Sitzplatz kann wg fehlender Wagen nicht eingenommen werden (Allgemeines Forum)

markman, Dienstag, 31.01.2023, 12:47 (vor 423 Tagen) @ Glümp

In den AGB / Fahrgastrechten steht dazu:

9.2.2 Werden Züge der Produktklassen ICE oder IC/EC, die planmäßig die 1. Wagenklasse
führen, nur mit Wagen der 2. Wagenklasse bereitgestellt, darf die 2. Wagenklasse in diesen Zügen auch mit Fahrkarten Sparpreis, bzw. Super Sparpreis, nach Nr. 3.3 für die 1. Wagenklasse
genutzt werden. Inhaber einer Fahrkarte Sparpreis, bzw. einer Fahrkarte Super Sparpreis für
die 1. Wagenklasse erhalten gegen Nachweis (z. B. Bescheinigung des Zugpersonals) einmalig
einen Betrag in Höhe von jeweils 20 €, für alle in der Fahrkarte eingetragenen Personen.
Die nach 3.7.2 in der Fahrkarte oder nach 3.7.3 in der DB Familienkarte eingetragenen Kinder
sind von dieser Regelung ausgenommen.
Nr. 5.3 bleibt hiervon unberührt. Maximal wird jedoch der Wert der Fahrkarte Sparpreis bzw.
Super Sparpreis für die 1. Wagenklasse erstattet.

9.2.3 Werden Züge der Produktklassen ICE oder IC/EC, die planmäßig die 1. Wagenklasse
führen, nur mit Wagen der 2. Wagenklasse bereitgestellt, erhalten Inhaber einer Fahrkarte zum
Flexpreis für die 1. Wagenklasse nach Nr. 3.2 gegen Nachweis (z. B. Bescheinigung des Zugpersonals) für die Strecken, in denen die 1. Wagenklasse nicht genutzt werden konnte, eine
Entschädigung in Höhe des Differenzbetrages zwischen den Flexpreisen der 2. und 1. Wagenklasse, für alle in der Fahrkarte eingetragenen Personen. Die nach 3.7.2 in der Fahrkarte oder
nach 3.7.3 in der DB Familienkarte eingetragenen Kinder/Enkelkinder sind von dieser Regelung
ausgenommen. Nr. 5.3 bleibt hiervon unberührt.

(entnommen aus: https://www.bahn.de/agb > Beförderungsbedingungen Personenverkehr > PDF, Seite 28)

danke, und was bekommt ein BC100-Inhaber der 1. Klasse, wenn die 1. Klasse Wagen fehlen?


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