Der Münchner Bahn-Verspätungsschal ... (Allgemeines Forum)

Blaschke, Dienstag, 08.01.2019, 19:29 (vor 1934 Tagen)

Huhu.

Auch mal ne Idee. Während der Pendelei einen Schal zu stricken. In 3 verschiedenen Farben. Je nach Pünktlichkeit. Pro Tag 2 Reihen.

Das Ergebnis gibt's hier zu sehen:

http://de.webfail.com/509f23e2b58


Schöne Grüße von jörg

wird nun bei Ebay versteigert

Nordy, Dienstag, 08.01.2019, 20:30 (vor 1934 Tagen) @ Blaschke

siehe hier: https://www.ebay.de/itm/Verspatungsschal-Bahnschal-Original-Versteigerung-fur-guten-Zwe...

Und der Erlös wird der Bahnhofsmission gespendet

Aktuelles Gebot (09:30 Uhr): 1200 Euro. *daumenhoch* *owt*

sfn17, Mittwoch, 09.01.2019, 09:39 (vor 1933 Tagen) @ Nordy

:-D

EUR 7.550,00 gab es für den Schal

Nordy, Dienstag, 15.01.2019, 17:00 (vor 1927 Tagen) @ Nordy

Schal fehlerhaft

Gast, Mittwoch, 09.01.2019, 10:47 (vor 1933 Tagen) @ Blaschke

Das große rote Stück ist durch grau (evtl. mit vereinzelten dünnen Farbstreifen) zu ersetzen! Begründet wird es nämlich damit, daß während der gesamten Sommerferien die Fahrt wegen SEV knapp zwei Stunden statt vierzig Minuten gedauert habe. Offenbar ist also von einer Teilstrecke von München-Freising die Rede. Für diese Strecke waren für die Sommerferien jedoch nie S-Bahnen mit 40 Minuten Fahrzeit angekündigt, folglich ist es sehr fragwürdig, deren Nichtverkehren als tägliche Verspätung über 30 Minuten zu werten.

Käufer des Schals muss knallhart auf Nachbesserung bestehen!

Destear, Berlin, Mittwoch, 09.01.2019, 11:00 (vor 1933 Tagen) @ Gast

- kein Text -

Wenn man was zum Kritteln finden will,...

heinz11, Mittwoch, 09.01.2019, 11:05 (vor 1933 Tagen) @ Gast

dann findet mans auch.

Warum nur in Gottes Namen hat das Eisenbahn-Bundesamt noch keine SEV-Strickschal-Verordnung(SEVS-VO) erlassen?

Schal fehlerhaft

JanZ, HB, Mittwoch, 09.01.2019, 11:35 (vor 1933 Tagen) @ Gast
bearbeitet von JanZ, Mittwoch, 09.01.2019, 11:36

Für diese Strecke waren für die Sommerferien jedoch nie S-Bahnen mit 40 Minuten Fahrzeit angekündigt,

„Nie“ glaube ich nicht so unbedingt. Der Bahn fällt ja gerne mal recht kurzfristig ein, dass sie an ihren Schienen bauen möchte.

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

Verspätung für Pendler

ES89, Hamburg / Rostock, Mittwoch, 09.01.2019, 12:31 (vor 1933 Tagen) @ Gast

Für diese Strecke waren für die Sommerferien jedoch nie S-Bahnen mit 40 Minuten Fahrzeit angekündigt, folglich ist es sehr fragwürdig, deren Nichtverkehren als tägliche Verspätung über 30 Minuten zu werten.

Nicht fragwürdig, sondern völlig korrekt. Es geht hier ja nicht um Erstattungsansprüche, sondern um echte Verspätungen.
Für einen Pendler ist es irrelevant, welche "internen Gründe" (Bahnfahrer: Streckensperrungen, Verspätungen ; Autonutzer: Straßensperrungen, Stau) seinen Reiseweg verlängern.
Der Pendler hat seine Fahrtzeit, die massive Auswirkungen auf die Lebensqualität hat. Eine Verdreifachung der Fahrtzeit nicht als Verspätung für den Pendler zu sehen, ist wahlweise dreist oder betriebsblind.

--
Gegen Großraum-Zwang im Fernverkehr!
Für zumindest drei Abteile je Wagenklasse!

Schal fehlerhaft

Münchner, Mittwoch, 09.01.2019, 12:55 (vor 1933 Tagen) @ Gast
bearbeitet von Münchner, Mittwoch, 09.01.2019, 12:58

Das große rote Stück ist durch grau (evtl. mit vereinzelten dünnen Farbstreifen) zu ersetzen! Begründet wird es nämlich damit, daß während der gesamten Sommerferien die Fahrt wegen SEV knapp zwei Stunden statt vierzig Minuten gedauert habe. Offenbar ist also von einer Teilstrecke von München-Freising die Rede. Für diese Strecke waren für die Sommerferien jedoch nie S-Bahnen mit 40 Minuten Fahrzeit angekündigt, folglich ist es sehr fragwürdig, deren Nichtverkehren als tägliche Verspätung über 30 Minuten zu werten.


Eine Ankündigung ändert nichts daran, dass hier eine deutliche Verlängerung der Fahrzeit vorlag und es keine Alternative außer dem SEV per Bus gab.

Im Gegenzug ist die Bahn ja selbst auch wenig kulant. Weder erstattet man für die Zeit bezahlte Jahreskarten noch ist man bereit, in solchen Fällen einen kleinen Umweg außerhalb des Gültigkeitsbereichs der Jahreskarte zu akzeptieren.

Vor zwei Jahren hatte man in den Sommerferien eine große Baustelle zwischen München und FFB. Damals bestand die Bahn darauf, dass Fahrgäste mit Zeitkarten bis FFB gefälligst den SEV zu nutzen haben. Für die wesentlich zeitgünstigere Alternative, mit dem Regionalzug bis zum Nachbarort zu fahren und von dort per Bus zurück, hat man auf Zuzahlung bestanden.

Schal fehlerhaft

Ösi, Mittwoch, 09.01.2019, 13:13 (vor 1933 Tagen) @ Münchner
bearbeitet von Ösi, Mittwoch, 09.01.2019, 13:14

Für die wesentlich zeitgünstigere Alternative, mit dem Regionalzug bis zum Nachbarort zu fahren und von dort per Bus zurück, hat man auf Zuzahlung bestanden.

Müsste da nicht auch die 20-Minuten-Regelung aus den Fahrgastrechten greifen? Zumindest für vor Bekanntgabe gekaufte Jahreskarten.

Schal fehlerhaft

JanZ, HB, Mittwoch, 09.01.2019, 13:14 (vor 1933 Tagen) @ Ösi

Für die wesentlich zeitgünstigere Alternative, mit dem Regionalzug bis zum Nachbarort zu fahren und von dort per Bus zurück, hat man auf Zuzahlung bestanden.


Müsste da nicht auch die 20-Minuten-Regelung aus den Fahrgastrechten greifen? Zumindest für vor Bekanntgabe gekaufte Jahreskarten.

Nein, weil die BB des MVV gelten und nicht die der DB.

--
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Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

Schal fehlerhaft

Ösi, Mittwoch, 09.01.2019, 13:17 (vor 1933 Tagen) @ JanZ

Wenn die Verspätung mehr als 60 Minuten gewesen wären, hätten die EU-Fahrgastrechte gegriffen. Ansonsten wäre die Meinung eines Richters (Stichwort: AGB-Kontrolle) interessant gewesen.

Schal fehlerhaft

JanZ, HB, Mittwoch, 09.01.2019, 14:03 (vor 1933 Tagen) @ Ösi

Wenn die Verspätung mehr als 60 Minuten gewesen wären, hätten die EU-Fahrgastrechte gegriffen. Ansonsten wäre die Meinung eines Richters (Stichwort: AGB-Kontrolle) interessant gewesen.

Welche Vorschrift könnte da verletzt sein?

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Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

Schal fehlerhaft

Ösi, Mittwoch, 09.01.2019, 14:11 (vor 1933 Tagen) @ JanZ

Schal fehlerhaft

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 09.01.2019, 15:23 (vor 1933 Tagen) @ JanZ

Wenn die Verspätung mehr als 60 Minuten gewesen wären, hätten die EU-Fahrgastrechte gegriffen. Ansonsten wäre die Meinung eines Richters (Stichwort: AGB-Kontrolle) interessant gewesen.


Welche Vorschrift könnte da verletzt sein?

Die EVO - die sieht nämlich die 20 Minuten im SPNV vor: http://www.gesetze-im-internet.de/evo/__17.html

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Weg mit dem 4744!

Schal fehlerhaft

JanZ, HB, Mittwoch, 09.01.2019, 15:56 (vor 1933 Tagen) @ JeDi

Wenn die Verspätung mehr als 60 Minuten gewesen wären, hätten die EU-Fahrgastrechte gegriffen. Ansonsten wäre die Meinung eines Richters (Stichwort: AGB-Kontrolle) interessant gewesen.


Welche Vorschrift könnte da verletzt sein?


Die EVO - die sieht nämlich die 20 Minuten im SPNV vor: http://www.gesetze-im-internet.de/evo/__17.html

Oh, interessant, ich wusste gar nicht, dass auch die 20-min-Regelung Gesetzeskraft hat. Passt hier aber nicht ganz, da die Alternative auch einen Bus enthalten hätte. Das mit der AGB-Kontrolle ist auch interessant, aber der Paragraf ist ja sehr allgemein gehalten.

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Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

Schal fehlerhaft

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 09.01.2019, 19:06 (vor 1933 Tagen) @ JanZ

Wenn die Verspätung mehr als 60 Minuten gewesen wären, hätten die EU-Fahrgastrechte gegriffen. Ansonsten wäre die Meinung eines Richters (Stichwort: AGB-Kontrolle) interessant gewesen.


Welche Vorschrift könnte da verletzt sein?


Die EVO - die sieht nämlich die 20 Minuten im SPNV vor: http://www.gesetze-im-internet.de/evo/__17.html


Oh, interessant, ich wusste gar nicht, dass auch die 20-min-Regelung Gesetzeskraft hat.

Hat sie auch nur im SPNV.

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Weg mit dem 4744!

Schal fehlerhaft

JanZ, HB, Mittwoch, 09.01.2019, 19:18 (vor 1933 Tagen) @ JeDi

Wenn die Verspätung mehr als 60 Minuten gewesen wären, hätten die EU-Fahrgastrechte gegriffen. Ansonsten wäre die Meinung eines Richters (Stichwort: AGB-Kontrolle) interessant gewesen.


Welche Vorschrift könnte da verletzt sein?


Die EVO - die sieht nämlich die 20 Minuten im SPNV vor: http://www.gesetze-im-internet.de/evo/__17.html


Oh, interessant, ich wusste gar nicht, dass auch die 20-min-Regelung Gesetzeskraft hat.


Hat sie auch nur im SPNV.

Schon klar, aber auch da dachte ich, das sei (im Gegensatz zu den 60 min aus der EU-Verordnung) eine DB-interne Regelung.

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(EAV: Es fährt kein Zug)

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