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<title>ICE-Treff - Keine Bestätigung der BC-Kündigung im RZ?</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
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<title>Keine Bestätigung der BC-Kündigung im RZ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Probier es doch einfach nochmal bei einem andeen Mitarbeiter ;)</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 13 Dec 2009 08:53:34 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Matze86</dc:creator>
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<title>Keine Bestätigung der BC-Kündigung im RZ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>DB Vertrieb und Bahncard Service sind zwei paar Schuhe,</p>
</blockquote><p>Bahncard-Service? Gibt es so als Gesellschaft m.E. nicht - Vertragspartner der Bahncard ist aber, wie ich erkannt habe, die DB Fernverkehr AG und nicht die DB Vertrieb GmbH.</p>
<p>Ist aber die Frage, inwieweit Verpflichtungen der Mutter (DB Fernverkehr AG) nicht auf die Tochter (DB Vertrieb GmbH) übertragbar sind. Aber, da keine Bestätigung notwendig ist...</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 13 Dec 2009 00:41:17 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
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<title>Keine Bestätigung der BC-Kündigung im RZ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Dürfte rechtlich etwas problematisch sein, da DB Vertrieb (=Vertragpartner der Bahncard und Reisezentrumbetreiber) den Kündigungseingang wohl oder übel bestätigen <strong>muss</strong>. Ist ja das gleiche, als wenn du es direkt bei DB Vertrieb in Frankfurt abgeben würdest...</p>
</blockquote><p>Falsch,</p>
<p>DB Vertrieb und Bahncard Service sind zwei paar Schuhe,</p>
<p>wenn ich jetzt ausholen würde wirds zu intern darum lass ich es.</p>
<p>Grüße</p>
<p>Steffano</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 13 Dec 2009 00:21:45 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Steffano</dc:creator>
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<title>Rechercheergenis (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Es besteht i.A. keine Pflicht zur Bestätigung einer einseitigen Vertragsbeendiugung (=Kündigung). Jedoch ist es im Streitfall Sache des Kunden, die erfolgte Kündigung zu beweisen. - Durch irgendwelche Empfangsbekenntnisse, Rückscheine oder sonstwas. Im Endeffekt tut man sich bei der einfachen Briefform und einer Kündigungsbestätigung nur gegenseitig einen Gefallen.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 12 Dec 2009 22:47:40 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Hätte wohl bestätigen müssen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Was begründet denn überhaupt die Pflicht zur Bestätigung? Wo ist das geregelt im BGB?</p>
</blockquote><p>Im Zweifelsfall muss nachgewiesen werden können, dass die Kündigung in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Das kann auch ein Zeuge sein, der bestätigt, selbige im Rz abgegeben zu haben.</p>
<p>Inwieweit das Unternehmen durch das BGB verpflichtet ist, zur Gewinnung dieses Nachweises zu helfen, ist fraglich.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=46935</link>
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<pubDate>Sat, 12 Dec 2009 22:27:24 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Hätte wohl bestätigen müssen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Was begründet denn überhaupt die Pflicht zur Bestätigung? Wo ist das geregelt im BGB?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=46924</link>
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<pubDate>Sat, 12 Dec 2009 19:34:31 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>wachtberghöhle</dc:creator>
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<title>Hätte wohl bestätigen müssen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Schließe mich der Meinung an: Der Mitarbeiter hätte dies wohl bestätigen müssen.</p>
<p>Insbesondere wenn es auf den Zeitpunkt ankommt, in dem sich die Vertrags-beendigung im Wirkungsbereich des Unternehmens befindet.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 12 Dec 2009 18:30:25 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>GUM</dc:creator>
</item>
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<title>Keine Bestätigung der BC-Kündigung im RZ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>was ist problematisch? Du meinst, DB Vertrieb, also letztlich die Leute im RZ, hätten den Eingang bestätigen müssen?</p>
</blockquote><p>Ja, ganz genau. Ob ich nun zu einer Filiale oder gleich zum Hauptsitz des Unternehmens gehe, sollte an der Pflicht zur Kündigungsbestätigung nichts ändern.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=46910</link>
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<pubDate>Sat, 12 Dec 2009 17:55:13 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
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<item>
<title>Keine Bestätigung der BC-Kündigung im RZ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>was ist problematisch? Du meinst, DB Vertrieb, also letztlich die Leute im RZ, hätten den Eingang bestätigen müssen?</p>
<p>Gruß,<br />
Tommyboy</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=46906</link>
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<pubDate>Sat, 12 Dec 2009 17:50:06 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Tommyboy</dc:creator>
</item>
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<title>Keine Bestätigung der BC-Kündigung im RZ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Dürfte rechtlich etwas problematisch sein, da DB Vertrieb (=Vertragpartner der Bahncard und Reisezentrumbetreiber) den Kündigungseingang wohl oder übel bestätigen <strong>muss</strong>. Ist ja das gleiche, als wenn du es direkt bei DB Vertrieb in Frankfurt abgeben würdest...</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=46905</link>
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<pubDate>Sat, 12 Dec 2009 17:47:37 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
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<item>
<title>Keine Bestätigung der BC-Kündigung im RZ?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>gibt es neuerdings eine Vorschrift, nach denen die Mitarbeiter im Reisezentrum den Kunden den Empfang eines Kündigungsschreibens der BC nicht quittieren dürfen?</p>
<p>Heute habe ich das Schreiben vorgelegt und auch gleich ein Duplikat (nicht, dass die Leute dort auf die Idee kommen zu sagen, dass gerade der Kopierer defekt sei ;-) mit der Bitte, den Empfang durch einen Stempel zu bestätigen. Immerhin, wenn doch mal was schief läuft und die neue Karte in der Post liegt kann ich andernfalls schwerlich beweisen, dass gekündigt worden ist. Der Mitarbeiter zuckte zurück als ob ich ihm den letzten Dreck auf den Tisch gelegt hätte. &quot;Nein, das dürfen wir nicht bestätigen, ich verspreche Ihnen aber, es weiterzuleiten. Wenn Sie eine Bestätigung haben wollen müssen Sie es mit der Post per Einschreiben schicken.&quot; </p>
<p>Was soll denn das? Vor zwei Jahren habe ich meine Kündigung kopiert bekommen und die Kopie wurde gestempelt. Ohne Bahnbashing betreiben zu wollen schoss es mir gleich wieder durch den Kopf: &quot;Hey, dein Geld für die Karte nehmen sie gerne, wenn es um die Kündigung geht sind sie sehr zurückhaltend.&quot;</p>
<p>Gruß,<br />
Tommyboy</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=46902</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=46902</guid>
<pubDate>Sat, 12 Dec 2009 16:29:15 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Tommyboy</dc:creator>
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