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<title>ICE-Treff - §5 BNichtrSchG iVm §§ 17, 35 OWG iVm § 13 BPolG</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
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<title>§5 BNichtrSchG iVm §§ 17, 35 OWG iVm § 13 BPolG (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich weiß es nicht, vermute aber mal, dass es über die Bundespolizei läuft. Vielleicht hilft ein Blick in §§ 12, 13 BPolG weiter; </p>
</blockquote><p>Herzlichen Dank für Deinen Hinweis. Ja, gem. § 13 BPolG ist die Bundespolizei für die Verfolgung und Ahndung von den hier diskutierten Ordnungswidrigkeiten zuständig (da stimmte ja meine Vermutung). </p>
<p>Eigentlich ertaunlich, dass §5 BNichtrSchG iVm §§ 17, 35 OWG iVm § 13 BPolG (zumindest nach meinen Recherchen) nicht öfters als Antwort auf die im WWW kursierenden Fragen nach den Folgen des Rauchens einer Zigarette in Zügen der DB AG genannt wird. </p>
<p>Das war hier wieder sehr interessant und gut!</p>
<blockquote><p><a href="index.php?id=95582" class="internal">Hier</a> wurde im Übrigen schon einmal darüber diskutiert, allerdings ohne endgültiges Ergebnis. </p>
</blockquote><p>Merci für den internen Link. Diese Diskussion kannte ich noch gar nicht ;).</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104310</link>
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<pubDate>Sat, 29 Jan 2011 22:46:20 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>SST</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zuständige Behörde § 35 OWiG (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Weiß jemand, welche Behörde für die Festlegung der individuellen Höhe des Bußgeldes zuständig ist, wenn ein Fahrgast in Zügen der DB AG unerlaubt raucht?</p>
<p>Das Zugbegleitpersonal darf ja wohl nicht nach eigenem Ermessen einen bestimmten Betrag nennen und einkassieren.</p>
<p>Also wird der rauchende Fahrgast wohl in jedem Fall erst einmal der Bundespolizei überstellt?</p>
</blockquote><p>Ich weiß es nicht, vermute aber mal, dass es über die Bundespolizei läuft. Vielleicht hilft ein Blick in §§ 12, 13 BPolG weiter; ist mir jetzt aber zu mühsam, da durchzusteigen. <a href="index.php?id=95582" class="internal">Hier</a> wurde im Übrigen schon einmal darüber diskutiert, allerdings ohne endgültiges Ergebnis. Vielleicht hat Nutzer JanKrohn ja eine Antwort auf seine dort angekündigte E-Mail erhalten...</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104303</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104303</guid>
<pubDate>Sat, 29 Jan 2011 21:42:40 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Ralle622</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zuständige Behörde § 35 OWiG (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Für das BNichtrSchG gilt: Da das BNichtrSchG keine speziellen Vorschriften beinhaltet, gilt der allgemeine Bußgeldrahmen aus § 17 <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/index.html#BJNR004810968BJNE000026377">OWiG</a>, also 5 bis 1000 Euro.</p>
</blockquote><p>Weiß jemand, welche Behörde für die Festlegung der individuellen Höhe des Bußgeldes zuständig ist, wenn ein Fahrgast in Zügen der DB AG unerlaubt raucht?</p>
<p>Das Zugbegleitpersonal darf ja wohl nicht nach eigenem Ermessen einen bestimmten Betrag nennen und einkassieren.</p>
<p>Also wird der rauchende Fahrgast wohl in jedem Fall erst einmal der Bundespolizei überstellt?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104275</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104275</guid>
<pubDate>Sat, 29 Jan 2011 18:09:44 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>SST</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Raucherbereich im HKX? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Das bleibt dem EVU überlassen...</p>
</blockquote><p>Da hoffe ich mal, dass der Hamburg-Köln-Express (HKX) auf die pfeiffige - soll heissen &quot;pfiffige&quot; ;) - Idee kommen wird, einen Raucherbereich im Zug anzubieten.</p>
<p>Ich könnte mir vorstellen, dass das eine echte Marktlücke füllen würde.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104256</link>
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<pubDate>Sat, 29 Jan 2011 17:06:35 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>SST</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schnee-Express (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Das bleibt dem EVU überlassen...<br />
Im privaten Schnee-Express gibt es in Deutschland Raucherbereiche:<br />
<a href="http://www.schnee-express.com/infos-zum-zug.aspx">http://www.schnee-express.com/infos-zum-zug.aspx</a></p>
</blockquote><p>Danke für den Hinweis. Den Zug kannte ich bis jetzt noch gar nicht. Werde ihn mir mal anschauen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104247</link>
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<pubDate>Sat, 29 Jan 2011 16:07:04 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>SST</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rauchverbot nicht durch Gesetz erzwungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><p>Kann mann in diesem Zug evtl. auch am Fenster wie im IC eine Rauchen?</p>
</blockquote></blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><p><br />
Nein, man kann in diesem Zug - ebenso wie im IC und allen anderen Zügen - keine rauchen, weder am Fenster noch auf der Toilette noch sonstwo. Das Rauchen in Zügen ist seit 1.9.2007 gemäß §1 des Gesetzes zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.</p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p><br />
Bitte den kompletten Inhalt des Bundesnichtraucherschutzgesetz lesen.<br />
Solange eine ausreichende Anzahl an Räumen zur Verfügung steht, dürfen Eisenbahnverkehrsunternehmen in ihren Zügen Raucherbereiche einrichten.</p>
<p>Problematisch ist dabei natürlich, dass zu den Verkehrsstarken Tagen kaum eine ausreichende Anzahl an Räumen zur Verfügung steht - was nur durch eine Reservierungspflicht sichergestellt werden könnte.<br />
Diese Reservierungspflicht ist im CNL allerdings vorhanden...</p>
<p><br />
Tatsache ist aber, dass die Bahn dadurch Reinigungskosten spart.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Das könnte ja aber durch einen &quot;Raucherabteilzuschlag&quot; wieder erwirtschaftet werden. Für mich immer wieder unbegreiflich, dass die Möglichkeit ein Raucherabteil einzurichten, nicht genutzt wird (und sei es nur in der ersten Klasse mit einem noch zusätzlichen Reinigungs-Zuschlag) und stattdessen nur noch das Personal rauchen darf bzw. einfach raucht.</p>
</blockquote><p>Das bleibt dem EVU überlassen...<br />
Im privaten Schnee-Express gibt es in Deutschland Raucherbereiche:<br />
<a href="http://www.schnee-express.com/infos-zum-zug.aspx">http://www.schnee-express.com/infos-zum-zug.aspx</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104246</link>
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<pubDate>Sat, 29 Jan 2011 16:02:52 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Giovanni</dc:creator>
</item>
<item>
<title>VR (Finnland): &quot;Raucherhütte&quot; (Bildlink) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Moin!</p>
<p>Bei den schwedischen Kollegen gab es neulich ein paar Bilder des IC-Doppelstockwagens der Finnischen Eisenbahnen, auch eines der &quot;Raucherhütte&quot;. Die Bilder gibt es <a href="http://www.postvagnen.com/forum/index.php?id=415489">hier</a> (konkret Bild 11). Was sagen die Raucher dazu?</p>
<p>Viele Grüße, Sören</p>
</blockquote><p>Nicht gerade sehr komfortabel aber mir würde es vollkommen ausreichen. :-)</p>
<p>Am unangenehmsten finde ich Gedanken bei langen Fahrten fünf, sechs Stunden lang nicht rauchen zu dürfen. Wenn ich wüßte, dass ich zwischendurch eine Rauchen kann, wenn ich möchte, wäre das ja schon okay - und ansonsten gibt es ja auch tagsüber viele Stunden, in denen ich gar nicht rauche. </p>
<p>Nur das rigorose Rauchverbot in Fernzügen bei langen Reisen empfinde ich als sehr unangenehm.</p>
<p>Viele Grüße und danke für den Link,<br />
Stefan</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104244</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104244</guid>
<pubDate>Sat, 29 Jan 2011 15:54:43 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>SST</dc:creator>
</item>
<item>
<title>VR (Finnland): &quot;Raucherhütte&quot; (Bildlink) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin!</p>
<p>Bei den schwedischen Kollegen gab es neulich ein paar Bilder des IC-Doppelstockwagens der Finnischen Eisenbahnen, auch eines der &quot;Raucherhütte&quot;. Die Bilder gibt es <a href="http://www.postvagnen.com/forum/index.php?id=415489">hier</a> (konkret Bild 11). Was sagen die Raucher dazu?</p>
<p>Viele Grüße, Sören</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104243</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104243</guid>
<pubDate>Sat, 29 Jan 2011 15:48:10 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Sören Heise</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rauchverbot nicht durch Gesetz erzwungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><blockquote><p>Kann mann in diesem Zug evtl. auch am Fenster wie im IC eine Rauchen?</p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p><br />
Nein, man kann in diesem Zug - ebenso wie im IC und allen anderen Zügen - keine rauchen, weder am Fenster noch auf der Toilette noch sonstwo. Das Rauchen in Zügen ist seit 1.9.2007 gemäß §1 des Gesetzes zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Bitte den kompletten Inhalt des Bundesnichtraucherschutzgesetz lesen.<br />
Solange eine ausreichende Anzahl an Räumen zur Verfügung steht, dürfen Eisenbahnverkehrsunternehmen in ihren Zügen Raucherbereiche einrichten.</p>
<p>Problematisch ist dabei natürlich, dass zu den Verkehrsstarken Tagen kaum eine ausreichende Anzahl an Räumen zur Verfügung steht - was nur durch eine Reservierungspflicht sichergestellt werden könnte.<br />
Diese Reservierungspflicht ist im CNL allerdings vorhanden...</p>
<p><br />
Tatsache ist aber, dass die Bahn dadurch Reinigungskosten spart.</p>
</blockquote><p>Das könnte ja aber durch einen &quot;Raucherabteilzuschlag&quot; wieder erwirtschaftet werden. Für mich immer wieder unbegreiflich, dass die Möglichkeit ein Raucherabteil einzurichten, nicht genutzt wird (und sei es nur in der ersten Klasse mit einem noch zusätzlichen Reinigungs-Zuschlag) und stattdessen nur noch das Personal rauchen darf bzw. einfach raucht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104239</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104239</guid>
<pubDate>Sat, 29 Jan 2011 14:52:49 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>SST</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rauchverbot nicht durch Gesetz erzwungen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Kann mann in diesem Zug evtl. auch am Fenster wie im IC eine Rauchen?</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Nein, man kann in diesem Zug - ebenso wie im IC und allen anderen Zügen - keine rauchen, weder am Fenster noch auf der Toilette noch sonstwo. Das Rauchen in Zügen ist seit 1.9.2007 gemäß §1 des Gesetzes zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.</p>
</blockquote><p>Bitte den kompletten Inhalt des Bundesnichtraucherschutzgesetz lesen.<br />
Solange eine ausreichende Anzahl an Räumen zur Verfügung steht, dürfen Eisenbahnverkehrsunternehmen in ihren Zügen Raucherbereiche einrichten.</p>
<p>Problematisch ist dabei natürlich, dass zu den Verkehrsstarken Tagen kaum eine ausreichende Anzahl an Räumen zur Verfügung steht - was nur durch eine Reservierungspflicht sichergestellt werden könnte.<br />
Diese Reservierungspflicht ist im CNL allerdings vorhanden...</p>
<p><br />
Tatsache ist aber, dass die Bahn dadurch Reinigungskosten spart.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104230</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104230</guid>
<pubDate>Sat, 29 Jan 2011 13:55:00 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Giovanni</dc:creator>
</item>
<item>
<title>&quot;Raucherzimmer&quot; (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>&quot;Unfair&quot; finde ich es allerdings, dass öfters der Führerstand des Steuerwagens nicht nur für den Triebfahrzeugführer, sondern auch vom Zugbegleitpersonal fleissig als &quot;Raucherraum&quot; genutzt wird </p>
</blockquote><p>Anfangs war das wirklich relativ häufig zu beobachten, inzwischen ist das aber eigentlich gar nicht mehr zu sehen - so zumindest meine Beobachtung.</p>
<blockquote><p>(auch gibt es wohl einen Anspruch auf einen Raucherraum, oder???). </p>
</blockquote><p>Das bezweifel ich ;)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104205</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104205</guid>
<pubDate>Sat, 29 Jan 2011 09:07:22 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Burkhard</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bußgeldhöhe § 17 OWiG (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Die Höhe des Bußgelds kann so wenig von der DB festgelegt werden wie das für den Nichtgebrauch des Anschnallgurts durch einen Fahrgast vom Taxifahrer festgelegt werden kann. </p>
</blockquote><p>Das ist natürlich vollkommen richtig! </p>
<blockquote><p>Die DB kann allenfalls eine Vertragsstrafe in ihren AGB festlegen. Es ist mir aber nicht bekannt, dass sie das getan hat.</p>
</blockquote><p>Mir auch nicht ;-), daher die spontane Frage hier im Expertenforum </p>
<blockquote><p>Für das BNichtrSchG gilt: Da das BNichtrSchG keine speziellen Vorschriften beinhaltet, gilt der allgemeine Bußgeldrahmen aus § 17 <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/index.html#BJNR004810968BJNE000026377">OWiG</a>, also 5 bis 1000 Euro</p>
</blockquote><p>Ja, das ist mir bekannt ;-). (Hätte ja sein können, dass es irgendwo eine mir unbekannte &quot;offizielle Staffelung&quot; wie beim &quot;Falschparken&quot; gibt: im Speisewagen XXXX Euro, im Großraumwagen XXX Euro, auf der hintersten Plattform XX Euro)</p>
<p>Also bleibe ich weiterhin bei meinem Verhalten, in Zügen nicht zu rauchen, bei längeren Aufenthalten in die Raucherzone des Bahnsteiges zu gehen oder eben hin und wieder eine Pause vorab zu planen. Ist für die Anschlußsicherung und die Nahrungsaufnahme ohnehin ganz praktisch.</p>
<p>Danke für die schnellen Antworten.</p>
<p>Schönes Wochenende,<br />
Stefan</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104178</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104178</guid>
<pubDate>Fri, 28 Jan 2011 23:16:54 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>SST</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bußgeldhöhe § 17 OWiG (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><blockquote><p>Was sind eigentlich die &quot;Konsequenzen&quot;, wenn man z.B. im IC auf der hintersten Plattform beim Rauchen &quot;erwischt&quot; wird? Da ich weiß, dass es verboten ist, tue ich es nicht. Aber schon oft habe ich gedacht: wenn das offiziell 10,00 Euro Ordnungswidrigkeitsgebühr kosten würde, würde ich es gerne bezahlen ;-). </p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p><br />
Ich empfehle <a href="http://bundesrecht.juris.de/bnichtrschg/__5.html">§5 BNichtrSchG</a></p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Da steht aber auch nur </p>
<p>(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.</p>
<p>Und in welcher Höhe? Die DB AG hat ja sonst auch für jede Abweichung von dem ordentlichen Verhalten ihrer Fahrgäste ihre &quot;Tarife&quot; ;-).</p>
</blockquote><p>Die Höhe des Bußgelds kann so wenig von der DB festgelegt werden wie das für den Nichtgebrauch des Anschnallgurts durch einen Fahrgast vom Taxifahrer festgelegt werden kann. Die DB kann allenfalls eine Vertragsstrafe in ihren AGB festlegen. Es ist mir aber nicht bekannt, dass sie das getan hat.<br />
Für das BNichtrSchG gilt: Da das BNichtrSchG keine speziellen Vorschriften beinhaltet, gilt der allgemeine Bußgeldrahmen aus § 17 <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/index.html#BJNR004810968BJNE000026377">OWiG</a>, also 5 bis 1000 Euro:</p>
<p>&quot;§ 17 Höhe der Geldbuße<br />
(1) Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.<br />
(2) Droht das Gesetz für vorsätzliches und fahrlässiges Handeln Geldbuße an, ohne im Höchstmaß zu unterscheiden, so kann fahrlässiges Handeln im Höchstmaß nur mit der Hälfte des angedrohten Höchstbetrages der Geldbuße geahndet werden.<br />
(3) Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt.<br />
(4) Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht das gesetzliche Höchstmaß hierzu nicht aus, so kann es überschritten werden.&quot;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104175</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104175</guid>
<pubDate>Fri, 28 Jan 2011 22:58:12 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Ralle622</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rauchen - Konsequenzen??? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Was sind eigentlich die &quot;Konsequenzen&quot;, wenn man z.B. im IC auf der hintersten Plattform beim Rauchen &quot;erwischt&quot; wird? Da ich weiß, dass es verboten ist, tue ich es nicht. Aber schon oft habe ich gedacht: wenn das offiziell 10,00 Euro Ordnungswidrigkeitsgebühr kosten würde, würde ich es gerne bezahlen ;-). </p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Ich empfehle <a href="http://bundesrecht.juris.de/bnichtrschg/__5.html">§5 BNichtrSchG</a></p>
</blockquote><p>Da steht aber auch nur </p>
<p>(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.</p>
<p>Und in welcher Höhe? Die DB AG hat ja sonst auch für jede Abweichung von dem ordentlichen Verhalten ihrer Fahrgäste ihre &quot;Tarife&quot; ;-).</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104173</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104173</guid>
<pubDate>Fri, 28 Jan 2011 22:44:37 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>SST</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rauchen - Konsequenzen??? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Was sind eigentlich die &quot;Konsequenzen&quot;, wenn man z.B. im IC auf der hintersten Plattform beim Rauchen &quot;erwischt&quot; wird? Da ich weiß, dass es verboten ist, tue ich es nicht. Aber schon oft habe ich gedacht: wenn das offiziell 10,00 Euro Ordnungswidrigkeitsgebühr kosten würde, würde ich es gerne bezahlen ;-). </p>
</blockquote><p>Ich empfehle <a href="http://bundesrecht.juris.de/bnichtrschg/__5.html">§5 BNichtrSchG</a><br />
Ansonsten kann eine Übertretung des Rauchverbots zum Fahrtauschluss führen.</p>
<blockquote><p>Ein juristisches Strafverfahren würde ich natürlich nicht in Kauf nehmen!</p>
</blockquote><p>Das Rauchen an sich ist nur eine Ordnungswidrigkeit. Solltest du dem Fahrtauschluss nicht Folge leisten ist das Hausfriedensbruch und damit eine Straftat.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104170</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104170</guid>
<pubDate>Fri, 28 Jan 2011 22:31:16 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Martin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rauchen - Konsequenzen??? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><blockquote><p>Kann mann in diesem Zug evtl. auch am Fenster wie im IC eine Rauchen?</p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><blockquote><p><br />
Nein, man kann in diesem Zug - ebenso wie im IC und allen anderen Zügen - keine rauchen, weder am Fenster noch auf der Toilette noch sonstwo. Das Rauchen in Zügen ist seit 1.9.2007 gemäß §1 des Gesetzes zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Man kann schon... wenn man mit den Konsequenzen leben kann ;)</p>
</blockquote><p>Was sind eigentlich die &quot;Konsequenzen&quot;, wenn man z.B. im IC auf der hintersten Plattform beim Rauchen &quot;erwischt&quot; wird? Da ich weiß, dass es verboten ist, tue ich es nicht. Aber schon oft habe ich gedacht: wenn das offiziell 10,00 Euro Ordnungswidrigkeitsgebühr kosten würde, würde ich es gerne bezahlen ;-). </p>
<p>Ein juristisches Strafverfahren würde ich natürlich nicht in Kauf nehmen!</p>
<p>Kennt jemand die Regeln, wie mit &quot;Rauchern in Zügen&quot; umzugehen ist?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104169</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104169</guid>
<pubDate>Fri, 28 Jan 2011 22:21:41 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>SST</dc:creator>
</item>
<item>
<title>&quot;Raucherzimmer&quot; (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Kann mann in diesem Zug evtl. auch am Fenster wie im IC eine Rauchen?</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Nein, man kann in diesem Zug - ebenso wie im IC und allen anderen Zügen - keine rauchen, weder am Fenster noch auf der Toilette noch sonstwo. Das Rauchen in Zügen ist seit 1.9.2007 gemäß §1 des Gesetzes zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.</p>
</blockquote><p>Darum nutze ich als Raucher seitdem auch keine Nachtzüge mehr.</p>
<p>&quot;Unfair&quot; finde ich es allerdings, dass öfters der Führerstand des Steuerwagens nicht nur für den Triebfahrzeugführer, sondern auch vom Zugbegleitpersonal fleissig als &quot;Raucherraum&quot; genutzt wird und dann der erst recht mich &quot;hungrig&quot; machende Zigarettenduft duch den Wagen zieht. Und so manches Mal war es auch &quot;unüberriechbar&quot;, dass ein fein säuberlich mit Gardinen verhangenes IC-Dienstabteil als Raucherraum dient. ;-)</p>
<p>Sicher möchte ich, wie gesagt selber Raucher, dem Personal nicht die Freude am Rauchen nehmen (auch gibt es wohl einen Anspruch auf einen Raucherraum, oder???). </p>
<p>Ich bin aber der Meinung, dass auch für die Fahrgäste und nicht nur für das Personal wieder irgendwo bei Fernverkehrszügen ein kleines &quot;Raucherzimmer&quot; in den Zügen eingerichtet wird.  </p>
<p>Inzwischen plane ich meine Reisen so, dass ich je nach Tageszeit ca. alle 2-4 Stunden einen Umstieg/Aufenthalt einplane :-(.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104166</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104166</guid>
<pubDate>Fri, 28 Jan 2011 22:12:31 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>SST</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Raucherpause (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Das heißt,warmes Bier und Baguettes nach langen suchen? Hat dieser Zug z.B. in Fulda längeren aufenhalt zwecks Rauchen?  kaltes Bier???? </p>
</blockquote><p>In Würzburg reicht der Aufenthalt im allgemeinen für eine schnelle Zigarette, was häufiger auch von so manchem Reisenden dafür genutzt wird ;)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104162</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104162</guid>
<pubDate>Fri, 28 Jan 2011 21:34:55 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Christian_S</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Kommentar zur Frage (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Kann mann in diesem Zug evtl. auch am Fenster wie im IC eine Rauchen?</p>
</blockquote><p>Es ist ja - finde ich - schon fast traurig, dass hier im ICE-Treff eine solche Frage gestellt wird... :(</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104155</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104155</guid>
<pubDate>Fri, 28 Jan 2011 20:25:34 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Fallblattanzeige</dc:creator>
</item>
<item>
<title>CNL  1286  München - Hamburg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin!</p>
<blockquote><blockquote><p>Kann mann in diesem Zug evtl. auch am Fenster wie im IC eine Rauchen?</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Nein, man kann in diesem Zug - ebenso wie im IC und allen anderen Zügen - keine rauchen, weder am Fenster noch auf der Toilette noch sonstwo. Das Rauchen in Zügen ist seit 1.9.2007 gemäß §1 des Gesetzes zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.</p>
</blockquote><p>Im CNL Milano - Amsterdam war ein Sitzwagen mit einem Fahrradabteil eingereiht. Der Wagen hatte zu öffnende Fenster. Im Fahrradabteil trafen sich dann die ganze Nacht über die Raucher und gingen ihrer Leidenschaft nach. Einmal machte die pingelige Zugaufsicht ein wenig Terz - ansonsten störte sich niemand dran. </p>
<p>Mir als Bahnfan war's auch recht - so brauchte ich keine Rechtfertigung für's offene Fenster ;-))</p>
<p><br />
Schöne Grüße aus der Friedensstadt Osnabrück vom </p>
<p>blaschke</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=104149</link>
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<pubDate>Fri, 28 Jan 2011 18:50:26 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Blaschke</dc:creator>
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