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<title>ICE-Treff - Aufklärung Fahrgastrechte (mit Link)</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
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<title>Aufklärung Fahrgastrechte (mit Link) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://community.bahn.de/questions/1607734-bedeutet-vergleichbaren-beforderungsbedingungen-zusammenhang-fahrgastrechten">https://community.bahn.de/questions/1607734-bedeutet-vergleichbaren-beforderungsbedingu...</a></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 10 Dec 2020 06:06:45 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Bremer</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Aufklärung Fahrgastrechte (mit Link) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich beziehe mich in meiner Argumentation auf das hier:</p>
<p><a href="https://community.bahn.de/questions/2491857-nutzung-hoherer-produktklasse-landertickets">https://community.bahn.de/questions/2491857-nutzung-hoherer-produktklasse-landertickets</a></p>
<p>Hier war man mehrheitlich der Meinung, dass man mit Ländertickets nur, um eine Strandung zu vermieden, den Fernverkehr nutzen darf. Das scheint mir auch schlüssiger.</p>
<p>Dein Link funktioniert übrigens nicht.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 09 Dec 2020 22:18:15 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Knochendochen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Aufklärung Fahrgastrechte (mit Link) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Eine Beförderung im ICE ist nun mit einer Beförderung im Regionalverkehr wirklich nicht vergleichbar.</p>
</blockquote><p>Genau da liegst du falsch.</p>
<p>Die Definition dazu ist in der Bahn-Community zu finden:</p>
<p>Konkret ist das hier das Entscheidende:</p>
<blockquote><p><strong>Fluggesellschaften und die Eisenbahnverkehrsunternehmen DB Fernverkehr AG (ICE, IC/EC) und DB Regio AG (IRE, RE, RB und S-Bahn) haben keine vergleichbaren Tarifsysteme.</strong> Während die vorgenannten Eisenbahnverkehrsunternehmen zwischen einer Beförderung und einer Sitzplatzreservierung unterscheiden und Fahrgäste auch ohne eine Reservierung befördern, ist bei den Fluggesellschaften die Sitzplatzverfügbarkeit Voraussetzung für eine Beförderung.</p>
</blockquote><p><a href="https://community.bahn.de/questions/1607734-bedeutet-vergleichbaren-beforderungsbedingungen-zusammenhang-fahrgastrechten]https://community.bahn.de/questions/1607734-bedeutet-vergleichbaren-beforderungsbedingungen-zusammenhang-fahrgastrechten">https://community.bahn.de/questions/1607734-bedeutet-vergleichbaren-beforderungsbedingu...</a></p>
<p>Umkehrschluss: Man darf kein Flugzeug ab 60 Minuten Verspätung nehmen, da nicht vergleichbar. DB FV und DB Regio hingegen sind miteinander vergleichbar.</p>
<p>Daher wird auch das gekaufte Ticket erstattet.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=625838</link>
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<pubDate>Wed, 09 Dec 2020 08:07:39 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Bremer</dc:creator>
</item>
<item>
<title>FGR Fall ! Übernachtung? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ist nicht alleine der Hotelgutschein eine solche Erklärung ?<br />
Der wird ja nur ausgestellt wenn man nicht mehr zum Ziel kommt und deshalb die zwingend notwendige Übernachtung in Anspruch nimmt.</p>
</blockquote><p>Genau, der sollte in der Regel ausreichend sein. <br />
 </p>
<blockquote><p>Der MA hat mir aber auch gesagt, es wüsste nicht ob es die Hotels z.Z. Gäste nehmen aber nach einem Anruf wurde ihm das bestätigt.</p>
</blockquote><p>Was passieren kann ist, das diverse Hotels zu haben, insbesondere solche die wenig Geschäftsreisende haben. Oder dass die Rezeption nachts nicht besetzt ist. Bei meinem letzten dienstlichen Aufenthalt gab man mir kurzerhand einen Haustürschlüssel mit, weil nach 20 Uhr kein Hotelmitarbeiter mehr da war.</p>
<blockquote><p>Das Hotel direkt gegenüber vom Hbf mit schönem Ausblick über den Bahnhofsplatz.</p>
</blockquote><p>Das kenne ich leider nicht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=625799</link>
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<pubDate>Tue, 08 Dec 2020 08:14:29 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>bahnfahrerofr.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>FGR Fall ! Übernachtung? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ist nicht alleine der Hotelgutschein eine solche Erklärung ?<br />
Der wird ja nur ausgestellt wenn man nicht mehr zum Ziel kommt und deshalb die zwingend notwendige Übernachtung in Anspruch nimmt.</p>
<p>Der MA hat mir aber auch gesagt, es wüsste nicht ob es die Hotels z.Z. Gäste nehmen aber nach einem Anruf wurde ihm das bestätigt.<br />
Deshalb schlug er mir zunächst Alternatuvverbindungen mit längeren nächtlichen Aufenthalten vor, die ich aber ja dann nicht nehmen musste, da ich glücklicherweise Zeit hatte auch erst um 10Uhr statt um 5uhr anzukommen. <br />
Das Hotel direkt gegenüber vom Hbf mit schönem Ausblick über den Bahnhofsplatz.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=625794</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=625794</guid>
<pubDate>Tue, 08 Dec 2020 00:28:41 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>611 040</dc:creator>
</item>
<item>
<title>FGR Fall ! Übernachtung? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ist mir neulich in Duisburg passiert.</p>
<p>Die Übernachtung war mit dem Hotelgutschein problemlos möglich, da sie zwingend notwendig und nicht touristisch war.</p>
</blockquote><p>Genau. Und zumindest in den meisten Bundesländern, evtl.  sogar in allen, reicht es, wenn man glaubhaft machen kann dass es keine touristische Übernachtung ist. Das kann auch eine mündliche Aussage dazu sein. Irgendwas schriftliches dabei zu haben ist sicher von Vorteil aber keine Pflicht. </p>
<p>Eventuelle Formerfordernisse, wie Formulare oder zwingende schriftliche Nachweise, kommen dann meist von den Hotels selbst, weil diese Angst vor &quot;illegalen&quot; Touristen haben.</p>
<p>Bei meinen beiden Dienstreisen im November hatte sich keiner im Hotel um irgendwelche Nachweise gekümmert, die mündliche Angabe der Adresse meiner Firma für die Rechnung war offenbar ausreichend glaubhaft. Fragt mal Blaschke, der hat auch schon das Gegenteil erlebt.</p>
<p>Andererseits kann man sich als Selbstständiger natürlich alles mögliche selbst bescheinigen, hier ist es durch das Hotel kaum möglich irgendetwas zu überprüfen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=625780</link>
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<pubDate>Mon, 07 Dec 2020 19:35:14 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>bahnfahrerofr.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>FGR Fall ! Übernachtung? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ist mir neulich in Duisburg passiert.</p>
<p>Die Übernachtung war mit dem Hotelgutschein problemlos möglich, da sie zwingend notwendig und nicht touristisch war.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=625778</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=625778</guid>
<pubDate>Mon, 07 Dec 2020 19:12:46 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Bremer</dc:creator>
</item>
<item>
<title>FGR Fall ! Übernachtung? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ja besonders in Bayern nicht so einfach. Musste auch ein großes Formular ausfüllen...<br />
Ich bin ja froh dass ich dieses Wochenende noch in Bayern war, und ohne Polizei-Kontrollen nach Reutte und zurück fahre konnte.<br />
Mit den neuen Beschränkungen ab Mittwoch ist ja fahren nurnoch aus triftigen Grund möglich. Aber wobei, nochmal nach Reutte im Desiro zu fahren ist ja auch nicht aufschiebbar da nächstes Wochenende nicht mehr möglich :D</p>
<p>Alles in allem tolle Fahrt und hat alles geklappt <br />
611 040</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=625760</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=625760</guid>
<pubDate>Mon, 07 Dec 2020 08:46:24 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>611 040</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Länderticket und ICE-Nutzung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Die EU-Fahrgastrechteverordnung spricht aber auch von einer Fortsetzung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen. Eine Beförderung im ICE ist nun mit einer Beförderung im Regionalverkehr wirklich nicht vergleichbar. </p>
</blockquote><p>Warum?<br />
Beide führen die zweite Wagenklasse und haben ebenso ähnliche Bedingungen beim Gepäck - wenn man die in diesem Fall irrelevante Fahrradmitnahme ausklammert. Klimaanlage ist auch Standard.</p>
<p>Die entscheidende Differenzierung zwischen ICE und Regionalverkehr liegt in der Reisegeschwindigkeit. Allerdings dürte dies im Hinblick auf eine mögliche Ankunftsreduzierung ein legitimes Interesse des Fahrgastes darstellen.<br />
Dies wird m.e. in der Fahrgastrechteverordnung dadurch zum Ausdruck gebracht, dass die Nutzung einer anderen Strecke explizit erlaubt wird.</p>
<blockquote><p>Dass man im Verspätungsfall auch höherwertige Züge nutzen darf, ist reine Kulanz der DB. Mit Ländertickets darf man nur den Fernverkehr nutzen, wenn offiziell ein bestimmter Zug dafür freigegeben wurde, wenn man von einem DB-Mitarbeiter dafür eine schriftliche Bestätigung vorliegen hat, oder wenn man ohne Nutzung des Fernverkehrs stranden würde. Dann wird die Fernverkehrsfahrt als Nutzung eines Alternativen Verkehrsmittels aufgefasst und die Ticketkosten werden bis 80 Euro erstattet.</p>
</blockquote><p>Die EU-Fahrgastrechteverordnung kennt weder eine Klausel, die eine Vorkasse für Weiterbeförderung durch die Verkehrsunternehmen erlaubt - noch regelt sie die Erstattung von derartigen Auslagen.<br />
Auch Artikel 18 (3) sieht nicht vor, dass die Fahrgäste Auslagen für vom Bahnunternehmen zu organisierende alternative Verkehrsmittel zu zahlen hätte.</p>
<p>Da beides dazu geeignet ist, Fahrgäste von der Wahrnehmung ihrer zugesicherten Rechte abzuhalten, gehe ich nicht davon aus, dass solche Vorkasse-Regelungen bei Verspätungen über 60 Minuten zulässig sind (bei 20 bis 60 Minuten greift die EVO-Regel).</p>
<p>Anders sieht es hingegen bei selbst gewählten alternativen Beförderungsdiensten aus - da greift in den meisten Fällen die EVO, außer wenn die Bahnunternehmen nicht den Verpflichtungen zur Hilfeleistung nachgekommen sind oder nicht nachkommen konnten.</p>
<p>Nebenbei gesagt:<br />
Aus Artikel 17:<br />
&quot;Die Entschädigung für eine Verspätung wird im Verhältnis zu dem Preis berechnet, den der Fahrgast für den verspäteten Verkehrsdienst tatsächlich entrichtet hat.<br />
Wurde der Beförderungsvertrag für eine Hin- und Rückfahrt abgeschlossen, so wird die Entschädigung für eine entweder auf der Hin- oder auf der Rückfahrt aufgetretene Verspätung auf der Grundlage des halben entrichteten Fahrpreises berechnet.&quot;</p>
<p>Geschlossen wurde ein Beförderungsvertrag für Erfurt - Reutte und zurück. Die Kosten dafür lagen bei 25€. Auf die Rückfahrt entfällt damit ein Fahrpreis von 12,50€ aus dem sich bei mehr als 2 Stunden eine Entschädigung von 6,25€ ableiten lässt.</p>
<p>Das Ticket wird explizit für Buchungswünsche mit Hin- und Rückfahrt angeboten und ist durch den kurzen Gültigkeitszeitraum nicht für weitere Fahrten auf einer Strecke dieser Länge nutzbar.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=625759</link>
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<pubDate>Mon, 07 Dec 2020 08:44:19 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Giovanni</dc:creator>
</item>
<item>
<title>FGR Fall ! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hi,</p>
<blockquote><p>Es sollte doch jeder bei der DB bemüht sein, nach Verspätungen die Reise ihrer Fahrgäste so unkompliziert wie möglich zu gestalten. </p>
</blockquote><p>Das stimmt natürlich :)</p>
<blockquote><p>Taxi wäre für die DB ab Würzburg ja noch teurer gekommen und für mich war es ja so deutlich entspannter.</p>
</blockquote><p>Klar. Problem ist hier die Kombination aus Bayern- und Semesterticket. Dein &quot;Glück&quot; war hier dass es zum Zeitpunkt des Strandens in Würzburg Hbf, als du bei der Info aufgeschlagen bist, auch keine Verbindung bin Mellrichstadt  (letzter bayerischer Bahnhof) mehr gab. Hätte es diese gegeben, wäre eine Übernachtung in Würzburg reine Kulanz gewesen.</p>
<blockquote><p>Aber auch bei Ländertickets hat man Geld bezahlt und deshalb muss man doch auch die Sicherheit haben ans Ziel zu kommen und nicht irgendwo zu stranden ?!</p>
</blockquote><p>Wenn man mit der Kombination aus zwei Tickets reist hat man leider immer ein gewisses Risiko, wenn man solche Spätverbindungen nutzt.</p>
<blockquote><p>Das Hotel war sehr schön und ich hatte ein Zimmer mit wirklich schönem Ausblick, aber das Frühstück war seine 7,50€ wirklich nicht wert, deshalb sage ich das.</p>
</blockquote><p>Warst du im GHOTEL untergebracht?<br />
Ich denke das Frühstück hat der Hotelmitarbeiter verkorkst. Wie schon jemand schrieb hat das Hotel fürs Frühstück wohl doppelt kassiert. Blöd gelaufen, klar. </p>
<p>VG</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=625757</link>
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<pubDate>Mon, 07 Dec 2020 07:58:42 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>bahnfahrerofr.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>FGR Fall ! Übernachtung? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Da ja touristische Übernachtungen im Beherbergungsgewerbe derzeit verboten sind, in was für eine Kategorie fällt dann eine solche Übernachtung resultierend aus den Fahrgastrechten?</p>
</blockquote><p>Das fällt in die Kategorie &quot;sonstige zwingende Gründe&quot; oder ähnliches, je nachdem wie es in der jeweiligen Verordnung steht. Du darfst ja z.B. theoretisch auch ein Hotel nehmen, wenn du mit deinem Mofa von Freilassing auf dem Weg nach Flensburg bist, um dich dort um deine pflegebedürftige Oma zu kümmern, die Strecke aber nicht an einem Tag zu schaffen ist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=625755</link>
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<pubDate>Mon, 07 Dec 2020 07:33:09 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>bahnfahrerofr.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>FGR Fall ! Übernachtung? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Da ja touristische Übernachtungen im Beherbergungsgewerbe derzeit verboten sind, in was für eine Kategorie fällt dann eine solche Übernachtung resultierend aus den Fahrgastrechten?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=625754</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=625754</guid>
<pubDate>Mon, 07 Dec 2020 07:05:30 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Jäkii</dc:creator>
</item>
<item>
<title>FGR Fall ! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Das hätte ich auch gemacht, wenn ich geahnt hätte das es mir nicht inbegriffen ist.<br />
Mir wurde halt auf Nachfrage am Abend gesagt es wäre beim Gutschein dabei. Das Hotel war sehr schön und ich hatte ein Zimmer mit wirklich schönem Ausblick, aber das Frühstück war seine 7,50€ wirklich nicht wert, deshalb sage ich das.</p>
</blockquote><p>
Das Frühstück ist auch mit dem Gutschein abgedeckt, auf dem Gutschein steht drauf: &quot;übernachten und frühstücken&quot;.</p>
<p>An deiner Stelle hätte ich mich mit Verweis auf den Gutschein wo das klip und klar draufsteht geweigert, die 7,50 € nachzuzahlen. Was du natürlich tun kannst ist dich nachträglich beim Hotel zu beschweren und das Geld zurückzufordern, denn das Hotel könnte/würde für das Lunchpaket nun doppelt Geld bekommen - einmal von dir und einmal von der Bahn.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=625748</link>
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<pubDate>Mon, 07 Dec 2020 00:55:42 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Eisenbahnwilli</dc:creator>
</item>
<item>
<title>FGR Fall ! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ja genau, gilt sowohl für Bayern-Tickets über Grimmenthal, Sonneberg, Probstzella und Zeulenroda als auch für Niedersachsen-Tickets über Arenshausen* und Ellrich und für Hessen-Tickets über Arenshausen und Gerstungen (hab ich als einziges noch nie benutzt). </p>
<p>Ist m.E. auch logisch, das Semesterticket gilt bis zur Landesgrenze und das Länderticket von der anderen Seite bis zu Landesgrenze. Verstehe nicht warum man dazu überhaupt ein Zusatzticket bräuchte. </p>
</blockquote><p><br />
Diese Diskussion gab es schon öfter, die Fahrkarten gelten immer nur bis zu einem Bahnhof, und nicht einer Landesgrenze.</p>
<p>Genau deswegen ist es bei einigen Ticketarten eben erlaubt, das sie aneinander gereiht gelten, aber nur wenn es eben erlaubt ist, und nicht weil es logisch ist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=625735</link>
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<pubDate>Sun, 06 Dec 2020 16:20:14 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>EK-Wagendienst</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bei PK C für DB FV PK A B immer ein neues Ticket (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ebend nur mit neuem selbstgekauften Ticket welches später zur Erstattung eingereicht werden KANN.</p>
</blockquote><p>Eben darauf wollte ich ja hinaus. Bei einer Verspätung unter 60 Minuten gibt es auch keine Erstattung für selbstgekaufte Tickets.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=625733</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=625733</guid>
<pubDate>Sun, 06 Dec 2020 15:45:21 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>NymeHess</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Länderticket und ICE-Nutzung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Hallo zusammen,</p>
<p>ist denn nicht eine Nutzung von höherwertigen Zügen bei erheblich ermäßigten Fahrkarten auch im Verspätungsfall generell ausgeschlossen?</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Nur bei einer Verspätung über 20 Minuten. Ab 60 Minuten gilt die EU Fahrgastrechteverordnung und die kennt keine erheblich ermäßigten Fahrkarten, somit müssen ab 60 Minuten Verspätung auch ICE-Tickets erstattet werden, wenn man ursprünglich mit einem Länderticket unterwegs war.</p>
</blockquote><p>In NRW wird (wurde) bei Freigaben unterschieden: Frei für Verbundtickets oder Frei für Nahverkehr.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=625732</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=625732</guid>
<pubDate>Sun, 06 Dec 2020 15:36:07 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Reservierungszettel</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bei PK C für DB FV PK A B immer ein neues Ticket (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Hallo zusammen,</p>
<p>ist denn nicht eine Nutzung von höherwertigen Zügen bei erheblich ermäßigten Fahrkarten auch im Verspätungsfall generell ausgeschlossen?</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Nur bei einer Verspätung über 20 Minuten. Ab 60 Minuten gilt die EU Fahrgastrechteverordnung und die kennt keine erheblich ermäßigten Fahrkarten, somit müssen ab 60 Minuten Verspätung auch ICE-Tickets erstattet werden, wenn man ursprünglich mit einem Länderticket unterwegs war.</p>
</blockquote><p>Ebend nur mit neuem selbstgekauften Ticket welches später zur Erstattung eingereicht werden KANN.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=625729</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=625729</guid>
<pubDate>Sun, 06 Dec 2020 15:26:00 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Hansjörg</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Länderticket und ICE-Nutzung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die EU-Fahrgastrechteverordnung spricht aber auch von einer Fortsetzung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen. Eine Beförderung im ICE ist nun mit einer Beförderung im Regionalverkehr wirklich nicht vergleichbar. Dass man im Verspätungsfall auch höherwertige Züge nutzen darf, ist reine Kulanz der DB. Mit Ländertickets darf man nur den Fernverkehr nutzen, wenn offiziell ein bestimmter Zug dafür freigegeben wurde, wenn man von einem DB-Mitarbeiter dafür eine schriftliche Bestätigung vorliegen hat, oder wenn man ohne Nutzung des Fernverkehrs stranden würde. Dann wird die Fernverkehrsfahrt als Nutzung eines Alternativen Verkehrsmittels aufgefasst und die Ticketkosten werden bis 80 Euro erstattet.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=625725</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=625725</guid>
<pubDate>Sun, 06 Dec 2020 14:40:11 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Knochendochen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>FGR Fall ! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Was ist denn die Besonderheit bei Zeulenroda ? Wird da ein Stück Sachsen durchfahren ?</p>
</blockquote><p>Mit Halt.</p>
<blockquote><p>*hier wird ja auch durch Hessen gefahren, trotzdem gilt das NDS-Ticket durchgehend.</p>
</blockquote><p>Zweimal. Der direkte RE kommt da aber an keinem Bahnsteig vorbei.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=625723</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=625723</guid>
<pubDate>Sun, 06 Dec 2020 13:55:16 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Sören Heise</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Länderticket und ICE-Nutzung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo zusammen,</p>
<p>ist denn nicht eine Nutzung von höherwertigen Zügen bei erheblich ermäßigten Fahrkarten auch im Verspätungsfall generell ausgeschlossen?</p>
</blockquote><p>Nur bei einer Verspätung über 20 Minuten. Ab 60 Minuten gilt die EU Fahrgastrechteverordnung und die kennt keine erheblich ermäßigten Fahrkarten, somit müssen ab 60 Minuten Verspätung auch ICE-Tickets erstattet werden, wenn man ursprünglich mit einem Länderticket unterwegs war.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=625722</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=625722</guid>
<pubDate>Sun, 06 Dec 2020 13:25:35 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Berlin-Express</dc:creator>
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