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<title>ICE-Treff - Ein Beförderungsvertrag ist kein Reisevertrag</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Ein Beförderungsvertrag ist kein Reisevertrag (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich sehe zwar auch den Beförderungsvertrag mit Nebenbedingung, diese Nebenbedingung ist aus meiner Sicht aber die Einschränkung, für bestimmte Teilstrecken nur explizit auf der Fahrkarte genannte Züge nutzen zu können und nicht eine gewählte Aufenthaltsdauer (immer unter der Prämisse, dass die Züge wie gebucht fahren und die Nebenbedingung nicht durch Fahrgastrechte oder Kulanz aufgehoben wird).<br />
Denn du erhältst von der DB immer nur ein Angebot für eine spezifische Kombination von Zügen vom Start- zum Endbahnhof. Was aber bei der Buchungsanfrage eingegeben wurde, um dieses Angebot zu erhalten, ist dabei egal und nicht Vertragsbestandteil. Das kann eine Aufenthaltsdauer in einem bestimmten Bahnhof sein, das kann aber auch die Festlegung einer Mindestumstiegszeit oder eine bestimmte Auswahl an Zuggattungen sein. Relevant bei zuggebundenen Fahrkarten ist die Zusatzvereinbarung, welche Züge genutzt werden dürfen. Und was du dann an einem Umstiegsbahnhof zwischen der Ankunft des einen Zuges und der Abfahrt des nächsten Zuges machst, ist dein privates Vergnügen.<br />
Ich nutze auch häufig die Möglichkeit, Fahrkarten mit längeren Zwischenhalten zu buchen (die letzte war z. B. ein Supersparpreis Europa nach Domodossola mit einem 6-h-Aufenthalt in Frutigen, den ich ich für eine Führung im Lötschberg-Basistunnel genutzt habe. Ich weiß aber auch, dass ich nur die Zugfahrt gebucht habe und ein geplanter Aufenthalt auch kürzer ausfallen kann.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=714464</link>
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<pubDate>Wed, 07 May 2025 21:39:22 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>delphi_02</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ein Beförderungsvertrag ist kein Reisevertrag (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Bleibt die Frage, was ist die Konsequenz daraus in der Praxis? Mangels Regelung in den FGR geht da ja nicht einfach eine Aufhebung der Zugbindung raus hervor.</p>
</blockquote><p>In der Praxis wird die Zugbindung manchmal komplett aufgehoben, manchmal die Fahrkarte für andere Züge gültig geschrieben, sodass der geplante Aufenthalt eingehalten werden kann. Dass es dazu Diskussionen gab, hab ich zumindest noch nie erlebt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=714348</link>
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<pubDate>Tue, 06 May 2025 17:31:28 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>JeDi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ein Beförderungsvertrag ist kein Reisevertrag (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Genausowenig besteht bei einem Beförderungsvertrag von A nach B ein Anspruch, dass diese Beförderung über bestimmte Wege, mit bestimmten Zügen oder bestimmten Zwischenaufenthalten erfolgt.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Und dass das falsch ist, muss Dir selbst klar sein - Stichwort Zugbindung.</p>
</blockquote><p>Die Zugbindung begründet doch keinen Anspruch des Fahrgastes, die Züge zu nutzen, sondern gerade die einseitige Verpflichtung, genau diese zu nutzen, und im Gegenzug dafür gibt es erheblichen Rabatt auf den Fahrpreis. Erst wenn aus nicht vom Fahrgast zu vertretenden Gründen diese Züge nicht genutzt werden können oder diese verspätet sind, darf er auch andere Züge verwenden.</p>
<blockquote><p>Übrigens geht es hier genau um die Besonderheit, dass ein Beförderungsvertrag geschlossen wurde, dessen Nebenvereinbarung eben einen bestimmten Aufenthalt als wesentlichen Vertragsbestandteil enthält, weil der Kunde den Vertrag sonst nicht abgeschlossen hätte.</p>
</blockquote><p>Da wird es interessant, dieser Ansicht kann ich durchaus folgen.</p>
<p>Bleibt die Frage, was ist die Konsequenz daraus in der Praxis? Mangels Regelung in den FGR geht da ja nicht einfach eine Aufhebung der Zugbindung raus hervor.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=714347</link>
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<pubDate>Tue, 06 May 2025 17:25:01 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>zettelbox</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ein Beförderungsvertrag ist kein Reisevertrag (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Genausowenig besteht bei einem Beförderungsvertrag von A nach B ein Anspruch, dass diese Beförderung über bestimmte Wege, mit bestimmten Zügen oder bestimmten Zwischenaufenthalten erfolgt.</p>
</blockquote><p>Und dass das falsch ist, muss Dir selbst klar sein - Stichwort Zugbindung.</p>
<p>Übrigens geht es hier genau um die Besonderheit, dass ein Beförderungsvertrag geschlossen wurde, dessen Nebenvereinbarung eben einen bestimmten Aufenthalt als wesentlichen Vertragsbestandteil enthält, weil der Kunde den Vertrag sonst nicht abgeschlossen hätte.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=714333</link>
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<pubDate>Tue, 06 May 2025 15:34:32 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Hustensaft</dc:creator>
</item>
<item>
<title>&quot;Zugbindung aufgehoben&quot;, wenn +20 am Ziel zu erwarten ist (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Doch auch in dem Fall wäre die Zugbindung aufgehoben. Du darfst ja früher fahren und könntest ja den Anschluss faktisch nicht erreichen.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Das sehe ich nicht so. Ansprüche bestehen m.E. nur, wenn auch die auf der Fahrkarte aufgedruckte Reiseverbindung genutzt wird.</p>
</blockquote><p>Dann siehst Du das falsch.</p>
<p>Die aufgedruckte Reiseverbindung hat mit den Ansprüchen nach den Fahrgastrechten nichts zu tun. Die Zugbindung ist aufgehoben, wenn der Regionalzug Teil des Beförderungsvertrages war, also ein Ticket incl. Fernverkehrsvorlauf gebucht wurde.</p>
<p>Im deutschen Eisenbahnverkehr gilt:<br />
Wird aufgrund einer Verspätung der Zielbahnhof mit 20 (international 60) oder mehr Minuten Verspätung erreicht, so kann ein anderer Zug gewählt werden (auch über andere Strecken) um zum Ziel zu gelangen.</p>
<p>Hier hatte der zur Fahrt genutzte Zug Verspätung (bzw. erreichte den Umsteigebahnhof nicht), so dass der Anschlusszug verpasst wurde und der Zielbahnhof nicht pünktlich erreicht werden konnte. Daher können andere Züge zum Ziel genutzt werden. Bei zuggebundenen Tickets ist deshalb automatisch (ohne weitere Bescheinigung) die Zugbindung aufgehoben.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=714309</link>
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<pubDate>Tue, 06 May 2025 08:57:24 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>JoeO</dc:creator>
</item>
<item>
<title>&quot;Zugbindung aufgehoben&quot;, wenn +20 am Ziel zu erwarten ist (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Genau! Es ist ja ganz klar Bahnverschulden, denn der Reisende hat ja eine passende Verbindung gewählt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=714308</link>
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<pubDate>Tue, 06 May 2025 08:51:26 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>611 040</dc:creator>
</item>
<item>
<title>&quot;Zugbindung aufgehoben&quot;, wenn +20 am Ziel zu erwarten ist (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Doch auch in dem Fall wäre die Zugbindung aufgehoben. Du darfst ja früher fahren und könntest ja den Anschluss faktisch nicht erreichen.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Das sehe ich nicht so. Ansprüche bestehen m.E. nur, wenn auch die auf der Fahrkarte aufgedruckte Reiseverbindung genutzt wird.</p>
</blockquote><p>Das sehe ich anders. Die Zugbindung im SP/SPP unterscheidet sich vom Flexpreis ja erstmal vor allem insofern, als dass beim SP/SPP eben konkrete Fernverkehrszüge zu nutzen sind. Im NV-Vorlauf / -Nachlauf gibt es dementsprechend keinen Unterschied zwischen Sparpreis mit Zugbindung und Flexpreis ohne Zugbindung. (Die Diskussion, ob man dabei sogar NV-Züge verwenden darf, mit denen der FV-Zug nicht mehr erreichbar ist oder die im Nachlauf deutlich vor Ankunft des FV-Zuges am Zwischenhalt fahren, hatten wir hier kürzlich. Es war recht eindeutig die Ansicht, dass jeder beliebige NV-Zug verwendet werden darf, auch wenn er nicht in zeitlicher Logik zu den gebundenen Fernzügen steht.)</p>
<p>Nun sollte es unstreitig sein, dass beim Flexpreis die Ansprüche von der tatsächlich genutzten Verbindung und nicht von der auf der Fahrkarte aufgedruckten Verbindung abhängen. Analog muss es beim SP/SPP sein - wenn im NV-Vorlauf ein anderer als der aufgedruckte Zug verwendet wird, und deshalb wird der FV-Zug unerreichbar, ist die Zugbindung m.E. eindeutig aufgehoben.</p>
<p>Wenn ein NV-Zug genommen wird, der einen Anschluss unterhalb der Mindestumstiegszeit des Bahnhofes bedeutet und deswegen bei der Verbindungssuche nicht angezeigt wird, ist ein Verpassen des Anschlusses natürlich eigene Verantwortung, aber darum geht es hier ja nicht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=714306</link>
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<pubDate>Tue, 06 May 2025 08:13:28 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>zettelbox</dc:creator>
</item>
<item>
<title>&quot;Zugbindung aufgehoben&quot;, wenn +20 am Ziel zu erwarten ist (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Doch auch in dem Fall wäre die Zugbindung aufgehoben. Du darfst ja früher fahren und könntest ja den Anschluss faktisch nicht erreichen.</p>
</blockquote><p>Das sehe ich nicht so. Ansprüche bestehen m.E. nur, wenn auch die auf der Fahrkarte aufgedruckte Reiseverbindung genutzt wird.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=714305</link>
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<pubDate>Tue, 06 May 2025 08:04:31 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>VT642</dc:creator>
</item>
<item>
<title>&quot;Zugbindung aufgehoben&quot;, wenn +20 am Ziel zu erwarten ist (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Doch auch in dem Fall wäre die Zugbindung aufgehoben. Du darfst ja früher fahren und könntest ja den Anschluss faktisch nicht erreichen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=714303</link>
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<pubDate>Tue, 06 May 2025 02:47:51 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>611 040</dc:creator>
</item>
<item>
<title>&quot;Zugbindung aufgehoben&quot;, wenn +20 am Ziel zu erwarten ist (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Im Navigator würde &quot;Zugbindung aufgehoben&quot; stehen, wenn ein Segment +20 hat. Oder ist es nicht mehr so?</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Kann die Frage jemand beantworten? Denn während der Thread etwas abgedriftet ist zu juristischer Bewertung des abgeschlossenen Vertrags (wobei ich einige Beiträge sehr lesenswert finde, nicht falsch verstehen), geht das an der ursprünglichen Fragestellung doch ein wenig vorbei.</p>
</blockquote><p>(die Beiträge fand ich auch recht lesenswert)</p>
<blockquote><p>Also nochmal zurück: Steht im Navigator bereits bei einem Segment +20 der Hinweis zur aufgehobenen Zugbindung, oder erst wenn die Verspätung am Endbahnhof mit +20 zu erwarten ist?</p>
</blockquote><blockquote><p>Im ersteren Fall könnte man m.E. unabhängig von den FGR einen anderen Zug zum Zwischenziel nehmen, sofern man einen Screenshot von der Anzeige hast. Da das vermutlich kein Anspruch aus den FGR wäre, würde ich es als Kulanz der Bahn ansehen ...</p>
</blockquote><p>in meinen Fällen war es immer so, dass die Anzeige &quot;Zugbindung aufgehoben&quot; erst dann erschien, wenn klar war, dass der Anschlusszug nicht zu erreichen wäre und ich so mit +20 am Ziel ankommen würde.<br />
Also bei Umstiegszeit von 30 min und ICE-Verspätung von +22 kam nichts.</p>
<p>Auf der Relation, an die ich grade denke, kam es ein paar mal zu komischen Situationen,<br />
die Verspätungen des ICE erhöhte sich noch ein wenig im Zulauf zum ICE-Ziel, <br />
erst bei Stillstand im Bahnhof, noch vor Öffnen der Tür dann mit +28 kam dann die Anzeige, dass mein Anschluss-RB nicht zu erreichen sei und meine Zugbindung aufgehoben sei. witzig.<br />
Auf eben dieser Relation fuhr ich auch letzten Mittwoch, kam mit dem ICE mit +15 an, wären es 5 min mehr gewesen, hätte ich nun genau nachschauen können.<br />
Auf der Rückfahrt am Sonntag nahm ich einen RB/RE vorher als gebucht, weil mir die Umsteigezeit zum ICE von 8 min zu unsicher erschien und ich gern noch in die Lounge wollte.<br />
Schon eine Stunde vor Ankunft meines RE nach Reiseplan bzw. bereits vor seiner Abfahrt wurde +2 prognostiziert, also nur 6 min Umsteigezeit und ich bekam die Meldung der aufgehobenen Zugbindung.<br />
An dem ICE-Bahnhof kam ich ja ne halbe Stunde eher an, weil ich mit NV eher losfuhr,<br />
fahrplanmäßig hätte ich den vorherigen ICE grade eben verpasst, hatte das kurz vor Ankunft nicht noch mal gecheckt. Dieser vorherige ICE hatte letztendlich +6 und ich sah ihn noch.. die Türen schließen und losfahren. Wäre ich normalen Schrittes und zügig zu dem Bahnsteig gegangen, hätte ich ihn noch erreicht und ja auch nutzen können, da Zugbindung aufgehoben.<br />
Später erhielt ich die Nachricht, dass mein ICE mit +3 abfährt und wieder erreichbar wäre.</p>
<p>-- </p>
<p>was hier in das Thema reinpasst..</p>
<p>ich hatte letztes Jahr nen Fall, dass ich im NV-Vorlauf einen Zug eher genommen hatte,<br />
das war eine RB anstatt RE nach Reiseplan.<br />
Irgendwo mitten in der Pampa blieben wir an einem RB-Bahnhof stehen - Baum im Gleis vor uns,<br />
bis auf weiteres Strecke vor uns gesperrt.<br />
Dann kam recht bald, alle aussteigen, Zug fährt zurück.<br />
(dort gabs weder Busverkehr noch Taxi..)<br />
Als wir alle draußen noch erforschten, wie wir auf der Straße weiter kommen könnten, fuhr eben der RE nach meinem Reiseplan vorbei - die Strecke war wieder frei.<br />
Unsere RB stand da noch, fuhr aber tatsächlich wieder zurück und wir warteten dann auf die nächste RB im Takt.<br />
Kann mich nicht mehr erinnern, aber ich war da gewiss mit Flexpreis unterwegs.<br />
Ja was wenn ich da mit Sparpreis unterwegs gewesen wäre?<br />
Fahre extra mit NV eher los, um mehr zeitliche Sicherheit zu haben, bleibe mit dem Zug liegen - mit dem NV-Zug laut gebuchten Reiseplan hätte ich meinen ICE erreicht - Zugbindung also nicht aufgehoben..</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=714302</link>
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<pubDate>Tue, 06 May 2025 00:31:55 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Henrik</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zugbindung bei langer Umstiegszeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Das kann ich nicht 100% sagen. Am Anfang glaube ich war es definitiv so. Das System wurde aber dahingehend oft überarbeitet, ob es heute noch so ist weiß ich nicht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=714299</link>
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<pubDate>Mon, 05 May 2025 21:52:54 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>611 040</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zugbindung bei langer Umstiegszeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Genau wenn die Bahn dir anzeigt die Zugbindung sei aufgehoben dann ist sie es auch, egal ob die Voraussetzungen vorliegen oder nicht. Das muss der Kunde nicht überprüfen, sondern darf sich darauf verlassen.</p>
</blockquote><p>Ist das denn der Fall, wenn ein Zug mehr als 20 Minuten Verspätung hat, obwohl ich wegen eines größeren Puffers beim Umstieg (im Ausgangsbeispiel sogar extrem: 24 Stunden) dadurch keine Verspätung am Zielbahnhof zu erwarten habe?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=714297</link>
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<pubDate>Mon, 05 May 2025 21:38:08 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>zettelbox</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zugbindung bei langer Umstiegszeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Genau wenn die Bahn dir anzeigt die Zugbindung sei aufgehoben dann ist sie es auch, egal ob die Voraussetzungen vorliegen oder nicht. Das muss der Kunde nicht überprüfen, sondern darf sich darauf verlassen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=714296</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=714296</guid>
<pubDate>Mon, 05 May 2025 21:36:27 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>611 040</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zugbindung bei langer Umstiegszeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Im Navigator würde &quot;Zugbindung aufgehoben&quot; stehen, wenn ein Segment +20 hat. Oder ist es nicht mehr so?</p>
</blockquote><p>Kann die Frage jemand beantworten? Denn während der Thread etwas abgedriftet ist zu juristischer Bewertung des abgeschlossenen Vertrags (wobei ich einige Beiträge sehr lesenswert finde, nicht falsch verstehen), geht das an der ursprünglichen Fragestellung doch ein wenig vorbei.</p>
<p>Also nochmal zurück: Steht im Navigator bereits bei einem Segment +20 der Hinweis zur aufgehobenen Zugbindung, oder erst wenn die Verspätung am Endbahnhof mit +20 zu erwarten ist?</p>
<p>Im ersteren Fall könnte man m.E. unabhängig von den FGR einen anderen Zug zum Zwischenziel nehmen, sofern man einen Screenshot von der Anzeige hast. Da das vermutlich kein Anspruch aus den FGR wäre, würde ich es als Kulanz der Bahn ansehen ...</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=714295</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=714295</guid>
<pubDate>Mon, 05 May 2025 21:20:02 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>zettelbox</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ein Beförderungsvertrag ist kein Reisevertrag (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Das Grundproblem derer, die vertragliche Ansprüche auf einen verlängerten Mindestaufenthalt irgendwo geltend machen wollen ist, dass sie entweder nicht wissen, dass sie mit der Bahn einen <strong>Beförderungsvertrag</strong> geschlossen haben oder dass sie nicht wissen, was ein Beförderungsvertrag rechtlich beinhaltet.</p>
<p>Ein Beförderungsvertrag ist ein Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB. Die vertraglich geschuldete Werkleistung der Bahn ist die Beförderung von A nach B. Wenn der Fahrgast irgendwie vom Start- zum Zielort befördert (oder zumindest eine Befördenungsmöglichkeit angeboten) wurde, dann wurde der Vertrag erfüllt.<br />
Der Fahrplan (und damit die gewählten Züge, bestimmte Strecken oder Unterwegshalte etc. sind kein Vertragsbestandteil)</p>
<p>Wollte man einen Vertrag, der mehr als die reine Beförderung von A nach B beinhaltet, so müsste ein Reisevertrag nach §§ 651a-y abgeschlossen werden. Einen solchen schließt die Bahn aber beim Ticketverkauf nicht ab. Auch ist gesetzlich geregelt (§ 651a BGB) das die Regelungen des Reiserechts nicht für reine Beförderungsverträge gelten. </p>
<p>Ein Fahrplan zeigt zwar die angebotenen Reisemöglichkeiten auf, ist aber selbst kein Vertragsbestandteil. Es ist ein Plan, der durchaus geändert werden kann. Änderungen im Fahrplan sind daher keine Vertragsänderung. </p>
<p>Das im Eisenbahnalltag Änderungen und Verspätungen auftreten können, hat der Gesetzgeber schon vor über 75 Jahren berücksichtigt. Seit 1938 ist die Bahn von der Haftung von Folgeschäden von Verspätungen befreit. Bis 2009 (Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007) war jeglicher Anspruch gegenüber der Bahn bei Verspätungsfolgen/Fahrplanänderungen ausgeschlossen. Seitdem gibt es Ansprüche aus der Fahrgastrechteverordnung, aber keine weiteren, darüberhinausgehenden Rechte.</p>
<p>Wie ist es bei zuggebundenen Fahrkarten?<br />
Auch da ist der Fahrplan kein direkter Vertragsbestandteil. Es gibt als Gegenleistung für eine Preisermäßigung nur eine Einschränkung der Gültigkeit des Tickets auf bestimmte Züge. Ändert sich der Fahrplan (oder kommt es zu größeren Verspätungen) so fällt diese Einschränkung einfach weg und es können auch andere Züge genutzt werden. Einzelheiten sind in den Beförderungsbedingungen geregelt.</p>
<p>Als <strong>Gleichnis zum Beförderungsvertrag mit zusätzlichen Regelungen, die nicht Vertragsbestandteil sind</strong> kann ein Brötchenkauf beim Bäcker dienen:</p>
<p>Dein Bäcker verkauft Brötchen. Er erzählt Dir auch, dass die schöne Maria in der nächsten Woche von Montag bis Donnerstag den Brötchenlieferservice übernimmt. Daraufhin bestellst Du für die nächste Woche von Mo.-Do. jeweils 5 Brötchen mit Lieferung. Rechtlich hast Du nun einen Kaufvertrag über 4x5 Brötchen abgeschlossen. Zumindest für den Bäcker ist klar, dass der Zweck des Brötchenkaufs natürlich ein Treffen mit der schönen Maria ist. Der Plan ist auch, dass Maria mit den Brötchen zu Dir kommt.<br />
Nun gibt es eine Planänderung. Da der Bäcker einen Personalengpass hat, muss Maria nun in der Backstube aushelfen. Die Brötchenlieferung übernimmt deshalb kurzfristig Frührentner Karl.<br />
Tatsächlich ist aber nur der Kauf (und evtl. die Lieferung) Bestandteil des Vertrages. Dass statt Maria nun Karl bei Dir mit den Brötchen auftaucht ist sicher ärgerlich. Einen Anspruch auf eine Begegnung mit Maria hast Du aber nicht.</p>
<p>Genausowenig besteht bei einem Beförderungsvertrag von A nach B ein Anspruch, dass diese Beförderung über bestimmte Wege, mit bestimmten Zügen oder bestimmten Zwischenaufenthalten erfolgt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=714290</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=714290</guid>
<pubDate>Mon, 05 May 2025 17:07:51 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>JoeO</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Der Unfug ist kaum auszuhalten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Irrtum. Beförderungsbedingungen können gesetzliche Regelungen nur ausnahmsweise und auch nur dort anders regeln, wo dies im Gesetz erlaubt ist, fehlt es an der Abdingbarkeit, sind die Beförderungsbedingungen nichtig.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Richtig. Und jetzt bitte das Gesetz anbringen, wo du meinst, dass es geregelt ist. Anfangen kannst du ja mit den Fahrgastrechtgesetzen. Die behandeln die Rechte der Fahrgäste.</p>
</blockquote><p>Falsch, der Anfang ist das Bürgerliche Gesetzbuch, welches privatrechtliche Verträge allgemein regelt - auch die der Fahrgäste. Abweichungen davon müssen in anderen Gesetzen geregelt sein, hier wäre mir aber nicht bekannt, dass das Personenbeförderungsgesetz oder das Allgemeine Eisenbahngesetz diesbezügliche Abweichungen enthielten, die Fahrgastrechteverordnung ohnehin nicht, ein Fahrgastrechtegesetz gibt es ohnehin nicht.</p>
<blockquote><blockquote><p>Und da hier sehr eindeutig ist, dass der Fahrgast nicht just for fun durch die Gegend reisen will, sondern die Reise einen Zweck hat, der sich in der Aufenthaltsdauer ausdrückt, wären Beförderungsbedingungen, die das negieren, ziemlich sicher unwirksam, da den Kunden unangemessen benachteiligend. </p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Nochmal: Bitte eine für Beförderungen gültige gesetzliche Regelung nennen, anstatt sich irgendwas ausm Popo zu ziehen.</p>
</blockquote><p>Bitte in den Spiegel schauen, eine treffliche Selbstbeschreibung ziemlich unsachlicher Art.</p>
<blockquote><blockquote><p>Übrigens gibt es durchaus Ansprüche wegen Fehlkaufs, das nennt sich Anfechtung wegen Irrtums, schau mal § 119 BGB an.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Anfechtung wegen Irrtum ist bekannt, aber eine Rückabwicklung sehe ich und die Juristerei nicht als Anspruch an, sondern eben als Rückabwicklung, Gestaltungsrecht. (https://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/die-anfechtung/, <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Anfechtung)">https://de.wikipedia.org/wiki/Anfechtung)</a></p>
</blockquote><p>Und noch einmal Unfug:<br />
Eine Anfechtung, die zulässig und wirksam ist, führt zur Rückabwicklung und damit zu <strong>Ansprüchen</strong>, denn wenn das anders wäre, könnte man das nicht im Ernstfall einklagen - genau das steht übrigens auch im verlinkten Prüfschema.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=714288</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=714288</guid>
<pubDate>Mon, 05 May 2025 15:24:00 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Hustensaft</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Der Unfug ist kaum auszuhalten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Doch, die Regel sind ganz simpel die Beförderungsbedingungen, die man beim Kauf akzeptiert und die die Geschäftsbeziehung abschließend regeln, und die eine Zugbindung für das Angebot Sparpreis und keinerlei Berücksichtigung von Aufenthaltswünschen vorsehen. Wenn der Kunde eine andere Art von Vertragsbeziehung mit gesichertem Aufenthalt wünscht, aber dennoch das Angebot mit Zugbindung bucht, dann sitzt der Fehler vor dem Bildschirm. Ansprüche wegen Fehlkauf sieht auch das BGB nicht vor.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Irrtum. Beförderungsbedingungen können gesetzliche Regelungen nur ausnahmsweise und auch nur dort anders regeln, wo dies im Gesetz erlaubt ist, fehlt es an der Abdingbarkeit, sind die Beförderungsbedingungen nichtig.</p>
</blockquote><p>Richtig. Und jetzt bitte das Gesetz anbringen, wo du meinst, dass es geregelt ist. Anfangen kannst du ja mit den Fahrgastrechtgesetzen. Die behandeln die Rechte der Fahrgäste.</p>
<blockquote><p>Und da hier sehr eindeutig ist, dass der Fahrgast nicht just for fun durch die Gegend reisen will, sondern die Reise einen Zweck hat, der sich in der Aufenthaltsdauer ausdrückt, wären Beförderungsbedingungen, die das negieren, ziemlich sicher unwirksam, da den Kunden unangemessen benachteiligend. </p>
</blockquote><p>Nochmal: Bitte eine für Beförderungen gültige gesetzliche Regelung nennen, anstatt sich irgendwas ausm Popo zu ziehen.</p>
<blockquote><p>Übrigens gibt es durchaus Ansprüche wegen Fehlkaufs, das nennt sich Anfechtung wegen Irrtums, schau mal § 119 BGB an.</p>
</blockquote><p>Anfechtung wegen Irrtum ist bekannt, aber eine Rückabwicklung sehe ich und die Juristerei nicht als Anspruch an, sondern eben als Rückabwicklung, Gestaltungsrecht. (https://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/die-anfechtung/, <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Anfechtung)">https://de.wikipedia.org/wiki/Anfechtung)</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=714249</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=714249</guid>
<pubDate>Sun, 04 May 2025 17:29:28 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>ICE920</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Das ist meines Erachtens nicht korrekt. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><blockquote><p>Auf der Fahrkarte steht die Aufenthaltsdauer ja nicht drin. Man hat seine Gründe, wieso dem so ist. </p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p><br />
Genau! Es wäre ein Klacks, die explizit aufzuführen! </p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Explizit mag die Aufenthaltsdauer nicht auf dem Fahrschein stehen, aber sie resultiert ja aus den übrigen Angaben, nämlich den aufgeführten Zügen, an die der Reisende gebunden ist. Und diese Züge fahren ja nach einem Fahrplan, aus dem sich die Aufenthaltsdauer ergibt.</p>
</blockquote><p>Nur zur Info: Die Ankunftszeit steht überhaupt nicht auf dem Ticket. Aufgeführt wird ausschließlich die Abfahrstzeit. Schon alleine deswegen gibt es keinerlei Ansprüche über die Regelungen der Fahrgastrechte hinaus.</p>
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<pubDate>Sun, 04 May 2025 17:18:57 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>ICE920</dc:creator>
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<title>Das ist meines Erachtens nicht korrekt. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Nur wird ein Beförderungsvertrag und kein Aufenthaltsvertrag abgeschlossen. Deswegen heißt es ja auch <strong>Fahrplan</strong> und nicht [Aufenthaltsplan[/b]. Ist ja eben wie du sagst, lediglich implizit, dass man irgendwo sich aufhält. Dass der Fahrgast diesen Aufenthalt will, kann die DB gar nicht wissen und wenn sie es nicht weiß, muss sie nicht davon ausgehen, dass der Fahrgast unbedingt eine fixe Zeit an einem Ort verweilen will. Die DB bietet den Aufenthalt nirgends an.</p>
<p>Man hat das vermutlich deswegen nicht in der rechtlichen Praxis ausprobieren können, weil der DB solche kleinen Fische mit irgendwelchen erdachten Spitzfindigkeiten viel zu egal sind.Kostet am Ende selbst dann Geld, wenn man sich des Gewinns sicher ist. Plus das bringt keine gute Publicity, wenn die DB Kunden abmahnt. Vor allem solche, die irgendwie mit juristischen Mitteln sich auskennen.</p>
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<pubDate>Sun, 04 May 2025 17:15:49 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>J-C</dc:creator>
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<title>Das ist meines Erachtens nicht korrekt. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Auf der Fahrkarte steht die Aufenthaltsdauer ja nicht drin. Man hat seine Gründe, wieso dem so ist. </p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Genau! Es wäre ein Klacks, die explizit aufzuführen! </p>
</blockquote><p>Explizit mag die Aufenthaltsdauer nicht auf dem Fahrschein stehen, aber sie resultiert ja aus den übrigen Angaben, nämlich den aufgeführten Zügen, an die der Reisende gebunden ist. Und diese Züge fahren ja nach einem Fahrplan, aus dem sich die Aufenthaltsdauer ergibt.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 04 May 2025 16:49:08 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Alter Köpenicker</dc:creator>
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