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<title>ICE-Treff - Doch mein Ernst</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Doch mein Ernst (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Darüber hinaus: Warum gehen denn alle davon aus, dass sich die Attentäter so hohl verhalten? Vielleicht packt er seine Sprengladungen mit dem mitgebrachten Vierkantschlüssel in aller Ruhe in die Toilettenschaltschränke hinter die Ganzkörperspiegel im ICE 3.</p>
</blockquote><p>In Bologna haben sie vor einigen Jahren mal die Bahnsteigunterführung mit einem Sprengsatz in einem Gepäckschliessfach zum Einsturz gebracht. Danach wurden in Italien alle Gepäckschliessfächer abgeschaltet und entfernt. Wir leiden auch heute noch darunter, dass man nicht mal kurz sein Gepäck bei einem Unterwegsaufenthalt wegschliessen kann, um die Stadt zu besichtigen. Es gibt zwar jetzt bediente Gepäckaufbewahrungen, aber die Schlangen davor sind nicht unerheblich. Die Gepäckaufbewahrungen nehmen auch nicht alles an: Bei einem Tagesausflug vom Hotel nach Mailand hätte ich gerne meinen Wintermantel in ein Schliessfach gepackt, statt dessen durfte ich den Rest des Tages schwitzen. </p>
<blockquote><p>Oder sieht ganz seriös aus und bittet Mitreisende, kurz auf den Koffer zu achten, während er ins Restaurant, zur Toilette, in die Lounge oder sontwohin geht.</p>
</blockquote><p>Ich lasse immer mein Gepäck (nicht meine Wertsachen) am Platz, wenn ich in den Speisewagen gehe. Wenn ich in einem Abteil sitze, bitte ich die Mitreisenden, auf mein Gepäck aufzupassen.<br />
In einem Abteil, in dem noch ein Koffer lag, aber niemand mehr drin sass, haben sich andere Reisende an den Schaffner gewand, dieser hat dann das Abteil mit dem Vierkant verriegelt. Der betreffende hatte seine liebe Mühe und Not, an seinem Zielort den Zug mit Gepäck zu verlassen.</p>
<p>Soll ich jetzt nicht mehr in den Speisewagen gehen?</p>
<p>Die Hoffnung, dass die Polizisten gerade im richtigen Moment zufällig zur Stelle sind, um mir zu helfen, halte ich für extrem unwahrscheinlich. Eine Ansage über Polizisten im Zug und die Bekanntgabe, wann sie aussteigen werden, halte ich geradezu für eine Einladung an Kriminelle.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=143457</link>
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<pubDate>Mon, 12 Sep 2011 09:01:23 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Azerty</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zollbeamte im Zug im Pennerlook/Alkoholikerauftritt normal.. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><a href="http://ice-treff.de/index.php?id=134074">http://ice-treff.de/index.php?id=134074</a></p>
</blockquote><p>Mist, wäre mir der Thread schon eher bekannt gewesen, hätte ich mir den hier gespaart. Wurden ja ähnliche Totschlag-Argumente bzw. Beleidigungen vorgebracht (&quot;Wer nix zu verbergen hat, muss jede Kontrolle/jedes Verhör/jede Durchsuchung gut finden&quot;, &quot;Wer Polizei- und/oder Zollstreifen im Zug für übertrieben hält, muss ja suspekt sein&quot; etc.).</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=142671</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=142671</guid>
<pubDate>Thu, 08 Sep 2011 09:02:11 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>kater_k</dc:creator>
</item>
<item>
<title>keine Wiedervereinigung! Klugscheiss -) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hi,</p>
<p>jetzt kommt mal der Klugscheissmodus.<br />
Im Sinne des Grundgesetzes gab es keine Wiedervereinigung.<br />
Sondern die Bundesländer im Bereich der damaligen DDR sind dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetreten.<br />
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Einigungsvertrag#Verwirklichung_der_Wiedervereinigung">http://de.wikipedia.org/wiki/Einigungsvertrag#Verwirklichung_der_Wiedervereinigung</a></p>
<p>Ansonsten hätte es wahrscheinlich einer neuer Verfassung bedurft die nicht Grundgesetz heisst!</p>
</blockquote><p>genau genommen sind die Bundesländer nicht beigetreten (die gab es noch nicht ganz), sondern die DDR.</p>
<p>...und fernab der Frage ob Art 23 oder Art 146,<br />
war es auch genau genommen real keine Wiedervereinigung, denn es wurde nichts vereinigt, was zuvor in der Ausgestalt schonmal zusammen war. Dazu fehlte ja einiges an Gebieten.<br />
Die Deutsche Einheit wurde vollendet, Deutschland wurde vereinigt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=142582</link>
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<pubDate>Wed, 07 Sep 2011 19:31:34 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Henrik</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bundespolizei-Streife im Zug (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Schlaue Leute wissen worauf sie antworten geben müssen und worauf nicht.<br />
Das ist wie mit Polizisten denen langweilig ist: &quot;Ach komm, dann machen wir das volle Programm Drogen-Screening!&quot;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=142564</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=142564</guid>
<pubDate>Wed, 07 Sep 2011 18:27:59 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Maggus</dc:creator>
</item>
<item>
<title>keine Wiedervereinigung! Klugscheiss -) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hi,</p>
<p>jetzt kommt mal der Klugscheissmodus.<br />
Im Sinne des Grundgesetzes gab es keine Wiedvereinigung.<br />
Sondern die Bundesländer im Bereich der damaligen DDR sind dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetreten.<br />
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Einigungsvertrag#Verwirklichung_der_Wiedervereinigung">http://de.wikipedia.org/wiki/Einigungsvertrag#Verwirklichung_der_Wiedervereinigung</a></p>
<p>Ansonsten hätte es wahrscheinlich einer neuer Verfassung bedurft die nicht Grundgesetz heisst!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=142563</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=142563</guid>
<pubDate>Wed, 07 Sep 2011 18:22:26 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Markus-P</dc:creator>
</item>
<item>
<title>(wieder OT) Grundgesetz und nicht Verfassung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>na, siehste. so siehst du das, und wirfst Dir dabei öffentlich auch nicht hier an Kopf, dass Du damit auf weiter Flur alleine stehen würdest.^^</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Ich habe meinen Standpunkt bei der Beitragserstellung dargestellt. - Und böse gemeint war es sicher nicht.</p>
</blockquote><p>das muss ja mit <em>böse</em> nichts zu tun haben, das wollte ich auch nicht unterstellt haben.</p>
<blockquote><blockquote><p>Mit dem letzten triffst Du ja sogar genau den Punkt.<br />
Wir haben unser Grundgesetz und nicht Verfassung, eben weil unser Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk nicht vom gesamten Deutschen Volke legitimiert werden konnte und lediglich für einen kleinen Teil Deutschlands galt.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Also steht und fällt die Frage, ob das Grundgesetz eine Verfassung ist oder nicht, mit der -persönlichen- Definition, ob eine Verfassung vom gesamten Volk, für das sie gilt, zu legitimieren ist.</p>
</blockquote><p>Das kannst Du -persönlich- sicherlich so sehen.</p>
<blockquote><blockquote><p>Der Art. 146 war also dafür gedacht, dass unser Grundgesetz nach Vollendung der staatlichen Deutschen Einheit durch eine richtig neue dann wahre Verfassung ersetzt wird und vom Deutschen Volk frei beschlossen wird.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Soweit richtig. - Lediglich wird im Art. 146 meines Erachtens mehr beschrieben, wann die Gültigkeit des Grundgesetzes erlischt und nicht, was eine Verfassung ist. Es scheint mir auch was kompliziert, dass sich ein Verfassungkonstrukt selbst als echte oder falsche Verfassung definieren kann.</p>
</blockquote><p>Nun, allein ihr Name spricht da schon eine deutliche Name, dann die Präambel etc.</p>
<blockquote><p>Eher noch gibt es keine manifestierte Definition und sie wird rein über Theorien definiert, was eine Verfassung ist und was nicht.</p>
</blockquote><p>das wiederum ist nichts Besonderes ..... an sich. s.o.</p>
<blockquote><blockquote><blockquote><p>Es wurde auch deshalb nicht Verfassung genannt, weil dies ja ursprünglich nicht mal für das gesamte deutsche Volk galt</p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p>Das ist Schwachsinn und peinlich, sowas zu schreiben.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Zitiere bitte ganz. - Das war die Inhaltswiedergabe des entsprechenden Artikels auf der Seite der Bundesregierung. Wende dich also mit deiner Kritik bitte dorthin. ;-)</p>
</blockquote><p>Deine Worte hab ich ganz zitiert.^^ Du hast die Aussage Deiner Quelle mit eigenen Worten übernommen.<br />
Das galt es inhaltlich anzusprechen.<br />
Die Seite dort ist mir unwichtig.</p>
<blockquote><blockquote><p>Der zehnte Beitrag stellt sehr gut dar, warum wir eben ein <em>Grundgesetz</em> haben und nicht Verfassung.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>... und erfüllt wenigstens die Funktionen, die eine Verfassung zu erfüllen hat.</p>
</blockquote><p>gewiss.</p>
<blockquote><p>Aber im Endeffekt glaube ich doch, dass wir beides eigentlich das gleiche meinen:</p>
</blockquote><p>mag durchaus sein.</p>
<blockquote><blockquote><p>Unser Grundgesetz ist quasi unsere Verfassung, ja.<br />
Sie heißt &quot;Grundgesetz&quot; und eben nicht &quot;Verfassung&quot;, stimmt genau.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Deine Ansicht ist also: In der Praxis/de facto ist das Grundgesetz also durchaus eine Verfassung, der Entstehungsgeschichte nach aber niemals als eine solche gedacht gewesen.</p>
</blockquote><p>....bzw. durchaus als Verfassung in Auftrag gegeben worden in dem Sinne, wie Du es beschrieben hast,<br />
vgl. auch die Eingangsworte des einen offiziellen <a href="http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/GrundgesetzGesetze/InformationenueberdasGrundgesetz/informationen-ueber-das-grundgesetz.html">Links</a> von Dir zur Entstehungsgeschichte,<br />
sie war aber nicht als Verfassung gemeint gewesen, sondern als Grundgesetz und trägt daher diesen Namen.</p>
<blockquote><p>Zur Namensfrage:</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><p>Es gab und gibt so auch keinen weltbewegenden.</p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p>Alleine der Name an sich ist schon ein weltbewegender Unterschied,</p>
</blockquote></blockquote><blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><p>Ein Land, welches seine Verfassung ohne die Hintergründe wie hier &quot;Grundgesetz&quot;, &quot;Staatsmanifest&quot; oder sonst wie nennt, würdest du alleine deshalb den Verfassungsstatus des Gesetzeswerks verneinen?</p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p>das ist irrelevant, darum gehts nicht.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
(letzter Beitrag jeweils von dir)</p>
<p>Ist es nun relevant, dass das Grundgesetz so heißt und nicht Verfassung oder nicht?</p>
</blockquote><p>genau, ja. ist es.</p>
<blockquote><p>Andersrum: Hätte der Parlamentarische Rat das GG &quot;Verfassung&quot; genannt, inkl. aller Klauseln, die das Provisorium unterstreichen, wärst du dann auch der Ansicht, diese Verfassung wäre keine echte Verfassung? Das Hauptargument, beschlossen von einem kleinen Teil für das Ganze, bliebe ja bestehen. Oder ist es eher stärkstes Indiz, dass etwas &quot;anders&quot; ist, dass der Parlamentarische Rat das Werk nicht Verfassung genannt hat?</p>
</blockquote><p>Die Frage stellt sich nicht.<br />
Es wurde aus eben guten Gründen Grundgesetz genannt und nicht Verfassung.<br />
Hätte es diese Gründe nicht gegeben, dann hätten wir sicher eine Verfassung und nicht Grundgesetz.<br />
Doch das ist müßig - es gab die Deutsche Teilung, Zerstückelung, den Kalten Krieg etc.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=142554</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=142554</guid>
<pubDate>Wed, 07 Sep 2011 17:47:14 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Henrik</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Gestern auch erlebt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Polizeistreife habe ich gestern auch in einer RB zwischen Erfurt und Gotha erlebt. Die haben verschiedene Reisende angesprochen und gebeten, sich auszuweisen. Das sind ganz normale Stichprobenkontrollen, einfach auch um Präsenz zu zeigen. Ich finde das gut - gerade wenn ich da an manche Individuen denke, die sich gerade in Zügen sehr sicher fühlen und glauben, sich dort alles erlauben zu können.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=142460</link>
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<pubDate>Wed, 07 Sep 2011 09:20:21 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Christian_S</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Leider, aber auch.... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>.....und produziert wunderbaren Kaffee in etwa 15 unterschiedlichen Sorten. Leistungsaufnahme 1.260 Watt. </p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
damit dürfte sie auch im ICE die Steckdosen deutlich über Maximalwerte (IIRC 120W) strapazieren.</p>
</blockquote><p>..... wohin mit der Maschine am Zielort ? </p>
<p>Tipp am Rande: Deine Nespresso Club Kundenkarte gilt in allen Geschäften. Damit kann man auch ohne Einkauf am gleichen Tag einen Espresso genießen. Man muss also nicht die ganze Maschine mitnehmen :-) </p>
<p>Einzige - mir bekannte - mobile Möglichkeit des Espresso Genusses sind speziell konstruierte Nespresso Maschinen in einigen Flugzeugen der British Airways. Dort wird - wenn ich mich richtig erinnere - eine der stärkeren Sorten (Roma ? Ristretto ?) angeboten. </p>
<p>Grüße GUM</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=142444</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=142444</guid>
<pubDate>Wed, 07 Sep 2011 07:37:21 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>GUM</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Die Pixie Maschine hat 19 bar Druck (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>.....und produziert wunderbaren Kaffee in etwa 15 unterschiedlichen Sorten. Leistungsaufnahme 1.260 Watt. </p>
</blockquote><p>damit dürfte sie auch im ICE die Steckdosen deutlich über Maximalwerte (IIRC 120W) strapazieren.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=142437</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=142437</guid>
<pubDate>Wed, 07 Sep 2011 07:03:18 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Dan_P</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Das könnte daran liegen, dass bei der Bahn (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich hoffe doch, dass die Polizei da einen anderen organisatorischen Background und eine andere Ausbildung hat. Und überhaupt: wieso sollte die Bahnpolizei (auch wenn sie nicht so heißt) nicht gelegentlich im Zug mitfahren? Die Autobahnpolizei fährt doch auch gelegentlich auf der Autobahn?</p>
<p>Versteht die Aufregung (allerdings auch die Durchsage) nicht recht - mag aber auch keine MPs im Zug</p>
</blockquote><p>Es geht ja auch um die vermeidbare Aufforderung an die Fahrgäste.</p>
<p>Zu den MPs bleibt den Herren wenig möglichkeit: Die Mitnahme von Schusswaffen <strong>im Waffenkoffer</strong> ist laut EVO Eisenbahnverkehrsordnung in Zügen der DB nicht zugelassen. Man kann sie ja auch schlecht in der Gepäckaufbewahrung abgeben...(komme gleich wieder...)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=142429</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=142429</guid>
<pubDate>Wed, 07 Sep 2011 06:00:29 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>ice_pendler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Suspekte Individuen........ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ja, ich merke es - der lautere Teil hier findet möglichst viele Uniformen an möglichst vielen Orten (gerne auch kombiniert mit einer weitreichenden automatisierten Überwachung) geil. </p>
<p>Ich kann das leider nicht nachvollziehen, aber ganz offenkundig besteht hier ohnehin kein gesteigertes Interesse an einer sachlichen Diskussion ohne persönliche Angriffe. Deshalb schalte ich mich an dieser Stelle aus. Viel Vergnügen noch.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=142425</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=142425</guid>
<pubDate>Wed, 07 Sep 2011 05:19:29 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>kater_k</dc:creator>
</item>
<item>
<title>(wieder OT) Grundgesetz und nicht Verfassung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>na, siehste. so siehst du das, und wirfst Dir dabei öffentlich auch nicht hier an Kopf, dass Du damit auf weiter Flur alleine stehen würdest.^^</p>
</blockquote><p>Ich habe meinen Standpunkt bei der Beitragserstellung dargestellt. - Und böse gemeint war es sicher nicht.</p>
<blockquote><p>Mit dem letzten triffst Du ja sogar genau den Punkt.<br />
Wir haben unser Grundgesetz und nicht Verfassung, eben weil unser Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk nicht vom gesamten Deutschen Volke legitimiert werden konnte und lediglich für einen kleinen Teil Deutschlands galt.</p>
</blockquote><p>Also steht und fällt die Frage, ob das Grundgesetz eine Verfassung ist oder nicht, mit der -persönlichen- Definition, ob eine Verfassung vom gesamten Volk, für das sie gilt, zu legitimieren ist. Meines Erachtens trifft die genannte Definition zu und kennzeichnet das Grundgesetz funktionell und formell ausreichend eindeutig als eine Verfassung.</p>
<blockquote><p>Der Art. 146 war also dafür gedacht, dass unser Grundgesetz nach Vollendung der staatlichen Deutschen Einheit durch eine richtig neue dann wahre Verfassung ersetzt wird und vom Deutschen Volk frei beschlossen wird.</p>
</blockquote><p>Soweit richtig. - Lediglich wird im Art. 146 meines Erachtens mehr beschrieben, wann die Gültigkeit des Grundgesetzes erlischt und nicht, was eine Verfassung ist. Es scheint mir auch was kompliziert, dass sich ein Verfassungkonstrukt selbst als echte oder falsche Verfassung definieren kann. Eher noch gibt es keine manifestierte Definition und sie wird rein über Theorien definiert, was eine Verfassung ist und was nicht.</p>
<blockquote><blockquote><p>Es wurde auch deshalb nicht Verfassung genannt, weil dies ja ursprünglich nicht mal für das gesamte deutsche Volk galt</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Das ist Schwachsinn und peinlich, sowas zu schreiben.</p>
</blockquote><p>Zitiere bitte ganz. - Das war die Inhaltswiedergabe des entsprechenden Artikels auf der Seite der Bundesregierung. Wende dich also mit deiner Kritik bitte dorthin. ;-)</p>
<blockquote><p>Der zehnte Beitrag stellt sehr gut dar, warum wir eben ein <em>Grundgesetz</em> haben und nicht Verfassung.</p>
</blockquote><p>Das ist ja auch richtig. - Aber dieses Grundgesetz kann doch <em>auch</em> Verfassung sein und erfüllt wenigstens die Funktionen, die eine Verfassung zu erfüllen hat.</p>
<p>Aber im Endeffekt glaube ich doch, dass wir beides eigentlich das gleiche meinen:</p>
<blockquote><p>Unser Grundgesetz ist quasi unsere Verfassung, ja.<br />
Sie heißt &quot;Grundgesetz&quot; und eben nicht &quot;Verfassung&quot;, stimmt genau.</p>
</blockquote><p>Deine Ansicht ist also: In der Praxis/de facto ist das Grundgesetz also durchaus eine Verfassung, der Entstehungsgeschichte nach aber niemals als eine solche gedacht gewesen.</p>
<p>Zur Namensfrage:</p>
<blockquote><blockquote><p>Es gab und gibt so auch keinen weltbewegenden.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Alleine der Name an sich ist schon ein weltbewegender Unterschied,</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Ein Land, welches seine Verfassung ohne die Hintergründe wie hier &quot;Grundgesetz&quot;, &quot;Staatsmanifest&quot; oder sonst wie nennt, würdest du alleine deshalb den Verfassungsstatus des Gesetzeswerks verneinen?</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>das ist irrelevant, darum gehts nicht.</p>
</blockquote><p>(letzter Beitrag jeweils von dir)</p>
<p>Ist es nun relevant, dass das Grundgesetz so heißt und nicht Verfassung oder nicht? Andersrum: Hätte der Parlamentarische Rat das GG &quot;Verfassung&quot; genannt, inkl. aller Klauseln, die das Provisorium unterstreichen, wärst du dann auch der Ansicht, diese Verfassung wäre keine echte Verfassung? Das Hauptargument, beschlossen von einem kleinen Teil für das Ganze, bliebe ja bestehen. Oder ist es eher stärkstes Indiz, dass etwas &quot;anders&quot; ist, dass der Parlamentarische Rat das Werk nicht Verfassung genannt hat?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=142423</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=142423</guid>
<pubDate>Wed, 07 Sep 2011 03:15:53 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
</item>
<item>
<title>(wieder OT) Grundgesetz und nicht Verfassung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>auch vor 1990 zweifele ich nicht daran, dass das Grundgesetz de facto und de iure eine Verfassung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gewesen ist,</p>
</blockquote><p>na, siehste. so siehst du das, und wirfst Dir dabei öffentlich auch nicht hier an Kopf, dass Du damit auf weiter Flur alleine stehen würdest.^^<br />
.....wo das doch andere hier im Thread anders sehen.</p>
<blockquote><p>es erfüllt alle formalen und materiellen Ansprüche an eine Verfassung. Zum Beispiel die aufgestellten Hürden für eine Änderung des Grundgesetzes und gerade die Grundordnung des Staates, die das Grundgesetz festlegt, sprechen ganz klar für den Verfassungsstatus.</p>
</blockquote><p>von daher, durchaus, gewiss. aber darum gehts ja nicht.</p>
<blockquote><p>Dass es lt. Art. 146 außer Kraft tritt, wenn sich das deutsche Volk in freier Bestimmung eine Verfassung gegeben hat, ist auch auslegbar mit &quot;neuer Verfassung&quot; oder eben der Tatsache, dass diese Verfassung eine ist, die sich das dt. Volk nicht in freier Bestimmung gegeben hat.</p>
</blockquote><p>&quot;auslegbar&quot; - genau. genau darum gehts in Jura.<br />
Kannst Du so auslegen, andere legen es anders aus. so ist das nunmal.<br />
....aber zu behaupten, auf weiter Flur würde ganz alleine da stehen...., erst recht bei diesem elementaren bekannten staatsrechtlichen Thema (zu dem Du ja, ich vermute mal erst im Nachhinein, so etliche Forumthreads jetzt gefunden hast.^^ ! ).</p>
<p>Mit dem letzten triffst Du ja sogar genau den Punkt.<br />
Wir haben unser Grundgesetz und nicht Verfassung, eben weil unser Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk nicht vom gesamten Deutschen Volke legitimiert werden konnte und lediglich für einen kleinen Teil Deutschlands galt.<br />
Der Art. 146 war also dafür gedacht, dass unser Grundgesetz nach Vollendung der staatlichen Deutschen Einheit durch eine richtig neue dann wahre Verfassung ersetzt wird und vom Deutschen Volk frei beschlossen wird.<br />
Die Deutsche Einheit haben wir, hingegen noch immer das gleiche Grundgesetz - nicht Verfassung.</p>
<blockquote><p>Es wurde auch deshalb nicht Verfassung genannt, weil dies ja ursprünglich nicht mal für das gesamte deutsche Volk galt</p>
</blockquote><p>Das ist Schwachsinn und peinlich, sowas zu schreiben.<br />
Das war grad elementarste wichtige Grundeigenschaft, dass unser Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk galt,<br />
siehe Präambel! Nicht nur für Deutsche in Westdeutschland, sondern eben auch - ganz wichtig - in Mitteldeutschland, der DDR - oder eben Ostdeutschland oder ganz woanders. Gerade dadurch war es so leicht, diese Deutschen schnell &amp; unkompliziert aufzunehmen, ihnen die ihnen nach dem GG zustehende Deutsche Staatsangehörigkeit zukommen zu lassen.<br />
Das Grundgesetz gilt &amp; galt für das Gesamte Deutsche Volk, wie es auf dem Reichstag steht - mit Recht!<br />
Es galt hingegen einfach nur dem Staatsgebilde Bundesrepublik Deutschland, sprich nur einem kleinen Teil Deutschlands.</p>
<blockquote><p>Bis jetzt habe ich nur Quellenverweise zu Staatsrechtlern gefunden, die das Grundgesetz einer Verfassung gleich setzen (z.B. dort, <a href="http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/165607,0.html">zehnter Beitrag</a>, nichts Gegenteiliges. Hast du da was?</p>
</blockquote><p>Suche, wer suchen muss. Ich weiß nicht, was Du suchen willst und nötig hast zu suchen.<br />
Der zehnte Beitrag stellt sehr gut dar, warum wir eben ein <em>Grundgesetz</em> haben und nicht Verfassung.<br />
Alle meine Lehrer, Dozenten &amp; Profs (Amtsrichter, Staatsrechtler) lehrten ebenso dieses - Ausführungen, Begründungen &amp; Erklärungen erbrachte ich.<br />
Dein Link bestätigt das darüber hinaus ebenso.<br />
Ich muss da nicht noch weiter in Unterlagen einsehen.</p>
<p>.....aber ich würd nie im Leben behaupten wollen, dass einer, der im juristischen Bereich nun etwas anderes behauptet, nämlich hier in diesem Fall, dass wir nun plötzlich doch eine Verfassung haben, auf weiter Flur ganz alleine dastehen würden.<br />
Ganz im Gegenteil, ich wäre mir sicher, dass er nicht alleine dastehen würde.<br />
Soll er die Ansicht haben - das ist nichts besonderes im Jura.</p>
<blockquote><p>Ein Land, welches seine Verfassung ohne die Hintergründe wie hier &quot;Grundgesetz&quot;, &quot;Staatsmanifest&quot; oder sonst wie nennt, würdest du alleine deshalb den Verfassungsstatus des Gesetzeswerks verneinen?</p>
</blockquote><p>das ist irrelevant, darum gehts nicht.<br />
Wir haben mit guten Hintergrund unsere Verfassung Grundgesetz genannt und eben nicht Verfassung.<br />
Ein anderes Land / anderer Staat ohne entsprechendem Hintergrund hätte gar keine Veranlassung, seine Verfassung nicht Verfassung zu nennen, sondern Grundgesetz, o.ä.<br />
Wenn sie es nicht Verfassung nennen, wird das Gründe haben.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=142422</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=142422</guid>
<pubDate>Wed, 07 Sep 2011 02:34:56 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Henrik</dc:creator>
</item>
<item>
<title>(wieder OT) Grundgesetz und nicht Verfassung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><p>die Gewalt ist sicher eine <em>verfassungsgebende</em> - sie hat uns aber unser Grundgesetz gegeben und nicht eine Verfassung.<br />
Auch das Bundesverfassungsgericht sieht das Grundgesetz als die deutsche Verfassung an: <a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20041014_2bvr148104.html">http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20041014_2bvr148104.html</a></p>
</blockquote></blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p>ja, quasi es benutzt es dort das Wort &quot;Verfassung&quot;, ja. &quot;Grundgesetz&quot; würd auch teils weniger Sinn machen.<br />
In dem Link steht aber auch nirgends, dass das Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz als Verfassung ansehen würde.<br />
Die Frage wird dort nirgends tiefgehend behandelt.<br />
Oder ist das falsch verlinkt von Dir?</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>In der verlinkten Entscheidung findet sich folgender Abschnitt (aus Absatz 33):<br />
&quot;Mit diesem Normenkomplex zielt die <em>deutsche Verfassung</em>, auch <em>ausweislich ihrer Präambel</em>, darauf, die Bundesrepublik Deutschland als friedliches und gleichberechtigtes Glied in eine dem Frieden dienende Völkerrechtsordnung der Staatengemeinschaft einzufügen.&quot;</p>
<p>Demnach ist die deutsche Verfassung das Grundgesetz. Welche Präambel sollte sonst hier gemeint sein? Nur heißt die deutsche Verfassung nicht einfach &quot;Deutsche Verfassung&quot;(wie im Jahre 1919), sondern &quot;Grundgesetz&quot;.</p>
</blockquote><p>genau, ja. mit der &quot;deutschen Verfassung&quot; ist dort das Grundgesetz gemeint.<br />
Unser Grundgesetz ist quasi unsere Verfassung, ja.</p>
<p>Sie heißt &quot;Grundgesetz&quot; und eben nicht &quot;Verfassung&quot;, stimmt genau.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=142421</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=142421</guid>
<pubDate>Wed, 07 Sep 2011 00:56:38 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Henrik</dc:creator>
</item>
<item>
<title>(wieder OT) Grundgesetz und nicht Verfassung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><blockquote><p>die Gewalt ist sicher eine <em>verfassungsgebende</em> - sie hat uns aber unser Grundgesetz gegeben und nicht eine Verfassung.<br />
Auch das Bundesverfassungsgericht sieht das Grundgesetz als die deutsche Verfassung an: <a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20041014_2bvr148104.html">http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20041014_2bvr148104.html</a></p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
ja, quasi es benutzt es dort das Wort &quot;Verfassung&quot;, ja. &quot;Grundgesetz&quot; würd auch teils weniger Sinn machen.<br />
In dem Link steht aber auch nirgends, dass das Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz als Verfassung ansehen würde.<br />
Die Frage wird dort nirgends tiefgehend behandelt.<br />
Oder ist das falsch verlinkt von Dir?</p>
</blockquote><p>In der verlinkten Entscheidung findet sich folgender Abschnitt (aus Absatz 33):<br />
&quot;Mit diesem Normenkomplex zielt die <em>deutsche Verfassung</em>, auch <em>ausweislich ihrer Präambel</em>, darauf, die Bundesrepublik Deutschland als friedliches und gleichberechtigtes Glied in eine dem Frieden dienende Völkerrechtsordnung der Staatengemeinschaft einzufügen.&quot;</p>
<p>Demnach ist die deutsche Verfassung das Grundgesetz. Welche Präambel sollte sonst hier gemeint sein? Nur heißt die deutsche Verfassung nicht einfach &quot;Deutsche Verfassung&quot;(wie im Jahre 1919), sondern &quot;Grundgesetz&quot;.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=142417</link>
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<pubDate>Wed, 07 Sep 2011 00:01:03 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>michael_seelze</dc:creator>
</item>
<item>
<title>(wieder OT) Grundgesetz und nicht Verfassung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>In dem Link steht aber auch nirgends, dass das Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz als Verfassung ansehen würde.<br />
Die Frage wird dort nirgends tiefgehend behandelt.<br />
Oder ist das falsch verlinkt von Dir?</p>
</blockquote><p>Nein, ist richtig so verlinkt. </p>
<blockquote><p>Es hieß übrigens auch schon vor 1990 &quot;Bundesverfassungsgericht&quot;.</p>
</blockquote><p>Ist mir bekannt. Und auch vor 1990 zweifele ich nicht daran, dass das Grundgesetz de facto und de iure eine Verfassung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gewesen ist, es erfüllt alle formalen und materiellen Ansprüche an eine Verfassung. Zum Beispiel die aufgestellten Hürden für eine Änderung des Grundgesetzes und gerade die Grundordnung des Staates, die das Grundgesetz festlegt, sprechen ganz klar für den Verfassungsstatus. - Unabhängig davon, dass dies nur als Provisorium gedacht war.</p>
<p>Dass es lt. Art. 146 außer Kraft tritt, wenn sich das deutsche Volk in freier Bestimmung eine Verfassung gegeben hat, ist auch auslegbar mit &quot;neuer Verfassung&quot; oder eben der Tatsache, dass diese Verfassung eine ist, die sich das dt. Volk nicht in freier Bestimmung gegeben hat. Es wurde auch deshalb nicht Verfassung genannt, weil dies ja ursprünglich nicht mal für das gesamte deutsche Volk galt, wie auf den Seiten der Bundesregierung zu lesen ist und die Verfassungsidentität des Grundgesetzes unterstreicht:</p>
<p>&quot;Der Begriff &quot;Verfassung&quot; wurde bewusst vermieden: Das Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk dar noch herrschte in seinem Geltungsbereich volle Souveränität. Es sollte eine Übergangslösung bis zu einer gesamtdeutschen Verfassung sein.<br />
 <br />
Dieser Zwischenlösungscharakter kam auch in der Präambel (&quot;für eine Übergangszeit&quot;) und im Schlussartikel 146 zum Ausdruck: &quot;Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.&quot;<br />
 <br />
Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.&quot;</p>
<p><a href="http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/GrundgesetzGesetze/InformationenueberdasGrundgesetz/informationen-ueber-das-grundgesetz.html">http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/GrundgesetzGesetze/InformationenueberdasGrun...</a></p>
<p>Bis jetzt habe ich nur Quellenverweise zu Staatsrechtlern gefunden, die das Grundgesetz einer Verfassung gleich setzen (z.B. dort, <a href="http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/165607,0.html">zehnter Beitrag</a>, nichts Gegenteiliges. Hast du da was?</p>
<p>Ein Land, welches seine Verfassung ohne die Hintergründe wie hier &quot;Grundgesetz&quot;, &quot;Staatsmanifest&quot; oder sonst wie nennt, würdest du alleine deshalb den Verfassungsstatus des Gesetzeswerks verneinen?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=142415</link>
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<pubDate>Tue, 06 Sep 2011 23:55:47 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
</item>
<item>
<title>(wieder OT) Grundgesetz und nicht Verfassung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>die Gewalt ist sicher eine <em>verfassungsgebende</em> - sie hat uns aber unser Grundgesetz gegeben und nicht eine Verfassung.</p>
</blockquote></blockquote><p>
<a href="http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.html">&quot;Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland.&quot;</a></p>
<p>ja, das ist die Beschreibung für die Laien,<br />
unser Grundgesetz ist quasi unsere Verfassung. Genau der gleiche Satz stand da auch vor 1990.<br />
Dürfte aber der Logik einiger der vorhergehenden Postings nicht so gestanden haben.</p>
<blockquote><p>Auch das Bundesverfassungsgericht sieht das Grundgesetz als die deutsche Verfassung an: <a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20041014_2bvr148104.html">http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20041014_2bvr148104.html</a></p>
</blockquote><p>ja, quasi es benutzt es dort das Wort &quot;Verfassung&quot;, ja. &quot;Grundgesetz&quot; würd auch teils weniger Sinn machen.<br />
Vor 1990 wäre der Urteilslaut diesbezüglich der gleiche gewesen.</p>
<p>Faktisch haben wir jedoch ein Grundgesetz und nicht Verfassung.</p>
<p>In dem Link steht aber auch nirgends, dass das Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz als Verfassung ansehen würde.<br />
Die Frage wird dort nirgends tiefgehend behandelt.<br />
Oder ist das falsch verlinkt von Dir?</p>
<p>Es hieß übrigens auch schon vor 1990 &quot;Bundesverfassungsgericht&quot;.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=142410</link>
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<pubDate>Tue, 06 Sep 2011 23:46:01 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Henrik</dc:creator>
</item>
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<title>(wieder OT) Grundgesetzt und nicht Verfassung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Zustimmung meinerseits zu Henriks Beitrag.<br />
Ob des Streites um die Begriffe &quot;Grundgesetz&quot; und &quot;Verfassung&quot; sei noch ein dritter Begriff eingeführt: &quot;Verfassungsordnung&quot; . So wird das Grundgesetz in der historischen Literatur auch genannt (vgl. Wilke,Manfred, Der Weg zur Mauer. Stationen der Teilungsgeschichte, Berlin 2011, S. 114.)</p>
<p>PS: Trotz OT-Kennzeichnung: Wir befinden uns in einem Bahnforum *schmunzel*</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 06 Sep 2011 23:43:55 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>michael_seelze</dc:creator>
</item>
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<title>(wieder OT) Grundgesetzt und nicht Verfassung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>die Gewalt ist sicher eine <em>verfassungsgebende</em> - sie hat uns aber unser Grundgesetz gegeben und nicht eine Verfassung.</p>
</blockquote><p><a href="http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.html">&quot;Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland.&quot;</a></p>
<p>Auch das Bundesverfassungsgericht sieht das Grundgesetz als die deutsche Verfassung an: <a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20041014_2bvr148104.html">http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20041014_2bvr148104.html</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=142405</link>
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<pubDate>Tue, 06 Sep 2011 23:24:56 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
</item>
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<title>(wieder OT) Grundgesetz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><blockquote><p>Vielleicht sollte auf den Unterschied zwischen einem Grundgesetz und einer Verfassung hingewiesen werden ?? Ich sehe zumindest keinen.</p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><p>Es gab und gibt so auch keinen weltbewegenden.</p>
</blockquote><p>Alleine der Name an sich ist schon ein weltbewegender Unterschied,<br />
wenn man dann auch noch bedenkt, dass sich daran, genau daran der eiserne Vorhang scheidet,<br />
dann ist es gar ein jahrzehntelanger eisiger Kalte (Welt-)Krieg, der diesen weltbewegendne Unterschied markiert.<br />
Das ist nicht ohne.</p>
<blockquote><blockquote><p>Kann ich mir auch nicht anders erklären. Das Grundgesetz war zwar nur als Übergang gedacht, ist aber dennoch nichts anderes als eine Verfassung. - Auf den Namen kommt es ja nicht an.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Genau, das ist der eigentliche Unterschied. Das Grundgesetz hatte ursprünglich provisorischen Charakter, der durch Verzicht auf das titelgebende &quot;Schlagwort&quot; <em>Verfassung</em> betont werden und solange Geltung haben sollte, bis die BRD mit der SBZ (bzw. nach dem 7.10.49 die DDR) vereinigt worden wäre (was bekanntlich etwas länger gedauert hat als um 1950 erwartet). Dann, so der Gedanke, sollte das gesamte deutsche Volk über seine Verfassung abstimmen.</p>
</blockquote><p>was ihm immernoch vorbehalten ist, siehe Art. 146.</p>
<blockquote><p>Natürlich war das GG inhaltlich seit seiner Ratifizierung eine Verfassung und es hatte de facto den selben Status. Seit der Wiedervereinigung ist es auch pro forma die Verfassung, wie es in der <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gg/pr_ambel.html">Präambel</a> heißt: &quot;Im Bewußtsein seiner Verantwortung [...] hat sich das Deutsche Volk <strong>kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt</strong> dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen [aller 16 Bundesländer] haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.&quot;</p>
</blockquote><p>Und welche Buchstaben Deiner fetten Markierung sollen nun inwiefern genau bis Oktober 1990 anders gewesen sein?</p>
<p>Auch wörtlich ist da auch weiterhin nur was von &quot;<em>Grundgesetz</em>&quot; zu lesen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=142400</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=142400</guid>
<pubDate>Tue, 06 Sep 2011 23:17:34 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Henrik</dc:creator>
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