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<title>ICE-Treff - FGR: Flexticket für Gesamtfahrt oder nur Teilstrecke im FV?</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
<item>
<title>FGR: Flexticket für Gesamtfahrt oder nur Teilstrecke im FV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ah, das hatte ich kurz auch überlegt, aber es so eingeschätzt, dass die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass der Antrag deswegen abgelehnt wird. Du kannst ja ohnehin weder nachweisen, dass du nach D, noch dass du nach B wolltest.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 11 Jul 2022 12:13:40 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>JanZ</dc:creator>
</item>
<item>
<title>FGR: Flexticket für Gesamtfahrt oder nur Teilstrecke im FV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Besteht die Gefahr, dass du in D den Anschluss verpasst und für den Rest der Strecke auch noch FV fahren müsstest?</p>
</blockquote><p>Hallo,<br />
nein, da von D-&gt;B nur NV verkehrt.</p>
<blockquote><p>Das ist der einzige Grund, den ich mir vorstellen kann, aus dem man überhaupt ein Ticket bis B lösen sollte. Ansonsten ist es doch für alle Beteiligten sinnvoller, nur bis D zu kaufen.</p>
</blockquote><p>Mein Gedanke war der &quot;Nachweis&quot;, dass es sich bei C-&gt;D nicht um eine &quot;beliebige&quot; Fahrt im FV handelt, sondern dem ursprünglichen Interesse, dem Ziel &quot;B&quot;, gerecht würde.</p>
<p>Gruß, bendo</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 11 Jul 2022 12:06:47 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>bendo</dc:creator>
</item>
<item>
<title>FGR: Flexticket für Gesamtfahrt oder nur Teilstrecke im FV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Besteht die Gefahr, dass du in D den Anschluss verpasst und für den Rest der Strecke auch noch FV fahren müsstest? Das ist der einzige Grund, den ich mir vorstellen kann, aus dem man überhaupt ein Ticket bis B lösen sollte. Ansonsten ist es doch für alle Beteiligten sinnvoller, nur bis D zu kaufen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=660820</link>
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<pubDate>Mon, 11 Jul 2022 12:00:31 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>JanZ</dc:creator>
</item>
<item>
<title>FGR: Flexticket für Gesamtfahrt oder nur Teilstrecke im FV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>eine weitere Detailfrage:</p>
<p>Nehmen wir an, ich möchte mit dem 9€-Ticket per NV von A nach B fahren. Bahn.de liefert eine Verbindung über C (A-&gt;C-&gt;B). Aufgrund von Verspätung wird der Anschluss in C nicht erreicht, es entstünde eine Verspätung &gt;20min. Alternativ bietet bahn.de eine Verbindung von C nach B, nun mit einem weiteren Umstieg in D (neue Gesamtverbindung: (A-&gt;)C-&gt;D-&gt;B). Dabei gilt: C-&gt;D per ICE und D-&gt;B wieder per NV. Soll ich für diesen Fall ein Flexticket für den gesamten, neuen Abschnitt C-&gt;D-&gt;B buchen (und nachher per FGR einreichen), oder nur für den Abschnitt, in dem mein 9€-Ticket nicht gilt, also nur C-&gt;D?</p>
<p>Danke und gruß, bendo</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=660818</link>
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<pubDate>Mon, 11 Jul 2022 11:52:29 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>bendo</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Verschieden EVU (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Die Deutsche Bahn ist aber kein zugelassenes EVU, das ist hier DB Fernverkehr, DB Regio, aber eben 2 Verschiedene Eisenbahnverkehrsunternehmen, <br />
wer da der Eigentümer ist, interessiert doch gar nicht,</p>
</blockquote><p>Ich zitiere aus der neuen VO: &quot;[...] erstreckt sich der Ausdruck „ein einziges Eisenbahnunternehmen“ auch auf alle Eisenbahnunternehmen, die demselben <em>Eigentümer </em>gehören oder hundertprozentige Tochtergesellschaften eines der beteiligten <em>Eisenbahnunternehmen </em>sind.&quot; [Herv. d. Verf.] Der Eigentümer muss also gerade kein E(V)U sein.</p>
<p>Rein aus Wertungsgesichtspunkten erschließt sich mir auch nicht, warum es zu viel verlangt sein sollte, möchte man die Fahrgeldeinnahmen beim &quot;richtigen&quot; (Tochter-/Schwester-)EVU verbuchen, ein System vorzuhalten, wonach der ZUB bei der Fahrkartenkontrolle im System vermerkt, dass der Fahrgast auf der Strecke von A nach B aufgrund eines Fahrgastrechtefalls mit einer NV-Fahrkarte unterwegs war und das im Anschluss intern verrechnet wird. Warum soll der Fahrgast in Vorleistung gehen müssen?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=659610</link>
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<pubDate>Wed, 29 Jun 2022 14:39:12 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>mmandl</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Verschieden EVU (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p><br />
diese stehen in der EBA Liste.<br />
DB Bahnbau Gruppe GmbH</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Wo muss ich Verspätung haben, dass ich mal mit einer Bahnbau 218er mitfahren darf???</p>
</blockquote><p>Hierbei handelt es sich schon nicht um einen Personenverkehrsdienst i.S.d. VO und die Beförderungsbedingungen sind wohl auch kaum vergleichbar i.S.d. Art. 16 VO.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=659607</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=659607</guid>
<pubDate>Wed, 29 Jun 2022 14:35:21 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>mmandl</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ganz simpel. Und wie man es macht. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo.</p>
<blockquote><blockquote><p>... Er will etwas, womit er das FV-Personal zwingen kann ihn kostenlos und ohne extra gekauften Fahrschein mitzunehmen. Nur so funzt das halt nicht.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Am Ende hätte das Gericht immer den längsten Hebel..</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Was dir rein gar nichts bringt, wenn von vornherein klar ist das du dir den Rechtsweg nicht leisten kannst. Recht haben und Recht bekommen sind nunmal grundverschiedene Dinge.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Das Ergebnis kann aber durchaus sehr unterschiedlich sein, je nachdem ob jemand in einem passenden Gespräch mit gut geführter Argumentationskette auftritt, oder einfach eine doofe Frage stellt, die ebenso plump (und ggf. falsch) beantwortet wird. Zumindest ich würde vor dem Rechtsweg versuchen, zunächst alle anderen Mittel auszuschöpfen. Dafür ist die Kenntnis der Rechtslage hilfreich (je fundierter umso besser).</p>
</blockquote><p><br />
Die Dinge sind ganz einfach. </p>
<p><span style="color:#f00;"><span style="font-size:large;"><strong>MAN HAT NUR SOVIEL RECHT, WIE MAN MACHT HAT.<br />
</strong></span></span></p>
<p>Und im Zweifel hilft dir die Kenntnis der Rechtslage Nullkommanull - wenn der Zugbegleiter es nicht will, kommste ohne Zirkus nicht mit.</p>
<p>Denn die 'fundierte Kenntnis der Rechtslage' durchblicken zu lassen, kann genauso gut negativ wie positiv aufgefasst werden. </p>
<p>Und total albern wird es dann ja, wenn man dann im Mißerfolgsfall NICHT den Rechtsweg einschlägt. Was in 99% der Fälle so sein wird.</p>
<p>Und selbst wenn: in der konkreten Situation bleibst du im Zweifel erstmal draußen und kommst nicht weiter. Wie hoch im Nachhinein dann ein Sieg vor Gericht noch Nutzen stiftet, sei mal dahingestellt. </p>
<p>Ich erinnere mich an einen Business-Wichtigmensch, der mich anbrüllte, dass er sich angesichts des abendlichen Ausfalls der Weiterfahrt unseres Zuges jetzt ein Taxi nach Frankfurt organisieren werde (von Bremen aus) und mir einen Vortrag in Vertragsrecht hielt. Ja, mei - als ob ich ihm das Taxi verbieten würde. Ich habe ihm nur gesagt, dass ich ihm das ganz sicher nicht genehmige. Ich ihm aber die Daumen drücke, dass er wen finden werde. Vllt noch hier in Bremen. Oder später in Frankfurt. Ansonsten werde er das wohl erstmal selbst bezahlen müssen und sich dann auf die Suche nach einer Erstattung machen. Ob er wen findet: woher soll ich das wissen ... Er zog dann tobend weiter ... </p>
<p>Zusammenfassend sind die ganzen Diskussionen hier also weitgehend Humbug. </p>
<p>Wenn ich was will, gehe ich zum Zugchef und trage mein Anliegen vor. Vorher checke ich, inwieweit ich Erfolg haben kann (allgemeine Betriebslage, Zugauslastung usw usw). Und ich bereite eine KURZE Argumentationslinie vor - kein Schaffner will da stundenlange umständliche Erzählungen hören; schon gar nicht gepaart mit Wichtigtuereien. Vorm Aufeinandertreffen analysiere ich dann blitzschnell, mit wem ich es zu tun bekomme. Körpersprache, Ausstrahlung, Handlungen, Stresslevel. Dann versuche ich, meine Ansprache entsprechend anzupassen und passend vorzutragen. Und akzeptiere in dem Augenblick immer die Rolle des Bittenden, auch wenn ich zu 10.000 Prozent rechtlich auf der sicheren Seite bin. Denn wenn ich anschließend trotzdem aufgeschrieben würde, hätte ja ICH den Zeitaufwand, dass alles wieder rückgängig zu machen. Im Zweifel ist es da sinnvoller, dann halt auf sein Recht zu verzichten und die Std zu warten oder die Dinge anders zu organisieren anstatt nachträglich 5 Std Aufwand betreiben zu müssen. </p>
<p>Allerdings kommt das selten vor. Meistens, wenn ich es will, erreiche ich mein Ziel. </p>
<p>Hin und wieder breche ich aber auch frühzeitig ab, wenn ich spüre, dass das hier und jetzt mit mir und dem Schaffner nicht klappen wird - weil es nicht passen wird mit uns. </p>
<p>Aufgeschrieben wurde ich jedenfalls noch nie! Und irgendwo lebensbedrohlich gestrandet bin ich auch noch nie.</p>
<p>Entweder kann man also Kommunikation oder man kann es nicht. Im letzteren Fall dann aber Ahnung von der Rechtslage zu haben und das auch durchblicken zu lassen, macht es meistens schlimmer bzw zumindest selten besser.</p>
<p><br />
Schöne Grüße von jörg</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=659605</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=659605</guid>
<pubDate>Wed, 29 Jun 2022 14:15:09 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Der Blaschke</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Verschieden EVU (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><br />
diese stehen in der EBA Liste.<br />
DB Bahnbau Gruppe GmbH</p>
</blockquote><p>Wo muss ich Verspätung haben, dass ich mal mit einer Bahnbau 218er mitfahren darf???</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=659600</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=659600</guid>
<pubDate>Wed, 29 Jun 2022 13:34:20 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>agw</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Nein (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>warum sollte DB Regio denn dein Vertragspartner sein, wenn du weder die Fahrkarte da gekauft noch deren Zug genutzt hast, bzw. deren Zuege puentklich unterwegs sind? Einfach so als &quot;pauschalhaft&quot;, a la &quot;die sind immer schuld!!!!!!!111elf&quot;?</p>
</blockquote><p>Weil DB Vertrieb die Fahrkarten im Namen von DB Regio und DB Fernverkehr verkauft, die wiederum in Untervollmacht etwaige weitere Beförderer vertritt.</p>
<blockquote><p>Und selbst wenn die Fahrkarte von der DB kommt... kaeme sie wohl von DB Vertrieb, und nicht von Regio. Ggf. im Auftrag... aber dann bei einer NV-Karte vermutlich eher im Auftrag des Deutschlandtarifverbunds.</p>
</blockquote><p>Der sicherlich kein Vertragspartner wird.</p>
<blockquote><p><br />
Und: § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO schreibt nirgendwo, dass du nur mit Zuegen des gleichen EVU fahren darfst. Also wo siehst du ein Verbot den Flixtrain zu nutzen? Er schreibt aber auch nichts ueber die Voraussetzungen, ausser das der Zug keine Sonderfahrt und nicht Reservierungspflichtig sein darf. Abs. 2 dagegen hast du wohl komplett uebersehen:</p>
</blockquote><p>Natürlich darf ich auch mit Zügen eines anderen EVU fahren. Nur in diesem Fall habe ich eben kein Anspruch gegen Flixzug etc., sondern nur gegen meinen Vertragspartner, dass dieser mit die Mitfahrt ermöglicht, d.h. eine Fahrkarte besorgt etc. So steht das auch schon in meinem ersten Beitrag.</p>
<blockquote><p><em>(2) Macht der Reisende von seinem Recht nach Absatz 1 Gebrauch, so kann er von demjenigen, mit dem er den Beförderungsvertrag geschlossen hat, Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, für eine Beförderung nach Absatz 1 Nr. 2 jedoch nur die erforderlichen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 80 Euro.</em></p>
<p>Ein Ersatz von Aufwendungen waere nicht noetig wenn man ein Anrecht haette mit dem existierenden Ticket im anderen Zug befoerdert zu werden.</p>
</blockquote><p>Eben gerade für die Fälle in denen ein drittes Unternehmen genutzt wird.</p>
<blockquote><p><br />
Und von Abs. 3 reden wir lieber gar nicht erst... denn nach dem koennte man die Erstattung deines FV-Tickets z.B. bei einem PU als Verspaetungsgrund sogar komplett ablehnen.</p>
</blockquote><p>Umso wichtiger ist das Recht, dass der Fahrgast unmittelbar die Beförderung verlangen kann, d.h. nicht erst in Vorleistung gehen muss. Im Übrigen greift Abs. 3 natürlich auch nur bei § 8 EVO und nicht bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten nach Art. 16 VO. Wobei wir auch hier wieder bei der Problematik wären, dass die BB hier nicht differenzieren, sodass die Beschränkung insgesamt nach Art. 6 I VO unwirksam ist (keine geltungserhaltende Reduktion!).</p>
<blockquote><p>Ergo: eine Aussage, dass du den FV gratis mit dem NV-Ticket nutzen kannst im Verspaetungsfall, ist im Paragaph 8 nicht enthalten.</p>
</blockquote><p>Das lese ich in deiner kühnen Argumentation nicht heraus</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=659599</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=659599</guid>
<pubDate>Wed, 29 Jun 2022 13:31:13 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>mmandl</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Verschieden EVU (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote></blockquote><p>
Im Verhältnis von DB Regio und DB Fernverkehr greift diese Einschränkung allerdings nicht. Beide sind 100 %-ige Tochtergesellschaften der Deutschen Bahn. Diese gesellschaftsrechtliche Strukturierung ist eine eindeutige Umgehung der auf tatsächliche Beförderung gerichteten Vorgaben des Art. 16 VO / § 8 EVO. Dass diese wie ein Unternehmen zu behandeln sind, ist in der neuen VO sogar ausdrücklich angelegt (Art. 12 Abs. 1 UAbs. 1 VO 2021/782). Andernfalls könnte die DB für jeden Zug eine eigene Betreibergesellschaft gründen (&quot;IC 2090 GmbH&quot;, &quot;ICE 26 GmbH&quot;), sodass man für alle anderen Züge in Vorleistung gehen müsste. Wie die beteiligten Untergesellschaften dass dann intern ausgleichen, liegt in deren Verantwortung.</p>
<blockquote><p><br />
Kniffelig wird es allerdings, wenn der Nahverkehrszug keiner aus dem DB-Konzern ist, sondern von einem anderen 1080er-Beförderer und DB Regio auf keiner der Strecken, die mit der fraglichen Fahrkarte nutzbar sind, Betreiber des Verkehrsdiensts ist. Dann (und nur dann!) ist DB Regio nämlich nicht Vertragspartei.</p>
</blockquote><p>Die Deutsche Bahn ist aber kein zugelassenes EVU, das ist hier DB Fernverkehr, DB Regio, aber eben 2 Verschiedene Eisenbahnverkehrsunternehmen, <br />
wer da der Eigentümer ist, interessiert doch gar nicht,<br />
Es gibt da weitere EVU die zum DB Konzern gehören, was wäre dann mit denen.</p>
<p><br />
diese stehen in der EBA Liste.<br />
DB Bahnbau Gruppe GmbH<br />
DB Cargo Aktiengesellschaft<br />
DB Fahrwegdienste GmbH<br />
DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH<br />
DB Fernverkehr Aktiengesellschaft<br />
DB Regio Aktiengesellschaft<br />
DB RegioNetz Verkehrs GmbH<br />
DB Station&amp;Service Aktiengesellschaft     Warum??<br />
S-Bahn Berlin GmbH<br />
S-Bahn Hamburg GmbH</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=659597</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=659597</guid>
<pubDate>Wed, 29 Jun 2022 13:29:07 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>EK-Wagendienst</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Nein (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>warum sollte DB Regio denn dein Vertragspartner sein, wenn du weder die Fahrkarte da gekauft noch deren Zug genutzt hast, bzw. deren Zuege puentklich unterwegs sind? Einfach so als &quot;pauschalhaft&quot;, a la &quot;die sind immer schuld!!!!!!!111elf&quot;?<br />
Und selbst wenn die Fahrkarte von der DB kommt... kaeme sie wohl von DB Vertrieb, und nicht von Regio. Ggf. im Auftrag... aber dann bei einer NV-Karte vermutlich eher im Auftrag des Deutschlandtarifverbunds.</p>
<p>Und: § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO schreibt nirgendwo, dass du nur mit Zuegen des gleichen EVU fahren darfst. Also wo siehst du ein Verbot den Flixtrain zu nutzen? Er schreibt aber auch nichts ueber die Voraussetzungen, ausser das der Zug keine Sonderfahrt und nicht Reservierungspflichtig sein darf. Abs. 2 dagegen hast du wohl komplett uebersehen:<br />
<em>(2) Macht der Reisende von seinem Recht nach Absatz 1 Gebrauch, so kann er von demjenigen, mit dem er den Beförderungsvertrag geschlossen hat, Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, für eine Beförderung nach Absatz 1 Nr. 2 jedoch nur die erforderlichen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 80 Euro.</em></p>
<p>Ein Ersatz von Aufwendungen waere nicht noetig wenn man ein Anrecht haette mit dem existierenden Ticket im anderen Zug befoerdert zu werden.</p>
<p>Und von Abs. 3 reden wir lieber gar nicht erst... denn nach dem koennte man die Erstattung deines FV-Tickets z.B. bei einem PU als Verspaetungsgrund sogar komplett ablehnen.</p>
<p>Ergo: eine Aussage, dass du den FV gratis mit dem NV-Ticket nutzen kannst im Verspaetungsfall, ist im Paragaph 8 nicht enthalten.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=659589</link>
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<pubDate>Wed, 29 Jun 2022 12:38:11 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>gnampf</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Probiere es aus (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wenn du dir so sicher bist, probiere es doch mal aus und berichte uns.</p>
</blockquote><p>Das hatte ich schon mehrmals vor. Bisher gab es aber entweder keinen sinnvoll nutzbaren FV-Zug oder es kam (leider) zu keiner Fahrkartenkontrolle.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=659585</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=659585</guid>
<pubDate>Wed, 29 Jun 2022 12:03:35 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>mmandl</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Probiere es aus (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn du dir so sicher bist, probiere es doch mal aus und berichte uns.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=659571</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=659571</guid>
<pubDate>Wed, 29 Jun 2022 11:08:48 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>agw</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Sicher? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Klar, die Rechtsfindung ist wie immer Auslegungssache. Die einen sind eben näher an der &quot;Wahrheit&quot; als die anderen... Und sicher ist das nicht einmal, wenn der EuGH über diese Frage befunden hätte. Da die dortige Geschäftsverteilung nicht thematisch ist, sind sich widersprechende Urteile keine Seltenheit.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=659554</link>
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<pubDate>Wed, 29 Jun 2022 10:15:21 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>mmandl</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Nein (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Richtigerweise sieht Art. 16 VO 1371/2007 ein derartiges Erfordernis nicht vor. Art. 16 VO greift bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60 Minuten. Den EVU stünde es zwar frei, bei geringeren Verspätungen zu verlangen, dass der Fahrgast mit einem Fahrkartenkauf in Vorleistung geht. Da die Beförderungsbedingungen aber nicht zwischen 20 und 60 Minuten differenzieren, ist diese einschränkende Bestimmung der BB nach Art. 6 Abs. 1 VO insgesamt unwirksam. Daher ist man auch bei einer 20-minütigen Verspätung rechtlich nicht verpflichtet, eine Fahrkarte zu erwerben. Für Diskussionen wird ein solches Vorgehen natürlich trotzdem sorgen und ggf. sogar zu einem (unrechtmäßigen) EBE.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Man kann darüber diskutieren, ob seitens des Zugpersonals oder an der DB Information auf Anfrage nicht unentgeltlich ICE-Fahrkarten an Reisende mit SPNV-Fahrkarten ausgegeben müssten, wenn die Vorraussetzungen aus § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO erfüllt sind.</p>
<p>Du erwartest aber hoffentlich nicht, dass Dich ein anderer Verkehrsanbieter im SPNV-Verspätungsfall unentgeltlich befördert? <br />
Muss Dich das Taxi nachts auch unentgeltlich befördern, wenn der Zug Verspätung hatte? Steht doch bestimmt so in den BB? ;-)</p>
</blockquote><p>Von § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO habe ich bislang noch gar nicht gesprochen. Dieser ist aber genauso wie Art. 16 VO auf Weiterbeförderung gerichtet, dort ist dies sogar noch eindeutiger formuliert: &quot;<em>kann die Fahrt</em> zum vertragsgemäßen Zielort mit einem anderen Zug <em>durchführen</em>&quot; [Herv. d. Verf.] vs. &quot;Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung&quot;. Mein Anspruch ist also darauf gerichtet, dass mich mein Vertragspartner unentgeltlich weiter befördert.</p>
<p>Klar ist, dass dieser Anspruch z.B. nicht gegenüber Flixzug oder dem Taxiunternehmen durchgesetzt werden kann. Hier hat man dann gegenüber seinem Vertragspartner einen &quot;Anspruch auf Zugänglichmachung&quot; des alternativen Verkehrsdiensts/-mittels. Mein Vertragspartner muss also in Vorleistung gehen und die neue Fahrkarte erwerben etc. Im Verhältnis von DB Regio und DB Fernverkehr greift diese Einschränkung allerdings nicht. Beide sind 100 %-ige Tochtergesellschaften der Deutschen Bahn. Diese gesellschaftsrechtliche Strukturierung ist eine eindeutige Umgehung der auf tatsächliche Beförderung gerichteten Vorgaben des Art. 16 VO / § 8 EVO. Dass diese wie ein Unternehmen zu behandeln sind, ist in der neuen VO sogar ausdrücklich angelegt (Art. 12 Abs. 1 UAbs. 1 VO 2021/782). Andernfalls könnte die DB für jeden Zug eine eigene Betreibergesellschaft gründen (&quot;IC 2090 GmbH&quot;, &quot;ICE 26 GmbH&quot;), sodass man für alle anderen Züge in Vorleistung gehen müsste. Wie die beteiligten Untergesellschaften dass dann intern ausgleichen, liegt in deren Verantwortung.</p>
<p>Kniffelig wird es allerdings, wenn der Nahverkehrszug keiner aus dem DB-Konzern ist, sondern von einem anderen 1080er-Beförderer und DB Regio auf keiner der Strecken, die mit der fraglichen Fahrkarte nutzbar sind, Betreiber des Verkehrsdiensts ist. Dann (und nur dann!) ist DB Regio nämlich nicht Vertragspartei.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=659553</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=659553</guid>
<pubDate>Wed, 29 Jun 2022 10:12:23 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>mmandl</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Geht so. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>...Gute Idee, würde ich auch so machen. Wenn er nein sagt, löse ich halt nen Flex Ticket online, ... Aber bei 5 Minuten Umsteigezeit NV-NV im Stundentakt ist die Gefahr gegeben. Daher will ich nen Backup haben und nicht am Bahnhof warten müssen, wenn kurz danach der FV einfährt.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Hallo,<br />
das musst du aber gut organisieren:<br />
Wenn kurz nach Ankunft des (verspäteten) NV (der zum Anschlussverlust des geplanten NV führt) der FV einfährt musst Du:<br />
- auf dem Bahnsteig den ZUB finden, ihm die Frage stellen und eine Antwort erhalten<br />
- auf dem Bahnsteig per App ein FlexTicket lösen.<br />
D.h. du legst dir die geplante Fahrt mit Flexticket in der App bereits zum Kauf bereit, dass du nur noch auch &quot;kaufen&quot; klicken musst?<br />
Gruß, bendo</p>
</blockquote><p>Man hat neuerdings ein paar Minuten Zeit nach Abfahrt des Zuges noch zu buchen. Ist bei einem Flexpreis aber prinzipiell egal welche Verbindung des Tages man nachlöst.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=659546</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=659546</guid>
<pubDate>Wed, 29 Jun 2022 09:34:15 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Hansjörg</dc:creator>
</item>
<item>
<title>unverbindliche Rechtsberatung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Das Ergebnis kann aber durchaus sehr unterschiedlich sein, je nachdem ob jemand in einem passenden Gespräch mit gut geführter Argumentationskette auftritt, oder einfach eine doofe Frage stellt, die ebenso plump (und ggf. falsch) beantwortet wird. Zumindest ich würde vor dem Rechtsweg versuchen, zunächst alle anderen Mittel auszuschöpfen. Dafür ist die Kenntnis der Rechtslage hilfreich (je fundierter umso besser).</p>
</blockquote><p>Da muss man dann aber schon gut schauen, wie man das Gespraech fuehrt. Denn mit einem &quot;aber sie muessen mich gemaess Paragraph xzy Absatz Blah mitnehmen&quot; koennte sehr schnell auch zu einem &quot;dann verklag mich doch, bis dahin bleibste hier stehen, selbst wenn du dir jetzt ein Ticket kaufst, denn ich hab hier das Hausrecht&quot; fuehren, oder den Einsatz der Bundespolizei zur Personalienfeststellung forcieren.</p>
<p>Das einfachst bleibt also wohl, vor Einstieg vernuenftig mit dem Personal zu reden, und im Zweifel halt das Geld vorzustrecken, oder wenn man sich da nicht sicher ist obs erstattet wird, halt im Zweifel doch beim NV zu bleiben.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=659545</link>
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<pubDate>Wed, 29 Jun 2022 09:28:08 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>gnampf</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Geschäftsmodell! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><blockquote><p>Bitte um etwas mehr Kontext bzgl deiner Anfrage.</p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p><br />
Ich fahre mit dem NV von A nach D. Umstiege gibt es in B und C. C ist unkritisch. B allerdings hat nur 5 Minuten Übergangszeit und ist stark verspätungsgefährdet. Daher will ich als Reserve in B bereits den FV besteigen, um noch pünktlich in D anzukommen. Die Streckenführung ist ab B mit dem FV zu 70% anders als mit dem NV.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Ja, das ist natürlich auch auf abweichender Route möglich.</p>
<p>Musst Du schon vor Abfahrt in A davon ausgehen, dass der Anschluss in B nicht funktioniert und Du mit +20 am Ziel rechnen musst, kannst Du auch <strong>bereits ab A</strong> und auf anderem Weg den Fernverkehr nutzen.</p>
</blockquote><p>Leider ist A ein reiner NV Bahnhof. Aber man könnte nen Schlenker über den nächsten Hbf machen. Ich werde es mal testen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=659544</link>
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<pubDate>Wed, 29 Jun 2022 09:25:13 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Hansjörg</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Gute Organisation verlangt! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>- auf dem Bahnsteig per App ein FlexTicket lösen.<br />
D.h. du legst dir die geplante Fahrt mit Flexticket in der App bereits zum Kauf bereit, dass du nur noch auch &quot;kaufen&quot; klicken musst?</p>
</blockquote><p>Das ist gar nicht nötig du hast nach Abfahrt noch 10 Minuten Zeit dies zu tun.</p>
<p>Siehe hier: <a href="https://www.bahn.de/service/buchung/digitales-ticket/handy-ticket-buchen">https://www.bahn.de/service/buchung/digitales-ticket/handy-ticket-buchen</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=659541</link>
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<pubDate>Wed, 29 Jun 2022 09:10:18 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Reservierungszettel</dc:creator>
</item>
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<title>unverbindliche Rechtsberatung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>... Er will etwas, womit er das FV-Personal zwingen kann ihn kostenlos und ohne extra gekauften Fahrschein mitzunehmen. Nur so funzt das halt nicht.</p>
</blockquote><p>Am Ende hätte das Gericht immer den längsten Hebel..</p>
<blockquote><p>Was dir rein gar nichts bringt, wenn von vornherein klar ist das du dir den Rechtsweg nicht leisten kannst. Recht haben und Recht bekommen sind nunmal grundverschiedene Dinge.</p>
</blockquote><p>Das Ergebnis kann aber durchaus sehr unterschiedlich sein, je nachdem ob jemand in einem passenden Gespräch mit gut geführter Argumentationskette auftritt, oder einfach eine doofe Frage stellt, die ebenso plump (und ggf. falsch) beantwortet wird. Zumindest ich würde vor dem Rechtsweg versuchen, zunächst alle anderen Mittel auszuschöpfen. Dafür ist die Kenntnis der Rechtslage hilfreich (je fundierter umso besser).<br />
Grüße, bendo</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=659538</link>
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<pubDate>Wed, 29 Jun 2022 08:49:35 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>bendo</dc:creator>
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</channel>
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