<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>ICE-Treff - Streckenbindung Münchner Nahverkehr?</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Streckenbindung Münchner Nahverkehr? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>[*] Unterwegs stieg ein Kontrolleur zu, der 60€ wegen Fahrt ohne gültiges Ticket nacherheben wollte. Offensichtlich hatte er sie Streckensperrung nicht mitbekommen. Erst als Mitfahrer die Störung bestätigten, durfte sie &quot;aus Kulanz&quot; weiterfahren. Wie ist hier die Regelung? Muss in einem solchen Fall eine neue Fahrkarte gekauft und zur Erstattung eingereicht werden? Mir geht es darum, sich in einem solchen Fall richtig zu verhalten. Einige Münchner Kontrolleure sind ja nicht gerade für ihre Kulanz bekannt und Störungen auf den S-Bahn-Linien keine Seltenheit.</p>
</blockquote><p>Das richtige Vorgehen (neben den anderen Anmerkungen hier) wäre gewesen, dass sie sich bereits bei Antritt der Fahrt zurück zum Hbf einen Zeugen in unmittelbarer Nähe sucht, der ebenfalls zum Hbf fährt und bezeugen kann, dass die S-Bahn nicht bis zum Ziel sondern vorzeitig wieder zurück gefahren ist. Zusätzlich könnte noch ein Foto mit der Handykamera in Moosach &quot;Zug endet hier&quot; oder eben ein passender Screenshot der &quot;Störungsmeldungsseite&quot; der S-Bahn München im Internet hilfreich sein. </p>
<p>Das Lösen eines Tickets ist der Reisenden z.B. deshalb nicht zuzumuten, da sie dann weitere Zeit verliert und ggf. ihren Flug verpasst.</p>
<p>Stellt sich der Kontrolleur trotzdem quer, so gibt es nur den Weg, die Aushändigung des Personalausweises zu verweigern, so dass vom Prüfdienst u. U. die Polizei gerufen wird und dann die eigene Aussage und die des Zeugen schriftlich zu Protokoll gegeben werden können.</p>
<p>In den meisten Fällen kommt es aber nicht so weit, da der Kontrolleur dann dazu plötzlich meist keine Lust mehr hat.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670344</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670344</guid>
<pubDate>Thu, 08 Dec 2022 20:46:20 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>chriL999</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Streckenbindung Münchner Nahverkehr (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Bei der Fahrkartenkontrolle eines DB-Online-Tickets sieht der Kundenbetreuer nur das, was unter &quot;Fahrkarte&quot; steht und den Namen. Solange man ihm die ausgedruckte Fahrkarte mit dem Reiseplan nicht direkt unter die Nase hält, hat er gar nicht die Möglichkeit, die bei der Buchung gewählte Verbindung herauszufinden.</p>
<p>Für den Nahverkehr wird keine Zugbindung abgedruckt. Ich bezweifle, dass die Buchung der von dir genannten Alternative einen anderen Text auf der Fahrkarte erzeugt.</p>
<p>Ich glaube, dass es bei dem Gespräch, bei dem Du gelauscht hast, um etwas anderes ging.</p>
<p>Wenn im Störungsfall eine andere/spätere Verbindung genutzt werden soll, ist dafür keine Fahrkarte zu lösen. Die S-Bahn bzw. BEG erhält Geld aus dem Verkauf von DB-Fernverkehrsfahrkarten. Die Bahn erkennt den Tarif an. Das ist das entscheidende.  </p>
<p>Zusatzfahrkarten braucht es immer dann, wenn s.o. nicht der Fall ist.<br />
z.B. Nutzung von Straßenbahn oder Bus oder NE (nicht im DTV, d.h. Anstoßtarif) bei Verspätung mit DB-Fernverkehrs-Ticket außerhalb der City-Bereiche, wenn nicht bereits in der Fahrkarte enthalten. <br />
Oder Nutzung von FV mit Nahverkehrsfahrkarte oder Fahrkarte anderen FV-Anbieters.<br />
Oder Nutzung von NV mit SSP Aktion oder Flixtrain-Ticket.</p>
<p>Ich sehe in Deinem Fall eine Gefahr, dass die Zusatzfahrkarte gar nicht erstattet würde. Wer soll die denn zahlen?</p>
<p>Du steigst ohne besondere Bescheinigung und ohne neues Ticket in den nächsten Zug.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670334</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670334</guid>
<pubDate>Thu, 08 Dec 2022 20:00:24 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Barzahlung</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Streckenbindung Münchner Nahverkehr? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Da hier im Moment gerade viele Fragen zu Fahrgastrechten diskutiert werden, würde auch ich gerne vorsorglich einige Fragen stellen. Ich fahre demnächst mit der Bahn zum Münchner Flughafen, zunächst mit FV bis M HBf, anschließend per S-Bahn zum Flughafen. Alles wird auf ein Ticket gebucht. </p>
<p>Meine Fragen sind:</p>
<ul>
<li> Wenn auf dem Ticket eine Verbindung mit der S1 aufgedruckt, kann dann auch die S8 genutzt werden? Beide Linien haben in etwa die gleiche Fahrzeit und unterscheiden sich wohl auch tariflich nicht.</li></ul></blockquote><p>
Das käme wohl weniger auf die abgedruckte Reiseverbindung als vielmehr auf eine ggf. abgedruckte Wegevorschrift/Raumbegrenzug an. Unterstellung: die S-Bahn-Fahrt sollte womöglich durch &quot;*NV&quot; repräsentiert sein, damit wäre es gleichermaßen zulässich, entweder mit der S1 oder mit der S8 zum Flughafen zu fahren.</p>
<blockquote><ul>
<li> Wenn wegen einer Störung während der Fahrt auf eine andere S-Bahn-Linie ausgewichen werden muss, muss dann ein neues Ticket gekauft werden?</li></ul></blockquote><p>
Angenommen, der Aufdruck ist wie eben unterstellt &quot;*NV&quot;, ist bei einer verkehrsüblichen Streckenführung mit der S-Bahn zum Flughafen kein neuer Fahrschein erforderlich.</p>
<blockquote><p>Ich frage deshalb, weil vor einiger Zeit eine Bekannte Ärger mit einem Kontrolleur hatte.</p>
</blockquote><p>
Kann immer passieren.</p>
<blockquote><p>Muss in einem solchen Fall eine neue Fahrkarte gekauft und zur Erstattung eingereicht werden? Mir geht es darum, sich in einem solchen Fall richtig zu verhalten. Einige Münchner Kontrolleure sind ja nicht gerade für ihre Kulanz bekannt und Störungen auf den S-Bahn-Linien keine Seltenheit.</p>
</blockquote><p>
Wenn man ganz, ganz zu 100% sicher gehen will, ja. Zumindest ist damit jegliche Diskussion vom Tisch.</p>
<blockquote><ul>
<li> Wenn die Antwort in den obigen beiden Fällen &quot;ja&quot; lautet, bis wohin kann bzw. muss das Ticket nachgelöst werden? Bis zum HBf oder direkt zum Flughafen? Letzteres wäre bei Erstattung günstiger, da oberhalb der Bagatellgrenze.</li></ul></blockquote><p>
...dann spricht ja auch nichts dagegen zu letzterer Variante zu greifen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670317</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670317</guid>
<pubDate>Thu, 08 Dec 2022 14:11:54 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>musicus</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Streckenbindung Münchner Nahverkehr? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Natürlich darfst du im Falle einer Störung auf die andere Linie ausweichen, gemäß der Fahrgastrechte, nach denen eine Zug- und Streckenbindung bei einer zu erwartenden Verapätung von mehr als 20 Minuten am Zielbahnhof aufgehoben ist. </p>
<p>Ich weiß nicht, wie kleinteilig die Wegevorschrift bei Flextickets ist, würde aber vermuten, dass sie beide Strecken mit einschließt. Und bei zuggebunden Tickets steht ja eh nur drauf M-Hbf*NV, was beide Wege mit einschließt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670315</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670315</guid>
<pubDate>Thu, 08 Dec 2022 13:54:06 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Knochendochen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Streckenbindung Münchner Nahverkehr? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wenn auf dem Ticket eine Verbindung mit der S1 aufgedruckt, kann dann auch die S8 genutzt werden? Beide Linien haben in etwa die gleiche Fahrzeit und unterscheiden sich wohl auch tariflich nicht.</p>
</blockquote><p>Ich bin in September zweimal zum Flughafen gefahren von Ulm, wobei ich beide S-Bahnstrecken benutzt habe. In den Wegevorschriften meiner Fernverkehrskarten steht nur &quot;NV&quot;, also Nahverkehr über egal welche Strecke.</p>
<p>Aber, auf einer Fahrkarte zurück nach Ulm mit dem Regionalverkehr (S8 + RE9) finde ich die Wegevorschrift: München Ost*M*(MM/A).</p>
<p>Es scheint also so zu sein, dass in Kombination mit dem Fernverkehr keine spezifische Linie vorgeschrieben ist, bei Nahverkehrskarten aber doch.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670314</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670314</guid>
<pubDate>Thu, 08 Dec 2022 13:46:54 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>AlbertP</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Streckenbindung Münchner Nahverkehr? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Was liegt denn für Ticket vor? FV-Sparpreis?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670313</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670313</guid>
<pubDate>Thu, 08 Dec 2022 13:45:27 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>bahnfahrerofr.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Streckenbindung Münchner Nahverkehr?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Da hier im Moment gerade viele Fragen zu Fahrgastrechten diskutiert werden, würde auch ich gerne vorsorglich einige Fragen stellen. Ich fahre demnächst mit der Bahn zum Münchner Flughafen, zunächst mit FV bis M HBf, anschließend per S-Bahn zum Flughafen. Alles wird auf ein Ticket gebucht. </p>
<p>Meine Fragen sind:</p>
<ul>
<li> Wenn auf dem Ticket eine Verbindung mit der S1 aufgedruckt, kann dann auch die S8 genutzt werden? Beide Linien haben in etwa die gleiche Fahrzeit und unterscheiden sich wohl auch tariflich nicht.<br />
</li><li> Wenn wegen einer Störung während der Fahrt auf eine andere S-Bahn-Linie ausgewichen werden muss, muss dann ein neues Ticket gekauft werden? Ich frage deshalb, weil vor einiger Zeit eine Bekannte Ärger mit einem Kontrolleur hatte. Sie war auf der S1 zum Flughafen unterwegs, als die Fahrt bereits in Moosach wegen einer Streckenstörung endete. Nachdem per Durchsage angekündigt wurde, dass der Zug kehrt mache und wieder zum HBf zurückfahre, nutzte sie diese Gelegenheit, um dort auf die S8 umzusteigen. Unterwegs stieg ein Kontrolleur zu, der 60€ wegen Fahrt ohne gültiges Ticket nacherheben wollte. Offensichtlich hatte er sie Streckensperrung nicht mitbekommen. Erst als Mitfahrer die Störung bestätigten, durfte sie &quot;aus Kulanz&quot; weiterfahren. Wie ist hier die Regelung? Muss in einem solchen Fall eine neue Fahrkarte gekauft und zur Erstattung eingereicht werden? Mir geht es darum, sich in einem solchen Fall richtig zu verhalten. Einige Münchner Kontrolleure sind ja nicht gerade für ihre Kulanz bekannt und Störungen auf den S-Bahn-Linien keine Seltenheit.<br />
</li><li> Wenn die Antwort in den obigen beiden Fällen &quot;ja&quot; lautet, bis wohin kann bzw. muss das Ticket nachgelöst werden? Bis zum HBf oder direkt zum Flughafen? Letzteres wäre bei Erstattung günstiger, da oberhalb der Bagatellgrenze.</li></ul>]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670309</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670309</guid>
<pubDate>Thu, 08 Dec 2022 13:34:29 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Mike65</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
