<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>ICE-Treff - Entschädigungen?</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Entschädigungen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ist in diesem Zusammenhang nicht auch von einer Neuregelung der Entschädigung bei Verspätungen berichtet worden? <br />
Wird der Betrag erhöht oder steht eine Entschädigung schon früher als bei 61 Minuten zu? In bar oder nur als Gutschein? <br />
Erstreckt sich dies nicht neuerdings auf die gesamte Reisekette und nicht nur auf den Fernverkehr? <br />
Kann man bei Reisen mit Nahverkehrszügen, die verspätet sind, auch Entschädigungen verlangen? <br />
Sind gewisse Fahrkarten von dieser Regelung ausgeschlossen (wie im Moment in Bayern Pauschalpreistickets à la Bayernticket, SWT, Semesterticket etc.)?</p>
<p>Ach, das wäre sonst toll, da könnten selbst wir uns als Studenten unser Semesterticket re-finanzieren lassen, nicht nur die BC 100 Inhaber. ;-)</p>
<p>Gruß,<br />
Tommyboy</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=31531</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=31531</guid>
<pubDate>Thu, 18 Jun 2009 21:06:52 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Tommyboy</dc:creator>
</item>
<item>
<title>neue Fahrgastrechte gelten ab 29.Juli (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich hab so meine Probleme mit §17 (1)</p>
<p>Ich verstehe es so:</p>
<p>Zug X (RE) hat Verpätung, sagen wir mal 30 Minuten.<br />
Es verkehrt ein Zug Y (IC), 20 Min später als die Planabfahrt von Zug x.</p>
<p>Allerdings wird Zug Y dennoch schneller am Zielort ankommen, und nicht 20 Min später.</p>
<p>Also:<br />
Also kann der Rsd nur andere Züge nehmen wenn er dann trotzdem 20 Min später ankommt?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=31504</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=31504</guid>
<pubDate>Thu, 18 Jun 2009 18:26:10 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Ozzwald</dc:creator>
</item>
<item>
<title>neue Fahrgastrechte gelten ab 29.Juli</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>endlich ist es vollbracht und die neuen Fahrgastrechte sollen ab 29.Juli 2009 gelten<br />
<a href="http://www.bmj.bund.de/files/-/3699/Fahrgastrechte_Eisenbahnverkehr_Bundesgesetzblatt.pdf">http://www.bmj.bund.de/files/-/3699/Fahrgastrechte_Eisenbahnverkehr_Bundesgesetzblatt.pdf</a></p>
<p>Aber vielleicht zu früh gefreut?<br />
Hier ein paar Auszüge aus dem Gesetzesblatt:</p>
<p><em>§14 (2) Während der Fahrt eines Zuges im Schienen- <br />
personennahverkehr muss das Eisenbahnverkehrs- <br />
unternehmen den Reisenden über den nächsten <br />
Haltebahnhof, über Verspätungen, über Sicherheit <br />
und über Dienstleistungen im Zug informieren.“ </em></p>
<p>Ohje jetzt hat das Gelaber auch noch eine gesetzliche Grundlage!</p>
<p><em>§17 (1) 1. Der Reisende kann die Fahrt zum vertragsge- <br />
mäßen Zielort mit einem anderen Zug durchfüh- <br />
ren, sofern vernünftigerweise davon ausgegan- <br />
gen werden muss, dass der Reisende mindes- <br />
tens 20 Minuten verspätet am Zielort ankommen <br />
wird. Der Reisende kann die Benutzung des an- <br />
deren Zuges jedoch nicht verlangen, wenn für <br />
diesen eine Reservierungspflicht besteht oder <br />
der Zug eine Sonderfahrt durchführt.</em></p>
<p>Soweit so gut, dann kommt aber folgender Absatz:</p>
<p><em>(2) Macht der Reisende von seinem Recht nach <br />
Absatz 1 Gebrauch, so kann er von demjenigen, mit <br />
dem er den Beförderungsvertrag geschlossen hat, <br />
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, <br />
für eine Beförderung nach Absatz 1 Nr. 2 jedoch nur <br />
die erforderlichen Aufwendungen bis zu einem <br />
Höchstbetrag von 80 Euro. <br />
</em></p>
<p>Also könnte die Bahn ja von den Kunden verlangen, erst den Aufpreis zu kaufen und später zurückerstatten lassen?!?</p>
<p>Dann kommt noch der §17 Absatz 3, wo folgenden durch dritte ausgeschlossen werden, interessant auch der folgende Teil im Absatz 3 <br />
<em>3. Verhalten eines Dritten, das das Eisenbahnver- <br />
kehrsunternehmen, das den Zug betreibt, trotz <br />
Anwendung der nach Lage des Falles gebote- <br />
nen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen <br />
es nicht abwenden konnte. </em></p>
<p>Damit ist das Unternehmen auch bei Kurzwenden von Entschädigungsleistungen befreit, wenn der Zug vorher eine Verspätung von dritten erhalten hat. (Und das Unternehmen nachweisen kann das kein  Ersatzzug möglich war...)</p>
<p>Auch gibt es wieder bei Hotel- und Taxigutscheinen eine Obergrenze von 80,-€<br />
<em>§17 (2)<br />
...nach Absatz 1 Nr. 2 jedoch nur <br />
die erforderlichen Aufwendungen bis zu einem <br />
Höchstbetrag von 80 Euro. </em></p>
<p>Damit wird man in vielen Städten zu Messezeiten nicht weit kommen, was passiert wenn die Hotelübernachtung und Taxifahrt über 80,-€ kosten?</p>
<p>Also gibt es durchaus Verschlechterungen zu den jetzigen Regelungen...</p>
<p>Viele Grüße<br />
(alles was kursiv ist, sind Auszüge aus dem Gesetz)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=31503</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=31503</guid>
<pubDate>Thu, 18 Jun 2009 17:13:22 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Alexander</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
