Du hast Recht (Allgemeines Forum)

Sascha Heß, Donnerstag, 28.10.2010, 09:40 (vor 4926 Tagen) @ JanKrohn

Hallo Jan,

da habe ich mal wieder nur oberflächlich gelesen und mir dann direkt eine falsche Frist gemerkt.
Du hast Recht, daß man bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarte seine Ansprüche geltend machen kann.
Sorry...

Viele Grüße
Sascha

PS: Aber mal unter uns: wer wartet so lange mit dem Einreichen? ;-)


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