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<title>ICE-Treff - Screenshot der 3 Optionen</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Screenshot der 3 Optionen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Betrug setzt in der Regel einen Vorsatz bzw. eine Absicht dahinter voraus.</p>
</blockquote><p>Was man bei Leuten wie dir dann annehmen kann, da dir die Unterschiede bekannt sind.</p>
<blockquote><p>Ich habe mit der Dame vom Servicecenter gesprochen (zumindest sie sollte ja die Regeln kennen), da das Servicecenter zunächst eine Erstattung abgelehnt hat.</p>
</blockquote><p>Ja, der war gut, deswegen entscheidet sie ja auch über die Fälle, und nimmt nicht nur das was du sagst auf damit jemand anders den Fall weiter bearbeitet ;-)</p>
<blockquote><p>Die ganz klare Aussage von ihr war, dass es <strong>nur</strong> darum geht, ob man am Ziel angekommen ist oder nicht. Mehr interessiert sie nicht und ja, die vom Benutzer online eingegebenen Daten kommen auch vielfach nicht so an wie eingegeben.</p>
</blockquote><p>Tja, da siehst du dann ja das sie keine Ahnung hatte. Denn in den Fahrgastrechten macht es einen sehr bedeutenden Unterschied ob du die Reise nur abgebrochen hast, oder auch zurück gefahren bist. Im ersten Fall gibts nur einen Teilpreis retour, im anderen Fall das ganze Ticket. Zu behaupten es würde keinen Unterschied machen ist also einfach nur falsch. Aber das weisst du ja selbst.</p>
<blockquote><p>Telefongespräche dürfen auch nicht aufgezeichnet werden, aber diese Aussagen passen ziemlich gut ins Bild bzw. zu der Aussage, dass <strong>online</strong> übliche Fälle nicht wissentlich und zum möglichen Nachteil des Kunden (Irreführung) einfach weggelassen werden dürfen.</p>
</blockquote><p>Natürlich dürfen Telefongespräche aufgezeichnet werden, wenn die Gesprächspartner damit einverstanden sind. Das sagt aber nichts über die Verbindlichkeit der Aussagen aus.</p>
<blockquote><p>Selbst ein Grund für den Abbruch der Fahrt sei angeblich gar nicht notwendig, würde jedoch im Kontext der FGR keinen Sinn machen. </p>
</blockquote><p>Stimmt, ein Grund für den Abbruch, oder die Heimfahrt, etc. ist nicht nötig. Die Angabe erhöht allerhöchstens die Glaubwürdigkeit deiner Ausführungen.</p>
<blockquote><p>Aber gut, der Hr. Vorsitzende Richter hat das letzte Wort - aber auch er kann sich mal irren.</p>
</blockquote><p>Dann steht es dir ja zu vor die nächste Instanz zu ziehen.<br />
In der Praxis wird es leider nicht dazu kommen, weil weder zu befürchten ist das man eine Betrugsanzeige gegen dich erstattet, noch das du vor Gericht deine &quot;Ansprüche&quot; geltend machen würdest.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=671010</link>
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<pubDate>Sun, 18 Dec 2022 13:01:39 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>gnampf</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Screenshot der 3 Optionen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Nun, wenn die Kunden das Formular wissentlich falsch ausfüllen, dann erleben sie hoffentlich auch mal die Konsequenzen davon. Aber das sind wohl die gleichen Menschen, die eine Fahrkarte nach der Fahrt stornieren oder mehrfach nutzen, weil keine Kontrolle stattgefunden hat. Betrüger halt.</p>
</blockquote><p>Betrug setzt in der Regel einen Vorsatz bzw. eine Absicht dahinter voraus.</p>
<p>Ich habe mit der Dame vom Servicecenter gesprochen (zumindest sie sollte ja die Regeln kennen), da das Servicecenter zunächst eine Erstattung abgelehnt hat.</p>
<p>Die ganz klare Aussage von ihr war, dass es <strong>nur</strong> darum geht, ob man am Ziel angekommen ist oder nicht. Mehr interessiert sie nicht und ja, die vom Benutzer online eingegebenen Daten kommen auch vielfach nicht so an wie eingegeben.</p>
<p>Telefongespräche dürfen auch nicht aufgezeichnet werden, aber diese Aussagen passen ziemlich gut ins Bild bzw. zu der Aussage, dass <strong>online</strong> übliche Fälle nicht wissentlich und zum möglichen Nachteil des Kunden (Irreführung) einfach weggelassen werden dürfen.</p>
<p>Selbst ein Grund für den Abbruch der Fahrt sei angeblich gar nicht notwendig, würde jedoch im Kontext der FGR keinen Sinn machen. </p>
<p>Aber gut, der Hr. Vorsitzende Richter hat das letzte Wort - aber auch er kann sich mal irren.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=671009</link>
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<pubDate>Sun, 18 Dec 2022 12:53:44 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>chriL999</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Screenshot der 3 Optionen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Gut, man kann unterschiedliche Meinungen haben.</p>
</blockquote><p>Meinungen darfst du viele haben, da spielt aber maximal die des Richters eine Rolle. Ansonsten hält man sich besser an Tatsachen.</p>
<blockquote><p>So wie das Formular gestaltet ist, darf ein Kunde erwarten, dass er im Falle &quot;Fahrt abgebrochen&quot; (und nicht zum Ausgangsbahnhof zurückgekehrt) die für ihn naheliegendste dritte Option auswählt, da keine andere besser in Frage kommt.</p>
</blockquote><p>Es geht nicht um naheliegend, sondern um richtig oder falsch. Wenn ich eine Fahrt abbreche und nicht zurück fahre, dann sollte es offensichtlich sein das &quot;Fahrt abgebrochen und zurück gefahren&quot; nicht die passende Option ist. Als unbedarfter muß ich dann entweder davon ausgehen das ich keine Rechte habe in diesem Fall, oder das ich meine Rechte auf diesem Weg nicht geltend machen kann. Wer dagegen einfach irgendwas falsches ankreuzt macht sich damit halt im Zweifel strafbar.</p>
<blockquote><p>Da die Bahn hoffentlich mit liest: <br />
Einfach eine vierte Option &quot;<strong>Sonstiges</strong>&quot; oder wie auch immer anbieten und - sofern vom Kunden ausgewählt - den freundlichen Hinweis mit ausgeben, dass der Antrag nun schriftlich einzureichen ist (selbstverständlich mit dem <strong>Link zum Download des Antrags</strong>).<br />
Diese Änderung auf der Webseite ist einfach und kostengünstig machbar. Macht die Bahn dies nicht, lässt sie sehenden Auges viele Kunden das Formular wissentlich falsch ausfüllen.</p>
</blockquote><p>Nun, wenn die Kunden das Formular wissentlich falsch ausfüllen, dann erleben sie hoffentlich auch mal die Konsequenzen davon. Aber das sind wohl die gleichen Menschen, die eine Fahrkarte nach der Fahrt stornieren oder mehrfach nutzen, weil keine Kontrolle stattgefunden hat. Betrüger halt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670807</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670807</guid>
<pubDate>Wed, 14 Dec 2022 08:36:45 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>gnampf</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Screenshot der 3 Optionen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Nun, viel Spaß vor dem Richter. Der wird dich sicherlich recht verstört anschauen. Aber manch einer fordert es ja gerne heraus und sollte wohl mal die Quittung dafür bekommen. Fällt wohl nur viel zu selten auf, da die Bahn lieber pauschal alles mögliche berechtigte ablehnt als die kriminellen Fälle zu prüfen und zu verfolgen.</p>
</blockquote><p>Gut, man kann unterschiedliche Meinungen haben.</p>
<p>So wie das Formular gestaltet ist, darf ein Kunde erwarten, dass er im Falle &quot;Fahrt abgebrochen&quot; (und nicht zum Ausgangsbahnhof zurückgekehrt) die für ihn naheliegendste dritte Option auswählt, da keine andere besser in Frage kommt.</p>
<p>Da die Bahn hoffentlich mit liest: <br />
Einfach eine vierte Option &quot;<strong>Sonstiges</strong>&quot; oder wie auch immer anbieten und - sofern vom Kunden ausgewählt - den freundlichen Hinweis mit ausgeben, dass der Antrag nun schriftlich einzureichen ist (selbstverständlich mit dem <strong>Link zum Download des Antrags</strong>).<br />
Diese Änderung auf der Webseite ist einfach und kostengünstig machbar. Macht die Bahn dies nicht, lässt sie sehenden Auges viele Kunden das Formular wissentlich falsch ausfüllen.</p>
<p><br />
<a href="https://abload.de/image.php?img=screenshot2022-12-10a6fela.png"><img src="https://abload.de/img/screenshot2022-12-10a6fela.png" alt="[image]"  /></a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670462</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670462</guid>
<pubDate>Sat, 10 Dec 2022 19:20:25 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>chriL999</dc:creator>
</item>
<item>
<title>? Rückfahrt zwingend bei Abbruch (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ein Betrug liegt nur vor, sofern du wissentlich und vorsätzlich z.B. eine Täuschung begehst. </p>
<p>Als normalsterblicher Kunde musst du davon ausgehen, dass die Rückerstattung online dir alle zu erwartenden Möglichkeiten bietet, die Fahrgastrechte entsprechend geltend zu machen.</p>
</blockquote><p>nein, musst du nicht. Die DB muß dir nichtmals eine Online-Möglichkeit anbieten, genauso muß sie dort nicht alle Fälle abdecken, und tut dies auch nicht.</p>
<blockquote><p>Sofern dir die Bahn in Ihrem Auswahlmenü bei einem Fahrtabbruch vor dem Ziel nur die Möglichkeit einer Rückkehr zum Ausgangsbahnhof anbietet, also keine Möglichkeit eines Fahrtabbruchs ohne diese Rückkehr, so kannst du dafür auch nicht belangt werden, wenn du dies so markierst.</p>
</blockquote><p>Wieso nicht? Du wählst dann immerhin einen Punkt der falsch ist, wissentlich. Wenn es den passenden Fall nicht gibt, dann gibt es den halt nicht und man muß schauen warum und wie es anders geht.</p>
<blockquote><p>Die Bahn bietet wissentlich und schlichtweg diesen Fall nicht an, das darf nicht nachteilig für dich ausgelegt werden. Es ist das einfachste der Welt, diesen Fall online mitaufzunehmen oder eben ein Kommentarfeld für Freitexteingabe zu ermöglichen, so dass der Kunde den Sachverhalt auch erklären kann. </p>
</blockquote><p>Ist ja auch nicht nachteilig für ihn, da er genug andere Wege zum Einreichen hat. Wie schon gesagt: es gibt keinerlei Verpflichtung überhaupt ein Online-Formular anzubieten, geschweige damit alle Fälle abzudecken.</p>
<blockquote><p>Macht die Bahn das nicht, gehen etwaige ungenaue Angaben sicher nicht zu Lasten des Kunden, da dieser nicht wissen kann, dass er nun schriftlich ein Formular auszufüllen hat, da eben kein entsprechender Hinweis erfolgt.</p>
</blockquote><p>Nun, viel Spaß vor dem Richter. Der wird dich sicherlich recht verstört anschauen. Aber manch einer fordert es ja gerne heraus und sollte wohl mal die Quittung dafür bekommen. Fällt wohl nur viel zu selten auf, da die Bahn lieber pauschal alles mögliche berechtigte ablehnt als die kriminellen Fälle zu prüfen und zu verfolgen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670455</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670455</guid>
<pubDate>Sat, 10 Dec 2022 16:55:34 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>gnampf</dc:creator>
</item>
<item>
<title>? Rückfahrt zwingend bei Abbruch (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Macht man sich strafbar bzw ist es Betrug, wenn man trotzdem einen Fahrtabbruch beantragt, ohne zurückgefahren zu sein?</p>
</blockquote><p>Ein Betrug liegt nur vor, sofern du wissentlich und vorsätzlich z.B. eine Täuschung begehst. </p>
<p>Als normalsterblicher Kunde musst du davon ausgehen, dass die Rückerstattung online dir alle zu erwartenden Möglichkeiten bietet, die Fahrgastrechte entsprechend geltend zu machen.<br />
 <br />
Sofern dir die Bahn in Ihrem Auswahlmenü bei einem Fahrtabbruch vor dem Ziel nur die Möglichkeit einer Rückkehr zum Ausgangsbahnhof anbietet, also keine Möglichkeit eines Fahrtabbruchs ohne diese Rückkehr, so kannst du dafür auch nicht belangt werden, wenn du dies so markierst.</p>
<p>Die Bahn bietet wissentlich und schlichtweg diesen Fall nicht an, das darf nicht nachteilig für dich ausgelegt werden. Es ist das einfachste der Welt, diesen Fall online mitaufzunehmen oder eben ein Kommentarfeld für Freitexteingabe zu ermöglichen, so dass der Kunde den Sachverhalt auch erklären kann. </p>
<p>Macht die Bahn das nicht, gehen etwaige ungenaue Angaben sicher nicht zu Lasten des Kunden, da dieser nicht wissen kann, dass er nun schriftlich ein Formular auszufüllen hat, da eben kein entsprechender Hinweis erfolgt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670436</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670436</guid>
<pubDate>Fri, 09 Dec 2022 22:41:22 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>chriL999</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Übernahme von Aufwendungen bei Pkw-Abholung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Nun ja, der bisherige Betreff deutet darauf hin, dass es um die Ausgangsproblematik auch in diesem Strang geht.</p>
</blockquote><p>Ausgangsfrage war nach einem Fahrtabbruch, später wurde ihm dann halt noch als Tip gegeben, das er besser die Weiterfahrt mit alternativem Verkehrsmittel geltend macht, was in seinem Fall möglich war, da letzte Verbindung des Tages. In anderen Fällen wäre das ggf. nicht möglich, wenn er z.B. um 12 Uhr einfach keine Stunde auf den nächsten Zug warten will. Dann steht ihm der Abbruch zu, aber kein alternatives Verkehrsmittel für die Weiterbeförderung.</p>
<blockquote><p>Ok. Da ist jetzt die konkrete Frage offen: Wie ermittelt die Bahn tatsächlich die <em>mögliche </em>Differenz statt bis B nur ins doch so schöne C.</p>
<p>Ich lese in anderen Antworten bislang nur Vermutungen und Vorschhläge. zumindest nehme ich das so wahr.</p>
</blockquote><p>Von meiner Seite her stimmt das auf jeden Fall, wie ich ja auch schon geschrieben hatte, da mir dank BC100 keine praktischen Erfahrungen dazu vorliegen.<br />
In der Realität dürfte der Fall auch eher selten sein, da es meist zielführender sein dürfte die Weiterfahrt geltend zu machen, oder eben zurück zu fahren.</p>
<blockquote><p>Ok. Jetzt kommt es darauf an, ob wir das Heizöl zum Flexpreis oder Sparpreis bestellt haben.<br />
Flexpreis ist 1€/Liter aber Maximalpreis ist 500€. Es macht alsobeim Endpreis keinen Unterschied, ob ich 500€ für 500liter und 21° bestelle oder 1000Liter für 22°.</p>
</blockquote><p>Nein, in meinen Augen kommt es da nicht drauf an. Ob es einen Preisdeckel für Heizöl gibt, und somit gesetzlich 1000l das gleiche wie 5000l kosten, spielt keine Rolle. Wenn ich 5000l geordert hab, dann war der Preis je Liter dank Preisdeckel einfach niedriger, als er das bei 1000 oder 500l gewesen wäre. Trotzdem bekomme ich für jeden nicht gelieferten Liter Geld zurück oder muß es nicht zahlen.<br />
Und ja, das hinkt etwas, weil man bei erreichen eines Preisdeckels beim Heizöl dann natürlich immer zum vollen greifen würde, während bei der Bahn kaum einer zusätzliche Umwege einbaut, nur weil er am Höchstpreis angekommen ist. Den es ja auch bei Sparpreisen gibt, da der Sparpreis wohl immer ein prozentualer Rabatt vom Flexpreis ist, diesen also auch nie überschreiten aber theoretisch gleichziehen kann.</p>
<blockquote><p>Beim Sparpreis ist es wieder schwierig. Da kaufe ich ja pauschal nur 22° zum Festpreis von 399€ ein.</p>
</blockquote><p>Nee, machst du nicht. Die 22° wären der Besuch beim Konzert in B, aber du hast ja nur den Transport nach B (also die 1000l) gekauft, auch beim Sparpreis. Was du meinst wäre dann eher eine Pauschalreise.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670322</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670322</guid>
<pubDate>Thu, 08 Dec 2022 15:11:28 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>gnampf</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Übernahme von Aufwendungen bei Pkw-Abholung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Der notwendige Zusatzaufwand zur Überwindung der fehlenden 100km wird hier natürlich erstattet.<br />
Am Ende des Tages ist der Reisende im Normalfall am Ziel (verpätet) und nach Erstattung der Taxikosten dies zum ursprünglich bezahlten Gesamtbetrags.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Setzen, 6, Thema verfehlt. Es war die Rede von Fahrtabbruch. </p>
</blockquote><p>Nun ja, der bisherige Betreff deutet darauf hin, dass es um die Ausgangsproblematik auch in diesem Strang geht.</p>
<p><br />
Die Bahn sollte ihn nach B bringen, hats aber nur bis C geschafft, und er sagt sich &quot;na, in C is ja auch ganz schön&quot; und bricht die Fahrt ab. Wir reden genau über den Fall ohne alternatives Verkehrsmittel. Er kommt &quot;nie&quot; in B an. Es gibt keine Kosten für die Weiterbeförderung, sondern nur für den nicht genutzten Anteil der Fahrkarte.</p>
<blockquote></blockquote><p>Ok. Da ist jetzt die konkrete Frage offen: Wie ermittelt die Bahn tatsächlich die <em>mögliche </em>Differenz statt bis B nur ins doch so schöne C.</p>
<p>Ich lese in anderen Antworten bislang nur Vermutungen und Vorschhläge. zumindest nehme ich das so wahr.</p>
<blockquote><blockquote><p>In Deinem Beispiel eher: Ich kaufe genau soviel Heizöl, dass ich genau einen Monat auf 22° Grad heizen kann. Mein Haus benötigt dafür 1000 Liter.</p>
<p>Der Lieferant sagt: Mache ich! Er kommt mit Den 500 Litern, berechnet Dir aber die 1000 Liter. Nach 14 Tage ist der Tank leer. Also füllst Du 500 Liter Diesel nach heizt weiter und der Lieferant erstattet Dir den mehraufwand für den Diesel.</p>
<p>Ende vom Monat: Das Haus hat die 22° für einen Monat und die Gesamtkosten für Dich sind dieselben.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Nein, in meinem Beispiel: der Lieferant kommt, du hast 1000 Liter bestellt, aber nach 500 Litern streikt der Tankwagen und du sagst &quot;ach, 21 Grad reichen mir auch, da tuns also auch 500l statt 1000.&quot; Dann erwartest du auch, dass du n ur für 500 zahlst, und zwar den gleichen Literpreis wie für 1000l, statt den doppelten Preis. Wir reden nicht davon das du jetzt die weitern 500l irgendwoanders kaufst und ihm in Rechnung stellst, sondern davon das du beschließt das 500l genug sind.</p>
</blockquote><p>Ok. Jetzt kommt es darauf an, ob wir das Heizöl zum Flexpreis oder Sparpreis bestellt haben.<br />
Flexpreis ist 1€/Liter aber Maximalpreis ist 500€. Es macht alsobeim Endpreis keinen Unterschied, ob ich 500€ für 500liter und 21° bestelle oder 1000Liter für 22°.</p>
<p>Für die Anliegerwohnung könnte es natürlich anders sein: Da werden 400 Liter für 22° benötigt und 300 reichen für 21°. Da muss der Tankwagen die 100€ Differenz erstatten.</p>
<p>Beim Sparpreis ist es wieder schwierig. Da kaufe ich ja pauschal nur 22° zum Festpreis von 399€ ein.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670320</link>
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<pubDate>Thu, 08 Dec 2022 14:56:47 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>wachtberghöhle</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Übernahme von Aufwendungen bei Pkw-Abholung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Der notwendige Zusatzaufwand zur Überwindung der fehlenden 100km wird hier natürlich erstattet.<br />
Am Ende des Tages ist der Reisende im Normalfall am Ziel (verpätet) und nach Erstattung der Taxikosten dies zum ursprünglich bezahlten Gesamtbetrags.</p>
</blockquote><p>Setzen, 6, Thema verfehlt. Es war die Rede von Fahrtabbruch. Die Bahn sollte ihn nach B bringen, hats aber nur bis C geschafft, und er sagt sich &quot;na, in C is ja auch ganz schön&quot; und bricht die Fahrt ab. Wir reden genau über den Fall ohne alternatives Verkehrsmittel. Er kommt &quot;nie&quot; in B an. Es gibt keine Kosten für die Weiterbeförderung, sondern nur für den nicht genutzten Anteil der Fahrkarte.</p>
<blockquote><p>In Deinem Beispiel eher: Ich kaufe genau soviel Heizöl, dass ich genau einen Monat auf 22° Grad heizen kann. Mein Haus benötigt dafür 1000 Liter.</p>
<p>Der Lieferant sagt: Mache ich! Er kommt mit Den 500 Litern, berechnet Dir aber die 1000 Liter. Nach 14 Tage ist der Tank leer. Also füllst Du 500 Liter Diesel nach heizt weiter und der Lieferant erstattet Dir den mehraufwand für den Diesel.</p>
<p>Ende vom Monat: Das Haus hat die 22° für einen Monat und die Gesamtkosten für Dich sind dieselben.</p>
</blockquote><p>Nein, in meinem Beispiel: der Lieferant kommt, du hast 1000 Liter bestellt, aber nach 500 Litern streikt der Tankwagen und du sagst &quot;ach, 21 Grad reichen mir auch, da tuns also auch 500l statt 1000.&quot; Dann erwartest du auch, dass du n ur für 500 zahlst, und zwar den gleichen Literpreis wie für 1000l, statt den doppelten Preis. Wir reden nicht davon das du jetzt die weitern 500l irgendwoanders kaufst und ihm in Rechnung stellst, sondern davon das du beschließt das 500l genug sind.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670310</link>
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<pubDate>Thu, 08 Dec 2022 13:35:04 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>gnampf</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Übernahme von Aufwendungen bei Pkw-Abholung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Doch, weil es so in der Fahrgastrechteverordnung steht</p>
</blockquote><p>Wie häufig wird die Reise denn tatsächlich *abgebrochen&quot;, nachdem wie in diesem konkreten beispiel bereits weit über 90% der Reisestrecke absolviert wurde?</p>
<p>Dann kann ja meinetwegen der anteilige preis nach einer wie auch immer garteteten Formel errechnet werden.</p>
<p>Aber dann stellt sich die Frage nach des Kosten für die PKW-Abhlung nicht mehr.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670300</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670300</guid>
<pubDate>Thu, 08 Dec 2022 12:19:34 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>wachtberghöhle</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Übernahme von Aufwendungen bei Pkw-Abholung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Was muss denn da erstattet werden?</p>
<p>Wenn die geplante Fahrt über 1000km 100€ gekostet hat.<br />
Wenn diese nach 900 abgebrochen wird und 900km auch 100€ gekostet *hätte* gibt es doch keinen Grund, irgendwas von Fahrpreisdifferenz auszugleichen.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Wenn ich einen Transport von A nach B kaufe, dann muß man mir den auch geben, und kann nicht sagen &quot;hab dich von A nach C gebracht, das wäre genauso teuer gewesen, also sei zufrieden&quot;.</p>
</blockquote><p>Der notwendige Zusatzaufwand zur Überwindung der fehlenden 100km wird hier natürlich erstattet.<br />
Am Ende des Tages ist der Reisende im Normalfall am Ziel (verpätet) und nach Erstattung der Taxikosten dies zum ursprünglich bezahlten Gesamtbetrags.</p>
<blockquote><p>Bestell doch mal Heizöl, 1000l, der Fahrer pumpt 500l und fährt dann wieder. Die Rechnung bleibt aber wie sie ist, Begründung: für 500 Liter hätte ich dir den gleichen Gesamtbetrag berechnet. Logisch, oder?</p>
</blockquote><p>In Deinem Beispiel eher: Ich kaufe genau soviel Heizöl, dass ich genau einen Monat auf 22° Grad heizen kann. Mein Haus benötigt dafür 1000 Liter.</p>
<p>Der Lieferant sagt: Mache ich! Er kommt mit Den 500 Litern, berechnet Dir aber die 1000 Liter. Nach 14 Tage ist der Tank leer. Also füllst Du 500 Liter Diesel nach heizt weiter und der Lieferant erstattet Dir den mehraufwand für den Diesel.</p>
<p>Ende vom Monat: Das Haus hat die 22° für einen Monat und die Gesamtkosten für Dich sind dieselben.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670299</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670299</guid>
<pubDate>Thu, 08 Dec 2022 12:12:47 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>wachtberghöhle</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Übernahme von Aufwendungen bei Pkw-Abholung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Was muss denn da erstattet werden?</p>
<p>Wenn die geplante Fahrt über 1000km 100€ gekostet hat.<br />
Wenn diese nach 900 abgebrochen wird und 900km auch 100€ gekostet *hätte* gibt es doch keinen Grund, irgendwas von Fahrpreisdifferenz auszugleichen.</p>
</blockquote><p>Wenn ich einen Transport von A nach B kaufe, dann muß man mir den auch geben, und kann nicht sagen &quot;hab dich von A nach C gebracht, das wäre genauso teuer gewesen, also sei zufrieden&quot;.<br />
Wie ja schon mehrfach geschrieben: es läßt sich problemlos der Preis je km für die Fahrkarte berechnen, und entsprechend anteilig erstatten. Der ist bei einer Fahrkarte über 1000km zu 100 EUro halt niedriger als bei einer Fahrkarte über 100km zu 100 Euro.</p>
<p>Bestell doch mal Heizöl, 1000l, der Fahrer pumpt 500l und fährt dann wieder. Die Rechnung bleibt aber wie sie ist, Begründung: für 500 Liter hätte ich dir den gleichen Gesamtbetrag berechnet. Logisch, oder?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670286</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670286</guid>
<pubDate>Thu, 08 Dec 2022 09:58:49 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>gnampf</dc:creator>
</item>
<item>
<title>? Rückfahrt zwingend bei Abbruch (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Gezahlt wird (oder wird nicht) im Allgemeinen trotzdem vom SC FGR, vom Anspruch hat Artur Donar gar nicht geschrieben. Ob das im Auftrag der EVU erfolgt hat ja nichts mit der Aussage zu tun.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670285</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670285</guid>
<pubDate>Thu, 08 Dec 2022 09:54:25 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>sibiminus</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Übernahme von Aufwendungen bei Pkw-Abholung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Doch, weil es so in der Fahrgastrechteverordnung steht</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670283</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670283</guid>
<pubDate>Thu, 08 Dec 2022 09:45:15 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Knochendochen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Übernahme von Aufwendungen bei Pkw-Abholung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Der Anteil wird berechnet, indem man den Anteil berechnet, den ein Flexpreis für die gefahrene Strecke bezogen auf einen Flexpreis für die Gesamtstrecke einnimmt, und diesen Prozentsatz dann mit dem Ticketpreis multipliziert.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
ok,  und wie ist das dann wenn der Maximalfahrpreis in beiden fällen erreicht ist, 1000 km in Deutschland zu fahren ist ja nicht so häufig.</p>
</blockquote><p>Was muss denn da erstattet werden?</p>
<p>Wenn die geplante Fahrt über 1000km 100€ gekostet hat.<br />
Wenn diese nach 900 abgebrochen wird und 900km auch 100€ gekostet *hätte* gibt es doch keinen Grund, irgendwas von Fahrpreisdifferenz auszugleichen.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 08 Dec 2022 08:19:30 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>wachtberghöhle</dc:creator>
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<title>Übernahme von Aufwendungen bei Pkw-Abholung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guter Einwand, ich glaube es war doch anders und der Abtei wird über die gefahrenen Kilometer im Verhätnis zu den geplanten Kilometern berechnet.</p>
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<pubDate>Wed, 07 Dec 2022 22:22:25 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Knochendochen</dc:creator>
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<title>Übernahme von Aufwendungen bei Pkw-Abholung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Aber die meisten hier haben doch diese Spartickets, und da weiß man nicht wie hoch welcher Anteil ist.</p>
</blockquote><p>Wie gesagt: was spielt es für eine Rolle, was die Strecke einzeln kosten würde, oder was die Bahn dafür an den Betreiber zahlen muß? Die einfachste Geschichte ist den Kilometerpreis dieses Tickets zu berechnen und damit entsprechend die nicht genutzten Kilometer zu erstatten. Alles andere ist eigentlich unmöglich, da niemand sagen kann wieviel sich der Sparpreis durch die Strecke verteuert hat, ob überhaupt, etc.</p>
<blockquote><p>selbst wenn in diesem Fall die Strecke 1080km weit war, und nur 1000km gefahren wurden ist der Preis wohl gleich, damit kein Unterschied.</p>
</blockquote><p>Nö. Wenn du 1080km für 35 Euro gekauft hast, dann hattest du eben einen Preis von 3,24ct/km. Für die 80km gibts dann 2,59 EUR zurück.<br />
Wäre die Strecke nur 1000km lang und du hättest 35 Euro bezahlt, dann gäbe es für 80 nicht genutzten km eben sogar 2,80 EUR zurück.</p>
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<pubDate>Wed, 07 Dec 2022 19:55:35 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>gnampf</dc:creator>
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<title>Übernahme von Aufwendungen bei Pkw-Abholung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Der Anteil wird berechnet, indem man den Anteil berechnet, den ein Flexpreis für die gefahrene Strecke bezogen auf einen Flexpreis für die Gesamtstrecke einnimmt, und diesen Prozentsatz dann mit dem Ticketpreis multipliziert.</p>
</blockquote><p>ok,  und wie ist das dann wenn der Maximalfahrpreis in beiden fällen erreicht ist, 1000 km in Deutschland zu fahren ist ja nicht so häufig.</p>
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<pubDate>Wed, 07 Dec 2022 19:36:02 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>EK-Wagendienst</dc:creator>
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<title>Übernahme von Aufwendungen bei Pkw-Abholung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Der Anteil wird berechnet, indem man den Anteil berechnet, den ein Flexpreis für die gefahrene Strecke bezogen auf einen Flexpreis für die Gesamtstrecke einnimmt, und diesen Prozentsatz dann mit dem Ticketpreis multipliziert.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 07 Dec 2022 19:24:35 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Knochendochen</dc:creator>
</item>
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<title>Übernahme von Aufwendungen bei Pkw-Abholung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Wenn das aber ein Sparpreis Ticket ist, wie hoch ist der Anteil dann.<br />
Was dazu an den Nv gezahlt wird, ist doch wohl geheim.<br />
Oder der Maximalpreis wurde schon lange erreicht?</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Keine Ahnung wie es in der Praxis gehandhabt wird, wenn ich abbreche gibts pauschal 15 Euro und fertig, genauso wie bei Verspätung, Abbruch mit Rückfahrt, etc.<br />
Was der NV-Anteil kostet spielt dabei aber ja keine Rolle, das ist doch auch beim Flexpreis egal. Wahrscheinlich wird einfach Fahrpreis / Gesamtstrecke * Reststrecke genommen, ergo der Kilometerpreis deiner Fahrkarte angesetzt. Bei Fahrtabbruch sehe ich da eigentlich kein Problem, nur bei der Erstattung der Klassendifferenz wäre es eins, und deswegen ist das ja wieder pauschal beziffer beim Sparpreis, soweit ich weiß. So wie bei Zeitkarten eben auch.</p>
</blockquote><p>Bei mir genau so, habe ich auch schon bekommen für eine Strecke über 20 km im VRR, aber man war 1 Stunde länger unterwegs, die normale Fahrkarte hätte viel weniger gekostet.</p>
<p>Aber die meisten hier haben doch diese Spartickets, und da weiß man nicht wie hoch welcher Anteil ist.</p>
<p>selbst wenn in diesem Fall die Strecke 1080km weit war, und nur 1000km gefahren wurden ist der Preis wohl gleich, damit kein Unterschied.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=670227</link>
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<pubDate>Wed, 07 Dec 2022 19:14:15 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>EK-Wagendienst</dc:creator>
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