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<title>ICE-Treff - Herzlichen Glückwunsch! ;) (owt)</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Herzlichen Glückwunsch! ;) (owt) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke Danke :-)</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 15 Jan 2009 18:55:54 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>derkleene89</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Herzlichen Glückwunsch! ;) (owt) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>weiter so ;)</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 15 Jan 2009 16:40:56 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Matze86</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Glückwunsch (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hab die mündl. heute trotzdem erstaunlicherweise mit 100% bestanden, was bei denen in den letzten Tagen noch nich vorkam;-)</p>
</blockquote><p>Herzlichen Glückwunsch !</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=20181</link>
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<pubDate>Thu, 15 Jan 2009 16:36:06 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>GUM</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZUB-Frage zu BC50-Ticket ohne &gt; &gt; Einfache Antwort: &gt; &gt;  &gt;BC (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>liebe70 schrieb:</p>
<blockquote><p>Mit der Antwort wärste bei mir durchgefallen. </p>
</blockquote><p>Hab die mündl. heute trotzdem erstaunlicherweise mit 100% bestanden, was bei denen in den letzten Tagen noch nich vorkam;-)</p>
<blockquote><p><br />
@derkleene89: tröste Dich, Du bist mit Deinem fehlerhaften Tarifwissen nicht der Einzige. Wenn schon Gruppenleiter bei Tarifkenntnissen versagen... Hatte ich erst gestern wieder mal. :-(</p>
</blockquote><p>Jaja des merke ich auch immer wieder</p>
<blockquote><p>Gruß, Ralf<br />
(Zub mit Tarifwissen)</p>
</blockquote><p>Liebe Grüße </p>
<p>Hendrik</p>
<p>(staatl. geprüfter Kfv und nun Kin/B bei der RbSH)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=20081</link>
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<pubDate>Wed, 14 Jan 2009 11:50:34 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>derkleene89</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mal ne Frage eingeworfen.... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ralf,</p>
<p>reg dich doch nicht so auf! Das ist ein Diskussionsforum, da kann es nunmal vorkommen, dass man unterschiedlicher Meinung ist. :)</p>
<p>Und auch scheinbar eindeutige Sachverhalte können von verschiedenen Personen unterschiedlich gesehen werden! </p>
<p>Du hast zweifelsfrei große Berufserfahrung und kennst dich bestens mit den Tarifen aus - aber das heißt ja nicht dass nicht auch andere mal recht haben können und du irrst oder? Es ist doch niemand unfehlbar.</p>
<p>Übrigens: Deine Vorschläge zur Änderung der BB Personenverkehr finde ich sehr gut. Schade dass die nicht genommen wurden.</p>
<p>Gruß,</p>
<p>der Stuttgarter</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=19907</link>
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<pubDate>Mon, 12 Jan 2009 23:11:10 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>stuttgarter</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Danke, so maches ich es jetzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ralf,<br />
das habe ich mir auch so gedacht. Also dann einen gute Woche für uns alle!<br />
Ciao ARNE</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=19784</link>
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<pubDate>Mon, 12 Jan 2009 05:49:16 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>ArneW</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Danke, so maches ich es jetzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Frage am Rande: Nach Eurer Diskussion scheint es so zu sein, dass ich bei vergessener BC50 und einem personalisierten Ticket nur 7 EUR nachzahlen muss?</p>
</blockquote><p>Nein, geht nicht. Das ist in den Beförderungsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn andere da anderer Meinung sind. Du kommst hier um die 15 Euro  nicht herum.</p>
<blockquote><p>Dann könnte ich doch ein Onlineticket mit BC50-Rabatt und Kreditkarte als ID benutzen, oder? Dann fehlt zwar die BC, aber des OT ist gültig, da es mit der Kreditkarte geprüft werden kann. Oder steht in den BC-BB dann drin, dass trotzdem die 15 EUR zu zahlen sind?</p>
</blockquote><p>Ja. Dann ist zwar das kontrollierbar, aber Du zahlst die Nachzahlung zur vergessenen Bahncard und bist bei der Erstattung auch wieder mit den 15 Euro dran. Und der OT-Service diskutiert da nicht so lange und ergiebig wie hier. Die Infos habe ich mir ebenfalls schon von den Kollegen des OT-Service vor längerer Zeit geholt.</p>
<p>Gruß, Ralf</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=19771</link>
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<pubDate>Sun, 11 Jan 2009 21:38:25 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>liebe70</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Danke, so maches ich es jetzt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ralf et al,</p>
<p>danke für die Diskussion, da habt Ihr euch ja noch auf ein teilweise unklares Thema hingearbeitet.<br />
Ich habe mir aber gleich gedacht, dass Ralf da die meiner Meinung nach schnellste und kompetenteste Antwort gibt.<br />
Ich werde es nun so machen, dass ich mir eine Normalpreisfahrkarte für die Rückfahrt kaufe und meine Person bestätigen lasse. Dann kann ich mir zumindest bis auf die 15 EUR alles wiederholen. <br />
Frage am Rande: Nach Eurer Diskussion scheint es so zu sein, dass ich bei vergessener BC50 und einem personalisierten Ticket nur 7 EUR nachzahlen muss?<br />
Dann könnte ich doch ein Onlineticket mit BC50-Rabatt und Kreditkarte als ID benutzen, oder? Dann fehlt zwar die BC, aber des OT ist gültig, da es mit der Kreditkarte geprüft werden kann. Oder steht in den BC-BB dann drin, dass trotzdem die 15 EUR zu zahlen sind?</p>
<p>Ciao ARNE</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=19767</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=19767</guid>
<pubDate>Sun, 11 Jan 2009 21:01:20 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>ArneW</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mal ne Frage eingeworfen.... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Die EVO gilt nur ergänzend zu den BB Bahn. </p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Ich würde sagen es ist eher umgekehrt! Die EVO ist eine Rechtsverordnung, die auf jeden Fall Gültigkeit hat. Darauf kann sich jeder Reisende berufen und wird vor Gericht Recht bekommen. Es ist vielmehr so, dass die BB Personenverkehr ERGÄNZEND zur EVO sind. Manche Dinge werden in der EVO nicht geregelt bzw. es finden sich in der EVO Verweise auf weitergehende Regelungen in den BB.</p>
</blockquote><p>Du mußt es wissen...<br />
 </p>
<blockquote><p>Aber: Die BB Personenverkehr gelten für jeden Fahrgast, ob Mitarbeiter oder nicht! </p>
</blockquote><p>Ach, wirklich? Hast Du überhaupt schon mal die Benutzungsbestimmungen für DB-Mitarbeiterfahrkarten gelesen? Vermutlich nicht.</p>
<blockquote><p>Die BB Personenverkehr akzeptiert man mit betreten des Fahrzeugs automatisch.</p>
</blockquote><p>Die akzeptiert man schon dann, wenn man einen Vertrag mit der Bahn abschließt, sprich für sich eine Fahrkarte kauft.</p>
<blockquote><p>Und außerdem steht auf der Rückseite der Mitarbeiterfahrkarte explizit drauf, dass die BB Personenverkehr gelten. </p>
</blockquote><p>Daß die NTA-, RCT- und sonstigen Fahrkartenvordrucke universell einsetzbar sind, kommt Dir nicht in den Sinn? <br />
 </p>
<blockquote><p>Klar ist natürlich, dass mit der Mitarbeiterfahrkarte andere Regeln gelten. Diese Regelung hat sich die Bahn aber in ihren BB Personenverkehr explizit offengelassen.</p>
</blockquote><p>Du mußt es wirklich wissen. Hut ab. :-( Ich bin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon etwas länger bei der Bahn und nicht erst seit ein paar Tagen. Nächstes Jahr habe ich 25-jähriges Dienstjubläum, nur mal nebenbei. <br />
Ich habe in meiner Lehrzeit bei der Reichsbahn schon Fahrkarten verkauft, sowohl am Schalter als auch im Zug. Später kamen noch die Bundesbahn-Tarife hinzu und noch später PEP. <br />
Im Oktober 2008 hatte ich im Beisein meiner Gruppenleiterin und meiner Servicemanagerin ein recht langes und intensives Telefongespräch mit der DB-Fachabteilung, die für die Erstellung der Beförderungsbestimmungen der DB zuständig ist. Die Dame am anderen Ende der Telefonleitung echauffierte sich als erstes hochgradig darüber, daß ich die Beförderungsbestimmungen der DB als falsch bzw. fehlerhaft bezeichnete.<br />
Hier ist ein Teil meiner Vorschläge bzw. Hinweise auf die BB Bahn (Texteinfügungen durch mich sind <span style="color:#33f;">blau</span> gekennzeichnet):</p>
<p><strong>Tfv 600/A - Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der<br />
Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr)</strong></p>
<p>1.1 Grundsatz<br />
Diese Bedingungen gelten für die Beförderung von Reisenden durch Verkehrsunternehmen des Deutsche Bahn-Konzerns auf allen von diesen im <span style="color:#33f;">(innerdeutschen)</span> Schienenverkehr befahrenen Strecken, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt. Soweit die Beförderung ganz oder teilweise durch andere Verkehrsunternehmen als die des Deutsche Bahn-Konzerns erbracht wird, kommt der Beförderungsvertrag mit dem die Beförderungsleistung jeweils erbringenden Verkehrsunternehmen und zu dessen Beförderungsbedingungen zustande. Durchgehende Fahrkarten werden ausschließlich im Namen und auf Rechnung des jeweils befördernden Verkehrsunternehmens verkauft.</p>
<p><em><strong>Anm.:</strong> Die Beförderungsbestimmungen im internationalen Verkehr werden bereits durch den TCV-Tarif, Heft I beschrieben. Hier besteht die Gefahr, daß bei Aktionsangeboten wie dem Tchibo-Ticket der Reisende problemlos ins Ausland reisen kann, sofern er die o.g. Bedingungen einhält: <strong>DB Fernverkehr </strong>(Verkehrsunternehmen des Deutsche Bahn-Konzerns) <strong>fährt mit dem ICE3 bis Paris</strong> (auf allen von diesen im Schienenverkehr befahrenen Strecken).</em></p>
<p><span style="color:#f00;">Ergebnis: abgelehnt!</span> Gleich der erste Satz: Das Wort &quot;innerdeutsch&quot; wird deswegen nicht eingefügt, weil aus den BB Bahn klar zu erkennen sei, daß es sich bei Normal- und Sparpreisen sowie der BC 100 um innerdeutsche Fahrkarten handeln würde. Aha.</p>
<p><br />
2.2 Fahrkarte Anfangsstrecke<br />
Ist am Fahrkartenautomaten das Reiseziel <span style="color:#33f;">(oder die gewünschte Produktklasse)</span> nicht ausgewiesen, ist am Automaten eine „Fahrkarte Anfangsstrecke“ zum Preis von 15 €, für alleinreisende Kinder <span style="color:#33f;">(oder BC-Inhaber)</span> von 7,50 € bzw. zum Preis von 10 €, für alleinreisende Kinder <span style="color:#33f;">(oder BC-Inhaber)</span> von 5,00 € zu lösen.</p>
<p><em><strong>Anm. 1:</strong> Die „Fahrkarte Anfangsstrecke“ gibt es nur an reinen Nv-Automaten. Wenn der Reisende seine Fahrt in einer höheren Produktklasse fortsetzen will, wird er durch das Erheben des Bordzuschlages beim Kauf der Übergangskarte (Produktwechsel) bestraft, obwohl er keine Möglichkeit hatte, eine Fahrkarte nach seinen Wünschen zu erwerben.<br />
<strong>Anm. 2:</strong> BC-Inhaber zahlen, genauso wie alleinreisende Kinder, einen ermäßigten Fahrpreis. Wieso sollen sie dann nicht auch eine ermäßigte „Fahrkarte Anfangsstrecke“ kaufen dürfen?<br />
<strong>Anm. 3:</strong> Was machen die Reisenden, die nicht (mehr) ausreichend Bargeld zum Kauf der „Fahrkarte Anfangsstrecke“ zum Preis von 15 Euro bzw. 10 Euro haben?</em></p>
<p><span style="color:#f00;">Ergebnis: abgelehnt!</span> Um es kurz zu machen: Die Fahrkarte Anfangsstrecke ist nicht gewünscht und gibt es nur auf ausdrücklichen Wunsch einzelner Länder. Es wurden alle meine Vorschläge abgelehnt. <em><strong>Ein erwachsener Reisender darf außerdem nur eine Fahrkarte Anfangsstrecke für einen Erwachsenen lösen, egal ob er eine BC besitzt oder nicht. Hat er nicht ausreichend Bargeld dabei, um sich eine Fahrkarte Anfangsstrecke für einen Erwachsenen zu kaufen, ist er de facto &quot;Reisender ohne gültigen Fahrausweis&quot; - natürlich mit allen Konsequenzen.</strong></em></p>
<p>Spätestens hier war mir klar, daß das ausgeht wie das Hornberger Schießen – und sich nichts ändert. :-( Diese beschriebene Pseudologik ist mir immer noch unverständlich.</p>
<p><br />
3.9 Erhöhter Fahrpreis, Bordpreis<br />
3.9.2 Statt des erhöhten Fahrpreises hat der Reisende in Zügen, in denen ein Verkauf von Fahrkarten stattfindet, den festgesetzten Bordpreis zu bezahlen, wenn er dem Zugbegleitpersonal bei der Prüfung der Fahrkarten unaufgefordert meldet, dass er keine gültige Fahrkarte besitzt und sofort eine Fahrkarte erwirbt; es sei denn, der Reisende ist seiner Verpflichtung zum Kauf der Fahrkarte beim Triebfahrzeugführer vor Abfahrt des Zuges bzw. nach Betreten des Fahrzeuges an den Automaten gemäß Nr. 2.1 oder zum Kauf der „Fahrkarte Anfangsstrecke“ gemäß Nr. 2.2 nicht nachgekommen. Diese Regelung gilt auch für den Erwerb von <span style="color:#33f;">(„Sparpreis Zusatz“-,)</span> Übergang- und Umwegfahrkarten.</p>
<p><em><strong>Anm.1:</strong> Es ist nicht geregelt, ob der Reisende im Zug beim Sparpreis Zusatz ebenfalls den Bordpreis zu entrichten hat, wenn eine personalbediente Verkaufsstelle geschlossen ist.<br />
<strong>Anm.2:</strong> Es ist empfehlenswert, einen Passus einzufügen, der den zur Annahme von Bargeld geeigneten betriebsbereiten Automaten erklärt. Ein zur Annahme von Bargeld geeigneter Automat, der „passend zahlen“ anzeigt, ist nur noch eingeschränkt betriebsbereit.</em></p>
<p><span style="color:#f00;">Ergebnis: abgelehnt!</span> Wenn man also eine Fahrkarte hat und einen Übergang in die 1.Klasse bzw. einen Produktwechsel von IC/EC auf ICE machen will oder eine Umwegkarte kaufen will, dann kann man eine Fahrkarte Anfangsstrecke lösen, die mit dem Preis der im Zug zu lösenden Übergangs-, Umwegkarte verrechnet wird. Nur bei einem &quot;Sparpreis Zusatz&quot; ist dieses nicht möglich?</p>
<p><strong>Tfv 600/B Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten)</strong></p>
<p>2.Geltungsumfang<br />
2.3 Eine Streckenzeitkarte, die als JahresCard oder Monatskarte ausgegeben wird, berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme von bis zu vier Personen <span style="color:#33f;">(für eine Hin- und Rückfahrt)</span> an Samstagen.</p>
<p><em><strong>Anm.: </strong> Da es schon Mißbrauchsfälle auf der Strecke Berlin- Hamburg gegeben hat, wo JahresCard-Inhaber den ganzen Tag gegen Entgelt Mitfahrer mitnahmen, ist die Reduzierung auf eine Hin- und Rückfahrtund eine Person sinnvoll. Kinder in Begleitung der Eltern usw. </em></p>
<p><span style="color:#f00;">Ergebnis: abgelehnt,</span> wird aber ggf. noch angepaßt. Hier gingen mir die Regelungen nicht weit genug, da massiver Mißbrauch betrieben wird, siehe auch: <a href="http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/gluecksjaeger-auf-der-schnellzugtrasse">http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/gluecksjaeger-auf-der-schnellzugtrasse</a>. So schlug ich im Telefonat vor, die Mitnahmeregelung auf <strong>eine</strong> Person und ggf. eigner Kinder zu beschränken. <span style="color:#f00;"><strong>Das traut man sich nicht.</strong></span> Welchen Reibach diejenigen machen, die das Teil zweckentfremden, steht im o.g. Link. Mittlerweile ist da die Konzersicherheit dran (aber auch erst, nachdem ich denen die Webseite und die „Angebote“ frei Haus lieferte). </p>
<p><br />
<strong>Tfv 600/K - Bedingungen für Teilnehmer am bahn.bonus-Programm der Deutschen Bahn AG (bahn.bonus)</strong></p>
<p>2.1 Anmeldung<br />
Teilnahmeberechtigt sind Inhaber einer (i) BahnCard, (ii) BonusCard Business und (iii) persönlichen JahresCard im Wert von mindestens 2.000 € (JahresCard 2000).</p>
<p><em><strong>Anm.:</strong> Hier werden Inhaber einer persönlichen JahresCard benachteiligt. Die unterste Prämienschwelle liegt bei 500 Bonuspunkten.</em><br />
<span style="color:#f00;">Ergebnis:</span> Das soll überarbeitet werden.</p>
<p>Das war nur ein kleiner Teil meiner Anregungen. Vielleicht können andere hier beurteilen, ob die Vorschläge sinnvoll sind oder nicht.</p>
<p>Wenn Du also meinst, unbedingt Recht behalten zu wollen, obwohl das was Du von Dir gibst, definitiv falsch ist - dann bitte. Ich kann damit leben. Hoffentlich gerät der eine oder andere mit seinem Pseudo-/Halb-&quot;Fachwissen&quot; an den richtigen Zub, besonders wenn er DB-Mitarbeiter ist. Bei einer FN mit Code 77 wird nicht lange gefackelt - und bei einem Zugbericht mit Code 316 auch nicht. Das ergab schon bei einigen neben einer arbeitsrechtlichen Konsequenz auch den vorübergehenden bzw. dauerhaften Verlust der Fahrvergünstigung, Familienmitglieder eingeschlossen.</p>
<p>Für mich ist hier EOD.</p>
<p>Gruß, Ralf</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=19738</link>
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<pubDate>Sun, 11 Jan 2009 16:10:04 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>liebe70</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mal ne Frage eingeworfen.... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Die EVO gilt nur ergänzend zu den BB Bahn. </p>
</blockquote><p>Ich würde sagen es ist eher umgekehrt! Die EVO ist eine Rechtsverordnung, die auf jeden Fall Gültigkeit hat. Darauf kann sich jeder Reisende berufen und wird vor Gericht Recht bekommen. Es ist vielmehr so, dass die BB Personenverkehr ERGÄNZEND zur EVO sind. Manche Dinge werden in der EVO nicht geregelt bzw. es finden sich in der EVO Verweise auf weitergehende Regelungen in den BB.</p>
<blockquote><p>Ja. Ein Konzernausweis an sich ist keine Fahrkarte. Er berechtigt lediglich zur Inanspruchnahme von ermäßigten Fahrkarten und dürfte demzufolge eher einer BC25/50 gleichgestellt sein, die als reine Bahncard 25/50 auch keine Fahrkarte darstellen, sondern lediglich zum Kauf von ermäßigten Fahrkarten berechtigen.</p>
</blockquote><p>Ja das hatte sich eigentlich nicht unbedingt auf die Mitarbeiterfahrkarten bezogen. </p>
<p>Aber: Die BB Personenverkehr gelten für jeden Fahrgast, ob Mitarbeiter oder nicht! Die BB Personenverkehr akzeptiert man mit betreten des Fahrzeugs automatisch. Und außerdem steht auf der Rückseite der Mitarbeiterfahrkarte explizit drauf, dass die BB Personenverkehr gelten. </p>
<p>Klar ist natürlich, dass mit der Mitarbeiterfahrkarte andere Regeln gelten. Diese Regelung hat sich die Bahn aber in ihren BB Personenverkehr explizit offengelassen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=19734</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=19734</guid>
<pubDate>Sun, 11 Jan 2009 14:46:14 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>stuttgarter</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mal ne Frage eingeworfen.... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<blockquote><p>Abgesehen von Rail &amp; Fly-Tickets fällt mir aber spontan keine &quot;Einmal-Fahrkarte&quot; ein, die persönlich ist. Hier müsste es sich beim &quot;vergessen&quot; jedoch gleich verhalten wie bei einer Zeitkarte - nachzeigen und es kostet nur noch 7 €. Oder irre ich mich!?</p>
</blockquote><p>Online-Tickets sind auch personengebunden.</p>
<p>Viele Grüße<br />
Thomas</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=19696</link>
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<pubDate>Sun, 11 Jan 2009 10:22:58 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Kurti83</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mal ne Frage eingeworfen.... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Diese Regel gilt nicht nur für Zeitkarten sondern es heißt ja in der EVO generell: Wenn der Reisende nachweist, dass er eine gültige Fahrkarte hatte, reduziert sich der erhöhte Fahrpreis auf besagte 7 €. </p>
</blockquote><p>Da der Reisende in diesem Fall ein DB-Mitarbeiter ist (Da Du ja auf diese Frage geantwortet hast, nehme ich mal an, daß Du Dich ebenfalls auf den DB-Mitarbeiter beziehst.), gilt die BB Bahn sowieso nicht. Vom Tfv 600/A, Punkt 9.1. und weiteren ist der DB-Mitarbeiter ausdrücklich ausgeschlossen. Er - auch wenn er sich eine Reservierung kauft - auf seinen Sitzplatz <strong>keinen</strong> Anspruch. Versuch das mal bei einem normalen Reisenden...</p>
<blockquote><p>Dass die Regelung nur für Zeitkarten gilt, wäre mir neu.</p>
<p><em>Auszug aus der EVO:</em></p>
</blockquote><p>Die EVO gilt nur ergänzend zu den BB Bahn. Über den (Un-)Sinn darüber mag ich nicht streiten. Ich hatte schon diverse Diskussionen mit der zuständigen Fachabteilung deswegen durch. Das reicht mir.<br />
 </p>
<blockquote><p>Abgesehen von Rail &amp; Fly-Tickets fällt mir aber spontan keine &quot;Einmal-Fahrkarte&quot; ein, die persönlich ist. Hier müsste es sich beim &quot;vergessen&quot; jedoch gleich verhalten wie bei einer Zeitkarte - nachzeigen und es kostet nur noch 7 €. Oder irre ich mich!?</p>
</blockquote><p>Ja. Ein Konzernausweis an sich ist keine Fahrkarte. Er berechtigt lediglich zur Inanspruchnahme von ermäßigten Fahrkarten und dürfte demzufolge eher einer BC25/50 gleichgestellt sein, die als reine Bahncard 25/50 auch keine Fahrkarte darstellen, sondern lediglich zum Kauf von ermäßigten Fahrkarten berechtigen.</p>
<p>Gruß, Ralf</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=19687</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=19687</guid>
<pubDate>Sun, 11 Jan 2009 08:59:27 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>liebe70</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mal ne Frage eingeworfen.... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Diese Regel gilt nicht nur für Zeitkarten sondern es heißt ja in der EVO generell: Wenn der Reisende nachweist, dass er eine gültige Fahrkarte hatte, reduziert sich der erhöhte Fahrpreis auf besagte 7 €. Dass die Regelung nur für Zeitkarten gilt, wäre mir neu.</p>
<p><em>Auszug aus der EVO:</em></p>
<p><em>(3) Der erhöhte Fahrpreis ermäßigt sich im Falle des Absatzes 1 Buchstabe b auf 7 Euro, wenn der Reisende innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei einem Bahnhof der befördernden Eisenbahn nachweist, daß er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen Fahrausweises war.</em><br />
Klar ist natürlich, dass die meisten Fahrkarten nicht persönlich auf den Name einer Person ausgestellt sind, von daher wird es bei vergessenen &quot;normalen&quot; Fahrkarten kaum möglich sein, im Nachinein nachzuweisen, dass man bereits vor der Fahrt in deren Besitz war. <em></em></p>
<p>Abgesehen von Rail &amp; Fly-Tickets fällt mir aber spontan keine &quot;Einmal-Fahrkarte&quot; ein, die persönlich ist. Hier müsste es sich beim &quot;vergessen&quot; jedoch gleich verhalten wie bei einer Zeitkarte - nachzeigen und es kostet nur noch 7 €. Oder irre ich mich!?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=19678</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=19678</guid>
<pubDate>Sun, 11 Jan 2009 02:55:19 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>stuttgarter</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mal ne Frage eingeworfen.... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich frag mal flott in die Runde: Ne Kollegin hatte mal ihren Konzernausweis vergessen, konnte sich somit nicht legitimieren, und musste für die FN am Ende auch nur 7€ berappen!?!</p>
</blockquote><p>Code 77 wird auch ganz anders gehandhabt.</p>
<p>Gruß, Ralf</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=19646</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=19646</guid>
<pubDate>Sat, 10 Jan 2009 20:21:41 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>liebe70</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Die beste Bahn der Welt sagt: (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>eigentlich ist es schon ein wenig unverschämt, wieviel man den Stammkunden (und die sind es ja, die eine BC besitzen) abknöpft, wenn sie vergesslich sind. Wer z.B. eine Dauer-Spezial vergessen hat, trotzdem aber mit dem gebuchten Zug fährt und die NP-Karte gegen Vorlage des DS erstatten lässt zahlt auch nur diese 15 Euro Differenz.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
&lt;ironie&gt;<br />
Als Stammkunde kann ich ja froh sein, dass ich nicht mehr Strafe für meine vergessene BC bezahlen muss als DauerSpezial-Premiumkunde, der seine gesamte Fahrkarte nicht dabei hat.<br />
&lt;/ironie&gt;</p>
<p><br />
Ich finde es zunächst mal Leistungserschleichung, wenn man eine Fahrkarte mit BC-Rabatt kauft, aber ohne BC fährt! Daher würde ich dafür plädieren, dass man eine komplett neue Fahrkarte kaufen muss, da man ja keinen gültigen Fahrschein dabei hat.</p>
<p>Gleichzeitig(!!) darf aber das reine Vergessen nicht derart bestraft werden, d.h. demjenigen, der nachträglich seine BC vorzeigen kann, sollte die im Zug erworbene Fahrkarte gegen eine Gebühl von 7,50 EUR (die Hälfte von 15 EUR) oder 5 EUR (symbolischer Betrag) wieder zurückerstattet werden.</p>
<p><br />
Ergo: Wer versucht zu bescheissen, zahlt kräftig drauf, und wer seine BC nur vergisst kommt glimpflich davon.</p>
</blockquote><p><br />
Das wäre logisch und entspräche auch dem Gerechtigkeitsempfinden, aber wie Du selbst schon sagst: Wir sind hier bei der besten DB AG der Welt, und da geht das einfach nicht. Könnte ja jeder kommen...</p>
<p>heinz</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=19645</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=19645</guid>
<pubDate>Sat, 10 Jan 2009 19:44:24 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>heinz11</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mal ne Frage eingeworfen.... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich frag mal flott in die Runde: Ne Kollegin hatte mal ihren Konzernausweis vergessen, konnte sich somit nicht legitimieren, und musste für die FN am Ende auch nur 7€ berappen!?!<br />
&quot;Unsere&quot; Fahrkarten sind ja auch keine Zeitkarten...</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=19639</link>
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<pubDate>Sat, 10 Jan 2009 18:34:40 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Ozzwald</dc:creator>
</item>
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<title>Die beste Bahn der Welt sagt: (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>eigentlich ist es schon ein wenig unverschämt, wieviel man den Stammkunden (und die sind es ja, die eine BC besitzen) abknöpft, wenn sie vergesslich sind. Wer z.B. eine Dauer-Spezial vergessen hat, trotzdem aber mit dem gebuchten Zug fährt und die NP-Karte gegen Vorlage des DS erstatten lässt zahlt auch nur diese 15 Euro Differenz.</p>
</blockquote><p>&lt;ironie&gt;<br />
Als Stammkunde kann ich ja froh sein, dass ich nicht mehr Strafe für meine vergessene BC bezahlen muss als DauerSpezial-Premiumkunde, der seine gesamte Fahrkarte nicht dabei hat.<br />
&lt;/ironie&gt;</p>
<p><br />
Ich finde es zunächst mal Leistungserschleichung, wenn man eine Fahrkarte mit BC-Rabatt kauft, aber ohne BC fährt! Daher würde ich dafür plädieren, dass man eine komplett neue Fahrkarte kaufen muss, da man ja keinen gültigen Fahrschein dabei hat.</p>
<p>Gleichzeitig(!!) darf aber das reine Vergessen nicht derart bestraft werden, d.h. demjenigen, der nachträglich seine BC vorzeigen kann, sollte die im Zug erworbene Fahrkarte gegen eine Gebühl von 7,50 EUR (die Hälfte von 15 EUR) oder 5 EUR (symbolischer Betrag) wieder zurückerstattet werden.</p>
<p><br />
Ergo: Wer versucht zu bescheissen, zahlt kräftig drauf, und wer seine BC nur vergisst kommt glimpflich davon.</p>
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<pubDate>Sat, 10 Jan 2009 16:53:28 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Steffen</dc:creator>
</item>
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<title>Die beste Bahn der Welt sagt: (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Das ist zwar richtig, aber der Kunde löhnt auch dann die 15 Euro. Nachzulesen im VKL (Verkaufsleitfaden). Da kann der Reisende hoch und niedrig springen, er wird um die 15 Euro nicht herumkommen.</p>
</blockquote><p>Hallo,</p>
<p>eigentlich ist es schon ein wenig unverschämt, wieviel man den Stammkunden (und die sind es ja, die eine BC besitzen) abknöpft, wenn sie vergesslich sind. Wer z.B. eine Dauer-Spezial vergessen hat, trotzdem aber mit dem gebuchten Zug fährt und die NP-Karte gegen Vorlage des DS erstatten lässt zahlt auch nur diese 15 Euro Differenz.</p>
<p>Anders sieht es bei der SBB aus. Die sagt in ihrem aktuellen Halbtax-Werbeprospekt:<br />
&quot;Sie sind in Eile und schon ist es passiert: Sie haben Ihr Halbtax vergessen! In diesem Fall wenden Sie sich an Ihren Bahnhof, wo man Ihnen gerne weiterhilft. <strong>Ihr Selbstbehalt beträgt fünf Franken</strong>.&quot; <br />
CHF 5 = 3,30 Euro, ein kleiner Unterschied und als Bearbeitungsgebühr gewiss ausreichend, wie ich finde.</p>
<p>Übrigens: ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass bei einem Europa-Spezial, das mit einer BC 25 gebucht worden ist im Zug die Differenz zum Inlands-Normalpreis nachzuzahlen ist, falls die BC 25 nicht vorgelegt werden kann. Stimmt das? Das wäre aber ein schlechtes Geschäft für den Reisenden.<br />
Beispiel: ES Basel SBB --&gt; Hamburg zu 24 Euro; NP Basel Bad --&gt; Hamburg sind 127 Euro, zum Bordpreis 137 Euro. Zieht man davon die gezahlten 24 Euro ab wären ja 113 Euro nachzuzahlen, obgleich der Nachlass auf das ES nur 5 Euro betrug. Kann das sein?</p>
<p>Gruß<br />
Tommyboy</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 10 Jan 2009 16:40:29 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Tommyboy</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZUB-Frage zu BC50-Ticket ohne BC (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hi,</p>
<blockquote><p>Wünschst Du eine Änderung der Beförderungsbestimmungen der Bahn, kann ich Dir gern die Mailadresse der DB-Fachabteilung zukommen lassen. Wenn Du es schaffst, sie davon zu überzeugen, daß die DB-Beförderungsbestimmungen fehlerhaft sind... Ich hatte schon bei meinem bisher einzigen Telefongespräch mit denen im Oktober 2008 große Mühe, denen das begreiflich zu machen. Sie wollten es dennoch nicht begreifen. :-(</p>
</blockquote><p>Mir das das ganze prinzipiell ja egal, wie viel der Kunde löhnen muss. Der feine Unterschied, den die Abteilung jedoch erkennen müsste ist jener, ob die FN nach EVO 12 (2) ausgestellt wurde. Denn die EVO redet ja nur davon, dass sich das erhöhte Entgelt ermäßigt. Wenn keins verlangt wird (BC-Nachzahlung), kann es auch nicht ermäßigt werden.</p>
<p>Viele Grüße<br />
Thomas</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=19632</link>
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<pubDate>Sat, 10 Jan 2009 15:00:43 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Kurti83</dc:creator>
</item>
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<title>ZUB-Frage zu BC50-Ticket ohne BC (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hi,</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Das ist leider falsch. 7 Euro sind es nur bei vergessener Zeitkarte. Bei vergessener BC werden 15 Euro fällig. Tfv600/C, Punkt 2.3:</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Diese Einschränkung kennt der Paragraph EVO 12 (3) nicht. Der feine Unterschied liegt darin, dass sich nach EVO der erhöhte Fahrpreis ermäßigt. Bei einer vergessenen BC wird aber in der Regel nur eine BC-Nachzahlung fällig. Selbst auf einer FN wird nur die BC-Nachzahlung nachgefordert.</p>
</blockquote><p>Das ist zwar richtig, aber der Kunde löhnt auch dann die 15 Euro. Nachzulesen im VKL (Verkaufsleitfaden). Da kann der Reisende hoch und niedrig springen, er wird um die 15 Euro nicht herumkommen.</p>
<p>Wünschst Du eine Änderung der Beförderungsbestimmungen der Bahn, kann ich Dir gern die Mailadresse der DB-Fachabteilung zukommen lassen. Wenn Du es schaffst, sie davon zu überzeugen, daß die DB-Beförderungsbestimmungen fehlerhaft sind... Ich hatte schon bei meinem bisher einzigen Telefongespräch mit denen im Oktober 2008 große Mühe, denen das begreiflich zu machen. Sie wollten es dennoch nicht begreifen. :-(</p>
<p>Gruß, Ralf</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=19631</link>
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<pubDate>Sat, 10 Jan 2009 14:52:56 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>liebe70</dc:creator>
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