? zum City-Ticket ab Ankunftsbahnhof nach Mitternacht (Fahrkarten und Angebote)

A-W, Hannover, Freitag, 07.12.2018, 01:21 (vor 1939 Tagen)

Hallo,

ich glaube das war noch kein Thema: Ich habe eine Fahrkarte für die Hin- und Rückfahrt von Hannover nach Berlin. Auf dem Heimweg werde ich einen späten ICE nehmen mit Abfahrt von Berlin vor Mitternacht und Ankunft in Hannover danach. Meine Frage: Gilt der City-Ticket überhaupt noch in Hannover nach der Mitternacht?

Auf der Fahrkarte steht City-Rückfahrt am Abfahrtsdatum von Berlin. In den BB der DB habe ich nachgeschaut und wenn ich es richtig verstehe, verhält sich der City-Ticket quasi wie ein Einzelfahrschein des Verkehrsverbundes.

Bedeutet, dass der City-Ticket auch über die Mitternacht hinaus gelten kann, da oft der Betriebsschluss laut den BB der Verkehrsverbundes später ist? Und was ist mit dem Fall, wenn der planmäßiger Ankunft des Zuges nach dem Betriebsschluss erfolgt (wenn die Straßenbahnen und Busse doch noch fahren)?

In meinem konkreten Fall geht es um Ankunft in Hannover kurz nach 3 Uhr. Im GVH ist der Betriebsschluss um 3 Uhr. Heißt das also, dass in diesem Fall der City-Ticket ungültig ist?

Da wir wissen, dass die Realität oft von den Regeln abweicht, was sind die Erfahrungen wenn es kontrolliert wird? (Zu dieser Zeit muss man in Hannover in den Bussen vorne einsteigen und die Fahrkarte vorzeigen und deswegen wäre zumindest die Diskussion unvermeidbar. Fahrschein kaufen und erstatten lassen geht nicht, weil keine Bahn Beträge unterhalb von 4 Euro auszahlt.)

Wenn meine Interpretation stimmt, dann wäre das nur Brechen der Werbeversprechen, da in den BB wirklich solches Fall nicht abgedeckt ist und der Fahrgast bleibt auf den Kosten (auch wenn die klein sein dürften) sitzen.

Vielen Dank im Voraus,

A-W

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br752, Freitag, 07.12.2018, 03:20 (vor 1939 Tagen) @ A-W

Hallo,

ich glaube das war noch kein Thema: Ich habe eine Fahrkarte für die Hin- und Rückfahrt von Hannover nach Berlin. Auf dem Heimweg werde ich einen späten ICE nehmen mit Abfahrt von Berlin vor Mitternacht und Ankunft in Hannover danach. Meine Frage: Gilt der City-Ticket überhaupt noch in Hannover nach der Mitternacht?

So viel ich weiss ist das +City Ticket 2 Tage gueltig. Der Kontrolleur sollte das wissen, der Scanner gibt gruenes Licht. Wobei es ja heisst "nach Ankunft", also bitte nicht uebertreiben. ;-)


BR752

Gilt nur am aufgedruckten Tag

rainman51, Paderborn, Freitag, 07.12.2018, 08:52 (vor 1939 Tagen) @ br752

Es gilt nur am ersten Geltungstag der Fahrkarte. Das Datum müsste bei Automatentickets
auch aufgedruckt sein.

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A-W, Hannover, Sonntag, 09.12.2018, 00:28 (vor 1937 Tagen) @ br752

Bei mir in Hannover machen die Busfahrer ausschließlich eine Sichtkontrolle der Fahrkarten. Erst wenn man in der Stadtbahn kontrolliert wird, dann kommen manchmal Kontrollgeräte zum Einsatz. Ich habe schon eine Kontrolle ohne Gerät erlebt, wo der Kontrolleur auch nur Sichtkontrolle gemacht hat.

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julius, Freitag, 07.12.2018, 09:28 (vor 1939 Tagen) @ A-W
bearbeitet von julius, Freitag, 07.12.2018, 09:33

Infos dazu gibt es hier:
So funktioniert das City-Ticket

Ein Zitat daraus:
"Wann kann ich das City-Ticket nutzen?
Das City-Ticket gilt für die einmalige Fahrt zum Startbahnhof und vom Zielbahnhof bis zum Reiseziel am auf der Fahrkarte jeweils angegebenem Reisedatum. Ihre Anfahrt zum Bahnhof und Ihre Weiterfahrt am Zielbahnhof müssen nicht unmittelbar vor der Abfahrt bzw. im Anschluss an die Ankunft des Zuges erfolgen. Das City-Ticket ist bis zum Betriebsschluss der Verkehrsunternehmen in der teilnehmenden Stadt, jedoch maximal bis 03:00 Uhr des Folgetags, gültig. Bei einer Ankunft am Zielbahnhof in der Nacht und/oder bei Fahrtunterbrechungen können Sie das City-Ticket auch noch am Folgetag nutzen. Dazu muss das Ankunftsdatum durch einen Zangenabdruck auf der Fahrkarte bestätigt werden."

Aber ganz klar ist es noch nicht für mich: Muss bei Ankuft in der Nacht und direkter
Weiterfahrt mit dem City-Ticket ein Zangenabdruck auf der Fahrkarte mit dem Ankunftsdatum sein nicht ?

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A-W, Hannover, Sonntag, 09.12.2018, 00:25 (vor 1937 Tagen) @ julius

Danke für die Info. Schade nur, dass sie weder in den Beförderungsbedingungen noch direkt auf bahn.de sondern erst auf inside.bahn.de zu finden ist.

In meinem Fall wurde ich von der Zugchefin nach der Mitternacht kontrolliert und sie meinte, dass ich meinen Ticket auch nach Mitternacht verwenden kann. Auch der Zangenabdruck war schon von dem nächsten Tag. Ich bin aber mit der Stadtbahn gefahren und da gab es keine Kontrollen.

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LoungeHopper, Freitag, 07.12.2018, 09:52 (vor 1939 Tagen) @ A-W

Fahrschein kaufen und erstatten lassen geht nicht, weil keine Bahn Beträge unterhalb von 4 Euro auszahlt.)

Ein kleiner Hinweis an dieser Stelle: Das ist so nicht korrekt, da es sich in diesem Fall um eine Erstattung und nicht um eine Entschädigung handelt.

Erstattungen werden auch unter 4€ ausgezahlt, Entschädigungen wie erwähnt erst ab 4€.

Bsp.: Straßenbahnticket Frankfurt-Galluswarte nach Frankfurt Hbf für ausgefallene S-Bahn i.H.v.
1,85€ erfolgreich durch SCFGR erstattet.

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A-W, Hannover, Sonntag, 09.12.2018, 00:15 (vor 1937 Tagen) @ LoungeHopper

Alles klar. Ich habe angenommen, dass das für sowohl die Erstattungen als auch Entschädigungen gilt. Man lernt nie aus. Danke!

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