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<title>ICE-Treff - Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage)</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Deiner Definition nach greift die Regel beim ICE 618 also nicht der fährt in München meist um 00:01 ab - sehr interessant das ganze…</p>
</blockquote><p>Wieso &quot;Deiner Definition&quot;? Das sind die Regeln der BBPV... Und ja, bei geplanter Abfahrt nach 0 Uhr gibts nur ein Hotel, wenn die Weiterfahrt nicht zumutbar ist. Bei ohnehin geplanten Nachtfahrten dürften dafür die Hürden relativ hoch sein.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=713219</link>
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<pubDate>Mon, 14 Apr 2025 11:17:43 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>JeDi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>9.1.5 regelt keinen Anspruch auf Hotel (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr nachts und +60 zu erwarten -&gt; Anspruch auf (...) Hotel</p>
</blockquote><p>Die Schlussfolgerung ist nicht korrekt.</p>
<p>Nr. 9.1.6 ist Hilfeleistung: Hotel oder Taxi falls preisgünstiger. Rechtsgrundlage für 9.1.6 ist Art. 20 Abs. 2 lit. b VO (EU) 2021/782 i.V.m. §§ 280ff BGB.</p>
<p>Nr. 9.1.5 ist eine kundenfreundlichere Regelung, die an § 11 Abs. 1 Nr. 2 EVO orientiert ist, der auf FV-Tarif aber nicht anwendbar ist. 9.1.5 regelt keinen Anspruch auf ein Hotel.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=713011</link>
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<pubDate>Tue, 08 Apr 2025 19:04:47 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Barzahlung</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Falsch (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr nachts und +60 zu erwarten -&gt; Anspruch auf Taxi oder Hotel</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=713008</link>
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<pubDate>Tue, 08 Apr 2025 14:57:27 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>tbsn</dc:creator>
</item>
<item>
<title>(OT) Fahrgastrechte Fähren (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Bei einer Verschiebung von 0:30 auf 5:30 würde ich z.B. die Erfordernis einer Übernachtung absolut sehen. Wie auch bei der Bahn gilt natürlich: Recht haben und Recht bekommen sind unterschiedliche Dinge.</p>
</blockquote><p>Ja, theoretisch gibt es sowas, praktisch ist alles, war über Ticketrückgabe hinaus geht (diese ist in der Regel relativ problemlos), bei diesen Fährklitschen wie Grimaldi und Anek etwa so ein Unterfangen wie bei Ryanair früher die Fluggastrechte...</p>
<p>Im Zweifelsfall beruft man sich übrigens immer auf höhere Gewalt (weil angeblich vor xy Tagen das schlechte Wetter den Umlauf durcheinander gebracht hat, oder ähnliches).</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=712993</link>
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<pubDate>Tue, 08 Apr 2025 09:51:10 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>bahnfahrerofr.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>(OT) Fahrgastrechte Fähren (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Im Fährverkehr ist es auch insbesondere im Sommer immer wieder passiert. Da gibt es dann auch nix zurück.</p>
</blockquote><p>Äh, wie bitte? Natürlich gibt es EU-Fahrgastrechte auch für Fähren...</p>
<p>Sofern &quot;Sie in einem Hafen in der EU ablegen&quot; oder &quot;von einem Hafen außerhalb der EU zu einem Hafen in der EU reisen, sofern der Dienst von einem in der EU ansässigen Beförderungsunternehmen betrieben wird&quot; gilt:<br />
<code><br />
&quot;Bei einer Verspätung von mehr als 90 Minuten haben Sie die Wahl:<br />
&nbsp; * sich Ihren Fahrschein innerhalb von 7 Tagen erstatten zu lassen und erforderlichenfalls eine kostenlose Rückreise zum ursprünglichen Abfahrtsort anzutreten – etwa wenn der eigentliche Zweck Ihrer Reise durch die Verspätung nicht mehr erfüllt werden kann,<br />
oder<br />
&nbsp; * bis zu Ihrem Reiseziel weiterzureisen, unter ähnlichen Bedingungen, ohne Aufpreis und zum frühestmöglichen Zeitpunkt.&quot;</code></p>
<p><code>&quot;Sie haben auch Anspruch auf:</code></p>
<p><code>&nbsp; &nbsp; * einen Imbiss, Mahlzeiten und Erfrischungen (im Verhältnis zur Wartezeit), sofern auf dem Schiff oder im Terminal verfügbar oder in zumutbarer Weise zu beschaffen<br />
&nbsp; &nbsp; * Unterbringung an Bord oder an Land, wenn ein Aufenthalt notwendig ist, sowie die Beförderung zwischen Unterkunft und Terminal. Das Schifffahrtsunternehmen kann die Gesamtkosten der Unterbringung an Land auf 80 Euro je Fahrgast und Nacht für höchstens drei Nächte beschränken.<br />
Wenn die verspätete Abfahrt durch extreme Witterungsverhältnisse verursacht wurde, haben Sie keinen Anspruch auf Unterbringung.&quot;</code></p>
<p>Desweiteren:<br />
<code>&quot;Fahrgäste haben bei einer verspäteten Ankunft zusätzlich zur Beförderung Anspruch auf Entschädigung. Die Entschädigung beträgt mindestens 25 % des Fahrpreises bei einer Verspätung von mindestens:</code></p>
<p><code>• einer Stunde bei einer planmäßigen Fahrtdauer von bis zu vier Stunden;<br />
• zwei Stunden bei einer planmäßigen Fahrtdauer von mehr als vier bis zu acht Stunden;<br />
• drei Stunden bei einer planmäßigen Fahrtdauer von mehr als acht bis zu 24 Stunden;<br />
• sechs Stunden bei einer planmäßigen Fahrtdauer von mehr als 24 Stunden.</code></p>
<p><code>Beträgt die Verspätung mehr als das Doppelte der oben angegebenen Zeiten, so beträgt die Entschädigung 50 % des Fahrpreises. Der Beförderer haftet nicht, wenn der Fahrgast vor dem Kauf des Fahrscheins über die Annullierung oder Verspätung informiert wurde, der Fahrgast die Annullierung oder Verspätung verschuldet hat oder die Annullierung oder Verspätung durch Wetterbedingungen, die den sicheren Betrieb des Schiffs beeinträchtigen, oder durch außergewöhnliche trotz aller zumutbarer Maßnahmen nicht zu verhindernde Umstände, die die Erbringung des Personenverkehrsdienstes behindern, verursacht wurde.&quot;</code></p>
<p>Siehe z.B. <a href="https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/ship/index_de.htm">hier</a> oder <a href="https://www.meine-faehre.de/fahrgastrechte">hier</a>.</p>
<p>Bei einer Verschiebung von 0:30 auf 5:30 würde ich z.B. die Erfordernis einer Übernachtung absolut sehen. Wie auch bei der Bahn gilt natürlich: Recht haben und Recht bekommen sind unterschiedliche Dinge.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=712990</link>
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<pubDate>Tue, 08 Apr 2025 09:36:58 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Dr. Bahn</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wie ist das eigentlich im Flugverkehr? Da werden ja gerne mal in recht großem Umfang Flugzeiten geändert </p>
</blockquote><p>Im Fährverkehr ist es auch insbesondere im Sommer immer wieder passiert. Da gibt es dann auch nix zurück.<br />
Selbst mal erlebt: Abfahrt Anek Lines 00.30 Uhr wurde am Vormittag des Vortags auf früh 05.30 Uhr verlegt. Kam dann mit zusätzlich +60 angefahren. Da steht man dann auch blöd da, wenn der Plan war, den Abend noch in irgend einem Lokal zu verbringen, was bei Abfahrt um 00:30 Uhr (minus Check-in-Zeit) kein Problem ist, bei 6 Uhr aber in der Nebensaison schon. Die Lösung war dann ein zuvorkommender Leihwagenanbieter, welcher dessen Rückgabe ohne Mehrkosten auf den nächsten Morgen verschoben hat (&quot;lasst den Schlüssel einfach im Auto stecken, wir finden die Karre am Morgen schon&quot;). So kam ich dann auch zu einer zugegebenermaßen eher unbequemen Nacht in einem grünen Chevrolet Spark.</p>
<p>Letztes Jahr andere Urlauber getroffen, die bei der Hinfahrt nach Griechenland auch einfach 20 Stunden Verspätung ab Ancona hatten, haben auf eigene Kosten ein B&amp;B gebucht, auch hier gab es keinen Cent zurück.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=712973</link>
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<pubDate>Mon, 07 Apr 2025 20:37:02 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>bahnfahrerofr.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wie ist das eigentlich im Flugverkehr? Da werden ja gerne mal in recht großem Umfang Flugzeiten geändert, wobei es ja durchaus vorkommt, dass ein bestimmtes Ziel nur 2x wöchentlich angeflogen wird. Kann man sich da auch auf ahnungslos stellen, zur ursprünglich gebuchten Zeit am Flughafen erscheinen und auf Kosten der Airline so lange im Hotel übernachten, bis der nächste Flug geht oder gibt es da eine Pflicht, sich vorab über etwaige Änderungen zu informieren? </p>
<p>Hintergrund: Bei meiner letzten Flugzeitenänderung (von 20 Uhr auf 12 Uhr) hatte ich nur die Wahl zwischen Akzeptieren der Änderung, kostenfreier Umbuchung auf einen anderen Tag oder Erstattung des gesamten Flugpreises, was ein Bekannter mit Expertise auf diesem Gebiet (allerdings nur Flugverkehr) als korrekt eingeordnet hat.</p>
</blockquote><p>Offensichtlich ja <a href="https://www.flightright.de/presse/hotel?utm_source=google&amp;utm_medium=cpc&amp;brand=flightright&amp;country=de&amp;network=g&amp;placement=&amp;device=m&amp;utm_campaign=de_flightright_05_dsa_google_search&amp;campaign_id=20936734748&amp;adset_id=157677255277&amp;ad_id=687498924611&amp;keyword=&amp;matchtype=&amp;clickid=Cj0KCQjw782_BhDjARIsABTv_JBZvFztTRiHr4Gn2BP9enhJSXqmbESHx9vVz-tzySNlup8VHpDwRYgaArbqEALw_wcB&amp;extension_id=&amp;gad_source=1&amp;gbraid=0AAAAAC_NkasGyiy2IL-f4INMKBcwTI4v1&amp;gclid=Cj0KCQjw782_BhDjARIsABTv_JBZvFztTRiHr4Gn2BP9enhJSXqmbESHx9vVz-tzySNlup8VHpDwRYgaArbqEALw_wcB">https://www.flightright.de/presse/hotel?utm_source=google&amp;utm_medium=cpc&amp;brand=...</a></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 07 Apr 2025 19:38:49 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Reservierungszettel</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wie ist das eigentlich im Flugverkehr? Da werden ja gerne mal in recht großem Umfang Flugzeiten geändert, wobei es ja durchaus vorkommt, dass ein bestimmtes Ziel nur 2x wöchentlich angeflogen wird. Kann man sich da auch auf ahnungslos stellen, zur ursprünglich gebuchten Zeit am Flughafen erscheinen und auf Kosten der Airline so lange im Hotel übernachten, bis der nächste Flug geht oder gibt es da eine Pflicht, sich vorab über etwaige Änderungen zu informieren? </p>
<p>Hintergrund: Bei meiner letzten Flugzeitenänderung (von 20 Uhr auf 12 Uhr) hatte ich nur die Wahl zwischen Akzeptieren der Änderung, kostenfreier Umbuchung auf einen anderen Tag oder Erstattung des gesamten Flugpreises, was ein Bekannter mit Expertise auf diesem Gebiet (allerdings nur Flugverkehr) als korrekt eingeordnet hat.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=712967</link>
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<pubDate>Mon, 07 Apr 2025 19:15:52 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>VT642</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Den Zugang der Mail können sie nicht beweisen, es sei denn, man antwortet auf die Mail.<br />
Genauso wenig geht mit dem Fahrkartenkauf die Pflicht einher, regelmäßig Mails abzurufen.</p>
<p>In dem Fall finde ich es aber mit dem Hotelanspruch auch etwas grenzwertig. Ca. 2 Stunden Wartezeit könnte man gerade noch als zumutbar sehen. Nachtfahrt hat man eh gebucht, also ist das schon man kein wirkliches Argument, sondern eher die Wartezeit. Tendenziell finde ich zwei Stunden aber auch etwas viel.</p>
</blockquote><p>Auch spannend finde ich die Erklärung das vor 0:00 einem alles zustehen soll, ab 0:00 dann plötzlich nicht mehr. Macht irgendwie keinen Sinn.</p>
<p>Ich persönlich würde einfach ein zwei Runden S-Bahn fahren dann mit der Verbindung über Hannover und mich auf etwas Geld zurück freuen - immerhin gibts die Hälfte des Tickets zurück ;)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=712966</link>
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<pubDate>Mon, 07 Apr 2025 19:11:24 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Reservierungszettel</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Den Zugang der Mail können sie nicht beweisen, es sei denn, man antwortet auf die Mail.<br />
Genauso wenig geht mit dem Fahrkartenkauf die Pflicht einher, regelmäßig Mails abzurufen.</p>
<p>In dem Fall finde ich es aber mit dem Hotelanspruch auch etwas grenzwertig. Ca. 2 Stunden Wartezeit könnte man gerade noch als zumutbar sehen. Nachtfahrt hat man eh gebucht, also ist das schon man kein wirkliches Argument, sondern eher die Wartezeit. Tendenziell finde ich zwei Stunden aber auch etwas viel.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=712965</link>
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<pubDate>Mon, 07 Apr 2025 18:52:08 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>bahnfahrerofr.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><br />
Und davon ab: in der Praxis wird es die Ablehnung eh nie schriftlich geben. Genausowenig wird die DB von sich aus innerhalb der &quot;100 Minuten&quot; noch auf einen zukommen. Die Ablehnung, oder auch nur der Versuch, werden auch nirgendwo dokumentiert. Das SC FGR hat am Ende gar keine Möglichkeit nachzuprüfen, ob man sich überhaupt um Kontaktaufnahme bemüht hat, und wie das Ergebnis war.</p>
</blockquote><p>Nun, im vorliegenden Fall kam die DB 14 Tage vor Fahrtantritt auf den Fahrgast zu, hat über den Zugausfall informiert und darum gebeten, für etwaige neue Reservierungen Kontakt aufzunehmen. Insofern sehe ich es tatsächlich kritisch, dass dieser Fall analog zu einem kurzfristigen Zugausfall zu behandeln ist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=712960</link>
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<pubDate>Mon, 07 Apr 2025 17:17:55 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>VT642</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anspruch auf Unterkunft besteht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Da sieht man mal wieder, was passiert, wenn Amateure meinen, Rechtsanwalt spielen zu wollen. </p>
<p>Der Widerspruch fängt damit an, dass im ersten Satz „fortsetzen“ steht. In diesem Fall wurde die Fahrt aber noch gar nicht begonnen.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Später Antreten ist aus meiner Sicht ein Spezialfall der späteren Fortsetzung.</p>
</blockquote><p>Die EU Fahrgastverordnung differenziert da aber ganz eindeutig.</p>
<blockquote><p>Sein Vortrag ist zutreffend. Abfahrts- und Ankunftszeiten spielen bei der Hilfeleistungspflicht des Art. 20 Abs. 2 lit. b VO (EU) 2021/782 (von der 60min. Ankunftsverspätung, die hier aber erfüllt ist, mal abgesehen) keine Rolle.</p>
</blockquote><p>Nein, Hilfeleistung ist dann erforderlich, wenn man &quot;strandet&quot;, d.h. wenn eine unvorhergesehene Situation eintritt. Der entsprechende Paragraf heißt eindeutig &quot;Hilfeleistung&quot;, das heißt auch, es geht hier nicht um einen Dienstleistungsanspruch, sondern um außergewöhnliche Härten.</p>
<blockquote><p>Kriterium ist, dass ein Aufenthalt erforderlich wird. Das würde ich aber immer dann als erfüllt sehen, wenn man bei den nächsten Verbindungen irgendwo nachts stundenlang am Bahnhof rumsteht, sei es am Abfahrtsbahnhof oder an irgendeinem Unterwegshalt.</p>
</blockquote><p>Bloß steht hier niemand stundenlang nachts am Bahnhof herum, sondern die Fahrt wird einfach 2 Stunden später angetreten und dauert 1,5h länger.</p>
<blockquote><p><br />
Somit, ja, er hat, wenn gegen 22 Uhr am Bahnhof aufkreuzt, Anspruch auf ein Hotel inkl. Transfer Hotel&lt;-&gt;Bahnhof oder bis zum Zielbahnhof der Fahrt, sofern dies preisgünstiger ist.</p>
</blockquote><p>Die EU - Fahrgastrechteverordnung sagt: &quot;...im Falle eines Zugausfalls bietet das <br />
Eisenbahnunternehmen, das den verspäteten oder ausgefallenen Dienst durchführt, den Fahrgästen Folgendes kostenlos an:...die Unterbringung in einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft... in Fällen, in denen ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig wird oder ein zusätzlicher Aufenthalt notwendig wird,...&quot;</p>
<p>Es ist aber weder ein Aufenthalt von einer Nacht erforderlich, noch wird ein zusätzlicher Aufenthalt nötig. Und das Ganze steht unter dem Artikel &quot;Hilfeleistung&quot;, nicht unter &quot;Entschädigung&quot; oder &quot;Service&quot;, d.h. es geht hier um Notsituationen.</p>
<p>Der Zugausfall wird unter §18 dargestellt:<br />
Muss ... im Falle eines ... Zugausfalls vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung 60 Minuten oder <br />
mehr betragen wird, so bietet das Eisenbahnunternehmen ... dem <br />
Fahrgast unverzüglich an, sich für eine der folgenden Möglichkeiten zu entscheiden<br />
(1) Erstattung des vollen Fahrpreises<br />
(2) Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit<br />
(3) Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=712957</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=712957</guid>
<pubDate>Mon, 07 Apr 2025 16:17:27 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Holger2</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Die DB Info gibt nur Gutscheine aus, wenn man wirklich betroffen ist, also zu diesem Zeitpunkt nix zumutbares mehr geht. Das ist um 18 Uhr noch nicht der Fall. Zu dieser Zeit gibt es ja noch Verbindungen nach Köln und darauf werden sie dann verweisen &quot;Fahren Sie doch jetzt&quot;. Hatte selber schon die Diskussionen.</p>
</blockquote><p>Das mag schon sein. Dann hat die DB damit die Hilfestellung abgelehnt und einem damit die Freigabe erteilt sich selbst zu kümmern. Das eine frühere Abreise weder möglich noch sinnvoll ist sollte sich auch der Info erschließen, und das sich somit bis zum Abreisezeitpunkt nichts mehr ändern wird.</p>
<blockquote><p>Er muss warten bis der ICE 209 20:46 ab HH Hbf abgefahren ist. Dann erst geht er zur DB Info und fragt, wie er nach Köln kommt bzw. schreibt bloß die E-Mail an reiseportal@bahn.de und macht dann Selbstvornahme.</p>
</blockquote><p>Nein, er muss keinen früheren Zug nehmen, nur weil er früher in Hamburg ist und einen früheren Zug nehmen könnte. Es ist wohl auch kaum zumutbar die Musical-Karten verfallen zu lassen, nur damit man wieder nach Hause kommt, selbst wenn das nicht der alleinige Grund für den Hamburg-Besuch gewesen wäre.</p>
<p>Und davon ab: in der Praxis wird es die Ablehnung eh nie schriftlich geben. Genausowenig wird die DB von sich aus innerhalb der &quot;100 Minuten&quot; noch auf einen zukommen. Die Ablehnung, oder auch nur der Versuch, werden auch nirgendwo dokumentiert. Das SC FGR hat am Ende gar keine Möglichkeit nachzuprüfen, ob man sich überhaupt um Kontaktaufnahme bemüht hat, und wie das Ergebnis war.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=712954</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=712954</guid>
<pubDate>Mon, 07 Apr 2025 15:29:54 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>gnampf</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>buche die Zimmer mit Stornomöglichkeit bis Anreisetag 18 Uhr. Kostet ein paar Euronen mehr, trägt aber die DB, außer du buchst abartig teure Zimmer. Bei Ankunft in Hamburg, die hoffentlich noch vor 18 Uhr ist, an die Info gehen und Gutschein holen. Entweder sie geben dir einen und benennen ein Hotel (das dann auch Kapazitäten hat), dann stornierst du deine Zimmer. Oder sie geben dir einen für deine Zimmmer, wobei es dann vom Hotel abhängt ob er akzeptiert wird. Oder sie geben dir keinen, dann reichst du das im Nachgang ganz normal ein. </p>
</blockquote><p>Die DB Info gibt nur Gutscheine aus, wenn man wirklich betroffen ist, also zu diesem Zeitpunkt nix zumutbares mehr geht. Das ist um 18 Uhr noch nicht der Fall. Zu dieser Zeit gibt es ja noch Verbindungen nach Köln und darauf werden sie dann verweisen &quot;Fahren Sie doch jetzt&quot;. Hatte selber schon die Diskussionen.</p>
<p>Er muss warten bis der ICE 209 20:46 ab HH Hbf abgefahren ist. Dann erst geht er zur DB Info und fragt, wie er nach Köln kommt bzw. schreibt bloß die E-Mail an reiseportal@bahn.de und macht dann Selbstvornahme.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=712942</link>
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<pubDate>Mon, 07 Apr 2025 14:32:04 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Barzahlung</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anspruch auf Unterkunft besteht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Korrektur:</p>
<blockquote><p>(von der 60min. Ankunftsverspätung, die hier aber erfüllt ist, mal abgesehen) </p>
</blockquote><p>Verspätung nach (1) um 60min., d.h. 60min. Verspätung bei der Abfahrt oder der Ankunft oder Zugausfall. Die Ankunftsverspätung am Ende Reisekette ist nicht maßgeblich</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=712940</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=712940</guid>
<pubDate>Mon, 07 Apr 2025 14:25:29 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Barzahlung</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anspruch auf Unterkunft besteht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Da sieht man mal wieder, was passiert, wenn Amateure meinen, Rechtsanwalt spielen zu wollen. </p>
<p>Der Widerspruch fängt damit an, dass im ersten Satz „fortsetzen“ steht. In diesem Fall wurde die Fahrt aber noch gar nicht begonnen.</p>
</blockquote><p>Später Antreten ist aus meiner Sicht ein Spezialfall der späteren Fortsetzung.</p>
<blockquote><p>Alles weitere erübrigt sich dann.</p>
</blockquote><p>Sein Vortrag ist zutreffend. Abfahrts- und Ankunftszeiten spielen bei der Hilfeleistungspflicht des Art. 20 Abs. 2 lit. b VO (EU) 2021/782 (von der 60min. Ankunftsverspätung, die hier aber erfüllt ist, mal abgesehen) keine Rolle.<br />
Kriterium ist, dass ein Aufenthalt erforderlich wird. Das würde ich aber immer dann als erfüllt sehen, wenn man bei den nächsten Verbindungen irgendwo nachts stundenlang am Bahnhof rumsteht, sei es am Abfahrtsbahnhof oder an irgendeinem Unterwegshalt.</p>
<p>Somit, ja, er hat, wenn gegen 22 Uhr am Bahnhof aufkreuzt, Anspruch auf ein Hotel inkl. Transfer Hotel&lt;-&gt;Bahnhof oder bis zum Zielbahnhof der Fahrt, sofern dies preisgünstiger ist.<br />
Gibt die DB Info keinen TuH aus, fordert man reiseportal@bahn.de mit 30min. Frist zur Organisation einer Unterkunft auf und legt es dann aus.</p>
<p>Wichtig: Sämtliche Bewirtungsbelege (inkl. Bier und Wein) aufheben und geltend machen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=712939</link>
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<pubDate>Mon, 07 Apr 2025 14:17:44 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Barzahlung</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>wie schon geschrieben liegst du da falsch, denn es ist irrelevant das er eh über Nacht unterwegs gewesen wäre. Relevant ist, das er vor 0 Uhr los gefahren wäre, noch dazu mit der letzten Verbindung des Tages.<br />
Zum Glück sitzt ja aber nicht du im SC FGR und entscheidest darüber. Dort werden entsprechende Fälle nämlich durchaus, so wie es sein muss, positiv beschieden, wenn auch ggf. erst nach dem Widerspruch.</p>
</blockquote><p>Deiner Definition nach greift die Regel beim ICE 618 also nicht der fährt in München meist um 00:01 ab - sehr interessant das ganze…</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=712936</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=712936</guid>
<pubDate>Mon, 07 Apr 2025 13:54:05 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Reservierungszettel</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Viel Glück (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[- kein Text -]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 07 Apr 2025 12:36:03 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Holger2</dc:creator>
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<title>Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Das würde dann am bedeuten, dass bei jedem Nachtzug (Nightjet,etc.) der Anspruch auf Hotelübernachtung entfällt, wenn der Nachtzug ausfällt, weil man planmäßig erst am nächsten Tag ankommt. Dann darf man also statt im Liegewagen die Nacht auf dem Bahnsteig verbringen, weil die nächste Reisemöglichkeit erst morgens um 6 fährt?</p>
<p>Eine schaurige Vorstellung!</p>
</blockquote><p>nein, sondern Du verwechselst hier einiges.</p>
<p>In dem Fall, dass Dein Liegewagenzug unangekündigt ausfällt, hast Du Anspruch auf Hilfeleistung gem §20 Fahrgastrechteverordnung, da eine plötzliche Störung vorliegt. </p>
<p>Eine Pflicht zur Hilfeleistung besteht dann nicht, wenn sich der Fahrgast auf die Situation vorbereiten konnte und wenn er ohnehin mitten in der Nacht angekommen wäre.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 07 Apr 2025 12:35:14 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Holger2</dc:creator>
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<title>Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>wie schon geschrieben liegst du da falsch, denn es ist irrelevant das er eh über Nacht unterwegs gewesen wäre. Relevant ist, das er vor 0 Uhr los gefahren wäre, noch dazu mit der letzten Verbindung des Tages.<br />
Zum Glück sitzt ja aber nicht du im SC FGR und entscheidest darüber. Dort werden entsprechende Fälle nämlich durchaus, so wie es sein muss, positiv beschieden, wenn auch ggf. erst nach dem Widerspruch.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 07 Apr 2025 12:33:30 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>gnampf</dc:creator>
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