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<title>ICE-Treff - OT: Abellio Rail Baden-Würrtemberg seit 01.10.21 nicht SC FG</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
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<title>OT: Abellio Rail Baden-Würrtemberg seit 01.10.21 nicht SC FG (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Ich lese die Tabelle so, dass darin die Teilnehmer vom SC FG genannt sind. Da gehört (mutmaßlich aufgrund der Insolvenz) die Abellio nicht mehr zu. Aber die Beförderungsverträge werden weiterhin gemeinsam bearbeitet. Ansprechpartner bei Kauf von Abellio wäre dann Abellio, bzw. der Rechtsnachfolger.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Wie kommst du auf einen Zusammenhang mit der Insolvenz? Andere Abellio-Unternehmen nehmen schon länger nicht Teil oder haben noch nie Teilgenommen. Ich tippe eher auf eine Vereinheitlichung im Konzern.</p>
</blockquote><p>Evtl. ist die Teilnahme am SC FGR vertragliche Vorgabe seitens der NVBW gewesen, die man zuletzt in Zusammenhang mit dem Schutzschirmverfahrens aufgeweicht hat.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 25 Oct 2021 20:33:55 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Barzahlung</dc:creator>
</item>
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<title>OT: Abellio Rail Baden-Würrtemberg seit 01.10.21 nicht SC FG (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><blockquote><p>Aber die Beförderungsverträge werden weiterhin gemeinsam bearbeitet. </p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p>Woraus schließt Du letzteres?</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Öööh. Ich dachte immer, es gibt laut FGR EINEN Ansprechpartner für eine Fahrkarte, der dann für alle Beförderer erstattet. Hab ich das falsch in Erinnerung? :)</p>
</blockquote><p>Im Servivcecenter Fahrgastrechte haben sich einige Beförderer zusammengeschlossen und lassen es gemeinsam bearbeiten.</p>
<p>Es gibt aber auch eine ganze Reihe von Unternehmen, die das für Ihren Bereich selber erledigen, eben die, die dort nicht aufgeführt sind.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 25 Oct 2021 19:39:16 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>EK-Wagendienst</dc:creator>
</item>
<item>
<title>OT: Abellio Rail Baden-Würrtemberg seit 01.10.21 nicht SC FG (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Aber die Beförderungsverträge werden weiterhin gemeinsam bearbeitet. </p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Woraus schließt Du letzteres?</p>
</blockquote><p>Öööh. Ich dachte immer, es gibt laut FGR EINEN Ansprechpartner für eine Fahrkarte, der dann für alle Beförderer erstattet. Hab ich das falsch in Erinnerung? :)</p>
<p><br />
Bye. Flo.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 25 Oct 2021 19:32:32 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>sflori</dc:creator>
</item>
<item>
<title>OT: Abellio Rail Baden-Würrtemberg seit 01.10.21 nicht SC FG (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wie kommst du auf einen Zusammenhang mit der Insolvenz? Andere Abellio-Unternehmen nehmen schon länger nicht Teil oder haben noch nie Teilgenommen. Ich tippe eher auf eine Vereinheitlichung im Konzern.</p>
</blockquote><p>Aufgrund der zeitlichen Abhängigkeit. Das mit der Vereinheitlichung ist natürlich auch eine Idee. Fraglich allerdings, warum man so lange gebraucht hat, um da draufzukommen. ;)</p>
<p><br />
Bye. Flo.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 25 Oct 2021 19:28:39 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>sflori</dc:creator>
</item>
<item>
<title>OT: Abellio Rail Baden-Würrtemberg seit 01.10.21 nicht SC FG (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich lese die Tabelle so, dass darin die Teilnehmer vom SC FG genannt sind. Da gehört (mutmaßlich aufgrund der Insolvenz) die Abellio nicht mehr zu. Aber die Beförderungsverträge werden weiterhin gemeinsam bearbeitet. Ansprechpartner bei Kauf von Abellio wäre dann Abellio, bzw. der Rechtsnachfolger.</p>
</blockquote><p>
Wie kommst du auf einen Zusammenhang mit der Insolvenz? Andere Abellio-Unternehmen nehmen schon länger nicht Teil oder haben noch nie Teilgenommen. Ich tippe eher auf eine Vereinheitlichung im Konzern.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=643464</link>
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<pubDate>Mon, 25 Oct 2021 19:10:15 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>JeDi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>OT: Abellio Rail Baden-Würrtemberg seit 01.10.21 nicht SC FG (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich lese die Tabelle so, dass darin die Teilnehmer vom SC FG genannt sind. Da gehört (mutmaßlich aufgrund der Insolvenz) die Abellio nicht mehr zu. Aber die Beförderungsverträge werden weiterhin gemeinsam bearbeitet. </p>
</blockquote><p>Woraus schließt Du letzteres?</p>
<blockquote><p>Ansprechpartner bei Kauf von Abellio wäre dann Abellio, bzw. der Rechtsnachfolger.</p>
</blockquote><p>Zumindest kann der Fahrgast dann nicht mehr beanspruchen, dass Abellio und DB Fernverkehr die zwei Beförderungsverträge aus einer Fahrkarte für die Fälle der Nummern 9.1 und 9.2 BB PV wie einen einzigen Beförderungsvertrag behandeln. Mag sein, dass sie es trotzdem weiterhin tun.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=643457</link>
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<pubDate>Mon, 25 Oct 2021 17:37:40 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>michael_seelze</dc:creator>
</item>
<item>
<title>OT: Abellio Rail Baden-Würrtemberg seit 01.10.21 nicht SC FG (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ob das wirklich so ist? <br />
Möglicherweise ergibt sich dadurch nur eine andere Zuständigkeit bei der Bearbeitung des Erstattungsantrages.</p>
</blockquote><p>Das hätt ich jetzt auch gedacht.</p>
<p>Ich lese die Tabelle so, dass darin die Teilnehmer vom SC FG genannt sind. Da gehört (mutmaßlich aufgrund der Insolvenz) die Abellio nicht mehr zu. Aber die Beförderungsverträge werden weiterhin gemeinsam bearbeitet. Ansprechpartner bei Kauf von Abellio wäre dann Abellio, bzw. der Rechtsnachfolger.</p>
<p><br />
Bye. Flo.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=643454</link>
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<pubDate>Mon, 25 Oct 2021 16:56:33 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>sflori</dc:creator>
</item>
<item>
<title>OT: Abellio Rail Baden-Würrtemberg seit 01.10.21 nicht SC FG (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wenn ich die <a href="https://assets.static-bahn.de/dam/jcr:103fc150-9293-45df-88bc-258fb067e43e/210806_%C3%9Cbersicht%20teilnehmender%20Eisenbahnunternehmen%20im%20Servicecenter%20Fahrgastrechte.pdf">Übersichtstabelle der DB</a> im Zusammenhang mit Nummer 1.3.3 BB PV richtig lese, hast Du seit 01.10.2021 keinen Anspruch mehr darauf, dass Deine in einer Fahrkarte verkörperten Beförderungsverträge mit der DB Fernverkehr AG und der Abellio Rail Baden-Württemberg GmbH zu Deinen Gunsten bei Erstattungs-, Aufwendungsersatz- und Entschädigungsansprüche nach den Nummern 9.1 und 9.2 BB PV wie ein einziger Beförderungsvertrag behandelt werden.</p>
</blockquote><p>Ob das wirklich so ist? </p>
<p>Möglicherweise ergibt sich dadurch nur eine andere Zuständigkeit bei der Bearbeitung des Erstattungsantrages.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=643452</link>
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<pubDate>Mon, 25 Oct 2021 16:54:21 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>bahnfahrerofr.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ÖBB Nightjet Anschlussticket + FGR (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Knochendochen,</p>
<p>der Vollständigkeit halber möchte ich anmerken, dass es sich bei der von dir zitierten Regelung um das sogenannte &quot;Agreement of Journey Continuation&quot; handelt (AJC).</p>
<p>Im Falle des Nightjet gibt es ein gesondertes Abkommen nur zwischen ÖBB und DB.</p>
<p>Im Gegensatz zum AJC wird hierfür jedoch vorausgesetzt, dass die Tickets in einem Vorgang erworben wurden. Das lese ich in der Antwort der DB zum AJC nicht heraus. </p>
<p>Zudem sichert das ÖBB-DB-Abkommen auch eine Hotelübernachtung zu. Ob das im AJC tatsächlich so enthalten ist, ist mir trotz der zitierten Antwort der DB nicht ganz klar. Bisher war mein Kenntnisstand, dass gemäß AJC nur die Weiterfahrt ermöglicht werden soll, nicht jedoch Hotelübernachtungen/Taxigutscheine. Insoweit wäre das ÖBB-DB-Abkommen &quot;höherwertiger&quot;.</p>
<p>Zudem gab es einen Thread in der DB Community, in welchem die DB bestätigte, dass das &quot;normale&quot; AJC für den ÖBB-Nightjet als Sonderverkehr der ÖBB nicht gilt. Das AJC gilt nur für den Tagverkehr der ÖBB. Im Umkehrschluss bedeutet dies, Aufhebung der Zugbindung i.V.m. dem Nightjet nur, wenn beide Tickets in einem Vorgang gekauft. Leider ist der erwähnte Thread seit einiger Zeit nicht mehr zu erreichen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=643451</link>
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<pubDate>Mon, 25 Oct 2021 16:52:10 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>bahnfahrerofr.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>OT: Abellio Rail Baden-Würrtemberg seit 01.10.21 nicht SC FG (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>[...] Wenn ich z.B. von DB Fernverkehr zu Abellio umsteige, habe ich auch zwei Beförderungsverträge, aber durchgehende Fahrgastrechte.</p>
</blockquote><p>Wenn ich die <a href="https://assets.static-bahn.de/dam/jcr:103fc150-9293-45df-88bc-258fb067e43e/210806_%C3%9Cbersicht%20teilnehmender%20Eisenbahnunternehmen%20im%20Servicecenter%20Fahrgastrechte.pdf">Übersichtstabelle der DB</a> im Zusammenhang mit Nummer 1.3.3 BB PV richtig lese, hast Du seit 01.10.2021 keinen Anspruch mehr darauf, dass Deine in einer Fahrkarte verkörperten Beförderungsverträge mit der DB Fernverkehr AG und der Abellio Rail Baden-Württemberg GmbH zu Deinen Gunsten bei Erstattungs-, Aufwendungsersatz- und Entschädigungsansprüche nach den Nummern 9.1 und 9.2 BB PV wie ein einziger Beförderungsvertrag behandelt werden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=643446</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=643446</guid>
<pubDate>Mon, 25 Oct 2021 15:56:01 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>michael_seelze</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ÖBB Nightjet Anschlussticket + FGR (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Hallo,</p>
<p>weil es gerade so halbwegs mit dazu passt, hänge ich es mal mit an den Thread.</p>
<p>Wenn ich also ein Nightjet-Ticket, z.B. Rom-München kaufe,  und dazu einen DB-Sparpreis München-Berlin, und kaufe das ganze bei der DB in einem Vorgang (personenbedient oder international-bahn), fällt der Kauf unter das ÖBB/DB-Kulanzabkommen</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Hier fängt es schon an. <br />
Wer oder was soll dieses <em>Kulanzabkommen </em>sein? Wo kann man sich das öffentlich durchlesen?</p>
</blockquote><p>Hier zum Beispiel:</p>
<p><a href="https://community.bahn.de/questions/fahrgastrechte-bei-gezwungenermassen-gestuckslten-tickets">https://community.bahn.de/questions/fahrgastrechte-bei-gezwungenermassen-gestuckslten-t...</a></p>
<p>Zitat der Antwort der DB:</p>
<blockquote><p>Zur Fahrkartenbuchung auf international-bahn.de gibt es einen FAQ, in diesem heißt es unter &quot;5.13. Wer ist verantwortlich, wenn sich ein Abschnitt meiner Verbindung verspätet und ich dadurch meinen Anschluss verpasse?&quot;:</p>
</blockquote><blockquote><p>Generell ist jede Bahngesellschaft (Eisenbahnverkehrsunternehmen) für ihren Reiseabschnitt verantwortlich. Sollte es zu Verspätungen kommen, ist die nachfolgende Bahngesellschaft einer gebuchten Reiseroute nicht verpflichtet, Sie mit dem Ticket für einen anderen Zug zu befördern. In den meisten Fällen sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen untereinander auch in diesem Fall kulant und befördern Sie als Kunden auch in einem alternativen Zug ohne Mehrkosten. Ihre Sitzplatzreservierung ist in einem solchen Fall jedoch nicht mehr gültig. Falls Sie aufgrund von Verspätungen oder Zugausfällen verspätet an Ihren Zielort angekommen, gelten EU-weit Fahrgastrechte für Kunden im Eisenbahnverkehr.</p>
</blockquote><blockquote><p>Grundsätzlich gibt es im internationalen Verkehr Kulanzregelungen zwischen den nachfolgend von mir aufgelisteten Bahnen, welche im Falle eines Anschlussverlustes wegen einer Zugverspätung oder eines Zugausfalls den Reisenden die Möglichkeit zur kostenfreien Weiterfahrt garantieren, sollten die Reisenden im Besitz von zwei oder mehreren Fahrkarten sein.</p>
</blockquote><blockquote><p>Es werden auch Hotel-/Taxigutscheine ausgegeben, sollte eine Weiterfahrt nicht mehr möglich sein.</p>
</blockquote><blockquote><p>Ich möchte darauf hinweisen, dass die genannten Regelungen ausschließlich als Kulanz zur kostenfreien Weiterfahrt im internationalen Verkehr bei Vorhandensein von zwei oder mehreren Fahrkarten gelten. Für die &quot;regulären&quot; Fahrgastrechtsfälle gelten weiterhin die bestehenden Bestimmungen.</p>
</blockquote><blockquote><p>Hier jetzt noch die Liste der teilnehmenden Eisenbahnen:</p>
</blockquote><blockquote><p>BLS – Bern-Lötschberg-Simplon-Bahn (Schweiz)</p>
</blockquote><blockquote><p>ČD - České dráhy (Tschechien)</p>
</blockquote><blockquote><p>CFL - Société Nationale des Chemins de Fer Luxembourgeois (Luxemburg)</p>
</blockquote><blockquote><p>DB – Deutsche Bahn (Deutschland)</p>
</blockquote><blockquote><p>DSB – Danske Statsbaner (Dänemark)</p>
</blockquote><blockquote><p>EST - Eurostar</p>
</blockquote><blockquote><p>NS - Nederlandse Spoorwegen N.V. (Niederlande)</p>
</blockquote><blockquote><p>ÖBB - Österreichische Bundesbahn (Österreich)</p>
</blockquote><blockquote><p>RDG - Rail Delivery Group (Großbritannien; ehem. ATOC)</p>
</blockquote><blockquote><p>RENFE - Red Nacional de los Ferrocarriles Españoles (Spanien)</p>
</blockquote><blockquote><p>SBB - Schweizerische Bundesbahnen (Schweiz)</p>
</blockquote><blockquote><p>SJ – Statens Järnvägar</p>
</blockquote><blockquote><p>YSNCB – Société Nationale des Chemins de fer Belges (Belgien)</p>
</blockquote><blockquote><p>SNCF - Société nationale des chemins de fer français (Frankreich)</p>
</blockquote><blockquote><p>SŽ - Slovenske železnice (Slowenien)</p>
</blockquote><blockquote><p>Trenitalia - (Italien)</p>
</blockquote><blockquote><p>ZSSK - Železničná spoločnosť Slovensko, a.s. (Slowakei)</p>
</blockquote><blockquote><p>Viele Grüße</p>
</blockquote><blockquote><p><br />
Die DB verkauft über international-bahn - das hatten wir bereits - keine Tickets, sondern vermittelt an verschiedene Bahnen, sodass die Ticketsammlung die man hierüber erhält, in keiner Weise die Anforderungen irgendwelcher Sondervereinbarungen erfüllen kann.</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Verspätungsentachädigungen werden jedoch nicht gezahlt, da nach Ansicht der Bahnen getrennte Beförderungsverträge vorliegen (oder auch nicht, siehe Diskussion oben, soll jetzt aber mal so gegeben sein).</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Wieso wird das immer wieder in Frage gestellt? Wenn die DB Fahrkarten privater Verkehrsanbieter verkauft, die an keinem gemeinsamen Tarif partizipieren, und im Übergang etwas schief geht, wer soll dann haften? Die DB als Verkäuferin? Der Staat? Aber welcher? Die EU? Der verursachende Anbieter, der weder Kenntnis darüber, noch Einfluss darauf hat, welche Tickets da noch &quot;mitverkauft&quot; wurden?</p>
</blockquote><p>Weil die Schlichtungsstelle söp, bei der Juristen tätig sind, das auch infrage stellt. Siehe hier: <a href="https://soep-online.de/wp-content/uploads/2021/03/Versp%C3%A4tung-bei-Reisekette-international-1.pdf">https://soep-online.de/wp-content/uploads/2021/03/Versp%C3%A4tung-bei-Reisekette-intern...</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=643443</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=643443</guid>
<pubDate>Mon, 25 Oct 2021 15:20:16 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Knochendochen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>OT: Eine Fahrkarte, mehrere Beförderungsverträge (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Oder anders herum: Nenn mir die Passage in den Beförderungsbedingungen, die erklärt:</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>&quot;Die beiden Fahrkarten sind zugunsten des Fahrgastes wie ein einzelner Beförderungsvertrag zu sehen.&quot;</p>
<p>Warum sollten sie das sein? Wenn ich z.B. von DB Fernverkehr zu Abellio umsteige, habe ich auch zwei Beförderungsverträge, aber durchgehende Fahrgastrechte.</p>
</blockquote><p>Das liegt aber an einer Regelung aus den BB PV der DB:</p>
<blockquote><p>1.3.3 Nimmt der Reisende aufeinanderfolgend Beförderungsleistungen verschiedener EVU in Anspruch, so kommt mit jedem EVU ein eigenständiger Beförderungsvertrag zustande. Für Er-stattungs-, Aufwendungsersatz- und Entschädigungsansprüche nach den Nummern 9.1 und 9.2 werden von den an der Beförderung beteiligten, unter <a href="http://www.bahn.de/fahrgastrechte">www.bahn.de/fahrgastrechte</a> genannten EVU zugunsten des Reisenden mehrere eigenständige Beförderungsverträge wie ein einziger Beförderungsvertrag behandelt, soweit für die Beförderungsleistung nur eine Fahrkarte ausgegeben worden ist; diese EVU haften insoweit als Gesamtschuldner.</p>
</blockquote>]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=643441</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=643441</guid>
<pubDate>Mon, 25 Oct 2021 15:06:52 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>michael_seelze</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ÖBB Nightjet Anschlussticket + FGR (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wer oder was soll dieses <em>Kulanzabkommen </em>sein? Wo kann man sich das öffentlich durchlesen?</p>
</blockquote><p>Genau wie das ominöse &quot;AJC&quot; gibt es das DB-ÖBB-Kulanzabkommen nicht offiziell aus einer zitierfähigen Quelle zum nachlesen.</p>
<p>Du kannst es jedoch inhaltlich im ICE-Treff finden:</p>
<p><a href="https://www.ice-treff.de/index.php?mode=thread&amp;id=521638">https://www.ice-treff.de/index.php?mode=thread&amp;id=521638</a></p>
<p>Auch in der DB Servicecommunity gibt es entsprechende Hinweise der DB bzw. bestätigte Beiträge von Nutzern, die die Regelungen der Kulanzvereinbarung in Auszügen inhaltlich wiedergeben.</p>
<p>Natürlich stimme ich dir zu, dass solche Abkommen öffentlich einsehbar sein sollten.</p>
<blockquote><p>Die DB verkauft über international-bahn - das hatten wir bereits - keine Tickets, sondern vermittelt an verschiedene Bahnen</p>
</blockquote><p>Genau. Die Tickets, z.B. für den Nightjet, sind dann eigentlich ÖBB-Onlinetickets und sind auch offiziell nicht von der DB ausgestellt.  Das verhält sich so ähnlich wie wenn du bei Portalen wie Trainline etc. buchst. Habe ich nicht bestritten. Dennoch ist es für den Kunden ein Kaufvorgang.</p>
<blockquote><p>sodass die Ticketsammlung die man hierüber erhält, in keiner Weise die Anforderungen irgendwelcher Sondervereinbarungen erfüllen kann.</p>
</blockquote><p>Warum? Es steht beteiligten Bahnen frei, im Rahmen eines solchen Kulanzabkommens eine derartige Regelung zu treffen.</p>
<blockquote><blockquote><p>da nach Ansicht der Bahnen getrennte Beförderungsverträge vorliegen</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Wieso wird das immer wieder in Frage gestellt? Wenn die DB Fahrkarten privater Verkehrsanbieter verkauft, die an keinem gemeinsamen Tarif partizipieren, und im Übergang etwas schief geht, wer soll dann haften? Die DB als Verkäuferin? Der Staat? Aber welcher? Die EU? Der verursachende Anbieter, der weder Kenntnis darüber, noch Einfluss darauf hat, welche Tickets da noch &quot;mitverkauft&quot; wurden?</p>
</blockquote><p>Hier eine kundenfreundliche Regelung zu schaffen ist aus meiner Sicht in erster Linie Aufgabe der beteiligten Bahnen (also nicht nur der DB). Die bestehenden Abkommen sind ein Anfang und zeigen dass es grundsätzlich möglich ist. Ansonsten kann man natürlich auch der Meinung sein, dass die EU hier eine Regelung treffen muss. </p>
<blockquote><blockquote><p>Kaufe ich nun also (online bei den ÖBB) zu meinem NJ-Globalpreis Rom-München ein Anschlussticket München-Berlin, handelt es sich dann um einen durchgehenden Beförderungsvertrag im Sinne der Fahrgastrechte? </p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Du sprichst von &quot;Rechten&quot;.<br />
Alles, was Du bei Vorlage dieser beiden Tickets erhälst, erfolgt auf Kulanzbasis.</p>
</blockquote><p>Moment mal: In dem Fall ist die ÖBB aber Aussteller beider Tickets. Es handelt sich um eigene Angebote der ÖBB. Dein obiges Argument - Ticketsammlung verschiedener Bahnen - greift hier also schon mal nicht.  </p>
<blockquote><p>Oder anders herum: Nenn mir die Passage in den Beförderungsbedingungen, die erklärt:<br />
&quot;Die beiden Fahrkarten sind zugunsten des Fahrgastes wie ein einzelner Beförderungsvertrag zu sehen.&quot;</p>
</blockquote><p>Ich gebe zu, die ÖBB-Bedingungen nicht gelesen zu haben. Vielleicht weiß jemand eine entsprechende Regelung dort? </p>
<p>Gut möglich, dass die Ausstellung nur aus technischen Gründen auf zwei Fahrscheinen erfolgt (zumindest auf die personenbedient ausgegebenen Globalpreise für den NJ scheint mir kein weiterer Platz zu sein, um ein Anschlussticket aufzudrucken).</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=643440</link>
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<pubDate>Mon, 25 Oct 2021 14:55:56 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>bahnfahrerofr.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ÖBB Nightjet Anschlussticket + FGR (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Wieso wird das immer wieder in Frage gestellt? Wenn die DB Fahrkarten privater Verkehrsanbieter verkauft, die an keinem gemeinsamen Tarif partizipieren, und im Übergang etwas schief geht, wer soll dann haften? Die DB als Verkäuferin? </p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Genau das sieht die Fahrgastrechteverordnung vor.</p>
</blockquote><p>Die Beförderungsverträge einzeln betrachtet, ja. Im Übergang aber nicht, weil die VO da gar nicht greift.</p>
<blockquote><blockquote><p>Alles, was Du bei Vorlage dieser beiden Tickets erhälst, erfolgt auf Kulanzbasis.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Dass ich mit einer Fernverkehrsfahrkarte ab 20 Minuten Verspätung einen anderen Zug nutzen kann ist also auch Kulanz? Der Gesetzgeber sieht das nämlich nicht vor - m.E. entsteht aus den Beförderungsbedingungen aber durchaus ein Anspruch darauf.</p>
</blockquote><p>20min. Verspätung bei einer gemäß dem Beförderungsvertrag gewählten Verbindung? Ja, da greift das, was in den BB steht, bzw. in der EVO.<br />
Wenn wir aber zwei Beförderungsverträge haben und im Übergang der Anschluss nicht geklappt hat, haben wir es nicht mit einer Verspätung bei einer gemäß dem Beförderungsvertrag gewählten Verbindung zu tun. </p>
<p>Die Weiterreise mit der nächsten Verbindung fällt dann unter Kulanz.</p>
<blockquote><p>In dem Sinn hoffe ich, dass NightJet Kunden mit Schlafwagen Flexpreis, Flex, Flexticket oder whatsoever Zugang zur Premium Lounge erhalten und nicht auf fragwürdigen Formulierungen und Paragraphen rumgeritten wird.</p>
</blockquote><p>Das sind ja diejenigen, die sich ständig vermeintliche <em>Rechte </em>einbilden oder einreden (und zwar wider dem was in den Beförderungsbedingungen steht, wider der Auffassung des EBA usw.). <br />
Dies wird ihnen aber einfach nicht zugestanden. Das muss man irgendwann auch mal akzeptieren.</p>
<p>Wenn man ein Produkt erwerben will, einem die Bedingungen aber nicht passen, dann kauft man es halt einfach nicht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=643439</link>
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<pubDate>Mon, 25 Oct 2021 14:52:31 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Barzahlung</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ÖBB Nightjet Anschlussticket + FGR (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Sag mal, bist du Kunde bei der DB oder Beförderungsfall? Deiner Auffassung nach eher letzteres …</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Ich bin zumindest beides. Gestern als Kunde sogar 6 Beförderungsfälle. Dass die Begriffe nicht synonym sind, sollte sich inzwischen herumgesprochen haben.</p>
</blockquote><p>Dass wir im Jahr 2021 angekommen sind und die DB (sowie andere EVUs auch) ein Dienstleistungsunternehmen sind, die das Kundenbedürfnis und die Kundenzufriedenheit in den Mittelpunkt stellen sollten, dürfte sich auch inzwischen rumgesprochen haben. In dem Sinn hoffe ich, dass NightJet Kunden mit Schlafwagen Flexpreis, Flex, Flexticket oder whatsoever Zugang zur Premium Lounge erhalten und nicht auf fragwürdigen Formulierungen und Paragraphen rumgeritten wird.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=643432</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=643432</guid>
<pubDate>Mon, 25 Oct 2021 11:43:06 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Paladin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ÖBB Nightjet Anschlussticket + FGR (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wieso wird das immer wieder in Frage gestellt? Wenn die DB Fahrkarten privater Verkehrsanbieter verkauft, die an keinem gemeinsamen Tarif partizipieren, und im Übergang etwas schief geht, wer soll dann haften? Die DB als Verkäuferin? </p>
</blockquote><p>Genau das sieht die Fahrgastrechteverordnung vor.</p>
<blockquote><p>Alles, was Du bei Vorlage dieser beiden Tickets erhälst, erfolgt auf Kulanzbasis.</p>
</blockquote><p>Dass ich mit einer Fernverkehrsfahrkarte ab 20 Minuten Verspätung einen anderen Zug nutzen kann ist also auch Kulanz? Der Gesetzgeber sieht das nämlich nicht vor - m.E. entsteht aus den Beförderungsbedingungen aber durchaus ein Anspruch darauf.</p>
<blockquote><p>Oder anders herum: Nenn mir die Passage in den Beförderungsbedingungen, die erklärt:</p>
</blockquote><p>
&quot;Die beiden Fahrkarten sind zugunsten des Fahrgastes wie ein einzelner Beförderungsvertrag zu sehen.&quot;</p>
<p>Warum sollten sie das sein? Wenn ich z.B. von DB Fernverkehr zu Abellio umsteige, habe ich auch zwei Beförderungsverträge, aber durchgehende Fahrgastrechte.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=643431</link>
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<pubDate>Mon, 25 Oct 2021 11:39:49 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>JeDi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ÖBB Nightjet Anschlussticket + FGR (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Sag mal, bist du Kunde bei der DB oder Beförderungsfall? Deiner Auffassung nach eher letzteres …</p>
</blockquote><p>Ich bin zumindest beides. Gestern als Kunde sogar 6 Beförderungsfälle. Dass die Begriffe nicht synonym sind, sollte sich inzwischen herumgesprochen haben.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 25 Oct 2021 11:38:08 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>JeDi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ÖBB Nightjet Anschlussticket + FGR (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Sag mal, bist du Kunde bei der DB oder Beförderungsfall? Deiner Auffassung nach eher letzteres …</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=643429</link>
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<pubDate>Mon, 25 Oct 2021 11:36:08 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Paladin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ÖBB Nightjet Anschlussticket + FGR (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo,</p>
<p>weil es gerade so halbwegs mit dazu passt, hänge ich es mal mit an den Thread.</p>
<p>Wenn ich also ein Nightjet-Ticket, z.B. Rom-München kaufe,  und dazu einen DB-Sparpreis München-Berlin, und kaufe das ganze bei der DB in einem Vorgang (personenbedient oder international-bahn), fällt der Kauf unter das ÖBB/DB-Kulanzabkommen</p>
</blockquote><p>Hier fängt es schon an. <br />
Wer oder was soll dieses <em>Kulanzabkommen </em>sein? Wo kann man sich das öffentlich durchlesen?</p>
<p>Die DB verkauft über international-bahn - das hatten wir bereits - keine Tickets, sondern vermittelt an verschiedene Bahnen, sodass die Ticketsammlung die man hierüber erhält, in keiner Weise die Anforderungen irgendwelcher Sondervereinbarungen erfüllen kann.</p>
<blockquote><p>Verspätungsentachädigungen werden jedoch nicht gezahlt, da nach Ansicht der Bahnen getrennte Beförderungsverträge vorliegen (oder auch nicht, siehe Diskussion oben, soll jetzt aber mal so gegeben sein).</p>
</blockquote><p>Wieso wird das immer wieder in Frage gestellt? Wenn die DB Fahrkarten privater Verkehrsanbieter verkauft, die an keinem gemeinsamen Tarif partizipieren, und im Übergang etwas schief geht, wer soll dann haften? Die DB als Verkäuferin? Der Staat? Aber welcher? Die EU? Der verursachende Anbieter, der weder Kenntnis darüber, noch Einfluss darauf hat, welche Tickets da noch &quot;mitverkauft&quot; wurden?</p>
<blockquote><p>Kaufe ich nun also (online bei den ÖBB) zu meinem NJ-Globalpreis Rom-München ein Anschlussticket München-Berlin, handelt es sich dann um einen durchgehenden Beförderungsvertrag im Sinne der Fahrgastrechte? </p>
</blockquote><p>Du sprichst von &quot;Rechten&quot;.<br />
Alles, was Du bei Vorlage dieser beiden Tickets erhälst, erfolgt auf Kulanzbasis.</p>
<p>Oder anders herum: Nenn mir die Passage in den Beförderungsbedingungen, die erklärt:<br />
&quot;Die beiden Fahrkarten sind zugunsten des Fahrgastes wie ein einzelner Beförderungsvertrag zu sehen.&quot;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=643426</link>
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<pubDate>Mon, 25 Oct 2021 10:57:23 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Barzahlung</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Danke (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[- kein Text -]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 25 Oct 2021 09:28:21 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>bahnfahrerofr.</dc:creator>
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