Mobilitätsgarantie NRW und FGR mit einem Ticket (Allgemeines Forum)

KBD_1880, Donnerstag, 11.07.2019, 20:48 (vor 1722 Tagen)

Hallo zusammen,

ich sitze aktuell im IC2207 in Düsseldorf. Ich wollte von Gelsenkirchen nach Köln fahren, aber aktuell verzögert sich die Weiterfahrt aufgrund einer Signalstörung in Köln etwas.
Bald haben wir +60 und mir stehen dann ja 25% Entschädigung zu.

Nun habe ich folgendes Problem: der Grund weshalb ich überhaupt FV fahre ist, dass ich die Mobilitätsgarantie NRW aufgrund einer Verspätung des RE2 in Anspruch nehmen wollte und mir der Fahrpreis sowieso komplett erstattet wird.

Jetzt brauche ich ja das Originalticket sowohl für das Servicecenter FGR als auch für den Kundendialog von DB Regio NRW.

Hat jemand ne Idee wie ich das am Besten regeln kann, um beide Ansprüche geltend zu machen ? Gibt sich eine der beiden Stellen eventuell mit einer Kopie zufrieden ?

Grüße aus KD

Mobilitätsgarantie NRW und FGR mit einem Ticket

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 11.07.2019, 20:54 (vor 1722 Tagen) @ KBD_1880

Hat jemand ne Idee wie ich das am Besten regeln kann, um beide Ansprüche geltend zu machen ?

Du hast nur einen Anspruch. Dadurch, dass dir ja die IC-Fahrkarte bereits erstattet wird, hast du keine weiteren Ansprüche (außer möglicherweise 25% der Nahverkehrsfahrkarte).

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Weg mit dem 4744!

Mobilitätsgarantie NRW und FGR mit einem Ticket

Hansjörg, Donnerstag, 11.07.2019, 20:55 (vor 1722 Tagen) @ KBD_1880

Als nicht NRWler. Du willst den vollen Fahrpreis erstattet haben und zusätzlich noch 25% vom nicht mehr gezahlten Fahrpreis? Klingt lukrativ.

Klingt nach maxschwerin...

462 001, Taunus, Donnerstag, 11.07.2019, 21:08 (vor 1722 Tagen) @ Hansjörg

- kein Text -

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Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1434 (+13)
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Stand: 10.03.2024

Mobilitätsgarantie NRW und FGR mit einem Ticket

KBD_1880, Donnerstag, 11.07.2019, 21:11 (vor 1722 Tagen) @ Hansjörg

Das mag lukrativ klingen, allerdings begehre ich die 25% ja nur aufgrund der erheblichen Unannehmlichkeiten die mir im Laufe meiner FV-Fahrt entstanden sind, weshalb ich der Meinung bin, dass mir die Ansprüche nebeneinander zustehen.

Entschädigung ≠ Erstattung

Mobilitätsgarantie NRW und FGR mit einem Ticket

Hansjörg, Donnerstag, 11.07.2019, 21:17 (vor 1722 Tagen) @ KBD_1880

Aber die Entschädigung bemisst sich ja anhand des Fahrpreises und nicht deinem persönlichen Empfinden.

Mobilitätsgarantie NRW und FGR mit einem Ticket

KBD_1880, Donnerstag, 11.07.2019, 21:22 (vor 1722 Tagen) @ Hansjörg

Und der ist ja nicht 0 Euro ?
Also erkläre mir wieso mir die Entschädigung nicht zustehen soll ?

Mobilitätsgarantie NRW und FGR mit einem Ticke

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 12.07.2019, 00:14 (vor 1722 Tagen) @ KBD_1880

Tut sie doch - aber halt nur auf Basis des Nahverkehrsfahrscheins. Dieser ist Dein Beförderungsvertrag. Der Produktübergang ist ja nur eine ersatzweise Beförderung.

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Weg mit dem 4744!

Mobilitätsgarantie NRW und FGR mit einem Ticket

Tino, Donnerstag, 11.07.2019, 21:22 (vor 1722 Tagen) @ KBD_1880
bearbeitet von Tino, Donnerstag, 11.07.2019, 21:25

Das mag lukrativ klingen, allerdings begehre ich die 25% ja nur aufgrund der erheblichen Unannehmlichkeiten die mir im Laufe meiner FV-Fahrt entstanden sind, weshalb ich der Meinung bin, dass mir die Ansprüche nebeneinander zustehen.

Entschädigung ≠ Erstattung

Sorry hättest Du in der Schule aufgepasst, dann müsstest Du hier nicht fragen. Also für Dich zum mitschreiben.

Fahrkarte wird dir durch die NRW Mobilitätsgarantie komplett ersetzt. Der Fahrkartenwert wäre danach als 0,00 €. Und jetzt kommt wie gesagt Mathematik ins Spiel. Und damit meine ich nicht die höhere. Denn 25% von Betrag X sind immer 1/4. Also bekommst Du 1/4 von NICHTS wieder. Hoffe Du hast es jetzt verstanden.

Die Fahrgastrechte gemäß EU richten sich nämlich bei der Eisenbahn nach dem Fahrkartenwert und nicht wie in der Fliegerei an einem Betrag X aufsteigend je Entfernung und Flugzeit (außer Zeitkarten).

Ich bewundere ...

Garfield_1905, Donnerstag, 11.07.2019, 21:35 (vor 1722 Tagen) @ KBD_1880

... Deinen Mut so eine Frage überhaupt zu stellen. Ich gebe zu, das es mir nicht in den Sinn gekommen wäre, 125% einer Fahrkarte erstattet bekommen zu wollen. Aber man lernt nicht aus ... *kopfschüttel

Ich kenne mich da nicht so aus, kann aber nur hoffen, das es Mittel und Wege gibt, sowas zu verhindern !

+1

Paladin, Hansestadt Rostock / Stralsund, Donnerstag, 11.07.2019, 21:44 (vor 1722 Tagen) @ Garfield_1905

- kein Text -

Ich bewundere ... den Mut gegen unser Recht zu votieren.

br752, Donnerstag, 11.07.2019, 21:55 (vor 1722 Tagen) @ Garfield_1905

... Deinen Mut so eine Frage überhaupt zu stellen. Ich gebe zu, das es mir nicht in den Sinn gekommen wäre, 125% einer Fahrkarte erstattet bekommen zu wollen. Aber man lernt nicht aus ... *kopfschüttel

Ich kenne mich da nicht so aus, kann aber nur hoffen, das es Mittel und Wege gibt, sowas zu verhindern !

Also wenn jemand Mist gebaut hat, dann muss er den Schaden evtl. zu 100% bezahlen und ggf. noch Zinsen oder Strafen zahlen. Man bekommt also mehr als 100% zurueck.

Das ist doch durchaus ueblich und entspricht, je nach Situation, unserem Recht mehr als das bezahlte Geld zurueckzubekommen.

Warum muss man so was verhindern?

Ach, ich weiss es: Neid frisst!


BR752

Warum ...

Garfield_1905, Donnerstag, 11.07.2019, 22:09 (vor 1722 Tagen) @ br752

Ach, ich weiss es: Neid frisst!

... wußte ich genau, das so ein Beitrag nur von Dir kommen kann ? :-) :-) :-)

Ich bewundere ... den Mut gegen unser Recht zu votieren.

wachtberghöhle, Freitag, 12.07.2019, 09:15 (vor 1722 Tagen) @ br752

Also wenn jemand Mist gebaut hat, dann muss er den Schaden evtl. zu 100% bezahlen und ggf. noch Zinsen oder Strafen zahlen. Man bekommt also mehr als 100% zurueck.

Das ist doch durchaus ueblich und entspricht, je nach Situation, unserem Recht mehr als das bezahlte Geld zurueckzubekommen.

Kannst Du mir ein Besipsiel nennen, so dass ich diese Rechnung nachvollziehen kann, warum ich mehr als 100% als Schadenersatz erhalte?

Insbesondere, wie mir die aufgerlegte Strafe zu Gute kommt.

Ich bewundere ... den Mut gegen unser Recht zu votieren.

Altmann, Freitag, 12.07.2019, 09:24 (vor 1722 Tagen) @ wachtberghöhle

Kannst Du mir ein Besipsiel nennen, so dass ich diese Rechnung nachvollziehen kann, warum ich mehr als 100% als Schadenersatz erhalte?

Also z.B. im Flugverkehr ist es durchaus normal, mehr als den Ticketpreis als Schadenersatz zu bekommen (bzw. ist der Schadenersatz unabhängig vom Ticketpreis). Und wenn die Bahn immer (zu Recht) gegen die steuerliche Bevorzugung von Fluglinien argumentiert, dann müsste sie das auch mal implementieren.

Prinzipiell verstehe ich also die Argumentation des TO. Denn wenn mein Zug verspätet am Ziel ankommt, und mein Meeting ist schon vorbei, dann hab ich als Schaden ja nicht nur ein Zug-Ticket für die Hinfahrt (sondern auch eins für die Rückfahrt, vielleicht Hotelkosten, Arbeitszeit, etc.), das nunmehr sinnlos geworden ist ...

Aber ja, das Eisenbahn-Entschädigungsrecht gibt das halt nicht her ...

Ich bewundere ... den Mut gegen unser Recht zu votieren.

wachtberghöhle, Freitag, 12.07.2019, 09:54 (vor 1722 Tagen) @ Altmann

Kannst Du mir ein Besipsiel nennen, so dass ich diese Rechnung nachvollziehen kann, warum ich mehr als 100% als Schadenersatz erhalte?


Also z.B. im Flugverkehr ist es durchaus normal, mehr als den Ticketpreis als Schadenersatz zu bekommen (bzw. ist der Schadenersatz unabhängig vom Ticketpreis).

Na ja. Es ist halt ein willkürlich festgelegter Pauschalbetrag, der keinen Unterschied macht, ob das Ticket nun 100€ oder 1000€ gekostet hat.

Mobilitätsgarantie NRW und FGR mit einem Ticket

agw, NRW, Donnerstag, 11.07.2019, 22:24 (vor 1722 Tagen) @ KBD_1880

Ich würde sagen du hast Anspruch auf Entschädigung für die Verspätung basierend auf deinem NRW-Ticket. Die Verspätung dürfte da ja auch >60 Minuten sein gegenüber der ursprünglichen Planung.

Moralisch sieht die ganze Sache natürlich anders aus, da hättest du meiner Meinung nach noch Anspruch auf die für den FV-Fahrkartenwert angefallenen Kreditzinsen bis zur Erstattung. Abgerundet auf den vollen Cent.

--
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Mobilitätsgarantie NRW und FGR mit einem Ticket

KBD_1880, Donnerstag, 11.07.2019, 23:29 (vor 1722 Tagen) @ agw

Glücklicherweise gibt es wenigstens manche, die mich hier verstehen..

Klar ist meine Frage natürlich auf den ersten Blick erst einmal etwas provokativ gewesen.
Auf den zweiten Blick verbirgt sich dahinter in meinen Augen jedoch ein echtes Problem.

Also zunächst einmal muss gesagt werden, dass es bei einem Online-Ticket, welches sich beliebig oft ausdrucken lässt, diese Problematik nicht geben würde und ohne große Mühen beide Ansprüche geltend gemacht werden könnten.

Bei einem Papierticket hingegen gibt es das Problem von Entschädigung und Erstattung ja nicht nur bei der Mobilitätsgarantie, sondern auch etwa, wenn mein Arbeitgeber mir den Fahrpreis erstatten würde und aus nachvollziehbaren Gründen auf das Original bestehen würde.
Wäre mein Fahrkarten"wert" dann auch gleich null zu setzen, weil ich nicht selbst bezahlt habe ?

Ich sehe das nicht so, denn jeder der einmal eine größere Störung im deutschen Eisenbahnsystem mitbekommen hat weiß, dass auch ohne großen Zeitdruck (was überhaupt nur der Grund gewesen ist, wieso ich ein paar Zeilen in mein Notebook getippt habe) die Informationskette manchmal doch sehr lückenhaft ist und selbst das engagierteste und freundlichste Zugpersonal einem keine verlässlichen Angaben geben kann, wann es dann wie und wo weitergeht.

Bevor eine Diskussion darüber entsteht, dass dies (leider) manchmal zum Bahnbetrieb in diesem Land dazugehört und die handelnden Personen selbst die ärmsten Schweine sind: weiß ich, daran besteht kein Zweifel.

So ist es doch für jeden einzelnen Fahrgast einfach nervenaufreibend und lästig, unabhängig davon, ob und wie viel er jetzt für seine Fahrt bezahlt hat.
Mir selbst wäre sicherlich auch am liebsten gewesen, ich hätte meine geplante Verbindung antreten können und wäre schnell und unproblematisch in Köln mit dem Nahverkehr angekommen.

Das einem in NRW dann die Mobilitätsgarantie angeboten wird ist sicherlich schon gut, aber wenn ich am Ende mit dem Fernverkehr genauso verspätet ankomme wie mit dem Nahverkehr, dann habe ich sicherlich nichts gewonnen, außer dass ich in den nächsten Tagen und Wochen meinem Geld hinterher rennen darf, denn jeder, der besagte Mobilitätsgarantie bereits in Anspruch genommen hat, weiß, dass das Verfahren auch nervig ist und manchmal die ein oder andere E-Mail oder das ein oder andere Telefonat vonnöten sind, um den Betrag "null" erst wieder zu erreichen.

Mir dann zusätzlich noch 25%, ich wiederhole es nochmals, Entschädigung zuzusprechen, halte ich nach dem heute Erlebten für absolut verdient und das hat dann auch nichts verwerfliches ansich.

In diesem Sinne, gute Nacht !

Unglaublich ...

Garfield_1905, Donnerstag, 11.07.2019, 23:49 (vor 1722 Tagen) @ KBD_1880

Mir dann zusätzlich noch 25%, ich wiederhole es nochmals, Entschädigung zuzusprechen, halte ich nach dem heute Erlebten für absolut verdient und das hat dann auch nichts verwerfliches ansich.

... Du meinst das tatsächlich ernst ? Hast Du Dir mal überlegt, welche Konsequenzen das haben könnte, vorausgesetzt das Du Recht haben solltest ? Wenn die Bahn bei jeder größeren Verspätung nicht nur den tatsächlichen Fahrpreis, mindestens teilweise, zu erstatten hätte, sondern auch noch eine 'Entschädigung' in Deinem Sinn (für was eigentlich ?) zahlen müßte ? Kannst Du Dir vorstellen, wie hoch die Fahrpreise dann sein müßten, denn irgendwie müßte das ja finanziert werden ?

Ich würde mir wirklich wünschen, das die Leute erst mal nachdenken, bevor sie etwas posten ! Unglaublich !

PS. Ich war gestern von einem PU in Hannover betroffen und war nach einer Fahrt aus Wien letztlich rund 2 Stunden später zu Hause als geplant, nachdem die Bahn auch noch einen Informationsfehler reingehauen hatte. Wie hoch müßte meine 'Entschädigung' denn dann sein ? 25% vom Fahrpreis ???

Das was du dann machst is dann Betrug und strafbar :-)

keksi, Freitag, 12.07.2019, 00:36 (vor 1722 Tagen) @ KBD_1880

- kein Text -

Kein Verständniss

E 1793, Freitag, 12.07.2019, 06:54 (vor 1722 Tagen) @ KBD_1880

Glücklicherweise gibt es wenigstens manche, die mich hier verstehen..

Das ist kein Verständniss für deine Situation, das ist sein Hass gegen alles was DB heißt.

Nicht mehr und auch nicht weniger.

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+1

Paladin, Hansestadt Rostock / Stralsund, Freitag, 12.07.2019, 08:23 (vor 1722 Tagen) @ E 1793

- kein Text -

geh mal zum Psychiater

agw, NRW, Freitag, 12.07.2019, 08:47 (vor 1722 Tagen) @ E 1793

- kein Text -

Geht nicht wird zurückgefordert steht auf dem Antrag

Höllentalbahn, Freitag, 12.07.2019, 08:24 (vor 1722 Tagen) @ KBD_1880

Falls Sie für den o.g. Vorfall Ansprüche aus dem nationalen Fahrgastrechtegesetz bzw.
nach Artikel 16 oder 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 geltend machen, können Sie die
Mobilitätsgarantie NRW nicht in Anspruch nehmen. Nehmen Sie Ihre gesetzlichen Rechte
aus dem nationalen Fahrgastrechtegesetz bzw. nach Artikel 16 oder 17 der Verordnung (EG)
1371/2007 in Anspruch, nachdem Sie für den o.g. Vorfall bereits Erstattungen nach dieser
Mobilitätsgarantie erhalten haben, werden die bereits erstatteten Taxi- oder Fernverkehrs-
kosten in solchen Fällen zurückgefordert.

Nach den FGR kannst du doch nach 20 Minuten einen höherwertigen Zug nutzen und bekommst nach 60 Minuten, es sei denn du warst mit einer erheblich ermäßigten Fahrkarte unterwegs

Danke ...

Garfield_1905, Freitag, 12.07.2019, 08:38 (vor 1722 Tagen) @ Höllentalbahn

... für die Klarstellung. Ich kenne mich in dem Bereich zwar nicht aus, konnte mir aber auch nicht vorstellen, das es da keine gleichartige Regelung gibt, die natürlich absolut sinnvoll ist.

Geht nicht wird zurückgefordert steht auf dem Antrag

KBD_1880, Freitag, 12.07.2019, 08:40 (vor 1722 Tagen) @ Höllentalbahn

Naja, es sind ja 2 verschiedene Vorfälle:

1. die über 20-minütige Verspätung meines NV-Zuges, weshalb ich das IC-Ticket kaufen konnte (hatte nichts mit der Störung in Köln zu tun oder so)

2. die Verspätung des Fernverkehrs bedingt durch die Störung in Köln.

Zweiteres war ja ein komplett neuer Beförderungsvertrag und alles, weshalb ich diese Ausnahme nicht einschlägig finde.

Geht nicht wird zurückgefordert steht auf dem Antrag

agw, NRW, Freitag, 12.07.2019, 08:48 (vor 1722 Tagen) @ KBD_1880

Warum reicht dir denn nicht die Entschädigung für dein ursprünglisches NRW-Ticket?
Was war das denn für ein Ticket?
Das ist ja das einzige Ticket, für das du am Ende Geld bezahlt hast.

--
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Geht nicht wird zurückgefordert steht auf dem Antrag

bahnfahrerofr., Freitag, 12.07.2019, 11:01 (vor 1722 Tagen) @ KBD_1880

Naja, es sind ja 2 verschiedene Vorfälle:

1. die über 20-minütige Verspätung meines NV-Zuges, weshalb ich das IC-Ticket kaufen konnte (hatte nichts mit der Störung in Köln zu tun oder so)

2. die Verspätung des Fernverkehrs bedingt durch die Störung in Köln.

Zweiteres war ja ein komplett neuer Beförderungsvertrag und alles, weshalb ich diese Ausnahme nicht einschlägig finde.

Dieser Ansicht schließe ich mich mal an. Eine Verspätungsentschädigung für das NV Ticket gibt es nicht, wenn eine Erstattung des FV Tickets über die Mobigarantie erfolgt ist. Somit trifft die erwähnte Regelung nicht zu.

Warum Mobilitätsgarantie?

Giovanni, Freitag, 12.07.2019, 12:19 (vor 1722 Tagen) @ KBD_1880

Naja, es sind ja 2 verschiedene Vorfälle:

1. die über 20-minütige Verspätung meines NV-Zuges, weshalb ich das IC-Ticket kaufen konnte (hatte nichts mit der Störung in Köln zu tun oder so)

Die Kostenerstattung des IC-Tickets ist doch über die FGR möglich? Warum Mobilitätsgatantie benutzen?

2. die Verspätung des Fernverkehrs bedingt durch die Störung in Köln.

Zweiteres war ja ein komplett neuer Beförderungsvertrag und alles, weshalb ich diese Ausnahme nicht einschlägig finde.

Nein, der ursprüngliche Beförderungsvertrag bleibt bestehen. Wenn du gegenüber dem ursprünglichen Beförderungsvertrag 60 Minuten Verspätung hattest, stehen dir 25% des ursprünglichen (Nahverkehrs-)Tickets zu - zusätzlich zur oben erwähnten Erstattung des IC-Tickets.

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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Vielleicht ist der NRW Tarif stark ermässigt und daher nein

Hansjörg, Freitag, 12.07.2019, 13:37 (vor 1722 Tagen) @ Giovanni

- kein Text -

Geht nicht wird zurückgefordert steht auf dem Antrag

Reservierungszettel, KDU, Freitag, 12.07.2019, 21:43 (vor 1721 Tagen) @ KBD_1880

Naja, es sind ja 2 verschiedene Vorfälle:

1. die über 20-minütige Verspätung meines NV-Zuges, weshalb ich das IC-Ticket kaufen konnte (hatte nichts mit der Störung in Köln zu tun oder so)

2. die Verspätung des Fernverkehrs bedingt durch die Störung in Köln.

Zweiteres war ja ein komplett neuer Beförderungsvertrag und alles, weshalb ich diese Ausnahme nicht einschlägig finde.

Warst du denn unter +60 ausgehend von der ursprünglichen Verbindung am Ziel.

Mobilitätsgarantie NRW und FGR mit einem Ticket

Reservierungszettel, KDU, Freitag, 12.07.2019, 21:41 (vor 1721 Tagen) @ KBD_1880

Hallo zusammen,

ich sitze aktuell im IC2207 in Düsseldorf. Ich wollte von Gelsenkirchen nach Köln fahren, aber aktuell verzögert sich die Weiterfahrt aufgrund einer Signalstörung in Köln etwas.
Bald haben wir +60 und mir stehen dann ja 25% Entschädigung zu.

Soweit so gut


Nun habe ich folgendes Problem: der Grund weshalb ich überhaupt FV fahre ist, dass ich die Mobilitätsgarantie NRW aufgrund einer Verspätung des RE2 in Anspruch nehmen wollte und mir der Fahrpreis sowieso komplett erstattet wird.

Sehe ich auch so.


Jetzt brauche ich ja das Originalticket sowohl für das Servicecenter FGR als auch für den Kundendialog von DB Regio NRW.

Hat jemand ne Idee wie ich das am Besten regeln kann, um beide Ansprüche geltend zu machen ? Gibt sich eine der beiden Stellen eventuell mit einer Kopie zufrieden ?

Meine Meinung dazu:

Das Fernverkehrsticket hast du vorgestreckt es wird dir zu 100% von Regio NRW erstattet.

Die Fahrgastrechte greifen jedoch nur im Rahmen deines ursprünglichen Tickets da wäre die Frage welches du hast.

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