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<title>ICE-Treff - Schifffahrtsanteil: Rücktritt bis 24 Stunden vor der Reise</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
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<title>Schifffahrtsanteil: Rücktritt bis 24 Stunden vor der Reise (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich möchte lediglich nicht, dass die neue Fahrkarte 1 Tag vorher nicht mehr umtauschbar wäre, wenn ich sie schon jetzt kaufe. Durch den Passus ist das ja jetzt hinfällig geworden.</p>
</blockquote><p>Rücktritt ist aus meiner Sicht nicht mit Umtausch gleichzusetzen. Könnte der DB-Anteil der vermutlich erforderlichen neuen FK dann nicht teurer sein?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=162997</link>
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<pubDate>Sun, 08 Jan 2012 15:03:42 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>michael_seelze</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schifffahrtsanteil: Rücktritt bis 24 Stunden vor der Reise (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Du hast Recht. Ich hatte die beiden Absätze irgendwie vermischt.<br />
Aber in Deinem Fall möchtest Du ja wahrscheinlich recht bals eine neue FK kaufen und die alte zurückgegeben haben; oder möchtest Du es tatsächlich erst 24 Stunden vor der Reise tun ?</p>
</blockquote><p>Das stimmt; nein, nicht erst 24 Stunden vorher. Ich möchte lediglich nicht, dass die neue Fahrkarte 1 Tag vorher nicht mehr umtauschbar wäre, wenn ich sie schon jetzt kaufe. Durch den Passus ist das ja jetzt hinfällig geworden.</p>
<p>LG, ICE 1612</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=162980</link>
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<pubDate>Sun, 08 Jan 2012 12:17:29 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>ICE 1612</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schifffahrtsanteil: Rücktritt bis 24 Stunden vor der Reise (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Du hast Recht. Ich hatte die beiden Absätze irgendwie vermischt.<br />
Aber in Deinem Fall möchtest Du ja wahrscheinlich recht bals eine neue FK kaufen und die alte zurückgegeben haben; oder möchtest Du es tatsächlich erst 24 Stunden vor der Reise tun ?</p>
<p>Weiß sonst noch jemand etwas zu den Erstattungsbestimmungen im Tfv 688 &quot;Nordseeinseltarif&quot;?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=162976</link>
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<pubDate>Sun, 08 Jan 2012 11:28:32 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>michael_seelze</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Kann ich denn nun das Ticket &quot;normal&quot; erstatten? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Was die Schiffs- und Zugfahrt Bensersiel-Langeoog angeht, sehen die <a href="http://www.schiffahrt-langeoog.de/schiffahrt_abb.htm?ship=1">ABB</a> der Schifffahrt der Inselgemeine Langeoog unter §1 vor, dass Du deinen Rücktritt von der Reise gegenüber dem Beförderer einen Monat nach Kauf der FK (in Deinem Fall erfolgte der Kauf bei einer vom Beförderer zu diesem Zweck bestimmten Stelle, vgl. § 5) anzeigen musst. Dann erhälst du das volle Beförderungsentgeld erstattet.</p>
</blockquote><p>Ich habe selbst nochmal nachgeschaut, sehe das aber anders:</p>
<p>&quot;Reisende und Frachtteilnehmer sind bis zum Antritt der Reise <strong>jederzeit</strong> zum Rücktritt berechtigt. Sie erhalten das Beförderungsentgelt vollständig erstattet,<strong> wenn sie den Rücktritt spätestens 24 Stunden vor Beginn der Reise erklärt haben und die Ladung noch nicht an Bord ist</strong>.<br />
<strong>In allen anderen Fällen</strong> werden Fahrgeld und Fracht nur dann zurückerstattet, wenn der Vertragspartner ohne Verschulden (höhere Gewalt) an der Durchführung der Reise gehindert ist oder ohne eigenes Verschulden ein falsches Beförderungspapier gelöst hat. Der Rückerstattungsanspruch muss schriftlich binnen eines Monats nach Lösen der Beförderungspapiere beim Beförderer unter nachprüfbarer Darlegung des Rückerstattungsverlangens gemeldet werden. Für verlorengegangene Fahrausweise wird kein Ersatz geleistet und keine Rückerstattung gewährt. Ebenso erfolgt keine Erstattung für Reisen mit Verkehrsmitteln Dritter.&quot;</p>
<p>LG, ICE 1612</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=162971</link>
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<pubDate>Sun, 08 Jan 2012 11:04:33 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>ICE 1612</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Kann ich denn nun das Ticket &quot;normal&quot; erstatten? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Was die Schiffs- und Zugfahrt Bensersiel-Langeoog angeht, sehen die <a href="http://www.schiffahrt-langeoog.de/schiffahrt_abb.htm?ship=1">ABB</a> der Schifffahrt der Inselgemeine Langeoog unter §1 vor, dass Du deinen Rücktritt von der Reise gegenüber dem Beförderer einen Monat nach Kauf der FK (in Deinem Fall erfolgte der Kauf bei einer vom Beförderer zu diesem Zweck bestimmten Stelle, vgl. § 5) anzeigen musst. Dann erhälst du das volle Beförderungsentgeld erstattet.<br />
Da Du deine FK bei der DB erworben hast, vermute ich, dass für die Erstattung auch die DB zuständig ist.<br />
Leider ist das Tfv 688 (Nordseeinseltarif) im Internet nicht aufzufinden. GGf. könnte man Tarifeinsicht im RZ verlangen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=162847</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=162847</guid>
<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 23:28:08 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>michael_seelze</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kann ich denn nun das Ticket &quot;normal&quot; erstatten? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[- kein Text -]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=162832</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=162832</guid>
<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 22:02:37 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>ICE 1612</dc:creator>
</item>
<item>
<title>! Allzweckwaffe Anfangsstrecke (da hamm wa uns geschnitten) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Wenn am Zustiegsbahnhof kein Fahrkartenkauf entsprechend der EVO möglich ist (z.B. bei defekten Automat), hat das Eisenbahnverkehrsunternehmen selbstverständlich einen Anspruch auf den regulären Fahrpreis (ohne Bordpreis) gegen Beleg / Fahrschein.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Wie ist das denn eigentlich? - Der Bordpreis wird ja gemäß BB nicht fällig, wenn kein zur Bargeldannahme fähiger Automat betriebsbereit war und kein Reisezentrum geöffnet hat. Schließe ich daraus, dass der Bordpreis auf Umwegfahrscheine und nur im RZ erhältliche Fahrscheine dennoch fällig wird, wenn ein Automat vorhanden ist, der zwar Bargeld nimmt? Ist es also völlig gleichgültig, ob der Automat tatsächlich das gewünschte Angebot auch vertrieben hätte?</p>
</blockquote><p>Diese &quot;Unstimmigkeit&quot; setzt sich mit der seltsamen Bordpreisregel bei Produkt- vs. Klassenübergängen fort. <br />
Im Allgemeinen wird bei so nicht erhältlichen Fahrscheinen auf die &quot;Anfangsstrecke&quot; verwiesen, die es* im beschriebenen Fall ja wohl auch tun sollte - die es bei den in Rede stehenden funktionierenden NTA aber auch nicht gibt.</p>
<p>Ein reichlich theoretisches Taschenmesser demnach...</p>
<p> klappt den Korkenzieher zu<br />
 fjk </p>
<p>*) den Bordpreis verhindern</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=162734</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=162734</guid>
<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 13:17:52 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>fjk</dc:creator>
</item>
<item>
<title>? Bordpreis (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wenn am Zustiegsbahnhof kein Fahrkartenkauf entsprechend der EVO möglich ist (z.B. bei defekten Automat), hat das Eisenbahnverkehrsunternehmen selbstverständlich einen Anspruch auf den regulären Fahrpreis (ohne Bordpreis) gegen Beleg / Fahrschein.</p>
</blockquote><p>Wie ist das denn eigentlich? - Der Bordpreis wird ja gemäß BB nicht fällig, wenn kein zur Bargeldannahme fähiger Automat betriebsbereit war und kein Reisezentrum geöffnet hat. Schließe ich daraus, dass der Bordpreis auf Umwegfahrscheine und nur im RZ erhältliche Fahrscheine dennoch fällig wird, wenn ein Automat vorhanden ist, der zwar Bargeld nimmt? Ist es also völlig gleichgültig, ob der Automat tatsächlich das gewünschte Angebot auch vertrieben hätte?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=162729</link>
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<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 12:59:41 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Verhalten bei defektem Automat (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>PS (wegen meines Vorkaufs von Normalpreistickets): Ich wohne an einem Bahnhof in der Prärie, an dem es nur einen Automaten gibt, und wenn der mal wieder nicht geht, kann ich mich wochenlang mit dem Servicecenter Fahrgastrechte wegen 40 Euro rumschlagen. </p>
</blockquote><p>Wenn am Zustiegsbahnhof kein Fahrkartenkauf entsprechend der EVO möglich ist (z.B. bei defekten Automat), hat das Eisenbahnverkehrsunternehmen selbstverständlich einen Anspruch auf den regulären Fahrpreis (ohne Bordpreis) gegen Beleg / Fahrschein.<br />
Ein Anspruch auf Zahlung einer Strafgebühr ergibt sich nicht.</p>
<p>Als empfehlenswert gilt daher die &quot;Teilzahlung&quot; in Höhe des regulären Fahrpreises.</p>
<p>Ob sich aus dieser Situation überhaupt ein berechtigtes Interesse an den Personalien des Fahrgastes ergibt, wurde bislang nicht geklärt. Gerade bei bekannten Systemfehlern oder wenn der Zugbegleiter vor Abfahrt des Zuges angesprochen wird und so die Funktionsfähigkeit des Automaten persönlich überprüfen kann würde ich dies arg bezweifeln.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=162722</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=162722</guid>
<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 12:41:06 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Giovanni</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Normalpreisticket mit SEE-Verkehr: Umtauschkonditionen?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, liebes Forum,</p>
<p>gestern Abend habe ich mir am Automaten ein Normalpreisticket (mit BC50-Rabatt) von Norddeich nach Langeoog (mit Zug, Bus und Schiff) für den 4. April gekauft. Dummerweise wollte ich jedoch am 3. April fahren und bin versehentlich über die Datumsgrenze gerutscht.</p>
<p>Also bin ich nun damit ab ins Reisezentrum, das gerade menschenleer war. Dort beklagte sich der einzige anwesende DB-Mitarbeiter hinter dem Schalter zunächst (ich war das erste Mal bei ihm wegen eines Umtausches (!) erst zwei Tage zuvor wegen der Erstattung eines anderen Tickets, bei dem sich die Fahrt wegen Terminunpässlichkeiten um eine Woche verschoben hatte, gewesen), wieso ich immer falsche Tickets herausließe... Anschließend meinte er, dass die Erstattung &quot;nicht so einfach wäre&quot; und betrachtete die Fahrkarte eingehend, ohne etwas zu unternehmen. Da das mir schlichtweg zu dumm war, nahm ich die Fahrkarte und meinte zu ihm, ich würde sie einfach woanders erstatten lassen, und ging.</p>
<p>Meine Fragen:<br />
- Gibt es denn besondere Konditionen für solche Normalpreistickets oder kann man die wie andere auch ohne Bearbeitungsgebühr vor dem 1.Gültigkeitstag zurückgeben?<br />
- Ist das Verhalten des DB-Mitarbeiters gerechtfertigt?</p>
<p>PS (wegen meines Vorkaufs von Normalpreistickets): Ich wohne an einem Bahnhof in der Prärie, an dem es nur einen Automaten gibt, und wenn der mal wieder nicht geht, kann ich mich wochenlang mit dem Servicecenter Fahrgastrechte wegen 40 Euro rumschlagen. Deswegen kauf ich auch Normalpreistickets wochenweise im Voraus, wegen der Preiserhöhung im Dezember 2011 für den Zeitraum Januar-März 2012 ausnahmsweise auch monateweise.</p>
<p>LG, ICE 1612</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=162704</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=162704</guid>
<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 11:09:57 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>ICE 1612</dc:creator>
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