NJ lLiege- statt Schlafwagen erhalten. (Allgemeines Forum)

Markus-P, Samstag, 06.04.2019, 09:59 (vor 1819 Tagen) @ Bambalouni

Grundsätzlich hast du natürlich recht. Wenn aber mein gekaufter Computer kaputt ist, dann wende ich mich auch zunächst an den Händler, also Saturn oder Media Markt.

Soweit ich weiß muss ich meine Reklamationsansprüche auch immer gegen den Händler durchsetzen und nicht gegen den Hersteller. Natürlich wird sich Media Markt und Saturn auch wieder an den Hersteller wenden. Das Gesetz sieht aber eben den Händler in der Pflicht.

Um die Erstattung muss sich deshalb in meinen Augen eindeutig die Deutsche Bahn kümmern. Ich fand die Idee, die SÖP einzuschalten aber am besten.

Hi, SÖP ist bestimmt gut, ansonsten habe ich über Facebook die Erfahrung gemacht, das man um unbürokratische Lösungen bemüht ist.

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Semper fi!


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