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<title>ICE-Treff - Diskussion am Thema vorbei</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
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<title>Diskussion am Thema vorbei (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>wie ja schon geschrieben, ja, die Bahn zahlt auch für die Rückfahrt des PKW. Ob du für die Rückfahrt überhaupt ein Ticket gebucht hast ist dabei unerheblich, denn das läuft alles im Rahmen der Hinfahrt. Somit erstattet sie für Hin- und Rückfahrt zusammen insgesamt 120,- EUR, oder eben die Fahrt zu einem max. 200km entfernten Ort. Alles darüber hinaus zahlst du selbst, egal ob der Ort dann 400 oder 4000km weit weg ist.</p>
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<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=691038</link>
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<pubDate>Sun, 10 Dec 2023 08:57:04 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>gnampf</dc:creator>
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<title>Diskussion am Thema vorbei (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Es handelt sich um eine fiktive Frage. Mir geht es nicht darum, ob es richtig oder vernünftig ist, für einen - beispielhaft! - Gerechtstermin am nächsten Morgen die letzte Verbindung des Vorabends zu wählen.</p>
<p>Anders formuliert. Fahrgast F hat Ersatzbeförderung in Anspriuch genommen und die ist ihm vom Servicecenter Fahrgastrechte auch bewilligt worden. Es wurde für 400 km PKW-Fahrt 120 € erstattet. Die Frage war einzig und allein, ob er für die Rückfahrt auch entschädigt wird.</p>
<p>Anderes Beispiel: Fahrgast F2 hat eine Fahrkarte von A nach B und zurück nach A. Die Verbindung auf der Hinfahrt von A nach B fällt aus, er nimmt sein eigenes Auto. Ihm werden Fahrgastrechte zugesprochen für den ausgefallene Verbindung A-B. Nun kann er aber nicht mit dem Zug die Rückfahrt antreten, da er ungeplant ja sein Auto dabei hat.</p>
<p>Ist das verständlicher?</p>
</blockquote><p>Für die Rückfahrt kann die Bahn ja die Leistung zur Verfügung stellen. Dann ist sie auch nicht zur Erstattung verpflichtet.<br />
Sowas ließe sich vermutlich nur durch eine Klage klären.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=691007</link>
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<pubDate>Sat, 09 Dec 2023 16:41:37 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>rainman51</dc:creator>
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<title>Diskussion am Thema vorbei (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Es handelt sich um eine fiktive Frage. Mir geht es nicht darum, ob es richtig oder vernünftig ist, für einen - beispielhaft! - Gerechtstermin am nächsten Morgen die letzte Verbindung des Vorabends zu wählen.</p>
<p>Anders formuliert. Fahrgast F hat Ersatzbeförderung in Anspriuch genommen und die ist ihm vom Servicecenter Fahrgastrechte auch bewilligt worden. Es wurde für 400 km PKW-Fahrt 120 € erstattet. Die Frage war einzig und allein, ob er für die Rückfahrt auch entschädigt wird.</p>
<p>Anderes Beispiel: Fahrgast F2 hat eine Fahrkarte von A nach B und zurück nach A. Die Verbindung auf der Hinfahrt von A nach B fällt aus, er nimmt sein eigenes Auto. Ihm werden Fahrgastrechte zugesprochen für den ausgefallene Verbindung A-B. Nun kann er aber nicht mit dem Zug die Rückfahrt antreten, da er ungeplant ja sein Auto dabei hat.</p>
<p>Ist das verständlicher?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=691006</link>
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<pubDate>Sat, 09 Dec 2023 16:33:33 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>EDO</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Fiktive Frage zu Fahrgastrechten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Die Chancen stehen da eher schlecht, da man bei einem wichtigen Termin nicht die letzte Verbindung des Tages nehmen sollte….</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Was für ein Dorfgericht wäre das denn, zu dem man es mit der letzten regulären Verbindung des Tages noch schaffen würde ;-) Sicherlich sind die Chancen auf Schadensersatz größer wenn man entsprechend Pufferzeit einplant, allerdings müsste man beim Streikfall oder &quot;Unwetter&quot; wie in Bayern ggf. mehrere Tage im Voraus anreisen. Das kann wohl auch keiner erwarten. Genausowenig wie erwartet werden kann das jeder einen Führerschein hat, oder die Kosten für mehrere 100km Taxi auslegen kann.<br />
Aber wie ja schon geschrieben... ohne Anwalt wird da eh nichts passieren, da die DB derartige Ansprüche sicherlich nicht einfach akzeptieren wird.</p>
</blockquote><p>Der Ausweg nennt sich übrigens Telefon. Dann kann man beim Gericht anrufen und begründen warum man nicht kommen kann.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=691005</link>
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<pubDate>Sat, 09 Dec 2023 15:59:05 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>rainman51</dc:creator>
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<title>Fiktive Frage zu Fahrgastrechten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Die Chancen stehen da eher schlecht, da man bei einem wichtigen Termin nicht die letzte Verbindung des Tages nehmen sollte….</p>
</blockquote><p>Was für ein Dorfgericht wäre das denn, zu dem man es mit der letzten regulären Verbindung des Tages noch schaffen würde ;-) Sicherlich sind die Chancen auf Schadensersatz größer wenn man entsprechend Pufferzeit einplant, allerdings müsste man beim Streikfall oder &quot;Unwetter&quot; wie in Bayern ggf. mehrere Tage im Voraus anreisen. Das kann wohl auch keiner erwarten. Genausowenig wie erwartet werden kann das jeder einen Führerschein hat, oder die Kosten für mehrere 100km Taxi auslegen kann.<br />
Aber wie ja schon geschrieben... ohne Anwalt wird da eh nichts passieren, da die DB derartige Ansprüche sicherlich nicht einfach akzeptieren wird.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=691004</link>
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<pubDate>Sat, 09 Dec 2023 15:49:56 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>gnampf</dc:creator>
</item>
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<title>Fiktive Frage zu Fahrgastrechten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Sollte das Gericht wirklich bei den Umständen die Strafe erheben, dann kann man natürlich unabhängig der Fahrgastrechte versuchen diese von der DB erstatten zu lassen. Wie gut die Chancen stehen wird einem der Anwalt wohl erzählen, ohne den hier eh nicht viel gehen wird.</p>
</blockquote><p>Die Chancen stehen da eher schlecht, da man bei einem wichtigen Termin nicht die letzte Verbindung des Tages nehmen sollte….</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=691003</link>
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<pubDate>Sat, 09 Dec 2023 15:43:20 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>rainman51</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Fiktive Frage zu Fahrgastrechten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>das SC FGR erstattet bei einer Fahrt mit dem PKW durchaus Hin- und Rückweg. Aber eben alles im Rahmen der 120 Euro. Höhere Kosten nur bei Übernachtung und Taxi mit Gutschein. Bei einem PKW ist aber der DB durchaus bewusst, dass dieser wieder zurück muß, im Gegensatz zum Taxi oder One-Way-Mietwagen. Habe solche Fälle sowohl schon bei Abholung vom Bahnhof erstattet bekommen, wie auch bei Nutzung eines Carsharing-Wagens der wieder zurück musste.<br />
Sollte das Gericht wirklich bei den Umständen die Strafe erheben, dann kann man natürlich unabhängig der Fahrgastrechte versuchen diese von der DB erstatten zu lassen. Wie gut die Chancen stehen wird einem der Anwalt wohl erzählen, ohne den hier eh nicht viel gehen wird.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=690997</link>
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<pubDate>Sat, 09 Dec 2023 13:32:43 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>gnampf</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Fiktive Frage zu Fahrgastrechten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo EDO,</p>
<p>die Fahrkarte galt für die Fahrt zum &quot;Gerichtsort&quot;. <br />
Es erscheint logisch, dass die Bahn dann auch die Kosten für die Ersatzfahrt dorthin erstatten wird.<br />
Wenn der Beantragende mit dem Auto auch wieder zurück fahren will, aus welchen Gründen auch immer, dann scheint mir das und Kosten dafür &quot;sein Bier zu sein&quot;.</p>
<p>Die Bahn erstattet also die Fahrt, ist aber nicht für die Absicherung aller Lebensridiken verantwortlich.</p>
<p>Viele Grüße aus dem gut besuchten Nürnberger Hauptbahnhof </p>
<p>Elefant01#</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=690993</link>
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<pubDate>Sat, 09 Dec 2023 12:17:07 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Elefant01</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Fiktive Frage zu Fahrgastrechten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hat der Fahrgast zunächst versucht, Kontakt zum EVU aufzunehmen und sich von diesem eine Alternative nennen zu lassen? Grundsätzlich haben durch das EVU unterbreitete Alternativen Vorrang vor selbst organisierten Reisewegen. Hätte z.B. die DB als verursachendes EVU eine Hotelübernachtung zur Verfügung gestellt, so hätte diese m.E. in Anspruch genommen werden müssen und es bestünde kein Recht darauf, eine selbst organisierte PKW-Anmietung einzureichen. Der Termin am Folgetag dürfte da m.E. unerheblich sein.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=690991</link>
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<pubDate>Sat, 09 Dec 2023 12:14:34 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>VT642</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Fiktive Frage zu Fahrgastrechten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Der Fahrgast muss und möchte aus welchen Gründen auch immer NACH HAUSE. Die gebuchte Bahnfahrt lässt sich nicht realisieren...</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=690980</link>
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<pubDate>Fri, 08 Dec 2023 22:53:18 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>EDO</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Fiktive Frage zu Fahrgastrechten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Warum sollte er für eine Fahrt zum Gericht mit Vorladung einen Supersparpreis buchen den er nicht stornieren kann? Wird das für die Erstattung von Kosten vom Gericht gefordert?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=690979</link>
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<pubDate>Fri, 08 Dec 2023 22:31:35 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>ICE-TD</dc:creator>
</item>
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<title>Fiktive Frage zu Fahrgastrechten</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Erreicht der Fahrgast sein Ziel nicht mehr vor Mitternacht, steht ihm – sinngemäß – die Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels bis 120 € (früher 80 €) zu.</p>
<p>Folgende, konstruierte Situation: Die letzte oder die letzten Fahrten des Tages fallen kurzfristig aus. Unser Fahrgast F hat am kommenden Vormittag jedoch einen unaufschiebbaren Termin, er ist zu einer Gerichtsverhandlung geladen, persönliches Erscheinen ist angeordnet, es droht bei Nichterscheinen ein Zwangsgeld in Höhe von 1000 €. </p>
<p>Fahrgast F hat einen netten Freund, der ihm sein Auto überlässt. Einzige Bedingung: Er soll es am nächsten Tag aufgetankt wieder vor die Haustür stellen. F fährt also mit dem Auto des Freundes abends nach Hause, genau 400 Kilometer, und kann am nächsten Tag den Gerichtstermin pünktlich wahrnehmen. Als Kosten für die Fahrt nach Hause sind ihm 66 Euro entstanden. Das Auto hat 9 Liter auf 100 Kilometer verbraucht, der Sprit kostet 1,85 € pro Liter. So weit so gut: F kann ja einen Fahrgastrechteantrag stellen, und ihm wird das alternative Verkehrsmittel vermutlich auch bewilligt, es werden ihm 120 € (400 x 0,30 €) erstattet.</p>
<p>Nun muss er das Auto aber noch zurückbringen. Gleiche Strecke, gleiche Kosten, erneut 66 € an der Tankstelle. Wie geht es für ihn weiter? Er hat insgesamt 132 € fürs Tanken ausgegeben, aber nur 120 € erhalten. Und er muss ja jetzt auch wieder zurück nach Hause. Für die Fahrt gestern hatte er einen Sparpreis. Und heute? Ja, die Zugbindung war/ist wegen der zu erwartenden Verspätung aufgehoben, vermutlich kann er auch heute mit dieser Fahrkarte fahren. Aber was wäre, wenn er das Auto nicht am Tag danach hätte zurückbringen können? Und es für den Freund ok gewesen wäre, wenn er es am nächsten Wochenende gebracht hätte? Und was ist mit den Kosten für die zweite Fahrt über 400 Kilometer? Bleibt er auf den 12 € Mehrkosten zwischen Tanken und Erstattung sitzen?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=690972</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=690972</guid>
<pubDate>Fri, 08 Dec 2023 20:53:41 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>EDO</dc:creator>
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