Der gesunde Menschenverstand (Allgemeines Forum)

Dieter4711, Mittwoch, 14.07.2021, 17:12 (vor 989 Tagen) @ JumpUp

Der gesunde Menschenverstans sagt: schauen wir mal in StVZO §32 nach.
Da finden wir dann:

§32 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) legt eine allgemeine Höchstbreite von 2,55m für Kraftfahrzeuge fest. Laut Absatz 2 dürfen Kraftfahrzeuge und Anhänger nicht höher als 4m sein. Und in Absatz 3 wird die Gesamtlänge für Kraftfahrzeuge mit Anhängern auf 12m begrenzt.

In §63 der StVZO heißt es dann: "Die Vorschriften über Abmessungen, Achslast, Gesamtgewicht und Bereifung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (§§ 32, 34, 36 Abs. 1) gelten für andere Straßenfahrzeuge entsprechend."

Daraus ist dann zu schliessen, dass Fahrräder bis zu 2,55m breit, 12m lang und 4m hoch sein dürften.

Insofern sollte der Transport eines üblichen in der Regel sehr viel kleineren Lastenraden problemlos machbar sein.


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