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<title>ICE-Treff - Sonderregelung im Gesundheitswesen</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
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<title>Sonderregelung im Gesundheitswesen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Oder sechs Monate auf einen Termin beim Dackdecker, zwei Wochen in der Kfz-Werkstatt etc. überall dort hat man aber noch keinen Vertrag geschlossen. Wenn sich aber der Bau massiv verzögert oder das Auto wegen Problemen in der Werkstatt dort 4 Wochen steht und man es nicht nutzen kann hat man eben u.U. schon einen Anspruch auf Entschädigung eben aus dem jeweiligen Vertrag. Und das ist es bei der Bahn genauso.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 11 Jul 2024 16:53:25 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>611 040</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Sonderregelung im Gesundheitswesen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt auch keine Entschädigung, wenn man in der Rettungsstelle sechs Stunden wartet oder sechs Monate auf einen Facharzttermin.<br />
Insofern schlüssig.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 10 Jul 2024 21:19:37 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>плацкарт</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Gästekarte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Bei uns kostet die Gästekarte den teilnehmenden Hotelbetrieb irgendwas zwischen 0,50€-1€ pro Übernachtung und Gast.<br />
Ich bezweifle stark dass du bei den meisten dieser Programme jemals in die Nähe einer Entschädigung über 4€ kommen wirst</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 10 Jul 2024 14:30:00 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Höllentalbahn</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ein Tipp dazu ... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Erstens kann genau das durchaus vorkommen, zweitens ist Verpflegung an Bahnhöfen meistens teurer als im Supermarkt um die Ecke. Da finde ich es schon verbraucherfreundlich, wenn ich diese Extrakosten nicht zu tragen habe, wenn ich den verlängerten Aufenthalt nicht zu vertreten habe.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 10 Jul 2024 05:59:00 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>JanZ</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ein Tipp dazu ... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Dann würde es ja reichen wenn diese zum Verkauf angeboten werden. Und das ist in 95% der Fälle gegeben, wenn man nicht gerade an einem Dorfbahnhof strandet oder 3h in einem Zug ohne gastronomisches Angebot auf freier Strecke steht.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 09 Jul 2024 21:06:38 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>611 040</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Semestertickets und fahrpreisabhängige Entschädigungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Semestertickets werden doch aber auch direkt an den jeweiligen Verkehrsverbund bezahlt? Von daher passt das in die Logik.</p>
</blockquote><p>Der Anteil, der über einen erhöhten VS-Beitrag (zunächst an die VS) entrichtet wird, nicht. Hier wird aber meistens der genaue Anteil veröffentlicht, der dann für die Fahrpreisentschädigung herangezogen wird.</p>
<p>Bei Hotelgästekarten oder Kombitickets ist der Anteil, den die Bahn bzw. der Verbund erhält in der Regel nicht ersichtlich.</p>
<p>Im Deutschlandtarif ist beim Garmischer Skiticket z.B. ein Fahrpreis ausgewiesen:</p>
<p>Nr. 5.5.5 Teil G TB DT:</p>
<p>(...)</p>
<p>Für die Berechnung von Entschädigungsansprüchen nach Artikel 17 der europäischen Fahr-gastrechte-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 2021/782) des europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr wird für die Beförde-rung auf der Eisenbahn ein Fahrpreis von <strong>21 €</strong> für Kinder und Jugendliche, bzw. <strong>22,50 €</strong> für Erwachsene zugrunde gelegt.</p>
<p>Bei der Gästekarte Ostallgäu dagegen nicht. Hier ist von unentgeltlicher Beförderung die Rede. Nr. 5.4.4 Teil G TB DT:</p>
<p>Beförderungsentgelt:<br />
Die Nutzung der Züge ist mit Gästekarte Ostallgäu unentgeltlich.</p>
<p>Damit stellt sich aber die Frage, ob bei Gästekarten im Zweifel nicht die gesamte Kurtaxe herangezogen werden müsste. Andernfalls wäre der Artikel 19 der VO (EG) 2021/782 nämlich ausgehebelt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701614</link>
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<pubDate>Tue, 09 Jul 2024 20:24:45 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Barzahlung</dc:creator>
</item>
<item>
<title>OT: Verpflegung nach Übernachtung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Da ihr hier immer wieder von Verpflegung im Verspätungsfall redet: hat jemand von euch svhonmal eine Restaurantquittung eingereicht und erstattet bekommen? Oder auch nur einen Kassenbon eines Supermarktes?</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Ja, ich bisher drei Mal.</p>
<p>1x Bon aus dem Bordbistro für Frühstück nach nächtlicher Strandung - Hotelübernachtung hatte ich ohne Frühstück gebucht. Wurde bezahlt.</p>
</blockquote><p>Der Frühstück-im-Bistro-nach-Übernachtung-Fall ist bei mir auch irgendwie der einzige, bei dem anstandslos ohne Widerspruch bezahlt wird.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701612</link>
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<pubDate>Tue, 09 Jul 2024 20:13:27 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Barzahlung</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ein Tipp dazu ... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Das meine ich ja, wieso hat man dann Anspruch auf Verpflegung (in welchem Umfang und Art?) im Verspätungsfall?</p>
</blockquote><p>Weil man nicht für jede erdenkliche Verlängerung der Reisedauer Vorräte mitnehmen kann?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701611</link>
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<pubDate>Tue, 09 Jul 2024 20:02:14 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>JanZ</dc:creator>
</item>
<item>
<title>OT: Verpflegung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Da ihr hier immer wieder von Verpflegung im Verspätungsfall redet: hat jemand von euch svhonmal eine Restaurantquittung eingereicht und erstattet bekommen? Oder auch nur einen Kassenbon eines Supermarktes?</p>
</blockquote><p>Ja, ich bisher drei Mal.</p>
<p>1x Bon aus dem Bordbistro für Frühstück nach nächtlicher Strandung - Hotelübernachtung hatte ich ohne Frühstück gebucht. Wurde bezahlt.</p>
<p>2x Bon von Backshop bei mehrstündigen (ich meine 3 und 4 Stunden) Verspätungen - wurde nach Widerspruch gezahlt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701608</link>
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<pubDate>Tue, 09 Jul 2024 19:53:49 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>bahnfahrerofr.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ein Tipp dazu ... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>An (fast) allen Bahnhöfen gibt es Läden und / oder Automaten, an denen man sich mit einer Flasche Wasser (oder auch mehrere) 'eindecken' kann. Man müsste dafür natürlich ein paar Euro investieren. Ich glaube nicht, das die Bahn dafür zuständig ist, Deinen Durst kostenfrei zu stillen, denn Durst bekommst Du ggfs. auch, wenn der Zug pünktlich ist.</p>
</blockquote><p>
Das meine ich ja, wieso hat man dann Anspruch auf Verpflegung (in welchem Umfang und Art?) im Verspätungsfall? Daher ja meine Fragen ob jemand sowas schonmal erfolgreich beim SC FGR eingereicht hat.</p>
<blockquote><p>PS. Ich persönlich bevorzuge Cola, wobei es mir egal ist, ob es Coca Cola oder ersatzweise auch Pepsi (Sorry, Jörg ...) ist.</p>
</blockquote><p>Ja Cola trinke ich auch sehr gerne, aber ich halte es wie Blaschi: nur Coca Cola oder zur Not noch Africola oder fritzcola. Pepsi geht gar nicht, mag aber alle Softdrinks von Pepsi nicht wirklich.</p>
<p>Grüße aus 644 038 ausm Pott<br />
611 040</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701606</link>
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<pubDate>Tue, 09 Jul 2024 19:36:03 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>611 040</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ein Tipp dazu ... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Gerade an Tagen wie heute im Zug ohne richtige Klima (z.B. war ich vorhin im 425 auf der EM24) wird es ohne trinken schnell unangenehm.</p>
</blockquote><p>An (fast) allen Bahnhöfen gibt es Läden und / oder Automaten, an denen man sich mit einer Flasche Wasser (oder auch mehrere) 'eindecken' kann. Man müsste dafür natürlich ein paar Euro investieren. Ich glaube nicht, das die Bahn dafür zuständig ist, Deinen Durst kostenfrei zu stillen, denn Durst bekommst Du ggfs. auch, wenn der Zug pünktlich ist.</p>
<p>PS. Ich persönlich bevorzuge Cola, wobei es mir egal ist, ob es Coca Cola oder ersatzweise auch Pepsi (Sorry, Jörg ...) ist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701602</link>
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<pubDate>Tue, 09 Jul 2024 19:00:47 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Garfield_1905</dc:creator>
</item>
<item>
<title>OT: Verpflegung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Da ihr hier immer wieder von Verpflegung im Verspätungsfall redet: hat jemand von euch svhonmal eine Restaurantquittung eingereicht und erstattet bekommen? Oder auch nur einen Kassenbon eines Supermarktes? Was ist denn da angemessen? Ist m.E. sehr individuell, manche essen auf Bahnfahrten sehr viel und würden in der einen Stunde noch mehr essen, andere wie ich eher nicht so. Kommt es auch auf die Zeit an? Wenn ich statt zur Abendessenzeit erst deutlich später am Ziel bin und so unterwegs essen &quot;muss&quot;. Wenn ich aber eh nur von 9-12 fahre würde ich dort vielleicht eh nicht essen... alles m.E. sehr schwer messbar. <br />
Angeboten wurde mir auch vom EVU noch nie etwas, abgesehen vom Notfallwasser im FV. <br />
Gerade an Tagen wie heute im Zug ohne richtige Klima (z.B. war ich vorhin im 425 auf der EM24) wird es ohne trinken schnell unangenehm.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701598</link>
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<pubDate>Tue, 09 Jul 2024 18:24:05 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>611 040</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Semestertickets und fahrpreisabhängige Entschädigungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Semestertickets werden doch aber auch direkt an den jeweiligen Verkehrsverbund bezahlt? Von daher passt das in die Logik.</p>
<p>Ansonsten zeigt sich hier, dass die vom Fahrpreis abhängige Entschädigung ein Webfehler ist. Wie viel Ärger mir eine Verspätung bereitet, hängt ja nicht davon ab, was die Fahrkarte gekostet hat, und schon gar nicht davon, wer sie bezahlt hat. Verpflegung und Übernachtung bekomme ich, wenn erforderlich, ja auch unabhängig vom Fahrpreis.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701597</link>
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<pubDate>Tue, 09 Jul 2024 18:12:10 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>JanZ</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Fahrgastrechte &amp; Entschädigung ReHa Comfortticket ohne Preis (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Auf der Grundlage von Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe a VO (EG) 2021/782 i.V.m. §§ 280, 1, 2, 281 BGB.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Danke! Klar, <span class="underline">wenn</span> nichts an Erfrischungen/Mahlzeiten ausgegeben wurde, müssen entstandene Kosten ersetzt werden.</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Hier schließe ich mich musicus an. Wenn Verpflegung bei +60 nicht unentgeltlich ausgegeben wurde</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Davon war ja aber nirgends die Rede. Im Gegenteil hat Friederau ja sogar von einer Verpflegungs<span class="underline">pauschale</span> geschrieben, die ich auch mit deiner Fundstelle nicht wirklich begründet sehe.</p>
</blockquote><p>Im Beitrag später, auf den Du Dich auch bezogen hattest, schrieb er allerdings von <em>Verpflegungsaufwand </em>und das finde ich wiederum recht eindeutig.</p>
<p>Meine Vermutung, was er mit <em>Verpflegungspauschale </em>meint:<br />
Friederau hat sehr viel getrunken und gespeist und will einen Anteil davon zurück, was eben der Verspätung entsprechend angemessen wäre.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701585</link>
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<pubDate>Tue, 09 Jul 2024 15:52:39 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Barzahlung</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Fahrgastrechte &amp; Entschädigung ReHa Comfortticket ohne Preis (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Auf der Grundlage von Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe a VO (EG) 2021/782 i.V.m. §§ 280, 1, 2, 281 BGB.</p>
</blockquote><p>
Danke! Klar, <span class="underline">wenn</span> nichts an Erfrischungen/Mahlzeiten ausgegeben wurde, müssen entstandene Kosten ersetzt werden.</p>
<blockquote><p>Hier schließe ich mich musicus an. Wenn Verpflegung bei +60 nicht unentgeltlich ausgegeben wurde</p>
</blockquote><p>
Davon war ja aber nirgends die Rede. Im Gegenteil hat Friederau ja sogar von einer Verpflegungs<span class="underline">pauschale</span> geschrieben, die ich auch mit deiner Fundstelle nicht wirklich begründet sehe.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701581</link>
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<pubDate>Tue, 09 Jul 2024 14:16:21 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>sibiminus</dc:creator>
</item>
<item>
<title>auch keine Entschädigung mit Schwerbehindertenfreifahrt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo,</p>
<p>ich bekomme mit der Freifahrt mit dem Schwerbehindertenausweis auch keine Entschädigung, ist so festgelegt, obwohl man dafür 47€ im 1/2 Jahr oder 93€ im Jahr bezahlt, auf der Wertmarke ist eben ein Preis angegeben, <br />
aber das ist eben die Gebühr für die Freifahrt, und nicht ein Fahrpreis, da das Geld beim Amt bleibt, und die Unternehmen aus einen ganz anderen Topf bezahlt werden.</p>
<p>Das ist für mich in diesem Fall vergleichbar.</p>
</blockquote><p>Wobei bei Semestertickets dann wieder Fahrpreisentschädigungen bezahlt werden.<br />
Ganz so einfach ist es dann irgendwie doch nicht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701579</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701579</guid>
<pubDate>Tue, 09 Jul 2024 13:56:19 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Barzahlung</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Fahrgastrechte &amp; Entschädigung ReHa Comfortticket ohne Preis (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Wohl aber habe ich einen Verpflegungsaufwand geltend gemacht, welcher aber auch verweigert wurde.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Auf welcher Grundlage? </p>
</blockquote><p>Auf der Grundlage von Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe a VO (EG) 2021/782 i.V.m. §§ 280, 1, 2, 281 BGB.<br />
Hier schließe ich mich musicus an. Wenn Verpflegung bei +60 nicht unentgeltlich ausgegeben wurde, müssen die angemessenen, notwendigen und zumutbaren Aufwendungen ersetzt werden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701578</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701578</guid>
<pubDate>Tue, 09 Jul 2024 13:41:24 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Barzahlung</dc:creator>
</item>
<item>
<title>auch keine Entschädigung mit Schwerbehindertenfreifahrt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hotel/ Taxikosten sind nicht angefallen. <br />
Wohl aber habe ich einen Verpflegungsaufwand geltend gemacht, welcher aber auch verweigert wurde.</p>
<p>Klar habe ich für das Ticket selbst nichts bezahlt, aber dass dadurch jegliche Entschädigung  im Falle der nicht ordnungsgemäßen Leistungserbringung obsolet sein soll, leuchtet mir nicht ein.<br />
PS: Regulär hätte das Ticket hin/rück einen Preis von ca. 320€ gehabt</p>
</blockquote><p>Hallo,</p>
<p>ich bekomme mit der Freifahrt mit dem Schwerbehindertenausweis auch keine Entschädigung, ist so festgelegt, obwohl man dafür 47€ im 1/2 Jahr oder 93€ im Jahr bezahlt, auf der Wertmarke ist eben ein Preis angegeben, <br />
aber das ist eben die Gebühr für die Freifahrt, und nicht ein Fahrpreis, da das Geld beim Amt bleibt, und die Unternehmen aus einen ganz anderen Topf bezahlt werden.</p>
<p>Das ist für mich in diesem Fall vergleichbar.</p>
<p>Alles andere bei den Fahrgastrechten, steht einen genau so zu, nur eben keine Entschädigung, <br />
ein kleinen Vorteil hat das, man kann dann einen Fernzug benutzen und bekommt den Fahrpreis, den man erst mal bezahlen muss, über die FGR zurück, das ist das was beim Deutschlandticket ja ausgeschlossen wurde, da es eine erheblich ermäßigte Fahrkarte zählt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701575</link>
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<pubDate>Tue, 09 Jul 2024 13:11:53 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>401 051-ICE884</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Fahrgastrechte &amp; Entschädigung ReHa Comfortticket ohne Preis (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wohl aber habe ich einen Verpflegungsaufwand geltend gemacht, welcher aber auch verweigert wurde.</p>
</blockquote><p>
Auf welcher Grundlage? Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe a sieht keine monetäre Leistung vor, sondern <em>Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, sofern sie im Zug oder im Bahnhof verfügbar oder [...] vernünftigerweise lieferbar sind.</em></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701573</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701573</guid>
<pubDate>Tue, 09 Jul 2024 12:31:46 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>sibiminus</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Fahrgastrechte &amp; Entschädigung ReHa Comfortticket ohne Preis (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Vorbemerkung: dies ist keine Rechtsberatung!</p>
<blockquote><p>Wohl aber habe ich einen Verpflegungsaufwand geltend gemacht, welcher aber auch verweigert wurde.</p>
</blockquote><p>
Ohne Einzelheiten zu kennen: vermutlich zu unrecht. Bei Ablehnung durch das FGR bliebe hier entweder eine Anrufung der SÖP oder aber der Klageweg. In ersterem Fall sind die Erfolgsaussichten ungewiss, vor Gericht könnte man wohl wenigstens einen Teil der Auslagen erstreiten. </p>
<blockquote><p>Klar habe ich für das Ticket selbst nichts bezahlt, aber dass dadurch jegliche Entschädigung  im Falle der nicht ordnungsgemäßen Leistungserbringung obsolet sein soll, leuchtet mir nicht ein.</p>
</blockquote><p>
Deckt sich wohl aber mit geltendem Recht, da hier durch den Fahrgast nicht schlüssig dargelegt werden kann, welcher Fahrpreis tatsächlich entrichtet wurde.</p>
<blockquote><p>PS: Regulär hätte das Ticket hin/rück einen Preis von ca 320€ gehabt</p>
</blockquote><p>
Sagt wer? Was soll &quot;regulär&quot; denn sein?<br />
Für Entschädigungs-/Erstattungsansprüche ist der tatsächlich bezahlte Preis maßgeblich.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701570</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=701570</guid>
<pubDate>Tue, 09 Jul 2024 11:02:29 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>musicus</dc:creator>
</item>
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