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<title>ICE-Treff - OT: Mitarbeiter d. ServicePoints = EIU-Mitarbeiter</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
<item>
<title>OT: Mitarbeiter d. ServicePoints = EIU-Mitarbeiter (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<blockquote><p>&quot;2.9 Ungültigkeit<br />
Eine Fahrkarte ist ungültig, wenn [...]<br />
(ii) sie erheblich beschädigt oder in ihrem Inhalt unkenntlich<br />
gemacht oder unbefugt abgeändert wurde[...]&quot;</p>
<p>Mal nur aus Neugier: Ist der ServicePoint dazu befugt?<br />
Schließlich handelt es sich hierbei nicht um die Bescheinigung von Verspätungen, für die sie ja offensichtlich befugt sind.</p>
<p>Ansonsten handelt es sich nur um Mitarbeiter des EIU DB StuS - und nicht von DB Vertrieb oder dem Verkehrsverbund.</p>
</blockquote><p>Na ja, es gibt ja beim DB-Konzern so etwas wie ein Innen- und ein Außenverhältnis. Wie das Innenverhältnis geregelt ist, das heißt, welcher Teil des Konzern jetzt genau die Fahrkarten produziert, und wer die ändert, und ob und warum dann welche wie auch immer geartete Änderung der Karte dann von dem Teil des Konzerns, der herumgeht und Fahrscheine kontrolliert, akzeptiert wird ... öhm. Also das sind so Sachen, die einen Kunden im Grunde nicht zu interessieren brauchen. Streng genommen müsste ich ja sonst jeden, der eine DB-artige Uniform hat und mir begegnet, erstmal fragen, ob er dazu überhaupt autorisiert ist, die Farben zu tragen.</p>
<p>Im Außenverhältnis darf man sich, und da wird Dir IMHO jeder Richter Recht geben, darauf verlassen, dass, wenn man eine Fahrkarte bei der DB kauft und die DB selber auf diese Karte irgendeinen Vermerk macht, derjenige auch dazu befugt ist. Sollte er nicht dazu befugt sein, ist das ein Problem, das der Konzern intern zu regeln hat, und für das er Dich als Kunde schadlos zu halten hat.</p>
<p>Man kann, noch einfacher, sagen, dass die Verletzung der eigenen Beförderungsbedingungen - sofern man das Herummalen im Ticket überhaupt als solche ansieht - durch den Beförderer wohl kaum dem Kunden angerechnet werden darf. Das wäre ja noch schöner - sie verbieten, im Ticket herumzumalen, ihre eigenen Leute tun das dann und sagen &quot;tja Kunde, jetzt hast Du ein ungültiges Ticket&quot;. Nö. *Das* ist kein Problem - es gibt immer noch so etwas wie &quot;Treu und Glauben&quot;.</p>
<p>Die Frage ist aber immer noch, ob der Mitarbeiter eines anderen EVU einen Vermerk der DB auf einem Ticket akzeptieren muss. :-) Schließlich gibt es keine Regelung irgendwo, die z.B. besagt &quot;IC-Tickets akzeptieren wir nicht, aber IC-Tickets, in denen der Servicepoint rumgemalt hat, sind okay&quot;.</p>
<p>So eine Aussage des EVU wie &quot;hier gilt der DB-Tarif&quot; oder eine explizite Regelung des Sachverhalts im jeweiligen Nahverkehrstarif sind meines Erachtens die einzigen Dinge, die da wirklich helfen.</p>
<p>Grüße,</p>
<p>  ChrisAC</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=175906</link>
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<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 16:31:23 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>ChrisAC</dc:creator>
</item>
<item>
<title>OT: Mitarbeiter d. ServicePoints = EIU-Mitarbeiter (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><p>Ich würde versuchen, mir immer etwas Schriftliches geben zu lassen. Nicht, dass es dann in der WFB heißt, dass die ServicePoint-Mitarbeiter ja viel erzählen könnten.</p>
</blockquote></blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><p><br />
Der Mitarbeiter am ServicePoint hat mir netterweise und unaufgefordert ein Vermerk auf das Ticket gemacht. Ich wurde dann in der Westfalenbahn aber nicht kontolliert.</p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p><br />
In fast allen Verkehrsverbünden machen handschriftliche Änderungen das Ticket ungültig...</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Es geht ja auch eben <strong>nicht</strong> um Verbundtickets. Und die Frage ist, ob das Verkehrsunternehmen, nicht aber der Kunde, auf einer Verbundfahrkarte wirklich nichts bescheinigen darf?</p>
</blockquote><p>&quot;2.9 Ungültigkeit<br />
Eine Fahrkarte ist ungültig, wenn [...]<br />
(ii) sie erheblich beschädigt oder in ihrem Inhalt unkenntlich<br />
gemacht oder unbefugt abgeändert wurde[...]&quot;</p>
<p>Mal nur aus Neugier: Ist der ServicePoint dazu befugt?<br />
Schließlich handelt es sich hierbei nicht um die Bescheinigung von Verspätungen, für die sie ja offensichtlich befugt sind.</p>
<p>Ansonsten handelt es sich nur um Mitarbeiter des EIU DB StuS - und nicht von DB Vertrieb oder dem Verkehrsverbund.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=175862</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=175862</guid>
<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 11:13:17 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Giovanni</dc:creator>
</item>
<item>
<title>NRW-Tarif-Juristen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<blockquote><p>Implizit deshalb, weil dort bei allen anderen Nicht-DB-Zügen ein entsprechender Verweis steht. Und: Aus <a href="http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt2012/MDB103554-befoerderungsbedingungen_02_04_2012.pdf">1.2</a> lesen auch welche, dass alles was die DB als RE bezeichnet, auch ein DB-Zug sei.</p>
</blockquote><p>Da ist man schon in Deutschland, wo es für jede Blähung eine Vorschrift gibt, und dann wird tatsächlich mancher Krimskrams so derartig schwammig geregelt! *grins*</p>
<p>Ich gebe gerne zu, dass der Umstand, dass die Belgier das Teil &quot;InterRegio q&quot; nennen und die Deutschen &quot;RE 29&quot;, schon sehr verdächtig ist und eher für Deine Auslegung spricht. Aber ich hätte es gerne eindeutiger. :-)</p>
<blockquote><blockquote><p>Wäre das mal eine Idee?</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Ich bin gespannt. :-) Die Praxis zeigt mir jedoch, dass es kein Problem ist. Genauso wie auf dem niederländischen Abschnitt des DB-Zuges nach Enschede kann man dem Schaffner aber wahrscheinlich alles unter die Nase halten. ;-)</p>
</blockquote><p>Die Praxis ist meistens, gerade was meine Erfahrungen mit der SNCB anbetrifft, sehr locker und kundenfreundlich. Also wenn der Zug von Aachen schon losgefahren ist, und man sicher belgisches Hoheitsgebiet erreicht hat, kann es ja auch passieren, dass einem Zugbegleiter Tickets von Hergenrath bis Lüttich verkaufen. (Wohlgemerkt: Nicht, weil man ihnen suggeriert hätte, man wäre in Hergenrath zugestiegen - da war ich immer ganz ehrlich -, sondern wenn sie - durch festes Bewusstsein, dass sie Mitarbeiter der belgischen Bahn sind, und keiner anderen - festgestellt haben, dass sie dieses Wort mit Aix gar nicht verstehen *können* - es ist nunmal kein belgischer Bahnhof.) Ist natürlich reine Kulanz und Nettigkeit, aber sowas soll es ja mancherorts noch geben.</p>
<blockquote><p>Ach so, die 1080 ist in der Tat der Befördercode. 1080 ist eine Sammelbezeichnung und umschließt quasi alle deutschen EVU, der Liste nach aber nicht ein Unternehmen, das sich NMBS, SNCB, NGBE oder sonst wie schimpft.</p>
</blockquote><p>Ist mir wohlbekannt. :) Ich hatte Dich nur so verstanden, dass Du irgendwie festgestellt hast, dass der RE29 unter der &quot;1080&quot;-Flagge zwischen Aachen Hbf und Aachen Süd (Gr) fährt, und Du daraus geschlossen hast, dass er dem NRW-Tarif unterliegen könnte. Mein Ansatz ist da eher, dass ich als Kunde ja gar nicht feststellen kann, ob er da als 1080 oder 1088 fährt, da mir ein internationales Ticket ja grundsätzlich &quot;1080&quot; sagt, sobald ich in Deutschland fahre, auch wenn die Firma, die da fährt, kein deutsches EVU ist.</p>
<blockquote><p>Die NMBS/SNCB/NGBE ist übrigens kein zugelassenes Eisenbahnverkehrsunternehmen für den Personenverkehr in Deutschland: <a href="http://www.eba.bund.de/cln_031/nn_201964/DE/Infothek/Eisenbahnunternehmen/EVU/evu__inhalt.html?__nnn=true">http://www.eba.bund.de/cln_031/nn_201964/DE/Infothek/Eisenbahnunternehmen/EVU/evu__inha...</a><br />
Ich weiß nicht, ob ein Kunde einen Eisenbahnbeförderungsvertrag auch mit einem anderen Unternehmen als einem EVU schließen kann?</p>
</blockquote><p>Das ist eine gute Frage.</p>
<p>Man sieht ja oft, bei ganz anderen Diskussionen in diesem Forum, dass man sich nicht immer dessen bewusst ist, dass es in Deutschland ein, wie Politiker jetzt sagen würden, &quot;Spannungsfeld&quot; gibt: einerseits das allgemeine Vertragsrecht, BGB etc., und andererseits ganz spezifisches Eisenbahnrecht, das auch darin eingreift, und Fahrgast wie Unternehmen gewisse Rechte und Pflichten auferlegt.</p>
<p>Deshalb: Verträge kannst Du natürlich schließen, mit wem Du lustig bist. Aber ob die Firma &quot;einfach so&quot; Personen befördern kann, obwohl sie kein deutsches EVU ist? Und ist es dann ein Eisenbahnbeförderungsvertragsverhältnis? ;-) Wahrscheinlich. Aber warum?</p>
<p>Schreibst Du das EBA an, und ich die SNCB, und wir schauen mal, was wir für lustige Erkenntnisgewinne rauskriegen? :-)</p>
<blockquote><p>Wieso hat man da eigentlich als Adresse &quot;SNCB - Hallepoortlaan 40&quot; und nicht &quot;NMBS - Avenue de la Porte de Hal 40&quot; oder gar &quot;SNCB - Avenue de la Porte de Hal 40&quot; gewählt? :-D</p>
</blockquote><p>Oh, ist mir noch gar nicht aufgefallen. Lustig. Ich vermute, dass ist ein typisch belgischer Sprachkompromiss: So hat man Adressanteile in französischer und auch in niederländischer Sprache. Da fragt man sich noch, ob daran irgendwas deutschsprachig ist, von wegen dritter Amtssprache. Vielleicht der Punkt oder der Bindestrich ... ;-)</p>
<p>Grüße,</p>
<p>  ChrisAC</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=175858</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=175858</guid>
<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 10:58:55 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>ChrisAC</dc:creator>
</item>
<item>
<title>NRW-Tarif-Juristen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Da vertrete ich eine andere Meinung - ich sehe in der zitierten Kursbuchseite nichts, woraus hervorginge, dass das ein Zug der DB ist. Eine &quot;RE-irgendwas&quot;-Bezeichnung macht doch aus einem Zug noch keinen Zug der DB, oder? Und eine Aufnahme in's Kursbuch ja doch eher auch nicht.</p>
</blockquote><p>Implizit deshalb, weil dort bei allen anderen Nicht-DB-Zügen ein entsprechender Verweis steht. Und: Aus <a href="http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt2012/MDB103554-befoerderungsbedingungen_02_04_2012.pdf">1.2</a> lesen auch welche, dass alles was die DB als RE bezeichnet, auch ein DB-Zug sei.</p>
<blockquote><p>Gut, wie dem auch sei - ob der RE29 wirklich im Namen von DB Regio fährt und dort der NRW-Tarif Anwendung finden kann, und sei es auch nur auf den paar Kilometern zwischen Aachen Hbf und Aachen Süd (Gr), sollte ja die SNCB wissen. Soll man denen aus Spaß mal einen Brief schreiben? Falls nämlich die Antwort kommt &quot;ja klar&quot;, könnte man als nächstes anregen, dass die selbiges explizit irgendwo hinschreiben, z.B. in ihre eigenen Tarifregeln oder in den Übergangstarif Lüttich.</p>
<p>Wäre das mal eine Idee?</p>
</blockquote><p>Ich bin gespannt. :-) Die Praxis zeigt mir jedoch, dass es kein Problem ist. Genauso wie auf dem niederländischen Abschnitt des DB-Zuges nach Enschede kann man dem Schaffner aber wahrscheinlich alles unter die Nase halten. ;-)</p>
<p>Ach so, die 1080 ist in der Tat der Befördercode. 1080 ist eine Sammelbezeichnung und umschließt quasi alle deutschen EVU, der Liste nach aber nicht ein Unternehmen, das sich NMBS, SNCB, NGBE oder sonst wie schimpft. Der Zusammenfall von Beförderergrenze, Tarifgrenze und Staatsgrenze ergibt sich hierbei ja nun mal. </p>
<p>Die NMBS/SNCB/NGBE ist übrigens kein zugelassenes Eisenbahnverkehrsunternehmen für den Personenverkehr in Deutschland: <a href="http://www.eba.bund.de/cln_031/nn_201964/DE/Infothek/Eisenbahnunternehmen/EVU/evu__inhalt.html?__nnn=true">http://www.eba.bund.de/cln_031/nn_201964/DE/Infothek/Eisenbahnunternehmen/EVU/evu__inha...</a><br />
Ich weiß nicht, ob ein Kunde einen Eisenbahnbeförderungsvertrag auch mit einem anderen Unternehmen als einem EVU schließen kann?</p>
<p>Wieso hat man da eigentlich als Adresse &quot;SNCB - Hallepoortlaan 40&quot; und nicht &quot;NMBS - Avenue de la Porte de Hal 40&quot; oder gar &quot;SNCB - Avenue de la Porte de Hal 40&quot; gewählt? :-D</p>
<p>Gruß<br />
Fabian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=175850</link>
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<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 10:31:19 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
</item>
<item>
<title>NRW-Tarif-Juristen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<blockquote><blockquote><p>Ich denke, das hängt in allererster Linie davon ab, welches Verkehrsmittel man benutzt.</p>
<p>Ein Tarif kann meines Erachtens ja nur dann gelten, wenn der Betreiber des Verkehrsmittels ihn anerkennt. Nimm als Beispiel den RE29, betrieben von der SNCB. Wäre die SNCB Mitglied des AVV, dann würde im RE29 uneingeschränkt der AVV-Tarif gelten, und auch der NRW-Tarif. Warum? Siehe hier:</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Die NMBS sind s.i.w. kein Verkehrsunternehmen in Deutschland, bis zur Grenze wird der Zug von der DB Regio NRW betrieben, wenigstens pro forma. Es wird der Beförderercode 1080 verwendet, der (u.a.) der DB zuzuordnen ist.</p>
</blockquote><p>Das PDF, das Du als Ergänzung angehängt hast, ist sehr interessant, danke!</p>
<p>Allerdings, Beförderercode 1080 ... Gibt der nicht lediglich an, wer Dir das Ticket verkauft hat? :) Also wenn er oben links auf der Fahrkarte steht. Und wenn er in einer Wegangabe auf dem Ticket steht, gibt er eben an, wo die (tarifliche) Ländergrenze liegt.</p>
<p>Woran machst Du ansonsten fest, dass die SNCB zwischen Aachen Hbf und Aachen Süd (Gr) als &quot;1080&quot; fährt?</p>
<blockquote><blockquote><p>&quot;1. Geltungsbereich<br />
1.1 Anwendungsbereich<br />
Die Tarifbestimmungen gelten auf allen Linien der Verkehrsunternehmen, die in den folgenden Verkehrsverbünden/-gemeinschaften zusammengeschlossen sind:<br />
[...]<br />
Aachener Verkehrsverbund (AVV), [...]&quot; (Tarifbestimmungen NRW-Tarif)</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Neben 1.1 gibt es noch 1.2 und 1.3 Dort heißt es</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>(...) sowie in allen Zügen des Nahverkehrs (SPNV), z.B. die Produktklasse C der DB AG: RegionalExpress (RE), RegionalBahn (RB), S-Bahn (S), innerhalb von NRW sowie der in Anhang 1a genannten Städte und Gemeinden. (...)</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Wenn 1.2 und 1.3 neben 1.1 gelten, ist es kein Problem. Wenn 1.1 übergeordnet sein soll, ergibt sich zumindest ein Zweifel in den Tarifbestimmungen, gesetz dem Fall, es gibt Nahverkehrszüge von Unternehmen in NRW, die nicht in einem der neun Verkehrsverbünde zusammengschlossen sind.</p>
</blockquote><p>Dieser Widerspruch zwischen 1.2/1.3 vs. 1.1 ergibt sich meines Erachtens aus folgendem: Ein Tarif kann nur für denjenigen gelten, der ihn anerkennt bzw. vertraglich/gesetzlich verpflichtet ist, ihn zu akzeptieren. 1.1 erklärt den Umstand, dass die Verkehrsverbünde den NRW-Tarif unter sich ausgehandelt und beschlossen haben, und dass er damit in jedem Fall für sie und ihre Mitgliedsunternehmen gilt.</p>
<p>1.2/1.3 hingegen tragen meines Erachtens dem Umstand Rechnung, dass der SPNV von den Verkehrsverbünden bestellt/ausgeschrieben wird, auch oder gerade gegenüber Dritten. Damit kann es eben vorkommen, dass Firmen mit der Durchführung beauftragt werden, die nicht per se Mitglieder der Verkehrsverbünde sind. Die Tarife gelten dann dort trotzdem, weil es einfach vetraglich so seitens der Verbünde vorgeschrieben wird. Diese Firmen fallen dann aber eben nicht in die Definition nach 1.1.</p>
<p>Du magst sagen, das ist Spekulation meinerseits, da es dort nicht explizit steht, aber ich denke, es taugt als plausible Erklärung für diese (in der Tat dämlich widersprüchliche) Formulierung.</p>
<p>Und ja, es gibt ja keine Verträge zu Lasten Dritter. Wenn also jemand mit seinem Bähnchen in NRW herumfährt und nicht Mitglied in einem der Verkehrsverbünde ist, und noch dazu mit keinem Verkehrsverbund oder &quot;Aufgabenträger&quot; etc. einen Vertrag abgeschlossen hat, dann ist er auch keinem Verbundtarif unterworfen. Man kann dann natürlich ganz trefflich darüber streiten, ob es sich überhaupt um SPNV in dem Sinne handelt, wie ihn das Land NRW - tariflich - versteht. :-)</p>
<blockquote><p>Auch die DB bezeichnet den RE29 <a href="http://kursbuch.bahn.de/hafas/kbview.exe/dn/KB480_H_Taeglich_nur_11032012_08122012_G02042012.pdf?filename=KB480_H_Taeglich_nur_11032012_08122012_G02042012.pdf&amp;orig=sS">implizizt</a> als ihren Zug.</p>
</blockquote><p>Da vertrete ich eine andere Meinung - ich sehe in der zitierten Kursbuchseite nichts, woraus hervorginge, dass das ein Zug der DB ist. Eine &quot;RE-irgendwas&quot;-Bezeichnung macht doch aus einem Zug noch keinen Zug der DB, oder? Und eine Aufnahme in's Kursbuch ja doch eher auch nicht.</p>
<p>Gut, wie dem auch sei - ob der RE29 wirklich im Namen von DB Regio fährt und dort der NRW-Tarif Anwendung finden kann, und sei es auch nur auf den paar Kilometern zwischen Aachen Hbf und Aachen Süd (Gr), sollte ja die SNCB wissen. Soll man denen aus Spaß mal einen Brief schreiben? Falls nämlich die Antwort kommt &quot;ja klar&quot;, könnte man als nächstes anregen, dass die selbiges explizit irgendwo hinschreiben, z.B. in ihre eigenen Tarifregeln oder in den Übergangstarif Lüttich.</p>
<p>Wäre das mal eine Idee?</p>
<blockquote><p>Die Begründung der NRW-Tarif-Fachleute war jedoch nicht wie von dir genannt, sondern etwa &quot;es sind ja keine Tarifgrenzpunkte&quot; definiert. Für die Grenzen zu Bundesländern ergibt sich damit de facto die Gültigkeit nur bis zum letzten Bahnhof, für die Staatsgrenzen jedoch nicht.</p>
</blockquote><p>Ich bin mehr und mehr dafür, die SNCB zu behelligen. Das gibt einen Spaß, wenn man dann irgendwann den NRW-Tarif-Juristen schreiben kann &quot;ja alles sehr lustig, aber ihre Auskunft ist von der Realität überholt worden&quot;.</p>
<p>Viele Grüße,</p>
<p>  ChrisAC</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=175842</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=175842</guid>
<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 10:16:26 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>ChrisAC</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ergänzung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Um aus dem Reich der Spekulationen zu kommen:</p>
<p><a href="http://www.fachportal.nahverkehr.nrw.de/fileadmin/download_in_text/org_lprogramm/SPNV_NRW_Vergaben_2012_v2.pdf">http://www.fachportal.nahverkehr.nrw.de/fileadmin/download_in_text/org_lprogramm/SPNV_N...</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=175837</link>
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<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 09:26:09 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
</item>
<item>
<title>NRW-Tarif-Juristen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich denke, das hängt in allererster Linie davon ab, welches Verkehrsmittel man benutzt.</p>
<p>Ein Tarif kann meines Erachtens ja nur dann gelten, wenn der Betreiber des Verkehrsmittels ihn anerkennt. Nimm als Beispiel den RE29, betrieben von der SNCB. Wäre die SNCB Mitglied des AVV, dann würde im RE29 uneingeschränkt der AVV-Tarif gelten, und auch der NRW-Tarif. Warum? Siehe hier:</p>
</blockquote><p>Die NMBS sind s.i.w. kein Verkehrsunternehmen in Deutschland, bis zur Grenze wird der Zug von der DB Regio NRW betrieben, wenigstens pro forma. Es wird der Beförderercode 1080 verwendet, der (u.a.) der DB zuzuordnen ist.</p>
<blockquote><p>&quot;1. Geltungsbereich<br />
1.1 Anwendungsbereich<br />
Die Tarifbestimmungen gelten auf allen Linien der Verkehrsunternehmen, die in den folgenden Verkehrsverbünden/-gemeinschaften zusammengeschlossen sind:<br />
[...]<br />
Aachener Verkehrsverbund (AVV), [...]&quot; (Tarifbestimmungen NRW-Tarif)</p>
</blockquote><p>Neben 1.1 gibt es noch 1.2 und 1.3 Dort heißt es</p>
<blockquote><p>(...) sowie in allen Zügen des Nahverkehrs (SPNV), z.B. die Produktklasse C der DB AG: RegionalExpress (RE), RegionalBahn (RB), S-Bahn (S), innerhalb von NRW sowie der in Anhang 1a genannten Städte und Gemeinden. (...)</p>
</blockquote><p>Wenn 1.2 und 1.3 neben 1.1 gelten, ist es kein Problem. Wenn 1.1 übergeordnet sein soll, ergibt sich zumindest ein Zweifel in den Tarifbestimmungen, gesetz dem Fall, es gibt Nahverkehrszüge von Unternehmen in NRW, die nicht in einem der neun Verkehrsverbünde zusammengschlossen sind. Auch die DB bezeichnet den RE29 <a href="http://kursbuch.bahn.de/hafas/kbview.exe/dn/KB480_H_Taeglich_nur_11032012_08122012_G02042012.pdf?filename=KB480_H_Taeglich_nur_11032012_08122012_G02042012.pdf&amp;orig=sS">implizizt</a> als ihren Zug. </p>
<p>Die Begründung der NRW-Tarif-Fachleute war jedoch nicht wie von dir genannt, sondern etwa &quot;es sind ja keine Tarifgrenzpunkte&quot; definiert. Für die Grenzen zu Bundesländern ergibt sich damit de facto die Gültigkeit nur bis zum letzten Bahnhof, für die Staatsgrenzen jedoch nicht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=175834</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=175834</guid>
<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 09:21:11 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
</item>
<item>
<title>NRW-Tarif-Juristen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<blockquote><blockquote><p>Sorry, ich raff's gerade nicht (blame it on the time of day). Was hast Du denn versucht, bzw. was könnte man versuchen wollen? Einen Einzelfahrschein z.B. von Köln nach Aachen Süd(Gr) für Regionalverkehrszüge zu kriegen, und das geht dann nicht? (Gut, vielleicht doofes Beispiel, da mir gerade nicht einfallen will, was mir so ein Fahrschein bringen würde, aber, nehmen wir einfach mal an, man will so einen haben.) Oder geht es um etwas anderes?</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Es geht darum, dass man mit einer Netzkarte Niederlande oder Belgien nach deren Ansicht noch eine Fahrkarte letzter Bahnhof - Grenze braucht, nach meiner nicht, da das Ticket (zum Bsp. SchönerTagTicketNRW) ja in ganz NRW gültig ist.</p>
</blockquote><p>Ich denke, das hängt in allererster Linie davon ab, welches Verkehrsmittel man benutzt.</p>
<p>Ein Tarif kann meines Erachtens ja nur dann gelten, wenn der Betreiber des Verkehrsmittels ihn anerkennt. Nimm als Beispiel den RE29, betrieben von der SNCB. Wäre die SNCB Mitglied des AVV, dann würde im RE29 uneingeschränkt der AVV-Tarif gelten, und auch der NRW-Tarif. Warum? Siehe hier:</p>
<p>&quot;1. Geltungsbereich<br />
1.1 Anwendungsbereich<br />
Die Tarifbestimmungen gelten auf allen Linien der Verkehrsunternehmen, die in den folgenden Verkehrsverbünden/-gemeinschaften zusammengeschlossen sind:<br />
[...]<br />
Aachener Verkehrsverbund (AVV), [...]&quot; (Tarifbestimmungen NRW-Tarif)</p>
<p>Bei der SNCB handelt es sich allerdings gerade nicht um ein Verkehrsunternehmen, das sich mit irgendjemandem im Rahmen des AVV zusammengeschlossen hätte. Folglich gilt auf den Linien der SNCB, also dem RE29, nicht der NRW-Tarif, sofern nicht die SNCB als Verkehrsunternehmen ihn ausdrücklich anerkennt.</p>
<p>Gleichwohl hat die SNCB mit dem AVV einen besonderen Tarif für den RE29 (&quot;Übergangstarif Lüttich&quot;) vereinbart, der Inhabern von Zeitfahrausweisen des AVV, die das Stammgebiet Aachen einschließen, zugesteht, dass der Abschnitt von Aachen Hbf bis Aachen Süd (Gr) darin tariflich enthalten ist. Das ist aber meines Erachtens eine Sonderregel, die explizit vereinbart wurde und im Übergangstarif Lüttich vereinbart ist.</p>
<p>In Bezug auf den RE29 denke ich mir also, dass dort SchönerTagTickets NRW nur dann gelten können, wenn die SNCB, auf welche Art auch immer, den NRW-Tarif anerkennt. (Ob das auch indirekt geht, indem sie z.B. sagen würden &quot;wir erkennen die Tarifstruktur von DB Regio NRW an&quot;, oder so etwas, entzieht sich meiner Kenntnis. Ebenso weiß ich nicht, ob die SNCB selbiges tut. Ich denke nicht.)</p>
<p>Ich stimme Dir zu, dass es etwas albern ist, wenn der NRW-Tarif als &quot;in ganz NRW gültig&quot; beworben wird, denn der Abschnitt zwischen Aachen Hbf und Aachen Süd (Gr) liegt ohne Zweifel in NRW. Jedoch sagen die Tarifbestimmungen des NRW-Tarifs klar und deutlich, dass er nur auf den Linien bestimmter Verkehrsunternehmen gilt. Damit sind dann eben 99% der Fälle abgedeckt, aber sicherlich nicht alle.</p>
<p>Lösungsansatz? SNCB und AVV bitten, Pauschalpreistickets des NRW-Tarifs im Übergangstarif Lüttich zu erwähnen. Sind nur ein paar Buchstaben. Mit den NRW-Tarif-Juristen würde ich da nicht reden. :-)</p>
<p>Grüße,</p>
<p>  ChrisAC</p>
<p>P.S.: Die Situation in bezug auf Herzogenrath &lt;-&gt; Heerlen hab ich mir jetzt nicht angesehen - da kann das ganz anders sein.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=175830</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=175830</guid>
<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 09:09:43 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>ChrisAC</dc:creator>
</item>
<item>
<title>OT: Mitarbeiter d. ServicePoints = Verbundbeschäftigte? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><blockquote><p>Ich würde versuchen, mir immer etwas Schriftliches geben zu lassen. Nicht, dass es dann in der WFB heißt, dass die ServicePoint-Mitarbeiter ja viel erzählen könnten.</p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p><br />
Der Mitarbeiter am ServicePoint hat mir netterweise und unaufgefordert ein Vermerk auf das Ticket gemacht. Ich wurde dann in der Westfalenbahn aber nicht kontolliert.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
In fast allen Verkehrsverbünden machen handschriftliche Änderungen das Ticket ungültig...</p>
</blockquote><p>Es geht ja auch eben <strong>nicht</strong> um Verbundtickets. Und die Frage ist, ob das Verkehrsunternehmen, nicht aber der Kunde, auf einer Verbundfahrkarte wirklich nichts bescheinigen darf?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=175767</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=175767</guid>
<pubDate>Tue, 03 Apr 2012 17:45:47 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
</item>
<item>
<title>NRW-Tarif-Juristen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><blockquote><p>Hmmm, kannst Du da ein konkretes Beispiel nennen? Ich hab grob im Hinterkopf, dass da irgendwas blöd / unsymmetrisch geregelt war, aber find es gerade nicht.</p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p><br />
Eigentlich alle Strecken außer über Emmerich (mangels Fernverkehr). &quot;Alle Nahverkehrszüge in NRW&quot; heißt für mich auch ganz NRW und mir wäre kein Abkommen bekannt, dass Aachen Hbf - Aachen Süd Grenze, Herzogenrath - Herzogenrath Grenze, Kaldenkirchen - Venlo Grenze und Gronau(Westf) - Gronau(Westf) Grenze nicht mehr zu NRW gehören. Analog Ländertickets (Fahrschein ab dem letzten Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich), wo der Abschnitt letzter Haltebahnhof - Landesgrenze auch noch zum entsprechenden Land gehört. Aber das ist eine andere Baustelle, denn da ist es wenigstens im Tarif festgelegt, auch wenn man sich da wieder fragen kann, ob diese Klausel (&quot;doch nicht gültig im ganzen Bundesland&quot;) als überraschend anzusehen ist.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Sorry, ich raff's gerade nicht (blame it on the time of day). Was hast Du denn versucht, bzw. was könnte man versuchen wollen? Einen Einzelfahrschein z.B. von Köln nach Aachen Süd(Gr) für Regionalverkehrszüge zu kriegen, und das geht dann nicht? (Gut, vielleicht doofes Beispiel, da mir gerade nicht einfallen will, was mir so ein Fahrschein bringen würde, aber, nehmen wir einfach mal an, man will so einen haben.) Oder geht es um etwas anderes?</p>
</blockquote><p>Es geht darum, dass man mit einer Netzkarte Niederlande oder Belgien nach deren Ansicht noch eine Fahrkarte letzter Bahnhof - Grenze braucht, nach meiner nicht, da das Ticket (zum Bsp. SchönerTagTicketNRW) ja in ganz NRW gültig ist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=175766</link>
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<pubDate>Tue, 03 Apr 2012 17:44:25 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Der Kugelschreiber des Grauens: Baden-Baden calls... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><blockquote><p>Ich würde versuchen, mir immer etwas Schriftliches geben zu lassen. Nicht, dass es dann in der WFB heißt, dass die ServicePoint-Mitarbeiter ja viel erzählen könnten.</p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p><br />
Der Mitarbeiter am ServicePoint hat mir netterweise und unaufgefordert ein Vermerk auf das Ticket gemacht. Ich wurde dann in der Westfalenbahn aber nicht kontolliert.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
In fast allen Verkehrsverbünden machen handschriftliche Änderungen das Ticket ungültig...</p>
</blockquote><p>... allerdings würde ich mich den Kontrolleuren und erst recht Baden-Baden gegenüber auf den obrigkeitsstaatsgenetisch in jedem Bundesbürger irgendwo verdrahteten Standpunkt stellen, dass eine per Servicepointstempel autorisierte Eintragung auf einem Fahschein keineswegs &quot;handschriftlich&quot; sondern vielmehr &quot;amtlich&quot; ist - egal bei wem der Stempelschwinger seinen Arbeitsvertrag unterschrieben hat und ob er sich mit der alten Adler, einem geklauten GEZ-Kuli oder mit dokumentenechter Fingermalfarbe auf meiner Fahrkarte verewigt hat.</p>
<p>Wenn der Kontrolleur wegen dieses Standpunkts meinen Ausweis nicht zu sehen bekäme und die Bahnpolizei hinzubäte, würde wahrscheinlich spätestens die diesen meinen Standpunkt auch autorisieren. Alles andere wäre überraschend.</p>
<p>Grundsätzlich hast Du aber natürlich recht</p>
<p> unterschreibt sein nächstes Wochenendticket lieber mit dem Fuß<br />
 fjk</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 03 Apr 2012 07:04:20 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>fjk</dc:creator>
</item>
<item>
<title>OT: Mitarbeiter d. ServicePoints = Verbundbeschäftigte? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Ich würde versuchen, mir immer etwas Schriftliches geben zu lassen. Nicht, dass es dann in der WFB heißt, dass die ServicePoint-Mitarbeiter ja viel erzählen könnten.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Der Mitarbeiter am ServicePoint hat mir netterweise und unaufgefordert ein Vermerk auf das Ticket gemacht. Ich wurde dann in der Westfalenbahn aber nicht kontolliert.</p>
</blockquote><p>In fast allen Verkehrsverbünden machen handschriftliche Änderungen das Ticket ungültig...</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 03 Apr 2012 06:32:59 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Giovanni</dc:creator>
</item>
<item>
<title>NRW-Tarif-Juristen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Hmmm, kannst Du da ein konkretes Beispiel nennen? Ich hab grob im Hinterkopf, dass da irgendwas blöd / unsymmetrisch geregelt war, aber find es gerade nicht.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Eigentlich alle Strecken außer über Emmerich (mangels Fernverkehr). &quot;Alle Nahverkehrszüge in NRW&quot; heißt für mich auch ganz NRW und mir wäre kein Abkommen bekannt, dass Aachen Hbf - Aachen Süd Grenze, Herzogenrath - Herzogenrath Grenze, Kaldenkirchen - Venlo Grenze und Gronau(Westf) - Gronau(Westf) Grenze nicht mehr zu NRW gehören. Analog Ländertickets (Fahrschein ab dem letzten Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich), wo der Abschnitt letzter Haltebahnhof - Landesgrenze auch noch zum entsprechenden Land gehört. Aber das ist eine andere Baustelle, denn da ist es wenigstens im Tarif festgelegt, auch wenn man sich da wieder fragen kann, ob diese Klausel (&quot;doch nicht gültig im ganzen Bundesland&quot;) als überraschend anzusehen ist.</p>
</blockquote><p>Sorry, ich raff's gerade nicht (blame it on the time of day). Was hast Du denn versucht, bzw. was könnte man versuchen wollen? Einen Einzelfahrschein z.B. von Köln nach Aachen Süd(Gr) für Regionalverkehrszüge zu kriegen, und das geht dann nicht? (Gut, vielleicht doofes Beispiel, da mir gerade nicht einfallen will, was mir so ein Fahrschein bringen würde, aber, nehmen wir einfach mal an, man will so einen haben.) Oder geht es um etwas anderes?</p>
<p>Grüße,</p>
<p>  ChrisAC</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=175674</link>
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<pubDate>Tue, 03 Apr 2012 03:02:37 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>ChrisAC</dc:creator>
</item>
<item>
<title>NRW-Tarif-Juristen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Sie vertreten zum Beispiel die Ansicht, dass erheblich ermäßigte Fahrkarten nicht als solche im Tarif gekennzeichnet werden müssen obwohl das Eisenbahn-Bundesamt ganz klar davon ausgeht.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Nehme ich da eine leichte Frustration / Abneigung wahr? ;-)</p>
</blockquote><p>Ich empfinde es allgemein als unpraktischer, mir eine IC-Fahrkarte mit Umweg über das EBA als direkt erstatten zu lassen. - Zumal es ja die NRW-Mobilitätsgarantie gibt, die relativ gleichbedeutend mit der 20-Minuten-Regelung der Fahrgastrechteverordnung ist.</p>
<blockquote><p><br />
Im Ggs. zu dem Problem, dass sie unfähig sind, zu definieren, was jetzt &quot;erheblich ermäßigte&quot; Fahrkarten sind, finde ich es immerhin gut, dass sie zum Thema Fernverkehrs-Fahrkarten-Nutzung statt einer NRW-Tarif-Fahrkarte eine eindeutige Regelung veröffentlicht haben. Mir scheint, das ist in diesem verworrenen Kapital die rühmliche Ausnahme.</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Oder dass der NRW-Tarif im Verkehr nach Belgien und den Niederlanden nur zum letzten Haltebahnhof (Ausnahme bei gewissen Fken natürlich Enschede und Venlo) und nicht bis zur Staatsgrenze=Grenztarifpunkt gelte, obwohl im Tarif ohne Einschränkung sinngemäß die Gültigkeit in Zügen innerhalb Nordrhein-Westfalens geregelt ist.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Hmmm, kannst Du da ein konkretes Beispiel nennen? Ich hab grob im Hinterkopf, dass da irgendwas blöd / unsymmetrisch geregelt war, aber find es gerade nicht.</p>
</blockquote><p>Eigentlich alle Strecken außer über Emmerich (mangels Fernverkehr). &quot;Alle Nahverkehrszüge in NRW&quot; heißt für mich auch ganz NRW und mir wäre kein Abkommen bekannt, dass Aachen Hbf - Aachen Süd Grenze, Herzogenrath - Herzogenrath Grenze, Kaldenkirchen - Venlo Grenze und Gronau(Westf) - Gronau(Westf) Grenze nicht mehr zu NRW gehören. Analog Ländertickets (Fahrschein ab dem letzten Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich), wo der Abschnitt letzter Haltebahnhof - Landesgrenze auch noch zum entsprechenden Land gehört. Aber das ist eine andere Baustelle, denn da ist es wenigstens im Tarif festgelegt, auch wenn man sich da wieder fragen kann, ob diese Klausel (&quot;doch nicht gültig im ganzen Bundesland&quot;) als überraschend anzusehen ist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=175672</link>
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<pubDate>Mon, 02 Apr 2012 23:50:24 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
</item>
<item>
<title>NRW-Tarif-Juristen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>ob NRW-Tarif-Juristen mit dieser Meinung alleine stehen oder nicht.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Sie vertreten zum Beispiel die Ansicht, dass erheblich ermäßigte Fahrkarten nicht als solche im Tarif gekennzeichnet werden müssen obwohl das Eisenbahn-Bundesamt ganz klar davon ausgeht.</p>
</blockquote><p>Nehme ich da eine leichte Frustration / Abneigung wahr? ;-)</p>
<p>Im Ggs. zu dem Problem, dass sie unfähig sind, zu definieren, was jetzt &quot;erheblich ermäßigte&quot; Fahrkarten sind, finde ich es immerhin gut, dass sie zum Thema Fernverkehrs-Fahrkarten-Nutzung statt einer NRW-Tarif-Fahrkarte eine eindeutige Regelung veröffentlicht haben. Mir scheint, das ist in diesem verworrenen Kapital die rühmliche Ausnahme.</p>
<blockquote><p>Oder dass der NRW-Tarif im Verkehr nach Belgien und den Niederlanden nur zum letzten Haltebahnhof (Ausnahme bei gewissen Fken natürlich Enschede und Venlo) und nicht bis zur Staatsgrenze=Grenztarifpunkt gelte, obwohl im Tarif ohne Einschränkung sinngemäß die Gültigkeit in Zügen innerhalb Nordrhein-Westfalens geregelt ist.</p>
</blockquote><p>Hmmm, kannst Du da ein konkretes Beispiel nennen? Ich hab grob im Hinterkopf, dass da irgendwas blöd / unsymmetrisch geregelt war, aber find es gerade nicht.</p>
<p><br />
Grüße,</p>
<p>  ChrisAC</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=175671</link>
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<pubDate>Mon, 02 Apr 2012 23:45:57 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>ChrisAC</dc:creator>
</item>
<item>
<title>OT: Mitarbeiter d. ServicePoints = Verbundbeschäftigte? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich würde versuchen, mir immer etwas Schriftliches geben zu lassen. Nicht, dass es dann in der WFB heißt, dass die ServicePoint-Mitarbeiter ja viel erzählen könnten.</p>
</blockquote><p>Der Mitarbeiter am ServicePoint hat mir netterweise und unaufgefordert ein Vermerk auf das Ticket gemacht. Ich wurde dann in der Westfalenbahn aber nicht kontolliert.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=175655</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=175655</guid>
<pubDate>Mon, 02 Apr 2012 20:49:00 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>ICE35</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Genau das war's. Danke für den Link! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color:#fff;">.</span></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=175650</link>
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<pubDate>Mon, 02 Apr 2012 20:13:44 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Sören Heise</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ergänzung: Von/nach OS Anerkenn. d. NRW-Tarifes (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[- kein Text -]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=175645</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=175645</guid>
<pubDate>Mon, 02 Apr 2012 20:00:54 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>michael_seelze</dc:creator>
</item>
<item>
<title>OT: Mitarbeiter d. ServicePoints = Verbundbeschäftigte? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo,</p>
<p>du meinst bestimmt mein <a href="index.php?id=153100" class="internal">hier</a> beschriebenes Erlebnis in der Nordwestbahn. <br />
Aufgrund dieses Erlebnisses habe ich gestern vor der Reise von Osnabrück nach Münster lieber beim Service-Point nachgefragt. Dort ist es trotz Verbundtarifs möglich mit IC-Ticket auch die Westfalenbahn zu nutzen.</p>
</blockquote><p>Ich würde versuchen, mir immer etwas Schriftliches geben zu lassen. Nicht, dass es dann in der WFB heißt, dass die ServicePoint-Mitarbeiter ja viel erzählen könnten.<br />
Die Strecke Osnabrück-Münster ist doch tariflich in die VGM einbezogen.<br />
Andererseits liegt Osnabrück außerhalb des Landes NRW. Also kann mit den Fahrkarten des NRW-plus-Tarifes (in diesem Fall FV-Fahrkarte)die Strecke Osnabrück-Münster zu den BB der Bahn zurücklegen (vgl. Anlage 9 zum NRW-Tarif.)<br />
Damit man nun nicht in einem Zirkelbezug zu den BB Personenverkehr, Punkt 1.4 landet,<br />
kann man festhalten, dass die Verkehrsgemeinschaft Münsterland und die Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS) <strong>zwei</strong> Verkehrsgemeinschaften sind und somit die Fahrt mit dem NV nicht nur in einer Verkehrsgeminschaft stattfindet, obgleich der Geltungsbereich des Münsterlandtarifs bis Osnabrück reicht (vgl. Anlage 12 der VGM-Tarifbestimmungen) oder auch <a href="http://www.westfalenbahn.de/dl/aktuelles/TarifgebietedesTeutoburger-Wald-Netzes.pdf">diese Übersicht des WFB</a>.<br />
Die WFB wendet lt. ihrer Website die BB der DB und des NRW-Tarifs an.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=175637</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=175637</guid>
<pubDate>Mon, 02 Apr 2012 19:46:01 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>michael_seelze</dc:creator>
</item>
<item>
<title>NRW-Tarif-Juristen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>ob NRW-Tarif-Juristen mit dieser Meinung alleine stehen oder nicht.</p>
</blockquote><p>Sie vertreten zum Beispiel die Ansicht, dass erheblich ermäßigte Fahrkarten nicht als solche im Tarif gekennzeichnet werden müssen obwohl das Eisenbahn-Bundesamt ganz klar davon ausgeht.</p>
<p>Oder dass der NRW-Tarif im Verkehr nach Belgien und den Niederlanden nur zum letzten Haltebahnhof (Ausnahme bei gewissen Fken natürlich Enschede und Venlo) und nicht bis zur Staatsgrenze=Grenztarifpunkt gelte, obwohl im Tarif ohne Einschränkung sinngemäß die Gültigkeit in Zügen innerhalb Nordrhein-Westfalens geregelt ist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=175633</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=175633</guid>
<pubDate>Mon, 02 Apr 2012 19:21:43 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
</item>
</channel>
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