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<title>ICE-Treff - [Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100?</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
<item>
<title>[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Man bräuchte keinen Magnetstreifen, ein QR Code der wie bei Onlinetickets gescannt wird würde ausreichen.</p>
</blockquote><p>Das wundert mich auch warum da gar drin oder drauf ist und man für das Deutschlandticket den komplizierten Weg mit der App gewählt hat…</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 14 Mar 2026 10:19:04 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Reservierungszettel</dc:creator>
</item>
<item>
<title>[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Man bräuchte keinen Magnetstreifen, ein QR Code der wie bei Onlinetickets gescannt wird würde ausreichen.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 14 Mar 2026 10:11:03 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>RadExpress</dc:creator>
</item>
<item>
<title>eine weitere Möglichkeit: ein 410 Euro DB Gutschein-Code (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Noch eine Möglichkeit wäre es den Bahn Bonus Service anzuschreiben und die Strecken beschreiben, wo Baustellen waren. Bin mir nicht sicher welche Email von denen gerade aktiv ist. Eventuell msz (at) deutschebahn.com anschrieben und die leiten es weiter. Vieleicht funktioniert auch bbs (at) deutschebahn.com. Je nach Anzahl der Strecken kann man einen siebenstelligen 410 Euro-Gutschein erhalten, den man für weitere Fahrten oder den ermäßigten Kauf einer weiteren BahnCard 100 nutzen kann.</p>
</blockquote><p>Denkst du, es macht einen Unterschied, ob man die E-Mail-Adresse nutzt oder das Kontaktformular? Ich hatte zunächst den Kundendialog über die Webseite und dann noch den Statusservice/BC100-Service über die App angeschrieben, beide Male aber Absagen bezüglich einer Kulanzleistung erhalten. Deswegen hatte ich die Hoffnung auf einen Gutschein o.Ä. schon begraben, aber wenn eine andere Stelle großzügiger ist, könnte ich das ja noch einmal versuchen.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 10 Mar 2026 11:07:42 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Berlin25</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Danke für die Hinweise! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>was praktisch gesehen komplett irrelevant ist. Denn niemand kann nachweisen ob, und wenn ja wann er diese eine Reise dann getätigt hätte. Man kann weder einen Zangenabdruck auf die BC setzen, noch kann man sie einziehen (wohl nichtmals im letzten Zug der Reise) noch das sonstwie vermerken. Wenn also die Möglichkeit besteht die Reise nachzuholen, dann könnte er das jeden Tag des folgenden Jahres erneut tun. Und genau aus dem Grund wirds im Zug damit auch Probleme geben, außer das Kontrollpersonal hat keinen Bock auf Streß. </p>
</blockquote><p>Ich denke auch, dass ZuB hier eine FN schreiben wird. Die FN-Stelle wird die Forderung dann auflassen, wenn der Kunde erklärt, dass er eine bestimmte Reise verspätungsbedingt verschieben musste. Die zweite FN fünf Tage später auf derselben Strecke wird die FN-Stelle aber nicht mehr auflassen mit der Begründung, dass die Reise ja bereits nachgeholt worden ist.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 07 Mar 2026 12:19:12 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Barzahlung</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Danke für die Hinweise! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Nach meiner Ansicht ist es genau eine Reise, die nach Ablauf der Geltungsdauer nachgeholt werden darf, und nicht ein ganzes Fahrtenbündel.</p>
</blockquote><p>was praktisch gesehen komplett irrelevant ist. Denn niemand kann nachweisen ob, und wenn ja wann er diese eine Reise dann getätigt hätte. Man kann weder einen Zangenabdruck auf die BC setzen, noch kann man sie einziehen (wohl nichtmals im letzten Zug der Reise) noch das sonstwie vermerken. Wenn also die Möglichkeit besteht die Reise nachzuholen, dann könnte er das jeden Tag des folgenden Jahres erneut tun. Und genau aus dem Grund wirds im Zug damit auch Probleme geben, außer das Kontrollpersonal hat keinen Bock auf Streß. </p>
<p>In der Praxis würde ich vermuten: ist man am Tag nach dem letzten Geltungstag unterwegs und führt eine Verspätung vom Vortag an: wird durchgewunken. Alles andere: führt min. zu Diskussionen und häufig auch zur Fahrpreisnacherhebung.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=725185</link>
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<pubDate>Sat, 07 Mar 2026 11:57:00 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>gnampf</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Danke für die Hinweise! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Zu <em>bei jeder Fahrt </em>noch der Hinweis:<br />
Du darfst das Ganze einmal machen. Danach ist die Reise abgeschlossen. Eine einjährige Verlängerung Deiner BC100 erhälst Du dadurch nicht.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Für jede Fahrt, die ich aufgrund der Änderung und daraus resultierenden Verspätung nicht mache und verschiebe, natürlich nur einmal. Allerdings verzichte ich an mehreren Tagen auf das Pendeln, wenn sich das zeitlich durch die Fahrplanänderung nicht mehr rentiert, anders zu meinen ursprünglichen Plänen. Daher habe ich mehrere Fahrten auf derselben Strecke nachzuholen</p>
</blockquote><p>Darauf sehe ich allerdings keinen Anspruch.</p>
<p>Du hast, sagen wir, eine PBC100 gültig 5.1.-4.4. und wolltest damit drei Fahrten Spandau-Hannover unternehmen an den Tagen 31.3., 2.4., 4.4. Die hast Du nicht gemacht, sondern planst neu am 20.5. zu fahren. Soweit so gut.<br />
Dann hast Du mit Ankunft am 20.5. in Hannover ja aber nicht bloß die verschobene Fahrt vom 31.3. abgeschlossen, sondern gleichzeitig auch die vom 2.4. und 4.4. Die Ansprüche sind also alle abgegolten.</p>
<p>Aus einem ähnlichen Grund kannst Du auch nicht nochmal von Hannover nach Spandau fahren.<br />
Entweder warst Du dann ja schon in Spandau, d.h. am Reiseziel und somit nicht mehr anspruchsberechtigt, oder Du warst in Hannover und die bereits außerhalb der Geltungsdauer der BC100 getätigte Hinreise Spandau-Hannover war nicht als spätere Fortsetzung einer von Spandau nach Hannover geplanten Reise begründbar.</p>
<p>Nach meiner Ansicht ist es genau eine Reise, die nach Ablauf der Geltungsdauer nachgeholt werden darf, und nicht ein ganzes Fahrtenbündel.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=725184</link>
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<pubDate>Sat, 07 Mar 2026 11:03:58 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Barzahlung</dc:creator>
</item>
<item>
<title>eine weitere Möglichkeit: ein 410 Euro DB Gutschein-Code (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Noch eine Möglichkeit wäre es den Bahn Bonus Service anzuschreiben und die Strecken beschreiben, wo Baustellen waren. Bin mir nicht sicher welche Email von denen gerade aktiv ist. Eventuell msz (at) deutschebahn.com anschrieben und die leiten es weiter. Vieleicht funktioniert auch bbs (at) deutschebahn.com. </p>
</blockquote><p>ich empfehle als Email wenn dann reiseportal[at]bahn.de zu nutzen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=725174</link>
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<pubDate>Fri, 06 Mar 2026 20:20:03 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>bahnfahrerofr.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>eine weitere Möglichkeit: ein 410 Euro DB Gutschein-Code (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Noch eine Möglichkeit wäre es den Bahn Bonus Service anzuschreiben und die Strecken beschreiben, wo Baustellen waren. Bin mir nicht sicher welche Email von denen gerade aktiv ist. Eventuell msz (at) deutschebahn.com anschrieben und die leiten es weiter. Vieleicht funktioniert auch bbs (at) deutschebahn.com. Je nach Anzahl der Strecken kann man einen siebenstelligen 410 Euro-Gutschein erhalten, den man für weitere Fahrten oder den ermäßigten Kauf einer weiteren BahnCard 100 nutzen kann.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=725172</link>
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<pubDate>Fri, 06 Mar 2026 19:45:25 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>ICE1021</dc:creator>
</item>
<item>
<title>[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Mein Plan war das tägliche Pendeln. Meine Ausweitung des Homeoffices ist die reine Reaktion auf den massiven Taktverlust. Es wurde der Halt in Spandau ja sogar noch bei zusätzlichen Züge gestrichen, für die ich nach Bekanntgabe eine Reservierung hatte. Wenn von jetzt auf gleich mehr als die Hälfte der relevanten Verbindungen wegfallen und ich im Vergleich zur geplanten Fahrt täglich 60 Minuten später ankommen würde, ist das für mich ein massiver Einschnitt in die vertragliche Leistung.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Auch wenn ich ggf. vom Thema abkomme. Wenn Du angeblich jeden Tag nach Berlin reisen willst/muss/wolltest, aufgrund des teilweisen Wegfalls des Halts in Spandau nicht mehr bequem bzw. zuvberlässig dort hinkommst und die Arbeit nun auf das Homeoffice ausweiten kannst, wieso willst Du jeden Tag nach Berlin fahren, wenn es nicht sein muss, da Du im Homeoffice arbeiten kannst? Ist Dir Freizeit nichts Wert? </p>
</blockquote><p>Ich mag es, ins Büro zu fahren. Und im Zug darf ich auch mobil arbeiten. Also wenn alles nach Plan läuft, finde ich mein Pendelleben sehr angenehm - Arbeit im Zug, etwas Pause, Arbeit im Büro, etwas Pause, Arbeit im Zug. Wege zum Bahnhof sind nicht lang. Daher habe ich auch keinen richtigen Zeitgewinn, wenn ich zuhause arbeite.<br />
Jetzt ist es aber so, dass nicht mehr alle dreißig Minuten ein Zug von Spandau nach Hannover fährt und auch nicht immer mal wieder zwei recht kurz hintereinander (eine gute &quot;Ausfallreserve&quot;). Damit konnte ich gut Puffer einplanen. Mit dem 30-90-Minuten-Takt bin ich deutlich unflexibler. Auf dem Hinweg ist das unpraktisch, wenn ich eine Besprechung zu einer bestimmten Uhrzeit habe und mich der Takt zu einer deutlich eheren Abfahrtszeit zwingt, um noch genügend Verspätungspuffer zu haben. Auf dem Rückweg ist es noch gravierender - einerseits muss ich nun sehr genau planen, wann ich von der Arbeit gehe, um nicht in die 90-Minuten-Taktlücke zu geraten. Zudem sind die Abfahrtsprognosen in Hannover meiner Erfahrung nach nicht sonderlich zuverlässig, also immer auch etwas Glücksspiel. Und wenn dann mein angedachter Zug stark verspätet ist oder ausfällt, habe ich kaum Ausweichmöglichkeiten. Das frisst dann so viel Zeit, dass ich lieber daheim bin, wenn es sich irgendwie einrichten lässt (geht aber auch nicht immer).</p>
<blockquote><p><br />
Und selbst planmäßige Halte in Spandau sind ja niemals wegen möglicher Verspäterungen garantiert, daher, nicht falsch verstehen, wo ist das Problem?</p>
</blockquote><p>Einen Ausfall des Haltes in Spandau habe ich sonst nur bei großräumigen Umleitungen erlebt, die kommen aber auch nicht alle Tage vor. Würde der Ausfall nur kurzfristig für eine Woche oder so sein, oder würde es weniger Züge betreffen (zum Beispiel könnten im Wechsel auch die Halte in Stendal oder Wolfsburg entfallen), ließe sich das vielleicht aushalten. Aber die jetzige Situation hat meine komplette Flexibilität geraubt, die ich zuvor sehr geschätzt habe.</p>
<blockquote><p><br />
Grüße<br />
Markman</p>
</blockquote>]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=725171</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=725171</guid>
<pubDate>Fri, 06 Mar 2026 19:06:21 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Berlin25</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Danke für die Hinweise! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Wie seht ihr die Rechtslage bei der BC100?</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Tariflich ist es so, dass Nr. 9.1.1 für alle DB-Fernverkehrsfahrkarten gleichermaßen gilt.<br />
Gesetzlich ist es so, dass Art. 18 Abs. 1 lit. b, c VO (EU) 2021/782 im innerdeutschen und internationalen Verkehr für alle Fahrkarten gleichermaßen gilt.</p>
</blockquote><p>Vielen Dank für die detaillierten Verweise! Die schaue ich mir später einmal genauer an.</p>
<blockquote><blockquote><p>Ich habe wenig Lust, bei jeder Fahrt Grundsatzdiskussionen mit dem Zub zu führen – das schont weder meine Nerven noch die des Personals.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Einen anderen Weg gibt aber nicht. Wenn es ZuB bei der Kontrolle nicht versteht, wird er Dir eine FN schreiben und Du widersprichst dieser im Nachgang einmalig.</p>
</blockquote><p>Genau so etwas möchte ich ja gern vermeiden - das erscheint mir absurd, eine so nicht ganz triviale Frage auf das ZuB zu übertragen und im Zweifelsfall dann den Fahrgast mit FN und dem ganzen Verfahren - und natürlich einer gewissen Unsicherheit - zu stressen.<br />
 </p>
<blockquote><p>Zu <em>bei jeder Fahrt </em>noch der Hinweis:<br />
Du darfst das Ganze einmal machen. Danach ist die Reise abgeschlossen. Eine einjährige Verlängerung Deiner BC100 erhälst Du dadurch nicht.</p>
</blockquote><p>Für jede Fahrt, die ich aufgrund der Änderung und daraus resultierenden Verspätung nicht mache und verschiebe, natürlich nur einmal. Allerdings verzichte ich an mehreren Tagen auf das Pendeln, wenn sich das zeitlich durch die Fahrplanänderung nicht mehr rentiert, anders zu meinen ursprünglichen Plänen. Daher habe ich mehrere Fahrten auf derselben Strecke nachzuholen, und da frage ich mich schon, wie das dokumentiert werden soll. Mehr als meine nachholbaren Fahrten darf - und will ich auch gar nicht - nachholen.</p>
<blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p>Vielleicht hat ja doch noch jemand einen Tipp, wie man das dokumentiert bekommt, oder ob gar die Schlichtungsstelle helfen konnte. Oder weiß aus Erfahrung, dass das nicht geht.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Grundsätzlich so wie Du auch bei einem Flexpreis oder Deutschlandticket vorgehst:<br />
Du erstellst einen Screenshot der ursprünglichen Verbindung inkl. der Verspätungsprognosen, steigst mit der abgelaufenen Fahrkarte in den Zug ein und zeigst bei der Kontrolle im Bedarfsfall den Screenshot zusammen mit der abgelaufenen BC100 vor.</p>
<p>Damit wäre nachwiesen, dass Du für eine spätere Weiterreise anspruchsberechtigt bist.</p>
</blockquote><p>Screenshot geht natürlich nicht, da hätte ich für alle angedachten Verbindungen proaktiv diese dokumentieren sollen - und wie soll ich damit rechnen, dass so kurzfristig der Fahrplan geändert wird. Bei einer regulären Fahrkarte steht der Fahrplan natürlich mit drauf, das ist praktischer. Bei den Zügen, die ich reserviert hatte, und die dann doch nicht in Spandau hielten, hätte ich natürlich den Nachweis - nur an den Tagen bin ich tatsächlich gefahren, nur mit einem anderen Zug. Das hilft mir dann also doch nicht weiter.</p>
<blockquote><p><br />
Das Ganze mit einer baustellenbedingten Fahrplanänderung durchzuziehen, halte ich aber für gewagt, weil nicht so ganz klar ist, ab welchem Zeitpunkt der Beförderungsvertrag zwischen Dir und der DB geschlossen ist.</p>
</blockquote><p>Der Vertrag wurde mit dem Kauf der BahnCard geschlossen. Zugegeben, damals stand der Fahrplan 2026 noch gar nicht fest (oder war nicht öffentlich). Aber dass ich mich mit der Veröffentlichung des Winterfahrplans erst einmal darauf verlassen könnte, damit wäre nun doch auszugehen. So einen Haltausfall von Spandau hatte ich im letzten Sommer schon einmal für vier Wochen, und da hatte ich auch das Gefühl, dass das im April noch anders in der Fahrplanauskunft stand. Da ich mir aber nicht sicher war und geschweige einen Nachweis dafür hatte, hatte ich für die Verspätungen nicht einmal die 15-Euro-Pauschale geltend gemacht (außer, es kamen noch 60 Minuten Verspätung hinzu).</p>
<blockquote><p><br />
Die Schlichtungsstelle rufst Du dann an, wenn eine EBE-Forderung gegen Dich erhoben wird und auch nach einem schriftlichen Widerspruch unter Verweis auf Nr. 9.1.1 daran festgehalten wird.</p>
<p>Da sich die DB ggü. dem euroconsum e.V. zur Unterlassung verpflichtet hat, könnten die etwaige Verstöße gegen Art. 18 Abs. lit. c vermutlich zivilrechtlich sanktionieren. Es kann aber sein, dass dafür 60min. und nicht bloß 20min. zu erwartende Verspätung erforderlich sind. Was im Vertrag genau drin steht, wissen wir nicht.</p>
</blockquote><p>60 Minuten wären bei den meisten meiner geplanten und nicht durchgeführten Fahrten sogar dabei.</p>
<p>Vielen Dank jedenfalls für deine ausführlichen Hinweise! Ich hätte mir natürlich gewünscht, dass es irgendeine stressärmere Weise der Durchsetzung gegeben hätte, da mir der mögliche Stress so das Nachholen der Fahrten wohl nicht wert sein wird...</p>
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<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=725170</link>
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<pubDate>Fri, 06 Mar 2026 18:53:57 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Berlin25</dc:creator>
</item>
<item>
<title>[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Mein Plan war das tägliche Pendeln. Meine Ausweitung des Homeoffices ist die reine Reaktion auf den massiven Taktverlust. Es wurde der Halt in Spandau ja sogar noch bei zusätzlichen Züge gestrichen, für die ich nach Bekanntgabe eine Reservierung hatte. Wenn von jetzt auf gleich mehr als die Hälfte der relevanten Verbindungen wegfallen und ich im Vergleich zur geplanten Fahrt täglich 60 Minuten später ankommen würde, ist das für mich ein massiver Einschnitt in die vertragliche Leistung.</p>
</blockquote><p>Auch wenn ich ggf. vom Thema abkomme. Wenn Du angeblich jeden Tag nach Berlin reisen willst/muss/wolltest, aufgrund des teilweisen Wegfalls des Halts in Spandau nicht mehr bequem bzw. zuvberlässig dort hinkommst und die Arbeit nun auf das Homeoffice ausweiten kannst, wieso willst Du jeden Tag nach Berlin fahren, wenn es nicht sein muss, da Du im Homeoffice arbeiten kannst? Ist Dir Freizeit nichts Wert? </p>
<p>Und selbst planmäßige Halte in Spandau sind ja niemals wegen möglicher Verspäterungen garantiert, daher, nicht falsch verstehen, wo ist das Problem?</p>
<p>Grüße<br />
Markman</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 06 Mar 2026 18:47:37 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>markman</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rechtslage zu späterer Fahrt unklar (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Die Rechtslage ist somit alles andere als klar und zur Unterlassung verpflichtet ist derzeit auch nur die DB AG.</p>
</blockquote><p>Wobei ich es schwierig finde, dass im DB-FAQ keine Begrenzung der Aussagen auf Züge der DB AG erfolgt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=725168</link>
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<pubDate>Fri, 06 Mar 2026 18:37:23 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>bahnfahrerofr.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rechtslage zu späterer Fahrt unklar (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich finde diese Regelung mit der einjährigen Gültigkeit sowieso schon absurd. Mir ist bewusst, dass die Rechtslage aktuell so ist</p>
</blockquote><p>Da liegt Dein Bewusstsein falsch. Es gibt hierzu nämlich keine abschließende gerichtliche Klärung.</p>
<p>Das OLG Köln hat vor einigen Jahren mal entschieden, dass nach Fluggastrechte-Verordnung wohl grundsätzlich nicht bis in alle Ewigkeit später gefahren werden kann:</p>
<p>Außerdem liege entgegen der Ansicht des Landgerichts kein Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 a), Art. 8 Abs. 1 c) der FluggastrechteVO vor; die &quot;vergleichbaren Reisebedingungen&quot; erforderten einen Zusammenhang mit der ursprünglichen Reiseplanung, der bei den streitgegenständlichen Fällen nicht gegeben sei.</p>
<p><a href="https://openjur.de/u/2322947.html">https://openjur.de/u/2322947.html</a></p>
<p>Damit ist eine Unterlassungsklage eines Verbraucherverbands abgewiesen worden. Dieses Urteil ist afaik auch der Grund, warum das EBA in solchen Fällen nicht tätig wird.</p>
<p>Die DB ist nach dem angekündigten EVG-Streik im Mai 2023 nicht verklagt worden, weil sie sich bereits im Konsultationsverfahren zur Unterlassung verpflichtet hatte. Hier gibt es also auch keine <em>Rechtslage</em>, sondern lediglich eine außergerichtliche Einigkeit bis auf Widerruf, dass man bis 1 Jahr später fahren kann.</p>
<p>Die Frage der Anwendbarkeit von Art. 60 CIV ist nicht weniger diskussionswürdig.<br />
Denn wenn die Fluggastrechte-Verordnung keine konkrete zeitliche Grenze vorsieht, auch nicht 1 Jahr, wieso sollte die Fahrgastrechte-Veordnung dann eine Grenze vorsehen? Der Anspruch könnte im Falle +60 somit auch über 1 Jahr hinaus bestehen.</p>
<p>Die Rechtslage ist somit alles andere als klar und zur Unterlassung verpflichtet ist derzeit auch nur die DB AG.</p>
<blockquote><p>Entweder sofortige/zeitnahe Weiterfahrt mit geänderter Verbindung am gleichen ggf. spätestens nächsten Tag oder eben vollständige Erstattung sollte hier in der Regel ausreichend sein und wäre in meinen Augen angemessen.</p>
</blockquote><p>Finde ich nicht, weil der Kunde bei einer Verschiebung der Reise dann mit Mehrkosten belastet ist. Außerdem ist mit der vollständigen Erstattung weiterhin Missbrauch möglich.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=725167</link>
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<pubDate>Fri, 06 Mar 2026 18:32:57 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Barzahlung</dc:creator>
</item>
<item>
<title>[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich meine, dass es früher bei Streckenzeitkarten auch mal pauschalisierte Erstattungen bei längeren Baustellen gab, sowie die Möglichkeit diese zu pausieren bzw. hinterlegen zu lassen.</p>
</blockquote><p>Korrekt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=725166</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=725166</guid>
<pubDate>Fri, 06 Mar 2026 18:16:22 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>JeDi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Habe ich die Monatskarte eines Verkehrsverbundes und es finden Bauarbeiten statt und aus dem 30 min Takt wird ein 60 min Takt im Nahverkehr muss ich den gleichen Preis zahlen, und wenn Elze gesperrt ist oder Salzgitter - Goslar wegen Dammrutsch kann ich auch nicht sagen, ich fahre zwei Monate später, wenn ich in dem Monat kein Deutschlandticket abonniert habe, und fahre trotzdem.</p>
</blockquote><p>Monatskarten kann ich monatlich kündigen und mit etwas Glück informieren die Verkehrsverbünde vorab. Bei einer Jahreskarte mit einer Woche Vorlauf für viele Wochen die Situation signifikant zu verschlechtern ist da aber schon ein anderes Kaliber.</p>
<blockquote><p><br />
Wenn ich einen Mobilfunkvertrag habe, muss ich auch akzeptieren, wenn das Netz mal langsam ist, weil alle es an einem Ort nutzen. Volle Züge ohne Sitzplatz generieren sogar höhere Preise.</p>
</blockquote><p>Wenn ich einen Internetanschluss mit zugesicherten 250 Mbit habe, für Monate aber nur 100 Mbit erhalte, hätte ich allerdings Anspruch auf Entschädigung und auch ein Sonderkündigungsrecht. Dass die Züge nicht immer pünktlich sind, daran habe ich mich gewöhnt, aber von heute auf morgen für mich so viele Verbindungen zu streichen, hat eine andere Dimension.</p>
<blockquote><p><br />
Für mein Rechtsempfinden sollte dem Fahrgast ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden, wenn Verbindungen des Jahresfahrplan, auf die man sich verlassen hat, über einen längeren Zeitraum ausfallen.</p>
</blockquote><p>Unter der Voraussetzung, dass die Änderung rechtzeitig kommuniziert wird, fände ich das auch fair. Aber etwas mehr Vorlauf als eine Woche sollte es dann schon sein, damit man überhaupt umdisponieren kann.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=725165</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=725165</guid>
<pubDate>Fri, 06 Mar 2026 18:16:17 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Berlin25</dc:creator>
</item>
<item>
<title>[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich meine, dass es früher bei Streckenzeitkarten auch mal pauschalisierte Erstattungen bei längeren Baustellen gab, sowie die Möglichkeit diese zu pausieren bzw. hinterlegen zu lassen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=725164</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=725164</guid>
<pubDate>Fri, 06 Mar 2026 18:09:38 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>bahnfahrerofr.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die Einjahresregel finde ich persönlich auch arg übertrieben. Bei dem Wintereinbruch im Januar und der Sonderkulanz hatten sich einige auch mit günstigen Fahrkarten für diesen Zeitraum eingedeckt, um sie dann später flexibel nutzen zu können. Das ist sicherlich nicht Sinn der Sache.</p>
<p>Am liebsten wäre mir hier auch eine Kulanzlösung gewesen und vor allem, wenn mich die Bahn selbst proaktiv über die Änderungen informiert hätte (mein Reiseverhalten kennt sie durch das von mir genutzte Reservierungskontingent ja schon). Aber erst aus den Medien zufällig zu erfahren, dass wenig später mehr als die Hälfte meiner möglichen Verbindungen entfällt, und dann von der Bahn so abgespeist zu werden, frustriert mich doch arg. Zudem überzeugt mich der Effekt dieser Änderung nicht wirklich, so viel Puffer, wie die Züge trotz Langsamfahrstelle anscheinend noch haben und wie viel Zeit sie dann beispielsweise in Hannover vor und im Bahnhof immer verbummeln.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=725163</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=725163</guid>
<pubDate>Fri, 06 Mar 2026 18:07:56 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Berlin25</dc:creator>
</item>
<item>
<title>[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Habe ich die Monatskarte eines Verkehrsverbundes und es finden Bauarbeiten statt und aus dem 30 min Takt wird ein 60 min Takt im Nahverkehr muss ich den gleichen Preis zahlen, und wenn Elze gesperrt ist oder Salzgitter - Goslar wegen Dammrutsch kann ich auch nicht sagen, ich fahre zwei Monate später, wenn ich in dem Monat kein Deutschlandticket abonniert habe, und fahre trotzdem.</p>
</blockquote><p>Grade bei sowas wie Elze ist es unstrittig, dass sowas geht. Zumindest, soweit die Sperrung beim Fahrkartenkauf noch nicht bekannt war (wobei hier die Frage ist, was bei einem monatlich kündbaren Abo als Kaufzeitpunkt gilt).</p>
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<pubDate>Fri, 06 Mar 2026 18:04:59 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>JeDi</dc:creator>
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<title>Antwort: ja. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Das Ganze mit einer baustellenbedingten Fahrplanänderung durchzuziehen, halte ich aber für gewagt, weil nicht so ganz klar ist, ab welchem Zeitpunkt der Beförderungsvertrag zwischen Dir und der DB geschlossen ist.</p>
</blockquote><p>Mh, wobei ich in dem Fall, dass die Änderung nach Kauf der BC100 erfolgte und man die Reiseabsicht dokumentiert hat (Reservierungen, Fahrplanausdruck), schon dazu tendiere, dass es hier auch anwendbar wäre.</p>
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<pubDate>Fri, 06 Mar 2026 18:02:48 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>bahnfahrerofr.</dc:creator>
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<title>[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Mal ganz ehrlich:</p>
<p>Ich verstehe diese kruden Gedankengänge nicht.</p>
<p>Mit einer BC100 habe ich eine Fahrkarte gekauft, die 1 Jahr gilt. Ich kann im Gegensatz zum Deutschlandticket oder einer Monatskarte eines Verkehrsverbundes / Bundeslandes den DB Fernverkehr nutzen.</p>
<p>Habe ich die Monatskarte eines Verkehrsverbundes und es finden Bauarbeiten statt und aus dem 30 min Takt wird ein 60 min Takt im Nahverkehr muss ich den gleichen Preis zahlen, und wenn Elze gesperrt ist oder Salzgitter - Goslar wegen Dammrutsch kann ich auch nicht sagen, ich fahre zwei Monate später, wenn ich in dem Monat kein Deutschlandticket abonniert habe, und fahre trotzdem.</p>
<p>Wenn ich einen Mobilfunkvertrag habe, muss ich auch akzeptieren, wenn das Netz mal langsam ist, weil alle es an einem Ort nutzen. Volle Züge ohne Sitzplatz generieren sogar höhere Preise.</p>
<p>Für mein Rechtsempfinden sollte dem Fahrgast ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden, wenn Verbindungen des Jahresfahrplan, auf die man sich verlassen hat, über einen längeren Zeitraum ausfallen.</p>
<p>Gruss</p>
<p>Heiko</p>
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<pubDate>Fri, 06 Mar 2026 18:02:34 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>TRAXXP160DE</dc:creator>
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