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<title>ICE-Treff - Bordpreis bei Produkt-/Klassenübergang, Umweg und weiteres</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Bordpreis bei Produkt-/Klassenübergang, Umweg und weiteres (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><blockquote><p>Ebenso verlangt die EVO, dass der Reisende bis 5 Minuten vor Abfahrt einen Fahrschein zum Normalpreis verlangen kann. Schafft er es bis dahin wegen langer Schlangen nicht bis dahin am Schalter bedient zu werden, muss er im Zug keinen Bordpreis bezahlen!</p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p><br />
Das ist leider falsch. In der EVO §9(2) steht eindeutig: &quot;Der Anspruch auf Ausgabe eines Fahrausweises erlischt fünf Minuten vor Abfahrt des Zuges.&quot; </p>
<p>Das bedeutet, wenn der Anspruch erloschen ist, kannst Du maximal das erhöhte Beförderungsentgelt gemäß EVO §12(2) bezahlen. Es steht nirgendwo, daß Du dann im Zug die Fahrkarte zum Normalpreis bekommst. Jeder Anspruch hat eine Verfallsfrist und wenn die abgelaufen bist, hat man - gelinde gesagt - Pech. Die Verfallsfrist kennzeichnet die Zeitspanne nach deren Ablauf die Geltendmachung eines Rechts nicht mehr statthaft ist. </p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Da verdrehst du aber eine Kleinigkeit ;)<br />
Wenn die Bahn nicht gewillt ist den Anspruch fristgerecht zu erfüllen, verfällt er auch nicht.</p>
</blockquote><p>Die Bahn ist doch gewillt?! Was machst Du, wenn Du in der Warteschlange in Reisezentrum stehst, weil Du zu spät von zu Hause losgegangen bist oder der Zubringer-ÖPNV oder das Taxi nicht rechtzeitig am Bahnhof ist? Verschulden der Bahn? Unwahrscheinlich.</p>
<blockquote><blockquote><p>Falsch, das ist geltendes Recht. <strong>Die AGB der Bahn (also die Beförderungsbedingungen) müssen bei jeder Änderung von staatlicher Seite genehmigt werden.</strong> Solange es von dort keinen Einspruch gibt, daß diese AGB falsch sind, werden sie auch so wie vorgesehen angewendet.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Dann nenne bitte die Rechtsgrundlage, die erhöhte Fahrpreise wegen Bahnverschulden der Bahn erlaubt.</p>
</blockquote><p>Das hatten wir doch schon weiter oben. Wenn Du aus Nicht-Bahnverschulden nicht in der Lage bist, Dir rechtzeitzig einen Fahrschein zu besorgen, dann hast Du mit den Konsequenzen zu leben.</p>
<p>          ------------------------------------------------------------------------------------------</p>
<p>Zur Information:<br />
2008 wurde ich zum Personalgespräch gebeten, weil ich gewagt hatte, mein Unternehmen - also die DB AG - öffentlich und massiv zu kritisieren, weil die BB Bahn meiner Meinung nach fehlerhaft waren. Der Arbeitgeber hatte durch diverse Spitzel - im Usenet auch als VERONA bekannt, etliche Statements zusammen getragen, die nicht nur von mir waren, aber mir zugeordnet wurden, weil VERONA keine Ahnung hat(te), wie die einzelnen Farben beim Zitieren von Beiträgen dem jeweiligen Poster zuzuordnen sind. <br />
Der Hefter, der mit mit den gabnzen Ausdrucken vorgelegt wurde, war ca. 1 cm dick. Du weißt sicher selbst, wie dick ein Blatt DIN A 4 ist und kannst demzufolge auch in etwa abschätzen, wieviel Material da zusammengetragen worden war. Man hatte das sogar in Farbe ausgedruckt. :-( <br />
Mir wurde gewissermaßen der Kopf abgerissen.</p>
<p>Dafür kassierte ich eine Ermahnung. Das war der erste Teil des Personalgesprächs....</p>
<p>Im zweiten Teil des Gesprächs wurde mir der Kopf wieder aufgesetzt...</p>
<p> Man erkannte, daß beispielsweise beim ersten LIDL-Ticket 2007 der Namenseintrag dahingehend rechtswidrig war, daß der Reisende beispielsweise lediglich vom Zub gebeten werden konnte, seinen BPA zu zeigen, um den Namenseintrag auf dem Ticket mit den Personalien zu vergleichen. Eine Vorzeigepflicht des Reisenden gggü. dem Zub konnte schon deswegen nicht bestehen, weil die DB AG privatrechtlich organisiert und der Zub kein Beamter mehr - also ohne Polizeirechte - ist. </p>
<p>Man einigte sich darauf, daß ich die meiner Meinung nach fehlerhaften Passagen in den BB Bahn zusammentrage und via meinem unmittelbaren Disziplinarvorgesetzten an die zuständuige Fachabteilung schicke. Das tat ich dann auch.</p>
<p>Im Oktober 2008 kam es dann endlich zum von mir schon verschiedentlich erwähnten Telefonat mit der Fachabteilung der DB AG, die für die BB Bahn zuständig ist. Ich feilschte um jede einzelne Passage, die meiner Meinung nach fehlerhaft war.</p>
<p>Verwirklicht wurde bisher die Konkretisierung, daß die BB Bahn nur innerdeutsch gelten, die bahn.bonus-Prämien nicht mehr  nur für die pers. Jahrescard2000 gelten, sondern generell für die pers. Jahrescard. Die unterste Prämienschwelle liegt bei den b.b-Prämien nach wie vor bei 500 Punkten.</p>
<p>Ich habe die Datei (meine Kritik) und die Antwort darauf noch, kannst sie bei Wunsch gern einsehen. ;-)</p>
<p>Zwei Passagenaus den BB Bahn von 2008 will ich hier als Beispiel einfügen (meine Änderungsvorschläge sind rot markiert):<br />
1.Fall:<br />
Fahrkarte Anfangsstrecke<br />
&quot;Ist am Fahrkartenautomaten das Reiseziel <span style="color:#f00;">(oder die gewünschte Produktklasse)</span> nicht ausgewiesen, ist am Automaten eine „Fahrkarte Anfangsstrecke“ zum Preis von 15 €, für alleinreisende Kinder <span style="color:#f00;">(oder BC-Inhaber)</span> von 7,50 € bzw. zum Preis von 10 €, für alleinreisende Kinder <span style="color:#f00;">(oder BC-Inhaber)</span> von 5,00 € zu lösen.&quot;</p>
<p><em> Anmerkung 1: Die „Fahrkarte Anfangsstrecke“ gibt es nur an reinen Nv-Automaten. Wenn der Reisende seine Fahrt in einer höheren Produktklasse fortsetzen will, wird er durch das Erheben des Bordzuschlages beim Kauf der Übergangskarte (Produktwechsel) bestraft, obwohl er keine Möglichkeit hatte, eine Fahrkarte nach seinen Wünschen zu erwerben.<br />
Anmerkung 2: BC-Inhaber zahlen, genauso wie alleinreisende Kinder, einen ermäßigten Fahrpreis. Wieso sollen sie dann nicht auch eine ermäßigte „Fahrkarte Anfangsstrecke“ kaufen dürfen?<br />
Anmerkung 3: Was machen die Reisenden, die nicht (mehr) ausreichend Bargeld zum Kauf der „Fahrkarte Anfangsstrecke“ zum Preis von 15 Euro bzw. 10 Euro haben?<br />
</em></p>
<p><em><strong>Das Ergebnis:</strong></em> Natürlich wurde es abgelehnt. Die Fahrkarte Anfangsstrecke gibt es nur auf ausdrücklichen Wunsch einzelner Länder. Ein erwachsener Reisender darf außerdem nur eine Fahrkarte Anfangsstrecke für einen Erwachsenen lösen, egal ob er eine BC besitzt oder nicht. Hat er nicht ausreichend Bargeld dabei, um sich eine Fahrkarte Anfangsstrecke für einen Erwachsenen zu kaufen, ist er de facto &quot;Reisender ohne gültigen Fahrausweis&quot; - natürlich mit allen Konsequenzen.</p>
<p>2.Fall:<br />
3.9 Erhöhter Fahrpreis, Bordpreis<br />
&quot;3.9.2 Statt des erhöhten Fahrpreises hat der Reisende in Zügen, in denen ein Verkauf von Fahrkarten stattfindet, den festgesetzten Bordpreis zu bezahlen, wenn er dem Zugbegleitpersonal bei der Prüfung der Fahrkarten unaufgefordert meldet, dass er keine gültige Fahrkarte besitzt und sofort eine Fahrkarte erwirbt; es sei denn, der Reisende ist seiner Verpflichtung zum Kauf der Fahrkarte beim Triebfahrzeugführer vor Abfahrt des Zuges bzw. nach Betreten des Fahrzeuges an den Automaten gemäß Nr. 2.1 oder zum Kauf der „Fahrkarte Anfangsstrecke“ gemäß Nr. 2.2 nicht nachgekommen. Diese Regelung gilt auch für den Erwerb von <span style="color:#f00;">(„Sparpreis Zusatz“-,)</span> Übergang- und Umwegfahrkarten.&quot;</p>
<p><em>Anmerkung 1: Es ist nicht geregelt, ob der Reisende im Zug beim Sparpreis Zusatz ebenfalls den Bordpreis zu entrichten hat, wenn eine personalbediente Verkaufsstelle geschlossen ist.<br />
Anmerkung 2: Es ist empfehlenswert, einen Passus einzufügen, der den zur Annahme von Bargeld geeigneten betriebsbereiten Automaten erklärt. Ein zur Annahme von Bargeld geeigneter Automat, der „passend zahlen“ anzeigt, ist nur noch eingeschränkt betriebsbereit.</em></p>
<p>Ergebnis: Wurde auch abgelehnt! Wenn man also eine Fahrkarte hat und einen Übergang in die 1.Klasse bzw. einen Produktwechsel von IC/EC auf ICE machen will oder eine Umwegkarte kaufen will, dann kann man eine Fahrkarte Anfangsstrecke lösen, die mit dem Preis der im Zug zu lösenden Übergangs-, Umwegkarte verrechnet wird. Nur bei einem &quot;Sparpreis Zusatz&quot; ist dieses nicht möglich? <br />
Mittlerweile hat sich das wenigstens beim Übergang in die 1.Klasse geändert. :-)</p>
<p>Das sind nur Fragmente meiner Kritik. Sogar die Bundesbahn war teilweise fortschrittlicher. Wieso? Die Zeitkarten galten bis des dem letzten Geltungstag folgenden Werktages 12 Uhr. War der letzte Geltungstag ein Samstag, galten die Fahrkarten bis Montag 12.00 Uhr; es sei denn der Montag ist gesetzlicher Feiertag. In diesem Fall galten die Karten bis 12.00 Uhr des dem letzten Feiertag folgenden Werktages. Im Idealfall konntest Du also mit der Zeitkarte an den Weinachtsfeiertagen bis einschließlich dem 27.12. 12 Uhr fahren: </p>
<p>Letzter Geltungstag war ein Samstag, und zwar der 23.12. Also galt die Zeitkarte bis zum Mittwoch, dem 27.12. 12 Uhr.</p>
<p>In Tabellenform:</p>
<p>Sa 23.12. (letzter Geltungstag der Zeitkarte)<br />
So 24.12.<br />
Mo 25.12. (theoretisch Werktag, ist aber Feiertag)<br />
Di 26.12. (wie Mo 25.12.)<br />
Mi 27.12. (erster Werktag nach dem letzten Geltungstag der Zeitkarte)</p>
<p>Was damit wurde? Das gleiche Ergebnis wie bei den anderen Vorschlägen. :-(</p>
<p>Meine damalige Kritik an den BB Bahn wurde mittlerweile mehrfach durch andere User bei DSO und auch hier und im Usenet bestätigt. </p>
<p>Ich habe meine Rückschlüsse gezogen...</p>
<p>Gruß, Ralf</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=65175</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=65175</guid>
<pubDate>Mon, 17 May 2010 19:36:01 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>liebe70</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bordpreis bei Produkt-/Klassenübergang und Umweg? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>N´abend allerseits...</p>
<blockquote><p><br />
Auch hier greift die Regelung nur, wenn der Fahrgast dafür verantwortlich ist.<br />
Um ein Beispiel zu nennen:<br />
Wegen Verspätung wird in Frankfurt der IC via Gießen verpasst, der Fahrgast fährt mit dem Berliner ICE nach Kasse-W um den IC wieder zu erreichen. Dann hat er natürlich immer noch Anspruch auf den reservierten Platz.</p>
</blockquote><p>Da möchte ich aber mal sehen, wie der Fahrgast das dann durchsetzen möchte, wenn sich jemand anders in Gießen auf den freien Sitzplatz gesetzt hat! Die Reservierungsanzeige zeigt dann ja nichts mehr an, also frei...<br />
Der Fahrgast hat dann höchstens das Recht, sich seine Reservierung erstatten zu lassen, mehr aber auch nicht...</p>
<p>Gruss,</p>
<p>Kai</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=65162</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=65162</guid>
<pubDate>Mon, 17 May 2010 17:19:26 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Kai_ME</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bordpreis bei Produkt-/Klassenübergang und Umweg? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Produktwechsel &amp; Umweg können nicht am Automaten gebucht werden.<br />
Bei geschlossenem Fahrkartenschalter darf deshalb kein Bordpreis verlangt werden.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Ist bekannt. Aber die Tarifabteilung der DB wünscht es so. Wegen solcher - meines Erachtens - berechtigter Einwände, bin ich vor zwei Jahren in einem längeren Telefonat mit einem Vertreter ebendieser Abteilung eiskalt abgeblitzt. Und da ich das verkaufen muß, was das MT hergibt...</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Ebenso verlangt die EVO, dass der Reisende bis 5 Minuten vor Abfahrt einen Fahrschein zum Normalpreis verlangen kann. Schafft er es bis dahin wegen langer Schlangen nicht bis dahin am Schalter bedient zu werden, muss er im Zug keinen Bordpreis bezahlen!</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Das ist leider falsch. In der EVO §9(2) steht eindeutig: &quot;Der Anspruch auf Ausgabe eines Fahrausweises erlischt fünf Minuten vor Abfahrt des Zuges.&quot; </p>
<p>Das bedeutet, wenn der Anspruch erloschen ist, kannst Du maximal das erhöhte Beförderungsentgelt gemäß EVO §12(2) bezahlen. Es steht nirgendwo, daß Du dann im Zug die Fahrkarte zum Normalpreis bekommst. Jeder Anspruch hat eine Verfallsfrist und wenn die abgelaufen bist, hat man - gelinde gesagt - Pech. Die Verfallsfrist kennzeichnet die Zeitspanne nach deren Ablauf die Geltendmachung eines Rechts nicht mehr statthaft ist. </p>
</blockquote><p>Da verdrehst du aber eine Kleinigkeit ;)<br />
Wenn die Bahn nicht gewillt ist den Anspruch fristgerecht zu erfüllen, verfällt er auch nicht.</p>
<blockquote><p><br />
Wenn Du eine Reservierung für einen bestimmten Sitzplatz (Rechtsanspruch) hast und diesen nach den 15 Minuten (Verfallsfrist) aufgesucht und eingenommen hast, dann ist Dein Sitzplatzanspruch (Geltndmachung Deines Rechts) verwirkt. Du kann den Reisenden, der auf Deinem Platz sitzt, mal nett fragen, ob er den Platz freiwillig räumt. Wenn dieser verneint, mußt Du Dir einen anderen Platz suchen.</p>
</blockquote><p>Auch hier greift die Regelung nur, wenn der Fahrgast dafür verantwortlich ist.<br />
Um ein Beispiel zu nennen:<br />
Wegen Verspätung wird in Frankfurt der IC via Gießen verpasst, der Fahrgast fährt mit dem Berliner ICE nach Kasse-W um den IC wieder zu erreichen. Dann hat er natürlich immer noch Anspruch auf den reservierten Platz.</p>
<blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p>Trotzdem wird er, (aus Unwissenheit?) gern kassiert.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Falsch, das ist geltendes Recht. <strong>Die AGB der Bahn (also die Beförderungsbedingungen) müssen bei jeder Änderung von staatlicher Seite genehmigt werden.</strong> Solange es von dort keinen Einspruch gibt, daß diese AGB falsch sind, werden sie auch so wie vorgesehen angewendet.</p>
<p>Gruß, Ralf</p>
</blockquote><p>Dann nenne bitte die Rechtsgrundlage, die erhöhte Fahrpreise wegen Bahnverschulden der Bahn erlaubt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=65159</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=65159</guid>
<pubDate>Mon, 17 May 2010 17:09:03 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Giovanni</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bordpreis bei Produkt-/Klassenübergang und Umweg? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Wer 5 Minuten vor Abfahrt des Zuges am (Ende der Warteschlange vom) Schalter ist, hat Anspruch auf einen Fahrschein zum Normalpreis.<br />
Wie lange die Schlange dabei ist, ist völlig unerheblich.</p>
<p>Natürlich sollte vernünftigerweise davon ausgegangen werden, das der Fahrgast die Schlange rechtzeitig verlassen darf um noch seinen Zug zu erwischen.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Das zeigt, wie schwachsinnig die Regelung ist. </p>
</blockquote><p>Die Regelung ist vom Gestzgeber so festgesetzt worden. Die Bahn kann und darf nicht so ohne weiteres davon abweichen.</p>
<p>Gruß, Ralf</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=65153</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=65153</guid>
<pubDate>Mon, 17 May 2010 16:56:54 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>liebe70</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bordpreis bei Produkt-/Klassenübergang und Umweg? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Produktwechsel &amp; Umweg können nicht am Automaten gebucht werden.<br />
Bei geschlossenem Fahrkartenschalter darf deshalb kein Bordpreis verlangt werden.</p>
</blockquote><p>Ist bekannt. Aber die Tarifabteilung der DB wünscht es so. Wegen solcher - meines Erachtens - berechtigter Einwände, bin ich vor zwei Jahren in einem längeren Telefonat mit einem Vertreter ebendieser Abteilung eiskalt abgeblitzt. Und da ich das verkaufen muß, was das MT hergibt...</p>
<blockquote><p>Ebenso verlangt die EVO, dass der Reisende bis 5 Minuten vor Abfahrt einen Fahrschein zum Normalpreis verlangen kann. Schafft er es bis dahin wegen langer Schlangen nicht bis dahin am Schalter bedient zu werden, muss er im Zug keinen Bordpreis bezahlen!</p>
</blockquote><p>Das ist leider falsch. In der EVO §9(2) steht eindeutig: &quot;Der Anspruch auf Ausgabe eines Fahrausweises erlischt fünf Minuten vor Abfahrt des Zuges.&quot; </p>
<p>Das bedeutet, wenn der Anspruch erloschen ist, kannst Du maximal das erhöhte Beförderungsentgelt gemäß EVO §12(2) bezahlen. Es steht nirgendwo, daß Du dann im Zug die Fahrkarte zum Normalpreis bekommst. Jeder Anspruch hat eine Verfallsfrist und wenn die abgelaufen bist, hat man - gelinde gesagt - Pech. Die Verfallsfrist kennzeichnet die Zeitspanne nach deren Ablauf die Geltendmachung eines Rechts nicht mehr statthaft ist. </p>
<p>Wenn Du eine Reservierung für einen bestimmten Sitzplatz (Rechtsanspruch) hast und diesen nach den 15 Minuten (Verfallsfrist) aufgesucht und eingenommen hast, dann ist Dein Sitzplatzanspruch (Geltndmachung Deines Rechts) verwirkt. Du kann den Reisenden, der auf Deinem Platz sitzt, mal nett fragen, ob er den Platz freiwillig räumt. Wenn dieser verneint, mußt Du Dir einen anderen Platz suchen.</p>
<p>Ein anderes Beispiel: Du willst ein Auto kaufen, findest auch eines was Dir gefällt und auch dem Preis entspricht, den Du ausgeben möchtest. Allerdings kannst Du das Auto nicht einfach so kaufen, sondern brauchst noch etwas Bedenkzeit. Der Händler sagt zu Dir, daß er das Auto für Dich bis zu einem bestimmten Termin reserviert. Nun kommst Du allerdings erst wieder, nachdem die Frist abgelaufen ist. Der Händler hat das Auto nach Ablauf der Dir eingeräumten Frist anderweitig verkauft. Du kannst auch hier nicht erwarten, daß der Händler Dir ein gleichartiges Auto zu genau denselben Preis verkauft, wie Du mit ihm vereinbart hast, wenn Du die Frist eingehalten hättest.</p>
<p>Die Juristen sehen dieses übrigens genauso. </p>
<p>Die Bahn ist allerdings so freundlich und bietet Dir für den Fall, daß Du Deinen Anspruch nicht rechtzeitig geltend machst (für die Schlangen am Fahrkartenschalter kann sie nun wirklich nichts), den Kauf einer Fahrkarte zum Bordpreis an.</p>
<p>Oder anders ausgedrückt: Der Autohändler bietet Dir ein gleichartiges Auto an, wie Du Dir gewünscht hast, allerdings zu einem anderen, höheren Preis. Nun kannst Du Dich entscheiden, ob Du das Auto kaufst oder nicht. Wenn Du es willst, mußt Du den vom Händler festgesetzten Preis bezahlen.</p>
<blockquote><p>Trotzdem wird er, (aus Unwissenheit?) gern kassiert.</p>
</blockquote><p>Falsch, das ist geltendes Recht. <strong>Die AGB der Bahn (also die Beförderungsbedingungen) müssen bei jeder Änderung von staatlicher Seite genehmigt werden.</strong> Solange es von dort keinen Einspruch gibt, daß diese AGB falsch sind, werden sie auch so wie vorgesehen angewendet.</p>
<p>Gruß, Ralf</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=65152</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=65152</guid>
<pubDate>Mon, 17 May 2010 16:55:23 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>liebe70</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bordpreis bei Produkt-/Klassenübergang und Umweg? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hi,</p>
<blockquote><p>Wer 5 Minuten vor Abfahrt des Zuges am (Ende der Warteschlange vom) Schalter ist, hat Anspruch auf einen Fahrschein zum Normalpreis.<br />
Wie lange die Schlange dabei ist, ist völlig unerheblich.</p>
<p>Natürlich sollte vernünftigerweise davon ausgegangen werden, das der Fahrgast die Schlange rechtzeitig verlassen darf um noch seinen Zug zu erwischen.</p>
</blockquote><p>Das zeigt, wie schwachsinnig die Regelung ist. In manchen Bahnhöfen beträgt der Weg Reisezentrum - Bahnsteig schon mehr als 5 Minuten.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=65143</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=65143</guid>
<pubDate>Mon, 17 May 2010 15:26:55 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>kalle.55</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bordpreis bei Produkt-/Klassenübergang und Umweg? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo,</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Ebenso verlangt die EVO, dass der Reisende bis 5 Minuten vor Abfahrt einen Fahrschein zum Normalpreis verlangen kann. Schafft er es bis dahin wegen langer Schlangen nicht bis dahin am Schalter bedient zu werden, muss er im Zug keinen Bordpreis bezahlen!</p>
<p>Trotzdem wird er, (aus Unwissenheit?) gern kassiert.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Die EVO schreibt aber nicht, wie lange eine angemessene Wartezeit am Schalter ist.</p>
</blockquote><p>Wer 5 Minuten vor Abfahrt des Zuges am (Ende der Warteschlange vom) Schalter ist, hat Anspruch auf einen Fahrschein zum Normalpreis.<br />
Wie lange die Schlange dabei ist, ist völlig unerheblich.</p>
<p>Natürlich sollte vernünftigerweise davon ausgegangen werden, das der Fahrgast die Schlange rechtzeitig verlassen darf um noch seinen Zug zu erwischen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=65139</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=65139</guid>
<pubDate>Mon, 17 May 2010 14:57:35 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Giovanni</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bordpreis bei Produkt-/Klassenübergang und Umweg? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<blockquote><p>Ebenso verlangt die EVO, dass der Reisende bis 5 Minuten vor Abfahrt einen Fahrschein zum Normalpreis verlangen kann. Schafft er es bis dahin wegen langer Schlangen nicht bis dahin am Schalter bedient zu werden, muss er im Zug keinen Bordpreis bezahlen!</p>
<p>Trotzdem wird er, (aus Unwissenheit?) gern kassiert.</p>
</blockquote><p>Die EVO schreibt aber nicht, wie lange eine angemessene Wartezeit am Schalter ist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=65137</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=65137</guid>
<pubDate>Mon, 17 May 2010 14:52:48 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>kalle.55</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bordpreis bei Produkt-/Klassenübergang und Umweg? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich fand den Thread bei DSO eigentlich recht interessant. Ohne jetzt auf die offiziellen Bestimmungen näher einzugehen, schreibe ich einfach, wie ich es in der Praxis erlebt habe:</p>
<p>- Übergang Klassenwechsel: kein Bordpreis<br />
- Übergang Produktwechsel: Bordpreis<br />
- Umweg: Bordpreis<br />
- Sprinteraufpreis: Bordpreis</p>
<p>Generell liegt es immer im Ermessen des Schaffners. So habe ich desöfteren erlebt, daß der Schaffner aus Kulanz den Bordpreis erlassen hat. Besonders, wenn der Zug verspätet war oder im Sommer ohne Klimaanlage fuhr. :)</p>
<p><br />
Bye. Flo.</p>
</blockquote><p>Produktwechsel &amp; Umweg können nicht am Automaten gebucht werden.<br />
Bei geschlossenem Fahrkartenschalter darf deshalb kein Bordpreis verlangt werden.</p>
<p>Ebenso verlangt die EVO, dass der Reisende bis 5 Minuten vor Abfahrt einen Fahrschein zum Normalpreis verlangen kann. Schafft er es bis dahin wegen langer Schlangen nicht bis dahin am Schalter bedient zu werden, muss er im Zug keinen Bordpreis bezahlen!</p>
<p>Trotzdem wird er, (aus Unwissenheit?) gern kassiert.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=65136</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=65136</guid>
<pubDate>Mon, 17 May 2010 14:48:52 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Giovanni</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bordpreis bei Produkt-/Klassenübergang und Umweg? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Falsch. Die &quot;Ermessensfrage&quot; muß mittlerweile begründet werden. Ebenso<br />
ist Code 54 bei der FN nicht mehr möglich.</p>
</blockquote><p>Was ist Code 54?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=65050</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=65050</guid>
<pubDate>Sun, 16 May 2010 11:32:36 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>mrhuss</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bordpreis bei Produkt-/Klassenübergang und Umweg? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich fand den Thread bei DSO eigentlich recht interessant. Ohne jetzt auf die offiziellen Bestimmungen näher einzugehen, schreibe ich einfach, wie ich es in der Praxis erlebt habe:</p>
<p>- Übergang Klassenwechsel: kein Bordpreis<br />
- Übergang Produktwechsel: Bordpreis<br />
- Umweg: Bordpreis<br />
- Sprinteraufpreis: Bordpreis</p>
</blockquote><p>Richtig. </p>
<blockquote><p>Generell liegt es immer im Ermessen des Schaffners.</p>
</blockquote><p>Falsch. Die &quot;Ermessensfrage&quot; muß mittlerweile begründet werden. Ebenso<br />
ist Code 54 bei der FN nicht mehr möglich.<br />
 </p>
<blockquote><p>So habe ich desöfteren erlebt, daß der Schaffner aus Kulanz den Bordpreis erlassen hat. Besonders, wenn der Zug verspätet war oder im Sommer ohne Klimaanlage fuhr. :)</p>
</blockquote><p>Das ist Kulanz wegen Komforteinschränkung, aber auch keine Ermessensfrage.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=65024</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=65024</guid>
<pubDate>Sun, 16 May 2010 04:57:06 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>liebe70</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bordpreis bei Produkt-/Klassenübergang und Umweg? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich fand den Thread bei DSO eigentlich recht interessant. Ohne jetzt auf die offiziellen Bestimmungen näher einzugehen, schreibe ich einfach, wie ich es in der Praxis erlebt habe:</p>
<p>- Übergang Klassenwechsel: kein Bordpreis<br />
- Übergang Produktwechsel: Bordpreis<br />
- Umweg: Bordpreis<br />
- Sprinteraufpreis: Bordpreis</p>
<p>Generell liegt es immer im Ermessen des Schaffners. So habe ich desöfteren erlebt, daß der Schaffner aus Kulanz den Bordpreis erlassen hat. Besonders, wenn der Zug verspätet war oder im Sommer ohne Klimaanlage fuhr. :)</p>
<p><br />
Bye. Flo.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=65019</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=65019</guid>
<pubDate>Sat, 15 May 2010 22:41:39 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>sflori</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bordpreis bei Produkt-/Klassenübergang und Umweg?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>irgendwo in den Tiefen des www habe ich gelesen, dass der Produkt-, der Klassenübergang oder der Umwegfahrschein im Zug generell immer ohne Erhebung des Bordzuschlages verkauft werde.<br />
Da ich den entsprechenden Thread nicht mehr finden kann, die Fragen an Euch: Welches dieser 3 Spezialtickets wird generell ohne Bordzuschlag verkauft?<br />
Vielen Dank im Voraus. <br />
Ich hoffe und freue mich, dass meine 4 Fragen, bei denen DSO kapitulieren musste und ich dort keine sachdienlichen Infos bekommen habe, hier vielleicht beantwortet werden können.<br />
Gruß<br />
ABomz</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=65016</link>
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<pubDate>Sat, 15 May 2010 21:27:11 +0000</pubDate>
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