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<title>ICE-Treff - Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Verbundes...</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Verbundes... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ralf,</p>
<p>danke für die Aufschlüsselung!</p>
<p>Ich sehe da aber noch zwei Punkte:</p>
<p>Erstens heißt es in der EU-Verordnung, dass die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben müssen, Verkehrsverbünde usw. auszunehmen. Das heißt für mich eigentlich, dass sie (die Staaten) die Verkehrsverbünde auch aktiv ausnehmen müssen, durch Gesetz oder Verordnung, und nicht, dass jeder Verbund einfach für sich entschließen kann, die Fahrgastrechte nicht anzuwenden. Wenn ich da nichts überlesen habe, findet sich im deutschen Fahrgastrechtegesetz nichts dergleichen: <a href="http://www.bmj.bund.de/files/-/3699/Fahrgastrechte_Eisenbahnverkehr_Bundesgesetzblatt.pdf.">http://www.bmj.bund.de/files/-/3699/Fahrgastrechte_Eisenbahnverkehr_Bundesgesetzblatt.pdf.</a></p>
<p>Zweitens heißt es dann auf der Seite fahrgastrechte.info:</p>
<blockquote><p>Für Fahrten innerhalb von Verkehrsverbünden und Landestarifen können andere Regelungen hinsichtlich Erstattung, Entschädigung und Geltendmachung von Ansprüchen existieren. Inhaber von Fahrkarten eines Verkehrsverbundes bitten wir deshalb, sich beim jeweiligen Verbund nach den dort gültigen Regelungen zu Fahrgastrechten zu erkundigen. </p>
</blockquote><p>Wie ist das zu interpretieren? &quot;Können andere Regelungen gelten&quot; = Fahrgastrechte können aufgehoben werden oder es dürfen zusätzliche Regelungen, wie bspw. NRW-weit, gültig sein? Auch dass ausschließlich die Regelungen der Verbünde zutreffend sind, kann ich da nicht entnehmen. Demnach wären ja innerhalb von NRW nur die NRW-Fahrgastrechte zutreffend, was nicht der Fall ist.</p>
<p>Irgendwie also alles etwas verwirrend, auch dadurch, dass es mehrere Rechtsinstanzen gibt, die die Fahrgastrechte aufgestellt haben. Mein Punkt wäre nun, ob die BRD es überhaupt vorgesehen hat, von den europäischen Fahrgastrechten im Nahverkehr abzuweichen. Im entsprechenden Bundesgesetz finde ich nämlich nichts dazu.</p>
<p>Gruß<br />
Fabian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=103273</link>
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<pubDate>Sun, 23 Jan 2011 00:24:43 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Verbundes... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>...und zusätzlich doch auch die Fahrgastrechte?</p>
</blockquote><p>Dann gucken wir ganz einfach mal nach, was drinsteht:</p>
<p><strong>Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 DES  EUROPÄISCHEN PARLAMENTS  UND DES RATES vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr</strong></p>
<p>(26) Schienenpersonenverkehrsdienste des Stadtverkehrs, Vorortverkehrs oder Regionalverkehrs unterscheiden sich ihrer Art nach von Fernverkehrsdiensten. <span style="color:#090;">Die Mitgliedstaaten sollten deshalb die Möglichkeit haben, <strong>Ausnahmen von der Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung</strong> — mit Ausnahme einiger Bestimmungen, die für alle Schienenpersonenverkehrsdienste in der gesamten Gemeinschaft gelten sollten —, <strong>für Schienenpersonenverkehrsdienste des</strong> Stadtverkehrs, Vorortverkehrs oder <strong>Regionalverkehrs zu gewähren</strong>.</span></p>
<p>KAPITEL I - ALLGEMEINES </p>
<p>Artikel 1 - Gegenstand </p>
<p>Diese Verordnung enthält Vorschriften für<br />
(...)<br />
c) die Pflichten von Eisenbahnunternehmen gegenüber den Fahrgästen bei Verspätungen,</p>
<p>Artikel 2 – Anwendungsbereich<br />
(3) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung gelten die Artikel 9 (Verfügbarkeit von Fahrkarten, Durchgangsfahrkarten und Buchungen), 11 (Haftung für Fahrgäste und Gepäck), 12 (Versicherung) und 19 (PERSONEN MIT BEHINDERUNGEN UND PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT – Anspruch auf Beförderung), Artikel 20 Absatz 1 (Information von Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität) und Artikel 26 (SICHERHEIT, BESCHWERDEN UND QUALITÄT DER VERKEHRSDIENSTE – Persönliche Sicherheit der Fahrgäste)gemeinschaftsweit für alle Schienenpersonenverkehrsdienste. </p>
<p>(5) Mit Ausnahme der in Absatz 3 genannten Bestimmungen kann ein Mitgliedstaat Schienenpersonenverkehrsdienste des Stadtverkehrs, Vorortverkehrs und Regionalverkehrs von der Anwendung dieser Verordnung ausnehmen. Um zwischen Schienenpersonenverkehrsdiensten des Stadtverkehrs, Vorortverkehrs und Regionalverkehrs zu unterscheiden, wenden die Mitgliedstaaten die Definitionen an, die in der Richtlinie 91/440/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft<span style="font-size:smaller;">(3)</span> vorgesehen sind. Bei der Anwendung dieser Definitionen stützen sich die Mitgliedstaaten auf folgende Kriterien: Entfernung, Häufigkeit der Verkehrsdienste, Anzahl der planmäßigen Halte, eingesetzte Fahrzeuge, Fahrkartenmodelle, Schwankungen der Anzahl der Fahrgäste bei Verkehrsdiensten innerhalb und außerhalb der Hauptverkehrszeiten, Zug-Codes und Fahrpläne. </p>
<p><span style="font-size:smaller;">(3)ABl. L 237 vom 24.8.1991, S. 25. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/103/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006,  S. 344).</span> </p>
<p>Das Obige sind die relevanten Informationen zum Nahverkehr gemäß der EU-Verordnung. Das steht in  Absatz 26 (wie oben hervorgehoben) eindeutig drin:</p>
<blockquote><p>Die Mitgliedstaaten sollten deshalb die Möglichkeit haben, Ausnahmen von der Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung — mit Ausnahme einiger Bestimmungen, die für alle Schienenpersonenverkehrsdienste in der gesamten Gemeinschaft gelten sollten —, für Schienenpersonenverkehrsdienste des Stadtverkehrs, Vorortverkehrs oder Regionalverkehrs zu gewähren.</p>
</blockquote><p>Welche Bestimmungen einheitlich bei allen EVU gelten, steht auch drin, und zwar im Artikel 2 – Anwendungsbereich, Absatz 3 und 5.</p>
<ul>
<li>Verfügbarkeit von Fahrkarten, Durchgangsfahrkarten und Buchungen, <br />
</li><li>Haftung für Fahrgäste und Gepäck<br />
</li><li>Versicherung<br />
</li><li>PERSONEN MIT BEHINDERUNGEN UND PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT – Anspruch auf Beförderung<br />
</li><li>Information von Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität<br />
</li><li>SICHERHEIT, BESCHWERDEN UND QUALITÄT DER VERKEHRSDIENSTE – Persönliche Sicherheit der Fahrgäste</li></ul><p>Und der Rest? Davon darf im Nahverkehr abgewichen werden.</p>
<blockquote><p>Heißt also, dass es in diesem Fall ein Taxi oder Hotel geben sollte.</p>
</blockquote><p>Heißt es das wirklich? Siehe obige Liste, das muß überall um- bzw. durchgesetzt werden, also unabhängig ob Nah- oder Fernverkehr und auch EVU-unabhängig. </p>
<p>Eine Pflicht zur Stellung von Taxi und/oder Hotel sehe ich da nicht. Der Reisende kann in Vorleistung gehen und versuchen, das Geld vom Verkehrsverbund bzw. EVU zurückzubekommen. Ob das klappt, steht auf einem anderen Papier.</p>
<p>Wie sind denn die Bestimmungen des Verbundes?</p>
<p>Auch mal nachgucken? Gut, auch das. Auf der Webseite der TGO -&gt; www.ortenaulinie gefunden, und zwar unter Tarifverbund Ortenau, Regelwerke zu Tarif und Beförderung und in neuem Fenster unter Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr und Mobilitätsgarantie der TGO: <a href="http://www.ortenaulinie.de/tgo_dateien/Haeufig%20gestellte%20Fragen%20Eisenbahnrechte%20und%20TGO-Mobilitaetsgarantie.pdf">http://www.ortenaulinie.de/tgo_dateien/Haeufig%20gestellte%20Fragen%20Eisenbahnrechte%2...</a></p>
<p>Dort steht unter Punkt 2. Verkehrsverbünde und Ländertarife: </p>
<blockquote><p>Für Fahrten innerhalb von Verkehrsverbünden und Landestarifen können andere Regelungen hinsichtlich Erstattung, Entschädigung und Geltendmachung von Ansprüchen existieren. <strong>Inhaber von Fahrkarten eines Verkehrsverbundes bitten wir deshalb, sich beim jeweiligen Verbund nach den dort gültigen Regelungen zu Fahrgastrechten zu erkundigen.</strong></p>
</blockquote><p>
(Hervorhebung durch mich)</p>
<p>Demzufolge stimmt meine Aussage &quot;Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Verbundes&quot;. :-)</p>
<p>Also möge sich der Reisende bitte erst einmal an den TGO wenden. Das hätte er auch allein herausfinden können. Die Mobi-Garantie des TGO dürfte nicht greifen, da seine Fahrkarte keine Zeit-, sondern nur eine Tageskarte ist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=103269</link>
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<pubDate>Sat, 22 Jan 2011 23:59:53 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>liebe70</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Verbundes... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>...und zusätzlich doch auch die Fahrgastrechte?</p>
<p>Heißt also, dass es in diesem Fall ein Taxi oder Hotel geben sollte.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=103226</link>
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<pubDate>Sat, 22 Jan 2011 20:53:37 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Verbundes (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[- kein Text -]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=103191</link>
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<pubDate>Sat, 22 Jan 2011 17:32:08 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>liebe70</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zug verpasst bei Tageskarte. Und nun?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Ich habe eine Frage bezüglich den Tageskarten eines Verkehrsverbunds: wie wird man da ans Ziel gebracht wenn man wegen Zugverspätung die letzte Umsteigeverbindung (zu einer Privatbahn) verpasst?</p>
<p>Konkreter Fall: Fahrt von Lahr nach Kehl, Abfahrt in Lahr 23:05 mit Umstieg in Offenburg (7 min.). Lahr-Offenburg mit der DB, Offenburg-Kehl mit OSB. Mir ist's schon öfters in der Vergangenheit passiert, dass dieser Umstieg (in anderer Zeitlage, Tagsüber) nicht funktioniert hat.</p>
<p>Ich habe einen Europass 24h (Fahrkarte für den Ortenaukreis + Strasbourg für einen Tag), kann man da überhaupt was geltend machen und dann u.U. ein Taxi nehmen?</p>
<p><br />
Vielen Dank im Vorraus,</p>
<p>Chris</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=103171</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=103171</guid>
<pubDate>Sat, 22 Jan 2011 14:49:19 +0000</pubDate>
<category>Fahrkarten und Angebote</category><dc:creator>TGV</dc:creator>
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