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<title>ICE-Treff - Läuft runder aber immer noch Papierkrieg</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Läuft runder aber immer noch Papierkrieg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ist das vielleicht irgendwo eine Einstellung, die ich mal gemacht habe? Oder wie wird das vom Servicecenter entschieden?</p>
</blockquote><p>Mal bekomme ich eine Mail, aber meist einen Brief.<br />
Ein System habe ich noch nicht erkannt.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 02 Dec 2024 16:08:36 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>JoeO</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mal ein Lob: FGR-Abwicklung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>„Kulanz“ ist das auch nicht: auch wenn es keine gesetzliche Verpflichtung hierzu gibt, ist die 20-Minuten-Regelung Bestandteil des Beförderungsvertrages. Man hat da also sehr wohl einen (vertraglichen) Anspruch drauf.</p>
</blockquote><p>Erstmal: Korrekt, bezog mich im Ausgangspost auf die 20 Minuten gegenüber den gesetzlichen 60.</p>
<p>Und klar, im Einzelfall ist das dann keine Kulanz mehr, aber dass es diese Regelung grundsätzlich gibt (und damit Teil des Beförderungsvertrags wird), ist eine freiwillige Entscheidung der DB. Ob man das jetzt Kulanz nennt, Kundenwerbung oder wie auch immer - es macht das Bahnfahren komfortabler, sobald man diese Regelung kennt.</p>
<p>Problem ist eher, dass weniger erfahrene Bahnkunden diese Regelungen nicht kennen und sich dann oft auch nicht trauen, sie zu nutzen. Sich erstmal in lange Schlangen am Servicecenter anzustellen, nur um dann oft eine halbrichtige unfreundliche Auskunft zu bekommen, anstatt einfach bequem in einen anderen ICE einzusteigen oder gar am nächsten Tag zu fahren.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=707944</link>
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<pubDate>Mon, 02 Dec 2024 10:23:50 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>zettelbox</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mal ein Lob: FGR-Abwicklung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Danke fürs Zitat! Aber das kann man so oder so auslegen. Für mich klingt das nach gleichzeitigem kompletten Unverschulden der Bahn. Also dass damit gemeint ist, dass du z.B. einen Flexpreis hast und weil du aus eigener Schuld später fährst, steht dir keine Entschädigung zu. Also Verspätung muss direkte Folge des Kundenhandelns sein. Wenn ich erst eine Stunde Verspätung habe und dann noch zusätzlich eine Stunde Pause einlege, trifft meiner Meinung nach nicht zu, dass die Verspätung ausschließlich Schuld des Kunden ist. So ähnlich wie bei 1 Stunde Verspätung durch Türstörung nach 1 Stunde Verspätung durch Notarzteinsatz. Da würde nach Lesart des Forums die Entschädigung schon zustehen</p>
</blockquote><p>Aber das kann doch kaum sein.<br />
Das würde ja heißen, ich könnte bei einer Verspätung mit +5 am Umstiegsbahnhof ankommen, dort zwei Stunden shoppen gehen, dann zum Zielbahnhof fahren und mir dann 50 % Entschädigung abholen. Dass das nicht Sinn und Zweck der Entschädigungsregelungen sein kann, liegt doch auf der Hand.</p>
<p>Ich finde es z.T auch ärgerlich, wenn ich in der ersten Klasse ICE fahre, den Umstieg verpasse und dann zur Minimierung der Endverspätung eine RB nutzen &quot;muss&quot;. Aber nach meinem Empfinden ist es dann meine Entscheidung, was mir wichtiger ist: Früher ankommen oder bequemer im ICE reisen. Anspruch auf Entschädigung habe ich aber nicht, wenn ich mit der RB in weniger als +60 am Zielbahnhof angekommen wäre.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=707943</link>
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<pubDate>Mon, 02 Dec 2024 10:20:24 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>zettelbox</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Läuft runder aber immer noch Papierkrieg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich kapier aber nicht, warum die Bahn Gutscheine immer noch als Brief schickt. Was ich z.b. allein heuer schon an internationalem Porto gekostet habe, will ich gar nicht wissen. Auch wie viele schon verloren gingen oder ich verschlampt habe. Bei der Anzahl der Anträge allein heuer hab ich den Überblick ohnehin längst verloren ;-)</p>
</blockquote><p>Das lese ich hier im Thread jetzt öfter und verstehe nicht so recht, warum das so ist. Ich erhalte alle meine Unterlagen zu den FGR-Abwicklungen per E-Mail, sowohl die Abrechnungen (immer noch etwas Oldschool als PDF-Anhang zur Mail, aber seis drum) als auch die Gutscheine. Ich habe seit Jahren keinen einzigen Brief mehr erhalten.</p>
<p>Ist das vielleicht irgendwo eine Einstellung, die ich mal gemacht habe? Oder wie wird das vom Servicecenter entschieden?</p>
<blockquote><p>Die ÖBB macht das besser, da landen die Gutscheine automatisch in einer Liste am mit der Fahrt verknüpften Konto (sind aber nicht auf das Konto gelocked). Sie lassen sich anzeigen bzw. werden auch direkt beim Bezahlen zum Auswählen angeboten. Ich hoffe mal die DB führt das auch irgendwann ein.</p>
</blockquote><p>Ja, das fehlt wirklich!<br />
Ich hantiere mit einer Notiz-App auf dem Smartphone rum, um den Überblick über die Gutscheine und die Restwerte zu behalten. Das ist wirklich ätzend.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=707942</link>
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<pubDate>Mon, 02 Dec 2024 10:16:59 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>zettelbox</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mal ein Lob: FGR-Abwicklung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Neuerdings wird auch aufgerundet bei den Auszahlungen.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Auf fünf Cent. War das jemals anders?</p>
</blockquote><p><br />
ich kenns nur so..</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=707884</link>
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<pubDate>Sat, 30 Nov 2024 22:40:43 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>bahnfahrerofr.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mal ein Lob: FGR-Abwicklung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wenn es über die App eingereicht wird dauert es meist nur 3 Tage bis zur Auszahlung. </p>
</blockquote><p>Taxi-, Bewirtungs-, Hotelbelege oder Ersatzfahrkarten werden über den App-Antrag so schnell erstattet? Da muss ich irgendwas falsch machen. ;-)</p>
<blockquote><p>Neuerdings wird auch aufgerundet bei den Auszahlungen.</p>
</blockquote><p>Auf fünf Cent. War das jemals anders?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=707883</link>
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<pubDate>Sat, 30 Nov 2024 20:44:01 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Barzahlung</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mal ein Lob: FGR-Abwicklung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wenn ich erst eine Stunde Verspätung habe und dann noch zusätzlich eine Stunde Pause einlege, trifft meiner Meinung nach nicht zu, dass die Verspätung ausschließlich Schuld des Kunden ist. So ähnlich wie bei 1 Stunde Verspätung durch Türstörung nach 1 Stunde Verspätung durch Notarzteinsatz. Da würde nach Lesart des Forums die Entschädigung schon zustehen</p>
</blockquote><p>Da bin ich genau Deiner Meinung.<br />
Hier ging es letztlich darum ob es eine <em>&quot;Pflicht zur Nutzung einer früheren Verbindung&quot;</em> gibt (z.B. RE statt ICE), wenn dadurch die Verspätung unter +60 ist.<br />
Hier wäre es natürlich Verschulden des Reisenden, wenn erst durch seine Zugwahl die Verspätung auf über 60 Minuten ansteigt.</p>
<p>Verpasse ich meinen (ICE-)Anschluss und mit dem nächstmöglichen NV-Zug wäre ich mit +65 am Ziel, dann kann ich auch einen späteren ICE nehmen mit dem ich mit +80 ankomme. Die Entschädigung von 25% stünde mir zu.</p>
<p>Wäre ich mit dem nächsten Regionalzug aber mit +40 am Ziel und ich nutze den nächsten ICE der mich mit +65 ankommen lässt, dann sind die <strong>mehr als 60 Minuten</strong> Verschulden des Reisenden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=707880</link>
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<pubDate>Sat, 30 Nov 2024 18:52:08 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>JoeO</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mal ein Lob: FGR-Abwicklung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Also Verspätung muss direkte Folge des Kundenhandelns sein. Wenn ich erst eine Stunde Verspätung habe und dann noch zusätzlich eine Stunde Pause einlege, trifft meiner Meinung nach nicht zu, dass die Verspätung ausschließlich Schuld des Kunden ist.</p>
</blockquote><p>Die zusätzliche Verspätung von einer Stunde aber mE schon. Damit wäre hier mit dem Betrag für eine Stunde zu entschädigen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=707877</link>
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<pubDate>Sat, 30 Nov 2024 16:33:30 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>JeDi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mal ein Lob: FGR-Abwicklung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><blockquote><p>Eine &quot;Pflicht&quot; die Verbindung mit der frühesten Ankunft zu nehmen besteht tatsächlich nicht. Allerdings besteht auch kein Anspruch auf Entschädigung wenn die mehr als 60 minütige Verspätung nicht durch Bahnverschulden, sondern durch Wahl einer späteren Verbindung durch den Fahrgast zurückzuführen ist. </p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p><br />
Steht wo? Die Verordnung und die Beförderungsbedingungen sprechen ohne weitere Einschärnkung von &quot;Verspätung&quot;.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Das ist nicht ganz richtig.</p>
<p>In der Verordnung (EU) 2021/782</p>
<p><strong>Artikel 19</strong><br />
<em>Entschädigung<br />
</em></p>
<p>(10) Eisenbahnunternehmen sind nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, wenn sie nachweisen können,<br />
dass Verspätungen, verpasste Anschlüsse oder Zugausfälle als direkte Folge von oder in untrennbarem Zusammenhang<br />
mit folgenden Umständen aufgetreten sind:<br />
a) ...<br />
b) Verschulden des Fahrgasts oder<br />
c)...</p>
<p>Ist die Verspätung von 60 oder mehr Minuten darauf zurückzuführen, dass der Fahrgast nicht die nächstmögliche, sondern eine spätere Verbindung nutzt, dann ist die spätere Ankunft nicht auf Bahnverschulden zurückzuführen, sondern auf das Verhalten des Fahrgastes.</p>
<p>Nach Artikel 19 (10) b) ist das Eisenbahnunternehmen dann nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.</p>
</blockquote><p>Danke fürs Zitat! Aber das kann man so oder so auslegen. Für mich klingt das nach gleichzeitigem kompletten Unverschulden der Bahn. Also dass damit gemeint ist, dass du z.B. einen Flexpreis hast und weil du aus eigener Schuld später fährst, steht dir keine Entschädigung zu. Also Verspätung muss direkte Folge des Kundenhandelns sein. Wenn ich erst eine Stunde Verspätung habe und dann noch zusätzlich eine Stunde Pause einlege, trifft meiner Meinung nach nicht zu, dass die Verspätung ausschließlich Schuld des Kunden ist. So ähnlich wie bei 1 Stunde Verspätung durch Türstörung nach 1 Stunde Verspätung durch Notarzteinsatz. Da würde nach Lesart des Forums die Entschädigung schon zustehen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=707876</link>
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<pubDate>Sat, 30 Nov 2024 16:32:04 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>ICE920</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mal ein Lob: FGR-Abwicklung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn es über die App eingereicht wird dauert es meist nur 3 Tage bis zur Auszahlung. </p>
<p>Neuerdings wird auch aufgerundet bei den Auszahlungen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=707843</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=707843</guid>
<pubDate>Fri, 29 Nov 2024 12:09:05 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>frank_le</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mal ein Beispiel Ablehnung höhere Gewalt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>In meinem Fall bekam ich die Ablehnung höhere Gewalt (Grund: behördliche Maßnahme).</p>
<p>Betroffener Zug war 3407 am 25.10.<br />
<a href="https://bahn.expert/details/RE%203407/2024-10-25T08:37:00.000Z?administration=800759">https://bahn.expert/details/RE%203407/2024-10-25T08:37:00.000Z?administration=800759</a></p>
<p>Im RIS war damals zunächst &quot;Reparatur an der Oberleitung&quot; codiert, wenn ich mich recht erinnere, und später dann behördliche Maßnahme.</p>
<p>Tatsächlich war es so, dass an diesem Vormittag in NN eine Oberleitungsstörung kurz vor 9 Uhr gemeldet wurde. Gleis 24 war die OL unten. Es wurde dann wegen Verdacht auf Person in Oberleitung erstmal alles gesperrt (auch Dieselfahrten waren nicht möglich) und gesucht. Allerdings war der Verursacher ein toter Vogel.</p>
<p>Nach Auffinden des Vogels wurde zwar gegen 9.30 wieder Strom aufgeschaltet, der Betrieb kam aber nur sehr stockend und mit größeren Verzögerungen wieder in Gang, da sich logischerweise ein großer Rückstau an einfahrenden Zügen gebildet hat. Der genutzte RE mit Planabfahrt 10:37, also etwa eine Stunde nachdem es wieder Strom gab, fuhr etwa mit +30 ab, weil halt entsprechend alles durcheinander gewürfelt war. Soweit so klar.</p>
<p>Nur: ist das höhere Gewalt? Ein Vogel in der Oberleitung? Eine Maus im Bord Restaurant? Nur weil jemand auf die Idee kam, den Bahnhof <strong>auch</strong> polizeilich zu sperren? Ist das Standard in solchen Fällen, wenn die Ursache für Den OL-Schaden nicht sofort klar ersichtlich ist? Ich weiß nicht..</p>
<p>Dazu kommt, dass die ganzen Folgeverspätungen vom Typ verspätete Bereitstellung / Verspätung aus voriger Fahrt / verspätetes Personal aus voriger Fahrt und so weiter eigentlich zumindest aus meiner Sicht in die Sphäre der DB fallen.</p>
<p>Was meint ihr dazu?</p>
<p>Lustigerweise gibt es genau zu dieser Störung einen Faden auf DSO:<br />
<a href="https://www.drehscheibe-online.de/foren/read.php?109,10945177">https://www.drehscheibe-online.de/foren/read.php?109,10945177</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=707787</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=707787</guid>
<pubDate>Wed, 27 Nov 2024 14:55:51 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>bahnfahrerofr.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Läuft runder aber immer noch Papierkrieg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich finde auch: Die FGR elektronisch mit dem Formular zu beantragen ist viel besser als vorher. Vor allem gehen Standard-Fälle jetzt richtig schnell.</p>
<p>Ich kapier aber nicht, warum die Bahn Gutscheine immer noch als Brief schickt. Was ich z.b. allein heuer schon an internationalem Porto gekostet habe, will ich gar nicht wissen. Auch wie viele schon verloren gingen oder ich verschlampt habe. Bei der Anzahl der Anträge allein heuer hab ich den Überblick ohnehin längst verloren ;-)</p>
<p>Die ÖBB macht das besser, da landen die Gutscheine automatisch in einer Liste am mit der Fahrt verknüpften Konto (sind aber nicht auf das Konto gelocked). Sie lassen sich anzeigen bzw. werden auch direkt beim Bezahlen zum Auswählen angeboten. Ich hoffe mal die DB führt das auch irgendwann ein.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=707756</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=707756</guid>
<pubDate>Tue, 26 Nov 2024 12:25:03 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>emp</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mal ein Lob: FGR-Abwicklung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>„Kulanz“ ist das auch nicht: auch wenn es keine gesetzliche Verpflichtung hierzu gibt, ist die 20-Minuten-Regelung Bestandteil des Beförderungsvertrages. Man hat da also sehr wohl einen (vertraglichen) Anspruch drauf.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=707749</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=707749</guid>
<pubDate>Tue, 26 Nov 2024 07:32:48 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>KBD_1880</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Im Prinzip ja. Und: Erfahrungen zu FGR Deutschland-Ticket (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Im Prinzip subventioniert die Deutsche Bahn die Deutsche Post: pro Erstattung zu 1,50 € schicken sie mindestens einen Papier-Brief zu 0,85 €. Toll.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Früher bekam man bei Sammelanträgen noch jeweils einen Brief mit einer großen Tabelle. Da war alles drin erfasst. Fahrpreisentschädigungen, PKW-Pauschalen, Zusatzfahrkarten.</p>
<p>Ich hab daher im August 2022 zum Monatsende alle ICE-Fälle mit dem 9-Euro-Ticket in einem Sammelantrag gestellt. Da kamen allerdings schon die Einzelbriefe.</p>
</blockquote><p>Beim ersten Sammelantrag zum D-Ticket hatte ich auch einen (1!) Brief mit Tabelle erwartet. Es wurden 6 Verspätungen gemeinsam online eingereicht. Als Antwort kamen 6 Briefe. 4x Entschädigung, 2x Ablehnung. Nach telefon. Widerspruch kamen nochmal 2 Briefe und die fehlenden Entschädigungen. Also 8x0,85€=6,80€ Porto + 6 Banküberweisungen.</p>
<blockquote><blockquote><p>Im ersten Jahr konnten die Fahrgastrechte für das D-Ticket ja noch online über den urspünglichen Auftrag auf bahn.de (Buchungsrückschau) eingereicht werden. </p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Genau. Zum Startzeitpunkt im Mai 2023 war es möglich bei den DTV-Deutschlandtickets. Der Einkauf war dann im Kundenkonto unter <strong>Meine Reisen</strong> gelistet und das Online-Antragsformular dort abrufbar.<br />
Nur wenige Wochen später hat man die Bestellmaske auf bahn.de dann auf die Verbundlogik abgeändert. Bei den hierüber bestellten Deutschlandtickets ist kein Kundenkonto-Antrag möglich.</p>
</blockquote><p>Tasächlich hatte ich das D-Ticket gleich zu Beginn abonniert (April 2023 für Mai). Da hatte ich eine &quot;normale&quot; Auftragnummer über die die FGR-Anträge gestellt werden konnten. Später war nur noch die Abo-Nr. zu sehen. Die Auftragsnummer konnte aber unter <strong>Meine Reisen</strong> gefunden werden.</p>
<blockquote><p>Da diese &quot;Reise&quot; mittlerweile mehr als 14 Monate zurückliegt, wird der Auftrag nicht mehr angezeigt (auch wenn das Abo bei manchen Fahrästen ggf. noch aktiv ist), sodass zur Zeit überhaupt niemand mehr in der Lage sein dürfte, Online-Anträge mit einem DB-DTV-Deutschlandticket zu stellen.</p>
</blockquote><p>Das D-Ticket ist nicht mehr nur nicht in der Buchungsrückschau zu finden. Auch die Beförderungsbedingungen hat die Bahn geändert und mit der Tarifbekanntmachung <strong>16/2024</strong> die digitale Beantragung von Fahrgastrechten (13.4. BB) gestrichen. Seit 9.06.2024 ist die digitale Beantragung von Fahrgastrechten für Zeitkarten bedingungsgemäß ausgeschlossen.</p>
<blockquote><p>Ich habe es bisher meistens trotzdem bereut, die Zeit investiert zu haben, weil die unzähligen Rückfragen nach Ticketkopie, Preisnachweis etc. zwecks Verzögerung einfach zu viel des Guten sind.</p>
</blockquote><p>Ich nutze dazu gerne Bahnfahrten. Für die Verspätungen hab ich eine Tabellenkalkulation erstellt, in die ich nur noch die Eckdaten eingebe (Tablet im Zug) und ein druckfertiges Fahrgastrechteformular wird als PDF ausgegeben. Wenn 4-6 Verspätungen zusammengekommen sind, dann drucke ich sie aus und stecke sie in einem FGR Umschlag. Es ist Sport und wohl auch ein klein wenig Trotz.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=707743</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=707743</guid>
<pubDate>Mon, 25 Nov 2024 21:59:32 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>JoeO</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mal ein Lob: FGR-Abwicklung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Eine &quot;Pflicht&quot; die Verbindung mit der frühesten Ankunft zu nehmen besteht tatsächlich nicht. Allerdings besteht auch kein Anspruch auf Entschädigung wenn die mehr als 60 minütige Verspätung nicht durch Bahnverschulden, sondern durch Wahl einer späteren Verbindung durch den Fahrgast zurückzuführen ist. </p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Steht wo? Die Verordnung und die Beförderungsbedingungen sprechen ohne weitere Einschärnkung von &quot;Verspätung&quot;.</p>
</blockquote><p>Das ist nicht ganz richtig.</p>
<p>In der Verordnung (EU) 2021/782</p>
<p><strong>Artikel 19</strong><br />
<em>Entschädigung<br />
</em></p>
<p>(10) Eisenbahnunternehmen sind nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, wenn sie nachweisen können,<br />
dass Verspätungen, verpasste Anschlüsse oder Zugausfälle als direkte Folge von oder in untrennbarem Zusammenhang<br />
mit folgenden Umständen aufgetreten sind:<br />
a) ...<br />
b) Verschulden des Fahrgasts oder<br />
c)...</p>
<p>Ist die Verspätung von 60 oder mehr Minuten darauf zurückzuführen, dass der Fahrgast nicht die nächstmögliche, sondern eine spätere Verbindung nutzt, dann ist die spätere Ankunft nicht auf Bahnverschulden zurückzuführen, sondern auf das Verhalten des Fahrgastes.</p>
<p>Nach Artikel 19 (10) b) ist das Eisenbahnunternehmen dann nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.</p>
<blockquote><blockquote><p>Da die Bahn solche weitergehenden Regelungen nur für das eigene Tarifgebiet treffen kann, gilt die 20 Minuten Regelung auch nur im deutschen Binnenverkehr. Im grenzüberschreitenden Verkehr sowie im Ausland ist die Zugbindung erst ab +60 aufgehoben.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Ich habe die 20 Minuten überlesen. Die sind natürlich DB Kulanz, da hast du Recht. Ich bezog mich auf die 365 Tage. Die wurden eingeklagt (https://tinyurl.com/bdd2hmxb)</p>
</blockquote><p>OK, ich bezog mich bei meiner Antwort auf die 20 Minuten.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=707737</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=707737</guid>
<pubDate>Mon, 25 Nov 2024 21:02:29 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>JoeO</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Im Prinzip ja. Und: Erfahrungen zu FGR Deutschland-Ticket (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Im Prinzip subventioniert die Deutsche Bahn die Deutsche Post: pro Erstattung zu 1,50 € schicken sie mindestens einen Papier-Brief zu 0,85 €. Toll.</p>
</blockquote><p>Früher bekam man bei Sammelanträgen noch jeweils einen Brief mit einer großen Tabelle. Da war alles drin erfasst. Fahrpreisentschädigungen, PKW-Pauschalen, Zusatzfahrkarten.</p>
<p>Ich hab daher im August 2022 zum Monatsende alle ICE-Fälle mit dem 9-Euro-Ticket in einem Sammelantrag gestellt. Da kamen allerdings schon die Einzelbriefe.</p>
<blockquote><blockquote><p>Spezialfall Deutschland-Ticket, da sind die FGR eher Sport, einen vernünftigen Stundenlohn erreicht man nie...</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Das ist richtig.<br />
Im ersten Jahr konnten die Fahrgastrechte für das D-Ticket ja noch online über den urspünglichen Auftrag auf bahn.de (Buchungsrückschau) eingereicht werden. </p>
</blockquote><p>Genau. Zum Startzeitpunkt im Mai 2023 war es möglich bei den DTV-Deutschlandtickets. Der Einkauf war dann im Kundenkonto unter <em>Meine Reisen</em> gelistet und das Online-Antragsformular dort abrufbar.<br />
Nur wenige Wochen später hat man die Bestellmaske auf bahn.de dann auf die Verbundlogik abgeändert. Bei den hierüber bestellten Deutschlandtickets ist kein Kundenkonto-Antrag möglich. Etwas länger noch ging der Kauf über die alte Maske im Navigator. Ich hatte hierüber für August 2023 noch eines abonniert.</p>
<p>Da diese &quot;Reise&quot; mittlerweile mehr als 14 Monate zurückliegt, wird der Auftrag nicht mehr angezeigt (auch wenn das Abo bei manchen Fahrästen ggf. noch aktiv ist), sodass zur Zeit überhaupt niemand mehr in der Lage sein dürfte, Online-Anträge mit einem DB-DTV-Deutschlandticket zu stellen.</p>
<blockquote><p>Da außerdem vor Inkrafttreten der neuen EVO bei mehr als 20 Minuten Verspätung auch Fernverkehrstickets erstattet wurden, war es durchaus mehr als nur Sport.</p>
</blockquote><p>Wobei sich die Anzahl der Anträge dieser Art bei mir nicht groß geändert hat. Ich hab seitdem halt viele (geplante) Reisen mit Ankunft in der Nachtzeit.</p>
<p>Das wird, wo wir ja bei Lob über das SC FGR sind -  auch ziemlich sorgfältig geprüft, ob die Voraussetzungen für den Anspruch auf ein alternatives Verkehrsmittel gegeben sind. Mir ist es bisher nur zweimal passiert, dass der Antrag mit Verweis auf erh. ermäßigt abgelehnt wurde. Der Erstattungsbetrag wird auch nicht auf 120 Euro gedeckelt. Es kam auch nie eine Ablehnung, wenn ich die ICE-Fahrkarte nachmittags gekauft und dann erst am nächsten Tag (z.B. vormittags) genutzt hatte.</p>
<p>Anträge auf Fahrpreisentschädigungen oder -erstattungen mach ich mit dem Deutschlandticket generell keine geltend. Außer ich hab schon zwei Anträge mit +60 für Hotelbeleg etc. und mir fehlt bloß noch ein dritter. Das ist dann so an der Grenze, ab der sich evtl. die Mühe lohnt. Ich habe es bisher meistens trotzdem bereut, die Zeit investiert zu haben, weil die unzähligen Rückfragen nach Ticketkopie, Preisnachweis etc. zwecks Verzögerung einfach zu viel des Guten sind.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=707736</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=707736</guid>
<pubDate>Mon, 25 Nov 2024 20:53:45 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Barzahlung</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mal ein Lob: FGR-Abwicklung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>...Dazu fällt mir auf, dass die Anträge offenbar mit einer großen Portion Kulanz bearbeitet werden. Beispiel: In der letzten Woche habe ich meinen Anschluss zum Zielbahnhof verpasst. Nächste Option wäre eine Regionalbahn mit Endverspätung +50 gewesen. Ich entschied mich stattdessen für einen Kaffee im Bahnhof und nahm den nächsten ICE, somit Verspätung +70. Tatsächlich habe ich die 25 % Entschädigung bekommen, die mir nach meinem Dafürhalten streng genommen nicht zugestanden hätten. </p>
</blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><p>Ich sehe das nicht als Kulanz. Es gilt die tatsächliche Ankunftszeit. Soweit ich weiß, gibt es keine Pflicht die Verbindung mit der frühesten Ankunft zu nehmen.</p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Eine &quot;Pflicht&quot; die Verbindung mit der frühesten Ankunft zu nehmen besteht tatsächlich nicht. Allerdings besteht auch kein Anspruch auf Entschädigung wenn die mehr als 60 minütige Verspätung nicht durch Bahnverschulden, sondern durch Wahl einer späteren Verbindung durch den Fahrgast zurückzuführen ist. </p>
</blockquote><p>Steht wo? Die Verordnung und die Beförderungsbedingungen sprechen ohne weitere Einschärnkung von &quot;Verspätung&quot;. Bei mir war eine offensichtlich freiwillig spätere Ankunft zumindest noch kein Grund, dass der Antrag nicht automatisch bearbeitet wurde (und die Entschädigung auch ausgezahlt)</p>
<blockquote><blockquote><p>Außerdem glaube ich, wenn es automatisch durchläuft, dann sitzt keiner da und versucht nachzuweisen, ob du auch eine frühere Ankunft schaffen könntest, also geht es einfach ohne weitere Prüfung durch.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Wenn es nicht offensichtlich ist, dass eine spätere Verbindung genommen wurde, dann &quot;geht es durch&quot;. Es werden aber auch öfter Entschädigungen mit Hinweis auf eine frühere mögliche Verbindung abgelehnt. </p>
</blockquote><p>Dann muss man wohl schauen, dass man einen Standardfall hat und nicht in die manuelle Prüfung kommt :D</p>
<blockquote><blockquote><p>...Ebenfalls Kulanz ist ja die Verwendung einer anderen Verbindung bei bereits +20 voraussichtlicher Verspätung, und zwar irgendwann innerhalb von 365 Tagen. Auch das macht das Reisen in bestimmten Konstellationen deutlich angenehmer.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><p>Das ist keine Kulanz, sondern EU-Recht und wurde aus der DB herausgeklagt.</p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Das wiederum ist Unfug. Es gibt keine EU-rechtliche Bestimmung, die von einem Bahnunteernehmen verlangt dem Fahrgast ein wie auch immer geartetes Entgegenkommen zu gewähren, wenn eine Verspätung von +20 zu erwarten ist. Die Nutzung anderer Züge nach EU-Recht ist erst ab einer zu erwartenden Verspätung von 60 Minuten geregelt.</p>
<p>Da eine solche Regelung ab 20 Minuten nicht existiert, ist die Aussage <em>&quot;wurde aus der DB herausgeklagt&quot;</em> frei erfunden.<br />
Die Aufhebung der Zugbindung bereits ab einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten ist eine kundenfreundliche Regelung der Deutschen Bahn, die über die EU-Bestimmungen hinausgeht.</p>
<p>Da die Bahn solche weitergehenden Regelungen nur für das eigene Tarifgebiet treffen kann, gilt die 20 Minuten Regelung auch nur im deutschen Binnenverkehr. Im grenzüberschreitenden Verkehr sowie im Ausland ist die Zugbindung erst ab +60 aufgehoben.</p>
</blockquote><p>Ich habe die 20 Minuten überlesen. Die sind natürlich DB Kulanz, da hast du Recht. Ich bezog mich auf die 365 Tage. Die wurden eingeklagt (https://tinyurl.com/bdd2hmxb)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=707734</link>
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<pubDate>Mon, 25 Nov 2024 20:31:31 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>ICE920</dc:creator>
</item>
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<title>Mal ein Lob: FGR-Abwicklung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Da die Bahn solche weitergehenden Regelungen nur für das eigene Tarifgebiet treffen kann, gilt die 20 Minuten Regelung auch nur im deutschen Binnenverkehr. Im grenzüberschreitenden Verkehr sowie im Ausland ist die Zugbindung erst ab +60 aufgehoben.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Diese Unterscheidung bekommen sie aber nach wie vor nicht ordentlich kommuniziert und machen sich ggf. ersatzpflichtig, sofern Fahrgäste aufgrund von Falschinformationen eine FN erhalten.</p>
</blockquote><p>Ich habe jahrelang in der ehemaligen Kundencommunity der Deutschen Bahn Fragen von Reisenden beantwortet. Eine regelmäßig von mir gebrauchte Phrase:</p>
<p><strong>&quot;Schlecht formulieren kann die Bahn gut!&quot;</strong></p>
<p>Die Abwandlung <strong>&quot;Schlecht kommunizierenn kann die Bahn gut!&quot;</strong> würde auch passen.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 25 Nov 2024 20:20:57 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>JoeO</dc:creator>
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<title>Im Prinzip ja. Und: Erfahrungen zu FGR Deutschland-Ticket (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Spezialfall Deutschland-Ticket, da sind die FGR eher Sport, einen vernünftigen Stundenlohn erreicht man nie...</p>
</blockquote><p>Das ist richtig.<br />
Im ersten Jahr konnten die Fahrgastrechte für das D-Ticket ja noch online über den urspünglichen Auftrag auf bahn.de (Buchungsrückschau) eingereicht werden. Da außerdem vor Inkrafttreten der neuen EVO bei mehr als 20 Minuten Verspätung auch Fernverkehrstickets erstattet wurden, war es durchaus mehr als nur Sport.</p>
<p>Inzwischen gilt nicht nur eine neue EVO, sondern die Beförderungsbedingungen wurden dahingehend geändert, dass bei Zeitkarten (also auch beim D-Ticket) Fahrgastrechteanträge nicht mehr online eingereicht werden können.</p>
<p>Als ich die D-Ticket FGR-Anträge noch online eingereicht habe, habe ich in der Regel 4-6 Anträge auf einmal eingereicht. In der Regel gab es drei Standardantworten:</p>
<ul>
<li> Die Entschädigung wurde gezahlt.<br />
</li><li> Es kam eine Ablehnung: &quot;Grenze von 4 € nicht erreicht&quot;<br />
</li><li> Es wurde eine Kopie des Tickets (obwohl online beim Ticket eingereicht) gefordert</li></ul><p>Bei Punkt 2 und 3 hab ich dann telefonisch Beschwerde/Widerspruch eingereicht. Das ging problemlos und zügig, danach wurde jede Entschädigung auch ausgezahlt.</p>
<p>Inzwischen habe ich mir eine Tabellenkalkulation geschrieben, in die ich die Verspätungen eintrage und die dann ein fertig ausgefülltes Fahrgastrechteformular ausgibt. Auch hier reiche ich immer 4-6 Formulare gemeinsam in einem Umschlag ein.<br />
Trotzdem kommt ab und zu, ich benötige mehrere Verspätungen, damit die 4 € Grenze überschritten wird. Dann rufe ich an und dann funktioniert es.</p>
<p>Positive Erfahrungen hab ich öfter gemacht. Telefonische Widersprüche funktionieren schnell und zuverlässig.<br />
Für einen letzten Montag ausgefallenen Zug (ICE nicht D-Ticket) hatte ich tatsächlich Dienstag die Erstattung erhalten.</p>
<p>Meine Erfahrung ist auch, das Erstattungen besser und schneller funktionieren als Entschädigungen.</p>
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<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=707732</link>
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<pubDate>Mon, 25 Nov 2024 20:15:56 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>JoeO</dc:creator>
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<title>Mal ein Lob: FGR-Abwicklung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Da die Bahn solche weitergehenden Regelungen nur für das eigene Tarifgebiet treffen kann, gilt die 20 Minuten Regelung auch nur im deutschen Binnenverkehr. Im grenzüberschreitenden Verkehr sowie im Ausland ist die Zugbindung erst ab +60 aufgehoben.</p>
</blockquote><p>Diese Unterscheidung bekommen sie aber nach wie vor nicht ordentlich kommuniziert und machen sich ggf. ersatzpflichtig, sofern Fahrgäste aufgrund von Falschinformationen eine FN erhalten.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 25 Nov 2024 20:08:06 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>bahnfahrerofr.</dc:creator>
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