Bahnkunden erhalten mehr Rechte bei Verspätungen (Allgemeines Forum)

Andreas, Mittwoch, 01.10.2008, 14:28 (vor 5680 Tagen)

Bahnkunden erhalten mehr Rechte bei Verspätungen

Berlin - Bahnkunden erhalten mehr Rechte bei Verspätungen. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries beschloss das Kabinett den Entwurf für ein Fahrgastrechtegesetz. Vorgesehen ist eine Entschädigung bei Unpünktlichkeit oder Ausfall eines Zuges. Bei einer Stunde Verspätung muss die Bahn 25 Prozent des Fahrpreises erstatten, bei zwei Stunden 50 Prozent. Das neue Gesetz soll noch vor der Hauptreisesaison 2009 gelten. Damit wird eine EU-Verordnung umgesetzt.

Mi, 01. Oktober 2008, 11:50 © Rhein-Zeitung & dpa-infocom

Bahnkunden erhalten mehr Rechte bei Verspätungen

JanKrohn, Vaals (NL), Mittwoch, 01.10.2008, 16:18 (vor 5680 Tagen) @ Andreas

Und bei einer BC100? Auch 25% Erstattung bei einer Verspätung von 1 h?? ;-)

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http://www.vic-fontaine.com/
http://www.heidoc.net/

Bahnkunden erhalten mehr Rechte bei Verspätungen

heinz11, Mittwoch, 01.10.2008, 16:55 (vor 5680 Tagen) @ JanKrohn

Und bei einer BC100? Auch 25% Erstattung bei einer Verspätung von 1 h?? ;-)

Gibt`s da Zweifel? ;-)
Das wäre doch der Anreiz für Pünktlichkeit bei der DB AG. Ansonsten hast du Dir in einem Jahr Deine BC 100 für die nächsten fünf Jahre finanziert.

heinz

Bahnkunden erhalten mehr Rechte bei Verspätungen

ICE 808/809, Donnerstag, 02.10.2008, 02:18 (vor 5679 Tagen) @ JanKrohn

Und bei einer BC100? Auch 25% Erstattung bei einer Verspätung von 1 h?? ;-)

Dann könnte ich davon sogar leben... Wären im letzten Jahr bei mir >15.000 € gewesen!

Bahnkunden erhalten mehr Rechte bei Verspätungen

Dan_P, St. Ilgen/Sandhausen, Donnerstag, 02.10.2008, 08:02 (vor 5679 Tagen) @ JanKrohn

Wäre schon toll *g*, doch es wird wohl auf die momentane 10€/15€-Regelung (2./1. Klasse) hinauslaufen.

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bye, Dan

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Meine Fotos im Netz - http://www.dans-photos.net/

Bahnkunden erhalten mehr Rechte bei Verspätungen

JanKrohn, Vaals (NL), Mittwoch, 01.10.2008, 16:25 (vor 5680 Tagen) @ Andreas

Bahnkunden erhalten mehr Rechte bei Verspätungen

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Mittwoch, 01.10.2008, 16:41 (vor 5680 Tagen) @ Andreas

Hallo,
bei diesen ganzen Entschädigungsregelungen geht es, das darf man nicht vergessen, in erster Linie darum den Betreiber zu einer gewissen Betriebsqualität anzuhalten und nicht um das Reduzieren von Fahrpreisen durch Rückerstattung bei Qualitätsmängeln.

Bislang konnten Eisenbahnverkehrsunternehmen vor sich hinwerkeln und es konnte ihnen doch sehr egal sein, ob ein Zug Verspätung hat oder nicht. Die DB hat sich freiweillig zu der derzeit praktizierten Regelung bekannt. Eine Regelung, die für alle tätigen Unternehmen verbindlich ist, war jedoch schon lange fällig.

Wichtig ist natürlich auch, dass Druck auf die Infrastrukturbetreiber ausgeübt wird. Ich bin mir schon sicher, dass die jetzt gefundene Lösung allen Anforderungen einigermaßen gerecht wird, auch wenn natürlich kundenfreundlichere Lösungen noch wirksamer zur Qualitätsverbesserung beigetragen hätten.

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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
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Bahnkunden erhalten mehr Rechte bei Verspätungen

heinz11, Mittwoch, 01.10.2008, 16:57 (vor 5680 Tagen) @ Holger_HAM

Hallo,
bei diesen ganzen Entschädigungsregelungen geht es, das darf man nicht vergessen, in erster Linie darum den Betreiber zu einer gewissen Betriebsqualität anzuhalten und nicht um das Reduzieren von Fahrpreisen durch Rückerstattung bei Qualitätsmängeln.

Dein Wort in Gottes Gehörgang!

Bislang konnten Eisenbahnverkehrsunternehmen vor sich hinwerkeln und es konnte ihnen doch sehr egal sein, ob ein Zug Verspätung hat oder nicht. Die DB hat sich freiweillig zu der derzeit praktizierten Regelung bekannt. Eine Regelung, die für alle tätigen Unternehmen verbindlich ist, war jedoch schon lange fällig.

Wichtig ist natürlich auch, dass Druck auf die Infrastrukturbetreiber ausgeübt wird. Ich bin mir schon sicher, dass die jetzt gefundene Lösung allen Anforderungen einigermaßen gerecht wird, auch wenn natürlich kundenfreundlichere Lösungen noch wirksamer zur Qualitätsverbesserung beigetragen hätten.

Ich befürchte weiter steigende Preise, denn die Entschädigungen werden auf jeden Fall eingepreist.

heinz

Bahnkunden erhalten mehr Rechte bei Verspätungen

ExpressFreak, Mittwoch, 01.10.2008, 19:08 (vor 5680 Tagen) @ heinz11

Ich finde es teilweise schon etwas übertrieben!
Ich kenne nicht eine einzige Fluggesellschaft die Ermäßigungen in so einem Umfang wie die DB verteilt und dabei haben Flugzeuge teilweise weit aus mehr als 60 Minuten Verspätung...
Bei Gründen für die höhere Gewalt verantwortlich ist (Suizid, Unwetter...) gehört sich meiner Meinung nach höchstens ein Kaffee-Gutschein ausgeteilt. Was kann die Bahn bitte dafür?
Was anderes ist es natürlich wenn jetzt zum Beispiel ein Schaden am Tfz usw. auftritt. Da ist eine Entschädigung natürlich mehr als nur gerechtfertigt.

Liebe Grüße,
ExpressFreak

Bahnkunden erhalten mehr Rechte bei Verspätungen

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Mittwoch, 01.10.2008, 19:42 (vor 5680 Tagen) @ ExpressFreak

Hallo,

Bei Gründen für die höhere Gewalt verantwortlich ist (Suizid, Unwetter...) gehört sich meiner Meinung nach höchstens ein Kaffee-Gutschein ausgeteilt. Was kann die Bahn bitte dafür?

nix. Und deshalb wird sie dann auch nichts zahlen müssen. In der Berichterstattung wurde darauf jedoch nicht eingegangen.

Was anderes ist es natürlich wenn jetzt zum Beispiel ein Schaden am Tfz usw. auftritt. Da ist eine Entschädigung natürlich mehr als nur gerechtfertigt.

Da ist es eindeutig. Aber natürlich wird es immer wieder Fälle geben, in denen die Schuldfrage schwer zu klären ist. Ein Beispiel wäre dafür die S4 im Ruhrgebiet vor dem Sturm Kyrill gewesen. Dort wurden die Züge durch die herabhängenden Äste über Kilometer gebürstet. Nach Regenfällen musste zeitweise der Betrieb eingestellt werden. Da hat dann der Infrastrukturbetreiber, jedoch nicht das EVU versagt.

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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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Bahnkunden erhalten mehr Rechte bei Verspätungen

heinz11, Mittwoch, 01.10.2008, 19:54 (vor 5680 Tagen) @ Holger_HAM

Hallo,

Bei Gründen für die höhere Gewalt verantwortlich ist (Suizid, Unwetter...) gehört sich meiner Meinung nach höchstens ein Kaffee-Gutschein ausgeteilt. Was kann die Bahn bitte dafür?


nix. Und deshalb wird sie dann auch nichts zahlen müssen. In der Berichterstattung wurde darauf jedoch nicht eingegangen.


Das kommt wohl auf die Informationsquelle an. Im Deutschlandfunk wurde jedes Mal Frau Zypries im Original mit dieser Passage zitiert, speziell auch wegen der PU.

heinz

Bahnkunden erhalten mehr Rechte bei Verspätungen

heinz11, Mittwoch, 01.10.2008, 19:51 (vor 5680 Tagen) @ ExpressFreak

Ich finde es teilweise schon etwas übertrieben!
Ich kenne nicht eine einzige Fluggesellschaft die Ermäßigungen in so einem Umfang wie die DB verteilt und dabei haben Flugzeuge teilweise weit aus mehr als 60 Minuten Verspätung...
Bei Gründen für die höhere Gewalt verantwortlich ist (Suizid, Unwetter...) gehört sich meiner Meinung nach höchstens ein Kaffee-Gutschein ausgeteilt. Was kann die Bahn bitte dafür?

Bei höherer Gewalt gibt es auch zukünftig nix. Also bitte Ruhe bewahren. ;-)

Was anderes ist es natürlich wenn jetzt zum Beispiel ein Schaden am Tfz usw. auftritt. Da ist eine Entschädigung natürlich mehr als nur gerechtfertigt.

Liebe Grüße,
ExpressFreak

Gruß heinz

Bahnkunden erhalten mehr Rechte bei Verspätungen

heinz11, Mittwoch, 01.10.2008, 20:00 (vor 5680 Tagen) @ ExpressFreak

Ich finde es teilweise schon etwas übertrieben!
Ich kenne nicht eine einzige Fluggesellschaft die Ermäßigungen in so einem Umfang wie die DB verteilt und dabei haben Flugzeuge teilweise weit aus mehr als 60 Minuten Verspätung...
Bei Gründen für die höhere Gewalt verantwortlich ist (Suizid, Unwetter...) gehört sich meiner Meinung nach höchstens ein Kaffee-Gutschein ausgeteilt. Was kann die Bahn bitte dafür?
Was anderes ist es natürlich wenn jetzt zum Beispiel ein Schaden am Tfz usw. auftritt. Da ist eine Entschädigung natürlich mehr als nur gerechtfertigt.

Liebe Grüße,
ExpressFreak

Eines habe ich noch vergessen. Der wesentliche Unterschied liegt darin, daß bisher alles Kulanzregelungen waren. Jetzt hat der Kunde einen Anspruch auf Entschädigung und wahrscheinlich auch die Wahl, sich das in Bar auzahlen zu lassen anstatt im Kulanzfall Gutscheine zu akzeptieren.

heinz

Bahnkunden erhalten mehr Rechte bei Verspätungen

Mario-ICE, Mittwoch, 01.10.2008, 20:14 (vor 5680 Tagen) @ heinz11

Bin persönlich auf die Praxis gespannt, wie das Ganze dann gehändelt wird.

Bahnkunden erhalten mehr Rechte bei Verspätungen

heinz11, Mittwoch, 01.10.2008, 22:38 (vor 5679 Tagen) @ Mario-ICE
bearbeitet von heinz11, Mittwoch, 01.10.2008, 22:39

Bin persönlich auf die Praxis gespannt, wie das Ganze dann gehändelt wird.

Ich auch. Tenor im DLF: Da werden wohl wieder die Gerichte entscheiden müssen. Spannend wird m.E. auch die Behandlung von BC 100-Kunden.

heinz

Auch im Verbund?

Tommyboy, OWL, Mittwoch, 01.10.2008, 21:35 (vor 5679 Tagen) @ Holger_HAM

Hallo,

ich frage mich, ob diese Regel nicht mit Verweis auf die Verbünde auch ausgehebelt werden kann? So gibt es in Bayern ja im Moment auch Gutschriften für Verspätungen im NV, ausgeschlossen sind aber soweit ich weiß alle relationslosen Pauschalpreistickets (Bayern-Ticket, Semesterticket, Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke etc.).

Wäre dann bei Fahrt in Regio-Zügen das Eisenbahnunternehmen Erbringer der Leistung oder der Verbund? Das wäre ja sonst wirklich erfreulich, zumal in NRW viele Uni's auf NRW-Semestertickets umstellen, die ließen sich durch fleißige RIS-Beobachtung re-finanzieren. ;-)

Gruß
Tommyboy

Nein und etwas ausführliches zum Lesen

Alexander, Mittwoch, 01.10.2008, 21:41 (vor 5679 Tagen) @ Tommyboy

Die Antwort ist Nein und wenn du wissen möchtest warum, dann lies dir folgende PDF durch ;-)
Regierungsentwurf Fahrgastrechte


Viele Grüße

--
Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)

aber auch extreme Verschlechterung!

Alexander, Mittwoch, 01.10.2008, 20:11 (vor 5680 Tagen) @ Andreas

Hi,

auf DSO-online wird dazu ja auch fleißig diskutiert.
Dabei hat ein User die ganzen Passagen herausgesucht, da heißt es:

§17 EVO
(2) Macht der Reisende von seinem Recht nach Absatz 1 Gebrauch, so kann er
von demjenigen, mit dem er den Beförderungsvertrag geschlossen hat, Ersatz der erforderlichen
Aufwendungen verlangen, für eine Beförderung nach Absatz 1 Nr. 2 jedoch
nur die erforderlichen Aufwendungen bis zu einem Betrag von 50 Euro.

Derzeit sind die Gutscheine unbegrenzt gültig, so konnten auch ich schon Ulm - Augsburg mit Taxi für über 100€ fahren. Aber das scheint man dann ja zu ändern, was wird wohl mit den Reisenden passieren. (Beispiel Oktoberfestzeit in München - finde da mal ein Zimmer im Hotel für 50,-€!)

Viele Grüße

--
Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)

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