Irrtum? (Allgemeines Forum)

julius, Freitag, 25.09.2020, 11:55 (vor 1301 Tagen) @ Co_Tabara-98

Wie hat die söp denn ihre Entscheidung begründet?

Das würde mich auch interessieren.

Formal mit der Gültigkeit des Tickets bis zum Folgetag 10:00. Die zugehrige Bestimmung des Teil D im VBB-Tarif wurde nicht erwähnt.

Wenn die söp das akzeptiert, dann brauchst Du Dir die Interpretation der S-Bahn Berlin GmbH nicht zueigen zu machen, wie Du das hier etwas vehement tust. Und wir hier im Forum liegen also auch nicht völlig daneben.

Wir sind uns ziemlich einig, dass die S-Bahn Berlin GmbH hier ihre Kompetenzen überschreitet und sie den DB-Tarif nicht einfach abändern darf. Oder?

Was meinst Du mit "Wenn die söp das akzeptiert" ?

Da bin ich mir inzwischen unsicher, ob der Teil D Tarifbestandteile mit Gültigkeit bei einzelnen Verkehrsunternehmen (Haustarife) Abschnitt 3.1 bei verbundübergreifenden Fahrten anwendbar ist oder nicht.

Kommt eigentlich eine Beschwerde beim EBA noch in Frage? Die EBA kann ziemlich böse werden (gegen die S-Bahn Berlin GmbH). Nach dem außergerichtlichen Vergleich (söp, EBA) bliebe dann nur noch die Klage.

Hast du das EBE bezahlt oder läuft das Ganze noch?

Ist abgeschlossen, nachdem das Schlichtungsverfahren gescheitert war.

Im Raum steht schließlich auch, ob man sich kriminalisieren lassen muss. Immerhin ist Schwarzfahren in Deutschland eine Straftat, die vorliegend nur nicht zur Anzeige gebracht werden wird.

So ist es. Was sagt eigentlich die DB dazu, dass ein Kooperationspartner sich so verhält? Da würde ich mindestens mal um eine Stellungnahme bitten als deren Kunde.

Werde mal dem Kundendialog den Fall schildern.


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