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<title>ICE-Treff - Automatenticket mit City-Option</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Automatenticket mit City-Option (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Ich dachte an, ..... das Onlineticket könnte man ja mehrere Male ausdrucken und verteilen an andere, die dann auch damit fahren können.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Das wäre ja nun ziemlich &quot;albern&quot;?! Die &quot;anderen&quot; haben dann natürlich nicht die Endnummern des gültigen Personalausweises oder der Bahncard/Kreditkarte dabei. ;-)</p>
</blockquote><p>hä?<br />
es wäre ziemlich &quot;albern&quot;, wenn die Kontrolleure in der Straßenbahn den Perso oder BC/EC/KK sehen wollten.<br />
Ist mir auch entsprechend noch nie widerfahren.</p>
<blockquote><blockquote><p>Also mit nicht abgestempelten, nicht entwertetem Automatenticket könnte ich an meinem Ziel den städtischen Nahverkehr benutzen?<br />
Da ging ich bisher davon aus, dass dem nicht so wäre.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Wenn Du z.B. in Emmerich ein Fernverkehr-Automatenticket mit City-Option &quot;Köln&quot; (z.B. Duisburg-Köln ICE) erwirbst, dann Deine Reise antrittst und das Ticket nicht mit einem Zangenabruck des Zub versehen wird, dann gibt es aus meiner Sicht auch gar keinen Grund, warum das Ticket bei den KVB nicht anerkannt werden sollte.</p>
</blockquote><p>Nehmen wir mal nicht so eine Kurzsstrecke, sondern eine richtige FV-Strecke,<br />
Fahrgast wurde nicht kontrolliert - war also eine Graufahrt, Möglichkeit zur Erstattung,<br />
doch mit diesem Grauen Ticket ist es in der anschließenden Straßenbahn kein graues Ticket mehr,<br />
sondern ein total reguläres Ticket.<br />
Innerhalb der folgenden 6 Monate wird dann das graue DB FV-Ticket umgetauscht ....</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=111854</link>
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<pubDate>Thu, 24 Mar 2011 14:41:57 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Henrik</dc:creator>
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<title>jedes mal &quot;Streß&quot; bei Nutzung CNL (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Bei meinen Fahrten mit dem CNL habe ich jedes Mal das Problem, einen Zangenabdruck für mein Online-Ticket zu erhalten. Die Schaffner dort haben nämlich anscheinend keine Befugnis, die Tickets mit einem Zangenabdruck zu versehen.</p>
<p>Ist schon echt nervig und eigentlich ein &quot;no go&quot;, dass man da als Kunde, der in der Regel in den Zug einsteigt um sich dann schlafen zu legen, noch &quot;hinterherlaufen&quot; muss und das nicht ungefragt als Service mit angeboten wird.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=102245</link>
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<pubDate>Tue, 18 Jan 2011 13:54:44 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>FBD</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Keine Meldepflicht beim Zugbegleitpersonal (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>City-Tickets gibts immer nur bei Tickets mit Fernverkehrs-Anteil. </p>
</blockquote><p>Ach so, ist das so?</p>
<p>Gruß<br />
Fabian - der vermutlich noch nie eine Fahrkarte über 100 km mit nur Nahverkehr gekauft hat, und das nicht aus praktischer Sich beurteilen kann. ;-)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=102232</link>
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<pubDate>Tue, 18 Jan 2011 12:08:26 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Keine Meldepflicht beim Zugbegleitpersonal (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>P.S. Den Grund für die Erforderlichkeit einer Prüfung des Online-Tickets und des Zangenabdrucks im Gegensatz zum Automatenticket habe ich inzwischen verstanden ;-).</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
der da wäre?</p>
</blockquote><p>Der Grund ist der, dass die Prüfpersonale der städt. Verkehrsunternehmen das Onlineticket nicht auf Echtheit prüfen. Es war(!) schließlich ein leichtes, mit einem 08/15-PDF-Editor aus einem Onlineticket für den 15.1. welche für den 16.1., den 17.1. und das ganze Jahr zu produzieren, indem man bspw. einfach die Daten änderte. Diese Erfordernis wird nun aber bei den Länder- und Wochenendtickets als Onlineticket auch nicht mehr gesehen, und diese sehen ja bekanntlich exakt gleich aus wie eine gewöhnliche Fahrkarte mit City-Ticket.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=102229</link>
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<pubDate>Tue, 18 Jan 2011 12:07:05 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Keine Meldepflicht beim Zugbegleitpersonal (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Länder- und Wochenende-Tickets gibt es mittlerweile ja auch als Onlineticket und sind auch in Bus/Straßenbahn ohne Zangenabdruck gültig, so dass ich die Erfordernis eines solchen Zangenabdruckes mittlerweile stark bezweifele.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Länder- und SW-Tickets kannst Du auch nicht vor Gültigkeitsbeginn wieder umtauschen... Da ist schon mal ein eklatanter Missbrauchsfall im Vergleich zum Normalpreis-Ticket ausgeschlossen.</p>
</blockquote><p>Ich zielte eher darauf ab, dass die Erfordernis eines Zangenabdruckes für die Nutzung der städtischen Verkehrsmittel nicht vorhanden ist, weil eben auch Länder- und SWTs im gleichen Format wie normale Fernverkehrsfahrscheine mit City-Ticket ausgegeben werden. - Die ja ohne Zangenabdruck im städt. Nahverkehr gültig sind. Was den Zangenabdruck bei normalen Fahrkarten zwecks Vermeidung von Missbrauch bei der Erstattung ankommt, hast du natürlich recht. Auch wenn das Einlesen der Tickets wichtiger ist, weil man ja Onlinetickets beliebigfach reproduzieren kann.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=102228</link>
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<pubDate>Tue, 18 Jan 2011 12:04:14 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
</item>
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<title>Keine Meldepflicht beim Zugbegleitpersonal (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Impliziert dieser Passus denn eigentlich auch, dass Züge ohne Begleitung gar nicht benutzt werden dürfen...?</p>
</blockquote><p>City-Tickets gibts immer nur bei Tickets mit Fernverkehrs-Anteil. Die Züge sind in der Regel nicht unbegleitet. (Ja, ich weiß, hier kann man jetzt ein halbes dutzend Fälle konstruieren, die bei &quot;normalen&quot; Fahrgästen aber nicht vorkommen.)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=102198</link>
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<pubDate>Tue, 18 Jan 2011 07:23:49 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Burkhard</dc:creator>
</item>
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<title>Keine Meldepflicht beim Zugbegleitpersonal (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Länder- und Wochenende-Tickets gibt es mittlerweile ja auch als Onlineticket und sind auch in Bus/Straßenbahn ohne Zangenabdruck gültig, so dass ich die Erfordernis eines solchen Zangenabdruckes mittlerweile stark bezweifele.</p>
</blockquote><p>Länder- und SW-Tickets kannst Du auch nicht vor Gültigkeitsbeginn wieder umtauschen... Da ist schon mal ein eklatanter Missbrauchsfall im Vergleich zum Normalpreis-Ticket ausgeschlossen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=102197</link>
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<pubDate>Tue, 18 Jan 2011 07:22:27 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Burkhard</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Automatenticket mit City-Option (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich dachte an, ..... das Onlineticket könnte man ja mehrere Male ausdrucken und verteilen an andere, die dann auch damit fahren können.</p>
</blockquote><p>Das wäre ja nun ziemlich &quot;albern&quot;?! Die &quot;anderen&quot; haben dann natürlich nicht die Endnummern des gültigen Personalausweises oder der Bahncard/Kreditkarte dabei. ;-)</p>
<blockquote><p>Also mit nicht abgestempelten, nicht entwertetem Automatenticket könnte ich an meinem Ziel den städtischen Nahverkehr benutzen?<br />
Da ging ich bisher davon aus, dass dem nicht so wäre.</p>
</blockquote><p>Wenn Du z.B. in Emmerich ein Fernverkehr-Automatenticket mit City-Option &quot;Köln&quot; (z.B. Duisburg-Köln ICE) erwirbst, dann Deine Reise antrittst und das Ticket nicht mit einem Zangenabruck des Zub versehen wird, dann gibt es aus meiner Sicht auch gar keinen Grund, warum das Ticket bei den KVB nicht anerkannt werden sollte.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=102192</link>
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<pubDate>Tue, 18 Jan 2011 01:14:12 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>SST</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Keine Meldepflicht beim Zugbegleitpersonal (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><br />
Gute Nacht für heute, <br />
Stefan</p>
<p>P.S. Den Grund für die Erforderlichkeit einer Prüfung des Online-Tickets und des Zangenabdrucks im Gegensatz zum Automatenticket habe ich inzwischen verstanden ;-).</p>
</blockquote><p>der da wäre?</p>
<p>Ich dachte an, ..... das Onlineticket könnte man ja mehrere Male ausdrucken und verteilen an andere, die dann auch damit fahren können.<br />
Ist der Unterschied zum Automatenticket.<br />
Kann man so ja auch noch, diese anderen Ausdrücke lässt man sich am Service-Point abstempeln....</p>
<p>Das mit dem Datum zieht ja auch beim Automatenticket.</p>
<p>Also mit nicht abgestempelten, nicht entwertetem Automatenticket könnte ich an meinem Ziel den städtischen Nahverkehr benutzen?<br />
Da ging ich bisher davon aus, dass dem nicht so wäre.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=102190</link>
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<pubDate>Tue, 18 Jan 2011 00:53:35 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Henrik</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Der kleine Unterschied (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Länder- und Wochenende-Tickets gibt es mittlerweile ja auch als Onlineticket und sind auch in Bus/Straßenbahn ohne Zangenabdruck gültig, so dass ich die Erfordernis eines solchen Zangenabdruckes mittlerweile stark bezweifele.</p>
</blockquote><p>Bei einem Online-Länderticket ist &quot;natürlich&quot; kein Zangenabruck erforderlich....ok, ich denke der Unterschied ist klar. War wieder eine interessante Diskussion.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=102189</link>
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<pubDate>Tue, 18 Jan 2011 00:19:50 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>SST</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Keine Meldepflicht beim Zugbegleitpersonal (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Und dann soll der (eventuelle) Kontrolleur eines städtischen Verkehrsunternehmens ein erhöhtes Beförderungsentgeld eintreiben, weil kein &quot;Zangenabdruck&quot; vorhanden ist </p>
</blockquote><p>
 </p>
<blockquote><p>Problem ist, dass sich mit vielen solchen Kontrolleuren kaum reden lässt, die spielen sich teilweise wie Gott in Deutschland auf. - So scharf wie die auf das Austeilen von 40ern manchmal sind, kann es da nur dicke Fangprämien geben.</p>
</blockquote><p>Keine Ahnung. Ich bin in all den Jahrzehnten meiner Reisen noch nie ohne einen gültigen Fahrausweis angetroffen worden und habe daher auch noch nie ein negatives Erlebnis mit Kontrolleuren gehabt. </p>
<p>Einzige Ausnahmestory: vor rund zehn Jahren kaufte ich in Frankreich ein SNCF-Ticket und stempelte es vor dem Fahrtbeginn nicht ab. Der französische Zugführer wies mich darauf hin, dass das Ticket nicht gültig gestempelt worden war. Daraufhin erwiderte ich auf französisch, dass ich dies leider nicht wußte und dass das in Deutschland nicht erforderlich ist. Daraufhin bat er um meinen Personalausweis. Nachdem ich ihm diesen gezeigt hatte, machte er eine Unterschrift auf die Fahrkarte mit Datum und Zugnummer, wünscht mir eine gute Reise und die Sache hatte sich erledigt. Das war aber auch kein &quot;negatives Erlebnis&quot;. </p>
<p>Gute Nacht für heute, <br />
Stefan</p>
<p>P.S. Den Grund für die Erforderlichkeit einer Prüfung des Online-Tickets und des Zangenabdrucks im Gegensatz zum Automatenticket habe ich inzwischen verstanden ;-).</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=102188</link>
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<pubDate>Tue, 18 Jan 2011 00:11:28 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>SST</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Keine Meldepflicht beim Zugbegleitpersonal (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wo steht es, dass der Fahrgast <strong>unzumutbare Beschwerlichkeiten </strong> auf sich nehmen muß???</p>
</blockquote><p>Das wäre dann vor Gericht Auslegungssache ;-) Impliziert dieser Passus denn eigentlich auch, dass Züge ohne Begleitung gar nicht benutzt werden dürfen...?</p>
<blockquote><p>Und dann soll der (eventuelle) Kontrolleur eines städtischen Verkehrsunternehmens ein erhöhtes Beförderungsentgeld eintreiben, weil kein &quot;Zangenabdruck&quot; vorhanden ist </p>
</blockquote><p>Problem ist, dass sich mit vielen solchen Kontrolleuren kaum reden lässt, die spielen sich teilweise wie Gott in Deutschland auf. - So scharf wie die auf das Austeilen von 40ern manchmal sind, kann es da nur dicke Fangprämien geben.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=102187</link>
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<pubDate>Mon, 17 Jan 2011 23:58:38 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Keine Meldepflicht beim Zugbegleitpersonal (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Der Fahrgast hat KEINE Pflicht unzumutbare Beschwerlichkeiten auf sich zu nehmen und sich unaufgefordert beim Zugpersonal zu melden, damit sein Fahrausweis kontrolliert wird.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Die Tatsache akzeptiert er sogar ausdrücklich, nur liest sich natürlich niemand die Bedingungen durch.</p>
</blockquote><p>Wo steht es, dass der Fahrgast <strong>unzumutbare Beschwerlichkeiten </strong> auf sich nehmen muß???</p>
<p>Zumindest hier an Rhein und Ruhr war in den letzten Wochen in den Fernverkehrszügen der DB zum Teil absolutes Chaos: stehende Fahrgäste in allen Gängen, Koffer über Koffer gestapelt, man war froh, wenn man überhaupt in einer Ecke einen Stehplatz bekam. Natürlich kam auch kein Zugbegleiter durch. Habe ich auch kein Problem mit. </p>
<p>Und dann soll der (eventuelle) Kontrolleur eines städtischen Verkehrsunternehmens ein erhöhtes Beförderungsentgeld eintreiben, weil kein &quot;Zangenabdruck&quot; vorhanden ist (natürlich muß das Online-Ticket auch nachträglich überprüfbar gültig gewesen sein und Ausweis etc. vom Fahrgast mitgeführt werden)???</p>
<p>Das wäre ja echt eine tolle Zeitungsstory! </p>
<p>(Ist zumindest mir - wie gesagt - noch nie bekannt geworden, dass das je vorkam).</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=102186</link>
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<pubDate>Mon, 17 Jan 2011 23:55:39 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>SST</dc:creator>
</item>
<item>
<title>So sehe ich das auch (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Und eben auch in Bezug auf die Automatentickets (da gibt es ja gar keinen Hinweis).</p>
</blockquote><p>Natürlich gibt es keinen Hinweis, weil es da keinen Zangenabdruck braucht. Entsprechende Klausel steht ja auch nur in den Bedingungen zum Online-Ticket.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=102185</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=102185</guid>
<pubDate>Mon, 17 Jan 2011 23:35:43 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Keine Meldepflicht beim Zugbegleitpersonal (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Der Fahrgast hat KEINE Pflicht unzumutbare Beschwerlichkeiten auf sich zu nehmen und sich unaufgefordert beim Zugpersonal zu melden, damit sein Fahrausweis kontrolliert wird.</p>
</blockquote><p>Die Tatsache akzeptiert er sogar ausdrücklich, nur liest sich natürlich niemand die Bedingungen durch.</p>
<p>Länder- und Wochenende-Tickets gibt es mittlerweile ja auch als Onlineticket und sind auch in Bus/Straßenbahn ohne Zangenabdruck gültig, so dass ich die Erfordernis eines solchen Zangenabdruckes mittlerweile stark bezweifele.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=102183</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=102183</guid>
<pubDate>Mon, 17 Jan 2011 23:34:42 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Fabian318</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ich empfehle wirklich dringend... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Das Ergooglen von  Soziopathie mag einigen Mitgliedern auch empfohlen sein... ;-)</p>
<p>Aber regelmäßig Postende in Internetfachforen haben IMHO sowieso fast alle Psychotherapiebedarf, also halten wir uns mal alle etwas zurück und ignorieren am besten auch echte und vermeintliche Trolls. ;o)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=102182</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=102182</guid>
<pubDate>Mon, 17 Jan 2011 23:29:00 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Blackcard</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Keine Meldepflicht beim Zugbegleitpersonal (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Aus meiner Sicht:</p>
<p>Der Fahrgast hat KEINE Pflicht unzumutbare Beschwerlichkeiten auf sich zu nehmen und sich unaufgefordert beim Zugpersonal zu melden, damit sein Fahrausweis kontrolliert wird.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=102181</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=102181</guid>
<pubDate>Mon, 17 Jan 2011 23:19:26 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>SST</dc:creator>
</item>
<item>
<title>So sehe ich das auch (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Und eben auch in Bezug auf die Automatentickets (da gibt es ja gar keinen Hinweis).</p>
<p>Personalausweis, Bahncard, Kreditkarte etc. und alles &quot;drumherum&quot; muß man natürlich bei einem Online-Ticket dabei haben. </p>
<p>Aber es kann wohl &quot;im Ernst&quot; niemand verlangen, dass ein Fahrgast in zum Teil so überfüllten Zügen, durch die der Zugbegleiter nicht seinen Weg schafft, der Fahrgast sich zum Zugchefabteil durchkämpfen muß. </p>
<p>Na, zum Glück habe ich auch noch nie einen Fall erlebt, wo das zu einem realen Problem bzw. zu einer realen Erfordernis eines örtlichen Verkehrsbetriebes wurde.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=102180</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=102180</guid>
<pubDate>Mon, 17 Jan 2011 23:14:55 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>SST</dc:creator>
</item>
<item>
<title>City-Ticket nur gültig mit Zangenabruck (?) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>diese City - Ticket - Nebenbedingungen sind rechtlich absolut nicht haltbar und ich würde jedem Fahrgast empfehlen, eine entsprechende Fahrpreisnacherhebung nicht anzuerkennen:</p>
</blockquote><p>Bin ich mir nicht so sicher...</p>
<blockquote><p>1. Muss auf solche Nebenbedingungen ausdrücklich hingewiesen werden. Und ausdrücklich heißt bei solch entscheidenden Einschränkungen - FETTGEDRUCKT auf der Fahrkarte und nicht irgendwo im Kleingedruckten. Wenn man die Fahrkarten am Automaten kauft, wird auf diese Bedingungen sogar überhaupt nicht hingewiesen.</p>
</blockquote><p>Ich hab grad nochmal nachgeschaut, es stand auf meinem letzten Online-Ticket sogar an ZWEI stellen drauf. Auf Seite 2 zugegeben recht klein, dafür auf Seite 3 inklusive +City-Logo in groß.</p>
<p>Und wenn man eine Fahrkarte am Automaten holt wird man natürlich nicht darauf hingewiesen, weil diese Bedingung ja auch nur für Online-Tickets gilt. Automaten-Tickets sind durch das Hologramm-Papier sowieso schon hinreichend sicher.</p>
<blockquote><p>2. ist der Fahrgast eben nicht verpflichtet, dem Schaffner hinterherzuturnen.<br />
3. stellt die Bahn die Fahrkarte für zwei Tage aus - ohne dass auf der Fahrkarte auf Sonderbedingungen für die Cityfunktion hingewiesen wird. Der Kunde hat am Ausgangsbahnhof auch gar nicht die Möglichkeit, sich von den jeweiligen Sonderbedingungen der Nahverkehre am Zielbahnhof zu informieren.</p>
</blockquote><p>Wie gesagt, auf meinen letzten Online-Ticket wird sogar an zwei Stellen darauf hingewiesen.</p>
<blockquote><p>4. ist das alles vollkommen nebulös: In der S - Bahn git die Fahrkarte zwei Tage, nicht aber im parallel fahrenden Bus oder der U - Bahn. Das zu verstehen ist niemand verpflichtet.</p>
</blockquote><p>Dass die Tarifgestaltung teils merkwürdig ist, kann man wohl kaum abstreiten, aber darum geht es hier nicht.</p>
<blockquote><p>5. ist der Fahrgast bis zum Ziel Kunde der DB AG, da mit dem jeweiligen Nahverkehrsunternehmen nie ein Vertrag abgeschlossen wurde. Wenn überhaupt müsste das Nahverkehrsunternehmen sich die Kosten bei der DB AG eintreiben, die daraufhin ihre Kosten beim Kunden eintreiben könnte.</p>
</blockquote><p>Da wär ich mir rechtlich nicht so sicher, ob nicht der Kunde dadurch, dass er in den Bus einsteigt, die Beförderungsbedingungen anerkennt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=102179</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=102179</guid>
<pubDate>Mon, 17 Jan 2011 23:14:38 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>mrhuss</dc:creator>
</item>
<item>
<title>City-Ticket nur gültig mit Zangenabruck (?) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>diese City - Ticket - Nebenbedingungen sind rechtlich absolut nicht haltbar und ich würde jedem Fahrgast empfehlen, eine entsprechende Fahrpreisnacherhebung nicht anzuerkennen:</p>
<p>1. Muss auf solche Nebenbedingungen ausdrücklich hingewiesen werden. Und ausdrücklich heißt bei solch entscheidenden Einschränkungen - FETTGEDRUCKT auf der Fahrkarte und nicht irgendwo im Kleingedruckten. Wenn man die Fahrkarten am Automaten kauft, wird auf diese Bedingungen sogar überhaupt nicht hingewiesen.<br />
2. ist der Fahrgast eben nicht verpflichtet, dem Schaffner hinterherzuturnen.<br />
3. stellt die Bahn die Fahrkarte für zwei Tage aus - ohne dass auf der Fahrkarte auf Sonderbedingungen für die Cityfunktion hingewiesen wird. Der Kunde hat am Ausgangsbahnhof auch gar nicht die Möglichkeit, sich von den jeweiligen Sonderbedingungen der Nahverkehre am Zielbahnhof zu informieren.<br />
4. ist das alles vollkommen nebulös: In der S - Bahn git die Fahrkarte zwei Tage, nicht aber im parallel fahrenden Bus oder der U - Bahn. Das zu verstehen ist niemand verpflichtet.<br />
5. ist der Fahrgast bis zum Ziel Kunde der DB AG, da mit dem jeweiligen Nahverkehrsunternehmen nie ein Vertrag abgeschlossen wurde. Wenn überhaupt müsste das Nahverkehrsunternehmen sich die Kosten bei der DB AG eintreiben, die daraufhin ihre Kosten beim Kunden eintreiben könnte.</p>
<p>Holger</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=102177</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=102177</guid>
<pubDate>Mon, 17 Jan 2011 23:07:28 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Holger2</dc:creator>
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