Erstattung Reservierungsentgeld? (Allgemeines Forum)
Hallo,
jetzt bin ich auch mal in die Verlegenheit gekommen, einen gebuchten Zug durch Verspätung eines NV-Zubringers nicht erreicht zu haben. Die Reservierungen waren natürlich auch wertlos und der nachfolgende Zug (ICE Ruhrgebiet-Berlin) am Samstagvormittag zu über 100 % ausgelastet.
Ralf schrieb hier im Forum bereits, dass normalerweise der ZuB das Reservierungsentgeld gegen Einzug der Belege in Bar oder gegen einen Zahlschein auszahlen soll.
"Unser" Zub indes schrieb nur den Hinweis auf die Rückseite, dass die Reservierung wegen Zugverspätung nicht in Anspruch genommen werden konnte, signierte mit Name und Zugnummer (ohne Zangenabdruck) und drückte mir die Scheine wieder in die Hand.
Was ist zu tun? Kann es vielleicht daran liegen, dass bei der Zahlungsart "Gutschein" vermerkt ist und nicht z.B. "Barzahlung / Mastercard/ etc."?
Übringens: Obwohl der verspätete Zubringerzug mit einer anderen FK (in unserem Fall Semestertickets) genutzt wurde war es kein Problem, mit dem nächsten Zug weiterzufahren, der KiN hat einfach die Verspätung vermerkt. Gebuchte Strecke war übrigens Minden-Berlin im IC, gefahren wurde dann Hannover-Berlin im ICE.
Gruß
Tommyboy
Gruß
Tommyboy