ZUB-Frage zu BC50-Ticket ohne BC (Fahrkarten und Angebote)

ArneW, Hamburg, Freitag, 09.01.2009, 22:28 (vor 5583 Tagen)

Hallo,
folgende Konstellation: Ich habe meine Bahncard 50 in Hannover im Büro liegen lassen und habe ein Normalpreis Onlineticket Hannover-Hamburg-Hannover mit der BC50 als ID. Heute auf der Hinfahrt bin ich gar nicht kontrolliert worden, also noch kein Problem. Wenn ich nun aber meine Rückfahrt antrete, stelle ich mir die Frage, wie ich es am besten (und richtig) mache.
1. Das OT benutzen. Der Zub kann aber nicht die Gültigkeit prüfen, also muss ich dann im Zug zum vollen Preis nachlösen. Welchen Verlust habe icih dann?
2. Das OT stornieren, da ja noch nicht registriert und 15 EUR Verlust verbuchen. Dann für HH-H ein neues OT mit BC50 Rabatt kaufen, dass als ID meine Kreditkarte nutzt. Im Zug kann ich dann meine BC50 nicht zeigen, bekomme ich nach Schilderung des Falles eine Nacherhebung, die sich dann gegen Vorlage der BC50 im RZ wieder erledigt. Geht das?
3. ??? Eure Vorschläge.

An Variante 2 gefällt mir nicht, dass ich mir die Hinfahrt erschlichen habe.

Viele Grüße
ARNE

ZUB-Frage zu BC50-Ticket ohne BC

DiH, Hamburg, Freitag, 09.01.2009, 22:58 (vor 5583 Tagen) @ ArneW

Hallo Arne,

alles in den FAQ geklärt: http://www.bahn.de/faq/view/buchung/olt_kontrolle.shtml#1

Der Zugbegleiter hat mein Ticket eingezogen, weil ich meine Ausweis-ID (BahnCard, Kreditkarte bzw. ec-Karte/Maestro) vergessen hatte. Ich musste eine neue Fahrkarte kaufen......Schicken Sie einfach Ihr Online-Ticket zusammen mit der im Zug gelösten Fahrkarte und einem ausgefüllten Erstattungsantrag an unser Servicecenter.....Die betreffende Fahrt wird Ihnen nach Prüfung teilerstattet.

In jedem Falle werden 15,00 Euro für die vergessene BC fällig.


Dirk

ZUB-Frage zu BC50-Ticket ohne BC

Bahnkunde, Freitag, 09.01.2009, 23:34 (vor 5583 Tagen) @ ArneW

2. Das OT stornieren, da ja noch nicht registriert und 15 EUR Verlust verbuchen. Dann für HH-H ein neues OT mit BC50 Rabatt kaufen, dass als ID meine Kreditkarte nutzt. Im Zug kann ich dann meine BC50 nicht zeigen, bekomme ich nach Schilderung des Falles eine Nacherhebung, die sich dann gegen Vorlage der BC50 im RZ wieder erledigt. Geht das?

Ja. 15,00EUR Bearbeitungsgebühr kostet das.

An Variante 2 gefällt mir nicht, dass ich mir die Hinfahrt erschlichen habe.

Kauf doch ein Rückfahrticket am Schalter gegen das schlechte Gewissen.

ZUB-Frage zu BC50-Ticket ohne BC

derkleene89, Samstag, 10.01.2009, 09:19 (vor 5583 Tagen) @ Bahnkunde

Einfache Antwort:

Dem Zugbegleiter den Fall schildern,
er soll dir für die Rückfahrt eine neue FK mit BC 50 Rabatt austellen, dazu dann noch die Nachzahlung BC50 und auf dieser dann durch einen Lichtasuweis bestätigen, das du derjenige bist der die BC vergessen hat.

Mit der Nachzahlung gehts du denn ins RZ und lässt dir die Nachzahlung abzügl der 15 € erstatten.

Ebenso stornierst du auch das OT. gehn zwar auch 15 € ab, aber kommst günstiger als alles andere.

Weil 30€ Gebühr haste jetzt mindestens.

Falls es noch ne bessere Variante gibt, lase ich mich gerne belehren. Wäre ganz sinnvol für meine mündl Prüfung am Mittwoch ;-)

ALso Liebe Grüße

Hendrik

ZUB-Frage zu BC50-Ticket ohne BC

liebe70, Samstag, 10.01.2009, 09:52 (vor 5583 Tagen) @ derkleene89

Einfache Antwort:

Dem Zugbegleiter den Fall schildern,
er soll dir für die Rückfahrt eine neue FK mit BC 50 Rabatt austellen,...

Das ist zuviel des Guten.

...dazu dann noch die Nachzahlung BC50 und auf dieser dann durch einen Lichtasuweis bestätigen, das du derjenige bist der die BC vergessen hat.

Das ist im Zusammenhang mit dem OT falsch.

Mit der Nachzahlung gehts du denn ins RZ und lässt dir die Nachzahlung abzügl der 15 € erstatten.

Das ist falsch, da er die Hinfahrt schon genutzt hat:

Ebenso stornierst du auch das OT. gehn zwar auch 15 € ab, aber kommst günstiger als alles andere.

Weil 30€ Gebühr haste jetzt mindestens.

Und ein schlechtes Gewissen, wenn er Deiner Empfehlung folgt. Er schrieb aber, daß er genau das nicht wollte. Außerdem löhnt er noch den Bordpreis im Zug. Ganz schlecht. .-(

Falls es noch ne bessere Variante gibt, lase ich mich gerne belehren. Wäre ganz sinnvol für meine mündl Prüfung am Mittwoch ;-)

Mit der Antwort wärste bei mir durchgefallen. Die richtige und sinnvolle Variante:

  • Im Rz oder am Automaten für die Rückfahrt eine Fahrkarte zum Normalpreis kaufen.
  • Inm Zug bei der Kontrolle den Zub bitte, auf der Rückseite zu vermerken, daß der Reisende damit gefahren ist. Der Zub trägt daraufhin die Personalien des Reisenden ein und bestätigt dieses mit seinem Namensküzel und dem Zangenabdruck.
  • Beides nebst dem Erstattungsantrag nach Beendigung der Fahrt an den OT-Service schicken.
  • Dieser überweist den Differenzbetrag abzüglich der 15 Euro an den Reisenden.

Macht insgesamt 15 Euro + Portokosten.

Wir brauchen also bei der Bahn tatsächlich wieder regelmäßigen Dienstunterricht im Tarifwesen?

Ich habe es gewußt...

@derkleene89: tröste Dich, Du bist mit Deinem fehlerhaften Tarifwissen nicht der Einzige. Wenn schon Gruppenleiter bei Tarifkenntnissen versagen... Hatte ich erst gestern wieder mal. :-(

Gruß, Ralf
(Zub mit Tarifwissen)

ZUB-Frage zu BC50-Ticket ohne BC

ICE 79, im Büro, Samstag, 10.01.2009, 12:18 (vor 5583 Tagen) @ liebe70

dann freue ich mich, dass ich als nicht-Zub auch so gehandelt hätte ;-)

--
Spontanfahrer...

Anti-Schnorrer-FAQ (Danke Oscar!)

ZUB-Frage zu BC50-Ticket ohne BC

Kurti83, Samstag, 10.01.2009, 12:54 (vor 5582 Tagen) @ liebe70

Hi,

er könnte auch im Zug das OT vorzeigen, sich eine FN (über EVO 12(2)) ausstellen lassen.

Mit der Bahncard ermäßigt sich das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7,- EUR, wenn er innerhalb von einer Woche die Ausweis-Id vorlegt. EVO 12 (3)

Gruß
Thomas

ZUB-Frage zu BC50-Ticket ohne BC

jor, Samstag, 10.01.2009, 13:48 (vor 5582 Tagen) @ Kurti83

Der Trick funktioniert deshalb nicht, da man die 7 EUR genau dann zahlt, wenn man nachträglich nachweist, dass man zum Zeitpunkt der Reise einen gültigen Fahrschein in Besitz hatte. Da das OT jeodoch ohne BC ungültig ist, lag zum Zeitpunkt der Reise kein gültiger Fahschein vor.

Also läuft es auf 15 EUR raus.

(Das ist zumindest mein Verständnis der Regelung)

ZUB-Frage zu BC50-Ticket ohne BC

liebe70, Samstag, 10.01.2009, 14:09 (vor 5582 Tagen) @ jor

Der Trick funktioniert deshalb nicht, da man die 7 EUR genau dann zahlt, wenn man nachträglich nachweist, dass man zum Zeitpunkt der Reise einen gültigen Fahrschein in Besitz hatte. Da das OT jeodoch ohne BC ungültig ist, lag zum Zeitpunkt der Reise kein gültiger Fahschein vor.

Der Trick funktioniert auch deswegen nicht, weil die BC-Beförderungsbedingungen der Bahn etwas anderes aussagen. Beim Kauf einer BC akzeptiere ich auch die BC-Beförderungsbedingungen dazu.

Gruß, Ralf

ZUB-Frage zu BC50-Ticket ohne BC

Kurti83, Samstag, 10.01.2009, 14:16 (vor 5582 Tagen) @ liebe70

Hallo,

Der Trick funktioniert auch deswegen nicht, weil die BC-Beförderungsbedingungen der Bahn etwas anderes aussagen. Beim Kauf einer BC akzeptiere ich auch die BC-Beförderungsbedingungen dazu.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (und dazu gehören die BC-Bef-bed.) dürfen dne Kunden aber nicht schlechter stellen als durch das Gesetz.

Im übrigen kommen hier auch die Bedingungen zum erwerb einer Fahrkart eim Internet zum tragen. Warum sollte ein BC-Kunde schlechter gestellt werden, als ein Kunde, der eine andere Ausweis-ID wählt?

Viele Grüße
Thomas

ZUB-Frage zu BC50-Ticket ohne BC

jor, Samstag, 10.01.2009, 15:20 (vor 5582 Tagen) @ liebe70

Die BB dürfen im Regelfall nicht gegen die EVO verstoßen. Daher ist meiner Meinung nach die Formulierung, dass da OT ohne BC ungültig ist, schon wichtig, da sonst §12 Abs.3 EVO gelten würde: "Der erhöhte Fahrpreis ermäßigt sich im Falle des Absatzes 1 Buchstabe b auf 7 Euro, wenn der Reisende innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei einem Bahnhof der befördernden Eisenbahn nachweist, daß er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen Fahrausweises war."

Die gesetzliche Regelung würde in diesem Fall der BB-Regelung vorgehen.

Nebenbei:
Die Formulierung "bei einem Bahnhof der befördernden Eisenbahn" ist nicht wirklich zielführend ist, da
1. man nicht wirklich an jedem Bahnhof den Nachweis erbringen kann,
2. die befödernde Eisenbahn keine Bahnhöfe betreibt, sonden DB StuS oder ein anderes EIU.

Sicherlich hat der Gesetzgeber hier eigentlich was anderes gemeint.

ZUB-Frage zu BC50-Ticket ohne BC

Kurti83, Samstag, 10.01.2009, 15:33 (vor 5582 Tagen) @ jor

Hallöchen,

Die BB dürfen im Regelfall nicht gegen die EVO verstoßen. Daher ist meiner Meinung nach die Formulierung, dass da OT ohne BC ungültig ist, schon wichtig, da sonst §12 Abs.3 EVO gelten würde: "Der erhöhte Fahrpreis ermäßigt sich im Falle des Absatzes 1 Buchstabe b auf 7 Euro, wenn der Reisende innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei einem Bahnhof der befördernden Eisenbahn nachweist, daß er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen Fahrausweises war."

Man kann es auch unter dem Aspekt sehen, dass er die gültige Fahrkarte zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht vorweisen kann.

Nebenbei:
Die Formulierung "bei einem Bahnhof der befördernden Eisenbahn" ist nicht wirklich zielführend ist, da
1. man nicht wirklich an jedem Bahnhof den Nachweis erbringen kann,
2. die befödernde Eisenbahn keine Bahnhöfe betreibt, sonden DB StuS oder ein anderes EIU.

Sicherlich hat der Gesetzgeber hier eigentlich was anderes gemeint.

Als der Gesetzgeber dies geschrieben hat, war es sicherlich noch korrekt. Mittlerweile gibt es ja keine Bundesbahn und Reichsbahn mehr :-). Jetzt gibt es Wettbewerb mit all seinen Nebenwirkungen. :-(

Viele Grüße
Thomas

ZUB-Frage zu BC50-Ticket ohne BC

Kurti83, Samstag, 10.01.2009, 14:14 (vor 5582 Tagen) @ jor

Hallo,

Der Trick funktioniert deshalb nicht, da man die 7 EUR genau dann zahlt, wenn man nachträglich nachweist, dass man zum Zeitpunkt der Reise einen gültigen Fahrschein in Besitz hatte. Da das OT jeodoch ohne BC ungültig ist, lag zum Zeitpunkt der Reise kein gültiger Fahschein vor.

Er war zum Zeitpunkt der Kontrolle Inhaber eines gültigen Tickets, er kann es nur nicht vorweisen, da die Ausweis-ID fehlt.

Viele Grüße
Thomas

ZUB-Frage zu BC50-Ticket ohne BC

liebe70, Samstag, 10.01.2009, 14:06 (vor 5582 Tagen) @ Kurti83

Hi,

er könnte auch im Zug das OT vorzeigen, sich eine FN (über EVO 12(2)) ausstellen lassen.

Mit der Bahncard ermäßigt sich das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7,- EUR, wenn er innerhalb von einer Woche die Ausweis-Id vorlegt. EVO 12 (3)

Das ist leider falsch. 7 Euro sind es nur bei vergessener Zeitkarte. Bei vergessener BC werden 15 Euro fällig. Tfv600/C, Punkt 2.3:

"Kann der Reisende bei der Fahrkartenkontrolle in Zügen mit Fahrkartenverkauf keine gültige BahnCard 25/BahnCard 50 vorlegen, so hat er zu dem von ihm bereits bezahlten Fahrpreis einen Betrag in Höhe von 25% (BahnCard 25) bzw. 50% (BahnCard 50) des Bordpreises ohne BahnCard-Rabatt nachzuzahlen. Legt der Reisende innerhalb von 14 Tagen nach der Fahrkartenkontrolle die entsprechenden Fahrkarten und eine zum Kontrollzeitpunkt gültige BahnCard 25/BahnCard 50 vor, wird der nachgezahlte Betrag gegen ein Entgelt von 15 € erstattet. Dies gilt auch, wenn der Reisende vor Fahrtantritt zu dem von ihm bereits bezahlten Fahrpreis einen Betrag in Höhe von 25% (BahnCard 25) bzw. 50% (BahnCard 50) nachzahlt und innerhalb von 14 Tagen nach der Nachzahlung eine zu diesem Zeitpunkt gültige BahnCard 25/BahnCard 50 einschließlich der gelösten Fahrkarten vorlegt."

Genauso steht es im VKL und im Handbuch Zub, Modul 601.4202, Seite 2.

Gruß, Ralf

ZUB-Frage zu BC50-Ticket ohne BC

Kurti83, Samstag, 10.01.2009, 14:09 (vor 5582 Tagen) @ liebe70

Hi,

Das ist leider falsch. 7 Euro sind es nur bei vergessener Zeitkarte. Bei vergessener BC werden 15 Euro fällig. Tfv600/C, Punkt 2.3:

Diese Einschränkung kennt der Paragraph EVO 12 (3) nicht. Der feine Unterschied liegt darin, dass sich nach EVO der erhöhte Fahrpreis ermäßigt. Bei einer vergessenen BC wird aber in der Regel nur eine BC-Nachzahlung fällig. Selbst auf einer FN wird nur die BC-Nachzahlung nachgefordert.

Viele Grüße
Thomas

ZUB-Frage zu BC50-Ticket ohne BC

liebe70, Samstag, 10.01.2009, 15:52 (vor 5582 Tagen) @ Kurti83

Hi,

Das ist leider falsch. 7 Euro sind es nur bei vergessener Zeitkarte. Bei vergessener BC werden 15 Euro fällig. Tfv600/C, Punkt 2.3:


Diese Einschränkung kennt der Paragraph EVO 12 (3) nicht. Der feine Unterschied liegt darin, dass sich nach EVO der erhöhte Fahrpreis ermäßigt. Bei einer vergessenen BC wird aber in der Regel nur eine BC-Nachzahlung fällig. Selbst auf einer FN wird nur die BC-Nachzahlung nachgefordert.

Das ist zwar richtig, aber der Kunde löhnt auch dann die 15 Euro. Nachzulesen im VKL (Verkaufsleitfaden). Da kann der Reisende hoch und niedrig springen, er wird um die 15 Euro nicht herumkommen.

Wünschst Du eine Änderung der Beförderungsbestimmungen der Bahn, kann ich Dir gern die Mailadresse der DB-Fachabteilung zukommen lassen. Wenn Du es schaffst, sie davon zu überzeugen, daß die DB-Beförderungsbestimmungen fehlerhaft sind... Ich hatte schon bei meinem bisher einzigen Telefongespräch mit denen im Oktober 2008 große Mühe, denen das begreiflich zu machen. Sie wollten es dennoch nicht begreifen. :-(

Gruß, Ralf

ZUB-Frage zu BC50-Ticket ohne BC

Kurti83, Samstag, 10.01.2009, 16:00 (vor 5582 Tagen) @ liebe70

Hi,

Wünschst Du eine Änderung der Beförderungsbestimmungen der Bahn, kann ich Dir gern die Mailadresse der DB-Fachabteilung zukommen lassen. Wenn Du es schaffst, sie davon zu überzeugen, daß die DB-Beförderungsbestimmungen fehlerhaft sind... Ich hatte schon bei meinem bisher einzigen Telefongespräch mit denen im Oktober 2008 große Mühe, denen das begreiflich zu machen. Sie wollten es dennoch nicht begreifen. :-(

Mir das das ganze prinzipiell ja egal, wie viel der Kunde löhnen muss. Der feine Unterschied, den die Abteilung jedoch erkennen müsste ist jener, ob die FN nach EVO 12 (2) ausgestellt wurde. Denn die EVO redet ja nur davon, dass sich das erhöhte Entgelt ermäßigt. Wenn keins verlangt wird (BC-Nachzahlung), kann es auch nicht ermäßigt werden.

Viele Grüße
Thomas

Die beste Bahn der Welt sagt:

Tommyboy, OWL, Samstag, 10.01.2009, 17:40 (vor 5582 Tagen) @ liebe70

Das ist zwar richtig, aber der Kunde löhnt auch dann die 15 Euro. Nachzulesen im VKL (Verkaufsleitfaden). Da kann der Reisende hoch und niedrig springen, er wird um die 15 Euro nicht herumkommen.

Hallo,

eigentlich ist es schon ein wenig unverschämt, wieviel man den Stammkunden (und die sind es ja, die eine BC besitzen) abknöpft, wenn sie vergesslich sind. Wer z.B. eine Dauer-Spezial vergessen hat, trotzdem aber mit dem gebuchten Zug fährt und die NP-Karte gegen Vorlage des DS erstatten lässt zahlt auch nur diese 15 Euro Differenz.

Anders sieht es bei der SBB aus. Die sagt in ihrem aktuellen Halbtax-Werbeprospekt:
"Sie sind in Eile und schon ist es passiert: Sie haben Ihr Halbtax vergessen! In diesem Fall wenden Sie sich an Ihren Bahnhof, wo man Ihnen gerne weiterhilft. Ihr Selbstbehalt beträgt fünf Franken."
CHF 5 = 3,30 Euro, ein kleiner Unterschied und als Bearbeitungsgebühr gewiss ausreichend, wie ich finde.

Übrigens: ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass bei einem Europa-Spezial, das mit einer BC 25 gebucht worden ist im Zug die Differenz zum Inlands-Normalpreis nachzuzahlen ist, falls die BC 25 nicht vorgelegt werden kann. Stimmt das? Das wäre aber ein schlechtes Geschäft für den Reisenden.
Beispiel: ES Basel SBB --> Hamburg zu 24 Euro; NP Basel Bad --> Hamburg sind 127 Euro, zum Bordpreis 137 Euro. Zieht man davon die gezahlten 24 Euro ab wären ja 113 Euro nachzuzahlen, obgleich der Nachlass auf das ES nur 5 Euro betrug. Kann das sein?

Gruß
Tommyboy

Die beste Bahn der Welt sagt:

Steffen, Samstag, 10.01.2009, 17:53 (vor 5582 Tagen) @ Tommyboy

eigentlich ist es schon ein wenig unverschämt, wieviel man den Stammkunden (und die sind es ja, die eine BC besitzen) abknöpft, wenn sie vergesslich sind. Wer z.B. eine Dauer-Spezial vergessen hat, trotzdem aber mit dem gebuchten Zug fährt und die NP-Karte gegen Vorlage des DS erstatten lässt zahlt auch nur diese 15 Euro Differenz.

<ironie>
Als Stammkunde kann ich ja froh sein, dass ich nicht mehr Strafe für meine vergessene BC bezahlen muss als DauerSpezial-Premiumkunde, der seine gesamte Fahrkarte nicht dabei hat.
</ironie>


Ich finde es zunächst mal Leistungserschleichung, wenn man eine Fahrkarte mit BC-Rabatt kauft, aber ohne BC fährt! Daher würde ich dafür plädieren, dass man eine komplett neue Fahrkarte kaufen muss, da man ja keinen gültigen Fahrschein dabei hat.

Gleichzeitig(!!) darf aber das reine Vergessen nicht derart bestraft werden, d.h. demjenigen, der nachträglich seine BC vorzeigen kann, sollte die im Zug erworbene Fahrkarte gegen eine Gebühl von 7,50 EUR (die Hälfte von 15 EUR) oder 5 EUR (symbolischer Betrag) wieder zurückerstattet werden.


Ergo: Wer versucht zu bescheissen, zahlt kräftig drauf, und wer seine BC nur vergisst kommt glimpflich davon.

--
[image]

Die beste Bahn der Welt sagt:

heinz11, Samstag, 10.01.2009, 20:44 (vor 5582 Tagen) @ Steffen

eigentlich ist es schon ein wenig unverschämt, wieviel man den Stammkunden (und die sind es ja, die eine BC besitzen) abknöpft, wenn sie vergesslich sind. Wer z.B. eine Dauer-Spezial vergessen hat, trotzdem aber mit dem gebuchten Zug fährt und die NP-Karte gegen Vorlage des DS erstatten lässt zahlt auch nur diese 15 Euro Differenz.


<ironie>
Als Stammkunde kann ich ja froh sein, dass ich nicht mehr Strafe für meine vergessene BC bezahlen muss als DauerSpezial-Premiumkunde, der seine gesamte Fahrkarte nicht dabei hat.
</ironie>


Ich finde es zunächst mal Leistungserschleichung, wenn man eine Fahrkarte mit BC-Rabatt kauft, aber ohne BC fährt! Daher würde ich dafür plädieren, dass man eine komplett neue Fahrkarte kaufen muss, da man ja keinen gültigen Fahrschein dabei hat.

Gleichzeitig(!!) darf aber das reine Vergessen nicht derart bestraft werden, d.h. demjenigen, der nachträglich seine BC vorzeigen kann, sollte die im Zug erworbene Fahrkarte gegen eine Gebühl von 7,50 EUR (die Hälfte von 15 EUR) oder 5 EUR (symbolischer Betrag) wieder zurückerstattet werden.


Ergo: Wer versucht zu bescheissen, zahlt kräftig drauf, und wer seine BC nur vergisst kommt glimpflich davon.


Das wäre logisch und entspräche auch dem Gerechtigkeitsempfinden, aber wie Du selbst schon sagst: Wir sind hier bei der besten DB AG der Welt, und da geht das einfach nicht. Könnte ja jeder kommen...

heinz

Mal ne Frage eingeworfen....

Ozzwald, Samstag, 10.01.2009, 19:34 (vor 5582 Tagen) @ liebe70
bearbeitet von Ozzwald, Samstag, 10.01.2009, 19:35

Ich frag mal flott in die Runde: Ne Kollegin hatte mal ihren Konzernausweis vergessen, konnte sich somit nicht legitimieren, und musste für die FN am Ende auch nur 7€ berappen!?!
"Unsere" Fahrkarten sind ja auch keine Zeitkarten...

Mal ne Frage eingeworfen....

liebe70, Samstag, 10.01.2009, 21:21 (vor 5582 Tagen) @ Ozzwald

Ich frag mal flott in die Runde: Ne Kollegin hatte mal ihren Konzernausweis vergessen, konnte sich somit nicht legitimieren, und musste für die FN am Ende auch nur 7€ berappen!?!

Code 77 wird auch ganz anders gehandhabt.

Gruß, Ralf

Mal ne Frage eingeworfen....

stuttgarter, Sonntag, 11.01.2009, 03:55 (vor 5582 Tagen) @ Ozzwald
bearbeitet von stuttgarter, Sonntag, 11.01.2009, 04:00

Diese Regel gilt nicht nur für Zeitkarten sondern es heißt ja in der EVO generell: Wenn der Reisende nachweist, dass er eine gültige Fahrkarte hatte, reduziert sich der erhöhte Fahrpreis auf besagte 7 €. Dass die Regelung nur für Zeitkarten gilt, wäre mir neu.

Auszug aus der EVO:

(3) Der erhöhte Fahrpreis ermäßigt sich im Falle des Absatzes 1 Buchstabe b auf 7 Euro, wenn der Reisende innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei einem Bahnhof der befördernden Eisenbahn nachweist, daß er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen Fahrausweises war.
Klar ist natürlich, dass die meisten Fahrkarten nicht persönlich auf den Name einer Person ausgestellt sind, von daher wird es bei vergessenen "normalen" Fahrkarten kaum möglich sein, im Nachinein nachzuweisen, dass man bereits vor der Fahrt in deren Besitz war.

Abgesehen von Rail & Fly-Tickets fällt mir aber spontan keine "Einmal-Fahrkarte" ein, die persönlich ist. Hier müsste es sich beim "vergessen" jedoch gleich verhalten wie bei einer Zeitkarte - nachzeigen und es kostet nur noch 7 €. Oder irre ich mich!?

Mal ne Frage eingeworfen....

liebe70, Sonntag, 11.01.2009, 09:59 (vor 5582 Tagen) @ stuttgarter

Diese Regel gilt nicht nur für Zeitkarten sondern es heißt ja in der EVO generell: Wenn der Reisende nachweist, dass er eine gültige Fahrkarte hatte, reduziert sich der erhöhte Fahrpreis auf besagte 7 €.

Da der Reisende in diesem Fall ein DB-Mitarbeiter ist (Da Du ja auf diese Frage geantwortet hast, nehme ich mal an, daß Du Dich ebenfalls auf den DB-Mitarbeiter beziehst.), gilt die BB Bahn sowieso nicht. Vom Tfv 600/A, Punkt 9.1. und weiteren ist der DB-Mitarbeiter ausdrücklich ausgeschlossen. Er - auch wenn er sich eine Reservierung kauft - auf seinen Sitzplatz keinen Anspruch. Versuch das mal bei einem normalen Reisenden...

Dass die Regelung nur für Zeitkarten gilt, wäre mir neu.

Auszug aus der EVO:

Die EVO gilt nur ergänzend zu den BB Bahn. Über den (Un-)Sinn darüber mag ich nicht streiten. Ich hatte schon diverse Diskussionen mit der zuständigen Fachabteilung deswegen durch. Das reicht mir.

Abgesehen von Rail & Fly-Tickets fällt mir aber spontan keine "Einmal-Fahrkarte" ein, die persönlich ist. Hier müsste es sich beim "vergessen" jedoch gleich verhalten wie bei einer Zeitkarte - nachzeigen und es kostet nur noch 7 €. Oder irre ich mich!?

Ja. Ein Konzernausweis an sich ist keine Fahrkarte. Er berechtigt lediglich zur Inanspruchnahme von ermäßigten Fahrkarten und dürfte demzufolge eher einer BC25/50 gleichgestellt sein, die als reine Bahncard 25/50 auch keine Fahrkarte darstellen, sondern lediglich zum Kauf von ermäßigten Fahrkarten berechtigen.

Gruß, Ralf

Mal ne Frage eingeworfen....

stuttgarter, Sonntag, 11.01.2009, 15:46 (vor 5581 Tagen) @ liebe70

Die EVO gilt nur ergänzend zu den BB Bahn.

Ich würde sagen es ist eher umgekehrt! Die EVO ist eine Rechtsverordnung, die auf jeden Fall Gültigkeit hat. Darauf kann sich jeder Reisende berufen und wird vor Gericht Recht bekommen. Es ist vielmehr so, dass die BB Personenverkehr ERGÄNZEND zur EVO sind. Manche Dinge werden in der EVO nicht geregelt bzw. es finden sich in der EVO Verweise auf weitergehende Regelungen in den BB.

Ja. Ein Konzernausweis an sich ist keine Fahrkarte. Er berechtigt lediglich zur Inanspruchnahme von ermäßigten Fahrkarten und dürfte demzufolge eher einer BC25/50 gleichgestellt sein, die als reine Bahncard 25/50 auch keine Fahrkarte darstellen, sondern lediglich zum Kauf von ermäßigten Fahrkarten berechtigen.

Ja das hatte sich eigentlich nicht unbedingt auf die Mitarbeiterfahrkarten bezogen.

Aber: Die BB Personenverkehr gelten für jeden Fahrgast, ob Mitarbeiter oder nicht! Die BB Personenverkehr akzeptiert man mit betreten des Fahrzeugs automatisch. Und außerdem steht auf der Rückseite der Mitarbeiterfahrkarte explizit drauf, dass die BB Personenverkehr gelten.

Klar ist natürlich, dass mit der Mitarbeiterfahrkarte andere Regeln gelten. Diese Regelung hat sich die Bahn aber in ihren BB Personenverkehr explizit offengelassen.

Mal ne Frage eingeworfen....

liebe70, Sonntag, 11.01.2009, 17:10 (vor 5581 Tagen) @ stuttgarter

Die EVO gilt nur ergänzend zu den BB Bahn.


Ich würde sagen es ist eher umgekehrt! Die EVO ist eine Rechtsverordnung, die auf jeden Fall Gültigkeit hat. Darauf kann sich jeder Reisende berufen und wird vor Gericht Recht bekommen. Es ist vielmehr so, dass die BB Personenverkehr ERGÄNZEND zur EVO sind. Manche Dinge werden in der EVO nicht geregelt bzw. es finden sich in der EVO Verweise auf weitergehende Regelungen in den BB.

Du mußt es wissen...

Aber: Die BB Personenverkehr gelten für jeden Fahrgast, ob Mitarbeiter oder nicht!

Ach, wirklich? Hast Du überhaupt schon mal die Benutzungsbestimmungen für DB-Mitarbeiterfahrkarten gelesen? Vermutlich nicht.

Die BB Personenverkehr akzeptiert man mit betreten des Fahrzeugs automatisch.

Die akzeptiert man schon dann, wenn man einen Vertrag mit der Bahn abschließt, sprich für sich eine Fahrkarte kauft.

Und außerdem steht auf der Rückseite der Mitarbeiterfahrkarte explizit drauf, dass die BB Personenverkehr gelten.

Daß die NTA-, RCT- und sonstigen Fahrkartenvordrucke universell einsetzbar sind, kommt Dir nicht in den Sinn?

Klar ist natürlich, dass mit der Mitarbeiterfahrkarte andere Regeln gelten. Diese Regelung hat sich die Bahn aber in ihren BB Personenverkehr explizit offengelassen.

Du mußt es wirklich wissen. Hut ab. :-( Ich bin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon etwas länger bei der Bahn und nicht erst seit ein paar Tagen. Nächstes Jahr habe ich 25-jähriges Dienstjubläum, nur mal nebenbei.
Ich habe in meiner Lehrzeit bei der Reichsbahn schon Fahrkarten verkauft, sowohl am Schalter als auch im Zug. Später kamen noch die Bundesbahn-Tarife hinzu und noch später PEP.
Im Oktober 2008 hatte ich im Beisein meiner Gruppenleiterin und meiner Servicemanagerin ein recht langes und intensives Telefongespräch mit der DB-Fachabteilung, die für die Erstellung der Beförderungsbestimmungen der DB zuständig ist. Die Dame am anderen Ende der Telefonleitung echauffierte sich als erstes hochgradig darüber, daß ich die Beförderungsbestimmungen der DB als falsch bzw. fehlerhaft bezeichnete.
Hier ist ein Teil meiner Vorschläge bzw. Hinweise auf die BB Bahn (Texteinfügungen durch mich sind blau gekennzeichnet):

Tfv 600/A - Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der
Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr)

1.1 Grundsatz
Diese Bedingungen gelten für die Beförderung von Reisenden durch Verkehrsunternehmen des Deutsche Bahn-Konzerns auf allen von diesen im (innerdeutschen) Schienenverkehr befahrenen Strecken, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt. Soweit die Beförderung ganz oder teilweise durch andere Verkehrsunternehmen als die des Deutsche Bahn-Konzerns erbracht wird, kommt der Beförderungsvertrag mit dem die Beförderungsleistung jeweils erbringenden Verkehrsunternehmen und zu dessen Beförderungsbedingungen zustande. Durchgehende Fahrkarten werden ausschließlich im Namen und auf Rechnung des jeweils befördernden Verkehrsunternehmens verkauft.

Anm.: Die Beförderungsbestimmungen im internationalen Verkehr werden bereits durch den TCV-Tarif, Heft I beschrieben. Hier besteht die Gefahr, daß bei Aktionsangeboten wie dem Tchibo-Ticket der Reisende problemlos ins Ausland reisen kann, sofern er die o.g. Bedingungen einhält: DB Fernverkehr (Verkehrsunternehmen des Deutsche Bahn-Konzerns) fährt mit dem ICE3 bis Paris (auf allen von diesen im Schienenverkehr befahrenen Strecken).

Ergebnis: abgelehnt! Gleich der erste Satz: Das Wort "innerdeutsch" wird deswegen nicht eingefügt, weil aus den BB Bahn klar zu erkennen sei, daß es sich bei Normal- und Sparpreisen sowie der BC 100 um innerdeutsche Fahrkarten handeln würde. Aha.


2.2 Fahrkarte Anfangsstrecke
Ist am Fahrkartenautomaten das Reiseziel (oder die gewünschte Produktklasse) nicht ausgewiesen, ist am Automaten eine „Fahrkarte Anfangsstrecke“ zum Preis von 15 €, für alleinreisende Kinder (oder BC-Inhaber) von 7,50 € bzw. zum Preis von 10 €, für alleinreisende Kinder (oder BC-Inhaber) von 5,00 € zu lösen.

Anm. 1: Die „Fahrkarte Anfangsstrecke“ gibt es nur an reinen Nv-Automaten. Wenn der Reisende seine Fahrt in einer höheren Produktklasse fortsetzen will, wird er durch das Erheben des Bordzuschlages beim Kauf der Übergangskarte (Produktwechsel) bestraft, obwohl er keine Möglichkeit hatte, eine Fahrkarte nach seinen Wünschen zu erwerben.
Anm. 2: BC-Inhaber zahlen, genauso wie alleinreisende Kinder, einen ermäßigten Fahrpreis. Wieso sollen sie dann nicht auch eine ermäßigte „Fahrkarte Anfangsstrecke“ kaufen dürfen?
Anm. 3: Was machen die Reisenden, die nicht (mehr) ausreichend Bargeld zum Kauf der „Fahrkarte Anfangsstrecke“ zum Preis von 15 Euro bzw. 10 Euro haben?

Ergebnis: abgelehnt! Um es kurz zu machen: Die Fahrkarte Anfangsstrecke ist nicht gewünscht und gibt es nur auf ausdrücklichen Wunsch einzelner Länder. Es wurden alle meine Vorschläge abgelehnt. Ein erwachsener Reisender darf außerdem nur eine Fahrkarte Anfangsstrecke für einen Erwachsenen lösen, egal ob er eine BC besitzt oder nicht. Hat er nicht ausreichend Bargeld dabei, um sich eine Fahrkarte Anfangsstrecke für einen Erwachsenen zu kaufen, ist er de facto "Reisender ohne gültigen Fahrausweis" - natürlich mit allen Konsequenzen.

Spätestens hier war mir klar, daß das ausgeht wie das Hornberger Schießen – und sich nichts ändert. :-( Diese beschriebene Pseudologik ist mir immer noch unverständlich.


3.9 Erhöhter Fahrpreis, Bordpreis
3.9.2 Statt des erhöhten Fahrpreises hat der Reisende in Zügen, in denen ein Verkauf von Fahrkarten stattfindet, den festgesetzten Bordpreis zu bezahlen, wenn er dem Zugbegleitpersonal bei der Prüfung der Fahrkarten unaufgefordert meldet, dass er keine gültige Fahrkarte besitzt und sofort eine Fahrkarte erwirbt; es sei denn, der Reisende ist seiner Verpflichtung zum Kauf der Fahrkarte beim Triebfahrzeugführer vor Abfahrt des Zuges bzw. nach Betreten des Fahrzeuges an den Automaten gemäß Nr. 2.1 oder zum Kauf der „Fahrkarte Anfangsstrecke“ gemäß Nr. 2.2 nicht nachgekommen. Diese Regelung gilt auch für den Erwerb von („Sparpreis Zusatz“-,) Übergang- und Umwegfahrkarten.

Anm.1: Es ist nicht geregelt, ob der Reisende im Zug beim Sparpreis Zusatz ebenfalls den Bordpreis zu entrichten hat, wenn eine personalbediente Verkaufsstelle geschlossen ist.
Anm.2: Es ist empfehlenswert, einen Passus einzufügen, der den zur Annahme von Bargeld geeigneten betriebsbereiten Automaten erklärt. Ein zur Annahme von Bargeld geeigneter Automat, der „passend zahlen“ anzeigt, ist nur noch eingeschränkt betriebsbereit.

Ergebnis: abgelehnt! Wenn man also eine Fahrkarte hat und einen Übergang in die 1.Klasse bzw. einen Produktwechsel von IC/EC auf ICE machen will oder eine Umwegkarte kaufen will, dann kann man eine Fahrkarte Anfangsstrecke lösen, die mit dem Preis der im Zug zu lösenden Übergangs-, Umwegkarte verrechnet wird. Nur bei einem "Sparpreis Zusatz" ist dieses nicht möglich?

Tfv 600/B Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten)

2.Geltungsumfang
2.3 Eine Streckenzeitkarte, die als JahresCard oder Monatskarte ausgegeben wird, berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme von bis zu vier Personen (für eine Hin- und Rückfahrt) an Samstagen.

Anm.: Da es schon Mißbrauchsfälle auf der Strecke Berlin- Hamburg gegeben hat, wo JahresCard-Inhaber den ganzen Tag gegen Entgelt Mitfahrer mitnahmen, ist die Reduzierung auf eine Hin- und Rückfahrtund eine Person sinnvoll. Kinder in Begleitung der Eltern usw.

Ergebnis: abgelehnt, wird aber ggf. noch angepaßt. Hier gingen mir die Regelungen nicht weit genug, da massiver Mißbrauch betrieben wird, siehe auch: http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/gluecksjaeger-auf-der-schnellzugtrasse. So schlug ich im Telefonat vor, die Mitnahmeregelung auf eine Person und ggf. eigner Kinder zu beschränken. Das traut man sich nicht. Welchen Reibach diejenigen machen, die das Teil zweckentfremden, steht im o.g. Link. Mittlerweile ist da die Konzersicherheit dran (aber auch erst, nachdem ich denen die Webseite und die „Angebote“ frei Haus lieferte).


Tfv 600/K - Bedingungen für Teilnehmer am bahn.bonus-Programm der Deutschen Bahn AG (bahn.bonus)

2.1 Anmeldung
Teilnahmeberechtigt sind Inhaber einer (i) BahnCard, (ii) BonusCard Business und (iii) persönlichen JahresCard im Wert von mindestens 2.000 € (JahresCard 2000).

Anm.: Hier werden Inhaber einer persönlichen JahresCard benachteiligt. Die unterste Prämienschwelle liegt bei 500 Bonuspunkten.
Ergebnis: Das soll überarbeitet werden.

Das war nur ein kleiner Teil meiner Anregungen. Vielleicht können andere hier beurteilen, ob die Vorschläge sinnvoll sind oder nicht.

Wenn Du also meinst, unbedingt Recht behalten zu wollen, obwohl das was Du von Dir gibst, definitiv falsch ist - dann bitte. Ich kann damit leben. Hoffentlich gerät der eine oder andere mit seinem Pseudo-/Halb-"Fachwissen" an den richtigen Zub, besonders wenn er DB-Mitarbeiter ist. Bei einer FN mit Code 77 wird nicht lange gefackelt - und bei einem Zugbericht mit Code 316 auch nicht. Das ergab schon bei einigen neben einer arbeitsrechtlichen Konsequenz auch den vorübergehenden bzw. dauerhaften Verlust der Fahrvergünstigung, Familienmitglieder eingeschlossen.

Für mich ist hier EOD.

Gruß, Ralf

Mal ne Frage eingeworfen....

stuttgarter, Dienstag, 13.01.2009, 00:11 (vor 5580 Tagen) @ liebe70

Hallo Ralf,

reg dich doch nicht so auf! Das ist ein Diskussionsforum, da kann es nunmal vorkommen, dass man unterschiedlicher Meinung ist. :)

Und auch scheinbar eindeutige Sachverhalte können von verschiedenen Personen unterschiedlich gesehen werden!

Du hast zweifelsfrei große Berufserfahrung und kennst dich bestens mit den Tarifen aus - aber das heißt ja nicht dass nicht auch andere mal recht haben können und du irrst oder? Es ist doch niemand unfehlbar.

Übrigens: Deine Vorschläge zur Änderung der BB Personenverkehr finde ich sehr gut. Schade dass die nicht genommen wurden.

Gruß,

der Stuttgarter

Mal ne Frage eingeworfen....

Kurti83, Sonntag, 11.01.2009, 11:22 (vor 5582 Tagen) @ stuttgarter

Hallo,

Abgesehen von Rail & Fly-Tickets fällt mir aber spontan keine "Einmal-Fahrkarte" ein, die persönlich ist. Hier müsste es sich beim "vergessen" jedoch gleich verhalten wie bei einer Zeitkarte - nachzeigen und es kostet nur noch 7 €. Oder irre ich mich!?

Online-Tickets sind auch personengebunden.

Viele Grüße
Thomas

Danke, so maches ich es jetzt

ArneW, Hamburg, Sonntag, 11.01.2009, 22:01 (vor 5581 Tagen) @ liebe70
bearbeitet von ArneW, Sonntag, 11.01.2009, 22:03

Hallo Ralf et al,

danke für die Diskussion, da habt Ihr euch ja noch auf ein teilweise unklares Thema hingearbeitet.
Ich habe mir aber gleich gedacht, dass Ralf da die meiner Meinung nach schnellste und kompetenteste Antwort gibt.
Ich werde es nun so machen, dass ich mir eine Normalpreisfahrkarte für die Rückfahrt kaufe und meine Person bestätigen lasse. Dann kann ich mir zumindest bis auf die 15 EUR alles wiederholen.
Frage am Rande: Nach Eurer Diskussion scheint es so zu sein, dass ich bei vergessener BC50 und einem personalisierten Ticket nur 7 EUR nachzahlen muss?
Dann könnte ich doch ein Onlineticket mit BC50-Rabatt und Kreditkarte als ID benutzen, oder? Dann fehlt zwar die BC, aber des OT ist gültig, da es mit der Kreditkarte geprüft werden kann. Oder steht in den BC-BB dann drin, dass trotzdem die 15 EUR zu zahlen sind?

Ciao ARNE

Danke, so maches ich es jetzt

liebe70, Sonntag, 11.01.2009, 22:38 (vor 5581 Tagen) @ ArneW

Frage am Rande: Nach Eurer Diskussion scheint es so zu sein, dass ich bei vergessener BC50 und einem personalisierten Ticket nur 7 EUR nachzahlen muss?

Nein, geht nicht. Das ist in den Beförderungsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn andere da anderer Meinung sind. Du kommst hier um die 15 Euro nicht herum.

Dann könnte ich doch ein Onlineticket mit BC50-Rabatt und Kreditkarte als ID benutzen, oder? Dann fehlt zwar die BC, aber des OT ist gültig, da es mit der Kreditkarte geprüft werden kann. Oder steht in den BC-BB dann drin, dass trotzdem die 15 EUR zu zahlen sind?

Ja. Dann ist zwar das kontrollierbar, aber Du zahlst die Nachzahlung zur vergessenen Bahncard und bist bei der Erstattung auch wieder mit den 15 Euro dran. Und der OT-Service diskutiert da nicht so lange und ergiebig wie hier. Die Infos habe ich mir ebenfalls schon von den Kollegen des OT-Service vor längerer Zeit geholt.

Gruß, Ralf

Danke, so maches ich es jetzt

ArneW, Hamburg, Montag, 12.01.2009, 06:49 (vor 5581 Tagen) @ liebe70

Hallo Ralf,
das habe ich mir auch so gedacht. Also dann einen gute Woche für uns alle!
Ciao ARNE

ZUB-Frage zu BC50-Ticket ohne > > Einfache Antwort: > > >BC

derkleene89, Mittwoch, 14.01.2009, 12:50 (vor 5578 Tagen) @ liebe70

liebe70 schrieb:

Mit der Antwort wärste bei mir durchgefallen.

Hab die mündl. heute trotzdem erstaunlicherweise mit 100% bestanden, was bei denen in den letzten Tagen noch nich vorkam;-)


@derkleene89: tröste Dich, Du bist mit Deinem fehlerhaften Tarifwissen nicht der Einzige. Wenn schon Gruppenleiter bei Tarifkenntnissen versagen... Hatte ich erst gestern wieder mal. :-(

Jaja des merke ich auch immer wieder

Gruß, Ralf
(Zub mit Tarifwissen)

Liebe Grüße

Hendrik

(staatl. geprüfter Kfv und nun Kin/B bei der RbSH)

Glückwunsch

GUM, Donnerstag, 15.01.2009, 17:36 (vor 5577 Tagen) @ derkleene89

Hab die mündl. heute trotzdem erstaunlicherweise mit 100% bestanden, was bei denen in den letzten Tagen noch nich vorkam;-)

Herzlichen Glückwunsch !

Herzlichen Glückwunsch! ;) (owt)

Matze86, München, Donnerstag, 15.01.2009, 17:40 (vor 5577 Tagen) @ derkleene89

weiter so ;)

Herzlichen Glückwunsch! ;) (owt)

derkleene89, Donnerstag, 15.01.2009, 19:55 (vor 5577 Tagen) @ Matze86

Danke Danke :-)

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