen wird, den er findet und man ihm die Unterscheidung Fahrgastalarm (landläufig: Notbremse) und Türnotentriegelung nicht zumuten kann. Dann passiert bei Betätigung genau das gleiche wie bei der Notbremse:

Strecke ohne Notbremsüberbrückung (keine Tunnel/Talbrücken o.ä:): Sofort Schnellbremsung
< 100m nach Abfahrt: Sofort Schnellbremsung (durch den Tf ggf. aufhebbar)

100m nach Abfahrt: Signalisierung an den Triebfahrzeugführer, nach spätestens 10s zu quittieren. Wenn der Tf nicht quittiert: Schnellbremsung, sonst weiterfahrt bis zu einer geeigneten Evakuierungsstelle. Werden die Türen einmal freigegeben muss die Tür zur Weiterfahrt geschlossen sein (bzw. eine Notbremse muss manuell zurückgestellt werden).

Wie immer gilt: Betätigung nur bei Gefahr, Missbrauch strafbar und ggf. teuer

Gruß
Johannes

Literaturhinweis: EBA Ergänzungsregelung B009

--
Schiffbau ist Kunst - Flugzeugbau ist Wissenschaft - Elektrotechnik ist Glücksache ;)

Alle Angaben ohne Gewähr!

Es kommt drauf an...

cyberle, Düsseldorf, Donnerstag, 09.08.2018, 22:50 (vor 2059 Tagen) @ ice-t-411

Bei den modernen Fahrzeuge ist man dann auch auf den Trichter gekommen, dass der Fahrgast vermutlich den ersten roten Hebel ziehen wird, den er findet und man ihm die Unterscheidung Fahrgastalarm (landläufig: Notbremse) und Türnotentriegelung nicht zumuten kann. Dann passiert bei Betätigung genau das gleiche wie bei der Notbremse:

Da wäre mir nicht ein einziges Fahrzeug bekannt wo das so ist.

Es kommt drauf an...

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 09.08.2018, 23:14 (vor 2059 Tagen) @ cyberle

Bei den modernen Fahrzeuge ist man dann auch auf den Trichter gekommen, dass der Fahrgast vermutlich den ersten roten Hebel ziehen wird, den er findet und man ihm die Unterscheidung Fahrgastalarm (landläufig: Notbremse) und Türnotentriegelung nicht zumuten kann. Dann passiert bei Betätigung genau das gleiche wie bei der Notbremse:


Da wäre mir nicht ein einziges Fahrzeug bekannt wo das so ist.

Mir schon.

--
Weg mit dem 4744!

Es kommt drauf an...

cyberle, Düsseldorf, Donnerstag, 09.08.2018, 23:56 (vor 2059 Tagen) @ JeDi

Bei den modernen Fahrzeuge ist man dann auch auf den Trichter gekommen, dass der Fahrgast vermutlich den ersten roten Hebel ziehen wird, den er findet und man ihm die Unterscheidung Fahrgastalarm (landläufig: Notbremse) und Türnotentriegelung nicht zumuten kann. Dann passiert bei Betätigung genau das gleiche wie bei der Notbremse:


Da wäre mir nicht ein einziges Fahrzeug bekannt wo das so ist.


Mir schon.

Welches zum Beispiel?

Es kommt drauf an...

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 10.08.2018, 00:46 (vor 2058 Tagen) @ cyberle

Bei den modernen Fahrzeuge ist man dann auch auf den Trichter gekommen, dass der Fahrgast vermutlich den ersten roten Hebel ziehen wird, den er findet und man ihm die Unterscheidung Fahrgastalarm (landläufig: Notbremse) und Türnotentriegelung nicht zumuten kann. Dann passiert bei Betätigung genau das gleiche wie bei der Notbremse:


Da wäre mir nicht ein einziges Fahrzeug bekannt wo das so ist.


Mir schon.


Welches zum Beispiel?

Zum Beispiel der Talent.

--
Weg mit dem 4744!

Es kommt drauf an...

cyberle, Düsseldorf, Freitag, 10.08.2018, 17:36 (vor 2058 Tagen) @ JeDi

Bei den modernen Fahrzeuge ist man dann auch auf den Trichter gekommen, dass der Fahrgast vermutlich den ersten roten Hebel ziehen wird, den er findet und man ihm die Unterscheidung Fahrgastalarm (landläufig: Notbremse) und Türnotentriegelung nicht zumuten kann. Dann passiert bei Betätigung genau das gleiche wie bei der Notbremse:


Da wäre mir nicht ein einziges Fahrzeug bekannt wo das so ist.


Mir schon.


Welches zum Beispiel?


Zum Beispiel der Talent.

Ich weiß nicht welchen von den vielen du genau meinst, aber weder 643/644 noch 442 lösen eine Zwangsbremsung bei betätigen der Notentriegelung aus da gibt es dann lediglich eine Traktionssperre

Es kommt drauf an...

br752, Donnerstag, 09.08.2018, 23:10 (vor 2059 Tagen) @ ice-t-411

Hallo br752!

Die Frage ist nicht Allgemein zu beantworten, es kommt darauf an, in welchem Zug du sitzt. Im wesentlichen wird durch die Aktion die Tür entriegelt, öffnet aber nicht, so lange der Zug sich bewegt. Die Grünschleife wird geöffnet, was dem Triebfahrzeugführer auf jeden Fall signalisiert wird.

Bei den meisten älteren Fahrzeugen (grob bis Baujahr 2010) wird das dem Triebfahrzeugführer auf jeden Fall signalisiert und ggf. kommt auch eine Fahrsperre, d.h. man kann der Zug nicht weiter beschleunigen. Wie der Triebfahrzeugführer zu reagieren hat ist dann betrieblich geregelt.

Bei den modernen Fahrzeuge ist man dann auch auf den Trichter gekommen, dass der Fahrgast vermutlich den ersten roten Hebel ziehen wird, den er findet und man ihm die Unterscheidung Fahrgastalarm (landläufig: Notbremse) und Türnotentriegelung nicht zumuten kann. Dann passiert bei Betätigung genau das gleiche wie bei der Notbremse:

Strecke ohne Notbremsüberbrückung (keine Tunnel/Talbrücken o.ä:): Sofort Schnellbremsung
< 100m nach Abfahrt: Sofort Schnellbremsung (durch den Tf ggf. aufhebbar)

100m nach Abfahrt: Signalisierung an den Triebfahrzeugführer, nach spätestens 10s zu quittieren. Wenn der Tf nicht quittiert: Schnellbremsung, sonst weiterfahrt bis zu einer geeigneten Evakuierungsstelle. Werden die Türen einmal freigegeben muss die Tür zur Weiterfahrt geschlossen sein (bzw. eine Notbremse muss manuell zurückgestellt werden).


Wie immer gilt: Betätigung nur bei Gefahr, Missbrauch strafbar und ggf. teuer

Gruß
Johannes

Literaturhinweis: EBA Ergänzungsregelung B009


Hallo ice-t-411,

danke fuer die Informationen. Ich werde mal in den ICEs schauen wieweit die naechste "Notbremse" von den Tueren entfernt ist.

Viele Gruesse


BR752

Es kommt drauf an...

Reservierungszettel, KDU, Freitag, 10.08.2018, 01:00 (vor 2058 Tagen) @ br752

Hallo ice-t-411,

danke fuer die Informationen. Ich werde mal in den ICEs schauen wieweit die naechste "Notbremse" von den Tueren entfernt ist.

Viele Gruesse


BR752

Die Notbremsebetätigungshebel sind beim ICE mit Großraum am Wagenanfang/-ende ansonsten auch in Abteilen.

Es kommt drauf an...

guru61, Arolfingen, Freitag, 10.08.2018, 11:04 (vor 2058 Tagen) @ Reservierungszettel

Die Notbremsebetätigungshebel sind beim ICE mit Großraum am Wagenanfang/-ende ansonsten auch in Abteilen.

Hallo
Und was bringts? Wird ja eh nicht benützt.
Siehe ICEschede!
Gruss Guru

Es kommt drauf an...

Reservierungszettel, KDU, Freitag, 10.08.2018, 11:43 (vor 2058 Tagen) @ guru61

Die Notbremsebetätigungshebel sind beim ICE mit Großraum am Wagenanfang/-ende ansonsten auch in Abteilen.


Hallo
Und was bringts? Wird ja eh nicht benützt.
Siehe ICEschede!
Gruss Guru

BR 752 wollte es wissen - ich hab geantwortet, sonst nichts

Es kommt drauf an...

ICE-TD, Freitag, 10.08.2018, 17:47 (vor 2058 Tagen) @ ice-t-411

Bei den modernen Fahrzeuge ist man dann auch auf den Trichter gekommen, dass der Fahrgast vermutlich den ersten roten Hebel ziehen wird, den er findet und man ihm die Unterscheidung Fahrgastalarm (landläufig: Notbremse) und Türnotentriegelung nicht zumuten kann. Dann passiert bei Betätigung genau das gleiche wie bei der Notbremse:

Strecke ohne Notbremsüberbrückung (keine Tunnel/Talbrücken o.ä:): Sofort Schnellbremsung
< 100m nach Abfahrt: Sofort Schnellbremsung (durch den Tf ggf. aufhebbar)

100m nach Abfahrt: Signalisierung an den Triebfahrzeugführer, nach spätestens 10s zu quittieren. Wenn der Tf nicht quittiert: Schnellbremsung, sonst weiterfahrt bis zu einer geeigneten Evakuierungsstelle. Werden die Türen einmal freigegeben muss die Tür zur Weiterfahrt geschlossen sein (bzw. eine Notbremse muss manuell zurückgestellt werden).


Wie immer gilt: Betätigung nur bei Gefahr, Missbrauch strafbar und ggf. teuer

Gruß
Johannes

Literaturhinweis: EBA Ergänzungsregelung B009

Wo steht denn in deinem Literaturhinweis was von Türnotentriegelung und dadurch ausgelöster Notbremse?

Eine Pauschalantwort gibt es nicht...

Frank Augsburg, Ansbach, Sonntag, 12.08.2018, 11:36 (vor 2056 Tagen) @ br752

Gumoing,

salopp gesagt kann jeder Betreiber nach eigenem Gusto fordern, ob beim Ziehen der Türnotentriegelung eine Bremsung, welcher Art auch immer, eingeleitet wird oder nicht.
Nicht salopp gesagt: Der Betreiber muß definieren, worin in seinen Fahrzeugen, auf seiner Infrastruktur (oder fremder) und unter seinen Einsatzbedingungen der sicherere Zustand für den Fall einer Türnotentriegelung während der Fahrt besteht: Weiterfahren und den Tf entscheiden lassen oder sofort zum Stehen kommen (inklusive aller Abläufe dazwischen). Die Definition wiederum resultiert aus einer Risikobetrachtung, die idealerweise vor der Fahrzeugkonzeption angefertigt wird, was aber auch nicht immer gut gelingt. Zahlreiche Meldungen über Streits zwischen Herstellern, Betreibern, Gutachtern und Aufsichtsbehörde drehen sich oft genug vielleicht nicht um das konkrete Thema, aber um die Führung derartiger Nachweise.
Das Regelwerk selber hat für den Fakt nur ein paar windelweiche Anmerkungen parat, was nicht verwunderlich ist, weil zahlreiche zugeschnittene nationale Normen inzwischen in EN überführt wurden und somit allgemein gültig sind für "Schienenfahrzeuge" - ob nun Straßenbahn oder HGV- Zug.
Das ist alles in allem unbefriedigend, bildet aber die Situation bei Bahnens (nicht nur der DB) korrekt ab, führt zu teils recht merkwürdigen Konstellationen, die aber letztlich alle rechtens sind. Worüber sich wiederum die einen wundern und die anderen aufregen. Und wiederum andere kriegen es gar nicht mit.
Bei einigen Straßenbahnen durfte ich mich schon anläßlich der einen oder anderen Testfahrt davon überzeugen, daß die Betätigung der Türnotentriegelung während der Fahrt zu einer Vollbremsung führt. Bevor ich selbiges bei meiner nächsten Reise im ICE probiere, folge ich lieber Johannes' Hinweis: Mißbrauch strafbar... und teuer!

Beste Grüße
Frank

--
"Die Ferne ist ein schöner Ort,
doch wenn ich da bin, ist sie fort.
Die Ferne ist wo ich nicht bin,
ich geh und geh und komm nicht hin."

(Silly, mit der leider viel zu früh verstorbenen Tamara Danz)

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