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<title>ICE-Treff - Beförderungsbestimmungen und Hausrecht</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
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<title>Beförderungsbestimmungen und Hausrecht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Den fahrgast des Zuges zu verweisen, ist kein hoheitlicher Akt, sondern eine Handlung im Rahmen des Hausrechtes. Diese kann man bei unberechtigtem Überschreiten der Gleise mit der Vorsorge, das der Reisende im Zuge erneut gegen Bestimmungen verstößt und damit sich selbst oder andere Reisende gefährdet, begründen.</p>
</blockquote><p>Das Hausrecht bzw. die allgemeine Vertragsfreiheit ist aber im öffentlichen Verkehr insofern eingeschränkt, dass es eine Beförderungspflicht gibt. §10 AEG regelt sehr genau, wann der Beförderer gegenüber dem Reisenden von der Beförderungspflicht entbunden wird, nämlich dann, wenn gegen die Beförderungsbedingungen verstoßten wird. In den Beförderungsbedingungen findet sich selbstverständlich kein Hinweis über das Verbot, Gleisanlagen zu betreten. Insofern kann ein Reisender durch das Betreten der Gleisanlagen nicht von der Beförderung ausgeschlossen werden. (Wenn doch? Beleg!)</p>
<p>Du schreibst, aus Vorsorge, er beginge erneut Verstöße, könne man in von der Beförderungspflicht ausnehmen. Wo genau steht das? Ohne Beleg glaube ich das nicht und halte es für falsch.</p>
<p>Ich kann meinem Namensvetter da aber insofern zustimmen - und auch allen anderen hier - dass man demjenigen durchaus mit Tricks einen Denkzettel verpassen kann. Aber zu sagen: &quot;Du steigst jetzt aus, sonst...&quot; das geht einfach nicht und ist durch - s.o. - keinerlei Bestimmungen gedeckt: Wenn doch - bitte Bestimmungen anführen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=69590</link>
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<pubDate>Sat, 26 Jun 2010 22:47:35 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Beförderungsbestimmungen und Hausrecht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Den fahrgast des Zuges zu verweisen, ist kein hoheitlicher Akt, sondern eine Handlung im Rahmen des Hausrechtes. Diese kann man bei unberechtigtem Überschreiten der Gleise mit der Vorsorge, das der Reisende im Zuge erneut gegen Bestimmungen verstößt und damit sich selbst oder andere Reisende gefährdet, begründen.<br />
Andererseits ist ein Anfordern der Bundespolizei, verbunden mit einer Anzeige der Ordnungswidrigkeit, kein hoheitlicher Akt, den führt die Bundespolizei nach ihrem Eintreffen durch, wenn der betreffende Reisende bis dahin sich nicht abgesetzt hat (wäre vergleichbar, wenn ein Fahrzeug vor einer Grundstücksausfahrt steht, ich die Polizei rufe, um dem Halter ein Knöllchen verpassen zu lassen und ein Abschleppen zu veranlassen, in dem Fall erstatte ich Anzeige und veranlasse damit, das die Polizei den hoheitlichen Akt vollzieht).</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=69588</link>
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<pubDate>Sat, 26 Jun 2010 22:16:59 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Manitou</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ja! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Aber irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, daß die Bahn/Betreiber zum Sündenbock abgestempelt werden.</p>
</blockquote><p>Ja, das Gefühl habe ich auch :(</p>
<p><em>&quot;Es sei niemand dagewesen, um die Menschen von der verhängnisvollen Abkürzung über die Gleise zum Strand abzuhalten.&quot;</em><br />
Äääääh - wie wäre es mit einem Privatbeschützer für Jedermann? Der kann dann gleich mit zur Feier gehen und darauf achten, dass sich sein Beschützter nicht zutode säuft.</p>
<p>Wenn ich das richtig mitbekommen habe sind/waren die Opfer Einwanderer aus Südamerika (oder Afrika?). Vielleicht waren sie deshalb mit den Gefahren des Bahnverkehrs nicht vertraut? Es gibt ja Länder da ist es normal, auf den Gleisen zu spielen, weil nur einmal pro Woche ein Zug in Schrittgeschwindigkeit entlang fährt.</p>
<p>Dennoch bin ich der Meinung dass jeder für sich selber verantwortlich ist und die Gefahren des Verkehrs kennen muss.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=69550</link>
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<pubDate>Sat, 26 Jun 2010 10:30:52 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Steffen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Hochgeschwindigkeitszug rast in Gruppe Jugendlicher (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Pfeift jemand z.B. in Nürnberg Ost die Kids aus dem Gleis, wird man von zugehörigen Erwachsenen (Eltern? Lehrer?) angemault, man solle sich um seinen eigenen Sch... kümmern. </p>
</blockquote><p>Auch wenn es in Mode ist, der Schule an allem die Schuld zu geben, so kann ich dir als Betroffener versichern, dass kein Lehrer dies dulden würde!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=69549</link>
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<pubDate>Sat, 26 Jun 2010 10:24:35 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>gus78</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Hochgeschwindigkeitszug rast in Gruppe Jugendlicher (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die <a href="http://bazonline.ch/panorama/vermischtes/Wir-haben-keine-Leichen-sondern-20-Saecke-mit-Koerperteilen/story/18442564">Basler Zeitung</a> schreibt noch was dazu.<br />
Aber irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, daß die Bahn/Betreiber zum Sündenbock abgestempelt werden.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 26 Jun 2010 10:15:17 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Graukärtchenfahrer</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Gute Didaktik - du könntest... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>...Lehrer sein. ;-)</p>
<p>Hallo,<br />
Beförderungsbedingungen hin oder her, letztlich ist das Ziel doch, dass die Menschen ihr Verhalten überdenken um damit ihr Leben (und das anderer) auf längere Sicht sicherer zu machen. Ich finde das vollkommen in Ordnung. Wenn jemand durch eine gefährliche Aktion Erfolg hat, so besteht die Wiederholungsgefahr. Nach einer gefährlichen Aktion zu spüren bekommen, dass man so nicht weiter kommt, tut dem Schwachmaten dagegen gut.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=69539</link>
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<pubDate>Sat, 26 Jun 2010 04:35:44 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Holger_HAM</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Beförderungsbestimmungen und Hausrecht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Schön, dann mische ich mich auch mal ein!<br />
Ich handhabe das ganze so:</p>
<ul><li>Reisewilliger latscht über die Gleise.<br />
</li><li>Möglichst direkt persönliche Ansprache, daß er bei mir nicht mitfährt, oder die Polizei kommt (zumeist reicht das, den Fahrgast zum aussteigen zu bewegen).<br />
</li><li>Wenn dies nicht ausreicht: Lautsprecherdurchsage, daß der Zug nun auf unbestimmte Zeit stehenbleibt, bis die Bundespolizei da ist.<br />
</li><li>Das Problem löst sich - je nach Besetzungsgrad des Zuges - recht schnell, da die anderen Passagiere ja pünktlich ihr Ziel erreichen wollen, den Fahrgast unter Druck setzen und zum Aussteigen bewegen. Außerdem fühlt man sich unwohl, wenn ein &quot;Störenfried&quot; mit im Zug sitzt - ein natürlicher, menschlicher Reflex.</li></ul><p>Andere Alternative: Warten, bis der Gleislatscher fast die Tür erreicht hat, dann die Freigabe wegnehmen und aus dem Fenster bei der Abfahrt anlächeln. (Geht natürlich nur, wenn die Abfahrtzeit ran ist).</p>
<p>Ansonsten: Volle Zustimmung in ALLEN Punkten an cyberle.</p>
<p>Viele Grüße<br />
fabs</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=69538</link>
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<pubDate>Sat, 26 Jun 2010 04:28:06 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>fabs</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Beförderungsbestimmungen und Hausrecht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>es steht aber auch geschrieben das ich den Bahnverkehr sicher durchführen muss, und wenn ich das nicht kann muss ich mich Dienstunfähig melden also was soll der Richter da sagen wenn ich das nicht mehr kann?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=69536</link>
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<pubDate>Sat, 26 Jun 2010 01:00:38 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>cyberle</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Beförderungsbestimmungen und Hausrecht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>also ich weiß nicht für welchen Laden du arbeitest ich kann nur sagen mein Unternehmen würde voll hinter mir stehen in solche einem Fall</p>
</blockquote><p>Das Unternehmen vielleicht, aber der Richter auch, wenn es hart auf hart kommt, weil unberechtigterweise das Beförderungsrecht nach §10 AEG versagt wurde? Wie gesagt, es steht in keiner Beförderungsbestimmung, dass das Überschreiten der Gleise verboten wäre - und es muss ein Verstoß gegen die BB stattfinden, um das Beförderungsrecht zu versagen. Kann ja auch nicht in den BB stehen, weil die Verkehrsunternehmen wohl kaum Angelegenheiten der Infrastrukturbetreiber regeln dürfen und auch keine hoheitlichen Akte vollziehen dürfen (Ahndung Ordnungswidrigkeiten).</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=69535</link>
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<pubDate>Sat, 26 Jun 2010 00:42:47 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Beförderungsbestimmungen und Hausrecht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>also ich weiß nicht für welchen Laden du arbeitest ich kann nur sagen mein Unternehmen würde voll hinter mir stehen in solche einem Fall</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=69534</link>
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<pubDate>Sat, 26 Jun 2010 00:38:22 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>cyberle</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Beförderungsbestimmungen und Hausrecht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich finde diese Diskussion dämlich. Die Welt da draußen im Bahnverkehr ist für viele Tfs und sonstige Bahn-MA manchmal richtig ärgerlich,</p>
</blockquote><p>
Natürlich.</p>
<blockquote><p>SELTEN (!) kommt es dann irgendwann mal dazu, dass man berechtigterweise ausflippt, wenn sich MAL wieder jemand nicht an Gepflogenheiten hält. </p>
</blockquote><p>
Dann kommt es vor, dass man ausflippt. Nicht, dass man berechtigterweise ausflippt. Diverse irregulären Handlungsweisen sind sicher oftmals verständlich, dennoch sind einem, wie du schon sagst, die Hände gebunden. Und so etwas kann man von mir aus praktizieren, sollte man jedoch m.E. nicht so sehr an die große Glocke hängen. Ich für meinen Teil würde meine Energie nicht mit solch leichtsinnigen und offensichtlich unbelehrbaren Menschen verschwenden, erstens nützt es doch sowieso nichts und zweitens ist mir dafür meine Zeit viel zu schade. Und wieso deshalb schlechte Laune haben?</p>
<blockquote><p>(Fdl anrufen - &quot;Personen im Gleis&quot; - Strecke dicht - ist das denn gewollt?)</p>
</blockquote><p>
Personen im Gleis ist sicher schwierig, wär ja nach vollendeter Tat eine Lüge. Und bei &quot;Personen haben Gleis überquert&quot; wird der Fdl sicher nur vor Resignation mit der Schulter zucken.</p>
<blockquote><p>@cyberle: Dann hat dein Zug halt beim nächsten Mal ne Störung ;)</p>
</blockquote><p>
Auch nicht so die feine Art, übrigens sollte man sich den Konsequenzen bewusst sein: Wenn sich nachher andere Fahrgäste beschweren (&quot;Der Tf da wollte den Rsd vor die Tür setzen und tat dann so als hätte er eine Störung&quot;) geht der Schuss ganz schnell nach hinten los. Und das sind dann unterm Strich mehr als 25 Euro.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=69530</link>
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<pubDate>Fri, 25 Jun 2010 22:27:58 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Beförderungsbestimmungen und Hausrecht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich finde diese Diskussion dämlich. Die Welt da draußen im Bahnverkehr ist für viele Tfs und sonstige Bahn-MA manchmal richtig ärgerlich, ständig sind einem die Hände gebunden, SELTEN (!) kommt es dann irgendwann mal dazu, dass man berechtigterweise ausflippt, wenn sich MAL wieder jemand nicht an Gepflogenheiten hält. </p>
<p>Aber in diversen Internetforen wird einem dann aufgezählt, was man zu tun und zu lassen hat. Finde ich persönlich bescheuert, sorry. Eskalieren lassen geht zur Not auch noch besser (Fdl anrufen - &quot;Personen im Gleis&quot; - Strecke dicht - ist das denn gewollt?)</p>
<p>@cyberle: Dann hat dein Zug halt beim nächsten Mal ne Störung ;)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=69529</link>
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<pubDate>Fri, 25 Jun 2010 22:15:34 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>chritz</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Beförderungsbestimmungen und Hausrecht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Der Zugführer (wenn es keinen solchen gibt, der Triebfahrzeugführer) kann das Hausrecht ausüben</p>
</blockquote><p>
Ja, das Hasurecht seines Hauses. Also nur seines Zuges, der Bahnsteig gehört da nicht zu, dies ist ein anderes Unternehmen.</p>
<blockquote><p>und in diesem Zusammenhang aus Reisende wegen Verstoßes gegen die Beförderungsbestimmungen von der Fahrt ausschließen. </p>
</blockquote><p>
So? Dann zeige mir mal die Beförderungsbestimmungen, in denen das Betreten der Gleise verboten wird. Das geht nämlich nicht, weil die Infrastruktur nicht im Einfluss des Verwenders der Beförderungsbedingungen liegen.</p>
<blockquote><p>Wenn diese Personen den Zug nicht verlassen, kann die Bundespolizei zum Zwecke der Durchsetzung der Maßnahme angefordert werden.</p>
</blockquote><p>
Nein, der Zugführer kann überhaupt nicht fordern, dass der Zug verlassen wurde, so lange nicht gegen die Beförderungsbedingungen verstoßten wurde (s.o.)</p>
<blockquote><p>Der Zugführer / Triebfahrzeugführer sollte in solchen Fällen den Vorfall dem Fahrdienstleiter schildern und über diesen die Polizei anfordern. Dabei ist abzusprechen, ob der Zug am Ereignissort verbleit oder die Polizei auf dem nächsten Bahnhof erscheint.</p>
</blockquote><p>
Sicher, das ist das einzig mögliche. Allerdings braucht niemand auf die Idee zu kommen, er hätte plötzlich das Recht, den Gleiseüberschreiter festhalten zu dürfen.</p>
<p>Ich habe immer noch keinen Beleg dafür finden können, dass es rechtmäßig sein könnte, den Ordnungswidrigkeiten-Begeher hier vor die Tür zu setzen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=69527</link>
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<pubDate>Fri, 25 Jun 2010 22:03:32 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Beförderungsbestimmungen und Hausrecht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Der Zugführer (wenn es keinen solchen gibt, der Triebfahrzeugführer) kann das Hausrecht ausüben und in diesem Zusammenhang aus Reisende wegen Verstoßes gegen die Beförderungsbestimmungen von der Fahrt ausschließen. <br />
Wenn diese Personen den Zug nicht verlassen, kann die Bundespolizei zum Zwecke der Durchsetzung der Maßnahme angefordert werden. Der Zugführer / Triebfahrzeugführer sollte in solchen Fällen den Vorfall dem Fahrdienstleiter schildern und über diesen die Polizei anfordern. Dabei ist abzusprechen, ob der Zug am Ereignissort verbleit oder die Polizei auf dem nächsten Bahnhof erscheint.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=69525</link>
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<pubDate>Fri, 25 Jun 2010 21:46:09 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Manitou</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Möchte cyberle beipflichten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich bin fest davon überzeugt, dass man als Fahrer durchaus so erschrocken sein kann, dass man nicht mehr weiterfahren kann. Und gerade in der letzten Zeit (sh. auch BW-Soldaten) sollte man eine Traumatisierung unbedingt vermeiden. Und diese &quot;Schockstarre&quot; ist für den Verursacher durchaus lehr- und hilfreich. Wenn es eben nicht anders geht, dann so. </p>
</blockquote><p>Und der Schock wird dadurch bewältigt, dass man andere Personen widerrechtlich(!) vor die Tür setzt? Durch das widerrechtliche vor die Tür setzen macht sich Cyberle genauso einer Ordnungswidrigkeit (gem. §12 AEG) zu Schulden wie der Gleisüberschreiter, das ist jetzt also besser? Auge um Auge, Zahn um Zahn oder wie?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=69521</link>
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<pubDate>Fri, 25 Jun 2010 20:00:53 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
</item>
<item>
<title>So geht das jedenfalls nicht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wenn ich so erschrocken bin das ich den Bahnverkehr nicht sicher aufrechterhalten kann? </p>
</blockquote><p>So erschrocken, dass du noch drohen kannst - im Beisein der anderen Fahrgäste - sonst nicht weiter zu fahren? Zum Glück ist Selbstjustiz in Deutschland verboten... Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten obliegt der Bundes-/Landespolizei und nicht sonstigen Personen. Wenn du dich so erschrocken hast, solltest du besser die 112 anrufen und einen Notfallseelsorger bestellen, statt hier vor den Reisenden so ein Werk zu machen.</p>
<p>Im Übrigen verstößt dein Handeln gegen das Allgeimeine Eisenbahngesetz, Stichwort Beförderungspflicht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=69519</link>
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<pubDate>Fri, 25 Jun 2010 19:57:23 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Möchte cyberle beipflichten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wenn man sich über andere die sich nicht an die Regeln aufregt, dann sollte man sich wenigstens selber an die Regeln halten.</p>
</blockquote><p>Ich bin fest davon überzeugt, dass man als Fahrer durchaus so erschrocken sein kann, dass man nicht mehr weiterfahren kann. Und gerade in der letzten Zeit (sh. auch BW-Soldaten) sollte man eine Traumatisierung unbedingt vermeiden. Und diese &quot;Schockstarre&quot; ist für den Verursacher durchaus lehr- und hilfreich. Wenn es eben nicht anders geht, dann so. </p>
<p>Nachdem ich als Fahrgast ja auch schon leider Opfer von mehr als einem PU geworden bin, weiss ich was das bedeutet. Und man muss dem Fahrer durchaus auch Gegenwehr lassen. Ich fände nämlich so einen unabsichtlichen, fahrlässigen PU wesentlich schlimmer als den &quot;Echten&quot;. </p>
<p>Also volle Zustimmung für cyberle.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=69501</link>
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<pubDate>Fri, 25 Jun 2010 16:43:30 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>GUM</dc:creator>
</item>
<item>
<title>So geht das jedenfalls nicht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><br />
Eine Weiterfahrt zu verweigern um eine Person zu maßregeln, könnte man durchaus als Amtsanmaßung, Nötigung oder Freiheitsberaubung gegenüber den anderen Fahrgästen verstehen.</p>
</blockquote><p>Wenn ich so erschrocken bin das ich den Bahnverkehr nicht sicher aufrechterhalten kann? </p>
<p>Die Türen sind offen ... Freiheitsberaubung? </p>
<p>Das haben schon andere versucht mit der Freiheitsberaubung und sind schwerstens in die eigene Grube gefallen. Ich sag nur Rohrbach</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=69496</link>
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<pubDate>Fri, 25 Jun 2010 15:15:05 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>cyberle</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Also die Polizei sieht das ganze selbst als Owi:<br />
<a href="http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/74161/1568184/bundespolizeiinspektion_ebersbach">http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/74161/1568184/bundespolizeiinspektion_ebers...</a></p>
<p>Und die EBO spricht auch ganz klar davon, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt:<br />
<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ebo/__64b.html">http://www.gesetze-im-internet.de/ebo/__64b.html</a></p>
<p>Ein Bekannter von mir musste auch nicht sehcs Monate ins Gefängnis, sondern lediglich 25 Euro Verwarngeld aufgrund der Ordnungswidrigkeit bezahlen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=69493</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=69493</guid>
<pubDate>Fri, 25 Jun 2010 14:46:23 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
</item>
<item>
<title>So geht das jedenfalls nicht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Auch ich habe schon die Weiterfahrt verweigert sollte die Person die 10 Meter vor mir über die Gleise gelaufen ist nicht sofort wieder aus dem Zug steigen. </p>
</blockquote><p>Wenn man sich über andere die sich nicht an die Regeln aufregt, dann sollte man sich wenigstens selber an die Regeln halten.</p>
<p>Eine Weiterfahrt zu verweigern um eine Person zu maßregeln, könnte man durchaus als Amtsanmaßung, Nötigung oder Freiheitsberaubung gegenüber den anderen Fahrgästen verstehen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=69487</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=69487</guid>
<pubDate>Fri, 25 Jun 2010 14:14:35 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Jörg</dc:creator>
</item>
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