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<title>ICE-Treff - Danke!</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
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<title>Danke! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[- kein Text -]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 04 Jan 2016 09:13:36 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>GUM</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vielen Dank für die Gedanken (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Ein weiteres belastendes Indiz für die unberechtigte Inanspruchnahme 1. Klasse Liestungen zeigt auch sein Besuch auf dem 1. Klasse WC. Dieses gehört ebenso wie der Vorraum eines 1. Klasse Wagens ganz klar zum 1. Klasse-Bereich. </p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Als 2. Klasse Fahrgast muss man jetzt also beim Benutzen des WCs des nächsten Wagens überprüfen, ob dies ein 1. Klasse WC ist? Einen Unterschied gibt es ja eigentlich nicht.</p>
</blockquote><p>
Im Wesentlichen ging es mir darum, dass es sich um einen Aufenthalt im 1. Klasse Bereich handelt. Die Waggons sind ja inzwischen sehr deutlich gekennzeichnet.</p>
<blockquote><blockquote><p>Der Lehrer kann also mehrfach froh sein nicht eine Anzeige wegen Beförderungserschleichung in einer höheren Klasse zwischen dem letzten Bahnhof und Augsburg und eine Anzeige wegen Diebstahl zu bekommen.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Im ICE kann ein Klassenübergang jederzeit gekauft werden. Wenn er diesen nicht kaufen wollte und auch die Zeitung nicht =&gt; Beförderungserschleichung, aber nicht Diebstahl. Für Diebstahl ist ja immer noch die Zueignungsabsicht in diesem Fall ziemlich schwer nachzuweisen.</p>
</blockquote><p>Das ist eine sehr interessante Betrachtung, die ich allerdings gerne den Volljuristen überlassen würde. Für mich wiegt eher die <em>moralische Komponente und Vorbildfunktion</em> des Lehrers sehr schwer: Als Beamter ist er irgendwo auch in der Freizeit Vorbild und hat zig Tausende Menschen auf die Marktwirtschaft und unser Gesellschaftssystem vorbereitet.</p>
<p>Dann erwarte ich ein Mindestmaß an Respekt diesem System gegenüber. Ob es jetzt ein tatsächliche Diebstahl, ein Diebstahlsversuch mit Rücktritt nach der Kasse bzw. Bezahlschranke ist ist eher semantisch zu sehen.</p>
<blockquote><blockquote><p>Der Zugbegleiter schließt also meiner Meinung nach korrekt nach einer Teilfahrt in einer höheren Beförderungsklasse und einem weiteren Diebstahl (bzw. Diebstahlsversuch) den Fahrgast zum Nachdenken von der Beförderung aus. </p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Siehst du selber nicht den Widerspruch? Teilfahrt in einer höheren Beförderungsklasse kann nicht gleichzeitig mit &quot;Diebstahl&quot; einhergehen. Die Entnahme der Zeitung aus der 1. Klasse ist ja ein sehr gutes Indiz dafür, dass man einen Klassenübergang kaufen möchte. Dies kann man ja bei der Kontrolle noch machen. </p>
</blockquote><p>
Hier stimmen aber die Zeitleiste und das Fahrgastverhalten nicht. Er möchte die Zeitung ja zurückbringen und sieht damit entweder Widerrechtlichkeit der Inanspruchnahme von 1. Klasse Leistungen ein oder wird sich dann bewusst, dass er nicht richtig gehandelt hat.</p>
<blockquote><p>Naja, wenn selbst die Bahn selber das Verhalten des Zubs entschuldigt, kann es ja nicht ganz richtig sein. Selbst Rechtsanwalt Udo Vetter beschreibt das Verhalten des Zubs in seinem Blog als Nötigung.</p>
</blockquote><p>Diese Rechtsauffassung eines privaten Dienstleisters der Rechtspflege soll ihm auch unbenommen bleiben. Die Bahn wurde meiner persönlichen Meinung nach auf dem linken Fuß erwischt. </p>
<p>Will heißen: Der vom Autor gewählte Spannungsbogen von Weihnachtsheimfahrt, Family Values (Mutter besuchen) und Kleinigkeit mitgenommen durch einen Staatsbeamten ist schon beeindruckend. </p>
<p>Da ist die Frage ob man als Bahn dies grundsätzlich ausfechten möchte oder ob eine Entschuldigung nicht die Wogen schneller glättet. In diesem Fall hat sich die Bahn entschieden auf die Ansprüche zu verzichten und dem Mitarbeiter nicht den Rücken zu stärken. </p>
<p>Ist sicherlich auch eine Frage ob die Bahn eine 4er-Streife der Bundespolizei anfordern möchte, um den Sachverhalt aufzukären. Ich hätte modifiziert und anders reagiert - alleine aus Präventionsgründen.</p>
<p>Als Nicht-Eisenbahner kann ich mich wundern und bedanke mich für Deine Gedanken und die interessante Diskussion dazu. Ich kann beide Seiten sehen und tendiere aber inzwischen - auch aufgrund persönlicher Erfahrungen - eher zu einer &quot;Wenig-Wegschau&quot;-Mentalität.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 04 Jan 2016 09:13:00 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>GUM</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zeitung 1. Klasse - ein schöner Beitrag dazu (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>(...) ist übrigens auch die Meinung vom Lawblogger Udo Vetter, (...) der an dieser Stelle wohl als ausreichend sachkundig gelten kann :). </p>
</blockquote><p>Seine Sachkunde möchte ich nicht anzweifeln. Aber sowohl sein Stil zu schreiben als auch seine Masche, alles so zu drehen, daß man seinen rechtlichen Spielraum in jede Grauzone hinein maximiert, lassen ihn nicht nur in meinen Augen höchst unsympathisch wirken (Videos von seinen &quot;Auftritten&quot;, die ich schon gesehen habe, untermauern dies), sondern (und das weiß ich von einem guten Bekannten, der ebenfalls Anwalt ist) rücken die gesamte Branche in ein nicht besonders gutes Recht.</p>
<p>Von Herrn Vetter halte ich jedenfalls nur eins - Abstand.</p>
<p>Winkeladvokaten nicht mögende Grüße,<br />
der Colaholiker</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 04 Jan 2016 08:39:40 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Colaholiker</dc:creator>
</item>
<item>
<title>außen und innen... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Gut geschrieben,<br />
anders kann ich mir das auch nicht mehr vorstellen ...</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 02 Jan 2016 06:29:19 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>moonglum</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zeitung versehentlich aus der 1. Klasse mitgenommen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Morgen,</p>
<blockquote><p>Der Zugbegleiter hat völlig falsch gehandelt.</p>
</blockquote><p>
Na ja...<br />
 </p>
<blockquote><p>Wenn ein Fahrgast der 2. Klasse eine Zeitung haben will, dann bezahlt er gemäß der Dienstanweisung den ganz normalen Zeitungspreis und keinesfalls die Differenz zwischen 2. Klasse und 1. Klasse, da er ja sofort nach dem Zeitungskauf in die 2. Klasse zurückgeht.</p>
</blockquote><p>
Gibt es da wirklich eine Dienstanweisung?</p>
<blockquote><p>Ich habe auch eine Zeitung abonniert; als ich aber einmal schon Morgens um 5 Uhr mit dem ICE losgefahren bin, lag sie noch nicht in meinem Briefkasten, als ich aus dem Haus ging. Obwohl ich eine Fahrkarte 2. Klasse hatte, bin ich in die 1. Klasse eingestiegen, habe mir dann eine Zeitung geholt und ging anschließend zum Zugbegleiter und habe ihm den ganz normalen abgedruckten Zeitungspreis, bar bezahlt. Danach ging ich in die 2. Klasse.</p>
</blockquote><blockquote><p>Problem gelöst.</p>
</blockquote><p>
Dann verate doch mal wie viele andere das bezahlen würden?</p>
<p>Ich würde tippen, das 99% derjenigen, die eine Zeitung mitnehmen diese nicht bezahlen wollen.</p>
<blockquote><p>Anstatt den Lehrer aus dem Zug zu schmeißen, hätte der Zugbegleiter gemäß seiner Dienstanweisung vom Fahrgast der 2. Klasse ganz normal den Zeitungspreis verlangen müssen.</p>
</blockquote><p>
Das glaub ich nicht, denn die Zeitungen werden ja extra für 1. Kkasse Fahrgäste ausgelegt und nicht zum Verkauf.</p>
<blockquote><p>Die Entschuldigung der Deutschen Bahn zeigt ganz klar, dass der Zugbegleiter gegen die Dienstanweisung gehandelt hat. Er wird wohl eine Abmahnung und einen Eintrag in die Personalakte bekommen.</p>
</blockquote><p>
Bestimmt nicht. Blaschi hatte dazu ja schon was geschrieben, wie es mit innen und außen gehandhabt wird. Ganz ehrlich, wo ich arbeite ist das genau so, nach außen hin wird sich entschuldigt und nach innen hat trotzdem keiner Strafe zu erwarten weil er falsch gehandelt hätte.</p>
<p>Ich finds gut das der Lehrer rausgeworfen wurde, denn Lehrer sind die Besserwisser schlechthin, besonders wenn sie im Unrecht sind.</p>
<p>Außerdem schonmal was vom § 243 StGB gehört? Diebstahl ist nunmal strafbar, auch wenns um Centbeträge geht.</p>
<p>Gruß aus dem 1543</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=394547</link>
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<pubDate>Sat, 02 Jan 2016 05:50:24 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>462 001</dc:creator>
</item>
<item>
<title>So eine Dienstanweisung gibt es nicht ..... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>.... ich darf nicht einfach eine Zeitung aus der 1. Klasse verkaufen. Fahrgäste aus der 2. Klasse können im Bordbistro Zeitungen käuflich erwerben. Und zwar solange der Vorrat reicht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=394545</link>
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<pubDate>Sat, 02 Jan 2016 05:13:47 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>bahnerausleidenschaft</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Übertriebenes Verständnis geht weiter..... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Meiner Meinung nach hat der Zugbegleiter mehrfach korrekt gehandelt. </p>
</blockquote><p>  Wie hat er denn gehandelt, und woher weißt Du das so genau?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=394379</link>
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<pubDate>Thu, 31 Dec 2015 18:29:29 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Beobachter7</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wie man mit Fahrgästen umgeht -- was ist wirklich passiert? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Der Zugbegleiter hätte also vom Fahrgast den Zeitungspreis verlangen müssen und somit gemäß der Dienstanweisung handeln müssen. Mit seinem Fehlverhalten hat der Zugbegleiter das Ansehen seines Arbeitgebers in der Öffentlichkeit geschädigt. Dies gibt üblicherweise einen Eintrag.</p>
</blockquote><p>  Wie er sich tatsächlich verhalten hat, daß wissen wir alle nicht. Und &quot;Die Welt&quot; hat sich offenbar nicht die Mühe gemacht, zur Überprüfung der Erzählung ihres Lesers den infrage kommenden Schaffner ausfindig zu machen und den zu befragen. Oder es wenigstens zu versuchen. Dem stünde natürlich die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers entgegn, über den alleine solche Suchaktionen möglich wären. </p>
<p>  Wenn der Schaffner sich tatsächlich so blöde verhalten hat, den Fahrgast unmittelbar mit dem Vorwurf einer Straftat anzublaffen, dann gälte dafür das Wort von Joseph Fouché &quot;Das ist schlimmer als ein Verbrechen, das ist ein Fehler.&quot; Sowas macht man nicht. Der Schaffner ist nicht die Geißel Gottes und das fahrende Strafgericht, das sofort alle Sünder in die Hölle bringen muß. </p>
<p>  Ein vernünftiger Schaffner hätte den Fahrgast höflich angesprochen mit etwa diesen Worten: &quot;Mein Herr, wie ich sehe, haben Sie diese Zeitung aus dem anderen Wagen mitgenommen; diese Zeitungen liegen dort jedoch nur aus für die Fahrgäste der 1. Klasse. Wenn sie die Zeitung also bitte wieder zurückbringen würden... Wenn Sie wünchen, können sie die Zeitung auch bei mir käuflich erwerben. Der Preis der Zeitung steht auf dem Titelblatt&quot;. <br />
  <br />
  Es könnte natürlich sein, daß das genauso passiert ist, und der Fahrgast dann patzig geworden ist, und der Schaffner die Lektionen aus dem Deeskalationstraining vergessen hat, und sich erregt hat und wütend geworden ist. </p>
<p>  Was wirklich passiert ist, weiß keiner von den hier mitlesenden und mitschreibenden, und noch weniger besteht ein Grund dafür, ein eventuell plumpes und dummes provokantes Agieren des Schaffners auch noch als allgemeine Richtlinie für den Umgang mit allen und jeden Fahrgästen zu erklären.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=394378</link>
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<pubDate>Thu, 31 Dec 2015 18:26:14 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Beobachter7</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Widerspruch Diebstahl und 1. Klasse (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Ein weiteres belastendes Indiz für die unberechtigte Inanspruchnahme 1. Klasse Liestungen zeigt auch sein Besuch auf dem 1. Klasse WC. Dieses gehört ebenso wie der Vorraum eines 1. Klasse Wagens ganz klar zum 1. Klasse-Bereich.</p>
</blockquote></blockquote><p>Nirgendwo im Artikel steht, dass dem Fahrgast angelastet wurde, sich im 1.-Klasse-Bereich aufgehalten oder dort das WC benutzt zu haben. Fände ich auch nicht schlimm, Klo ist Klo. Und wenn ein Ferkel vorher drauf war, ist es schmutzig, selbst wenn es in der 1. Klasse war.</p>
<p>Dreist war es, eine Zeitung zu klauen. Und wenn ich bei sowas erwischt und dann aus dem Zug geworfen würde, würde ich mich vielleicht ärgern über den Zub, aber weder warten bis der die Polizei gerufen hat noch hinterher mich bei Bahn und Presse beschweren. </p>
<p>Aber seht es doch mal so: <strong>Beschädigt </strong>ist der Ruf des Lehrers durch seine volle Namensnennung nun auf jeden Fall. Würde ich als Schüler, Elternteil oder Kollege diesem Lehrer vertrauen, der nicht nur etwas mitgehen lässt, sondern sich noch als übler Querulant entpuppt?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=394368</link>
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<pubDate>Thu, 31 Dec 2015 17:51:49 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>brandenburger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zeitung aus 1. Klasse mitgenommen - Beförderungsbedingungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Natürlich kann <em>die Polizei </em>die Weiterbeförderung unterbinden, aber das ist gemäß dem Zeitungsbericht eben nicht geschehen:</p>
</blockquote><p><br />
Kann die Polizei gar nicht. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte dies hier geschehen? Explizit nach diesem Sachverhalt ist das unmöglich.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=394365</link>
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<pubDate>Thu, 31 Dec 2015 17:39:07 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Thomas</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zeitung aus 1. Klasse mitgenommen - Beförderungsbedingungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder kann den Fall natürlich an seinen moralischen Maßstäben messen, aber erst einmal gelten die <strong>Beförderungsbedingungen</strong>. Dort steht unter &quot;Verhaltenspflichten des Reisenden&quot; (wir blicken im folgenden <em>nur auf den Griff zur Zeitung</em>, nicht auf den Aufenthalt in der 1. Klasse, insoweit hat der Zub ja keine Forderung gestellt):</p>
<p><em>&quot;Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder belästigt werden&quot;</em></p>
<p>Hier nicht einschlägig, es wird nicht berichtet, daß Gäste der 1. Klasse keine Zeitung mehr nehmen konnten</p>
<p><em>&quot;Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten...&quot;</em></p>
<p>Hier nicht einschlägig; der Plural bei &quot;Regelungen&quot; bezieht sich auf andere hier ebenfalls nicht einschlägige Verhaltenspflichten</p>
<p><em>&quot;... die Weisungen der Mitarbeiter missachten ...&quot;</em></p>
<p>Der Lehrer hat die Weisung, die Zeitung zurückzulegen, befolgt.</p>
<p><em>&quot;... oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen ...&quot;</em></p>
<p>Ebenfalls nicht einschlägig, schon weil die &quot;Ordnung&quot; durch das Zurücklegen der Zeitung wiederhergestellt war</p>
<p><em>&quot;... können von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises ... ausgeschlossen werden.&quot;</em></p>
<p>Der Zub hatte also keine Kompetenz, selbst den Fahrgast von der Weiterfahrt auszuschließen.</p>
<p>Natürlich kann <em>die Polizei </em>die Weiterbeförderung unterbinden, aber das ist gemäß dem Zeitungsbericht eben nicht geschehen:</p>
<p>Zitat aus dem Zeitungsbericht (Hervorhebung von mir): &quot;Doch der Zugbegleiter verschaffte sich mit einer hinzugezogenen Polizistin Respekt. Mit der Drohung, dass die Sache auch zum &quot;Fall für die Polizei&quot; gemacht werden könne, hatte <strong>der Bahnmitarbeiter </strong>dann Erfolg. Weber gab sich geschlagen und fuhr den Rest der Strecke mit dem Regionalzug weiter.&quot;</p>
<p>Die &quot;Drohung&quot; mit einer Anzeige, um durch die &quot;Drohung&quot; die Weiterfahrt zu unterbinden, ist von den Beförderungsbedingungen nicht gedeckt. Die Polizistin hat die Weiterbeförderung nicht unterbunden (das wäre erst bei einer Strafanzeige durch den Zub möglich gewesen, aber das hat er ja gerade nicht getan)</p>
<p>Ergebnis:<strong> Der Zub hat im Hinblick auf die Zeitung nicht im Einklang mit den BB gehandelt.</strong> Deshalb ist die Erstattung der Zusatzkosten für den Lehrer nicht nur Kulanz, sondern rechtlich geboten. Ein Zub kann nicht eigenmächtig &quot;strafen&quot;.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=394363</link>
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<pubDate>Thu, 31 Dec 2015 17:34:46 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Nachtzugfan</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Warum überhaupt ein Ticket kaufen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Auch wenn ich davon überzeugt bin, dass die Sendung gescriptet ist, bietet sie dennoch eine überzeugende Argumentationsgrundlage für künftige Fahrten. Da spar ich mir nächstes Jahr die BahnCard. ;-)</p>
</blockquote><p>Nene, der ist mir während der Arbeit auch schon ein paar mal über den Weg gelaufen. <br />
Mit <a href="https://www.orte-im-norden.de/neumünster/neumünster-wer-stoppt-sherlock-holmes/">Zeitungen</a> scheint er sich aber auch auszukennen, wenn die Recherche ruft ;)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=394354</link>
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<pubDate>Thu, 31 Dec 2015 17:00:33 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>worfie</dc:creator>
</item>
<item>
<title>außen und innen... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo!</p>
<blockquote><p>Ich hoffe dass der Teamleiter und Zub nicht einknicken. </p>
</blockquote><p><br />
Da muß man &quot;außen&quot; und &quot;innen&quot; unterscheiden. Nach außen entschuldigt sich die Bahn. Vielleicht kündigt man an, mit dem Mitarbeiter ein Gespräch zu führen und ihn zu ermahnen. Undsoweiter. </p>
<p>Was dann nach innen passiert, steht auf einem ganz anderen Blatt. </p>
<p>Ein Beispiel: Wenn sich mal wieder jemand über den rasenden/falschparkenden etc. Apothekenkurierfahrer beschwert, dann senden Auftraggeber und mein Chef schöne warme Worte an den Beschwerdeführer. &quot;Wir haben den Fahrer ermahnt! Wir schicken ihn zur Nachschulung. Sorry, sonst war er immer der Beste. Danke für ihren Hinweis. Wir hoffen, dass das nicht wieder vorkommt.&quot; Blubb, fasel, bla. Dann ruft Cheffe mich an: &quot;Hey, wat hasse da wieder gemacht?&quot; Und dann reden wir kurz drüber - UND DIE SACHE IST ERLEDIGT! Der Beschwerdeführer denkt, ich bekomme jetzt mächtig Ärger und freut sich. Und unsereins fährt/parkt an der Stelle eben 3 Wochen anders und dann geht's so weiter wie bisher.</p>
<p>Und so ist das bei der Bahn auch: Die Teamleiter kennen ihre Pappenheimer schon ganz gut. Und wissen genau, ob da einer mal eine ernstere Ansprache braucht oder ob man INTERN gemeinsam über den bescheuerten Kunden lacht. Hinzu kommt, dass es immer nur eine Minderheit ist, mit denen Vorgesetzte Arbeit haben. Oder wie es ein Bekannter mal ausdrückte, der in der Beschwerdestelle eines großen Busunternehmens tätig war: 90% des Ärgers hast Du mit 5% der Fahrer. </p>
<p>Zusammenfassend: Wenn es ein &quot;guter&quot; Schaffner war, dann passiert intern gar nichts. Außer dass hier und da ein paar Aktennotizen verfaßt werden, die dann in irgendeiner Akte vor sich hin stauben. Das alles völlig unabhängig davon, was nach außen kommuniziert wird. </p>
<p>Und wenn es einer der &quot;verhaltensauffälligen&quot; Schaffner war, dann schütteln intern alle nur den Kopf, &quot;er mal wieder...&quot;, halten ihm ein Vortrag und wissen genau: Die nächste Beschwerde ist nur eine Frage der Zeit. Da kennt die ganze Abteilung seinen Dienstplan - immer, wo wieder bestimmte typische Beschwerden auftauchen, muß er Dienst gehabt haben. Solche Leute läßt man dann am besten auf die SCHLIMMSTEN FAHRGÄSTE los, die ich je erlebt habe: Morgens maulige Fugger im IC nach München! Das ist der Horror! ALLE, aber wirklich alle, laufen sie im Zug herum, als hätten sie vorher den Kopf in Sauerkraut getunkt und so gebadet. Eine Horroratmopshäre im Zug!</p>
<p><br />
Schöne Grüße von</p>
<p>jörg</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=394315</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=394315</guid>
<pubDate>Thu, 31 Dec 2015 13:01:23 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Blaschke</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Disziplinarische/Arbeitsrechtliche Maßnahmen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wie ich schon geschrieben habe, besteht die Dienstanweisung darin, dass der Fahrgast der 2. Klasse den ganz normalen Zeitungspreis zu bezahlen hat, wenn er die Zeitung kaufen will.</p>
</blockquote><p>In welcher DA steht das denn?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=394314</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=394314</guid>
<pubDate>Thu, 31 Dec 2015 12:56:41 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>JeDi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Widerspruch Diebstahl und 1. Klasse (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ein weiteres belastendes Indiz für die unberechtigte Inanspruchnahme 1. Klasse Liestungen zeigt auch sein Besuch auf dem 1. Klasse WC. Dieses gehört ebenso wie der Vorraum eines 1. Klasse Wagens ganz klar zum 1. Klasse-Bereich. </p>
</blockquote><p>
Als 2. Klasse Fahrgast muss man jetzt also beim Benutzen des WCs des nächsten Wagens überprüfen, ob dies ein 1. Klasse WC ist? Einen Unterschied gibt es ja eigentlich nicht.</p>
<blockquote><p>Der Lehrer kann also mehrfach froh sein nicht eine Anzeige wegen Beförderungserschleichung in einer höheren Klasse zwischen dem letzten Bahnhof und Augsburg und eine Anzeige wegen Diebstahl zu bekommen.</p>
</blockquote><p>Im ICE kann ein Klassenübergang jederzeit gekauft werden. Wenn er diesen nicht kaufen wollte und auch die Zeitung nicht =&gt; Beförderungserschleichung, aber nicht Diebstahl. Für Diebstahl ist ja immer noch die Zueignungsabsicht in diesem Fall ziemlich schwer nachzuweisen.</p>
<blockquote><p>Der Zugbegleiter schließt also meiner Meinung nach korrekt nach einer Teilfahrt in einer höheren Beförderungsklasse und einem weiteren Diebstahl (bzw. Diebstahlsversuch) den Fahrgast zum Nachdenken von der Beförderung aus. </p>
</blockquote><p>Siehst du selber nicht den Widerspruch? Teilfahrt in einer höheren Beförderungsklasse kann nicht gleichzeitig mit &quot;Diebstahl&quot; einhergehen. Die Entnahme der Zeitung aus der 1. Klasse ist ja ein sehr gutes Indiz dafür, dass man einen Klassenübergang kaufen möchte. Dies kann man ja bei der Kontrolle noch machen. </p>
<blockquote><p>Hier liegt ja eine Kombination aus Leistungserschleichung und Ladendiebstahl vor.</p>
</blockquote><p>
Siehe oben<br />
 </p>
<blockquote><p>Es zeigt auch wieder eine unglaubliche Anspruchshaltung und eine Dreistheit mit dieser Geschichte auch noch selbst in die Presse zu gehen.</p>
</blockquote><p>
Naja, wenn selbst die Bahn selber das Verhalten des Zubs entschuldigt, kann es ja nicht ganz richtig sein. Selbst Rechtsanwalt Udo Vetter beschreibt das Verhalten des Zubs in seinem Blog als Nötigung.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=394311</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=394311</guid>
<pubDate>Thu, 31 Dec 2015 12:40:54 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>DerSimon</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Übertriebenes Verständnis geht weiter..... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hier wurde ja schon von anderen Usern darauf hingewiesen, dass Diebstahl Absicht voraussetzt.</p>
<p>Wenn nun aber der Zugbegleiter dennoch der Ansicht ist, dass seiner Meinung nach trotzdem Diebstahl vorlag, dann hätte er - ggf. mit Hilfe der Polizei - die Personalien des Fahrgastes feststellen können und dann den Sachverhalt an seinen Arbeitgeber zu Prüfung weitergeben müssen.</p>
</blockquote><p>
Meiner Meinung nach hat der Zugbegleiter mehrfach korrekt gehandelt. </p>
<p>Er hat ja lt. Bericht bei welt.de die Polizei hinzugezogen: <br />
&quot;Doch der Zugbegleiter verschaffte sich mit einer hinzugezogenen Polizistin Respekt. Mit der Drohung, dass die Sache auch zum &quot;Fall für die Polizei&quot; gemacht werden könne, hatte der Bahnmitarbeiter dann Erfolg.&quot;</p>
<p>Er wies den Fahrgast darauf hin, dass er dann Anzeige bei der Polizei erstatten wird. &quot;Fall für die Polizei&quot; ist halt eine umgangssprachliche Formulierung des Vorganges, dass eine 2er/4er-Streife den Beschuldigten dann am nächsten Bahnhof in Empfang nimmt. <br />
Und dort die Personalien festgestellt werden und der Staatsanwalt dann entscheidet wie es weitergeht. </p>
<p>Ein weiteres belastendes Indiz für die unberechtigte Inanspruchnahme 1. Klasse Liestungen zeigt auch sein Besuch auf dem 1. Klasse WC. Dieses gehört ebenso wie der Vorraum eines 1. Klasse Wagens ganz klar zum 1. Klasse-Bereich. </p>
<p>Dies bedeutet: Selbst der Aufenthalt dort war nicht gestattet. </p>
<p>Mein Rat an den Lehrer wäre also gewesen: Über den Rauswurf froh sein und das nächste Mal sich rechtstreu verhalten. </p>
<p>Nehme doch einfach noch mal das Ladenbeispiel als Vergleichsszenario: Im Ausgangsbereich hinter der letzten Kasse spricht der Ladendetektiv oder Kassierer den Kunden an, ob er (bleiben wir bei der Tafel Schokolade in ähnlichem Wert) einen Kassenzettel hat oder ob er die Ware geklaut hat. </p>
<p>Dieser sagt dann: &quot;Ich bringe die Ware zurück&quot;. Wo bitte bleibt dann der Präventionscharakter??</p>
<p>Der Lehrer kann also mehrfach froh sein nicht eine Anzeige wegen Beförderungserschleichung in einer höheren Klasse zwischen dem letzten Bahnhof und Augsburg und eine Anzeige wegen Diebstahl zu bekommen.</p>
<p>N24.de berichtet ja ganz deutlich wo er die Zeitung her hatte: &quot;Auf dem Weg zurück zu seinem Platz bediente er sich an einem Zeitungsständer mit vermeintlichen Freiexemplaren.&quot;</p>
<p>Übrigens hat der Schaffner den Fahrgast nicht &quot;rausgeworfen&quot;, sondern der Lehrer ist freiwillig ausgestiegen. Von einem Handgemenge wird nicht berichtet.<br />
 </p>
<p>Ich würde dies bei einem ausländischen Touristen anders sehen, der das erste Mal Bahn fährt. Hier aber liegt gezieltes Erschleichen mehrerer Leistungen der 1. Klasse vor. </p>
<p>Ich hoffe dass der Teamleiter und Zub nicht einknicken. Eine glaubwürdige Zeugin steht ja zur Verfügung.</p>
<blockquote><p>Aber eigenmächtig den Fahrgast mit einem gültigen Fahrausweis aus dem Zug zu werfen ist ein klares Fehlverhalten, denn der Kunde benutzte lediglich das 1. Klasse-WC, weil das nächstgelegene 2. Klasse-WC defekt war.</p>
</blockquote><p>
sh. oben.</p>
<blockquote><p>Es besteht überhaupt kein juristischer Zweifel daran, dass das Hinauswerfen des Fahrgastes aus dem Zug illegal war, weswegen die DB ohne Zögern dem Fahrgast das zusätzliche Ticket erstattet hat.</p>
</blockquote><p>Noch einmal: Es wurde niemand &quot;hinausgeworfen&quot; - also keine Hand an den Fahrgast angelegt. Er wurde aufgefordert den Zug zu verlassen. </p>
<p>In den AGB steht: &quot;Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden.&quot;</p>
<p>Der Zugbegleiter schließt also meiner Meinung nach korrekt nach einer Teilfahrt in einer höheren Beförderungsklasse und einem weiteren Diebstahl (bzw. Diebstahlsversuch) den Fahrgast zum Nachdenken von der Beförderung aus. Anders hätte ich dies bei eisigen temperaturen mitten in der Nacht mit mehreren Stunden Aufenthalt gesehen. Aber Augsburg-München its ja aufgrund des dichten Taktes fast schon S-Bahn-Bereich. </p>
<p><em>Ich plädiere also weiterhin für Null Toleranz, auch wenn es nur Kleindiebstähle sind.</em></p>
<p>Heute die Zeitung, morgen die teure Zeitschrift und dann ein ganzes Taschenbuch lautet oft der Einstieg in Ladendiebstähle. </p>
<p>Hier liegt ja eine Kombination aus Leistungserschleichung und Ladendiebstahl vor. Wenn ein einziges defektes WC zu einem kostenlosen Klassenwechsel berechtigt, dann gute Nacht.</p>
<p>Es zeigt auch wieder eine unglaubliche Anspruchshaltung und eine Dreistheit mit dieser Geschichte auch noch selbst in die Presse zu gehen.</p>
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<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=394309</link>
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<pubDate>Thu, 31 Dec 2015 12:28:36 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>GUM</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zeitung versehentlich aus der 1. Klasse mitgenommen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die Zeitung muss aber im Restaurant gekauft und boniert werden. Der Zugbegleiter hat damit ja garnix zu tun. Also so ganz korrekt ist deine Sache sicher nicht. Weil der Bestand der Zeitungen ja auch im Kassensystem hinterlegt ist. Und man kann ja auch mal paar Minuten warten bis die Kollegen fertig sind im Speisewagen.</p>
<p>Mfg</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 31 Dec 2015 12:21:33 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>keksi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Halte ich nicht für stichhaltig! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hier wurde ja schon von anderen Usern darauf hingewiesen, dass Diebstahl Absicht voraussetzt.</p>
<p>Wenn nun aber der Zugbegleiter dennoch der Ansicht ist, dass seiner Meinung nach trotzdem Diebstahl vorlag, dann hätte er - ggf. mit Hilfe der Polizei - die Personalien des Fahrgastes feststellen können und dann den Sachverhalt an seinen Arbeitgeber zu Prüfung weitergeben müssen.</p>
<p>Aber eigenmächtig den Fahrgast mit einem gültigen Fahrausweis aus dem Zug zu werfen ist ein klares Fehlverhalten, denn der Kunde benutzte lediglich das 1. Klasse-WC, weil das nächstgelegene 2. Klasse-WC defekt war.</p>
<p>Es besteht überhaupt kein juristischer Zweifel daran, dass das Hinauswerfen des Fahrgastes aus dem Zug illegal war, weswegen die DB ohne Zögern dem Fahrgast das zusätzliche Ticket erstattet hat.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 31 Dec 2015 12:09:22 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>ThomasK</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Hinweis auf die Forenregeln, Beobachter7 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>In einem Forum sollen sich alle wohlfühlen und können kritisch auch Sachargumente zu vielen Themenbereichen um die Bahn herum austauschen. </p>
<p>Selbst mit Lupe finde ich aber keine in Deinem Beitrag.</p>
</blockquote><p>Naja GUM, soviel Souveränität hätte ich Dir schon zugetraut, daß Du bei einer mild-ironischen Bemerkung nicht gleich die Forenregelkeule rausholst.<br />
Vielleicht ein guter Vorsatz fürs neue Jahr?<br />
;-)</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 31 Dec 2015 12:01:44 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>heinz11</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Disziplinarische/Arbeitsrechtliche Maßnahmen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die Deutsche Bahn hat sich öffentlich für das Fehlverhalten ihres Mitarbeiters entschuldigt.</p>
<p>Zwar gilt der Sparpreis nicht im RE, aber die Deutsche Bahn erkennt an, dass der Rausschmiss des Fahrgastes illegal war.</p>
<p>Wie ich schon geschrieben habe, besteht die Dienstanweisung darin, dass der Fahrgast der 2. Klasse den ganz normalen Zeitungspreis zu bezahlen hat, wenn er die Zeitung kaufen will.</p>
<p>Der Zugbegleiter hätte also vom Fahrgast den Zeitungspreis verlangen müssen und somit gemäß der Dienstanweisung handeln müssen. Mit seinem Fehlverhalten hat der Zugbegleiter das Ansehen seines Arbeitgebers in der Öffentlichkeit geschädigt. Dies gibt üblicherweise einen Eintrag.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 31 Dec 2015 12:01:15 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>ThomasK</dc:creator>
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