BahnCard als Handyticket+Aktionsangebote Vorschau 14.09.2015 (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Donnerstag, 10.09.2015, 17:58 (vor 3123 Tagen)

Eine kurze Vorschau auf tarifliche Neuerungen (Bedingungen tw. bei Aktionen, die bereits im Vorjahr stattfanden, von diesen ergänzend übernommen):

1.) BahnCards als Handyticket ab 16.09.2015
Ausnahme: BahnCard 100, Zusatzkarten und bestimmte Aktions-BahnCards werden nicht als Handy-Ticket ausgegeben.
a) vorläufige BahnCard: Zur vorläufigen BahnCard als Papierkarte bzw. als Online-Ticket kann diese über bahn.de als Handyticket bestellt werden. Obligatorische Ausgabe bei BahnCard-Bestellung über DB Navigator(hier keine BC Business erhältlich; Angabe einer ID.Karte[keine BahnCard] erforderlich, die bei der Kontrolle geprüft wird, außer wenn ein rabattiertes Online-/Handy-Ticket mit der "vorläufige BahnCard als Handyticket" genutzt wird). Die vorläufige BahnCard als Online-/Handyticket kann nicht als ID-Karte zu einem Online/Handy-Ticket verwendet werden.

b) BahnCard: Inhaber einer BahnCard-Plastikkarte können ihre BahnCard als Handyticket in die App DB Navigator laden. Sie müssen dabei eine ID-Karte [keine BahnCard] angeben, die bei der Kontrolle geprüft wird, außer wenn ein rabattiertes Online-/Handy-Ticket mit der "BahnCard als Handyticket" genutzt wird und diese nicht als ID-Karte für ersteres angeben wurde.) Wird bei OT und Handy-Tickets die BC als ID Karte angegeben, kann sowohl die Plastikkarte als auch die "BahnCard als Handy-Ticket" mit zugehöriger ID-Karte vorgelegt werden.

Das Vorzeigen eines Lichtbildausweises ist bei den BahnCards als Handy-Tickets nicht erforderlich, sofern dieser nicht als ID-Karte für die "BahnCard als Handy-Ticket" bei nicht bc-rabattierten OT/Handy-Tickets angegeben worden ist und sofern kein Missbrauchsverdacht besteht. Die BahnCards als Handy-Tickets sind nur in Verkehrsmitteln der DB AG und anerkennenden NE-Bahnen (hier nur im SPNV) gültig.

Ich halte das Modell "Bahncard als Handyticket" für recht kompliziert. Man möge mich koriigieren, falls ich bei meiner Zusammenfassung etwas nicht richtig erfasst haben sollte. Immerhin muss man als Fahrgast i.d.R. nicht zwei ID-Karten bei der Kontrolle vorzeigen.

2.) „Schnupper BahnCard 25 1. Klasse/Schnupper BahnCard 50 1. Klasse“
Nach Zufallsprinzip für BC 25/50-Inhaber (keine "Zusatz-Bahncard 25"; mind. 18 Jahre; k. Werbesperre; BC noch bis mind. 08.11.2015 gültig) im Reisezentrum und an ausgewählten Fahrkartenautomaten nach Kauf einer Fahrkarte zum Normal- oder den Sparpreisen mit BahnCard-Rabatt oder nach Durchführung einer Reiseberatung im Reisezentrum entsprechend der Rabattstufe ihrer BahnCard personalisierte und nicht übertragbare „Schnupper BahnCard 25 1. Klasse“ oder „Schnupper BahnCard 50 1. Klasse“.
Geltungszeitraum: 2 Monate ab Reiseberatung bzw. Erwerb der FK.
Ausgabezeitraum: 14.09.2015-08.11.2015
verwendbar für: innerdeutsche ICE-/IC/EC-Fahrkarten zum Normal- oder Sparpreis
in der 1. Wagenklasse mit 25% (Schnupper BahnCard 25 1. Klasse) bzw. 50% (Schnupper BahnCard 50 1. Klasse; nur auf Normalpreise) Rabatt in Verbindung mit der gültigen BC 25 bzw. BC 50.
Ausstellung einer Ersatzkarte ausgeschlossen.

3.) Die im letzten Jahr durchgeführte bahn.bonus-Mengenrabattsaktion wird es auch in diesem Jahr geben:
Nach dem Zufallsprinzip wird nach Einlesen der BahnCard/bahn.bonus Card die Teilnahme an der Aktion "bahn.bonus Mengenrabatt" angeboten. Bei Annahme wird ein Beleg ausgegeben, auf den eine Anzahl von Fahrten gedruckt ist, nach deren Buchung und Durchführung im u.g. Zeitraum eine zusätzliche bahn.bonus-Punktegutschrift erfolgt.
Ausgabezeitraum: 15.09.2015-11.10.2015
Buchungs- und Reisezeitraum: 12.10.2015-15.11.2015
Fahrtenanzahl und Zusatzpunkte:

  • 3 Fahrten -->500 Punkte
  • 4 Fahrten -->700 Punkte
  • 5 Fahrten -->1.000 Punkte

BahnCard als Handyticket+Aktionsangebote Vorschau 14.09.2015

heinz11, Donnerstag, 10.09.2015, 18:07 (vor 3123 Tagen) @ michael_seelze

Eine kurze Vorschau auf tarifliche Neuerungen (Bedingungen tw. bei Aktionen, die bereits im Vorjahr stattfanden, von diesen ergänzend übernommen):


Vielen Dank!

1.) BahnCards als Handyticket ab 16.09.2015
Ausnahme: BahnCard 100, Zusatzkarten und bestimmte Aktions-BahnCards werden nicht als Handy-Ticket ausgegeben.
a) vorläufige BahnCard: Zur vorläufigen BahnCard als Papierkarte bzw. als Online-Ticket kann diese über bahn.de als Handyticket bestellt werden. Obligatorische Ausgabe bei BahnCard-Bestellung über DB Navigator(hier keine BC Business erhältlich; Angabe einer ID.Karte[keine BahnCard] erforderlich, die bei der Kontrolle geprüft wird, außer wenn ein rabattiertes Online-/Handy-Ticket mit der "vorläufige BahnCard als Handyticket" genutzt wird). Die vorläufige BahnCard als Online-/Handyticket kann nicht als ID-Karte zu einem Online/Handy-Ticket verwendet werden.

b) BahnCard: Inhaber einer BahnCard-Plastikkarte können ihre BahnCard als Handyticket in die App DB Navigator laden. Sie müssen dabei eine ID-Karte [keine BahnCard] angeben, die bei der Kontrolle geprüft wird, außer wenn ein rabattiertes Online-/Handy-Ticket mit der "BahnCard als Handyticket" genutzt wird und diese nicht als ID-Karte für ersteres angeben wurde.) Wird bei OT und Handy-Tickets die BC als ID Karte angegeben, kann sowohl die Plastikkarte als auch die "BahnCard als Handy-Ticket" mit zugehöriger ID-Karte vorgelegt werden.

Das Vorzeigen eines Lichtbildausweises ist bei den BahnCards als Handy-Tickets nicht erforderlich, sofern dieser nicht als ID-Karte für die "BahnCard als Handy-Ticket" bei nicht bc-rabattierten OT/Handy-Tickets angegeben worden ist und sofern kein Missbrauchsverdacht besteht. Die BahnCards als Handy-Tickets sind nur in Verkehrsmitteln der DB AG und anerkennenden NE-Bahnen (hier nur im SPNV) gültig.

Ich halte das Modell "Bahncard als Handyticket" für recht kompliziert. Man möge mich korrigieren, falls ich bei meiner Zusammenfassung etwas nicht richtig erfasst haben sollte. Immerhin muss man als Fahrgast i.d.R. nicht zwei ID-Karten bei der Kontrolle vorzeigen.

Da stimme ich Dir absolut zu und finde den Begriff "kompliziert" noch nett formuliert.

? Automat

Garfield_1905, Donnerstag, 10.09.2015, 19:36 (vor 3123 Tagen) @ michael_seelze

3.) Die im letzten Jahr durchgeführte bahn.bonus-Mengenrabattsaktion wird es auch in diesem Jahr geben:
Nach dem Zufallsprinzip wird nach Einlesen der BahnCard/bahn.bonus Card die Teilnahme an der Aktion "bahn.bonus Mengenrabatt" angeboten. Bei Annahme wird ein Beleg ausgegeben, auf den eine Anzahl von Fahrten gedruckt ist, nach deren Buchung und Durchführung im u.g. Zeitraum eine zusätzliche bahn.bonus-Punktegutschrift erfolgt.
Ausgabezeitraum: 15.09.2015-11.10.2015
Buchungs- und Reisezeitraum: 12.10.2015-15.11.2015
Fahrtenanzahl und Zusatzpunkte:

  • 3 Fahrten -->500 Punkte
  • 4 Fahrten -->700 Punkte
  • 5 Fahrten -->1.000 Punkte

Wahrscheinlich 'ne blöde Frage von mir, aber diese Aktion gilt offenbar nur beim Automatenkauf ?

? Automat

Jette13, Donnerstag, 10.09.2015, 20:47 (vor 3122 Tagen) @ Garfield_1905

Ausgabezeitraum: 15.09.2015-11.10.2015
Buchungs- und Reisezeitraum: 12.10.2015-15.11.2015
Fahrtenanzahl und Zusatzpunkte:

  • 3 Fahrten -->500 Punkte
  • 4 Fahrten -->700 Punkte
  • 5 Fahrten -->1.000 Punkte


Wahrscheinlich 'ne blöde Frage von mir, aber diese Aktion gilt offenbar nur beim Automatenkauf ?

In meinem Bahnkonto unter "Meine Vorteilswelt" hatte ich gleiches Staffelangebot, allerdings waren die Zeiten anders. Buchen und fahren vom 14.09.-11.10.2015. Mindesfahrkartenwert jeweils EUR 25,00. Für die Chose musste man sich bis zum 13.09.15 anmelden.

Aktion "bahn.bonus Mengenrabatt" zumindest im RZ

michael_seelze, Freitag, 11.09.2015, 02:45 (vor 3122 Tagen) @ Garfield_1905
bearbeitet von michael_seelze, Freitag, 11.09.2015, 02:48

3.) Die im letzten Jahr durchgeführte bahn.bonus-Mengenrabattsaktion wird es auch in diesem Jahr geben:
Nach dem Zufallsprinzip wird nach Einlesen der BahnCard/bahn.bonus Card die Teilnahme an der Aktion "bahn.bonus Mengenrabatt" angeboten. Bei Annahme wird ein Beleg ausgegeben, auf den eine Anzahl von Fahrten gedruckt ist, nach deren Buchung und Durchführung im u.g. Zeitraum eine zusätzliche bahn.bonus-Punktegutschrift erfolgt.
Ausgabezeitraum: 15.09.2015-11.10.2015
Buchungs- und Reisezeitraum: 12.10.2015-15.11.2015
Fahrtenanzahl und Zusatzpunkte:

  • 3 Fahrten -->500 Punkte
  • 4 Fahrten -->700 Punkte
  • 5 Fahrten -->1.000 Punkte


Wahrscheinlich 'ne blöde Frage von mir, aber diese Aktion gilt offenbar nur beim Automatenkauf ?

Mir ist die o.g. Aktion aktuell nur für Reisezentren bekannt. Ob es das ganze auch am Automat geben wird, weiß ich nicht. Der Beitrag von "Jette 13" lässt allerdings vermuten, dass dies zutrifft, da eine ähnliche Aktion demnach für bahn.de-Nutzer durchgeführt wird. Zudem gab es die Aktion im letzten Jahr auch am Automaten.

Die BahnCard-Geschichte klingt ganz gut für mich

kater_k, BBRN, Donnerstag, 10.09.2015, 21:23 (vor 3122 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von kater_k, Donnerstag, 10.09.2015, 21:24

Eine kurze Vorschau auf tarifliche Neuerungen (Bedingungen tw. bei Aktionen, die bereits im Vorjahr stattfanden, von diesen ergänzend übernommen):

1.) BahnCards als Handyticket ab 16.09.2015
Ausnahme: BahnCard 100, Zusatzkarten und bestimmte Aktions-BahnCards werden nicht als Handy-Ticket ausgegeben.
a) vorläufige BahnCard: Zur vorläufigen BahnCard als Papierkarte bzw. als Online-Ticket kann diese über bahn.de als Handyticket bestellt werden. Obligatorische Ausgabe bei BahnCard-Bestellung über DB Navigator(hier keine BC Business erhältlich; Angabe einer ID.Karte[keine BahnCard] erforderlich, die bei der Kontrolle geprüft wird, außer wenn ein rabattiertes Online-/Handy-Ticket mit der "vorläufige BahnCard als Handyticket" genutzt wird). Die vorläufige BahnCard als Online-/Handyticket kann nicht als ID-Karte zu einem Online/Handy-Ticket verwendet werden.

b) BahnCard: Inhaber einer BahnCard-Plastikkarte können ihre BahnCard als Handyticket in die App DB Navigator laden. Sie müssen dabei eine ID-Karte [keine BahnCard] angeben, die bei der Kontrolle geprüft wird, außer wenn ein rabattiertes Online-/Handy-Ticket mit der "BahnCard als Handyticket" genutzt wird und diese nicht als ID-Karte für ersteres angeben wurde.) Wird bei OT und Handy-Tickets die BC als ID Karte angegeben, kann sowohl die Plastikkarte als auch die "BahnCard als Handy-Ticket" mit zugehöriger ID-Karte vorgelegt werden.

Das Vorzeigen eines Lichtbildausweises ist bei den BahnCards als Handy-Tickets nicht erforderlich, sofern dieser nicht als ID-Karte für die "BahnCard als Handy-Ticket" bei nicht bc-rabattierten OT/Handy-Tickets angegeben worden ist und sofern kein Missbrauchsverdacht besteht. Die BahnCards als Handy-Tickets sind nur in Verkehrsmitteln der DB AG und anerkennenden NE-Bahnen (hier nur im SPNV) gültig.

Ich halte das Modell "Bahncard als Handyticket" für recht kompliziert. Man möge mich koriigieren, falls ich bei meiner Zusammenfassung etwas nicht richtig erfasst haben sollte. Immerhin muss man als Fahrgast i.d.R. nicht zwei ID-Karten bei der Kontrolle vorzeigen.

Etwas kompliziert vielleicht, aber auf der anderen Seite kann ich dann meine BahnCard in der Android-App hinterlegen (Wo bleibt eigentlich Windows Phone? :-() und muss keine Strafe zahlen, falls ich die Plastikkarte mal vergessen sollte. Um das ganze für das arme Zugbegleitpersonal noch zu verkomplizieren, könnte ich ja als ID-Karte dann eine MasterCard angeben, die ich ebenfalls als virtuelle Karte in der zugehörigen App anzeigen kann :-P.

Und auch BC-Spontankäufer ohne Reisezentrum am lokalen Bahnhof könnten davon profitieren.

Vielen Dank für die Mühe jedenfalls :).

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