2. Klasse ausgebucht im ICE (Fahrkarten und Angebote)

milos6, Leipzig, Montag, 17.06.2019, 22:01 (vor 1746 Tagen)

So etwas habe ich noch nie gesehen bei DB: 2. Klasse ausgebucht (bei ICE 603 am 21.6. von Leipzig nach Bamberg). Man wird gezwungen ein 1. Klasse Ticket zu buchen!

... normal ...

Blaschke, Montag, 17.06.2019, 22:07 (vor 1746 Tagen) @ milos6

Huhu.

So etwas habe ich noch nie gesehen bei DB: 2. Klasse ausgebucht (bei ICE 603 am 21.6. von Leipzig nach Bamberg).

Nix neues. Gibt's mittlerweile bei einigen Zügen. Und dann streikt die Buchung. Zumindest online.

Man wird gezwungen ein 1. Klasse Ticket zu buchen!

Nö. Andere Verbindung wählen geht auch!

Schöne Grüße von jörg

der das System begrüßt. So werden volle Züge nicht noch voller. Und Stehplätze im Zug sind zumindest im Fernzug inakzeptabel. Auch für Sitzplatzinhaber.

... normal ...

sibiminus, Montag, 17.06.2019, 22:36 (vor 1746 Tagen) @ Blaschke

Huhu.

So etwas habe ich noch nie gesehen bei DB: 2. Klasse ausgebucht (bei ICE 603 am 21.6. von Leipzig nach Bamberg).


Nix neues. Gibt's mittlerweile bei einigen Zügen. Und dann streikt die Buchung. Zumindest online.

Auch am Automaten und inzwischen sogar im Reisezentrum (dort zwar nicht systemisch, aber seit Ende Mai per Weisung untersagt).

Es bliebe nur der Kauf im Zug.

Flexpreis?

MC_Hans, 8001376, Montag, 17.06.2019, 22:41 (vor 1746 Tagen) @ sibiminus

- kein Text -

Ja, evtl. zum Bordpreis

sibiminus, Montag, 17.06.2019, 22:45 (vor 1746 Tagen) @ MC_Hans

wenn der Zub dir nicht glauben sollte dass der Fahrkartenkauf nicht möglich war

Ja, evtl. zum Bordpreis

Hansjörg, Montag, 17.06.2019, 22:48 (vor 1746 Tagen) @ sibiminus

Warum zum Boardpreis? Einfach vorher die Verbindung die nicht gesperrt ist ne Stunde vorher kaufen.

hatte Jörg doch schon vorgeschlagen :)

sibiminus, Montag, 17.06.2019, 22:52 (vor 1746 Tagen) @ Hansjörg

- kein Text -

hatte Jörg doch schon vorgeschlagen :)

MC_Hans, 8001376, Dienstag, 18.06.2019, 13:24 (vor 1746 Tagen) @ sibiminus

Ach, so war das zu verstehen!

Andere Verbindung wählen geht auch!

Weisung?

Co_Tabara-98, Hannover, Montag, 17.06.2019, 23:12 (vor 1746 Tagen) @ sibiminus

Auch am Automaten und inzwischen sogar im Reisezentrum (dort zwar nicht systemisch, aber seit Ende Mai per Weisung untersagt).

Wie darf man das verstehen? Der Mitarbeiter darf nicht zu der Reiseverbindung (z.B. ICE 603 aus der Eingangsfrage) einen Flexpreis verkaufen?
Darf er womöglich nicht mal einen Flexpreis unter Eingabe der Umsteigeverbindung eine Stunde früher verkaufen mit dem Hinweis, dass die Fahrkarte in dem ICE 603 natürlich gültig ist?

Weisung.

sibiminus, Montag, 17.06.2019, 23:45 (vor 1746 Tagen) @ Co_Tabara-98

Auch am Automaten und inzwischen sogar im Reisezentrum (dort zwar nicht systemisch, aber seit Ende Mai per Weisung untersagt).


Wie darf man das verstehen? Der Mitarbeiter darf nicht zu der Reiseverbindung (z.B. ICE 603 aus der Eingangsfrage) einen Flexpreis verkaufen?

Richtig.

Darf er womöglich nicht mal einen Flexpreis unter Eingabe der Umsteigeverbindung eine Stunde früher verkaufen mit dem Hinweis, dass die Fahrkarte in dem ICE 603 natürlich gültig ist?

Ich denke dass wird man nicht verbieten können, denn die Frage "Gilt mein Ticket im Zug xyz" betrifft die Tarifanwendung. Fehlleistungen kontrolliert und sanktioniert das EBA in dem Bereich ganz gerne.

Keine Fehlleistung

keksi, Dienstag, 18.06.2019, 02:34 (vor 1746 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von keksi, Dienstag, 18.06.2019, 02:37

Auch am Automaten und inzwischen sogar im Reisezentrum (dort zwar nicht systemisch, aber seit Ende Mai per Weisung untersagt).


Wie darf man das verstehen? Der Mitarbeiter darf nicht zu der Reiseverbindung (z.B. ICE 603 aus der Eingangsfrage) einen Flexpreis verkaufen?

Richtig.

Darf er womöglich nicht mal einen Flexpreis unter Eingabe der Umsteigeverbindung eine Stunde früher verkaufen mit dem Hinweis, dass die Fahrkarte in dem ICE 603 natürlich gültig ist?

Ich denke dass wird man nicht verbieten können, denn die Frage "Gilt mein Ticket im Zug xyz" betrifft die Tarifanwendung. Fehlleistungen kontrolliert und sanktioniert das EBA in dem Bereich ganz gerne.

Was denn für ne Fehlleistung? Sie dürfen für andere Verbindungen noch Tickets verkaufen. Nur halt nicht für den ausgebuchen. Was der Fahrgast später macht ist ne andere Sache. Brauch sich aber nicht wundern, wenn er ohne Reservierung dann ausm Zug verwiesen wird, wegen Uberbesetzung.

Mfg

Keine Fehlleistung

sibiminus, Dienstag, 18.06.2019, 06:28 (vor 1746 Tagen) @ keksi

Darf er womöglich nicht mal einen Flexpreis unter Eingabe der Umsteigeverbindung eine Stunde früher verkaufen mit dem Hinweis, dass die Fahrkarte in dem ICE 603 natürlich gültig ist?

Ich denke dass wird man nicht verbieten können, denn die Frage "Gilt mein Ticket im Zug xyz" betrifft die Tarifanwendung. Fehlleistungen kontrolliert und sanktioniert das EBA in dem Bereich ganz gerne.


Was denn für ne Fehlleistung?

Lies dir doch nochmal in aller Ruhe die Frage von Co_Tabara-98 und meine Antwort darauf durch. Für deinen Komfort habe ich den relevanten Teil zitiert.

Falls du immer noch nicht auf die Antwort kommst: Überbesetzung von Zügen ändern nichts an der Gültigkeit von Fahrkarten, das solltest du wissen. Dass man von der Fahrt ausgeschlossen werden kann, ebenso - hat aber erstmal mit der Frage nach Gültigkeit nur bedingt zu tun: die Aussage "Ihr Flexpreis ist in überbesetzten Zügen nicht gültig" ist falsch, eine entsprechende Auskunft eine Fehlleistung.

Keine Fehlleistung

keksi, Dienstag, 18.06.2019, 07:13 (vor 1746 Tagen) @ sibiminus

Darf er womöglich nicht mal einen Flexpreis unter Eingabe der Umsteigeverbindung eine Stunde früher verkaufen mit dem Hinweis, dass die Fahrkarte in dem ICE 603 natürlich gültig ist?

Ich denke dass wird man nicht verbieten können, denn die Frage "Gilt mein Ticket im Zug xyz" betrifft die Tarifanwendung. Fehlleistungen kontrolliert und sanktioniert das EBA in dem Bereich ganz gerne.


Was denn für ne Fehlleistung?


Lies dir doch nochmal in aller Ruhe die Frage von Co_Tabara-98 und meine Antwort darauf durch. Für deinen Komfort habe ich den relevanten Teil zitiert.

Falls du immer noch nicht auf die Antwort kommst: Überbesetzung von Zügen ändern nichts an der Gültigkeit von Fahrkarten, das solltest du wissen. Dass man von der Fahrt ausgeschlossen werden kann, ebenso - hat aber erstmal mit der Frage nach Gültigkeit nur bedingt zu tun: die Aussage "Ihr Flexpreis ist in überbesetzten Zügen nicht gültig" ist falsch, eine entsprechende Auskunft eine Fehlleistung.

In Uberbesetzten Zügen hat ein Flexpreis dann nur Gültigkeit zusammen mit ner Reservierung. Du hast defintiv keinen Anspruch zu Mitnahme. Zwar kannst du alle Züge nutzen aber nur wo du reinpasst bzw. Es nicht übervoll ist. Theoretisch hat die Fahrkarte denn da drin keine Gültigkeit, weil du ja eh nicht reinkommt bzw. Reserviert hast.

Von ner Fehlleistung zu sprechen ist dadurch voll Blödsinnig :-)

Mfg

Keine Fehlleistung

Alexander, Dienstag, 18.06.2019, 07:35 (vor 1746 Tagen) @ keksi

Von ner Fehlleistung zu sprechen ist dadurch voll Blödsinnig :-)

Selbstverständlich kann man da von einer Fehlleistung, für das EBA sogar eine entgeltlichpflichtige Fehlleistung sprechen.

Das Problem ist, dass du anscheinend den entsprechenden Textteil immer noch nicht richtig gelesen, geschweige verstanden hast.

Es geht einzig und allein um den Verkaufsprozess und nicht irgendwelche danach möglicherweise passierenden Prozesse (z. B. Teilräumung).
Wenn der Verkäufer nun dem Reisenden auf die Frage, ob mit dem Flexpreis der ICE 602 genutzt werden darf, verneint, wäre dies in der Tat eine Fehlleistung. Den der Versuch den Zug zu nutzen ist mit diesem gültigen Ticket möglich.

--
Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)

Keine Fehlleistung

sibiminus, Dienstag, 18.06.2019, 07:44 (vor 1746 Tagen) @ Alexander

Es geht einzig und allein um den Verkaufsprozess und nicht irgendwelche danach möglicherweise passierenden Prozesse (z. B. Teilräumung).

Genauso ist's, danke.

Wenn der Verkäufer nun dem Reisenden auf die Frage, ob mit dem Flexpreis der ICE 602 genutzt werden darf, verneint, wäre dies in der Tat eine Fehlleistung. Den der Versuch den Zug zu nutzen ist mit diesem gültigen Ticket möglich.

Besser hätte ich das nicht formulieren können.

By the way: man muss das nicht nur am Flexpreis aufhängen. Wie musicus anriss, gilt das auch für BC100, Streckenzeitkarten, Interrail u.v.a.m.

Übrigens, Keksi: bei ungültigen Fahrkarten erhält der Fahrgast eine Fahrpreisnacherhebung. Bitte erkläre mir mal, wie du die in diesem Fall ausfertigen würdest wenn einen BC100-Fahrgast ohne Reservierung in einem überbesetzten Zug antriffst: Codierung, Produkt, Beanstandung, Bemerkung?

Merkst du was?

Keine Fehlleistung

heinz11, Dienstag, 18.06.2019, 12:52 (vor 1746 Tagen) @ sibiminus

...
By the way: man muss das nicht nur am Flexpreis aufhängen. Wie musicus anriss, gilt das auch für BC100, Streckenzeitkarten, Interrail u.v.a.m.

Übrigens, Keksi: bei ungültigen Fahrkarten erhält der Fahrgast eine Fahrpreisnacherhebung. Bitte erkläre mir mal, wie du die in diesem Fall ausfertigen würdest wenn einen BC100-Fahrgast ohne Reservierung in einem überbesetzten Zug antriffst: Codierung, Produkt, Beanstandung, Bemerkung?

Keine Angst, keksi wird schon was einfallen...
;-)

Aktiver Verkauf? Re: Keine Fehlleistung

Co_Tabara-98, Hannover, Dienstag, 18.06.2019, 11:24 (vor 1746 Tagen) @ Alexander

Es geht einzig und allein um den Verkaufsprozess und nicht irgendwelche danach möglicherweise passierenden Prozesse (z. B. Teilräumung).
Wenn der Verkäufer nun dem Reisenden auf die Frage, ob mit dem Flexpreis der ICE 602 genutzt werden darf, verneint, wäre dies in der Tat eine Fehlleistung. Den der Versuch den Zug zu nutzen ist mit diesem gültigen Ticket möglich.

Danke für die wohl formulierte Wiederholung der Fragestellung. Wobei dies eigentlich der Fall A ist, wo der Kunde schon annimmt, dass eine Fahrt mit einem Flexticket möglich sein muss.

Es könnte sich aber auch so abspielen (Fall B):
"Bitte 1x L - BA 2. Klasse um 17.48" – "Der Zug ist leider schon ausgebucht." – "Reservierung brauche ich nicht, ich muss genau den Zug nehmen, auch wenn ich stehen muss." – "Okay, ohne Sitzplatzgarantie... das macht 77 Euro." Verkäufer wählt andere Verbindung, verkauft den Flexpreis, ergänzt handschriftlich die gewünschte Verbindung. "Das ist ein Flexpreis, der ist im ICE 603 genauso gültig."

Würde der Verkäufer eine Abmahnung riskieren?

Aktiver Verkauf? Re: Keine Fehlleistung

Hansjörg, Dienstag, 18.06.2019, 11:26 (vor 1746 Tagen) @ Co_Tabara-98

... ergänzt handschriftlich die gewünschte Verbindung. "Das ist ein Flexpreis, der ist im ICE 603 genauso gültig."

Würde der Verkäufer eine Abmahnung riskieren?

Warum sollte der Verkäufer das tun? Erschließt sich mir nicht.

Aktiver Verkauf? Re: Keine Fehlleistung

Co_Tabara-98, Hannover, Dienstag, 18.06.2019, 11:42 (vor 1746 Tagen) @ Hansjörg

... ergänzt handschriftlich die gewünschte Verbindung. "Das ist ein Flexpreis, der ist im ICE 603 genauso gültig."

Würde der Verkäufer eine Abmahnung riskieren?


Warum sollte der Verkäufer das tun? Erschließt sich mir nicht.

Weil der Kunde die Fahrkarte so haben will.

Denn anderenfalls würde es doch so weitergehen: "Der Zug ist leider wirklich ausgebucht." – "Hören Sie mal gut zu: Ich brauche keinen Sitzplatz. Bis 17 Uhr muss ich arbeiten. Das geht nicht anders. Mein Onkel feiert seinen 70ten. Ich werde sowieso schon die Hälfte der Feier verpassen..." – (unterbricht:) "Ein Ticket für die 1. Klasse könnte ich Ihnen noch anbieten, 130 Euro" – (Kunde wird laut:) "Das ist ja Wucher, seh ich wie ein Manager aus? Sie sind ein Staatsunternehmen und dazu da, die Mobilität zu gewährleisten, auch für Leute ohne Auto." ...

Mir geht es um die schriftliche Notiz

Hansjörg, Dienstag, 18.06.2019, 11:44 (vor 1746 Tagen) @ Co_Tabara-98

Der Rest ist ja nur gefährlich wenn ein Testkäufer vorbeikommt.

Aber warum man aufgrund von Drohungen von Kunden Vorschriften brechen sollte verstehe ich totzdem nicht.

Mir geht es um die schriftliche Notiz

sibiminus, Dienstag, 18.06.2019, 12:08 (vor 1746 Tagen) @ Hansjörg

Der Rest ist ja nur gefährlich wenn ein Testkäufer vorbeikommt.

Oder ein Zub einen Zugbericht zu dieser Fahrkarte fertigt.

Banalitäten werden sowieso nicht bescheinigt, Fahrkarten sind ja keine Notizzettel.

Aktiver Verkauf? Re: Keine Fehlleistung

agw, NRW, Dienstag, 18.06.2019, 13:49 (vor 1746 Tagen) @ Co_Tabara-98

Es geht einzig und allein um den Verkaufsprozess und nicht irgendwelche danach möglicherweise passierenden Prozesse (z. B. Teilräumung).
Wenn der Verkäufer nun dem Reisenden auf die Frage, ob mit dem Flexpreis der ICE 602 genutzt werden darf, verneint, wäre dies in der Tat eine Fehlleistung. Den der Versuch den Zug zu nutzen ist mit diesem gültigen Ticket möglich.


Danke für die wohl formulierte Wiederholung der Fragestellung. Wobei dies eigentlich der Fall A ist, wo der Kunde schon annimmt, dass eine Fahrt mit einem Flexticket möglich sein muss.

Es könnte sich aber auch so abspielen (Fall B):
"Bitte 1x L - BA 2. Klasse um 17.48" – "Der Zug ist leider schon ausgebucht." – "Reservierung brauche ich nicht, ich muss genau den Zug nehmen, auch wenn ich stehen muss." – "Okay, ohne Sitzplatzgarantie... das macht 77 Euro." Verkäufer wählt andere Verbindung, verkauft den Flexpreis, ergänzt handschriftlich die gewünschte Verbindung. "Das ist ein Flexpreis, der ist im ICE 603 genauso gültig."

Würde der Verkäufer eine Abmahnung riskieren?

Auf der Fahrkarte steht doch überhaupt kein Zug drauf.
Die Fahrkarten für beide erwähnten Züge ist optisch identisch.

Das ganze Problem entsteht ha nur dadurch, dass verbindungsbezogen verkauft wird.

Aktiver Verkauf? Re: Keine Fehlleistung

611 040, Erfurt, Dienstag, 18.06.2019, 14:19 (vor 1746 Tagen) @ agw

Mann kann ja ne andere Verbindung verkaufen, und dem Fahrgast zusätzlich die gewünschte mit ICE 603 (ich kenne die Zugnummer noch als L43 Köln-Basel) ausdrucken.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Anspruch auf Ausgabe eines Fahrausweises

Giovanni, Dienstag, 18.06.2019, 07:53 (vor 1746 Tagen) @ keksi

Auch am Automaten und inzwischen sogar im Reisezentrum (dort zwar nicht systemisch, aber seit Ende Mai per Weisung untersagt).


Wie darf man das verstehen? Der Mitarbeiter darf nicht zu der Reiseverbindung (z.B. ICE 603 aus der Eingangsfrage) einen Flexpreis verkaufen?

Richtig.

Darf er womöglich nicht mal einen Flexpreis unter Eingabe der Umsteigeverbindung eine Stunde früher verkaufen mit dem Hinweis, dass die Fahrkarte in dem ICE 603 natürlich gültig ist?

Ich denke dass wird man nicht verbieten können, denn die Frage "Gilt mein Ticket im Zug xyz" betrifft die Tarifanwendung. Fehlleistungen kontrolliert und sanktioniert das EBA in dem Bereich ganz gerne.


Was denn für ne Fehlleistung? Sie dürfen für andere Verbindungen noch Tickets verkaufen. Nur halt nicht für den ausgebuchen.

Gemäß §9 EVO hat der Fahrgast Anspruch auf Ausgabe eines Fahrausweises, bis 5 Minuten vor Abfahrt des Zuges. Eine entgegenstehende Regelung in den BB Bahn ist mir nicht bekannt - und selbst wenn wäre es fraglich, ob diese rechtsgültig wäre.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Anspruch auf Ausgabe eines Fahrausweises

sibiminus, Dienstag, 18.06.2019, 08:03 (vor 1746 Tagen) @ Giovanni
bearbeitet von sibiminus, Dienstag, 18.06.2019, 08:04

Was denn für ne Fehlleistung? Sie dürfen für andere Verbindungen noch Tickets verkaufen. Nur halt nicht für den ausgebuchen.


Gemäß §9 EVO hat der Fahrgast Anspruch auf Ausgabe eines Fahrausweises, bis 5 Minuten vor Abfahrt des Zuges. Eine entgegenstehende Regelung in den BB Bahn ist mir nicht bekannt - und selbst wenn wäre es fraglich, ob diese rechtsgültig wäre.

Nun, für den ausgebuchten Zug werden aber im Vorverkauf keine Fahrausweise ausgegeben. Ich bin kein Jurist, aber mit erscheint es ein wenig kurz gegriffen nur auf die BBDB zu gucken. Anzunehmen, dass in einem anderen Gesetz eine anwendbare Regelung zu finden ist.

Anspruch auf Ausgabe eines Fahrausweises

Giovanni, Dienstag, 18.06.2019, 10:10 (vor 1746 Tagen) @ sibiminus

Was denn für ne Fehlleistung? Sie dürfen für andere Verbindungen noch Tickets verkaufen. Nur halt nicht für den ausgebuchen.


Gemäß §9 EVO hat der Fahrgast Anspruch auf Ausgabe eines Fahrausweises, bis 5 Minuten vor Abfahrt des Zuges. Eine entgegenstehende Regelung in den BB Bahn ist mir nicht bekannt - und selbst wenn wäre es fraglich, ob diese rechtsgültig wäre.


Nun, für den ausgebuchten Zug werden aber im Vorverkauf keine Fahrausweise ausgegeben. Ich bin kein Jurist, aber mit erscheint es ein wenig kurz gegriffen nur auf die BBDB zu gucken. Anzunehmen, dass in einem anderen Gesetz eine anwendbare Regelung zu finden ist.

Nur: Welche?
Allenfalls für den Vertrieb via bahn.de bzw App kann ich mir eine entsprechende Möglichkeit vorstellen, da das Verkehrsunternehmen hier (bislang) keinem Kontrahierungszwang unterliegt (da keine gesetzlichen Zahlungsmittel).

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Anspruch auf Ausgabe eines Fahrausweises

sibiminus, Dienstag, 18.06.2019, 10:27 (vor 1746 Tagen) @ Giovanni

Nur: Welche?
Allenfalls für den Vertrieb via bahn.de bzw App kann ich mir eine entsprechende Möglichkeit vorstellen, da das Verkehrsunternehmen hier (bislang) keinem Kontrahierungszwang unterliegt (da keine gesetzlichen Zahlungsmittel).

Ich kann - wie bereits geschrieben - das nicht beantworten. Es gibt Regelwerke an die sich alle Mitarbeiter halten müssen und von denen wir ausgehen müssen, dass die juristisch geprüft sind. Das EBA beantwortet dir die Frage bestimmt gerne und leitet falls notwendig ein Verfahren gegen die Bahn ein.

andere Verbindung am gleichen Tag buchen...

gus78, Dienstag, 18.06.2019, 15:03 (vor 1746 Tagen) @ sibiminus

... und dann einfach mitfahren. Oft sind bei Langläufern (Berlin - Frankfurt - Süddeutschland) nur kurze Zentralstrecken (z.B. Hannover - Kassel)wirklich ausgebucht.

... normal ...

musicus, Montag, 17.06.2019, 23:12 (vor 1746 Tagen) @ Blaschke

Man wird gezwungen ein 1. Klasse Ticket zu buchen!


Nö. Andere Verbindung wählen geht auch!

Ebenso funktioniert es, dieselbe Strecke im NV als Flexpreis zu buchen und im ICE einen Produktübergang (ohne Bordpreisabzocke) zu erwerben. Klappt sogar, wenn alle Verbindungen eines Tages ausgebucht sind.

der das System begrüßt.

Ich lehne es ab, solange es derart inkonsequent ist wie jetzt.

So werden volle Züge nicht noch voller.

Weil?

Und Stehplätze im Zug sind zumindest im Fernzug inakzeptabel. Auch für Sitzplatzinhaber.

Es gibt sie aber - im Gegensatz zur Pflicht- oder Inklusivreservierung. Und wer "Flexpreis", "Zeitkarte" und "BC100" sagt, muss eben auch "Stehplatz" sagen.

... normal ...

sibiminus, Dienstag, 18.06.2019, 00:04 (vor 1746 Tagen) @ musicus

Ebenso funktioniert es, dieselbe Strecke im NV als Flexpreis zu buchen und im ICE einen Produktübergang (ohne Bordpreisabzocke) zu erwerben. Klappt sogar, wenn alle Verbindungen eines Tages ausgebucht sind.

Der ist gut, richtig raffiniert! Gefällt mir.

So werden volle Züge nicht noch voller.

Weil?

Seitdem die "harte" Auslastungsanzeige die Buchung bei Stufe 4 [image] verhindert, kommt es zu signifikant weniger Zugräumungen als zu Zeiten wo die "weiche" Auslastungsanzeige trotz dem entsprechenden Hinweis im HIM eine Buchung noch zuließ. Der Großteil hat den Hinweis schlicht ignoriert.

Es gibt sie aber - im Gegensatz zur Pflicht- oder Inklusivreservierung. Und wer "Flexpreis", "Zeitkarte" und "BC100" sagt, muss eben auch "Stehplatz" sagen.

Ich bin der Meinung: Es ist alles eine Frage der "Dosierung", wenn man das so sagen kann. Es gibt einen Unterschied zwischen dem einzelnen stehenden Fahrgast, ein paar stehenden Fahrgästen, einem rappelvoll gepackten Zug und noch weiteren denkbaren Abstufungen. Hoffentlich wird das soweit verbessert, dass der Buchungsstopp nach konkret überbesetzten Abschnitten gefiltert wird.

Durch Nichtreservierer „verschuldete“ Zugräumungen??

Gast, Dienstag, 18.06.2019, 08:43 (vor 1746 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von Gast, Dienstag, 18.06.2019, 08:44

Seitdem die "harte" Auslastungsanzeige die Buchung bei Stufe 4 [image] verhindert, kommt es zu signifikant weniger Zugräumungen als zu Zeiten wo die "weiche" Auslastungsanzeige trotz dem entsprechenden Hinweis im HIM eine Buchung noch zuließ.

Ist es wirklich nachweislich so, daß es in signifikantem Umfang zu räumungsbedürftigen Überfüllungen kommt oder kam, weil sich zu viele Fahrgäste mit nicht zuggebundener Fahrkarte mal spontan für einen bestimmten Zug entscheiden und weil zu viele Fahrgäste zu Zeiten des größten Andrangs einen teuren ausreservierten Fernverkehrszug buchen?

Ich hatte eher immer den Eindruck, daß ausnahmsweise starken Überfüllungen meistens Abweichungen vom Planbetrieb vorausgehen (ein Fahrzeug mit geringerer Kapazität wird eingesetzt; vorangegangener Zugausfall; eine größere Zahl von Fahrgästen, die einen Anschluß verpaßt haben, muß aufgenommen werden; ursprünglich mal verkaufte Verbindungen existieren nicht mehr usw.) und daß deshalb diese ganze jetzige sogenannte Auslastungssteuerung, die einen Planbetrieb unterstellt, in großen Teilen überflüssig ist.

Durch Nichtreservierer „verschuldete“ Zugräumungen??

Hansjörg, Dienstag, 18.06.2019, 08:47 (vor 1746 Tagen) @ Gast

Ich hatte eher immer den Eindruck, daß ausnahmsweise starken Überfüllungen meistens Abweichungen vom Planbetrieb vorausgehen (ein Fahrzeug mit geringerer Kapazität wird eingesetzt; vorangegangener Zugausfall; eine größere Zahl von Fahrgästen, die einen Anschluß verpaßt haben, muß aufgenommen werden; ursprünglich mal verkaufte Verbindungen existieren nicht mehr usw.) und daß deshalb diese ganze jetzige sogenannte Auslastungssteuerung, die einen Planbetrieb unterstellt, in großen Teilen überflüssig ist.

Das würde ich genauso sehen.

+1

bahnfahrerofr., Dienstag, 18.06.2019, 09:00 (vor 1746 Tagen) @ Gast

Die Räumungen die ich erlebt habe waren alles Fälle wie von dir geschildert

Durch Nichtreservierer „verschuldete“ Zugräumungen??

sibiminus, Dienstag, 18.06.2019, 09:19 (vor 1746 Tagen) @ Gast

Ist es wirklich nachweislich so, daß es in signifikantem Umfang zu räumungsbedürftigen Überfüllungen kommt oder kam, weil sich zu viele Fahrgäste mit nicht zuggebundener Fahrkarte mal spontan für einen bestimmten Zug entscheiden und weil zu viele Fahrgäste zu Zeiten des größten Andrangs einen teuren ausreservierten Fernverkehrszug buchen?

Einige Zeit nach Einführung des Buchungsstopps hatte die DB alle Auswirkungen an Hauptreisetagen (Feiertags-, Brückentags- und Ferienverkehr) analysiert und mit entsprechenden Tagen aus Zeiten ohne Buchungsstopp verglichen. Das Ergebnis wurde intern kommuniziert und habe ich oben paraphrasiert.

Ich hatte eher immer den Eindruck, daß ausnahmsweise starken Überfüllungen meistens Abweichungen vom Planbetrieb vorausgehen (ein Fahrzeug mit geringerer Kapazität wird eingesetzt; vorangegangener Zugausfall; eine größere Zahl von Fahrgästen, die einen Anschluß verpaßt haben, muß aufgenommen werden; ursprünglich mal verkaufte Verbindungen existieren nicht mehr usw.) und daß deshalb diese ganze jetzige sogenannte Auslastungssteuerung, die einen Planbetrieb unterstellt, in großen Teilen überflüssig ist.

Das kann logischerweise kein Buchungsstopp verhindern, sondern nur bessere Betriebsqualität. Demnach wurden diese Fälle nicht im oben zitierten Zusammenhang mit dem Buchungsstopp untersucht.

Durch Nichtreservierer „verschuldete“ Zugräumungen??

Gast, Mittwoch, 19.06.2019, 10:16 (vor 1745 Tagen) @ sibiminus

Mein Verdacht wäre eben, daß diese nicht untersuchten, weil nicht durch Buchungsstop verhinderbaren Fälle mindestens 90% der Zugräumungen ausmachen.

... normal ...

musicus, Mittwoch, 19.06.2019, 10:45 (vor 1745 Tagen) @ sibiminus

Der Großteil hat den Hinweis schlicht ignoriert.

Zu Recht. Dafür gibt es nicht-zuggebundene Fahrkarten. Und dafür zahlt der "Großteil" bereitwillig höhere Preise.

... normal ...

milos6, Leipzig, Dienstag, 18.06.2019, 13:30 (vor 1746 Tagen) @ musicus

Kann ich wirklich einen NV-Flexpreis buchen und ohne Bordpreiszuschlag die Differenz zum ICE aufzahlen?

... normal ...

agw, NRW, Dienstag, 18.06.2019, 13:52 (vor 1746 Tagen) @ milos6

Kann ich wirklich einen NV-Flexpreis buchen und ohne Bordpreiszuschlag die Differenz zum ICE aufzahlen?

Klar. Das geht immer (wenn du NV PK C buchen kannst).

... normal ...

milos6, Leipzig, Dienstag, 18.06.2019, 14:57 (vor 1746 Tagen) @ agw

Danke!

Übergang NV --> FV

Co_Tabara-98, Hannover, Dienstag, 18.06.2019, 15:07 (vor 1746 Tagen) @ agw

Kann ich wirklich einen NV-Flexpreis buchen und ohne Bordpreiszuschlag die Differenz zum ICE aufzahlen?


Klar. Das geht immer (wenn du NV PK C buchen kannst).

"Heutzutage" muss man da aber aufpassen: Wenn es sich um einen Landes-Nahverkehrstarif handelt, kann das ganz anders aussehen, z.B. in Baden-Württemberg (diese Tariffrage wird dort eher im letzten Drittel der Diskussion genauer angesprochen), wie kürzlich in der Bahn-Community zu erfahren war.

Übergang NV --> FV

agw, NRW, Dienstag, 18.06.2019, 18:11 (vor 1746 Tagen) @ Co_Tabara-98

Kann ich wirklich einen NV-Flexpreis buchen und ohne Bordpreiszuschlag die Differenz zum ICE aufzahlen?


Klar. Das geht immer (wenn du NV PK C buchen kannst).


"Heutzutage" muss man da aber aufpassen: Wenn es sich um einen Landes-Nahverkehrstarif handelt, kann das ganz anders aussehen, z.B. in Baden-Württemberg (diese Tariffrage wird dort eher im letzten Drittel der Diskussion genauer angesprochen), wie kürzlich in der Bahn-Community zu erfahren war.

Das ist dann aber auch keine PK C.
Bei PK C ist es eindeutig laut DB BB.

2. Klasse ausgebucht im ICE

HBSA, Hamburg, Montag, 17.06.2019, 23:49 (vor 1746 Tagen) @ milos6

Es geht schlimmer...

Gestern war zwischen Hannover und Hamburg die Hölle los, erste und zweite Klasse von 13 bis 16 Uhr ausgebucht...

--
Fahrdienstleiter & Genießer guter Bahnerlebnisse

Praxis

Artur Donar, Dienstag, 18.06.2019, 05:24 (vor 1746 Tagen) @ HBSA

Hallo,

gestern wollte ich mit dem Flixtrain von Dortmund nach Wolfsburg, Abfahrt 08:06 Uhr.
Kurz vor Abfahrt wurde er dann plötzlich mit +100 progostiziert, lief dann mit rd 180 min Verspätung.
Der ICE um 08:48 Uhr war auch nicht mehr buchbar, aber am Automaten geht es über die Expressbuchung.

Im Zug haben dann doch alle Fahrgäste einen Platz gefunden, soooo voll war der trotz der Prognose dann auch nicht.

Ich bin mal gespannt, ob über das SC das ICE Ersatzticket via Flixtrain erstattet wird.

Praxis

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 18.06.2019, 06:03 (vor 1746 Tagen) @ Artur Donar

Ich bin mal gespannt, ob über das SC das ICE Ersatzticket via Flixtrain erstattet wird.

Natürlich nicht. Flixtrain nimmt nicht am SC FGR Teil - und umgekehrt lehnt das SC FGR auch ab.

--
Weg mit dem 4744!

Praxis

bahnfahrerofr., Dienstag, 18.06.2019, 07:08 (vor 1746 Tagen) @ JeDi

und umgekehrt lehnt das SC FGR auch ab.

Kenne jemanden,dem im Fall eines Sturmtiefs im letzten Herbst eine Flixbuskarte erstattet wurde, als selbst beschaffte Hilfeleistung (da günstiger als Taxi oder Hotelzimmer).

Praxis

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 18.06.2019, 07:44 (vor 1746 Tagen) @ bahnfahrerofr.

und umgekehrt lehnt das SC FGR auch ab.


Kenne jemanden,dem im Fall eines Sturmtiefs im letzten Herbst eine Flixbuskarte erstattet wurde, als selbst beschaffte Hilfeleistung (da günstiger als Taxi oder Hotelzimmer).

Aber nur als Hilfeleistung. Als Alternativzug nicht.

--
Weg mit dem 4744!

Praxis

bahnfahrerofr., Dienstag, 18.06.2019, 08:00 (vor 1746 Tagen) @ JeDi

und umgekehrt lehnt das SC FGR auch ab.


Kenne jemanden,dem im Fall eines Sturmtiefs im letzten Herbst eine Flixbuskarte erstattet wurde, als selbst beschaffte Hilfeleistung (da günstiger als Taxi oder Hotelzimmer).


Aber nur als Hilfeleistung. Als Alternativzug nicht.

Das stimmt.

Weiß jemand wie das mit den FGR bei Flix erfahrungsgemäß so läuft?

Praxis

rainman51, Paderborn, Dienstag, 18.06.2019, 09:59 (vor 1746 Tagen) @ bahnfahrerofr.

und umgekehrt lehnt das SC FGR auch ab.


Kenne jemanden,dem im Fall eines Sturmtiefs im letzten Herbst eine Flixbuskarte erstattet wurde, als selbst beschaffte Hilfeleistung (da günstiger als Taxi oder Hotelzimmer).


Aber nur als Hilfeleistung. Als Alternativzug nicht.


Das stimmt.

Weiß jemand wie das mit den FGR bei Flix erfahrungsgemäß so läuft?

Ich habe keine Erfahrungen gesammelt, da ich nicht mit dem Unternehmen fahre. Aber laut Internet-Schilderungen
soll es recht lange dauern bis man sein Geld bekommt. Zudem muss man da auch recht Hartnäckig sein.

FGR bei Verspätungen, sprich 25/50 Prozent werden als Gutschein mit glaube ich 3 Monatsgültigkeit erstattet. Auch hier bedarf es
einiges an Mühe.

Man kann ja viel gegen die Bahn sagen, aber wenn mal ein Zug ausfällt, hüpft man einfach in den nächsten :).
Man bekommt seine FGR zuverlässig und hat dadurch deutlich weniger Stress.

Die Bahn ist nicht besser. Erste Anfänge sind realisiert.

Hansjörg, Dienstag, 18.06.2019, 10:02 (vor 1746 Tagen) @ rainman51

Man kann ja viel gegen die Bahn sagen, aber wenn mal ein Zug ausfällt, hüpft man einfach in den nächsten :).

Soweit ich weiß geht das doch auch bei Flixtrain? Der fährt nur halt viel später.

Die Bahn kann dieses Konstrukt ja auch mit dem Hamburg Berlin Express. Hier hebelt man ja die Möglichkeit eine andere Verbindung zu nutzen aus. Und kann somit erst am nächsten Tag fahren.

Die Bahn ist nicht besser. Erste Anfänge sind realisiert.

rainman51, Paderborn, Dienstag, 18.06.2019, 10:12 (vor 1746 Tagen) @ Hansjörg

Man kann ja viel gegen die Bahn sagen, aber wenn mal ein Zug ausfällt, hüpft man einfach in den nächsten :).


Soweit ich weiß geht das doch auch bei Flixtrain? Der fährt nur halt viel später.

Die Bahn kann dieses Konstrukt ja auch mit dem Hamburg Berlin Express. Hier hebelt man ja die Möglichkeit eine andere Verbindung zu nutzen aus. Und kann somit erst am nächsten Tag fahren.

Köln-Berlin gibt es zb nur einen Zug von Flixtrain. Wie dem auch sei. Bis jetzt konnte, wenn ich mal Probleme hatte, alles
schnell gelöst werden. Spar-Tickets sind bei Zugausfällen Flextickets und man hat ja freie Zug und Streckenwahl. Das ist richtig gut.

HH-B ist ja im Prinzip ein Nahverkehrszug, welcher mit erheblich ermäßigten Tickets genutzt werden kann. Je nach Art des Tickets schon
ab 15,20 Euro. Natürlich könnte man dies bei einem Zugausfall besser lösen und die direkten Tickets für den gesamten Nahverkehr
freigeben.

Die Bahn ist nicht besser. Erste Anfänge sind realisiert.

Hansjörg, Dienstag, 18.06.2019, 10:21 (vor 1746 Tagen) @ rainman51

Köln-Berlin gibt es zb nur einen Zug von Flixtrain.

Genau darauf wollte ich mit dem Vergleich hinaus. Der Hamburg Berlin Express fährt ja analog nur einmal am Tag.

Die Bahn ist nicht besser. Erste Anfänge sind realisiert.

rainman51, Paderborn, Dienstag, 18.06.2019, 10:23 (vor 1746 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von rainman51, Dienstag, 18.06.2019, 10:23

Köln-Berlin gibt es zb nur einen Zug von Flixtrain.


Genau darauf wollte ich mit dem Vergleich hinaus. Der Hamburg Berlin Express fährt ja analog nur einmal am Tag.

Wie gesagt, eine Lösung könnte sein. Freigabe der Tickets für eine Regionalverkehrsfahrt.

Muss die Bahn dann nicht ein Hotel bezahlen?

Höllentalbahn, Dienstag, 18.06.2019, 12:15 (vor 1746 Tagen) @ Hansjörg

Oder anderes Verkehrsmittel bis 80€ da Fahrt am selben Tag nicht möglich ?

Nein muss sie nicht

Hansjörg, Dienstag, 18.06.2019, 12:56 (vor 1746 Tagen) @ Höllentalbahn

Wie bei den Ländertickets ist es ein "stark vergünstigtes" Ticket und somit müssen keine Leistungen erbracht werden.

Gibt auch andere Meinungen

bahnfahrerofr., Dienstag, 18.06.2019, 13:11 (vor 1746 Tagen) @ Hansjörg

z.B.: https://www.drehscheibe-online.de/foren/read.php?003,8968162

Letzendlich ein Fall für die Gerichte.

Erh. erm. Fahrausweise haben sehr wohl FGR

Höllentalbahn, Dienstag, 18.06.2019, 14:07 (vor 1746 Tagen) @ Hansjörg

Laut der Seite des Servicecenters FGR steht da nur dass man bei erh. ermäßigten Fahrausweisen keinen Anspruch auf die Erstattung eines höherwertigen Zuges hat Klick
Der Rest bleibt davon unberührt so wie ich das sehe...

2. Klasse ausgebucht im ICE

frank_le, Dienstag, 18.06.2019, 08:33 (vor 1746 Tagen) @ milos6

So etwas habe ich noch nie gesehen bei DB: 2. Klasse ausgebucht (bei ICE 603 am 21.6. von Leipzig nach Bamberg). Man wird gezwungen ein 1. Klasse Ticket zu buchen!

ich bin jetzt zwei mal in einem lt. bahn.de überfüllten Zug mitgefahren. Es waren jedes mal ausreichend Sitzplätze vorhanden. Die meisten Fahrgäste glauben der Vorhersage und dann sind die nächsten Züge echt überfüllt. Einfach ein Ticket für den nächsten Zug kaufen und einsteigen.

2. Klasse ausgebucht im ICE

Hansjörg, Dienstag, 18.06.2019, 08:50 (vor 1746 Tagen) @ frank_le

ich bin jetzt zwei mal in einem lt. bahn.de überfüllten Zug mitgefahren. Es waren jedes mal ausreichend Sitzplätze vorhanden. Die meisten Fahrgäste glauben der Vorhersage und dann sind die nächsten Züge echt überfüllt. Einfach ein Ticket für den nächsten Zug kaufen und einsteigen.

Es könnte aber auch sein das die Auslastung auf Stufe 4 steht weil zwischen Göttingen und Kassel alles überfüllt wäre, der Rest des Zuglaufes aber nur Stufe 1 gilt.
Guckt man dann Hannover Kassel steigt man in den leeren Zug und bekomtm trotzdem Stufe 4 angezeigt.

Grundsätzliche Problematik der Flexkarten

arno50, Dienstag, 18.06.2019, 11:13 (vor 1746 Tagen) @ Hansjörg

ist die Stochastik, dh. man kann einsteigen in welchen Zug man will und wenn das viele tun, kann das (z.B vor Feiertagen) zu überfüllungen führen. Die Bahn versucht "soft" dagegen anzugehen und hat meine volle Zustimmung. Schliesslich könnte sie es so machen wie in anderen Ländern: nur Zugbindung mit Platzkarte beim Fernverkehr. Das wäre in meine Augen ein erheblicher Rückschritt und würde der Bahn sehr viel von der Attraktivität nehmen. Ich erinnere mich, als ich von FR nach HB fuhr, der Zug war total überfüllt, ich stieg in KA aus, wartete ein Stündchen im Cafe und nahm einen Folgezug, der war ziemlich leer. Das nenn ich Komfort und Flexibilität.

Grundsätzliche Problematik der Flexkarten

Hansjörg, Dienstag, 18.06.2019, 11:20 (vor 1746 Tagen) @ arno50

Ich erinnere mich, als ich von FR nach HB fuhr, der Zug war total überfüllt, ich stieg in KA aus, wartete ein Stündchen im Cafe und nahm einen Folgezug, der war ziemlich leer. Das nenn ich Komfort und Flexibilität.

Im Falle der Überfüllung versüßt die Bahn einen freiwilligen Ausstieg ja mit Gutscheinen. So kann man auch als SpuperSparPreis Kunde in den Genuss einer vergoldeten Wartezet kommen.

Immer vorausgesetzt man hat Lust und Wille zu warten. Es ist ja nicht jeder Bahnfan oder will an Bahnhöfen länger als nötig verweilen. Mit viel Gepäck hätte ich wenig Lust das x Mal herumzuschleppen.

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