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<title>ICE-Treff - Einschränkung der Rechte durch Verschulden Dritter</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Einschränkung der Rechte durch Verschulden Dritter (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Dass ich bei einem Anschlussverlust, für den die Bahn nichts kann, keine Entschädigung kriege, sehe ich ja ein.</p>
<p>Aber in einem eventuell höherwertigen Zug oder auch einem Taxi weiterbefördert werden, <em>wenn es anders nicht mehr geht</em>, möchte ich schon.</p>
<p>D. h. die Bahn(en) wälzen das Risiko, dass die Züge wegen eines Selbstmörders oder eines Blitzschlages nicht mehr fahren können, auf den Fahrgast ab??</p>
<p>Und was ist bei einem zuggebundenen Ticket: Anschluss weg, <em>aber </em>die Bahn war nicht schuld- dann muss ich ein neues Ticket kaufen? Und dann die Hinterbliebenen des Selbstmörders verklagen? Darf doch wohl nicht wahr sein?</p>
</blockquote><p>Ich glaube hier wird ein bisschen was verwechselt, obwohl es durchaus so kommen könnte wie du schreibst. Zum Thema Zugbindung wird sich nichts ändern, Zug verpasst, dann nächster Zug für dich frei, es sei denn du bist selbst verschuldet zu spät zum Zug gekommen etc.<br />
Die Frage ist dann ja nur, ob du bei einem Verschulden dritter auch nur Geld zurück bekommst. Die beförderung wird erbracht, aber ob du dafür entschädigt wirst?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=35271</link>
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<pubDate>Thu, 30 Jul 2009 15:32:38 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Mario-ICE</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einschränkung der Rechte durch Verschulden Dritter (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>D. h. die Bahn(en) wälzen das Risiko, dass die Züge wegen eines Selbstmörders oder eines Blitzschlages nicht mehr fahren können, auf den Fahrgast ab??</p>
</blockquote><p>Die Bahn hat die Regeln nicht gestgesetzt! Die kommen von der EU!</p>
<p>Deine Fragen kann ich Dir leider nicht beantworten.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=35240</link>
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<pubDate>Thu, 30 Jul 2009 12:28:41 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Steffen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einschränkung der Rechte durch Verschulden Dritter (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Dass ich bei einem Anschlussverlust, für den die Bahn nichts kann, keine Entschädigung kriege, sehe ich ja ein.</p>
<p>Aber in einem eventuell höherwertigen Zug oder auch einem Taxi weiterbefördert werden, <em>wenn es anders nicht mehr geht</em>, möchte ich schon.</p>
<p>D. h. die Bahn(en) wälzen das Risiko, dass die Züge wegen eines Selbstmörders oder eines Blitzschlages nicht mehr fahren können, auf den Fahrgast ab??</p>
<p>Und was ist bei einem zuggebundenen Ticket: Anschluss weg, <em>aber </em>die Bahn war nicht schuld- dann muss ich ein neues Ticket kaufen? Und dann die Hinterbliebenen des Selbstmörders verklagen? Darf doch wohl nicht wahr sein?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=35228</link>
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<pubDate>Thu, 30 Jul 2009 11:11:03 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>brandenburger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einschränkung der Rechte durch Verschulden Dritter (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Sei es vom EVU oder der DB Netz, aber der Kunde sieht davon dann wieder nichts.</p>
</blockquote><p>Es steht dem Kunden genau wie dem EVU frei, sich den entstandenen Schaden vom Verursacher wiederzuholen.</p>
<p>Warum sollte denn jemand für einen Schaden haften, den ein anderer verursacht hat?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=35132</link>
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<pubDate>Wed, 29 Jul 2009 19:40:53 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>jor</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Niederlande (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><em>Wenn du das so sehen möchtest - bitte. Die DB freut es sicherlich, wenn du anstatt eines Dauer-Spezial ein höherpreisiges Normalpreisticket kaufst.</em></p>
<p>Nein, anstatt &quot;Teuer-Spezial&quot; beschaffe ich mir ein Superdiscount-Ticket bei NS Hispeed.</p>
<p><br />
gruß,</p>
<p>Oscar (NL).</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=35113</link>
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<pubDate>Wed, 29 Jul 2009 13:53:59 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Oscar (NL)</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Niederlande (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><em>Also positiv sehe ich ganz klar, dass die gesamte Reisekette genommen wird.</em></p>
<p>Auch international?<br />
Und ab Dez. 2009: auch wenn die grenzüberschreitende Fahrt mit einer Privatbahn gefahren wurde?<br />
Keolis FLIRT übernimmt dann ja den DrogenExpress.</p>
<p><em>Problematisch ist hier allerdings, dass eine Anschlussfahrt (zwei Fahrkarten) als zwei Fahrten gesehen werden. Das ist nicht neu, wurde aber auch nicht verbessert.</em></p>
<p>Das ist für mich dann auch der Grund, warum ich kein Dauer-Spezial ab Kaldenkirchen nehme.<br />
Wenn der Umstieg in Venlo nicht klappt (IC verspätet oder Ausfall, Ausfall des DrogenExpress), ist die Fahrkarte wertlos.</p>
</blockquote><p>Wenn du das so sehen möchtest - bitte. Die DB freut es sicherlich, wenn du anstatt eines Dauer-Spezial ein höherpreisiges Normalpreisticket kaufst.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=35111</link>
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<pubDate>Wed, 29 Jul 2009 13:37:55 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>kindergärtner</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Niederlande (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><em>Also positiv sehe ich ganz klar, dass die gesamte Reisekette genommen wird.</em></p>
<p>Auch international?</p>
</blockquote><p>Im Prinzip ja. Das sind EU-Regelungen. Nur die Höhe der Entschädigung dürfte international anders aussehen.</p>
<blockquote><p>Und ab Dez. 2009: auch wenn die grenzüberschreitende Fahrt mit einer Privatbahn gefahren wurde?<br />
Keolis FLIRT übernimmt dann ja den DrogenExpress.</p>
</blockquote><p>Die Regelungen sind unabhängig vom EVU!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=35109</link>
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<pubDate>Wed, 29 Jul 2009 13:24:04 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Steffen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Niederlande (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><em>Also positiv sehe ich ganz klar, dass die gesamte Reisekette genommen wird.</em></p>
<p>Auch international?<br />
Und ab Dez. 2009: auch wenn die grenzüberschreitende Fahrt mit einer Privatbahn gefahren wurde?<br />
Keolis FLIRT übernimmt dann ja den DrogenExpress.</p>
<p><em>Problematisch ist hier allerdings, dass eine Anschlussfahrt (zwei Fahrkarten) als zwei Fahrten gesehen werden. Das ist nicht neu, wurde aber auch nicht verbessert.</em></p>
<p>Das ist für mich dann auch der Grund, warum ich kein Dauer-Spezial ab Kaldenkirchen nehme.<br />
Wenn der Umstieg in Venlo nicht klappt (IC verspätet oder Ausfall, Ausfall des DrogenExpress), ist die Fahrkarte wertlos.<br />
 <br />
<em>Ein ganz dickes Minus haben Reisende auf kürzeren Strecken mit Einzelfahrscheinen. Es wird ja nur ab 4 EUR ausgezahlt</em></p>
<p>Bei uns ab <a href="http://www.ns.nl/cs/Satellite/reizigers/service/geld-terug-bij-vertraging#hoeveel-vergoeding-krijgt-u-id">2,20 Euro</a>, mindestens 30 Minuten Verspätung.</p>
<p><br />
gruß,</p>
<p>Oscar (NL).</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=35105</link>
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<pubDate>Wed, 29 Jul 2009 13:07:25 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Oscar (NL)</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einschränkung der Rechte durch Verschulden Dritter (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>2.) Fahre mit Zug XYZ von MZ nach F-Flug. Zug steht 70 Minuten vor F-Flug weil ein Feuermelder dauernd ausgelöst hat. Ist das jetzt höhere Gewalt (es hätte ja ein Feuer sein können) oder ist das Verschulden von DB Netz bzw. DB Station? Und muß dann das EVU erstatten? Bisher gabs da nie Probleme. Und was passiert, wenn dadurch der letzte Anschluß weg ist und man nicht mehr nach ESA / L oder ähnlich kommt?</p>
</blockquote><p>Bei Fehlalarm ist es imho technisches Versagen, da müsste es also eine Entschädigung geben.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=35101</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=35101</guid>
<pubDate>Wed, 29 Jul 2009 11:19:28 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Steffen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einschränkung der Rechte durch Verschulden Dritter (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich hab da mal 'ne ganz banale Frage, die mir irgendwie nicht aus dem Kopf geht.</p>
<p>1.) Fahre mit Zug XY. Dieser Zug hat auf Grund eines Verkehrsunfalls am Bahnübergang 120 Minuten Verspätung. Mein Anschluß in Frankfurt ist weg und ich komme nicht mehr weiter, z. B. nach Koblenz. Die Übernachtung bzw. eine evtl. Weiterbeförderung mit Großraumtaxi ging bisher zu Lasten der DB AG. Jetzt - so wie ich die ganzen Regelungen verstehe - habe ich Pech. Bei einem Verkehrsunfall ohne Todesfolge hat man aber einen Verursacher und somit werden dort auch Kosten geltend gemacht. Sei es vom EVU oder der DB Netz, aber der Kunde sieht davon dann wieder nichts. Oder verzichten EVU und DB Netz auf Kostenerstattung?</p>
<p>2.) Fahre mit Zug XYZ von MZ nach F-Flug. Zug steht 70 Minuten vor F-Flug weil ein Feuermelder dauernd ausgelöst hat. Ist das jetzt höhere Gewalt (es hätte ja ein Feuer sein können) oder ist das Verschulden von DB Netz bzw. DB Station? Und muß dann das EVU erstatten? Bisher gabs da nie Probleme. Und was passiert, wenn dadurch der letzte Anschluß weg ist und man nicht mehr nach ESA / L oder ähnlich kommt?</p>
<p>Ich denke, es wird sehr sehr kompliziert werden. Allein das Formular ist IMHO ein schlechter Witz. Aber der Kunde wird ja nicht gefragt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=35097</link>
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<pubDate>Wed, 29 Jul 2009 11:01:45 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>mausgalaxy99</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Länder-Ticket/SWT (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hab mir halt gedacht, weil es evtl. zu aufwändig ist, eine neue Karte zu kaufen bei allen Länder-Ticket-Inhabern.</p>
</blockquote><p>Wenn etwas zu aufwendig ist, dann entfätt es - siehe die 4 EUR-Schwelle!</p>
<blockquote><p>Bin aber schonmal mit dem Bayern-Ticket ICE gefahren, das war aber eine Kulanz-Regelung: wegen PU in Regensburg mussten alle über Ingolstadt nach München fahren...</p>
</blockquote><p>Aus einem ähnlichen Grund bin ich auch mit dem Semesterticket im ICE und im Thalys gefahren - war schön :)))</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=35095</link>
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<pubDate>Wed, 29 Jul 2009 10:24:51 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Steffen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Länder-Ticket/SWT (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hab mir halt gedacht, weil es evtl. zu aufwändig ist, eine neue Karte zu kaufen bei allen Länder-Ticket-Inhabern.</p>
<p>Aber hast Recht, wenns so wäre, würd ich mich mit nem SWT an dne Münchener Hbf stellen, warten bis der erste Zug nach Nürnberg mehr als +20 hat und dann München - Hamburg im ICE fahren, weil mein Regionalzug ja verspätet war. ;)</p>
<p>Is mir eh erstmal wurscht, ich darf den August lang eh mit allen Zügen fahren. ;)</p>
<p>Bin aber schonmal mit dem Bayern-Ticket ICE gefahren, das war aber eine Kulanz-Regelung: wegen PU in Regensburg mussten alle über Ingolstadt nach München fahren...</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=35094</link>
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<pubDate>Wed, 29 Jul 2009 10:21:52 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>josuav</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Fahrgastrechte ab morgen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Es wird sich beim warten auf Anschlussreisende nicht viel ändern.<br />
Im Nahverkehr haben die Besteller Vorgaben gemacht und die heißt in vielen Ländern &quot;Strichwartezeit&quot; also keine Sekunde auf Anschluss warten.</p>
</blockquote><p>Hat man eigentlich auch den ITF an die &quot;Strichwartezeit&quot; angepasst? Denn ein ITF mit möglichst kurzen Umstiegszeiten (so wurde er ja eingeführt) kan nur funktionieren, wenn die Umstiege auch mehr oder weniger garantiert sind.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=35093</link>
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<pubDate>Wed, 29 Jul 2009 10:19:16 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Steffen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Länder-Ticket/SWT (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>* Besitzt der Fahrgast eine Fahrkarte des Nahverkehrs, muss er bei Nutzung eines höherwertigen Zuges die zusätzlich erforderliche Fahrkarte/ den Produktübergang zunächst bezahlen und kann die Kosten anschließend geltend machen. Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z.B. Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Tickets).</p>
<p>Das heißt für mich doch, dass man mit SWT oder Länder-Ticket einfach einsteigen darf, ohne eine andere Karte zu kaufen. Oder worauf bezieht sich denn &quot;Diese Regelung gilt nicht&quot;, das ist doch nicht eindeutig.</p>
</blockquote><p>Der klare Menschenverstand sagt: Jemand mit &quot;stark verbilligten Fahrkarten&quot; wird nicht in höherwertigen Zügen befördert. Warum sollte er von Fahkarte-Kauf-und-Rückerstattungsregelung ausgeschlossen sein?</p>
<p>Merke: Kunden mit stark verbilligte Fahrkarten haben stark reduzierte Rechte.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=35092</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=35092</guid>
<pubDate>Wed, 29 Jul 2009 10:16:11 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Steffen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Fahrgastrechte ab morgen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hi,</p>
<p>auch da gilt wenn es Verschulden von dritten -&gt; Pech<br />
Wenn Verspätung durch Bahn verursacht -&gt; Entschädigung.</p>
<p>Es wird sich beim warten auf Anschlussreisende nicht viel ändern.<br />
Im Nahverkehr haben die Besteller Vorgaben gemacht und die heißt in vielen Ländern &quot;Strichwartezeit&quot; also keine Sekunde auf Anschluss warten.</p>
<p>Viele Grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=35091</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=35091</guid>
<pubDate>Wed, 29 Jul 2009 10:05:42 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Alexander</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Länder-Ticket/SWT (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moment mal, ich gleub schon, dass man auch mit einem Länder-Ticket einen höherwertigen Zug benutzen darf:</p>
<p>Zitat der Bahn-Seite:</p>
<p>    * Besitzt der Fahrgast eine Fahrkarte des Nahverkehrs, muss er bei Nutzung eines höherwertigen Zuges die zusätzlich erforderliche Fahrkarte/ den Produktübergang zunächst bezahlen und kann die Kosten anschließend geltend machen. Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z.B. Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Tickets).</p>
<p>Das heißt für mich doch, dass man mit SWT oder Länder-Ticket einfach einsteigen darf, ohne eine andere Karte zu kaufen. Oder worauf bezieht sich denn &quot;Diese Regelung gilt nicht&quot;, das ist doch nicht eindeutig.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=35089</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=35089</guid>
<pubDate>Wed, 29 Jul 2009 09:50:26 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>josuav</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zuggebundene Tickets (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Sehe ich das richtig, wenn ich ein zuggebundenes Ticket habe, und durch &quot;betriebsfremde Umstände&quot; auf der Fahrt meinen Anschluss verpasse, dass das künftig mein eigenes Problem ist...?</p>
<p>9.1.1 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende (...) mit einer zuggebundenen Fahrkarte (...) mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er unverzüglich die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit (...)</p>
<p>9.2.3 Die vorstehenden Ansprüche nach den Nummern 9.1.1 bis 9.2.2 bestehen nicht, wenn der Ausfall, die Verspätung oder das Anschlussversäumnis auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist: (i) betriebsfremde Umstände (höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=35085</link>
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<pubDate>Wed, 29 Jul 2009 07:55:32 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>JanKrohn</dc:creator>
</item>
<item>
<title>tagesschau.de hat's auch nicht kapiert (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich glaube, die Regelungen sind zu kompliziert...</p>
<p>Auch tagesschau.de hat's nicht kapiert:</p>
<p><a href="http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bahn1008.html">http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bahn1008.html</a></p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Von der Entschädigungsregel ausgenommen sind <br />
Tickets mit einem Preis bis zu vier Euro.</p>
</blockquote></blockquote><p>Kann man die Formulare wirklich beim Schaffner abgeben? Man bekommt sie von ihm, ja, aber abgeben doch nicht?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=35084</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=35084</guid>
<pubDate>Wed, 29 Jul 2009 07:26:25 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Steffen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>tagesschau.de hat's auch nicht kapiert (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich glaube, die Regelungen sind zu kompliziert...</p>
<p>Auch tagesschau.de hat's nicht kapiert:</p>
<p><a href="http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bahn1008.html">http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bahn1008.html</a></p>
<blockquote><p>Von der Entschädigungsregel ausgenommen sind <br />
Tickets mit einem Preis bis zu vier Euro.</p>
</blockquote><p>Faktisch sind Tickets bis 16 EUR ausgeschlossen - aber auch nur, weil höchstens 25% des Fahrkartenwertes erstattet werden und unter 4 EUR Bagatellgrenze gar nichts.</p>
<p>-tjacobs.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=35083</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=35083</guid>
<pubDate>Wed, 29 Jul 2009 07:16:54 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>tjacobs</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Lösungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><blockquote><p>8.        Wie hoch ist die Entschädigung bei der MBC  100?[/b]<br />
c)        20%/50%</p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p><br />
Ja, ich will :)))))))</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
So doof ist c) gar nicht. Es heißt nämlich: &quot;wir entschädigen maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes&quot;.</p>
</blockquote><p>Ja, aber leider nicht bei der ersten Verspätung :(</p>
<blockquote><p>Da wird also für jede Zeitkarte eine eigenes &quot;Erstattungskonto&quot; geführt werden :-)</p>
</blockquote><p>Da gibts dann neben dem Bonuskonto und dem Comfortkonto noch das Verspätungserstattungskonto ;-)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=35082</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=35082</guid>
<pubDate>Wed, 29 Jul 2009 07:05:36 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Steffen</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
