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<title>ICE-Treff - Wieso nicht relevant?</title>
<link>https://www.ice-treff.de/</link>
<description>Von und für Freunde des ICE, des schnellen Bahnverkehrs und der Eisenbahn überhaupt</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Wieso nicht relevant? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Jetzt überlege aber mal folgenden Fall: Die Prognose sagt Anschluss wird verpasst und man sagt seinen Termin, den man in C hat ab. Jetzt wird der Anschluss doch wieder erreicht, bringt aber nix, weil Termin ist schon abgesagt. Deshalb würde ich dafür argumentieren, dass das Abbruchecht besteht, sofern die Ankunftsprognose einmal über den 60 Minuten lag, und unverzüglich die nächste Rückfahrtmöglichkeit genutzt wird, was im Beispiel in B ist.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 28 Apr 2026 05:14:25 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Knochendochen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wieso nicht relevant? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>So wie ich das verstanden habe, ist der Zug in A mit Zugbindung pünktlich los. Dann zwischen A und B Verspätungsprognose ohne Zwischenhalt zwischen A und B und Entfall der Zugbindung für das Ticket von A nach C. Dann wurde aber B noch so erreicht, dass der Übergang von B nach C pünktlich war.</p>
<p>Wenn jetzt von B nach A zurückgefahren würde und man sich den Teilstreckenpreis von B nach C wegen Reiseabbruch erstatten lassen will, sehe ich das für schwierig an, wenn man die tatsächliche püntktliche Ankunft in B- und dann eine Unmöglichkeit der Weiterreise um vernünftig von B nach C zu kommen, angibt. Der Zug war ja dann trotz vorheriger zwischenzeitlicher Prognose und Aufhebung der Zugbindung tatsächlich pünktlich. Man hätte nur an dem Tag mit einen anderen Zug von B nach C fahren können, auch wenn es nicht erforderlich gewesen war.</p>
<p>Aber vielleicht habe ich da jetzt auch einen Knoten im Kopf. 99,99 % würden sich freuen, wenn die Verspätung von A nach B aufgeholt worden ist und B nach C wie gebucht erreicht wird.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=726646</link>
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<pubDate>Mon, 27 Apr 2026 17:40:24 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Schultheiss Berlin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rücktritt möglich (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Das geht glaube ich gar nicht. A war pünktlich, B dann letztendlich auch. Eine Zwischenprognose unter ursprünglich B mit Ziel C ist da nicht von Belang. Entscheidend ist in dem Fall (da A pünktlich los) die Ankunft in B und die Erreichbarkeit von B nach C.</p>
</blockquote><p>Von praktischer Relevanz dürfte die Frage kaum sein, denn mindestens 99% der Reisenden möchten mit einer solchen Buchung sicherlich so zügig wie möglich den Zielbahnhof C erreichen.</p>
<p>Was das SC FGR dazu schreiben würde, weiß ich nicht. Allerdings habe ich es schon erlebt, dass bei einer Reise der erste der beiden Züge (IC Dresden - Berlin (- Ostsee?), Einstieg Flughafen BER) der Reisekette im Laufe der Fahrt ein paar Minuten Verspätung aufbaute, woraufhin die Zugbindung aufgehoben wurde (korrekterweise, denn der Übergang war knapp). Dieser Hinweis blieb auch erhalten, nachdem der Zug die Verspätung bis zu meiner Einstiegszeit wieder vollständig aufgeholt hatte.</p>
<p>Meines Erachtens ist eine solcher Hinweis auch nicht fehlerhaft (sodass man von einem Kulanzangebot der DB sprechen könnte), sondern voll im Einklang mit den Beförderungsbedingungen:</p>
<blockquote><p>9.1.1 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende aufgrund einer Verspätung, eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er ... unverzüglich die Wahl zwischen ...</p>
</blockquote><p>&quot;unverzüglich&quot; muss wohl heißen, man muss nichts weiter abwarten, auch nicht den nächsten Halt.</p>
<p>Zurück zum Fall von <em>Knochendochen</em>:</p>
<blockquote><p>9.1.3 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende aufgrund einer Verspätung, eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag 60 Minuten oder mehr verspätet ankommen wird, kann er auch die Reise abbrechen oder gar nicht erst antreten. ...</p>
</blockquote><p>Es wird keine grundsätzlich andere Bedingung gegenüber 9.1.1 genannt (außer 60 statt 20 Minuten).</p>
<blockquote><p>9.1.4 Der Reisende kann insbesondere dann vernünftigerweise mit einer Verspätung nach Nr. 9.1.1 und Nr. 9.1.3 am Zielbahnhof rechnen, wenn diese über mindestens einen der nachfolgenden Informationskanäle bekanntgemacht wurde: ... (iv) verfügbare Fahrplaninformations- und Reisendeninformationsmedien, insbesondere das Fahrplanauskunftssystem im Internet unter <a href="http://www.bahn.de.">www.bahn.de.</a> Das Gleiche gilt, wenn der Reisende eine vom Beförderer oder vom Bahnhofsbetreiber ausgestellte Bestätigung vorlegen kann, aus der sich eine Verspätung nach Nr. 9.1.1 und Nr. 9.1.3 ergibt.</p>
</blockquote>]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=726610</link>
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<pubDate>Sun, 26 Apr 2026 11:06:10 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Co_Tabara-98</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wieso nicht relevant? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[- kein Text -]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=726607</link>
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<pubDate>Sun, 26 Apr 2026 08:07:06 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Knochendochen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rücktritt möglich (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color:#999;">Ich würde es auch so sehen wie schon geschrieben: Solbald die Ankunftsprognose einmal mindestens 60 Minuten beträgt, hat man das Recht zum Rücktritt, auch wenn die Ankunftsprognose zu einem späterem Zeitpunkt wieder auf unter 60 Minuten sinkt. Ich würde sogar so weit gehen, dass dieses Recht auch in folgendem Fall greift: Man fährt von A nach C mit Umstieg in B. Zwischen A und B hat der Zug keinen Halt. Man steigt in A in den pünktlichen Zug und auf der Fahrt nach B baut der Zug Verspätung auf, sodass der Anschluss in B als nicht mehr erreichbar prognostiziert wird. Man entschließt sich also für einen Rücktritt und Rückfahrt und eine Rückfahrt zum Abgangsbahnhof. Mangels Zwischenhalten kann man aber erst im B umdrehen. Auch wenn der Zug bis dahin wieder aufhohlt und letztendlich püntkluch in B ankommt, ist ein Rücktritt möglich, da die zu erwartende Verspätung am Zielbahnhof mindestens 60 Minuten betrug und man die Fahrt zum nächstmöglichen Zeitpunkt abgebrochen hat.</span></p>
<p>Das geht glaube ich gar nicht. A war pünktlich, B dann letztendlich auch. Eine Zwischenprognose unter ursprünglich B mit Ziel C ist da nicht von Belang. Entscheidend ist in dem Fall (da A pünktlich los) die Ankunft in B und die Erreichbarkeit von B nach C.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=726603</link>
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<pubDate>Sun, 26 Apr 2026 06:31:33 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Schultheiss Berlin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>FGR Detailfrage zu Rücktritt von der Reise (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hey.</p>
<blockquote><p>Schöne Grüße auch an dich.<br />
PS: Bei den Fahrten zu meinen Eltern im Bereich Vechta/Diepholz warte ich immer noch auf eine Fahrgastbefragung ;)</p>
</blockquote><p>Morgen früh 5.24h ab Osnabrück oder 8.19h ab Bremen RB 58. Jeweils der in Fahrtrichtung vordere Triebwagen.</p>
<p>Freitag 7.24h Osnabrück ==&gt; Bremen. In welcher Einheit, weiß ich noch nicht. </p>
<p>Sonntag 20.19h ab Bremen ==&gt; Osnabrück. Wo im Zug, steht auch erst kurz vorher fest. </p>
<p>Dann erst wieder ab 8. Mai.</p>
<p>Kundenzufriedenheitsbefragungen machen wir auf dem RE 9 auch. Da bin ich aber nicht. Da ist mir generell der Fragebogen zu lang, zu statisch und zu weltfremd. RB 58 von oben erwähnt sind die Befragungen zwecks Fahrgeldeinnahmenverteilung. Da mag ich stets die Frage nach dem Grund der Fahrt. Heute war ne Studenten-Truppe aus Oldenburg im Zug, die eine Exkursion zu einer BAUGRUBE in Osnabrück gemacht haben. </p>
<p><br />
Schöne Grüße von jörg</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=726530</link>
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<pubDate>Wed, 22 Apr 2026 18:32:42 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Der Blaschke</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Danke für eure Einschätzungen! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[- kein Text -]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=726529</link>
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<pubDate>Wed, 22 Apr 2026 18:15:20 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>ICEwave</dc:creator>
</item>
<item>
<title>FGR Detailfrage zu Rücktritt von der Reise (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Dieser Affentanz geht hoffentlich beim SC FGR nicht durch.<br />
Ansonsten &quot;freuen&quot; sich die normalen Fahrgäste, dass die FGR mit der Zeit immer enger definiert und ausgelegt werden, nur weil einige wenige nicht verstehen, dass bestimmte Fahrkarten nun mal nicht erstattungsfähig sind.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=726498</link>
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<pubDate>Tue, 21 Apr 2026 09:59:59 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>danielausberlin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Rücktritt möglich (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich würde es auch so sehen wie schon geschrieben: Solbald die Ankunftsprognose einmal mindestens 60 Minuten beträgt, hat man das Recht zum Rücktritt, auch wenn die Ankunftsprognose zu einem späterem Zeitpunkt wieder auf unter 60 Minuten sinkt. Ich würde sogar so weit gehen, dass dieses Recht auch in folgendem Fall greift: Man fährt von A nach C mit Umstieg in B. Zwischen A und B hat der Zug keinen Halt. Man steigt in A in den pünktlichen Zug und auf der Fahrt nach B baut der Zug Verspätung auf, sodass der Anschluss in B als nicht mehr erreichbar prognostiziert wird. Man entschließt sich also für einen Rücktritt und Rückfahrt und eine Rückfahrt zum Abgangsbahnhof. Mangels Zwischenhalten kann man aber erst im B umdrehen. Auch wenn der Zug bis dahin wieder aufhohlt und letztendlich püntkluch in B ankommt, ist ein Rücktritt möglich, da die zu erwartende Verspätung am Zielbahnhof mindestens 60 Minuten betrug und man die Fahrt zum nächstmöglichen Zeitpunkt abgebrochen hat.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=726470</link>
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<pubDate>Sun, 19 Apr 2026 13:28:31 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Knochendochen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>FGR Detailfrage zu Rücktritt von der Reise (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Warum ist es dir so wichtig, mitzuteilen, dass du schlußendlich die eigene Unfähigkeit zur Terminplanung ausgleichen möchtest durch die Unfähigkeit der Eisenbahn, ordnungsgemäßen Verkehr durchzuführen. Du willst dir eine Rückerstattung erschleichen, wo du dir bei fahrplanmäßigem Verkehren die Kosten an die eigene Backe schmieren müßtest. </p>
<p>Die ganze Fragestellung ließe sich auch ohne obiges Zitat stellen. Da stellt sich also die Frage nach der Motivation. Das Forum provozieren? Sich toll fühlen? </p>
</blockquote><p>Das ist einfach der ehrliche Sachverhalt wie es sich ergeben hat. Ist aber ja auch nicht schlimm, da der Grund für meinen Rücktritt sollte er durch FGR gedeckt sein regeltechnisch völlig wumpe ist. Und wenn die Züge pünktlich sind, bleibe ich halt auf den Kosten sitzen und dann beschwere ich mich auch nicht. Das Provokationspotenzial kann ich jedenfalls nicht erkennen und „toll“ fühle ich mich auch nicht. Toll fühle ich mich, wenn meine Pläne bleiben wie sie sind und ich meine gebuchten Fahrten auch nutzen kann. </p>
<blockquote><p>Ja, ich hab grad Zeit und falle auf die Provokation rein. Denn der Zug hat 80 Minuten Verspätung wegen Reparatur an der Strecke - was gelogen ist: Kollision mit einem Gegenstand + Streckensperrung mit Notfallmanagereinsatz ist der wahre Grund. Allerdings wurde mir von DB Service zwischenzeitlich beschieden, der Grund habe mich überhaupt nicht zu interessieren. Der Zug sei später - das habe zu reichen. Dumm natürlich, dass sich die wahre Info etwas später im Netz finden läßt - noch doofer, das die freundliche Zugbegleiterin den Grund in der Durchsage ausführlich erwähnt. Aber okay, DB Service hat Service gar nicht nötig - die Arroganz eines Staatsunternehmens halt ... </p>
<p>Du willst dich also auch auf dieses unterirdische Niveau begeben. Das kann man machen. Muss man aber nicht unbedingt groß rausposaunen. </p>
</blockquote><p>Hast du wirklich Service erwartet?<br />
 </p>
<blockquote><p>Schöne Grüße von jörg</p>
</blockquote><p>Schöne Grüße auch an dich.<br />
PS: Bei den Fahrten zu meinen Eltern im Bereich Vechta/Diepholz warte ich immer noch auf eine Fahrgastbefragung ;)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=726464</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=726464</guid>
<pubDate>Sat, 18 Apr 2026 21:35:12 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>ICEwave</dc:creator>
</item>
<item>
<title>FGR Detailfrage zu Rücktritt von der Reise (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo.</p>
<blockquote><p>Ich möchte gerne eine Fahrt (SSP) nicht antreten, da sich meine Pläne geändert haben. Dies geht bei SSP aber nur im Rahmen FGR.</p>
</blockquote><p>Warum ist es dir so wichtig, mitzuteilen, dass du schlußendlich die eigene Unfähigkeit zur Terminplanung ausgleichen möchtest durch die Unfähigkeit der Eisenbahn, ordnungsgemäßen Verkehr durchzuführen. Du willst dir eine Rückerstattung erschleichen, wo du dir bei fahrplanmäßigem Verkehren die Kosten an die eigene Backe schmieren müßtest. </p>
<p>Die ganze Fragestellung ließe sich auch ohne obiges Zitat stellen. Da stellt sich also die Frage nach der Motivation. Das Forum provozieren? Sich toll fühlen? </p>
<p>Ja, ich hab grad Zeit und falle auf die Provokation rein. Denn der Zug hat 80 Minuten Verspätung wegen Reparatur an der Strecke - was gelogen ist: Kollision mit einem Gegenstand + Streckensperrung mit Notfallmanagereinsatz ist der wahre Grund. Allerdings wurde mir von DB Service zwischenzeitlich beschieden, der Grund habe mich überhaupt nicht zu interessieren. Der Zug sei später - das habe zu reichen. Dumm natürlich, dass sich die wahre Info etwas später im Netz finden läßt - noch doofer, das die freundliche Zugbegleiterin den Grund in der Durchsage ausführlich erwähnt. Aber okay, DB Service hat Service gar nicht nötig - die Arroganz eines Staatsunternehmens halt ... </p>
<p>Du willst dich also auch auf dieses unterirdische Niveau begeben. Das kann man machen. Muss man aber nicht unbedingt groß rausposaunen. </p>
<p><br />
Schöne Grüße von jörg</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=726463</link>
<guid>https://www.ice-treff.de/index.php?id=726463</guid>
<pubDate>Sat, 18 Apr 2026 21:13:08 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>Der Blaschke</dc:creator>
</item>
<item>
<title>FGR Detailfrage zu Rücktritt von der Reise (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Dass du zu dem Zeitpunkt, zu dem die &quot;zu erwartende Verspätung am Zielort&quot; noch mindestens 60 Minuten betragen hat, dich hättest entscheiden können, von der Reise zurückzutreten, steht, glaube ich, völlig außer Frage. Genauso eindeutig ist, dass es keine Verpflichtung zum &quot;Rücktritt vom Nichtantritt&quot; gibt, wenn die Verspätungsprognose wieder runter geht. Sonst müsstest du ja nach dem bereits gefassten Nichtantritts-Entschluss trotzdem weiter am Bahnhof ausharren, um den Zug bei fallender Verspätung doch wieder kriegen zu können.</p>
<p>Ob du streng genommen den Entschluss zum Rücktritt auch dann noch fassen darfst, wenn die Verpätungsprognose wieder unter 1h gefallen ist (aber immer noch vor Abfahrt), ist allermindestens in der Praxis vollkommen wurscht, weil weder nach dem Augenblick der Entschlussfassung gefragt wird, noch er in irgendeiner Weise beweisbar wäre.</p>
<p>Den <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021R0782#art_18">Wortlaut der EU-Fahrgastrechteverordnung</a> verstehe ich jedenfalls so, dass das Eisenbahnunternehmen dir, sobald die Verspätungsprognose 60 Minuten oder mehr beträgt, den Rücktritt gegen Erstattung des entrichteten Fahrpreises <em>anbieten</em> muss, und dir (abgesehen von der Dreimonatsfrist für &quot;Beschwerden&quot;, worunter hier wohl auch die Geltendmachung von Erstattungs- und Entschädigungs-Ansprüchen verstanden wird) keinerlei Vorschriften gemacht werden, wann genau du dieses Angebot annimmst.</p>
<p>Wirklich spannend wird erst folgender Ablauf:<br />
1) Verspätung ≥1h prognostiziert<br />
2) Verpätungsprognose fällt wieder unter 1h<br />
3) du trittst die Fahrt an<br />
4) du brichst die Fahrt wegen der Verspätung aus (1) ab, ohne dass seit Fahrtantritt die Prognose nochmal auf ≥1h hochgegangen wäre.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=726462</link>
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<pubDate>Sat, 18 Apr 2026 18:06:10 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>hjholtz</dc:creator>
</item>
<item>
<title>FGR Detailfrage zu Rücktritt von der Reise</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo allerseits,</p>
<p>mal wieder eine Detailfrage zu FGR, die mich diesmal ganz persönlich betrifft. Ich möchte gerne eine Fahrt (SSP) nicht antreten, da sich meine Pläne geändert haben. Dies geht bei SSP aber nur im Rahmen FGR.</p>
<p>Auf meiner geplanten Reise heute gibt es einen Umstieg in Stuttgart mit 19 Minuten planmäßiger Umsteigezeit. Der Zubringerzug hatte zwischenzeitlich so viel Verspätung, dass die Umstiegszeit auf 2 Minuten schmolz. Im Navigator wurde „Verbindung nicht fahrbar“ eingetragen. </p>
<p>Nun hat der Zug aber VOR erreichen meines Startbahnhofes schon wieder so viel reingeholt, dass die Verbindung wieder fahrbar ist (8 Minuten Umsteigezeit). </p>
<p>Kann ich jetzt zurücktreten? Nach meinem Verständnis ja, weil vor einigen Stunden war die zu erwartende Verspätung &gt; 60 Minuten durch Anschlussverlust. Zu diesem Zeitpunkt habe ich mich für den Rücktritt entschieden. Das spätere reinholen der Verspätung wird damit irrelevant.</p>
<p>Wie ist eure Meinung dazu, seht ihr es ähnlich oder anders? Zählt die zu erwartende Verspätung z. B. erst ab Abfahrtzeit am Startbahnhof?</p>
<p>EDIT: Mittlerweile wieder mehr Verspätung. Aber die Frage interessiert mich trotzdem sehr. </p>
<p>Beste Grüße!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.ice-treff.de/index.php?id=726458</link>
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<pubDate>Sat, 18 Apr 2026 14:58:37 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines Forum</category><dc:creator>ICEwave</dc:creator>
</item>
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