Vorsicht bei Gleichstellung! (Allgemeines Forum)

Proeter, Mittwoch, 23.09.2020, 08:16 (vor 1305 Tagen) @ Hamburger2015

d) Das ganze gilt auch, wenn B Sammelbezeichnung ist und die 20-Minuten-Grenze nur beim tariflich gleichgestellten Bahnhof C überschritten ist?

Vorsicht hier! Endet die Zugbindung denn an C oder an B?
Und wenn sie bereits an B endet, steht dahinter dann noch mal *NV, damit du überhaupt zu dem gleichgestellten Bahnhof gelangen kannst? Wenn nämlich nicht, und es dein Plan war, per CityTicket dorthin zu fahren, dann seh ich die Zugbindung nicht als aufgehoben, da das CityTicket ja nicht Bestandteil der Eisenbahnbeförderung ist.


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