Keine Stations-Gebühren mehr? (Allgemeines Forum)

Altmann, Freitag, 12.07.2019, 14:02 (vor 1722 Tagen)

Der EuGH hat in einem Rechtsstreit entschieden, dass die WESTbahn keine Gebühren für die Nutzung von Bahnsteigen an die ÖBB Infra zahlen muss, weil diese bereits durch das "Mindestzugangspaket" abgegolten sei.

Ich bin da kein Insider, aber wenn ich das richtig verstehe, ist das das Ende der Stationsgebühren!?

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Was ist ein "Mindestzugangspaket"?

Steffen, Freitag, 12.07.2019, 14:08 (vor 1722 Tagen) @ Altmann

Wenn die Statiosgebühren wegfallen, müsste ja ein Personenzug und ein Güterzug gleich viel bezahlen. Oder eine S-Bahn, die an jedem Bahnsteig hält, genau so viel wie ein RJ, der an fast keinem Bahnsteig hält.

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Was ist ein "Mindestzugangspaket"?

oska, Freitag, 12.07.2019, 14:13 (vor 1722 Tagen) @ Steffen

Wenn die Statiosgebühren wegfallen, müsste ja ein Personenzug und ein Güterzug gleich viel bezahlen. Oder eine S-Bahn, die an jedem Bahnsteig hält, genau so viel wie ein RJ, der an fast keinem Bahnsteig hält.

Was ist dann mit der Dauer des Haltes? Kosten 29 Minuten dasselbe wie zwei? Also nichts?

Ist nicht das Ende der Stationsgebühren

ffz, Freitag, 12.07.2019, 14:15 (vor 1722 Tagen) @ Altmann

Hallo,

das EuGH Urteil sit nicht das Ende der Stationsgebühren. Es ging in diesem Fall um eine Klage der Westbahn gegen die ÖBB-Infrastruktur wo die Westbahn sich beschwert hat, dass ÖBB-Infrastruktur überzogene Stationsgebühren verlangen würde. Es wurde nun durch den EuGH entschieden, dass die Stationsgebühren zum Mindestzugangspaket gehören und somit auch von der Aufsichtsbehörde wie die Trassengebühren genehmigt werden müssen und es keine überzogene Gewinnspanne in den Stationsgebühren mehr geben darf. Das Urteil dürfte das Ende für PPP Bahnsteige sein, wie es sie zB an LGV's in Frankreich gibt, weil nach dem Urteil ließe sich so der Bahnsteig nie refinanzieren.

Ist nicht das Ende der Stationsgebühren

Multi, Freitag, 12.07.2019, 14:24 (vor 1722 Tagen) @ ffz

Hallo,

das EuGH Urteil sit nicht das Ende der Stationsgebühren. Es ging in diesem Fall um eine Klage der Westbahn gegen die ÖBB-Infrastruktur wo die Westbahn sich beschwert hat, dass ÖBB-Infrastruktur überzogene Stationsgebühren verlangen würde. Es wurde nun durch den EuGH entschieden, dass die Stationsgebühren zum Mindestzugangspaket gehören und somit auch von der Aufsichtsbehörde wie die Trassengebühren genehmigt werden müssen und es keine überzogene Gewinnspanne in den Stationsgebühren mehr geben darf. Das Urteil dürfte das Ende für PPP Bahnsteige sein, wie es sie zB an LGV's in Frankreich gibt, weil nach dem Urteil ließe sich so der Bahnsteig nie refinanzieren.

Darf ich fragen, was ein PPP Bahnsteig ist??

(Waere speziell fuer Neue (wie mich) schoen wenn nicht die ganze Zeit Abkuerzungen verwendet werden. Man kann einen Begriff ja zum Beispiel das erste Mal Ausschreiben und die Abkuerzung dahinter in Klammern setzen, ab dann kann die Abkuerzung verwendet werden.)

PPP (Öffentlich-Private Partnerschaften

oska, Freitag, 12.07.2019, 14:33 (vor 1722 Tagen) @ Multi

Die Abküruzng kannte ich auch nicht. Aber meine Tante G wusste es.

PPP (Öffentlich-Private Partnerschaften

Multi, Freitag, 12.07.2019, 14:43 (vor 1722 Tagen) @ oska

Die Abküruzng kannte ich auch nicht. Aber meine Tante G wusste es.

Und was hat das dann mit einem Bahnsteig zu tun?? Sorry ich blick da wirklich nicht durch und wenn man nach "PPP Bahnsteig" googlet kommt dieser Beitrag als erstes also ich vermute mal, dass es sich hier nicht um einen feststehenden Begriff handelt...

PPP (Öffentlich-Private Partnerschaften

oska, Freitag, 12.07.2019, 14:53 (vor 1722 Tagen) @ Multi

Hat ffz schon schön erklärt. Würde es nicht Sinn machen die Bahnsteige an die Städte zu verkaufen die dann den Unterhalt und Ausbau bezahlen?

PPP (Öffentlich-Private Partnerschaften

Henrik, Freitag, 12.07.2019, 15:28 (vor 1722 Tagen) @ oska

Würde es nicht Sinn machen die Bahnsteige an die Städte zu verkaufen die dann den Unterhalt und Ausbau bezahlen?

Welchen Sinn siehst Du denn darin bzw. welchen Sinn sollten die klammen Städte & Gemeinden darin sehen, für sehr viel Geld etwas zu kaufen,
zudem dass sich deren Unterhalt privatwirtschaftlich selbst trägt (nicht Aufgabe von Kommunen)
und der Ausbau an sich Bundesangelegenheit ist, sofern er sich nicht selbst trägt.

PPP (Öffentlich-Private Partnerschaften

Multi, Freitag, 12.07.2019, 15:30 (vor 1722 Tagen) @ Henrik

Würde es nicht Sinn machen die Bahnsteige an die Städte zu verkaufen die dann den Unterhalt und Ausbau bezahlen?


Welchen Sinn siehst Du denn darin bzw. welchen Sinn sollten die klammen Städte & Gemeinden darin sehen, für sehr viel Geld etwas zu kaufen,
zudem dass sich deren Unterhalt privatwirtschaftlich selbst trägt (nicht Aufgabe von Kommunen)
und der Ausbau an sich Bundesangelegenheit ist, sofern er sich nicht selbst trägt.

Wenn dabei ein paar Euro uebrig bleiben, tut es der Gemeinde ja eigentlich auch nicht weh einen Bahnsteig zu besitzen. Vielleicht kann man das Geld dann dafuer nutzten Busse zum Bahnhof oefters fahren zu lassen...

(Ja ich weiss, dass das so nicht geht :/ )

PPP (Öffentlich-Private Partnerschaften

oska, Freitag, 12.07.2019, 16:18 (vor 1722 Tagen) @ Henrik

Würde es nicht Sinn machen die Bahnsteige an die Städte zu verkaufen die dann den Unterhalt und Ausbau bezahlen?


Welchen Sinn siehst Du denn darin

Die Stadt schafft die Infrastruktur auch bei Fernbussen. Städte wollen das viele Züge halten. Die Stadt kann entscheiden ob Platz für 400 Meter oder nur 200 Meter Zug. Bei PPP muss der Bahnsteig Gewinn abwerfen. Kommunales Eigentum nicht. Barrierefreiheit muß nicht wirtschaftlich sein. Bund kann sich weiterhin um Schienen und Technik kümmern. In D DB Netz

Rechtliche Vorgaben für das betreiben eines Bahnsteiges

ffz, Freitag, 12.07.2019, 17:31 (vor 1722 Tagen) @ oska

Hallo,

eine Gemeinde/Stadt wird kaum die rechtlichen Vorgaben leisten können und wollen um einen Bahnsteig betreiben zu können, die unter anderem wären:

Der Bahnsteigbetreiber muss ein vom EBA zugelassenes EIU sein

Der Bahnsteigbetreiber braucht ein Notfallmanagement

Der Bahnsteigbetreiber braucht einen EBL(Eisenbahnbetriebsleiter)

Der Bahnsteigbetreiber muss der Verkehrssicherungspflicht nach kommen können

Der Bahnsteigbetreiber braucht ein Preissystem das in Zukunft von der BNetzA genehmigt werden muss.

Ich wüsste so spontan auch keine Stadt/Gemeinde in Deutschland die einen Fernbusbahnhof/ZOB betreibt.

Berlin ZOB wird durch BVG betrieben

Höllentalbahn, Freitag, 12.07.2019, 17:41 (vor 1722 Tagen) @ ffz

- kein Text -

Berlin ZOB wird teils durch IOB (BVG-Tochter) betrieben

Henrik, Freitag, 12.07.2019, 17:50 (vor 1722 Tagen) @ Höllentalbahn

..durch die Internationale Omnibusbahnhof Betreibergesellschaft (IOB), einer 100%igen Tochter der BVG,
also nicht durch die Gemeinde / Stadt Berlin selbst.

Die Fahrkartenschalter werden jedoch unter der Marke ZOB-Reisebüro durch die Zentral-Omnibusbahnhof Berlin GmbH betrieben, einer Tochter der Bayern Express & P. Kühn Berlin. Auch gibt es Ticketcontainer anderer Fernbusunternehmen wie z. B. Flixbus und Eurolines am ZOB.

https://de.wikipedia.org/wiki/Zentraler_Omnibusbahnhof_Berlin

Berlin ZOB wird teils durch IOB (BVG-Tochter) betrieben

oska, Freitag, 12.07.2019, 19:18 (vor 1722 Tagen) @ Henrik

Schwimmbäder, Verkehrsbetriebe, etc sind meistens Tochterunternehmen der Stadt. Der ZOB im Berlin gehört dem Land Berlin. In kleineren Städten gehören die Verkehrsflächen wo die Busse halten meist den Kommunen. Im Nah- wie Fernverkehr.

Berlin ZOB wird teils durch IOB (BVG-Tochter) betrieben

Henrik, Samstag, 13.07.2019, 06:36 (vor 1721 Tagen) @ oska

[...] Verkehrsbetriebe, etc sind meistens Tochterunternehmen der Stadt. Der ZOB im Berlin gehört dem Land Berlin. In kleineren Städten gehören die Verkehrsflächen, wo die Busse halten meist den Kommunen. Im Nah- wie Fernverkehr.

Du beziehst Dich auf die Infrastruktur.
Diese ist hier größtenteils finanziert durch den Bund über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) (Kapitalkosten!).
Der Bund hat keine Baubehörde, auch nicht für Bundesbauten.
Vor allem nimmst Du Bezug auf Fernbusbahnhöfe bzw. Infrastruktur für derlei und den Unterhalt.
Fernbusverkehr ist nun hier in Deutschland eher neuerlicher Natur, seit 2013 grade eben.
Entsprechend passende Infrastruktur gibt es in den großen Städten noch nicht so sehr viel.
Das von Dir angesprochene Thema lässt sich eben nicht so einfach abhandeln.
Dass "die Stadt die Infrastruktur auch bei Fernbussen schafft" trifft es so nicht, auch nicht, dass sie dieselbe auch betreiben würde.
Entsprechendes wäre auch nicht in Literatur, in Studien, in Wissenschaften nachlesbar.
Entsprechend umgebaute ZOBs, Infrastruktur gibt es eh noch zu wenige.
Als Vorbild wird hier oft angeführt der neue ZOB von Hannover, betrieben wird dieser nicht von der Stadt, sondern privat, ebenso in Frankfurt.

Haarspalterei

Höllentalbahn, Freitag, 12.07.2019, 19:25 (vor 1722 Tagen) @ Henrik

Bei so einem Stadtstaat wie Berlin ist es doch wirklich egal ob es jetzt das Land Berlin durch die BVG oder die Stadt ist...

Haarspalterei

Henrik, Samstag, 13.07.2019, 07:09 (vor 1721 Tagen) @ Höllentalbahn

Bei so einem Stadtstaat wie Berlin ist es doch wirklich egal ob es jetzt das Land Berlin durch die BVG oder die Stadt ist...

in Berlin ist das nun historischer Natur, Berlin war nicht betroffen vom Fernbusverbot in dem Sinne,
diesen Fernbus-ZOB gibt es in Berlin seit 1966.

kommen wir zurück zu oskas Ausgangsfrage,

Würde es nicht Sinn machen die Bahnsteige an die Städte zu verkaufen die dann den Unterhalt und Ausbau bezahlen?

Bei so einem Bundesstaat wie die Bundesrepublik Deutschland ist es doch wirklich egal ob es jetzt der Bund durch die DB AG oder die Kommune ist...

Infrastruktur der Bundesschienenwege ist Aufgabe des Bundes nach GG.
Wieso sollte diese Aufgabe nun grundsätzlich Kommunen übernehmen?

Haarspalterei

oska, Samstag, 13.07.2019, 09:33 (vor 1721 Tagen) @ Henrik

Würde es nicht Sinn machen die Bahnsteige an die Städte zu verkaufen die dann den Unterhalt und Ausbau bezahlen?


Bei so einem Bundesstaat wie die Bundesrepublik Deutschland ist es doch wirklich egal ob es jetzt der Bund durch die DB AG oder die Kommune ist...

Ursprünglich ging es ja um die PPP-Bahnsteige in Frankreich, die sich durch (hohe?) Nutzungsgebühren selbst finanzieren müssen.

Ein barrierefreier Zugang, etwa eine lange Rampe, ist vom Gesetz her vielleicht gar nicht nötig, ein Fahrstuhl reicht. Wirtschaftlich ist es unnötig mehr Geld auszugeben, als nötig. Aber nicht nur die Wirtschaftlichkeit ist wichtig. Eine Kommune kann hier Gelder investieren, die ein privater Betreiber nicht investieren würde, wenn es nicht verlangt ist.

Selbst in Deutschland sind einige Bahnsteige zu kurz, so das nicht alle Türen im Bahnhof geöffnet werden dürfen und ganze Wagen teilweise gesperrt sind.

Infrastruktur der Bundesschienenwege ist Aufgabe des Bundes nach GG.

Wie ist das in Einbeck mit der Ilmebahn oder der Strecke von Neustrelitz nach Mirow? Beide Strecken werden nicht vom Bund betrieben, oder?

Wieso sollte diese Aufgabe nun grundsätzlich Kommunen übernehmen?

Sollen sie nicht. Eher im Gegenteil. DB Netz sollte auch die privaten Trassen verwalten und DB Vertrieb auch Fahrkarten privater EVU verkaufen. Ein EVU könnte dann einfach einen Zug von A nach B fahren lassen, egal wem die Trasse gehört. Ein Kunde könnte von A nach B fahren, egal welches Unternehmen die Züge fährt.

Ich mag den Wettbewerb, aber Bahnsteige müssen in öffentlicher Hand (Stand/Land/Bund) bleiben. Für den Bedarf an lokaler Infrastruktur haben Städte möglicherweise den besseren Überblick, die technische Kompetenz liegt natürlich bei der Bahn.

Haarspalterei

gnampf, Sonntag, 14.07.2019, 11:24 (vor 1720 Tagen) @ oska

Sollen sie nicht. Eher im Gegenteil. DB Netz sollte auch die privaten Trassen verwalten und DB Vertrieb auch Fahrkarten privater EVU verkaufen. Ein EVU könnte dann einfach einen Zug von A nach B fahren lassen, egal wem die Trasse gehört. Ein Kunde könnte von A nach B fahren, egal welches Unternehmen die Züge fährt.

Beim Fahrkartenverkauf bin ich bei dir, DB Vertrieb sollte hier zu regulierten Provisionen Fahrkarten jeglicher EVU verkaufen, auch für gemischte Verbindungen. Wobei die Preisgestaltung der (Teil)Fahrt weiterhin dem jeweiligen EVU obliegt, nicht DB Vertrieb.
Beim Netz sehe ich es anders. Auch die privaten Netze müssen Zugang ermöglich und dürfen da nicht diskrimieren, also auch keine Rabatte für ihr eigenes EVU anbieten etc. Es kann also jedes EVU zu gleichen Kosten drüber fahren. Hier aber DB Netz noch zwischenzuschalten erhöht die Kosten nur. Einem EVU, das nunmal gewerblich handelt (wenn man von einzelnen Museumsbahnen absieht), kann man durchaus zumuten mit mehreren EIU zu reden.

Ich mag den Wettbewerb, aber Bahnsteige müssen in öffentlicher Hand (Stand/Land/Bund) bleiben. Für den Bedarf an lokaler Infrastruktur haben Städte möglicherweise den besseren Überblick, die technische Kompetenz liegt natürlich bei der Bahn.

Zu Bundesbahnzeiten hatten sie den sicher dann auch, allerdings konnten sie auf ihren Staatskonzern anscheinend weniger einwirken als heute auf die privaten Betreiber... anders lassen sich die ganzen Reaktivierungen nach der Bahnreform schlecht erklären, bzw. die verhinderten Stilllegungen.
Staatlich vs. privat sehe ich nicht als das Hauptproblem an, sondern es müssen eben klare Bestellungen getätigt und die Mindeststandards definiert werden. Die Standards müssen natürlich teils vom Bund vorgegeben werden, damit eben kein weiteres Kuddelmuddel an Bahnsteighöhen entsteht, aber teils halt auch vom Land etc was z.B. die Anzahl Verbindungen, Halte, etc. anbelangt.

Haarspalterei

Henrik, Montag, 15.07.2019, 03:24 (vor 1719 Tagen) @ oska

Würde es nicht Sinn machen die Bahnsteige an die Städte zu verkaufen die dann den Unterhalt und Ausbau bezahlen?

Bei so einem Bundesstaat wie die Bundesrepublik Deutschland ist es doch wirklich egal ob es jetzt der Bund durch die DB AG oder die Kommune ist...

Ursprünglich ging es ja um die PPP-Bahnsteige in Frankreich, die sich durch (hohe?) Nutzungsgebühren selbst finanzieren müssen.

ist hier bei den NE-Bahnen prinzipiell eigentlich auch so, bei bundeseigenen Bahnen der laufende Unterhalt.

Ein barrierefreier Zugang, etwa eine lange Rampe, ist vom Gesetz her vielleicht gar nicht nötig, ein Fahrstuhl reicht. Wirtschaftlich ist es unnötig mehr Geld auszugeben, als nötig. Aber nicht nur die Wirtschaftlichkeit ist wichtig. Eine Kommune kann hier Gelder investieren, die ein privater Betreiber nicht investieren würde, wenn es nicht verlangt ist.

..und auch nicht stemmen könne, wie auch die Kommune allein kaum.
Die Kommune kann hier aber sehr wohl mitreden, mitentscheiden.

Infrastruktur der Bundesschienenwege ist Aufgabe des Bundes nach GG.

Wie ist das in Einbeck mit der Ilmebahn oder der Strecke von Neustrelitz nach Mirow? Beide Strecken werden nicht vom Bund betrieben, oder?

ja,
erhalten keine Finanzmittel aus dem Bedarfsplan.

Zuständig sind die Länder,
Mittel können kommen von den Ländern bzw. aus dem GVFG, den Kommunen selbst, private Mittel oder eben auch aus dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz SGFFG
Die Ilmebahn GmbH meldete hier die Maßnahme Elektrifizierung an.

Die Strecke Neustrelitz nach Mirow erhielt Mittel vom Land.

Wieso sollte diese Aufgabe nun grundsätzlich Kommunen übernehmen?

Sollen sie nicht. Eher im Gegenteil. DB Netz sollte auch die privaten Trassen verwalten und DB Vertrieb auch Fahrkarten privater EVU verkaufen. Ein EVU könnte dann einfach einen Zug von A nach B fahren lassen, egal wem die Trasse gehört. Ein Kunde könnte von A nach B fahren, egal welches Unternehmen die Züge fährt.

Ich mag den Wettbewerb, aber Bahnsteige müssen in öffentlicher Hand (Stand/Land/Bund) bleiben. Für den Bedarf an lokaler Infrastruktur haben Städte möglicherweise den besseren Überblick, die technische Kompetenz liegt natürlich bei der Bahn.

Was denn nun?
DB Netz oder öffentliche Hand?

Wenn einfach nur DB Netz - wozu?

DB Netz betreibt ca. 33.500 km
Die nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) immerhin 5.000 km

NE-Bahnen liegen durchaus im Besitz der öffentlichen Hand.
Bei der AKN sind je zur Hälfte die Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg Anteilseigner.
Die genannte Ilmebahn hat 24 Gesellschafter, die größten sind der Landkreis Northeim und die Stadt Einbeck.
Die Hamburger Hafenbahn mit ihren über 300 km Gleisnetz gehört Hamburg - mit Bahnsteigen ist da nicht so recht was.
Etwa 60 % der NE-Schienenwege werden ausschließlich vom Güterverkehr genutzt (vgl. hier).


Insofern stellt sich schon die Frage nach wie vor,
worauf Du überhaupt hinaus willst und wieso.


https://www.allianz-pro-schiene.de/themen/infrastruktur/schienennetz/
https://www.allianz-pro-schiene.de/presse/pressemitteilungen/2013-016-privates-schienen...

https://www.bahn-manager.de/wp-content/uploads/2018-februar-investitionsbedarf-fuer-inf...

Einzelfragen zur Zuständigkeit für Infrastrukturmaßnahmen und Infrastrukturfinanzierung der Eisenbahn
https://www.bundestag.de/resource/blob/408062/../WD-7-200-08-pdf-data.pdf

Rechtliche Vorgaben für das betreiben eines Bahnsteiges

oska, Freitag, 12.07.2019, 19:36 (vor 1722 Tagen) @ ffz

eine Gemeinde/Stadt wird kaum die rechtlichen Vorgaben leisten können und wollen um einen Bahnsteig betreiben zu können, die unter anderem wären:

Müssen die Städte auch gar nicht. Das machen

vom EBA zugelassenes EIU

Das macht meist DB. Soll auch so bleiben. Städte haben da keine Kompetenz. Trotzdem könnten sie Eigentümer sein.

Ich wüsste so spontan auch keine Stadt/Gemeinde in Deutschland die einen Fernbusbahnhof/ZOB betreibt.

Kennst Du denn private? In manchen Städten gab es vor Jahren nicht mal Wartehäuschen. Sondern nur ein Haltestellenschild. Stelle Dir lieber eine Bushaltestelle auf dem Land vor statt an London Paris oder Berlin zu denken. Morgens werden die Mülleimer von der Stadtreinigung geleert. Das ist der Betrieb eines ZOB in vielen Städten. Touletten gibt es im richtigen Bahnhof. Da wo die Züge fahren.

Rechtliche Vorgaben für das betreiben eines Bahnsteiges

Henrik, Samstag, 13.07.2019, 06:55 (vor 1721 Tagen) @ oska

eine Gemeinde/Stadt wird kaum die rechtlichen Vorgaben leisten können und wollen um einen Bahnsteig betreiben zu können, die unter anderem wären:

Müssen die Städte auch gar nicht. Das machen

vom EBA zugelassenes EIU

Das macht meist DB. Soll auch so bleiben. Städte haben da keine Kompetenz. Trotzdem könnten sie Eigentümer sein.

gibt es ja durchaus, nicht direkt die Kommune selbst, aber als Teilhaber einer Gesellschaft.

verbleibt nach wie vor die Frage, wieso sie es grundsätzlich sollten.
So ein Grundeigentum beinhaltet hohe Kapitalkosten. Das muss sich eine Gemeinde erst einmal leisten können.
Einnahmen durch Stationsgebühren bringen jetzt nicht so hohe Rendite, ROCE.
Als einziges Argument hast Du bislang angeführt Ausführungen in der Entwurfsplanung.
Da sind die Gemeinden bislang eh auch eingebunden.

Ich wüsste so spontan auch keine Stadt/Gemeinde in Deutschland die einen Fernbusbahnhof/ZOB betreibt.

Kennst Du denn private?

So viele gibt's in der Summe eh nicht.
Hannover & Frankfurt werden privat betrieben.

In manchen Städten gab es vor Jahren nicht mal Wartehäuschen. Sondern nur ein Haltestellenschild. Stelle Dir lieber eine Bushaltestelle auf dem Land vor statt an London Paris oder Berlin zu denken. Morgens werden die Mülleimer von der Stadtreinigung geleert. Das ist der Betrieb eines ZOB in vielen Städten. Toiletten gibt es im richtigen Bahnhof. Da wo die Züge fahren.

ZOB im allgemeinen oder Fernbusbahnhöfe im speziellen?
Die Marge im Fernbusverkehr, die Masse an Fahrgästen ist nun nicht so hoch, die Aufenthaltszeit, Umsteigezeit ebenso wenig, die Zahlungsbereitschaft auch nicht wie an Bahn-Fernbahnhöfen, insofern lohnen sich betriebsferne Shops dort weniger, desto weniger lukrativ sind Fernbusbahnhöfe an sich, sollen aber am liebsten im Stadtzentrum liegen.
Folglich ist es nur plausibel, dass es nicht so viele Neu- bzw. Umbauten für den Fernbusverkehr gibt.
Die Thematik hier an sich ist nicht so trivial.

Rechtliche Vorgaben für das betreiben eines Bahnsteiges

oska, Samstag, 13.07.2019, 10:12 (vor 1721 Tagen) @ Henrik

So viele gibt's in der Summe eh nicht.

Es gibt 5600 Bahnhöfe, davon 300 in den Kategorien 2 und 3 zusammen. Letztere werden auch fast alle einen Busbahnhof haben. Es gibt auch Städte ohne Bahnhof aber mit ZOB. Leider sind Fernbusanbieter nicht so transparent wie die Bahn, von daher konnte ich keine Zahlen finden, wieviele Haltestellen es von Flixbus gibt.

In manchen Städten gab es vor Jahren nicht mal Wartehäuschen. Sondern nur ein Haltestellenschild. Stelle Dir lieber eine Bushaltestelle auf dem Land vor statt an London Paris oder Berlin zu denken. Morgens werden die Mülleimer von der Stadtreinigung geleert. Das ist der Betrieb eines ZOB in vielen Städten. Toiletten gibt es im richtigen Bahnhof. Da wo die Züge fahren.


ZOB im allgemeinen oder Fernbusbahnhöfe im speziellen?

Das ist ja in den Städten < 500.000 Einwohnern oft dasselbe. Ein paar Haltestellen für die Stadtbusse, ein paar für Regionalbusse und dann noch für Fern- und Reisebusse. Alles sehr überschaubar.

Die Marge im Fernbusverkehr, die Masse an Fahrgästen ist nun nicht so hoch, die Aufenthaltszeit, Umsteigezeit ebenso wenig, die Zahlungsbereitschaft auch nicht wie an Bahn-Fernbahnhöfen, insofern lohnen sich betriebsferne Shops dort weniger, desto weniger lukrativ sind Fernbusbahnhöfe an sich, sollen aber am liebsten im Stadtzentrum liegen.

Wie gesagt, orientiere Dich nicht an den zehn größten Städten, sondern an den Städten 25-1000. Da sind die Reisenden oft froh, wenn sie bei Regen ein Dach über dem Kopf haben. Ich wohne in so einer Stadt. Ein Wartehäuschen für den Fernverkehr, weniger als zehn Sitzplätze, zwei Glaskästen für Fahrpläne, drei Busse passen hintereinander.

Folglich ist es nur plausibel, dass es nicht so viele Neu- bzw. Umbauten für den Fernbusverkehr gibt.

Das verlangt ja auch niemand. Ich habe nur gesagt, das die verkehrsinfrastruktur von der Stadt gestellt wird. D.h. die Straße wo der Bus fährt/hält gehört der Stadt, und auch der Bussteig wo die Fahrgäste warten. Und die Fahrgäste sind ja nicht irgendwelche komischen Außerirdischen, sondern entweder die eigenen Bürger der Stadt oder umliegenden Dörfer bzw. willkommene Touristen, die die Stadt besucht haben.

Der städtische Mitarbeiter fährt morgens um 5 mit seiner Kehrmaschine da lang, genau wie bei den Stadt- und Regionalbussen und sein Kollege leert den Mülleimer.

Unterschied Bushaltestelle vs. Bahnsteig

ffz, Samstag, 13.07.2019, 11:14 (vor 1721 Tagen) @ oska

Hallo,

ob der Stadt/Gemeinde die Straße wo der Bus hält ist zu nächst mal die Frage, wenn es eine Landes-, Kreis- oder Bundesstraße ist die nur durch den Ort bzw die Stadt durch geführt wird nein, dann gehört die Straße dem Bundesland bei einer Landesstraße, dem Landkreis bei einer Kreisstraße und dem Bund bei einer Bundesstraße, der Eigentümer ist auch jeweils für die Instandhaltung und Reinigung zuständig. Das wird zwar oft an die Stadt/Gemeinde übertragen, aber der Eigentümer bezahlt die Stadt/Gemeinde dann auch dafür.

Flixbus gehört keine einzige Haltestelle/kein ZOB in Europa. Ein Haltestellenschild auf zu stellen und den Fahrplan aus hängen zu dürfen läuft über einen Antrag beim Eigentümer und fertig. Bei den ZOB's in Deutschland wo auch Fernbusse halten muss der Fernbusanbieter pro Halt einen festen Betrag bezahlen.

Bei der Eisenbahn in Deutschland muss der Bahnsteigeigentümer Zwangsweise ein EIU sein, das geht aus Haftungsgründen nicht anders, es kann keine Konstellation geben, dass zB einer Gemeinde der Bahsnteig gehört, aber DB S&S den Bahnsteig betreibt. Es gehört aber nicht jeder Bahnsteig an einer DB Strecke DB S&S(Station und Service), sondern es gibt Bahnsteige die zB der AVG gehören oder der SSB AG und die auch von beiden Unternehmen als EIU betrieben werden. Der Bahnsteigeigentümer/das EIU braucht eine entsprechende Versicherung die Schäden und Unfälle bezahlt, die ist dementsprechend teuer, weil im Bahnbetrieb sehr viel teurere Schäden auftreten können wie auf der Straße und die Versicherung muss das Risiko abdecken.

Es gibt auch in einigen Bundesländern Verträge zwischen den SPNV Aufgabenträgern die ja die Stationsgebühren am Ende im SPNV bezahlen und DB S&S , die SPNV Aufgabenträger bekommen Rabatt auf den Stationspreis und bezahlen im Gegenzug einen festen Jahresbetrag an DB S&S für ein Bahnsteigmodernisierungsprogramm.

Erklärung zu PPP

ffz, Freitag, 12.07.2019, 14:44 (vor 1722 Tagen) @ Multi
bearbeitet von ffz, Freitag, 12.07.2019, 14:44

Hallo,

selbstverständlich, ich bitte um Entschuldigung!! PPP=Private Public Partnership bedeutet ein Bahnsteig, eine Bahnstrecke oder eine Autobahn wird durch eine privatwirtschaftliche Firma finanziert, der Staat bürgt für den Kredit dadurch sind die Zinsen sehr niedrig. Die privatwirtschaftliche Firma baut und finanziert den und hält den Bau zB 20 Jahre in Stand und darf dafür 20 Jahre lang alle Gebühren und Einnahmen(zB Maut, Stationsgebühren, Trassengebühren) behalten und refinanziert so den Bau. Nach der vorher Vertraglich vereinbarten Zeit ggf mit einer Restzahlung geht der Bau dann an den Staat. So wurden bereits mehrere LGV's (Lignes à grande vitesse) zu deutsch SFS in Frankreich finanziert und so wurden auch schon in Deutschland mehrere Autobahn Neu- und Ausbauten finanziert.

Erklärung zu PPP

Multi, Freitag, 12.07.2019, 15:10 (vor 1722 Tagen) @ ffz

Hallo,

selbstverständlich, ich bitte um Entschuldigung!! PPP=Private Public Partnership bedeutet ein Bahnsteig, eine Bahnstrecke oder eine Autobahn wird durch eine privatwirtschaftliche Firma finanziert, der Staat bürgt für den Kredit dadurch sind die Zinsen sehr niedrig. Die privatwirtschaftliche Firma baut und finanziert den und hält den Bau zB 20 Jahre in Stand und darf dafür 20 Jahre lang alle Gebühren und Einnahmen(zB Maut, Stationsgebühren, Trassengebühren) behalten und refinanziert so den Bau. Nach der vorher Vertraglich vereinbarten Zeit ggf mit einer Restzahlung geht der Bau dann an den Staat. So wurden bereits mehrere LGV's (Lignes à grande vitesse) zu deutsch SFS in Frankreich finanziert und so wurden auch schon in Deutschland mehrere Autobahn Neu- und Ausbauten finanziert.

Danke fuer die ausführliche Erklaerung :)

War mir so nicht bekannt!

Erklärung zu PPP

Ösi, Freitag, 12.07.2019, 17:50 (vor 1722 Tagen) @ ffz

Vielleicht sollte man noch dazusagen, dass in den meisten Fällen dadurch das Projekt für den Steuerzahler teurer wird, weil sich der private "Partner" ein großes Stück vom Kuchen abschneidet.

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