Neue Reiseverbindung mit 280Min Aufenthalt bekommen... (Allgemeines Forum)

pedaa, Köln, Montag, 12.07.2021, 13:47 (vor 1013 Tagen) @ agw
bearbeitet von pedaa, Montag, 12.07.2021, 13:49

Da ich den Fall selber noch nicht hatte und nie mit einem Zugbegleiter drüber diskutieren musste: Wie erfahren/nachvollziehen die Zub eigentlich, daß diese oder jene Verbindung seitens der DB tatsächlich aufgehoben wurde? Ich habe ggf nur ein ausgedrucktes SSP-Ticket in der Hand, aber keine Email auf dem Handy.


Eine gute Frage. Im Ticket selber stehen noch die originalen Sparpreis Abfahrtzeiten für die FV-Züge, aber mehr steht im Ticket nicht drin.
Der Ausdruck muss also reichen. Da besteht natürlich Potenzial für Konflikte.

Eigentlich ist es ja schon ein Ding, dass Fahrpläne überhaupt spurlos geändert werden.
Beispiel: Ich habe ein Monatsticket und plötzlich wird mein DB-NV-Zug unter der Woche für in drei Tagen aus dem Fahrplan gestrichen. Dann hab ich durch die kurzfristige Fahrplanänderung meine Fahrgastrechte verloren. Man wundert sich, dass die DB Fahrpläne noch nicht für den nächsten oder den gleichen Tag geändert hat, um Fahrgastrechte zu vermeiden. Kommt sicher noch.

Vielleicht sollte man sich die Kursbücher am Anfang des Jahres mal ausdrucken? :-)

Das ist Quatsch. Es muss niemand etwas Anfang des Jahres ausdrucken. Man muss rein gar nichts, noch nichtmal das Ticket, ausdrucken. Die ZUB müssen das selbst nachvollziehen können. Wenn sie einen guten Job machen, wissen sie Bescheid. Ansonsten reicht ein Screenshot auf dem Handy als Beweis oder eben ein Ausdruck der neuen Verbindung, um zu beweisen, dass die Zugverbindung aufgehoben ist. Oder man holt sich schnell einen Stempel am info-Point < dieser ist allerdings keinesfalls Voraussetzung!

Generell gilt: macht mit wenigen Worten plausibel, warum ihr einen anderen Zug nehmt. Sprecht sachlich und freundlich mit dem ZUB. Das sind nette Menschen, die euch auch nichts Böses wollen. Und stellt auch klar: Es ist euer Recht, diese Verbindung zu nehmen. Die ZUBs kennen die Fahrgastrechte. Bleibt freundlich und klar.

Leider ist es nicht immer einfach mit der Informationspolitik. Man kann sich aber sämtliche Informationen selbst holen. Es ist inzwischen relativ gut beschrieben, wann die Zugbindung entfällt, nämlich wenn das Ziel mit vsl. 20 Minuten Verspätung erreicht wird.

https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/nationale_regelungen.shtml

Falls ein ZUB einem nicht glaubt, wird er eine Nachforderung schreiben oder ein neues Ticket ausstellen. Man erhält das Geld aber dann im Reisezentrum oder vom Servicecenter Fahrgastrechte zurück.

Generell: Don't panic!


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